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Materielle Absicherung

Derzeit verhandeln SPD, Grüne und FDP noch über Inhalte einer möglichen gemeinsamen Koalition. Klar scheint schon: Bei der Rente wird es mit einer Ampelkoalition auf eine Form der Aktienrente hinauslaufen. Was damit gemeint ist, klären wir in diesem Beitrag.

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In ihrem im Oktober veröffentlichten Sondierungspapier haben die drei Parteien zugesichert, die Rente nicht zu kürzen und das Renteneintrittsalter nicht weiter zu erhöhen. Ergänzend dazu heißt es dann: „Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der Gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.“ Es wäre das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass die gesetzliche Altersvorsorge – eigentlich ein umlagefinanziertes Rentensystem, bei dem Bezieher*innen Geld durch Beitragszahlende erhalten ­– um einen Kapitalmarkt-Anteil ergänzt würde. Als Kapitalstock planen die Ampelkoalitionär*innen laut Sondierungspapier zehn Milliarden Euro aus Bundesmitteln.

Unklar bleibt derzeit noch, wie groß der Anteil der Kapitaldeckung an den Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung sein wird. Aufschluss darüber könnte ein im Februar veröffentlichtes Konzept der FDP-Bundestagsabgeordneten Johannes Vogel und Christian Dürr geben. Momentan betragen die Rentenbeiträge, die jeweils zur Hälfte durch Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in vom Bruttolohn gezahlt werden, 18,6 Prozent. Dieser Betrag soll bleiben, allerdings sollen zwei Prozentpunkte davon in Kapitalanlagen wie Aktien angelegt werden. Das solle die Rente erhöhen, da die Zuwächse am Kapitalmarkt höher seien, während der Beitragssatz gleichzeitig nicht steigen soll. „Gerade Menschen mit geringen Einkommen würden so erstmals von den Chancen der globalen Aktienmärkte profitieren und zu Unternehmensteilhaberinnen und - teilhabern werden“, heißt es in dem FDP-Papier.

Die FDP orientiert sich dabei am schwedischen Modell. In Schweden wird die gesetzliche Rente bereits seit der Jahrtausendwende durch Anlagen in Fonds ergänzt. 2,5 Prozent des Bruttolohns müssen dort angelegt werden. Wer sich nicht aktiv für einen anderen Fonds entscheidet, zahlt automatisch in den risikoarmen „AP7“-Staatsfonds ein.

Während beispielsweise die Verbraucherzentrale das Vorhaben einer teilweise kapitalgedeckten Rente befürwortet, ist unter anderem Juso-Vorsitzende Jessica Rosenthal skeptisch. Aktienmärkte würden das Problem nicht lösen. „Ich glaube, dass wir die gesetzliche Rente stärken müssen. Das ist ja auch das Konzept, für das wir mit der SPD angetreten sind“, sagte die Juso-Vorsitzende im Oktober in der ARD. „Wenn wir uns da anschauen, was da wichtig ist, dann glaube ich, hilft es nicht, nur auf die Aktienmärkte zu schauen, sondern dass wir vor allem über Lohnniveau sprechen.“

Neben einem höheren Lohnniveau und damit auch höheren Beiträgen gäbe es auch weitere Alternativen, um die gesetzliche Altersvorsorge zu stärken. SPD und Grüne hatten im Wahlkampf noch eine Bürger*innen- bzw. Erwerbstätigenversicherung versprochen, in die alle einzahlen sollen. Also auch Selbstständige und Berufsgruppen, die derzeit nicht Teil der Gesetzlichen Rentenversicherung sind. Von diesem Vorschlag ist im Sondierungspapier allerdings nichts zu lesen. Denkbar wäre auch, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben, wodurch Gutverdienende höhere Beiträge zahlen müssten. In seinem Buch „Die Rente“, welches wir in einem gesonderten Beitrag vorgestellt haben, schlägt der Autor Klaus Müller auch vor, die Rente durch staatliche Zuschüsse – finanziert durch eine gerechtere Steuerpolitik – zu ergänzen und damit das umlagefinanzierte System zu stabilisieren.

Allerdings haben die möglichen Koalitionspartner*innen dem durch Nicht-Einführung einer Vermögenssteuer offenbar bereits eine Absage erteilt.

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Samiah El Samadoni, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für 2020 Anfang September dem Sozialausschuss vorgestellt. Veröffentlicht wurde der Bericht bereits im Juni – inhaltlich steht die Corona-Pandemie im Mittelpunkt.

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Bei der Sitzung des Sozialausschusses am 2. September 2021 hat Samiah El Samadoni ihre beiden Tätigkeitsberichte für die Berichtsjahre 2019 (dazu mehr unter diesem Link) und 2020 vorgestellt. Die Bürgerbeauftragte hatte den Bericht für 2020, den Sie hier im Ganzen lesen können, bereits im Juni veröffentlicht.

Über 3.500 Petitionen habe die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten im Berichtsjahr erhalten. „Dabei standen die Probleme, Ängste und Herausforderungen vieler Bürger*innen während der Corona-Pandemie im Mittelpunkt meiner Arbeit“, beschreibt El Samadoni zur Veröffentlichung des Berichts ihr Tätigkeitsjahr. Besonders hart getroffen habe die Pandemie die Schutzbedürftigsten. „Wir müssen aus der Corona-Krise deshalb die richtigen Lehren ziehen und die bestehenden Probleme jetzt in Angriff nehmen.“

Welche Lehren das sein könnten zeigt sich in dem über 100-seitigen Dokument. Darin regt die Bürgerbeauftragte unter anderem die Einführung eines „digitalen Existenzminimums“ im SGB II / SGB XII (Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld und Sozialhilfe) an. Derzeit sind nur wenige Euro des monatlichen Regelbedarfs von maximal 446 Euro für digitale Ausstattungen vorgesehen, was nicht ausreiche.

Knapp 250 Petitionen erreichten die Bürgerbeauftragte auch im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte habe es vermehrt Anfragen zur Grundrente gegeben, die vergangenen Sommer nach langem Ringen beschlossen wurde und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Samiah El Samadoni begrüße zwar die Einführung der Grundrente, kritisiert aber, dass diese in der aktuellen Form nicht ausreiche: „Sie (Die Bürgerbeauftragte) geht nach ihren Beobachtungen in der Beratungspraxis davon aus, dass zu wenige von Altersarmut betroffene oder bedrohte Menschen durch die Grundrente entlastet werden. Denn häufig werden die erforderlichen 33 Jahre an Grundrentenzeiten nicht vorliegen“, heißt es im Bericht.

Die Bürgerbeauftragte berät und unterstützt Bürger*innen bei Fragen, Anliegen oder Problemen, z.B. mit Sozialbehörden. Sie ist vom Landtag gewählt und berichtet diesem unter anderem mit den jährlichen Tätigkeitsberichten von ihrer Beratungsarbeit.

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Wie wir schon im Mai berichteten, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) im Hinblick auf die Bundestagswahl Fragen zu seniorenpolitisch relevanten Themen an die im Bundestag vertretenen Parteien gestellt. Die Antworten zu den sogenannten Wahlprüfsteinen sind nun veröffentlicht.

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In insgesamt acht Themenbereichen hat die BAGSO und ihre Mitgliedsverbände Wahlprüfsteine formuliert: Stellenwert und Struktur der Seniorenpolitik, Rechte älterer Menschen, Alterssicherung, Freiwilliges Engagement und Partizipation, Gesundheit, Pflege, Wohnen und Wohnumfeld und Digitalisierung. Die Fragen und Positionen aus seniorenpolitischer Perspektive sollen den Wahlberechtigten Anhaltspunkte für ihre Wahlentscheidung zur anstehenden Bundestagswahl am 26. September geben. Die Parteien haben zu den jeweiligen Punkten Stellung genommen, die Antworten sind nun veröffentlicht.

Auf der Internetseite der BAGSO können Sie die Antworten einsehen. Dazu muss zunächst eines der oben genannten Themenfelder ausgewählt werden, dort finden sich dazu dann jeweils eine Langfassung und eine Kurzfassung, in der die Stellungnahmen der Parteien nur zusammengefasst lesbar sind.

Zu dem Themenbereich „Rechte älterer Menschen“ fragt die BAGSO beispielsweise, wie künftig verhindert werden kann, dass es zu unzulässigen Einschränkungen von Bewohner*innenrechten – wie in der Corona-Pandemie teilweise geschehen – kommt. Die Linke schreibt dazu unter anderem: „In Pandemieplänen sind Besuchskonzepte und auch in einer epidemischen Lage verfügbare Begegnungszonen verbindlich zu regeln und öffentlich zu finanzieren. Heimkontrollen dürfen nicht ausgesetzt werden. Heimbeiräte und Angehörige müssen an der Erarbeitung von Schutzkonzepten aktiv beteiligt werden.“ Von der SPD heißt es zu der Frage, sie setze „sich dafür ein, dass der Bund dabei seine Möglichkeiten nutzt, um die Einrichtungen und Akteure vor Ort bestmöglich zu unterstützen, damit Freiheiten so weit wie möglich beibehalten werden können. Dazu zählt v.a. die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, Test- und Impfkapazitäten.“

Zur Frage aus dem Themenkomplex „Stellenwert und Struktur der Seniorenpolitik“, welche Maßnahmen geboten sind, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen des Landes herzustellen, heißt es beispielsweise von der CDU/CSU: „Unser Anspruch ist: Alles muss vom Dorf aus erreichbar sein! Eine gute Versorgung mit allen Leistungen der Daseinsvorsorge, mit Gütern und Dienstleistungen ist möglich, wenn Vor-Ort-Angebote, digitale Möglichkeiten und eine gute Anbindung zusammengebracht werden.“ Die FDP setzt in ihrer Stellungnahme vor allem auf technische Lösungen: „Innovationen wie das autonome Fahren, Drohnen oder Flugtaxis wollen wir gezielt fördern und den rechtlichen Rahmen dafür schaffen.“ Außerdem schlägt die Partei sogenannte „Gigabite-Gutscheine“ vor, mit denen der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen beschleunigt werden soll.

Unterschiedliche Ansätze zur Rentenpolitik (Themenbereich „Alterssicherung“) werden ebenfalls in den Antworten auf die BAGSO-Wahlprüfsteine deutlich, indem die Parteien ihre Kernvorhaben darlegen. Dazu empfehlen wir auch unsere Übersicht zu den rentenpolitischen Positionen, für die wir die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien miteinander verglichen haben.

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Im Mai hatten wir bereits von den Fragen, die die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) an die Parteien gestellt hat, berichtet. Auch andere Organisationen und Sozialverbände haben sogenannte Wahlprüfsteine zur anstehenden Bundestagswahl aufgestellt.

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Wahlprüfsteine können in Form von Fragen durch Organisationen und Verbänden vor der Wahl an die Parteien gerichtet werden. Den Einreichenden geht es darum, die Themen, für die sie sich im Besonderen einsetzen, dadurch noch einmal zu beleuchten und Interessierten ggf. eine Orientierung im Hinblick auf die Wahl im September zu ermöglichen.

Neben der BAGSO hat unter anderem auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) acht Fragen formuliert. Darunter beispielsweise:

  • Wie wollen Sie Hasskriminalität gegen LSBTI wirksam bekämpfen (bundesweiter Aktionsplan zu Prävention und Bekämpfung, Berufung einer Expert*innenkommission, Benennung LSBTI-feindlicher Motive in §46 und §130 StGB, Sensibilisierung Polizei & Justiz, bessere Erfassung und Forschung zu Dunkelfeld?)
  • Wie wollen Sie einen Nationalen Aktionsplan zur Akzeptanz von LSBTI mit klaren, zeitlich definierten Zielvereinbarungen, Selbstverpflichtungen staatlicher Stellen und Haushaltsmitteln auflegen, LSBTI-Demokratie-Projekte auf Bundesebene absichern, Bildung und Arbeit gegen Rechtsextremismus stärken?

Dass es sich um insgesamt um acht Fragen handelt, ist nicht die Entscheidung des Verbands, sondern Vorgabe der im Bundestag vertretenen Parteien. Diese hatten sich auf ein entsprechend begrenztes Verfahren zur Einreichung von Wahlprüfsteinen durch Lobbyorganisationen und -verbände geeinigt. „Diese Beschränkungen finden wir problematisch“, kritisiert der LSVD. „Wir denken aber, dass wir unsere zentralen Forderungen dennoch sehr konkret in den Fragen adressiert haben. Das sollte es Parteien erschweren, ins Unverbindlich-Allgemeine auszuweichen.“

Auch der Sozialverband VdK hat eigene Wahlprüfsteine aufgestellt. Der Sozialverband will unter anderem wissen:

  • Wie wollen Sie Armut bekämpfen? Insbesondere Altersarmut und Kinderarmut?
  • Wie wollen Sie erreichen, dass jede Patientin und jeder Patient die Gesundheitsversorgung bekommt, die notwendig ist? Auf dem Land, zeitnah, barrierefrei und ohne Übertherapie?
  • Stimmen Sie zu, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rente einzahlen sollen? Also auch Politiker, Selbstständige und Beamte? Wenn ja, wie wollen Sie dies erreichen? Wie wollen Sie Solo-Selbstständige und Mini-Jobber sozial absichern?

Zur letzten Frage zu einer Erwerbstätigenversicherung bei der Rente empfehlen wir auch unsere Zusammenfassung zu den rentenpolitischen Forderungen der Parteien, von denen einige diesen Punkt in ihren Wahlprogrammen vorsehen.

Auch die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben an Politik und Wähler*innen gerichtete Wahlprüfsteine aufgestellt. Diese sind allerdings nicht als Fragen, sondern als ausführlichere Forderungen formuliert. In den aufgestellten Forderungen heißt es unter anderem:

  • „Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 19 UN-BRK) muss gewährleistet sein, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Dafür müssen Menschen mit Behinderung Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben.“

Auch Forderungen zu besserer Betreuung von Menschen mit Behinderung in Krankenhäusern oder zu digitaler Teilhabe finden sich in den Wahlprüfsteinen.

Wann, in welchem Umfang und auf welche der Fragen/ Forderungen die Parteien antworten ist noch unklar. Werden die Fragen der Organisationen durch die Parteien beantwortet, dürften die Antworten dann jedoch auch auf den jeweiligen Internetseiten veröffentlicht werden.

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Zwar wurden in Schleswig-Holstein seit 2017 rund 4.000 neue Wohnungen mit Sozialbindung bewilligt, allerdings fielen im selben Zeitraum knapp 7.000 aus der Belegbindung für soziale Wohnraumförderung wieder heraus. Das geht aus der Antwort einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion hervor, die nun eine „offensive Wohnungspolitik“ fordert.

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Seit 2017 ist die Zahl von im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zweckgebundenen Wohnungen in Schleswig-Holstein um mehr als 2.000 Wohneinheiten gesunken und lag Ende 2020 bei insgesamt 46.768 Wohnungen. Das Problem: Es sind mehr Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen, als neue bewilligt worden sind. Die Angaben gehen aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Özlem Ünsal (SPD) hervor.

"Besonders hart trifft es Ballungsräume wie Kiel, Lübeck oder das Hamburger Umland, wo bezahlbarer Wohnraum ohnehin knappe Mangelware ist", bemängelt die Abgeordnete im Juli gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa), wie beispielsweise in der Süddeutschen Zeitung zu lesen ist. In Kiel waren laut Kleiner Anfrage Ende 2020 noch 6.421 Wohnungen sozialgebunden, Ende 2017 waren es noch über 7.000. Auch in Lübeck sind die Zahlen rückläufig, während es beispielsweise in der Stadt Pinneberg bei Hamburg einen leichten Zuwachs an Belegbindungen gegeben hat.

Auch in den kommenden Jahren laufen allerdings diverse Zweckbindungen der sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein aus. Von 2021 bis 2025 werden davon über 7.000 Wohnungen betroffen sein. „Für uns ist die Wohnraumversorgung fester Bestandteil der Daseinsvorsorge“, so Ünsal weiter. „Gefordert ist deshalb eine offensive Wohnungspolitik, unterstützt durch eine effektive Wohnraumförderung.“

Doch auch die Landesregierung verfolge laut Antwort auf die SPD-Abgeordnete das Ziel, die Bestände an gefördertem Wohnraum mindestens zu halten. Man wolle daher die soziale Wohnraumförderung weiterhin attraktiv halten. Darum habe man beispielsweise ab 2017 Zuschüsse für im 1. Förderweg gebaute Förderwohnungen ausgegeben, um „die Wirtschaftlichkeit (…) zu gewährleisten.“

Was das Zusammenwirken von Wohnungskosten und Armut im Alter angeht hat das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) eine Studie veröffentlicht, über die wir kürzlich berichteten.

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Das Sozialministerium hat einen umfassenden Sozialbericht 2020 vorgelegt, der mittlerweile auch vom Kabinett abgesegnet wurde. Den letzten Bericht dieser Art, der ausführlich Daten zu Lebenslagen der Menschen in Schleswig-Holstein darlegt, gab es 2011.

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„Der Sozialbericht ist ein wichtiges datenbasiertes Dokument zur sozialen Entwicklung in Schleswig-Holstein“, wird Sozialminister Heiner Garg (FDP) Ende Juni in einer Medieninformation zitiert. „Sowohl für die sozialpolitischen Akteure als auch für die Öffentlichkeit ist dieser Bericht eine wichtige Informationsgrundlage, da er in analytischer Form viele verschiedene Lebenslagen und Entwicklungen abbildet“, so der Minister weiter.

Den letzten Armuts- und Reichtumsbericht hatte die damalige Landesregierung 2011 vorgelegt. Bei dem nun vorgelegten Bericht handele es sich allerdings nicht nur um einen Armuts- und Reichtumsbericht, „Sozialbericht“ meint dabei einen neu entwickelten Querschnittsbericht, der „nicht nur die materielle Situation, sondern auch die sozialen Lagen der Bevölkerung in Schleswig-Holstein umfassend und am Lebenslagenkonzept orientiert“ darstelle, wie es in der Medieninformation des Ministeriums heißt. Allerdings seien die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht in dem Bericht berücksichtigt, die verwendeten Daten beziehen sich überwiegend auf das Jahr 2018.

Der Bericht umfasst 400 Seiten und liefert Daten zu Themen wie Bildung, Gesundheitszustand, Wohnen, wirtschaftliche Entwicklungen und viele mehr. Auch für die schleswig-holsteinische Senior*innenpolitik könnten sich interessante Daten und Analysen entnehmen, hier sind möglicherweise die Kapitel zu älteren Menschen ab 65 Jahren oder zum Bürgerschaftlichen Engagement (mit dem Unterkapitel „Partizipation von Seniorinnen und Senioren") besonders informativ.

Zur finanziellen Situation der Bevölkerung ab 65 Jahren verdeutlicht der Bericht, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen dieser Altersgruppe (87,7 %) ihr Einkommen aus Renten/Pensionen bezieht. Erwerbseinkommen als hauptsächliche Einnahmequelle bezogen nur 3,1 Prozent der Menschen ab 65 Jahren.

Zum Thema Altersarmut heißt es in dem Dokument: „In der (Fach-)Öffentlichkeit wird viel über Altersarmut berichtet. Aktuell ist anhand der vorliegenden Daten allerdings eine generell überdurchschnittliche Betroffenheit von älteren Menschen nicht ableitbar. Die Armutsrisikoquote der 65-jährigen und älteren Bevölkerung ist mit 13,1 % niedriger als die der Gesamtbevölkerung (15,9 %) und im Beobachtungszeitraum sogar leicht gesunken (2011: 13,9 %)“. Gleichzeitig muss dabei berücksichtigt werden – der Bericht weist darauf auch hin –, dass der Anteil älterer Menschen in der Gesamtbevölkerung gestiegen sei. In absoluten Zahlen gerechnet gebe es in Schleswig-Holstein also knapp 7 Prozent mehr armutsgefährdete Ältere als im Vergleichsjahr 2011.

Ein demographischer Wandel ist auch für Schleswig-Holstein sichtbar: Seit 2011 ist der Anteil der 30 bis 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung leicht geschrumpft (auf 47,5 %), während der Anteil der mindestens 65 Jahre alten Menschen um 1,1 Prozent auf 23 Prozent im Jahr 2018 gestiegen ist.

Zum Thema des bürgerschaftlichen Engagements und der Partizipation älterer Menschen stellt der Sozialbericht fest: „Für viele ältere Menschen sind Eigeninitiative und bürgerschaftliches Engagement fester Bestandteil ihres Lebens.“ Menschen dieser Altersgruppe engagierten sich demnach besonders häufig im sozialen Bereich.

Das zeigen auch die Daten zu Seniorenbeiräten, die es 2018 vielerorts als politische Vertretung von Senior*innen in den Kommunen gegeben hat: 44 der größten Gemeinden in Deutschlands nördlichstem Bundesland haben einen Seniorenbeirat, was über 80 Prozent entspricht. In den kreisfreien Städten gibt es sogar überall ein solches Gremium. In den kleinen Gemeinden mit 2.000 bis 5.000 Einwohner*innen haben 2018 allerdings nur etwa ein Viertel einen Seniorenbeirat.

Hier können Sie den vollständigen Sozialbericht einsehen.

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Werden die steigenden Wohnkosten beim Einkommen älterer Menschen berücksichtigt, zeigt sich, dass ein größerer Teil der Menschen ab 65 Jahren armutsgefährdet ist. Das geht aus einer Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen hervor.

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„Vor dem Hintergrund einer ohnehin gestiegenen Altersarmut in Deutschland stellen steigende Wohnkosten eine weitere finanzielle Belastung dar“, stellt das DZA in einer Pressemitteilung fest. Hintergrund ist eine Untersuchung von Alberto Lozano Alcántara (DZA) und Claudia Vogel (Hochschule Neubrandenburg) zum Einfluss von Wohnkosten auf das Armutsrisiko älterer Menschen ab 65 Jahren.

Dabei verglichen die Forscher*innen zwei Perioden miteinander: „1996 bis 2001 gilt als eine Periode relativ stabiler Wohnkosten, während zwischen 2012 bis 2017 ein starker Anstieg der Wohnkosten zu verzeichnen ist.“ Das Armutsrisiko älterer Menschen stieg – vor Abzug der Wohnkosten – von 1996 mit 9,9 Prozent auf 11,4 Prozent im Jahr 2017 leicht an. Dabei handelt es sich um einen Wert relativer Einkommensarmut, der sich nach dem Medianeinkommen bemisst. Wer weniger als 60 Prozent des Mittelwerts an Einkommen zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet.

Geht es aber um das verfügbare Einkommen, bei dem die Kosten für die Unterkunft mit berücksichtigt werden, steigt diese Einkommensarmut bei Menschen ab 65 Jahren um weitere 7 Prozent. Im Jahr 2017 hatte mit 18,5 Prozent laut der Studie knapp ein Fünftel der älteren Menschen „ein verfügbares Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze nach Abzug der Wohnkosten, in Euro verdeutlicht: weniger als 805 Euro monatlich.“

Deutliche Unterschiede stellen die Autor*innen vor allem bei der Frage fest, ob es um Wohnbesitz oder um ein Mietverhältnis geht. In der ersten Periode (1996-2001) lag der prozentuale Anteil derjenigen mit Wohneigentum, die unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze lagen, bei 6 Prozent, in der zweiten Periode (2012-2017) bei 14 Prozent. „Mieter*innen waren dagegen deutlich öfter von steigenden und hohen Wohnkosten belastet: im gleichen Zeitraum stieg ihr Anteil mit mehr als 400 Euro monatlichen Wohnkosten um 58 Prozentpunkte auf 74 %“, heißt es in der DZA-Pressemitteilung, in der die Ergebnisse zusammengefasst erläutert werden.

Um der Entwicklung entgegenzuwirken, nennen die Forscher*innen auch mögliche Handlungsfelder für die Politik. Nötig wäre demnach eine „Verbesserung der Einkommenslage Älterer durch eine Stärkung der Alterseinkommen“. Als konkrete Möglichkeiten werden hierbei eine Anhebung von Leistungen wie Wohngeld oder Steuererleichterungen für Ältere genannt. Darüber hinaus sei es aber auch notwendig, perspektivisch für eine bessere „Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum“ wie dem Bau von Sozialwohnungen zu sorgen.

Die vollständige Studie ist in englischer Sprache erschienen und unter diesem Link veröffentlicht worden.

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Im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl im September haben die Parteien in den letzten Wochen und Monaten ihre Wahlprogramme beschlossen. Wir fassen hier die Forderungen der Parteien zum Thema Rente zusammen.

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Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl werden wir in unserer neuen Reihe „Parteien zur Wahl“ in den nächsten Wochen bis zur Wahl zentrale Forderungen der Parteien zu ausgewählten, seniorenpolitisch interessanten Themen zusammenfassen. Dabei beschränken wir uns auf die sechs derzeit im Bundestag vertretenen Fraktionen.

Im heutigen, ersten Beitrag der Reihe geht es um die Positionen zur Rentenpolitik. Schon vor einigen Jahren hatten wir die Kernforderungen der Parteien zur Rente in einer Übersicht zusammengefasst. Anlässlich der Bundestagswahl und der veröffentlichten, aktuellen Wahlprogramme fassen wir die Grundüberzeugungen und Forderungen hier in der Reihenfolge der Wahlergebnisse bei der letzten Bundestagswahl noch einmal zusammen:


CDU/CSU

Die Union ziehe laut einiger Medienberichte mit der sogenannten „Generationenrente“ in den Wahlkampf – einem neuen Konzept der Altersvorsorge, bei dem ein Pensionsfond mit staatlichen Zuschüssen ab Geburt angelegt werden solle. Tatsächlich findet sich dieser Vorschlag auch in dem 140-seitigen Wahlprogramm der Union, allerdings steht darin vor allem, dass man eine entsprechende Ausgestaltung prüfen werde. Klar wird durch den Vorschlag dennoch, dass die Union weiter auch auf Formen kapitalgedeckter Altersvorsorge setzen will.

Auch unabhängig von der Generationenrente knüpfe man an geplante Maßnahmen „die Erwartung, dass mehr Menschen privat vorsorgen.“ Daher sollen auch Kriterien für ein privates Standardvorsorgeprodukt festgelegt werden, in welche dann alle Arbeitnehmer*innen einbezogen werden, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen.

Passend dazu soll auch der bisherige Sozialbeirat, der bislang nur für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist, zu einem „Alterssicherungsbeirat“ entwickeln, der alle Formen der Altersvorsorge in den Blick nehmen solle.

Auch die betriebliche Altersvorsorge solle als wichtige Säule der Altersvorsorge in Form eines nicht weiter erklärten und noch zu entwickelnden Konzeptes „Betriebliche Altersvorsorge für alle“ gestärkt werden.

Für Selbstständige, die noch nicht für ihr Alter vorsorgen, plant die Union eine Altersvorsorgepflicht.

Außerdem soll die Doppelbesteuerung der Renten verhindert werden. Hierbei handelt es sich allerdings auch um eine aktuelle Vorgabe des Bundesfinanzhofs, welcher die Gefahr einer Doppelbesteuerung vor allem bei künftigen Rentner*innen sieht.


SPD

Die SPD wolle sich dafür einsetzen, das Rentenniveau dauerhaft stabil bei mindestens 48 Prozent zu halten. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehne man ab.

Die SPD will darüber hinaus eine Rentenversicherung aller Erwerbstätigen, in die dann auch Selbstständige oder Beamt*innen einzahlen sollen. Sondersysteme der Alterssicherung sollen langfristig überwunden werden, wobei sich eine Zusammenführung nicht negativ auf das Gesamtniveau der Beamt*innenversorgung im Alter auswirken soll.

Außerdem stellen die Sozialdemokraten in ihrem Wahlprogramm fest: „Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend.“ Daher sollen Kosten klassischer privater Altersvorsorgeformen gesenkt und Bürokratien abgebaut werden. Für die Säule der privaten Altersvorsorge will die SPD darüber hinaus ein neues kostengünstiges „standardisiertes Angebot“ schaffen, dass von einer öffentlichen Institution angeboten werden soll. Mit Zuschüssen sollen dann auch nur noch untere und mittlere Einkommen gefördert werden.

Zudem kündigt die SPD in ihrem „Zukunftsprogramm“ Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und eine „geschlechtergerechte Rente“ an.


AfD

Die AfD steht nach dem Einzug ins Parlament vor vier Jahren mit derzeitigen Umfragewerten von um die 10 Prozent vor ihrer zweiten Legislaturperiode als Fraktion im Deutschen Bundestag. In ihrem Programm „Deutschland. Aber normal“ fordert die Partei im Hinblick auf die Rente unter anderem höhere Steuerzuschüsse, um die Beitragszahler*innen nicht zu überlasten. Gleichzeitig werden Steuererhöhungen jedoch abgelehnt. Gegenfinanziert werden sollen höhere Steuerzuschüsse in der Rentenversicherung durch „konsequente Streichungen von ideologischen Politikmaßnahmen“, die die Partei „beispielsweise in der Migrations-, Klima- und EU-Politik“ sieht.

Pensionen von Politiker*innen will die AfD abschaffen. „Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen“, fordert die Partei. Gleiches gilt allerdings nicht für Beamt*innen, die weiterhin ihre Pensionen beziehen sollen. Zukünftig solle der Beamtenstatus jedoch auf „hoheitliche Aufgaben“ (genannt werden z.B. Bundeswehr, Polizei oder Finanzverwaltung) beschränkt werden.

Familien mit Kindern sollen nach Vorstellung der Partei dadurch entlastet werden, dass sie für jedes Kind 20.000 Euro an Rentenbeiträgen aus Steuermitteln erstattet bekommen. Sollten bei Geburt des Kindes noch keine Beiträge in dieser Höhe angefallen sein, solle das bei künftigen Abgaben in die Rentenkasse berücksichtigt werden.

Die Entscheidung über das Renteneintrittsalter soll individualisiert werden. Die AfD wolle „jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgeber zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten.“ Wer länger arbeitet, solle demnach auch höhere Rentenbezüge erhalten.

Außerdem soll eine Doppelbesteuerung der Renten abgeschafft werden (s.o.) und „Ungleichheiten bei der Überleitung der Ostrenten“ durch Einmalzahlungen ausgeglichen werden. Ein Freibetrag für Rentenleistungen von 25 Prozent bei der Grundsicherung im Alter soll zudem Altersarmut entgegenwirken.


FDP

„Nie gab es mehr zu tun.“ heißt das rund 90-seitige Programm der FDP zur Bundestagswahl. Ihrem rentenpolitischen Kapitel haben die Liberalen die Überschrift „Enkelfitte Rente“ verliehen. Passend dazu betont die Partei im ersten Satz den demographischen Wandel und die Notwendigkeit, „das Altersvorsorgesystem zu modernisieren, nachhaltig finanzierbar zu gestalten und den kapitalgedeckten Teil der Altersvorsorge zu stärken.“

Um diesem Ziel nachzukommen will die FDP die erste Säule des Rentensystems um eine „Gesetzliche Aktienrente“ als zweiten Pfeiler neben der umlagefinanzierten Rentenversicherung erweitern. Dabei handelt es sich um eine Form kapitalgedeckter Altersvorsorge, in die dann allerdings ein kleiner Teil des Bruttoeinkommens monatlich eingezahlt werden soll. „Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen sowie Beitragszahler – insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten“, verspricht die FDP dazu im Wahlprogramm.

Insgesamt haben die Freien Demokraten eine Rente nach „Baukastenprinzip“ im Sinn, nach der verschiedene Angebote aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge miteinander kombiniert werden können sollen. Flexibilisiert werden soll auch das Renteneintrittsalter. Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres sollen Menschen – sofern sie mindestens das Grundsicherungsniveau bei der Alterssicherung erreichen – selbst entscheiden, wann sie in den Ruhestand gehen. Wer früher in Rente geht, bekäme dann entsprechend höhere Abschläge als diejenigen, die länger im Beruf bleiben wollen.

Weitere Forderungen sind die Erleichterung des Rentensplittings und Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem wollen auch die Freien Demokraten einen Freibetrag für Rentenbezüge bei der Grundsicherung im Alter einrichten.


Linke

„Für soziale Sicherheit, Frieden und Klimagerechtigkeit!“ ist der Titel des 148 Seiten umfassenden Programms, dass die Linke vorgelegt hat. Entsprechend viele Punkte finden sich auch zum Thema Rente, der die Partei allein drei Seiten widmet. Aus der Überschrift des Rentenkapitels „Gute Renten, Gutes Leben – Solidarische Erwerbstätigenversicherung“ wird eines der Kernanliegen bereits deutlich: Die Zusammenfassung aller Erwerbstätigen in die Gesetzliche Rentenversicherung.

Um „den Rentenabbau beenden und das Garantieversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherstellen“ zu können fordert die Linke drei zentrale Sofortmaßnahmen:

  1. Die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent
  2. Wie bereits an der Kapitelüberschrift festzustellen: Die Erweiterung der Gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die auch Selbstständige, Beamt*innen oder Politiker*innen einzahlen sollen und
  3. Die Einführung einer Garantie von monatlich 1.200 Euro für alle, deren Renten darunter liegen würden, als „Solidarische Mindestrente“. Diese soll steuerfinanziert und einkommens- und vermögensgeprüft sein.

Außerdem will die Linke den Zugang zu Erwerbsminderungsrenten erleichtern, Ostrenten sofort ans Westniveau angleichen und die Doppelbesteuerung der Renten abschaffen.

Zudem brauche es einen „Solidarausgleich für Niedriglohn“, die Grundrente der Bundesregierung greife hier zu kurz. Konkret fordert die Linke eine „‚Rente nach Mindestentgeltpunkten‘ auch für Zeiten nach 1992“.

Die Rente mit 67 soll zurückgenommen werden. „Jede*r muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Das ist finanzierbar“, heißt es dazu im Wahlprogramm. Bei mindestens 40 Beitragsjahren soll ein abschlagsfreier Renteneintritt sogar schon ab 60 Jahren möglich sein.

Die Riester-Rente sei „gescheitert“ und soll nach Vorstellung der Linken in die Gesetzliche Rentenversicherung überführt werden. Die staatlichen Zuschüsse, die dadurch wegfallen würden, sollen der Gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Wer bereits eingezahlt hat, soll die erworbenen Ansprüche behalten können und die Rentenversicherung übernehmen können.


Grüne

Langfristig streben die Grünen eine „Bürger*innenversicherung“ an, in die alle einzahlen sollen. In einem ersten Schritt dahin sollen zumindest Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung verpflichtend in die Gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden, wobei bestehende, private Altersvorsorgeformen mit berücksichtigt werden sollen.

Kapitalgedeckte Altersvorsorgeformen würden das Umlagesystem „sinnvoll ergänzen“ können. Die Riester-Rente und die Rürup-Rente seien aber „teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf“, heißt es im Wahlprogramm mit dem Titel „Deutschland. Alles ist drin.“. Daher will die Partei diese Formen der privaten Altersvorsorge „durch einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ersetzen“ und die Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen konzentrieren. In den Fonds sollen dann alle Bürger*innen einzahlen, die nicht aktiv widersprechen. Auch Arbeitgeber*innen sollen den Fonds als Standard für betriebliche Altersvorsorge-Angebote und eigene Finanzierungsbeiträge nutzen.

Außerdem sprechen sich die Grünen für eine Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent aus. Zu einer Stärkung der Rente sollen auch Maßnahmen wie die Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, ein „echtes Einwanderungsgesetz“ oder die Verbesserung der Beschäftigungslage älterer Arbeitnehmer*innen beitragen.

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Nachdem die sogenannte Pflegereform im Bundestag bereits beschlossen wurde, billigte nun auch der Bundesrat das Gesetzespaket. Die Reform soll Pflegebedürftige entlasten und für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften sorgen. Gewerkschaften sprechen von einem „Reförmchen“.

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Nachdem lange unklar war, ob die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigte Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode kommt, ist ein entsprechendes Gesetz nun beschlossen worden. Das Kabinett hatte sich Anfang Juni auf eine Reform geeinigt, inzwischen haben auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt.

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)“ sieht unter anderem vor, dass Pflegekräfte ab September 2022 nur noch nach Tarifvertrag bzw. nicht untertariflich entlohnt werden dürfen. Auch soll es einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel und mehr Kompetenzen für die Beschäftigten geben. „Mit höheren Löhnen, mehr Kompetenzen und mehr Kolleginnen und Kollegen machen wir den Pflegeberuf attraktiver“, so Spahn auf der Internetseite seines Ministeriums.

Gleichzeitig sollen auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlastet werden, indem die Pflegeversicherung einen Teil der Eigenanteile übernimmt, die die Betroffenen bislang zu 100 Prozent tragen mussten. In Form eines je nach Dauer der Pflege unterschiedlichen Zuschlags werden Anteile davon dann durch die Pflegeversicherung übernommen. Im ersten Jahr beträgt der Zuschlag fünf, im zweiten 25 Prozent. Nach drei Jahren werden 45 Prozent und nach über vier Jahren 70 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernommen.

Teilen der Opposition sowie Verbänden und Gewerkschaften geht das Gesetz nicht weit genug. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht beispielsweise von einem „Reförmchen“. „Das hilft niemandem – weder den Pflegebedürftigen noch den Angehörigen und schon erst gar nicht den Beschäftigten in der Altenpflege“, heißt es in der Stellungnahme.

„Weder wird das Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit begrenzt, noch garantiert, dass alle Pflegebeschäftigten mehr Geld erhalten werden.“ Statt eines flächendeckenden Tarifvertrages könne die nun beschlossene Reform Lohnunterschiede zwischen Regionen (z.B. Ost und West) noch verschärfen, da Einrichtungen, die bislang nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, einen an anderen Einrichtungen der Region orientierten Lohn zahlen müssten.

Kritiker*innen der Reform bemängeln zudem eine fehlende Deckelung der Eigenanteile, die dadurch – wie in den letzten Jahren geschehen – weiter rasant steigen könnten. So ergebe sich zumindest in den ersten Jahren der Pflege für Betroffene keine wirkliche Entlastung.

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Das im März 2021 erschienen Buch „Die Rente“ von Klaus Müller stellt das deutsche Rentenversicherungssystem vor und argumentiert mit allerhand Zahlenmaterial, warum das umlagefinanzierte Rentensystem trotz ständiger Warnungen vor einem demographischen Wandel nicht am Ende sei.

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Das aktuelle, rund 130-seitige Buch ist im PapyRossa-Verlag erschienen und Teil der „Basis“-Reihe des Verlagshauses, in der Basiswissen aus den Bereichen Politik, Geschichte und Ökonomie vermittelt werden soll. „Die Rente“ ist vor allem eine verständliche und faktenbasierte Einführung in das deutsche Rentensystem.

Allerdings vermittelt Klaus Müller auch deutlich seine grundsätzlich eher positive Einstellung zu dem umlagefinanzierten System und seine Ablehnung von neoliberalen Ökonom*innen, die die Rentenbezüge kürzen und das Renteneintrittsalter anheben wollen würden. Müller ist der Meinung, die gesetzliche Rentenversicherung sei nicht am Ende, sie müsse allerdings gestärkt werden.

Untergliedert ist das Buch in fünf Kapitel. Zunächst skizziert der Autor einleitend, welche Frühformen von Alterssicherungen es früher, beispielsweise im Altertum und im Mittelalter, gegeben hat, bevor es im zweiten Abschnitt um die historische Entwicklung des deutschen Rentensystems geht. Müller umreißt dabei die Geschichte der Rente von der Gründung der Rentenversicherung unter Bismarck bis hin zu Reformen der vergangen Jahre.

Im dritten Kapitel wird der derzeitige Stand des Alterssicherungssystems in der Bundesrepublik vorgestellt: Von den verschiedenen „Säulen“ über die Berechnung der individuellen Rentenansprüche bis hin zu den Auswirkungen der „Grundrente“, auf die sich die Bundesregierung erst in der aktuellen Legislaturperiode geeinigt hatte. In dieser Einführung in das aktuelle Rentensystem werden auch Grundbegriffe wie Entgeltpunkte, Rentenwert oder Regelaltersrente erklärt und mit kleinen Fallbeispielen verdeutlicht.

In Kapitel 4 stellt Klaus Müller die grundsätzlichen Vorstellungen der Parteien in Deutschland zum Thema Rente vor, auch Modelle anderer europäischer Staaten wie Dänemark, Schweden oder die Niederlande werden hier als Positivbeispiele beschrieben. Der Autor stellt dabei auch das österreichische Rentensystem vor, über dessen Eckpunkte wir bereits in einem eigenständigen Beitrag informiert hatten.

„Man muss über die bisherige Art, die Renten zu finanzieren, hinausdenken, ohne sie aufzugeben“, resümiert Müller dann im fünften und letzten Kapitel. Es sei nicht schwer einzusehen, dass ein System mit sinkenden Einnahmen und steigenden Ausgaben langfristig nicht funktioniere. Allerdings seien die Schlussfolgerungen neoliberaler Ökonomen falsch. „Weder ist es notwendig, das Rentenniveau zu senken, noch das Rentenalter hochzusetzen“, so Müller. Auch der Ausbau privater, staatlich geförderter Altersvorsorge sei nicht der richtige Weg, zumal sich diejenigen, die es aufgrund niedriger Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung am nötigsten hätten, eine private Zusatz versicherung garnicht leisten könnten.

Stattdessen plädiert Klaus Müller in seinem Buch dafür, die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken. „Das umlagefinanzierte Rentensystem muss erhalten und durch Zuschüsse aus Steuern ergänzt werden“, heißt es in dem Buch. Finanzierbar sei das vor allem durch eine gerechtere Steuerpolitik die beispielsweise hohe Vermögen stärker in die Pflicht nimmt. Der Sozialstaat sei stark genug, Menschen nach einem arbeitsreichen Leben eine menschenwürdige Rente spätestens ab 65 Jahren zu ermöglichen. Auch Reformkonzepte wie das einer Erwerbstätigenrente, in die auch Selbstständige, Politiker*innen und andere bislang von der gesetzlichen Rente ausgenommenen einzahlten, liegen schon seit längerem vor.

„Es gibt kein Rentenproblem, es gibt ein Verteilungsproblem!“, antwortet der Autor zusätzlich und ganz grundsätzlich denjenigen, die aus Beitragszahler*innen und Leistungsbezehienden einen Generationenkonflikt machen. Der entscheidende Konflikt verlaufe nicht zwischen jung und alt, sondern zwischen arm und reich.

„Die Rente“ liefert ausreichend Datenmaterial und Argumentationshilfen, von denen auch Interessenvertretungen für Senior*innen profitieren könnten. Grundzüge des Rentensystems werden zudem verständlich und praxisnah dargestellt. Das Buch ist derzeit für 9,90 Euro im Handel erhältlich.

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