Weiterlesen Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hat im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration die Verbreitung von Einsamkeit in Baden-Württemberg untersucht. Unter dem Titel „Einsamkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt Baden-Württemberg 2025“ wurden die Ergebnisse im Oktober vergangenen Jahres veröffentlicht. Die Forscher*innen haben das Thema dabei auf mehreren Ebenen behandelt, um ein möglichst akkurates Bild von der gesellschaftlichen Lage bezüglich Einsamkeit zu erhalten. So wurde differenziert nach Zusammenhängen zwischen Einsamkeit und einzelnen soziodemografischen Gegebenheiten gesucht. Befragt zu ihren persönlichen Erfahrungen hiermit wurden insgesamt 1.842 Personen aus dem ganzen Bundesland, darunter waren knapp 600 von ihnen mindestens 65 Jahre alt. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass sich rund 30 Prozent aller Befragten zumindest gelegentlich einsam fühlen, wobei primär über emotionale Einsamkeit – dem Vermissen intensiver zwischenmenschlicher Beziehungen – geklagt wurde. Die Gruppe der Befragten ab 65 Jahren gab im Schnitt zwar etwas seltener an, sich einsam zu fühlen, als jüngere Teilnehmer*innen. Jedoch stellte sich heraus, dass Faktoren wie Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Beschwerden und ein Migrationshintergrund das Risiko von Einsamkeit erhöhen können. Auch fiel auf, dass die Gruppe der einsamen Personen im Schnitt häufiger das hiesige demokratische System kritisch betrachtet. Ausgehend von den Ergebnissen setzt die baden-württembergische Landesregierung auf die kreative und innovative Partizipation der Bevölkerung und hat einen Ideenwettbewerb gegen die vorherrschende Einsamkeit in der Gesellschaft initiiert. Projekte, Angebote und Initiativen, die sich für ein inklusives Miteinander einsetzen, können noch bis zum 31. Januar per E-Mail an einsamkeit@sm.bwl.de eingereicht werden. Aufgrund der Heterogenität einsamer Menschen ist es möglich, eigene Ideen an einzelne Personengruppen zu richten, es werden auch Angebote angenommen, welche spezifisch auf ältere Menschen ausgelegt sind. Angenommen werden alle Vorschläge, die hauptsächlich in Baden-Württemberg wirken und eine der insgesamt fünf aufgeführten Zielgruppen dabei unterstützen können, Begegnungen, Austausch und (neue) Freund- bzw. Bekanntschaften zu knüpfen, um das Empfinden von Einsamkeit langfristig zu reduzieren, wobei eine Mitwirkung der Zielgruppen an der Konzeption allgemein empfohlen wird. Darüber hinaus sollte es sich bei der eingereichten Idee um einen klaren, realistischen, nachhaltigen, innovativen und messbaren Ansatz handeln. Eine Siegerehrung, auf der die fünf besten Ideen mit jeweils 30.000 Euro ausgezeichnet werden, ist für das kommende Frühjahr vorgesehen. Die Ergebnisse der Umfrage lassen darauf schließen, dass Einsamkeit nicht nur das Wohlbefinden des Individuums angreift, sondern auch den Gemeinschaftssinn und sogar die politische Partizipation hemmt. Wer von Einsamkeit betroffen ist, neigt tendenziell häufiger zu einer Ablehnung demokratischer Strukturen und einer Zuwendung zu politischen Extremen. Daher betont die Bertelsmann-Stiftung auch in ihrem Forschungsbericht, dass der Kampf gegen Einsamkeit von allen politischen Institutionen gefördert werden sollte. Der Ideenwettbewerb des Landes Baden-Württemberg kann daher nur einen verhältnismäßig kleinen Beitrag hierzu leisten, damit Einsamkeit auf der Mikro-, Meso- und Makroebene nicht nur als gesamtgesellschaftliches Problem wahrgenommen, sondern auch durch entsprechende strukturelle Änderungen zurückgedrängt wird. Möchten Sie einen eigenen Beitrag zum Ideenwettbewerb gegen Einsamkeit liefern, empfiehlt es sich, die Teilnahmebedingungen zu beachten.
Positionspapier der BdSAD: Frühzeitige Alltagsbegleitung ein Schlüssel zur Pflegereform
31. Dezember 2025Weiterlesen Die BdSAD weist darauf hin, dass Alltagsbegleitung politisch und strukturell häufig unterschätzt wird, obwohl sie einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung des täglichen Lebens älterer Menschen leisten kann. Gerade durch regelmäßige Unterstützung im Haushalt, bei administrativen Aufgaben, bei sozialen Kontakten oder bei der Strukturierung des Alltags kann Pflegebedürftigkeit hinausgezögert oder sogar verhindert werden. Dennoch wird diese Arbeit zu selten berücksichtigt und oft den klassischen Pflegediensten untergeordnet, obwohl sie ein völlig eigenes Aufgabenfeld mit eigenständigen Qualifikationen darstellt. Das Positionspapier beschreibt zahlreiche Problemlagen, die die derzeitige Versorgung älterer Menschen erschweren. Dazu gehört insbesondere, dass Pflege und Betreuung nach wie vor stark auf informelle Care-Arbeit angewiesen sind – meist von Frauen, oft unbezahlt oder nur gegen geringe Vergütung. Hinzu kommt, dass Unterstützungsangebote wie Tagespflege oder Entlastungsleistungen häufig erst ab Pflegegrad 2 verfügbar sind und in vielen Regionen, vor allem auf dem Land, kaum zugänglich sind. Auch kritisiert die BdSAD, dass gesetzlich vorgesehene Budgets von Pflegebedürftigen häufig gar nicht ausgeschöpft werden, weil die Voraussetzungen zu bürokratisch oder die Anbieter zu selten vorhanden sind. Ebenso wird die rechtliche Grauzone der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ angesprochen, die viele Familien nutzen, obwohl rechtliche Klarheit fehlt. Die BdSAD macht deutlich, dass schon Menschen mit niedrigeren Pflegegraden – insbesondere Grad 1 und 2 – häufig mehr Begleitung brauchen, als die Politik annimmt. Es gehe nicht allein um körperliche Pflege, sondern oft um Orientierung, Struktur, emotionale Sicherheit und Unterstützung zur Alltagsbewältigung. Einsamkeit spielt dabei eine große Rolle: Sie kann körperliche und psychische Erkrankungen verstärken und den Eintritt von Pflegebedürftigkeit beschleunigen. Die Organisation betont zudem, dass ehrenamtliche Hilfe wertvoll, aber kein Ersatz für professionell qualifizierte Assistenz sein könne. Angesichts regionaler Unterschiede im Angebot sei es notwendig, bundesweit verlässliche und einheitliche Strukturen zu schaffen. Im Zentrum des Positionspapiers stehen konkrete Reformvorschläge. Die BdSAD fordert unter anderem ein ausreichend hohes Entlastungsbudget für pflegende Angehörige, das perspektivisch mindestens einen freien Tag pro Woche ermöglichen soll. Gleichzeitig müsse der Zugang zu Entlastungsleistungen vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut werden. Leistungen der Alltagsbegleitung sollten angemessen vergütet und nicht nur ein Teil des Sachleistungsbudgets nutzbar sein. Zudem sei es wichtig, Kurzzeitpflegeplätze ausreichend bereitzustellen und das Budget für Tages- und Nachtpflege flexibler zu gestalten. Besonders hervorgehoben wird der Wunsch nach einem neuen „Vor-Pflege-Präventions-Budget“. Dieses Budget soll Personen ohne Pflegegrad oder mit niedrigem Pflegegrad gezielt dabei unterstützen, Beratungen, soziale Angebote, hauswirtschaftliche Unterstützung oder technische Hilfen in Anspruch zu nehmen, also all jene Maßnahmen, die verhindern können, dass Pflegebedürftigkeit überhaupt entsteht. Die BdSAD sieht in diesem präventiven Ansatz einen Schlüssel, um die Pflege langfristig zu entlasten und gleichzeitig die Lebensqualität älterer Menschen deutlich zu steigern. Das Positionspapier fordert somit nicht nur eine bessere finanzielle Ausstattung der Pflege, sondern vor allem ein Umdenken: Weg vom rein pflegeorientierten System und hin zu einer präventiven, lebensnahen, flexiblen Unterstützung älterer Menschen. Senioren-Assistenz wird dabei als unverzichtbarer Baustein gesehen, um gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestimmung und Gesundheit im Alter sicherzustellen.Unterschätzte Helfer: Die wachsende Bedeutung früher Unterstützung im Alltag
Wo die heutige Pflegeversorgung an ihre Grenzen stößt
Warum Senioren-Assistenz ein zentraler Baustein sein kann
Budget für ein selbstbestimmtes Altern
Alterssicherungskommission der Bundesregierung nimmt Arbeit auf
29. Dezember 2025Weiterlesen Die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) initiierte Kommission setzt sich aus zwei Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden in Form von Mitgliedern des Deutschen Bundestags und acht wissenschaftlichen Forscher*innen zusammen. Ab Januar wird die Arbeitsgruppe ihren Aufgaben nachgehen und sich dabei auch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund beraten. Es wird erwartet, dass die Alterssicherungskommission innerhalb eines halben Jahres erste Vorschläge bezüglich einer Rentenreform vorlegen wird. Eckpunkte sind dabei u.a. das Renteneintrittsalter und die zukünftige Finanzierung der Rente, doch auch die mögliche Beteiligung von Beamt*innen an der Zahlung von Rentenbeiträgen steht zur Debatte. Aktuell vertreten Union und SPD überwiegend unterschiedliche Standpunkte, weshalb die Kommission dazu angehalten ist, die Positionen beider Regierungsparteien zu berücksichtigen und Kompromisse auszuhandeln. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betont, dass dabei nicht nur die gesetzliche, sondern auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärker als zuvor berücksichtigt werden soll. Merz selbst unterstützt ein System, nach dem Bürger*innen nicht bei Erreichen eines bestimmten Alters, sondern nach ausreichend vielen Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Auch dieser Ansatz soll durch den neuen Ausschuss geprüft werden, wobei Entscheidungen aller Art voraussichtlich stets einstimmig getroffen werden sollen – gelingt dies nicht, entscheidet die Mehrheit. Im Schnitt entspricht die Höhe der deutschen Rente nur etwas mehr als der Hälfte des vorherigen Nettogehalts (53,3%), was leicht unter dem Durchschnitt der OECD-Staaten liegt. Deutlich weniger Abschläge erleben Rentner*innen dagegen in den Niederlanden (96,0%), Österreich (86,8%), Italien (79,0%) und Dänemark (77,1%). Dies ist einer der Gründe für die in Deutschland verhältnismäßig weit verbreitete Altersarmut, welche momentan laut Statistischem Bundesamt knapp 20% beträgt. Die Alterssicherungskommission wurde in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgestellt.
Projekt macht Mut zu einem bewussteren Umgang mit Medikamenten
26. Dezember 2025Weiterlesen Vor diesem Hintergrund hat der Diözesan-Caritasverband Münster das Projekt „pillenlos statt willenlos“ ins Leben gerufen. Das seit Sommer 2024 laufende Pilotprojekt ist auf zwei Jahre angelegt und wird in drei stationären Pflegeeinrichtungen umgesetzt. Ziel ist es, den Umgang mit Medikamenten, insbesondere mit Psychopharmaka, kritisch zu hinterfragen und eine Pflege zu fördern, die den Menschen und seine individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. In der Altenpflege ist Polypharmazie, also die gleichzeitige Einnahme vieler Medikamente, weit verbreitet. Nicht selten nehmen Pflegeheimbewohner*innen zehn oder mehr Tabletten täglich ein. Besonders problematisch ist, dass Medikamente teilweise über Jahre hinweg verordnet werden, ohne regelmäßig zu prüfen, ob sie noch notwendig oder sinnvoll sind. Gerade Psychopharmaka werden manchmal eingesetzt, um Unruhe, Schlafprobleme oder sogenanntes „herausforderndes Verhalten“ zu kontrollieren. Das Projekt macht deutlich, dass solches Verhalten nicht immer eine medizinische Ursache hat. Häufig spielen Faktoren wie Schmerzen, Überforderung, Einsamkeit, Reizüberflutung oder Veränderungen im Tagesablauf eine Rolle. Werden diese Ursachen nicht erkannt, besteht die Gefahr, dass Medikamente zur schnellen Lösung werden. Ein Kernanliegen des Projekts ist es, Pflegekräfte zu stärken und ihnen Sicherheit im Umgang mit Medikation zu geben. Sie sollen ermutigt werden, genau zu beobachten, Situationen sorgfältig zu beschreiben und Veränderungen offen anzusprechen. Statt automatisch Medikamente einzusetzen, sollen zunächst alternative Maßnahmen geprüft werden, etwa Anpassungen der Umgebung, mehr Zuwendung oder eine veränderte Tagesstruktur. Zentral ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Pflegekräfte, Ärzt*innen, Apotheker*innen und Angehörige arbeiten enger zusammen als bisher. In regelmäßigen Fallbesprechungen wird die Medikation einzelner Bewohner*innen analysiert, hinterfragt und – wenn möglich – angepasst oder reduziert. Zusätzlich werden in den Einrichtungen speziell geschulte Medikamentenbeauftragte eingesetzt. Diese übernehmen eine koordinierende Rolle, achten auf eine sorgfältige Dokumentation und unterstützen das Team dabei, Bedarfsmedikationen bewusst und begründet einzusetzen. Erste Erfahrungen aus den beteiligten Einrichtungen zeigen, dass sich dieser Ansatz lohnt. In einzelnen Fällen führte das Absetzen oder Reduzieren von Medikamenten zu einer deutlichen Verbesserung des körperlichen und seelischen Zustands der Bewohner. Nebenwirkungen gingen zurück, und die Betroffenen wirkten wacher, aktiver und zufriedener. Auch für das Pflegepersonal bringt das Projekt Vorteile: Durch klare Strukturen, Leitfäden und den fachlichen Austausch gewinnen die Mitarbeitenden mehr Sicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen. Entscheidungen werden nicht mehr allein getroffen, sondern gemeinsam getragen. Langfristig verfolgt das Projekt das Ziel, Pflegeheime zu Orten zu machen, an denen ältere Menschen nicht durch Medikamente angepasst oder ruhiggestellt werden, sondern in ihrer Individualität ernst genommen werden. Medikamente sollen dort eingesetzt werden, wo sie notwendig sind, jedoch nicht aus Bequemlichkeit oder Mangel an Alternativen.Problem: Viele Medikamente, wenig Hinterfragen
Neuer Ansatz: Beobachten, verstehen, gemeinsam entscheiden
Positive Effekte für Bewohner*innen und Pflegepersonal
Ziel: Würde und Lebensqualität bewahren
Umfragen: Deutsche mehrheitlich pessimistisch gegenüber Pflege
24. Dezember 2025Weiterlesen Der seit mehr als einem Jahrhundert bestehende Sozialverband Deutschland (SoVD) hat das 2015 gegründete Start-up-Unternehmen Civey beauftragt, 2.500 Bürger*innen sowie zusätzlich 500 pflegende Angehörige bezüglich ihren Erwartungen gegenüber ihrer eigenen Pflege befragt. Die im Oktober erhobenen Daten zeigen, dass mit 64,6% die klare Mehrheit der Deutschen befürchtet, im Pflegefall unzureichend versorgt zu werden. Frauen gaben dies im Schnitt häufiger an als Männer, die 40- bis 49-jährigen stellten sich als die pessimistischste Altersgruppe heraus. Andererseits zeigen viele Deutsche keine Einsatzbereitschaft, wenn es um die Pflege eigener Angehöriger geht. In einer weiteren Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA sollten die Teilnehmer*innen angeben, ob für sie die Übernahme der häuslichen Pflege für Familienmitglieder grundsätzlich vorstellen können und, sofern sie dies verneinten, Gründe hierfür angeben. 56,3% der Befragten lehnte die Versogung von Angehörigen kategorisch ab – in den meisten Fällen aufgrund eines Mangels persönlicher Ressourcen. Nennenswerte Unterschiede nach Alter, Geschlecht oder Wohnort konnten dabei nicht festgestellt werden. Die Studie wurde vom Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) in Auftrag gegeben, welcher die Ergebnisse der Umfrage als Anlass sieht, an die politischen Akteur*innen zu appellieren: „Wenn die Bundesregierung weiter auf die Versorgung durch Angehörige setzt, fördert sie vor allem bei Frauen die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie setzt damit die hart erkämpfte Unabhängigkeit aufs Spiel. Ich verstehe nicht, wie die Frauen in der SPD und der Union diesen Kurs mittragen können“, so Isabell Halletz, AGVP-Geschäftsführerin. Im Rahmen des demographischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung erscheinen die Ergebnisse beider Umfragen alarmierend. Die hohen Kosten für einen Platz in einer Pflegeeinrichtung, die damit einhergehenden Sparmaßnahmen seitens der Regierung, aber auch die mitunter mangelhaften Zustäne in Pflegeheimen dürften die Zuversicht der Bevölkerung hinsichtlich Pflege belastet haben. Gleichzeitig warnen Expert*innen davor, an der häuslichen Pflege als einzige Möglichkeit festzuhalten, da massive wirtschaftliche Folgen wie etwa die Vernachlässigung beruflicher Tätigkeiten drohen. Darüber hinaus stellt die Versorgung von Angehörigen stets eine mentale und körperliche Belastung dar. Ca. vier von fünf Befragten wünschten sich eine grundsätzliche Reformierung des Pflegesystems. Ideen hierzu bestehen u.a. in einer gemeinsamen Bürgerpflegeversicherung, welche die gesamte Bevölkerung zur Kasse bitten soll. Die gegenwärtigen Angebote zur Unterstützung und Förderung der Pflege seitens der Bundesregierung geht vielen Bürger*innen nicht weit genug – aufgrund unterschiedlicher Standpunkte der aktuell regierenden Parteien erscheint eine Umgestaltung des Pflegesystems in naher Zukunft eher unwahrscheinlich. Losgelöst von den Ergebnissen sei bei Befragungen, die Beölkerungsmehrheiten darstellen sollen, auf das Problem der (fehlenden) Repräsentativität hingewiesen.
Weiterlesen Das Rentenniveau gibt an, wie hoch die gesetzliche Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen ausfällt. Es vergleicht die sogenannte Standardrente – also die Rente einer Person, die 45 Jahre lang ein Durchschnittseinkommen verdient hat – mit dem aktuellen Durchschnittslohn aller Beschäftigten. Es handelt sich dabei um eine statistische Kennzahl, nicht um die individuelle Rentenhöhe. Das Rentenniveau zeigt damit, wie viel vom früheren Lebensstandard durch die gesetzliche Rente im Alter abgesichert werden kann. Seit den späten 1970er Jahren ist das sogenannte Rentenniveau von knapp 60 Prozent auf heute rund 48 Prozent gefallen. Damit hat die gesetzliche Rente im Verhältnis zu Durchschnittseinkommen erheblich an Wert verloren. Dies zeichnet eine Entwicklung, die viele vor dem Ruhestand stehende Menschen und aktuelle Rentner*innen verunsichert. Angesichts dieser Tendenz kommt dem kürzlich vorgestellten Gesetzespaket zur Stabilisierung des Rentenniveaus große Bedeutung zu: Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Linie von 48 Prozent bis mindestens 2031 abgesichert werden. Laut IMK profitieren von einer solchen Stabilisierung nicht nur heutige Rentner*innen, sondern alle Generationen — auch junge Menschen und selbst diejenigen, die erst in einigen Jahrzehnten in Rente gehen. Die Untersuchung zeigt: Bei stabilem Rentenniveau verbessert sich die „interne Rendite“ der gesetzlichen Rentenversicherung, also das Verhältnis aus gezahlten Beiträgen und späteren Rentenleistungen. Für viele Jahrgänge liegt diese Rendite bei 3,1 bis 4,5 Prozent. Damit entkräftet das IMK gängige Kritik, wonach eine Rentenstabilisierung unverhältnismäßig junge Generationen belaste. Im Gegenteil: Die Studie zeigt, dass sich die Rentenversicherung auf lange Sicht für alle Gruppen lohnt. Die Simulationen mit dem neuen dynamischen Rentenversicherungsmodell machen klar: Eine stabile Rente kann auch mit höheren Beiträgen finanziert werden, vorausgesetzt, versicherungsfremde Leistungen werden nicht weiter ausgedehnt. Zugleich warnen die Forscher*innen davor, das Absinken des Rentenniveaus ungebremst fortzusetzen. Das führe nicht nur zu geringeren Renten, sondern verschiebe die Belastung letztlich auf die Grundsicherung und damit wieder auf die Allgemeinheit. Das IMK hebt hervor, dass Sicherheit im Alter für das Vertrauen in das gesamte Rentensystem essenziell ist. Ein stabiles Rentenniveau trage entscheidend dazu bei, die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule des Sozialstaats zu erhalten — generationsübergreifend, solidarisch und verlässlich. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und wachsender Unsicherheit bei vielen Beschäftigten sei die Stabilisierung nicht nur eine Option, sondern längst eine Notwendigkeit. Das IMK sieht darin eine Investition in den sozialen Zusammenhalt und die soziale Sicherheit auch für künftige Generationen. Die gesamte Analyse des IMK finden Sie online.Was bedeutet „Rentenniveau“?
Warum das Thema wieder wichtig wird
Eine Reform mit Mehrwert – laut IMK
Finanzierung möglich und sinnvoll
Rentenstabilisierung und Sozialstaat
Große Pflegereform geplant: Was sich bis 2026 ändern soll
19. Dezember 2025Weiterlesen Das deutsche Pflegesystem steht zunehmend unter Druck. Durch den demografischen Wandel wächst die Zahl der pflegebedürftigen Menschen stetig, während gleichzeitig weniger Beitragszahler*innen das System finanzieren. Die Ausgaben der Pflegeversicherung steigen deutlich schneller als ihre Einnahmen, wodurch bestehende Strukturen an ihre Grenzen stoßen. Fachleute sehen daher die langfristige Stabilität der Pflegeversicherung gefährdet. Ohne grundlegende Anpassungen drohen Versorgungslücken sowie steigende finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die geplante Reform soll diesen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken und das Pflegesystem zukunftsfähig aufstellen. Die Pflegereform verfolgt mehrere zentrale Ausrichtungen: Trotz der geplanten Reformen soll das Grundprinzip der Pflegeversicherung erhalten bleiben. Die bestehenden Pflegegrade sollen weiterhin gelten, und auch künftig übernimmt die Pflegeversicherung nur einen Teil der entstehenden Pflegekosten. Eigenanteile für Pflegebedürftige bleiben damit Bestandteil des Systems. Die Ergebnisse des Zukunftspakts bilden die Grundlage für die weitere gesetzgeberische Arbeit. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Reform schrittweise weiter auszuarbeiten. Ziel ist es, bis Ende 2026 ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden und in Kraft zu setzen. Trotz der ambitionierten Reformziele gibt es auch kritische Stimmen. Fachverbände und Expert*innen bemängeln, dass viele Vorschläge bislang noch wenig konkret seien und verbindliche Entscheidungen – insbesondere zur langfristigen Finanzierung – noch ausstehen. Ob die Reform den wachsenden Anforderungen gerecht wird, hängt daher maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der geplanten Gesetzesänderungen ab. Die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ können online nachgelesen werden.Dringender Handlungsbedarf in der Pflege
Zentrale Ziele der Reform
Die Pflegeversicherung soll finanziell stabilisiert werden. Einnahmen und Ausgaben werden überprüft und neu ausgerichtet, um die Leistungsfähigkeit des Systems langfristig zu sichern und die Finanzierung generationengerecht zu gestalten.
Durch vorbeugende Maßnahmen, regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und Rehabilitationsangebote soll Pflegebedürftigkeit möglichst hinausgezögert oder vermieden werden. Ziel ist es, die Selbstständigkeit älterer Menschen länger zu erhalten.
Insbesondere Kommunen sollen mehr Gestaltungsspielraum erhalten, um regionale und bedarfsgerechte Pflegeangebote auszubauen. Dies gilt vor allem für ländliche Regionen, in denen Versorgungsengpässe häufiger auftreten.
Pflegeleistungen sollen übersichtlicher zusammengefasst und Zugangswege vereinfacht werden. Dadurch sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schneller und unkomplizierter Unterstützung erhalten.Bestehende Strukturen bleiben bestehen
Zeitplan und politische Umsetzung
Kritische Stimmen und offene Fragen
Politik im Alter: Bildung macht Unterschied
17. Dezember 2025Weiterlesen Die Aussagen beruhen auf empirischen Analysen des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA). Grundlage ist der Deutsche Alterssurvey (DEAS), eine bundesweit repräsentative sozialwissenschaftliche Langzeitstudie. Der DEAS befragt seit den 1990er-Jahren regelmäßig mehrere Tausend Menschen in der zweiten Lebenshälfte zu ihren Lebensbedingungen, Einstellungen und ihrem gesellschaftlichen Engagement. Für die hier zusammengefassten Ergebnisse wurden Daten von Personen ab etwa 40 Jahren ausgewertet. Der Survey ermöglicht es, politische Beteiligung differenziert nach Alter, Bildung, Geschlecht, Einkommen und Region (Ost-/Westdeutschland) zu untersuchen. Dadurch lassen sich nicht nur Altersunterschiede, sondern auch soziale Ungleichheiten zuverlässig abbilden. Die Auswertungen des Alterssurveys zeigen, dass der Bildungsstand den stärksten Einfluss auf politisches Engagement im Alter hat. Menschen mit höherer formaler Bildung sind deutlich häufiger Mitglied in Parteien oder aktiv in Bürgerinitiativen als Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss. Besonders im Rentenalter wird dieser Unterschied sichtbar, da gut ausgebildete Personen langfristig bessere Zugänge zu politischen Strukturen haben. Zwar steigt die Wahrscheinlichkeit einer Parteimitgliedschaft mit zunehmendem Alter leicht an, doch dieser Effekt betrifft vor allem formal gebildetere Gruppen. Jüngere Altersgruppen beteiligen sich seltener an Parteien, sind aber etwas häufiger in zeitlich begrenzten und themenbezogenen Initiativen aktiv. Der Alterssurvey erlaubt es, diese Unterschiede zwischen konventionellen (Parteien) und unkonventionellen Beteiligungsformen systematisch zu vergleichen. Neben Bildung zeigen die DEAS-Daten deutliche Unterschiede nach Einkommen, Geschlecht und Region. Menschen mit höherem Einkommen engagieren sich häufiger politisch als Personen mit geringem finanziellen Spielraum. Männer sind insbesondere in Parteien stärker vertreten als Frauen. Zudem ist politische Beteiligung in Westdeutschland verbreiteter als in Ostdeutschland. Die auf dem Deutschen Alterssurvey basierenden Befunde machen deutlich, dass politische Teilhabe im Alter sozial ungleich verteilt ist. Für eine funktionierende Demokratie bedeutet dies eine Herausforderung: Politische Organisationen müssen niedrigschwellige Zugänge schaffen, um auch Menschen mit einer formal geringeren Bildung oder weniger Ressourcen einzubeziehen. Gleichzeitig unterstreichen die Ergebnisse die wichtige Rolle von lebenslangem Lernen und politischer Bildung, um Beteiligungschancen über den gesamten Lebensverlauf hinweg zu verbessern.Datengrundlage der Untersuchungen
Bildung als zentraler Einflussfaktor
Alter und Formen der Beteiligung
Weitere soziale Unterschiede
Bedeutung der Ergebnisse
Weiterlesen Wichtig zu wissen: Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet, dass Standards, Qualität und Preise je nach Anbieter*in stark variieren. Umso wichtiger ist es, Verträge gründlich zu prüfen. Wohnungen in solchen Anlagen sind meist teurer als reguläre Miet- oder Eigentumswohnungen, besonders wenn sie barrierefrei oder möbliert sind. Zusätzlich fällt häufig eine Betreuungspauschale an, die je nach Anbieter stark schwanken kann – häufig zwischen 50 € und 500 € pro Monat. Was oft enthalten ist: Weitere Hilfsleistungen wie Reinigung, Einkäufe oder Begleitung zu Arztterminen müssen meist extra bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, genau zu klären, welche Leistungen in der Pauschale enthalten sind und welche zusätzlich abgerechnet werden. Bevor man einen Vertrag eingeht, sollte man die Wohnanlage und die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe nehmen: Barrierefreiheit: Ist nicht nur die Wohnung, sondern die ganze Anlage gut zugänglich? Lage: Liegt das Haus zentral? Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Ärzt*innen, Busverbindungen? Betreuung und Sicherheit: Wie funktioniert das Notrufsystem? Gibt es feste Ansprechpartner*innen? Welche Leistungen werden garantiert erbracht? Zukunftsperspektive: Kann man auch bleiben, wenn der Hilfebedarf steigt? Oder ist später ein Umzug in ein Pflegeheim nötig? Der Verein Wohnen im Eigentum rät dringend dazu, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bei einem Wohnungskauf prüfen zu lassen, nicht nur den Kaufvertrag. Denn dort kann festgelegt sein: Idealerweise sollte nur der Zweck „Betreutes Wohnen“ festgelegt werden. Welche Firma die Betreuung übernimmt und zu welchen Konditionen, sollte die Eigentümergemeinschaft selbst entscheiden können. Das schafft langfristig bessere Verhandlungsmöglichkeiten und verhindert Monopolstrukturen. Betreutes Wohnen kann eine sehr gute Wohnform sein, wenn man Selbstständigkeit und Sicherheit verbinden möchte. Gleichzeitig sind die Angebote sehr unterschiedlich und oft komplex. Deshalb gilt:Kosten: Miete plus Betreuungspauschale
Wichtige Fragen vor Unterschrift
Empfehlung: Bei Kauf Teilungserklärung genau prüfen
Fazit: Angebote sorgfältig vergleichen – und Verträge juristisch prüfen lassen
Weiterlesen Ein Kernpunkt des Pakets ist die gesetzliche Verankerung eines Rentenniveaus von 48 Prozent. Das bedeutet: Wer 45 Jahre lang Beiträge zahlt und durchschnittlich verdient, soll auch künftig eine Rente erhalten, die rund 48 % des dann aktuellen Durchschnittsverdienstes beträgt - unabhängig davon, wie sich Demografie und Beitragszahlen entwickeln. Finanzieren will der Staat diesen Schutz überwiegend mit Steuermitteln, also nicht durch höhere Rentenbeiträge der Versicherten. Mit der Haltelinie reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Sorge vieler Menschen, dass Renten in Zukunft real an Wert verlieren könnten und will somit das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Reform der Kindererziehungszeiten. Bislang bekamen Eltern für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, lediglich 2,5 Jahre Erziehungszeit anerkannt - für Kinder ab 1992 waren es drei Jahre. Dem lag ein Gerechtigkeitsgedanke zugrunde. Mit dem Rentenpaket wird diese Regelung nun aufgehoben: Künftig werden für alle Kinder drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet - unabhängig vom Geburtsjahr. Das soll insbesondere Mütter und Eltern entlasten, die durch Erziehung oft Einbußen in der Rentenbiografie hinnehmen mussten. Nach Schätzungen führt die Reform pro Kind zu rund 20 bis 25 Euro mehr Monatsrente - abhängig vom individuellen Rentenverlauf und weiteren Faktoren. Aus Sicht von Befürworter*innen schließt das Paket damit eine der letzten großen Gerechtigkeitslücken im Rentenrecht. Kritiker*innen warnen jedoch vor hohen Kosten für den Staat bei vergleichsweise geringer individueller Entlastung. Ein drittes zentrales Element betrifft ältere Arbeitnehmer*innen: Mit dem Paket fällt das bisherige „Anschlussverbot“ weg. Das heißt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann auch beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten, etwa mit befristeten Verträgen ohne Sachgrund. Ziel der sogenannten Aktivrente ist, Arbeit im Alter zu erleichtern und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken — zugleich gibt sie Senior*innen die Möglichkeit, freiwillig länger beruflich aktiv zu bleiben und ihr Einkommen aufzubessern. Die Maßnahmen des Rentenpakets werden nach Schätzungen mit erheblichen Mehrkosten für den Bundeshaushalt einhergehen. Laut Studien könnten im Zeitraum bis 2050 Mehrausgaben von bis zu 480 Milliarden Euro anfallen. Aus Sicht kritischer Stimmen droht damit eine dauerhafte Staatsfinanzierung der Rentenversicherung. Insbesondere jüngere Generationen könnten, so die Sorge, langfristig über Steuerbelastungen und steigende Sozialabgaben mitzahlen müssen. Dem könnte entgegnet werden, dass die heutige jüngere Generation auch mit einer höheren Rente rechnen könnte, sollte diese Politik fortgeführt werden. Zudem argumentieren manche Expert*innen, die tatsächliche Entlastung für viele Betroffene sei gering: Der bürokratische Aufwand im Rahmen der Mütterrente stehe in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen. Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Bundesregierung Maßnahmen um, die das Rentenniveau bis 2031 sichern, Kindererziehungszeiten vereinheitlichen und die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus erleichtern sollen. Damit wird die Absicherung bestimmter Bevölkerungsgruppen verbessert und der Arbeitsmarkt flexibler gestaltet. Zugleich ergeben sich langfristige Fragen zur finanziellen Tragfähigkeit des Rentensystems, da ein größerer Teil der Ausgaben künftig aus Steuermitteln gedeckt wird. Offen bleibt, wie belastbar dieses Modell auf Dauer ist und welche Auswirkungen es für nachfolgende Generationen haben könnte. Das Paket markiert damit eine relevante Weichenstellung sowohl für aktuelle Rentenbeziehende als auch für zukünftige Steuerzahler*innen. Das Rentenpaket 2025 wurde am 05.12.2025 im Bundestag beschlossen.
Haltelinie: Rentenniveau bleibt bis 2031 stabil
Mütterrente III: Erziehungszeiten vollständig gleichgestellt
Aktivrente: Weiterarbeiten nach Rentenbeginn soll leichter werden
Kosten und Kritik: Hohe Belastung für den Staat, begrenzter Effekt
Bedeutung für die Zukunft der Rente









