Logo DISW

Materielle Absicherung

Die Bertelsmann Stiftung hat eine neue Studie vorgelegt, nach der die Altersarmut in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Alleinstehende und Geringqualifizierte seien die größten Risikogruppen.

Weiterlesen

„Selbst bei einer positiven Arbeitsmarktentwicklung müssen wir mit einem deutlichen Anstieg der Altersarmut in den kommenden zwanzig Jahren rechnen“, fasst Christoph Schiller, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung, die im September erschienene Studie zusammen. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass das Armutsrisiko im Alter in den nächsten zwanzig Jahren steigen wird. Bis 2039 würde die Armutsgefährdung im Alter von aktuell 16,8 auf 21,6 Prozent ansteigen. Zusätzlich sei ein Anstieg der Grundsicherungsquote von derzeit neun auf 12 Prozent zu erwarten. Die Grundsicherungsquote beschreibt die Anzahl an Personen, die auf im Alter auf staatliche Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen sind. Zu den größten Risikogruppen für Armut im Alter zählen die Studienautor/innen insbesondere Alleinstehende und Geringqualifizierte. Bei diesen Gruppen sei das Grundsicherungsrisiko im Alter nahezu doppelt so hoch wie im Durchschnitt.

Auch die Reformen der letzten Jahre – beispielsweise die Angleichung von Ost- und Westrenten oder die sogenannte Mütterrente - hätten die Tendenz der steigenden Altersarmut nicht aufhalten können. Die Studie kommt sogar zu dem Ergebnis, dass selbst zurzeit debattierte Vorschläge wie die Grundrente keinen großen Einfluss darauf hätten. Dazu schreibt die Bertelsmann Stiftung: „Mit Blick auf die aktuell diskutierten Konzepte einer Grundrente zeigt sich, dass sowohl die Pläne aus dem Koalitionsvertrag, wie auch das Modell von Arbeitsminister Heil in puncto Altersarmut noch nicht ausreichend zielgenau sind.“ Laut Christoph Schiller seien neben beschäftigungspolitischen Maßnahmen vor allem „Reformen des Rentensystems notwendig, um den Anstieg der Altersarmut zu bremsen.“

Durchgeführt wurde die von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene Studie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die die Wirkung von Reformen und die Entwicklung der Altersarmut auf Grundlage repräsentativer Haushaltsdaten analysierten.

Schließen


Nachdem wir bereits mehrfach über die Vorschläge einer Grundrente berichteten, ist die Bundesregierung nun zu einer Einigung gekommen. Diskussionen gibt es vor allem um das Thema Bedürftigkeitsprüfung.

Weiterlesen

Nach langen Diskussionen hat sich die Koalition in Berlin
nun auf eine Grundrente geeinigt. Ab 2021 sollen Rentner/innen voll von der
Grundrente profitieren, die mindestens 35 Beitragsjahre aufweisen und maximal
1250 Euro (als Paar 1950 Euro) an zu versteuerndem Einkommen haben. Abschläge
gibt es bei weniger Beitragsjahren oder höherem Einkommen. Bei voller
Grundrente werden die der Berechnung zu Grunde liegenden Entgeltpunkte, die in
den jeweiligen Beitragsjahren durchschnittlich erworben worden sind,
verdoppelt. Um die 400 Euro liegt der Zuschlag, der nach den derzeitigen Plänen
des Gesetzes im Höchstfall ausgezahlt werden kann.

Von der Grundrente sollen nach Vorstellung der Regierungsparteien 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen in Deutschland profitieren, wie die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer in der Pressekonferenz erklärt. In Schleswig-Holstein würden nach Angaben der Lübecker Nachrichten 50.000 Rentner/innen die Grundrente beziehen können.

Die größten Diskussionen gab es in den Verhandlungen bei dem Thema der Bedürftigkeitsprüfung. Diese war eigentlich im Koalitionsvertrag im Zuge der Grundrente vereinbart worden, die SPD versuchte diese jedoch zu kippen. Statt einer umfassenden Bedürftigkeitsprüfung beinhaltet der Kompromiss zwischen CDU, CSU und SPD nun nur eine Einkommensprüfung. Kritik kommt daran vor allem aus der Wirtschaft, doch auch Teile der Union sehen die Einigung kritisch. Befürchtet werde, von der Grundrente könnten auch Rentner/innen profitieren, die einen solchen Zuschuss aufgrund von Vermögens- und Immobilienwerten gar nicht benötigen würden, durch zeitgleich geringes Einkommen aber dennoch beziehen könnten.

Gewerkschaften und Teile der Opposition kritisieren jedoch auch die Einkommensprüfung als Teil einer bürokratischen Bedarfsprüfung. "Bei E-Autos gibt es üppige Kaufprämien mit der Gießkanne und bei der Grundrente schaut die Koalition ins Portemonnaie der Rentner, die jahrzehntelang eingezahlt haben", wird beispielsweise der Fraktionsvorsitzende der Linken, Dietmar Bartsch, auf Spiegel Online zitiert. Hilde Mattheis, SPD-Politikerin und Vorsitzende des Forums Demokratische Linke bemängelt ebenfalls den getroffenen Kompromiss: "Die Einkommensprüfung ist ein Kompromiss, der weit von dem SPD-Anspruch einer Grundrente ohne Bedarfsprüfung entfernt ist."

Schließen


Angehörige von Pflegebedürftigen sollen stärker entlastet werden. Das beschloss der Deutsche Bundestag im November.

Weiterlesen

Am 7.11.2019 hat sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich dafür entschieden, Angehörige von Pflegebedürftigen stärker zu entlasten. Für das Gesetz stimmten die Regierungsfraktionen (CDU/CSU und SPD) sowie Bündnis 90/Die Grünen. Kern des Gesetzes ist die Regelung, dass Kinder von Pflegebedürftigen nur noch ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zur Finanzierung einer stationären Unterbringung herangezogen werden können. Da die Pflegeversicherung keine Vollkasko-Versicherung ist, also nicht sämtliche Kosten trägt, sind viele Menschen auf Unterstützung vom Amt angewiesen. Dieses konnte bislang jedoch auf bei der Hilfe zur Pflege auf Einkommen und Vermögen der Kinder zurückgreifen. Das ist nun zwar immer noch möglich, Angehörige mit einem Einkommen unter 100.000 Euro sollen davon durch das neue Gesetz allerdings künftig befreit sein.

Kritik gibt es insbesondere an der Kostenfrage. Die Kosten würden auf die Kommunen abgewälzt werden, kritisiert beispielsweise die FDP, die die Stoßrichtung des Gesetzes allerdings grundsätzlich begrüßt. Bereits Ende September äußerte sich der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) im Kieler Landtag zu dem Thema Angehörigen-Entlastung: „Eine sozialverträgliche Finanzierung bedeutet vor allem, dass die Pflege der eigenen Eltern – ob häuslich oder stationär – nicht zu erheblichen finanziellen Risiken oder sogar zu Armut von Familien führen darf.“ Daher habe die Landesregierung „zusammen mit anderen Ländern im Bundesrat eine entsprechende Initiative eingebracht“, so der Minister weiter. „Pflegebedürftige Menschen sollen gegenüber ihren Kindern erst Unterhaltsansprüche haben, wenn das jährliche Gesamteinkommen eines Kindes mehr als 100.000 Euro beträgt.“ Diese Forderung ist im Bundestag nun durch die Abstimmung unterstrichen worden.

Matthias W. Birkwald (Linke) begrüßt in der Bundestagsdebatte zwar die Anhebung der Einkommensgrenze auf 100.000 Euro, er will die Angehörigen der Pflegebedürftigen allerdings vollständig aus der finanziellen Verantwortung nehmen. Es fehle eine Grundsatzdebatte über das Thema Elternunterhalt. „Und das, obwohl wir über ein Prinzip aus dem Jahr 1900 reden! Das ist so, als würde immer noch gelten, dass Blutsbande und der Zufall der Geburt mehr Bedeutung hätten als gelebte Werte“, äußert sich Birkwald im Plenarsaal. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann muss der Bundesrat diesem noch zu stimmen.

Schließen


Die Bundesbank fordert, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Danach solle das Rentenalter schrittweise auf 69 Jahre angehoben werden. Parteien und Verbände widersprechen.

Weiterlesen

In ihrem aktuellen Monatsbericht (Oktober 2019) fordert die Bundesbank eine schrittweise Anhöhung des Renteneintrittsalters auf fast 70 Jahre. Der Renteneintritt solle damit der steigenden Lebenserwartung angepasst werden, vor allem, um die Rentenversicherung zu entlasten. Durch den demografischen Wandel sei diese vor große Herausforderungen gestellt. Nicht nur, weil die Menschen immer älter werden würden, sondern auch, da bereits Mitte der 2020er Jahre die geburtenstärkeren Jahrgänge in Rente gehen würden. „Diese Anpassung des gesetzlichen Rentenalters würde nicht nur die Rentenversicherung entlasten. Sie würde über eine höhere Erwerbstätigkeit auch das gesamtwirtschaftliche Potenzial stärken und damit die Bemessungsgrundlagen für Steuern und Sozialbeiträge stützen“, heißt es in dem Bericht. Der Bericht kann hier heruntergeladen werden.

Doch gegen diesen Vorschlag gibt es auch viel Kritik. Bernd Riexinger, Parteivorsitzender der Linken, kritisiert: “Alle Jahre wieder zerrt die Bundesbank die Anhebung des Rentenalters aus der Mottenkiste. Wenn es nach dem Willen der Bundesbank ginge, würden Menschen überhaupt niemals in Rente gehen. Die Bundesregierung muss derartigen Ansinnen, die das Vertrauen in die gesetzliche Rente weiter zerstören, eine klare Absage erteilen.“ Parteikollegin Sahra Wagenknecht schloss sich der Kritik an und forderte eine nachhaltige Reform des Rentensystems. Als Positivbeispiel verwies sie auf den Nachbarstaat Österreich, über dessen Rentenkonzept wir hier berichteten.

AWO-Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler erklärt in einer
Pressemitteilung, dass die Forderung der Bundesbank an den Lebensverhältnissen
der Menschen vorbeigehe und mehr Probleme schaffe, als sie zu lösen: „Viele
ältere Menschen in gesundheitlich belastenden Berufen halten nicht bis zum
regulären Renteneintritt durch. Sie werden vor die Wahl gestellt: entweder
Frührente mit lebenslangen Abschlägen oder Arbeitslosigkeit und
Vorruhestandsarmut.“

„Wer schwer arbeitet, hat ein höheres Sterblichkeitsrisiko als der Durchschnitt aller Erwerbstätigen. Wer also das Renteneintrittsalter anhebt, kürzt all diesen Menschen eiskalt deren Rente“ kritisiert auch Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung stellte sie fest, dass bereits die Anhebung auf 67 ein Fehler gewesen sei. Weitere Beiträge zum Thema Rente finden Sie hier.

Schließen


Gehörlosengeld

20. Oktober 2019

Die Grünen in Bayern haben erneut einen Anlauf unternommen, ein Gehörlosengeld ähnlich dem Blindengeld durchzusetzen. Nur 6 von 16 Bundesländern in Deutschland zahlen bislang überhaupt Gehörlosengeld.

Weiterlesen

Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen in Bayern fordert die Landesregierung auf, ein Gehörlosengeld entsprechend dem Blindengeld einzuführen. Ziel sei, „dauerhaft chancenausgleichende Leistungen für gehörlose und schwerhörige Menschen in Bayern zu verankern“, wird die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Kerstin Celina, im Ärzteblatt zitiert. Konkret wolle man das Blindengeldgesetz zu einem Blinden- und Gehörlosengeldgesetz weiterentwickeln. In Bayern liegt das Blindengeld für Sehbehinderte mit einer maximalen Sehkraft von 2 % zurzeit bei monatlich 629 Euro. Die CSU solle nun endlich das Jahre alte Versprechen einer Einführung umsetzen, auch die Freien Wähler, die seit der letzten Landtagswahl den Koalitionspartner stellen, seien in der Opposition dafür gewesen.

Gehörlosengeld ist Ländersache, sodass die jeweiligen Länder ein Gehörlosengeld einfach im Landesrecht verankern können. Das führt dazu, dass die Situation für Gehörlose in Deutschland sehr unterschiedlich ist: In 10 der 16 Bundesländer wird gar kein Gehörlosengeld gezahlt, darunter auch Schleswig-Holstein, wo allerdings taubblinde Menschen monatlich 400 Euro bekommen. Gehörlosengeld gibt es in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und neuerdings auch in Thüringen. Doch auch hier sind die Beträge sehr unterschiedlich: Während in Berlin knapp 150 Euro im Monat gezahlt werden, sind es in Sachsen-Anhalt beispielsweise nur 41 Euro.

Schließen


Verbände fordern eine bessere Absicherung für pflegende Angehörige. Dabei beziehen sie sich auf Empfehlungen des Beirats zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, die nun schnellstmöglich umgesetzt werden sollten.

Weiterlesen

Nachdem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) bereits auf dem Dortmunder Kirchentag in diesem Sommer forderte, eine Pflegezeit analog zur Elternzeit einzuführen, wurde diese Forderung nun in einer Pressemitteilung wiederholt. „Jetzt muss die Bundesregierung handeln“, wird der BAGSO-Vorsitzende und ehemalige SPD-Politiker Franz Müntefering in der Mitteilung zitiert. „Die allermeisten Pflegebedürftigen werden von Familienangehörigen gepflegt. Viele von ihnen sind berufstätig. Sie dürfen nicht gezwungen werden, ihren Beruf aufzugeben, um zu pflegen. Die Gesellschaft darf pflegende Angehörige nicht alleinlassen.“ Die BAGSO bezieht sich dabei auf die Empfehlungen der im Beirat der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vertretenen Verbände. Neben der BAGSO gehören dazu unter anderem die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, der Verein wir.pflegen und der Sozialverband Deutschland (SoVD), der bereits Anfang September eine eigene Stellungnahme veröffentlichte.

Gefordert wird durch den unabhängigen Beirat das Recht auf
zehn freie Arbeitstage im Jahr für pflegende Angehörige, um auch kurzfristige
Pflegeaufgaben übernehmen zu können. Außerdem soll es im Falle einer
Reduzierung der Arbeitszeit Anspruch auf eine Lohnersatzleistung geben. Beides
sind Regelungen, die sich am Modell der Elternzeit orientieren.

Der Beirat der Bundesregierung wurde 2015 ins Leben gerufen, um sich mit Fragen der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu befassen. Der erste Bericht mit Handlungsempfehlungen wurde im Juni veröffentlicht. Weitere Informationen zur Arbeit des Beirats können Sie dieser Internetseite entnehmen.

Schließen


„Groschendreher“ ist der Name eines neu gegründet Vereins in Kiel. Die Stadt Kiel will darin unter anderem mit Wohlfahrtsverbänden und Kirchengemeinden zusammenarbeiten, um gegen die wachsende Altersarmut vorzugehen.

Weiterlesen

„Ein Ziel des Vereins ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von älteren Menschen in Armut zu verbessern“, heißt es in der Pressemappe des neuen Vereins. In diesem haben sich die Stadt Kiel, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, Ratsfraktionen, Gewerkschaften und Kirchengemeinden zusammengetan, um Betroffene dabei zu „unterstützen, die eigenen Interessen zu vertreten.“ In der Landeshauptstadt Kiel wolle man dadurch nun eine Diskussion anregen, wie man die Lebenssituation der Betroffenen verbessern kann.

Auf folgende anstehende Termine macht der Verein aufmerksam:

  • Infostand auf dem Wochenmarkt: Mittwoch, 18. September 2019, 08:00 – 13:00 Uhr, Exerzierplatz

  • Kaffee und Kuchen in der Anlaufstelle Nachbarschaft: Montag, 23. September 2019, 15:30 – 17:00 Uhr, anna Mettenhof, Vasaastr. 43a

  • Kaffee und Kuchen in der Anlaufstelle Nachbarschaft: Montag, 30. September 2019, 15:30 – 17:00 Uhr, anna Gaarden, Preetzer Str. 35

Diese Termine will der Verein nutzen, um sich den Kieler/innen vorzustellen. Ab Oktober 2019 eröffnet dann auch das Vernetzungsbüro von Groschendreher in der Andreas-Gayk-Str. 31 (Kiel). Dort wird eine Hauptamtliche die Vereinsarbeit koordinieren und Vernetzungsarbeit leisten. Finanziert wird das Projekt mit 50.000 Euro durch die Stadt Kiel, zusätzlich hat die Techniker Krankenkasse zugesagt, dass Vorhaben mit 200.000 Euro zu unterstützen.

In Kiel beziehen 6,7 Prozent der über 65-jährigen Grundsicherung im Alter. Vor zehn Jahren lag der Wert noch bei 5,0 Prozent. Von Altersarmut bedroht ist sogar knapp ein Drittel der Kieler Senior/innen. Weitere Artikel zum Thema Altersarmut finden Sie hier.

Schließen


Mehr als die Hälfte der Renten in Deutschland liegen bei unter 900 Euro im Monat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor.

Weiterlesen

"Es lässt sich schlicht nicht leugnen, dass die gesetzliche Rente nicht mehr armutsfest ist", wird Sabine Zimmermann, Bundestagsabgeordnete der Linken, in einem Tagesschau-Artikel zitiert. Zuvor hatte die Abgeordnete eine Anfrage zur Rentenhöhe an die Bundesregierung gestellt. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass 51,4 Prozent der Altersrentner im Jahr 2018 weniger als 900 Euro im Monat erhielten – das sind mehr als 9,3 Millionen Menschen. Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass das nicht bedeute, dass diese Rentner/innen alle auch real weniger als 900 Euro im Monat zur Verfügung hätten. So müsse man auch mögliche Betriebsrenten oder Einkommen der Lebenspartner/innen mit berücksichtigen.

Aus Sicht der Linken müsse das Rentensystem dennoch grundlegend reformiert werden. Auf der Internetseite der Bundestagsfraktion wird beispielsweise eine „Solidarische Mindestrente“ von 1.050 Euro im Monat gefordert. Außerdem müssten alle Einkommen in die Rentenversicherung einfließen, so auch Selbständige oder Politiker/innen. Eine Übersicht der Rentenkonzepte der einzelnen Parteien finden Sie hier.

Schließen


Die geplante Einführung eines Entlastungsbudgets in der Pflege durch die Regierungskoalition ist zunächst auf das kommende Jahr verschoben worden. Der Verein wir pflegen e.V. fordert eine schnellere Umsetzung im Sinne der pflegenden Angehörigen.

Weiterlesen

Kernidee eines Entlastungsbudgets für die Pflege ist die Zusammenlegung verschiedener, einzelner Leistungssätze zu einem Budget. Das betrifft Leistungen für Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Damit sollen Bürokratie abgebaut werden und die selbstbestimmte Nutzung des Budgets vereinfacht werden. Aus diesen Gründen hatten sich die Regierungsparteien SPD, CDU und CSU in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein solches Entlastungsbudget einführen zu wollen. Die ursprüngliche Umsetzung sollte 2019 stattfinden, das Projekt wurde jedoch erst einmal auf 2020 verschoben.

Der Verein wir pflegen e.V. kritisiert das und fordert eine schnellere Umsetzung – noch in diesem Jahr. Das schreibt der Verein in einer Stellungnahme, die gleichzeitig Argumente für ein Entlastungsbudget aufzählt und begründet, warum das nicht zu teuer sei.

Das Entlastungsbudget soll insbesondere Bürokratien abbauen und für mehr Flexibilität sorgen: „Ob Budgetgelder am besten für die Tagespflege oder Verhinderungspflege oder aber in vielfältiger Kombination unterschiedlicher Leistungen genutzt werden, darüber sollten allein die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen entscheiden.“ Außerdem soll das Entlastungsbudget Hürden schon bei der Beantragung abbauen, denn „Entlastung für pflegende Angehörige muss ab sofort schnell und einfach im Alltag organisierbar sein.“ Ein Antrag auf das Budget solle nur einmal gestellt werden müssen.

Schließen


Anfang des Monats hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass Geringverdienende in der Rente überproportional benachteiligt seien. Der Sozialverband VdK fordert eine gerechte Rente für alle Arbeitnehmer/innen.

Weiterlesen

Die DIW-Studie hat nun Unterschiede verschiedener Einkommensgruppen in der Rente analysiert und kommt zu dem Schluss, dass das Äquivalenzprinzip des deutschen Rentensystems verletzt werde. Äquivalenzprinzip bedeutet, dass die Rente von den zuvor eingezahlten Beiträgen abhängig ist. Wer also mehr einzahlt, wird auch im Ruhestand mehr bekommen. Laut DIW berücksichtige die Rente jedoch nicht, dass Menschen mit hohem Lebenseinkommen eine statistisch erwiesene höhere Lebenserwartung haben als jene, die eher geringe Löhne bezogen. Das führe zu einer überproportionalen Besserstellung von Gutverdiener/innen, die nicht nur höhere Renten beziehen, sondern diese auch noch deutlich länger. Bislang geht das Rentensystem davon aus, dass die Lebenserwartung innerhalb eines Geburtenjahres gleich hoch und damit direkt vergleichbar sei.

Der Sozialverband VdK reagiert mit einer Stellungnahme auf die Ergebnisse der Studie: „Der VdK sieht sich durch die Studie in seinen Forderungen nach gerechten Renten für alle Arbeitnehmer bestätigt. Gerade der Altenpfleger, der ein Leben lang physisch und psychisch hart zu einem geringen Lohn gearbeitet hat, muss eine ausreichende Rente im Alter erhalten.“ Konkret fordern der Verband die Aufwertung geringer Renten und ein stabiles Rentenniveau bei 50 Prozent.

Ein Ansatz könnte nach den Wissenschaftlern auch die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagene Grundrente sein, die von der Union noch geblockt wird. "Eine Grundrente würde der Verletzung des Äquivalenzprinzips entgegenwirken", wird DIW-Forscher Kemptner im Spiegel zitiert.

Die vollständige Studie des DIW finden Sie hier.

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}