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In vielen Pflegeeinrichtungen in Deutschland werden Maßnahmen zur Digitalisierung bislang nur zögerlich umgesetzt. Als Gründe gelten unter anderem strenge Datenschutzvorgaben, bürokratische Hürden sowie eine verbreitete Skepsis auf Seiten vieler Arbeitgeber*innen. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karin Staffler (CSU), plädierte im vergangenen Herbst im Rahmen des Pflegeforums der AOK Bayern für schnellere und umfassendere Fortschritte bei der Digitalisierung in der Pflege. Sie erklärte, eine modernere, digital unterstützte Pflege könne langfristig mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringen.

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Der Einsatz digitaler Hilfsmittel in Pflegeeinrichtungen könne nach Einschätzung Stafflers Pflegefachkräfte körperlich, mental und zeitlich entlasten. Digitale Systeme seien demnach in der Lage, Aufgaben zu übernehmen, die bislang noch manuell erledigt würden. So ließen sich etwa Vital und Körperfunktionen von Patient*innen mithilfe entsprechender Technologien überwachen. Zudem könne eine stärkere Digitalisierung eine effizientere und schnellere Pflegedokumentation ermöglichen, wodurch mehr Zeit für die direkte Versorgung zur Verfügung stünde.

Auch Patient*innen und deren Angehörige könnten von einer verbesserten digitalen Ausstattung profitieren. Über Apps oder vergleichbare Programme ließen sich Informationen zum allgemeinen Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen schneller und übersichtlicher abrufen. Voraussetzung sei jedoch, Angehörige für diese Neuerungen zu sensibilisieren und einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten sicherzustellen. Nach aktuellen Erhebungen äußert sich knapp ein Drittel der deutschen Bevölkerung skeptisch gegenüber digitalen Neuerungen im Gesundheitswesen, wobei ältere Menschen im Durchschnitt kritischer eingestellt sind als jüngere. Besonders groß ist die Ablehnung beim Einsatz von Robotik in der Pflege, der laut einer Umfrage des Unternehmens Deutsche Glasfaser von über 60 Prozent der Befragten abgelehnt wird.

Ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung wurde im vergangenen Jahr mit der Einführung der elektronischen Patientenakte vollzogen. Diese würde im Oktober 2025 um weitere verpflichtende Angaben ergänzt, darunter Informationen zur Medikation sowie zur körperlichen Verfassung der Versicherten. Ziel ist es, den Umgang mit Arzneimitteln sicherer und transparenter zu gestalten. Mit den Erweiterungen könnte die elektronische Patientenakte nun weiter an Bedeutung gewinnen.

Zwar wird die Digitalisierung im Zukunftspakt Pflege als eines der zentralen Handlungsfelder benannt, auf das die Pflegekommission einen besonderen Fokus legt, dennoch stößt das Reformvorhaben auf Kritik. Pflegeverbände bemängeln, die angekündigten Maßnahmen seien zu unkonkret und wenig verbindlich, um Pflegebedürftige, Fachkräfte und Angehörige spürbar zu entlasten.

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Nach einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) im schleswig-holsteinischen Landtag hat die Landesregierung am 20. Januar 2026 zu präventiven Maßnahmen gegen soziale Isolation Stellung bezogen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Zusammenhang von Pflegeinfrastruktur, Versorgungssicherheit und Einsamkeit im höheren Lebensalter.

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Am Beispiel des Kreises Nordfriesland beschreibt die Landesregierung ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der pflegerischen Versorgung. Dieses basiert auf mehreren ineinandergreifenden Elementen, die die Pflege bedürfnisorientierter und zugänglicher gestalten sollen. Dazu zählt unter anderem das Projekt „RollV - Rollender Beratungs- und Gesundheitskiosk für die ländliche Region“, eine mobile Anlaufstelle mit ärztlichen, sozialen und beratenden Angeboten. Ergänzend wurde der Pflegebedarfsplan des Kreises neu ausgerichtet und legt künftig einen stärkeren Fokus auf die ambulante Versorgung. Der Plan soll für einen Zeitraum von vier Jahren gelten.

Darüber hinaus befasste sich die Kreisverwaltung mit Möglichkeiten zur Entbürokratisierung der Pflege. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt inzwischen vor. Ergänzt wird dies durch die geplante Einrichtung eines Pflegedialogs, der den beteiligten Institutionen und Akteur*innen einen regelmäßigen fachlichen Austausch ermöglichen soll.

Zwischen November 2024 und November 2025 fanden mehrere Gespräche zwischen Land und Kreis statt, die sich insbesondere auf den Praxistransfer der Maßnahmen konzentrierten. Die inhaltlichen Rahmenbedingungen waren zuvor durch den Landespflegeausschuss geprüft und bestätigt worden.

Auch der sogenannte Präventive Hausbesuch wurde im Zuge der Anfrage thematisiert. Dieses Instrument richtet sich insbesondere an ältere und gesundheitlich eingeschränkte Menschen. Die Landesregierung weist jedoch auf erhebliche rechtliche und finanzielle Hürden bei der Umsetzung hin. Eine Finanzierung müsste über die Soziale Pflegeversicherung erfolgen, was derzeit aufgrund fehlender Mittel nicht realistisch erscheint. Entsprechend kann das Konzept bislang nur in einzelnen Pilotprojekten realisiert werden. Dennoch signalisiert das Land Unterstützung für kommunale Initiativen in diesem Bereich.

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Die Kosten für die stationäre Pflege in Deutschland steigen weiter deutlich an und belasten Pflegebedürftige sowie ihre Familien stark. Laut einer aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) mussten Bewohner*innen zum 1. Januar 2026 im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts durchschnittlich 3.245 € pro Monat aus eigener Tasche zahlen, Mitte 2025 waren es noch 3.108 €. Dies bedeutet einen Anstieg von rund 137 € innerhalb eines halben Jahres und von ca. 261 € seit Anfang 2025.

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Warum die Kosten steigen

Ein Großteil der Belastung entfällt auf den sogenannten Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung, der im Bundesdurchschnitt bei 1.982 € pro Monat liegt und im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen ist. Neben dem Pflegeanteil schlagen zusätzliche Posten wie Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten der Einrichtungen sowie Umlagen für Aus‑ und Weiterbildung von Personal zu Buche. Diese Aufwendungen müssen von den Pflegebedürftigen überwiegend selbst getragen werden, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten übernimmt.

Regionale Unterschiede sind erheblich

Die finanzielle Belastung variiert stark je nach Bundesland: Die höchsten durchschnittlichen Eigenanteile im ersten Jahr werden in Bremen (3.637 €) und im Saarland (3.601 €) gemessen, während in Sachsen‑Anhalt (2.720 €), Mecklenburg‑Vorpommern und Niedersachsen (jeweils 2.903 €) vergleichsweise geringere Beträge anfallen.

Entlastungszuschläge und Reformdruck

Seit 2022 gelten gestaffelte Entlastungszuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer im Heim ansteigen (z. B. 15 % im ersten Jahr, bis zu 75 % ab dem vierten Jahr), doch auch mit diesen Nachlässen bleibt die finanzielle Belastung hoch und wächst weiter. Im vierten Aufenthaltsjahr liegen die durchschnittlichen Eigenanteile trotz Zuschlägen bei mehr als 2.000 € monatlich.

Angesichts dieser Entwicklung wächst der Druck auf die Politik: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, noch in diesem Jahr eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung anzugehen, die eine Stabilisierung der Beiträge und spürbare Entlastungen für Betroffene bringen soll. Ein Teil der Diskussionen dreht sich zudem um die Frage, inwiefern Investitions‑ und Ausbildungskosten künftig stärker vom Staat statt von den Pflegebedürftigen getragen werden sollten.

Hintergrund und Ausblick

Die steigenden Eigenanteile sind nicht nur ein individuelles Problem für Betroffene und ihre Angehörigen, sondern schlagen sich zunehmend auch in den Haushalten der Kommunen nieder, wenn Sozialhilfe zur Finanzierung der Pflegekosten in Anspruch genommen werden muss. Expert*innen warnen, dass ohne tiefgreifende Reformen die Pflege im Alter für viele Menschen zum Armutsrisiko werden könnte.

Zur Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) gelangen sie hier.

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Für einen Großteil der Bevölkerung gehört die regelmäßige Nutzung sozialer Medien längst zum Alltag. Netzwerke wie WhatsApp, Facebook, Instagram und TikTok dienen nicht nur der Kommunikation, sondern bieten auch die Möglichkeit, sich über (politische) Neuigkeiten zu informieren. Auch unter älteren Menschen ist der Anteil von Nutzer*innen sozialer Netzwerke in den letzten Jahren stark angestiegen: Rund drei Viertel aller deutschen Senior*innen nutzten im Jahr 2024 ihr Smartphone regelmäßig, eine tägliche Nutzung wurde von gut der Hälfte angegeben. 

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Ein dreiköpfiges Forschungsteam der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) beschäftigt sich gegenwärtig mit dem Konsumverhalten von Senior*innen auf Social Media – im Fokus stehen dabei Facebook und WhatsApp. Anlässlich dessen sollen umfangreiche Daten und Informationen über den Einfluss sozialer Medien auf das tägliche Leben älterer Menschen gesammelt werden, um mögliche Gefahren und Risiken ihrer Nutzung besser ausfindig machen zu können. Da auch viele Senior*innen mittlerweile zum Smartphone anstatt zur Zeitung greifen, steht die Befürchtung im Raum, dass ältere (wie jüngere) User*innen nicht immer zwischen echten und falschen Meldungen unterscheiden können.

Neben einer allgemeinen Übersicht zum Forschungsprojekt hat die LMU einen Fragebogen erstellt, den alle Menschen ab 60 Jahren ausfüllen können, um zur Studie beizutragen. Diese erfragt die Häufigkeit und Art der Nutzung von WhatsApp und Facebook sowie die dort konsumierten Inhalte. Außerdem werden die Teilnehmenden gebeten, Angaben zu ihrer persönlichen Haltung zu digitaler Technik und ihrem Interesse an politischen Themen zu machen.

Zusätzlich bittet die LMU, eigene Nutzerdaten von Facebook und/oder WhatsApp zur Verfügung zu stellen, damit die Forschenden einen noch tieferen Einblick in das Nutzungsverhalten von Social Media unter Senior*innen erhalten. Dies ist rein optional, zu 100% anonym und bezieht sich ausschließlich auf konsumierte Inhalte, nicht aber auf getätigte soziale Interaktionen. Einige Informationen zu diesem Vorgang hat die LMU bereits gesammelt. Pro Plattform, deren persönliche Daten an das Forschungsteam übermittelt werden, wird Nutzer*innen eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro ausgezahlt.

Ziel der Studie ist es, ein stärkeres Bewusstsein für die Verbreitung und Beurteilung politischer Inhalte unter Senior*innen in sozialen Medien zu schaffen.

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, eine mögliche Fehlverwendung des sogenannten Pflegebudgets in Krankenhäusern genau zu untersuchen. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung betonte sie, dass Berichte über Missbrauch ernst genommen werden müssten und es „an der Zeit sei, Bilanz zu ziehen“, ob das Instrument in seiner jetzigen Form funktioniere.

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, eine mögliche Fehlverwendung des sogenannten Pflegebudgets in Krankenhäusern genau zu untersuchen. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung betonte sie, dass Berichte über Missbrauch ernst genommen werden müssten und es „an der Zeit sei, Bilanz zu ziehen“, ob das Instrument in seiner jetzigen Form funktioniere.

Das Pflegebudget war 2020 eingeführt worden, um mehr Pflegepersonal in Kliniken zu beschäftigen und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern. Warken erklärte, dass dieses Ziel in Teilen erreicht worden sei, es jedoch Hinweise gebe, dass nicht alle über das Budget finanzierten Kräfte in der direkten Versorgung von Patient*innen tätig seien.

Der Verband der Betriebskrankenkassen, die AOK und die Ersatzkassen hatten zuvor kritisiert, dass Kosten und Mitarbeiter*innenzahlen zwar gestiegen seien, sich die Situation am Bett der Patient*innen jedoch nicht spürbar verbessert habe. Insbesondere wurde angeführt, dass Krankenhäuser Pflegepersonal für andere Aufgaben umschulen, um diese über das Budget abrechnen zu können.

Warken forderte eine präzise Definition dessen, was „Pflege am Bett“ bedeutet und kündigte eine gründliche Überprüfung des Instruments an. Gleichzeitig solle geklärt werden, ob das Pflegebudget in seiner aktuellen Form weiterhin finanzierbar ist oder angepasst werden muss.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wies Vorwürfe pauschalen Missbrauchs zurück und forderte sachliche Diskussionen über die Finanzierung und Regulierung. DKG‑Vorstand Gerald Gaß betonte, dass Probleme nicht grundsätzlich am System, sondern an fehlenden klaren Kriterien für die Personalbemessung lägen.

Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) begrüßte die Prüfung und forderte zugleich eine grundlegende Reform des Pflegebudgets, um Fehlanreize zu vermeiden und effizientere Anreize für den Einsatz von Personal zu schaffen. Hintergrund ist, dass das Pflegebudget nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung finanziert wird und mehr Pflegepersonal unabhängiger von klassischen Fallpauschalen ermöglichen soll. Seit seiner Einführung sind die Zahlen der Pflegekräfte pro Behandlungstag gestiegen, die tatsächliche Versorgungsqualität der Patient*innen wird jedoch kontrovers bewertet.

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Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich eine Versorgung in den eigenen vier Wänden oder zu Hause bei Verwandten und Freund*innen. Zwar werden dadurch die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim gespart, allerdings fallen dabei oftmals hohe Ausgaben an, um die Wohnung pflegegerecht bzw. barrierefrei zu gestalten. Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige hoffen daher auf finanzielle Entlastung und Unterstützung von staatlicher Seite. In einem Video des Sozialverband VdK klärt Sozialrechtsexpertin Kim Blum über Rechte und Pflichten diesbezüglich auf.

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Allgemeines

Grundsätzlich gilt, dass allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad gemäß §40 Abs. 4 SGB IX finanzielle Mittel aus den Pflegekassen zum Wohnungsumbau zwecks Barrierefreiheit zustehen. Seit vergangenem Jahr liegt die Höchstgrenze dafür bei 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person im Haushalt. Dabei werden nur konkrete bauliche Maßnahmen, die die Anpassung der Wohnung an sich betreffen (z.B. die Umgestaltung von Möbeln, Türen, Treppen usw.), finanziert, während reine Pflegemittel davon ausgenommen sind. Diese werden von den Pflegekassen separat übernommen, sodass Angehörige auch hierfür nicht selbst aufkommen müssen.

Antragsstellung

Um die Zuschüsse zum Wohnungsumbau zu erhalten, ist ein Kostenvorschlag an die Pflegekasse zu übermitteln. Der Antrag muss dabei als formloses Anschreiben mitgeschickt werden, in welchem bereits eine Begründung bzw. ein Ziel für die Antragsstellung formuliert sein sollte: Entweder die einfachere und effizientere Gestaltung der Pflege oder die Förderung der Selbstständigkeit. Gegebenenfalls kann auch ein ärztliches Attest die Pflegebedürftigkeit unterstreichen. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, berät diese sich mit dem medizinischen Dienst, um zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Dabei empfiehlt Blum, den Wohnungsumbau erst zu beginnen, nachdem die Pflegekasse zugestimmt hat. Andernfalls müssen alle Rechnungen, welche die baulichen Maßnahmen betreffen, nachgereicht werden, was zu rechtlichen Schwierigkeiten und vermeidbarer Bürokratie führen kann.

Grenzen der Regelung

Im Antrag muss ersichtlich sein, dass sich der geplante Umbau zur Barrierefreiheit im Sinne der pflegebedürftigen Person ausschließlich auf ihren eigenen festen Wohnsitz bezieht. Für Wohnungen von Dritten sowie für Pflege- und Seniorenheime darf die von der Pflegekasse bereitgestellte finanzielle Maßnahme nicht eingesetzt werden. Lebt die pflegebedürftige Person in einer Mietwohnung, muss zudem eine schriftliche Zustimmung der Vermieter*in eingeholt werden. Zudem wird der Zuschuss von maximal 4.180 Euro nur dann neu ausgezahlt, wenn die pflegebedürftige Person nach der ersten Auszahlung beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder des Wechsels auf einen höheren Pflegegrad auf weitere bauliche Maßnahmen angewiesen ist und dies zum Zeitpunkt der ersten Antragsstellung noch nicht vorauszusehen gewesen war.

Beratungsmöglichkeiten

Teilweise bieten kommunale Vertreter*innen Beratungen zu pflegegerechtem Wohnungsumbau inklusive Antragsstellung an. Weitere Anlaufstelle sind die vielerorts in Deutschland verfügbaren Pflegestützpunkte und es ist auch möglich, sich von Mitarbeiter*innen des Sozialverbands VdK Deutschland beraten zu lassen.

Zu dem Video mit Kim Blum gelangen Sie hier.

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Seit 2021 haben Rentner*innen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf die Grundrente, die für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen und präventiv gegen Altersarmut wirken soll. Sie wird zusätzlich zur eigenen Rente ausgezahlt und soll damit insbesondere Personen mit niedrigen Rentenbeiträgen finanziell stärken. Mehrere Sozialverbände kritisieren das System der Grundrente jedoch als unzulänglich und bemängeln zudem die deutlich verzögerte Auszahlung.

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Die Grundrente steht allen Personen zu, welche mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können und während ihres gesamten Berufslebens im Durchschnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland verdient haben. Sie soll nicht nur vor finanziellen Notlagen im hohen Alter schützen, sondern auch als Anerkennung für die im Laufe des Lebens geleistete Arbeit dienen. Ähnliche Modelle existieren in Dänemark, Schweden und den Niederlanden.

Häufig bewegt sich die Beitragshöhe der Grundrente lediglich im zweistelligen Bereich, womit sich die finanzielle Lage der Betroffenen kaum bis gar nicht verbessere. Die Beantragung der Grundrente ist zudem mit einer Einkommensprüfung verbunden, was nicht nur für ein hohes Maß an Bürokratie sorgt, sondern auch die finanziellen Haushalte der Verwaltungen belastet. Oftmals stellt sich dabei auch heraus, dass die meisten Rentner*innen kein Recht auf eine Auszahlung der Grundrente haben und dadurch nicht von dem am 2. Juli 2020 durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz profitieren. 2024 wurde die Grundrente an nur etwas mehr als 5% aller Rentner*innen hierzulande ausgezahlt.

Der Sozialverband VdK Deutschland wirft der Bundesregierung vor, die Grundrente würde verheiratete Paare benachteiligen, da bei der Einkommensprüfung auch das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners berücksichtigt wird. Erst kürzlich klagte eine Rentnerin, welcher der Anspruch auf Grundrente verwehrt wurde, erfolglos vor dem Bundessozialgericht, da die Beiträge ihres Ehemanns als zu hoch eingestuft wurden. Bei nicht verheirateten Paaren hat das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners dagegen keinen Einfluss auf den Bezug der Grundrente.

In einem weiteren Fall wurde die Zeit des Mutterschutzes von insgesamt sechs Wochen bei der Berechnung der Grundrente nicht beachtet. Diese und ähnliche Fehler können bisweilen zu deutlichen finanziellen Einbußen der Betroffenen führen, weshalb viele Stimmen eine Abschaffung bzw. Reformierung des Konzepts fordern.

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Die jüngsten Erfahrungen mit dem großflächigen Stromausfall im Südwesten Berlins haben erneut die Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen gezeigt, besonders in Pflegeeinrichtungen. Patientenschutzorganisationen und Expert*innen sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf, um Bewohner*innen vor künftigen Krisen besser zu schützen.

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Anfang Januar wurde ein Brandanschlag auf Teile der Berliner Stromversorgung verübt, wodurch zehntausende Haushalte und zahlreiche Einrichtungen, darunter auch Krankenhäuser und Pflegeheime, über mehrere Tage ohne stabile Stromversorgung auskommen mussten. Die Folgen waren gravierend: Neben ausgefallener Heizung führte der Stromausfall zum Stillstand zentraler Sicherheitssysteme wie Zimmernotrufen, Aufzügen und anderen lebenswichtigen technischen Anlagen.

Vor diesem Hintergrund fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine gesetzliche Nachrüstung: Demnach sollen alle rund 16.000 Pflegeheime in Deutschland künftig verpflichtet werden, eine Notstromversorgung für mindestens 24 Stunden vorzuhalten, ähnlich wie es bereits für Krankenhäuser der Fall ist. Nur so, so der Patientenschützer Eugen Brysch, könnten kritische Versorgungsfunktionen auch bei länger andauernden Ausfällen gewährleistet werden.

Brysch kritisiert scharf, dass Pflegeeinrichtungen aktuell schlechter geschützt seien als Krankenhäuser. Er fordert, Bund und Länder müssten ihre Verantwortung wahrnehmen und Pflegeheime bei der Krisenresilienz gleichstellen. Dazu gehöre auch ein milliardenschwerer Krisenresilienz-Fonds, der den Ausbau der Infrastruktur in stationären Pflegeeinrichtungen finanziell unterstützt. Zudem solle ein Untersuchungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus die Ursachen und das Management des Stromausfalls klären.

Fachleute betonen, dass ein Stromausfall für Pflegeheime weitreichende Konsequenzen haben kann. Ohne gesetzlich verankerte Vorgaben für Notstromanlagen oder regelmäßige Prüf- und Wartungszyklen stehen viele Einrichtungen im Krisenfall vor organisatorischen und logistischen Herausforderungen, im Extremfall sogar vor einer teilweisen Evakuierung der Heime.

Die Debatte zeigt: Kritische Versorgungsinfrastrukturen müssen auch für Pflegeeinrichtungen neu gedacht werden, um gesundheitliche Versorgung, Sicherheit und Lebensqualität für ältere und pflegebedürftige Menschen selbst in Krisenzeiten zu gewährleisten.

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Viele Senior*innen und Menschen mit Behinderung sehen dem kommenden Jahr mit gemischten Gefühlen entgegen. So zeigt eine von Aktion Mensch durchgeführte Befragung eine verbreitete Verunsicherung. Auch wenn sich die Umfrage nicht ausschließlich an ältere Menschen richtete, lassen sich die Ergebnisse gerade für diese Gruppe deutlich zuspitzen, denn gesundheitliche, soziale und finanzielle Herausforderungen verdichten sich im Alter häufig.

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An erster Stelle stehen in der Umfrage die Sorgen um medizinische Versorgung und Pflege. Für Senior*innen und Menschen mit Behinderung sind stabile Strukturen in diesem Bereich keine abstrakte politische Frage, sondern eine Voraussetzung für den Alltag. In diesem Kontext verstärken Diskussionen über steigende Beiträge, Pflegemangel und Reformen im Gesundheitswesen die Befürchtung, dass Unterstützung künftig schwerer erreichbar oder teurer werden könnte.

Steigende Kosten treffen Senior*innen und Menschen mit Behinderung dabei besonders hart, da ihr finanzieller Spielraum oft begrenzt ist. Wer auf Rente oder Sozialleistungen angewiesen ist und zugleich Kosten für Hilfsmittel, Medikamente oder Assistenz tragen muss, spürt zusätzliche Belastungen unmittelbar. Die Angst vor sozialem Abstieg oder finanzieller Überforderung ist entsprechend groß.

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist das Wohnen im Alter. Bezahlbare, barrierefreie Wohnungen sind rar, obwohl sie entscheidend dafür sind, möglichst lange selbstständig leben zu können. Für viele Betroffene ist die Wohnsituation daher eng mit der Frage verbunden, ob sie auf institutionelle Betreuung angewiesen sein werden.

Über all dem steht das Gefühl, politisch kaum gehört zu werden. Ein Großteil der Befragten empfindet die eigene Lebensrealität als unzureichend vertreten. So zeichnen die Ergebnisse insgesamt ein Bild von wachsender Unsicherheit. Für viele Menschen ist der Blick nach vorn weniger von Zuversicht als von der Frage geprägt, ob Pflege, soziale Absicherung und Teilhabe auch künftig verlässlich gewährleistet sein werden.

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Kinos, Theater, Museen und Bibliotheken ziehen mit ihrem Programm zahlreiche Film-, Kunst-, Musik- und Literaturfans an. Aufgrund altersbedingt eingeschränkter Mobilität können Senior*innen jedoch oft nicht an klassischen kulturellen Angeboten teilnehmen, was insbesondere bettlägerige oder auf einen Rollstuhl bzw. Gehhilfen angewiesene Personen betrifft. Seit fünf Jahren bietet "Die Gute Stunde", eine gemeinnützige Initiative, Menschen ab 65 Jahren ein interaktives Kulturprogramm an, welches sich durch Online-Teilnahme über die Videotelefonats-Plattform "Zoom" um einen barrierearmen Zugang bemüht.

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Der Ursprung des gemeinnützigen Projekts mit dem Motto „Kultur im Dialog“ geht auf die Corona-Pandemie zurück, als kulturelle Veranstaltungen aufgrund der strengen Lockdowns kaum möglich waren. Inzwischen richtet sie sich hauptsächlich an ältere Menschen sowie Personen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen keine kulturellen Angebote in Präsenz wahrnehmen können. Die Plattform richtet sich dabei auch an Menschen in Pflegeheimen sowie an demenzkranke Personen und deren Angehörige. So sollen Menschen unabhängig von ihrer individuellen Situation mit speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Veranstaltungen mit kultureller Unterhaltung versorgt werden.

Jeden Monat werden Veranstaltungen aus dem künstlerischen, musischen oder literarischen Bereich angeboten, welche über den Terminkalender bekannt gemacht werden. Je nach Veranstaltung besteht dabei die Möglichkeit, mit den Künstler*innen und/oder anderen Teilnehmenden in Kontakt zu treten, mit der Absicht, dass das gemeinsame Erleben von und der gegenseitige Austausch über Kultur auch Einsamkeit entgegenwirken kann. Zahlreiche Teilnehmende berichten von positiven Erlebnissen und viel Freude beim Nutzen der Angebote.

Veranstaltungen wie Workshops, Konzerte, Vorträge und Diskussionsrunden können live per Zoom verfolgt werden, wofür jedoch ein digitales Endgerät mit Internetzugang benötigt wird. Für eine Teilnahme an den kulturellen Angeboten der Guten Stunde ist zudem eine Online-Registrierung notwendig. Um regelmäßig Informationen über neue Veranstaltungen zu erhalten, kann der Newsletter abonniert werden.

Für ihre Beiträge kann die Gute Stunde bereits mehrere Auszeichnungen vorweisen, wobei Sponsor*innen und Kooperationspartner*innen zum Erhalt der Initiative beitragen.

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