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Im Rahmen des 13. Deutschen Seniorentages in Hannover bietet das Projekt „Im Alter IN FORM“ eine Fachtagung unter dem Titel „Gesunde Lebenswelten schaffen! Wir. Alle. Zusammen.“ an, die sich insbesondere an Akteur*innen aus der Seniorenarbeit richtet.

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Vom 24. bis zum 26. November findet der 13. Deutsche Seniorentag in Hannover statt. Am letzten Tag, dem 26. November, veranstaltet das „Im Alter IN FORM“-Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) eine Fachtagung, die sich insbesondere an Verantwortliche und Akteur*innen der Seniorenarbeit, der Kommunalpolitik, der Zivilgesellschaft (z.B. Integrationsagenturen) und Vertreter*innen von Migrantenorganisationen richtet.

„Die Erfahrungen zeigen, dass es vielerorts nicht immer einfach ist ältere Menschen mit geringen Bildungschancen, niedrigem Einkommen, die einsam sind oder aus anderen Herkunftsländern kommen, für gesundheitsförderliche Angebote zu erreichen und zur Teilnahme zu motivieren“, heißt es im Programmflyer zur Veranstaltung. Die Fachtagung hat daher zum Ziel, für die Bedeutung von Gesundheitsförderung für ältere Menschen zu sensibilisieren und über „Handlungsbedarfe und Potenziale im Sozialraum zu informieren“. Außerdem sollen Ideen erarbeitet werden, „wie Brücken zu diesen Zielgruppen gebaut und Türen geöffnet werden können.“

„Im Alter IN FORM“ wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert und ist Teil der bundesweiten „IN FORM“-Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung. Das BAGSO-Projekt nimmt dabei ältere Menschen in den Blick und veranstaltet Schulungsangebote, berät Kommunen, erstellt Leitfäden oder qualifiziert Verantwortliche der kommunalen Seniorenarbeit im Bereich der Gesundheitsförderung.

Die Fachtagung findet – wie der gesamte Seniorentag – im Hannover Congress Centrum (HCC) statt. Die Veranstaltung wird in der Zeit von 11.00 bis 15.30 Uhr im Leibniz-Saal stattfinden, eine Anmeldung ist noch bis zum 18. November möglich. Ein Anmeldeformular finden Sie auch unter diesem Link. Für die Teilnahme ist ein (Tages-)Ticket für den Deutschen Seniorentag erforderlich. Weitere Informationen rund um den 13. Deutschen Seniorentag finden Sie hier.

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) hat eine Broschüre mit Informationen zum Aufbau und zur Durchführung von Unterstützungsangeboten für Menschen mit Demenz veröffentlicht.

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„Nach wie vor gibt es zu wenige passende Angebote, um den Bedarf der betroffenen Familien überall zu decken“, heißt es in der Beschreibung der knapp 90-seitigen Broschüre der DAlzG. Unter dem Titel „Angebote zur Unterstützung im Alltag - Informationen zu Aufbau und Durchführung“ richtet sich die Publikation an Alzheimer-Gesellschaften, andere Träger und Initiativen, die planen, Unterstützungsangebote für Menschen mit einer Demenz aufzubauen.

In der Broschüre geht es vor allem um Betreuungsangebote, bei denen ehrenamtlich Tätige zum Einsatz kommen. „Sie sind die Form der Unterstützung, die am häufigsten von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in Anspruch genommen wird.“ Die Unterstützungsformen können dabei unterschiedlich sein: Neben Einzelbetreuungen gibt es auch Betreuungsgruppen oder andere Gruppenangebote wie Tanz-Cafés. Organisiert und begleitet von Fachkräften unterstützen ehrenamtlich Tätige in solchen Angeboten die Arbeit, was auf besondere Weise wertvoll sei: „Sie stammen meist aus demselben Stadtteil oder Dorf, sind ortskundig und kennen die lokale Geschichte, die Infrastruktur, die Menschen, bestimmte Persönlichkeiten und sonstige lokale Besonderheiten.“

Die Broschüre ist dabei praxisnah und verständlich aufgebaut. Neben Hinweisen zu Finanzierungen, Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Gewinnung ehrenamtlicher Unterstützer*innen enthält die Veröffentlichung auch Musterdokumente für die Praxis bereit. So findet sich dort beispielsweise eine Vorlage zur Beantragung eines kostenlosen Führungszeugnisses, ein Formular zur Stundenabrechnung oder ein Beispiel einer schriftlichen Vereinbarung mit Helfenden.

Als Datei kann die Broschüre auf der Internetseite der DAlzG kostenlos heruntergeladen werden, für 4 Euro kann sie in gedruckter Form bestellt werden.

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Im November nimmt die neue „Bundesstiftung Gleichstellung“ ihre Arbeit auf. Die Stiftung wurde von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um die Gleichstellung von Männern und Frauen in Deutschland zu fördern.

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Die Errichtung einer Bundesstiftung zum Thema Gleichstellung war im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vorgesehen, im Mai dieses Jahres ist das Gesetz zur Errichtung der Stiftung bereits in Kraft getreten. Unter der Direktion von Lisi Maier und Dr. Arn Sauer startet die Bundesstiftung mit Sitz in Berlin mit der geschäftsführenden Arbeit nun im November.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit Lisi Maier und Dr. Arn Sauer ein innovatives und engagiertes Tandem für die operative Leitung der Bundesstiftung Gleichstellung gewinnen konnten“, erklärt die geschäftsführende Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) in einer Pressemitteilung. „Ich bin mir sicher, dass die Stiftung unter ihrer Leitung die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland beschleunigen wird.“

Um dieses Ziel zu erreichen, will die Bundesstiftung Gleichstellung auf unterschiedliche Weise ansetzen. Einerseits sollen Daten und Informationen zusammengetragen, aufbereitet und verfügbar gemacht werden. Gleichzeitig will die Stiftung die Gleichstellungsarbeit in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft oder Wissenschaften stärken, Akteur*innen vernetzen und mit ihnen zusammen neue Ideen entwickeln. Die konkreten Stiftungszwecke sind auch im Gesetz festgeschrieben. Demnach soll die Stiftung „für mehr Wissen, mehr Aktion und mehr Innovation in der Gleichstellungspolitik sorgen. Und dabei ein offenes Haus für die Gleichstellung sein.“

Unter „offenes Haus“ versteht die Bundesregierung einen Ort, an dem Initiativen zusammenkommen und vernetzen können. „Sie sollten sich untereinander austauschen und bestärken können. Das macht ihre Arbeit effektiver und wirkungsvoller“, heißt es in einer Übersicht, die auf der Internetseite des Ministeriums bereitgestellt ist. „Dafür braucht es einen Ort und eine Stiftung, die den Austausch an diesem Ort organisiert.“ Mehr Informationen zu den festgeschriebenen Aufgabenbereichen sowie zur Struktur der Stiftung finden Sie hier.

In Deutschland verdienen Frauen im Durchschnitt noch immer 18 Prozent weniger als Männer oder sind deutlich seltener in Führungspositionen, sie leisten auch eineinhalbmal so viel unbezahlte Sorgearbeit (z.B. Kindererziehung, Pflege von Angehörigen) wie Männer.

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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ihr „AlltagsTrainigsProgramm“ (ATP) um den „ATP-Bewegungspfad“ ergänzt. Zehn speziell für ältere Menschen entwickelte Bewegungstafeln sollen zum Mitmachen anregen und mehr Bewegung in den Alltag bringen.

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Durch das ATP-Programm will die BZgA Menschen ab 60 Jahren dabei unterstützen, Bewegungsgewohnheiten zu ändern, Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit zu verbessern sowie im Alltag und in der Gruppe zu trainieren. „Schon kleine Änderungen der Bewegungsgewohnheiten und die Steigerung der körperlichen Aktivität haben positive Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden“, heißt es auf der von der BZgA betriebenen Internetseite „Älter werden in Balance“. „Bewegungsförderung kann dazu beitragen, bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen und aufrecht zu erhalten.“

Ergänzend zu dem eigentlichen ATP-Programm hat die BZgA nun zehn Bewegungstafeln unter dem Namen „Bewegungspfad“ erstellt, die unter diesem Link kostenlos heruntergeladen werden können. Es handelt sich um Karten, auf denen jeweils eine Übung erklärt wird. Idealerweise werden die Übungen draußen an der frischen Luft gemacht. Dazu empfiehlt die Bundeszentrale Vereinen, Institutionen oder Übungsleiter*innen, die Karten in DIN A3-Format auszudrucken, zu laminieren und im Wald oder in der Kommune an verschiedenen, nicht allzu weit voneinander entfernten Stellen anzubringen. Dadurch entsteht der Bewegungspfad, der zu Bewegungsübungen animieren soll und beispielsweise durch Spaziergänger*innen genutzt werden kann. Die Tafeln beginnen mit einer erklärenden Start-Karte, bevor dann die zehn leicht umzusetzenden Übungen folgen. Die Übungen benötigen weder besondere Vorkenntnisse, noch Geräte oder Hilfsmittel.

Sollten Sie als Verein oder Privatperson an einer Anbringung in Ihrer Umgebung interessiert sein, finden Sie hier Informationen zu Haftungsausschlüssen und weitere Hinweise wie das Einholen einer Genehmigung im Vorfeld.

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In einem Positionspapier fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) das Recht für ältere Menschen, sich am politischen und gesellschaftlichen Leben beteiligen zu können. Zudem ruft der Verband Ältere dazu auf, sich einzumischen.

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„Mitentscheiden und Mitgestalten“ heißt die neue Publikation, die die BAGSO veröffentlicht hat und die hier heruntergeladen werden kann (bzw. hier als Direktlink). In dem 10-seitigen Positionspapier argumentiert die BAGSO, dass Zusammenschlüsse von Senior*innen auf kommunaler Ebene „die besten Anwältinnen und Anwälte in eigener Sache“ seien. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass das Alter vielseitig und vielfältig ist und auch die Interessen von 60-jährigen und 100-jährigen unterschiedlich sind.

Um Formen der Beteiligung umsetzen zu können, brauche es allerdings entsprechende Strukturen. „Alle älteren und alten Menschen müssen das Recht haben mitzureden, mitzuentscheiden und mitzugestalten“, heißt es in der Veröffentlichung. „Die Übernahme von politischen Ämtern und konkreten politischen Gestaltungsaufgaben auch durch Ältere muss gewollt und möglich sein.“ Gleichzeitig appelliert die Arbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen an die älteren Menschen, sich einzubringen und Verantwortung zu übernehmen.

Zusammenschlüsse, die sich gesellschaftlich und politisch aus und für Senior*innen zusammenfinden, werden auch als Senior*innenvertretungen bezeichnet. „Sie nehmen die Perspektive der Älteren ein, bündeln deren Interessen und beraten Politik und Verwaltung in seniorenrelevanten Fragen. Sie fordern ältere Menschen dazu auf, innerhalb und außerhalb von Kommunen, Institutionen und Organisationen Verantwortung zu übernehmen“, beschreibt die Bundesarbeitsgemeinschaft die Bezeichnung. Zu solchen Senior*innenvertretungen können insbesondere die Senior*innenräte in vielen Kommunen gezählt werden. Bundesweit gibt es nach BAGSO-Angaben derzeit etwa 1.300 kommunale Senior*innenvertretungen.

Die BAGSO setzt sich für eine verbindliche Regelung von Senior*innenvertretungen auf Landesebene ein. Ob dies durch Senior*innen-Mitwirkungsgesetze (beispielsweise in Thüringen oder Hamburg) oder durch Gemeindeordnungen der Länder geschieht, sei nicht entscheidend. Wichtig sei vor allem, dass es verankerte Anhörungsrechte der Senior*innenvertretungen gibt. Außerdem fordert die BAGSO die Landesregierungen auf, Zusammenschlüsse von Senior*innenvertretungen auf Landesebene (z.B. als Landessenior*innenrat) zu fördern.

Als Positivbeispiele für eine Vernetzung von Akteur*innen der Senior*innenpolitik werden in dem Positionspapier die Altenparlamente in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern genannt. „Mit diesem Instrument gelingt es den Vertreterinnen und Vertretern von Seniorenorganisationen und -vertretungen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Kirchen, den Blick der politisch Verantwortlichen auf aktuelle seniorenpolitische Themen zu lenken. Dies hat in der Vergangenheit bereits zu wichtigen Entscheidungen der Landesregierungen und -parlamente beigetragen“, begrüßt die BAGSO. „Altenparlamente können so eine wichtige Ergänzung von Seniorenorganisationen und -vertretungen sein.“

Das Altenparlament in Schleswig-Holstein kommt jährlich zusammen. Die letzte Sitzung fand im vergangenen Monat statt. Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW) begleitet den Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR) wissenschaftlich und analysiert regelmäßig die Beschlüsse der vergangenen Altenparlamente und ihre möglichen politischen Folgen. Zuletzt ist die Analyse des Altenparlaments des Jahres 2018 erschienen, mehr dazu können Sie in diesem Beitrag nachlesen.

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Seit Anfang Mai dieses Jahres fährt ein Beratungsmobil durch Schleswig-Holstein, dass zum Thema Demenz berät. Insbesondere um der Hürde von weiten Wegen auf dem Land entgegenzuwirken, soll der Bus der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) zum Einsatz kommen.

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Das Beratungsmobil ist seit Mai regelmäßig in Dithmarschen vor Ort. Ab Januar 2022 soll dann auch der Kreis Hezogtum Lauenburg und anschließend der Kreis Plön angefahren werden. Über die genauen Standorte und Regionen finden Sie Informationen auf der Internetseite des Projekts. Dort können Sie auch Beratungstermine vereinbaren.

Ziel des Beratungsmobils ist, Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen. Durch die mobile Beratung in insbesondere ländlicheren Regionen soll die Beratungslandschaft Schleswig-Holsteins insgesamt ausgeweitet und „weiße Flecken“ auf der Karte (Regionen ohne naheliegende Beratungsangebote) geschlossen werden. Der Ansatz des Projekts ist dabei die wohnortnahe und psychosoziale Begleitung durch Fachkräfte. Offen ist der barrierefreie Bus für alle, die Fragen oder Unterstützungsbedarf zu Themen wie Demenz und Vergesslichkeit haben.

Vor Ort arbeitet die DAlzG mit ihrem Projekt auch mit anderen Akteur*innen vor Ort zusammen: „Die Zusammenarbeit mit den Beratungsstrukturen vor Ort wie dem Pflegestützpunkt im Kreis Dithmarschen und den Kommunen war außerordentlich entgegenkommend und engagiert“, begrüßt Anne Brandt von der Alzheimer Gesellschaft SH unter anderem auf der Internetseite des Landkreises Dithmarschen. „Wir konnten schnell sehr gute Standorte für den Beratungsbus finden“. Kerstin Magnussen vom Pflegestützpunkt im Kreis Dithmarschen ergänzt: „Die Beratung ist der erste Schritt, um sich mit der Erkrankung und ihre Folgen auseinanderzusetzen. Der Bus ist eine qualitativ gute Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot.“

Bei dem Beratungsmobil handelt es sich um ein zweieinhalbjähriges Modellprojekt, das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie dem Spitzenverband der Pflegekassen gefördert wird. In Schleswig-Holstein leben rund 62.000 Menschen mit einer Demenz, die Zahl nimmt jährlich zu.

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Mitte Oktober haben sich die Bundesbeauftragte und die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung getroffen. Zum Abschluss des Zusammenkommens wurden Forderungen an einen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode aufgestellt. So brauche es beispielsweise eine „umfassende Barrierefreiheit“.

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In Dresden haben sich am 14. und 15. Oktober 2021 die Behindertenbeauftragte des Bundes und die jeweiligen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zum 62. Mal getroffen. Fachlicher Schwerpunkt war das Thema Digitale Barrierefreiheit – ein Thema, dass derzeit vor allem vor dem Hintergrund des Umsetzungsprozesses einer entsprechenden EU-Richtlinie aktuell ist.

Abschließend haben die Beauftragten dann im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene die „Dresdner Positionen“ (beispielsweise hier zum Download bereitgestellt) verabschiedet. Gemeinsam formulieren sie darin Forderungen an die Koalitionäre in Berlin und appellieren, dass die Belange von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen als Querschnittsthema berücksichtigt werden.

Zum Themenfeld „Umfassende Barrierefreiheit“ werden in einer Pressemitteilung beispielhaft zentrale Positionen der insgesamt 40 Einzelforderungen des Positionspapiers beschrieben. Gefordert werde demnach unter anderem:

  • „die Verpflichtung von privaten Anbietern zur Barrierefreiheit,
  • Inklusives Wohnen und soziale Teilhabe, die Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum soll konsequent vorangetrieben werden, so sollen Bundesmittel für Förderprogramme zum barrierefreien Wohnungsbau (z.B. KfW Programm „Altersgerecht umbauen“) verdreifacht werden,
  • die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes konform zur UN-Behindertenrechtskonvention,
  • den Ausbau barrierefreier Mobilität und barrierefreie Digitalisierung. Ein weiteres zentrales Thema ist "Inklusion im Gesundheitswesen", zum Beispiel eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Arzt- und Therapiepraxen bis 2030.“

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Ältere und zu pflegende Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Intersexuelle und queere Menschen (LSBTIQ*) sind noch immer mit Unwissenheit und Fremdheitsgefühle in der Pflege konfrontiert. Ein Fachtag im November will zu einer LSBTIQ*-freundlicheren Altenhilfe in Hamburg beitragen.

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LSBTIQ* und „Menschen mit HIV sind nach wie vor mit Unkenntnissen, Unwissen, Nicht-Wahrnehmen, Fremdheitsgefühlen des Pflegeumfelds ihnen und ihren Lebenswelten gegenüber konfrontiert“, schreibt die Hamburger Koordinierungsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften, die die Fachtagung am 11. November 2021 veranstaltet. „Sie wünschen sich Wohn- und Pflegeangebote, die adäquat ihre Bedürfnisse berücksichtigen, wo sie diskriminierungsfrei leben können. Fehlende Anerkennung als LSBTIQ* kann zur schädigenden Pflege führen.“ Im Flyer zur Veranstaltung ergänzen die Veranstalter*innen: „In Hamburg mangelt es an diesen Angeboten!“.

Neben Fachvorträgen wie „Lebenslagen von LSBTIQ*-Senior*innen“ sind drei Foren zu unterschiedlichen Themen und eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Vielfalt fällt nicht vom Himmel - worauf wartet Hamburg?“ geplant.

Der Fachtag richtet sich neben Fachkräften aus Pflege und Altenhilfe an Vertreter*innen der LSBTIQ*-Communities oder privat Interessierte. Die Teilnahme kostet 95 Euro, eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 35 Euro gibt es allerdings unter anderem für Menschen mit Beeinträchtigung, ehrenamtlich Tätige oder Rentner*innen. Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung bis zum 28. Oktober 2021 nötig.

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Seit 2009 gibt es das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) in Schleswig-Holstein, welches Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung schützen und ihre Selbstbestimmung stärken soll. Seit April diesen Jahres beschäftigt sich der Landtag nun mit Änderungsvorschlägen, insbesondere soll das Gesetz an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) angepasst werden.

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Heute will der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtag Verfahrensfragen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes beraten. Den entsprechenden Entwurf hatte die Landesregierung Ende April dieses Jahres vorgelegt, der Entwurf wurde in den Sozialausschuss überwiesen. Dieser hatte im Juni beschlossen, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung Stellungnahmen einzuholen, die nun vorliegen.

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist 2009 in Kraft getreten und hat in Schleswig-Holstein das Heimgesetz des Bundes abgelöst. Zurück geht die Entscheidung auf die Föderalismusreform von 2006, nach der die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung z.B. im Heimrecht den Ländern übertragen wurde. Demnach sind nach dem SbStG die Kreise und kreisfreien Städte für die Aufsicht über stationäre Einrichtungen verantwortlich.

Nun soll das Gesetz aktualisiert werden. Dabei geht es unter anderem um sprachliche Anpassungen an die UN-BRK. In § 1 soll nach dem Gesetzentwurf nun auch der Schutz von körperlicher und seelischer Unversertheit im Gesetzeszweck erwähnt werden. In § 12 sieht der Entwurf außerdem die Aufnahme von Gewalt- und Missbrauchskonzepten in Betreuungseinrichtungen vor. „Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, überproportional häufig Gewalt erleben müssen“, unterstreicht die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, in ihrer Stellungnahme zum Entwurf. „Daher ist es folgerichtig, dass zukünftig anbieterverantwortete Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen ein Konzept zur Gewalt- und Missbrauchsprävention (§ 12 Abs. 1 S. 2) vorhalten müssen.“

Auch der schleswig-holsteinische Landesverband des Sozialverbands Deutschland (SoVD) begrüßt in seiner Stellungnahme eine Reihe der geplanten Änderungen, nimmt allerdings auch kritisch die Landesregierung in die Verantwortung. „Die grundlegenden Probleme des Pflegesystems - nämlich die mangelnde Personalausstattung in den Pflegeheimen, verursacht einerseits durch die Gewinnorientierung der Anbieter auf dem Rücken der Beschäftigten und den Mangel an Pflegefachkräften andererseits – kann und wird dieser Entwurf zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes nicht beseitigen“, heißt es vom SoVD. Eine Reihe weiterer Stellungnahmen finden Sie hier in einer Übersicht.

Auch das diesjährige Altenparlament hat sich mit dem SbStG befasst. Die Teilnehmer*innen haben die Landesregierung „aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kontrollmechanismen des o.g. Gesetzes (SbStG; Anm. d. Red.) gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen von der Wohn- und Pflegeaufsicht gemäß ihres gesetzlichen Auftrages in den einzelnen Kreisen des Landes Schleswig-Holstein umfassend angewandt werden und die personelle Ausstattung sicher zu stellen.“

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Der Deutsche Ethikrat hat angekündigt, im kommenden Jahr ein Papier zur Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie vorzulegen. Dabei soll es beispielsweise um künftige Kriterien zur Risikoabwägung gehen.

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Nächstes Jahr wolle man „ein Papier veröffentlichen über die Lektionen, die uns Corona gelehrt hat“, teilte die Ethikrats-Vorsitzende Alena Buyx gegenüber dem Focus mit. Dabei solle es sich nicht um eine „anklagende Bestandsaufnahme“ handeln, Ziel sei vielmehr ein „kritischer Ausblick“. Beantwortet werden soll vor allem die Frage nach künftigen Kriterien, „mit denen man schneller und präziser Risikoabwägungen und Interessenausgleiche sicherstellen kann“.

In dem Papier wolle man auch auf Folgen für bestimmte Bevölkerungsgruppen eingehen. „Medizinisch war ja schnell klar: Bedroht sind vor allem die alten Menschen und jene mit Vorerkrankungen“, so die Medizinethikerin gegenüber Focus. „Aber was Corona etwa mit alleinerziehenden Frauen machte, mit Kindern und Jugendlichen, auch mit bestimmten Wirtschaftszweigen – das zeigte sich erst peu à peu“. So könnten auch die Folgen der Pandemie für ältere und pflegebedürftige Menschen Teil einer entsprechenden Aufarbeitung sein. Immerhin hatte neben zahlreichen anderen Organisationen auch der Deutsche Ethikrat Ende vergangenen Jahres vor Isolation und Vereinsamung in stationären Einrichtungen gewarnt. Diese waren besonders durch Kontakteinschränkungen betroffen.

Außerdem spricht sich Buyx für „eine Art öffentlichen Heilungsprozess“ aus: „Wir müssen die Polarisierung aus den Köpfen kriegen, die sich während Corona verschärft hat.“ Sie kritisiert die Schärfe, mit denen viele Debatten geführt werden würden. Uns mache aus, dass „wir uns zuhören, dass wir versuchen, uns gegenseitig zu verstehen! Der Raum zwischen diesen polarisierten Gegensätzen muss wieder attraktiver werden.“

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