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Materielle Absicherung

In der Debatte um Rente und Altersarmut wird immer wieder das österreichische System als Positivbeispiel herangezogen. Doch warum genau? Was unterscheidet eigentlich das österreichische vom deutschen Rentensystem?

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Die ARD-Sendung plusminus zeigte im Frühjahr 2017 einen Beitrag mit dem Titel: „Renten in Österreich - Vorbild für Deutschland?“ (auf Youtube z.B. hier zu finden). Darin kommt auch Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag zu Wort: „In Deutschland haben wir viel zu sehr auf kapitalgedeckte Altersvorsorge geschaut. Die ist, wie sich jetzt in der Niedrigzinsphase zeigt, gescheitert. Österreich hat das besser gemacht. Auf die Umlage gesetzt, und das sollten wir in Deutschland auch wieder tun.“ Maßgebliche Unterschiede der Rentensysteme hat die Hans-Böckler-Stiftung vor einigen Jahren in einer Studie erfasst. Deutschland und Österreich seien sich wirtschaftlich ähnlich, bei der Rente allerdings ganz andere Wege gegangen, heißt es dort. Und die kapitalgedeckte Altersvorsorge habe sich nicht so bewährt, wie gehofft: „Einen wichtigen Grund für das schwächere Abschneiden des deutschen Alterssicherungssystems sehen die Wissenschaftler darin, dass sich die Erwartungen, die zur Jahrtausendwende mit einem teilweisen Umstieg auf Kapitaldeckung verbunden waren, nicht erfüllt haben. Die deutlichen Reduzierungen in der GRV werden durch die kapitalgedeckte „zweite“ (betriebliche Altersvorsorge) und „dritte“ (Riester-Rente) Säule oft nicht ausgeglichen.“ Wesentliche Unterschiede der Rentensysteme liegen darin, dass Österreich eine Mindestrente hat (im Gegensatz zu Deutschland, wobei diese auch im deutschen Koalitionsvertrag angestrebt wird), mehr vom Bruttoinlandsprodukt für die Rente ausgibt und alle, auch Selbständige, in die gesetzliche Rente einzahlen müssen.

Österreichische Rentner/innen bekommen im Schnitt etwa 60 Prozent mehr Rente als Deutsche im Ruhestand. Von höheren Renten können in der Alpenrepublik laut der Studie auch Menschen mit prekären Einkommen profitieren: „Auch Geringverdiener sind nach Analyse der Wissenschaftler im österreichischen System merklich besser abgesichert. Neben dem höheren Rentenniveau sichern die von der Rentenversicherung ausbezahlten, steuerfinanzierten „Ausgleichszulagen“ mit rund 12.000 Euro jährlich (für Alleinstehende) Rentnern ein merklich höheres Mindesteinkommen.“

Die Unterschiede hat der Fernsehbeitrag der ARD (s.o.) im Einzelnen übersichtlich zusammengestellt:


Höhere Anrechnung: Im Vergleich zu Deutschland gibt es in Österreich für jedes Versicherungsjahr eine höhere Rentengutschrift. Da gilt immer noch der Grundsatz: Die gesetzliche Rente muss im Alter den Lebensstandard sichern. Nach 45 Arbeitsjahren bekommt ein Rentner in Österreich um die 80 Prozent seines durchschnittlichen Bruttoeinkommens. In Deutschland sind es nur gut 44 Prozent, Tendenz: fallend. Der enorme Unterschied hat selbst Rentenexperten in Österreich überrascht. Das Leistungsniveau in Deutschland reiche in vielen Fällen nur noch für Renten unterhalb der Armutsgrenze. „Mit dem haben wir absolut nicht gerechnet. Das ist aus österreichischer Perspektive schon sehr komisch, dass ein reiches Land wie Deutschland sich kein besseres Rentensystem leistet“ so Dr. Josef Wöss von der Arbeiterkammer Wien.


Erwerbstätigenversicherung: Anders als in Deutschland zahlen in Österreich alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse ein. Auch Selbstständige und Geringverdiener. Bis zur Einkommensgrenze von 4980 Euro müssen Beiträge bezahlt werden. Die Versicherungspflicht beginnt ab einem Einkommen von rund 450 Euro. Die Grenze für beitragsfreie geringfügige Beschäftigungen liegt bei 425,70 Euro. Wer mehr verdient, muss Beiträge in die Rentenkasse zahlen.


Bruttoinlandsprodukt: Deutschland gibt nur knapp zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Renten aus. Österreich dagegen 14 Prozent.


Betriebsrenten und Privatvorsorge: 90 Prozent der Österreicher verlassen sich auf die gesetzliche Rente. Nur zehn Prozent haben eine zusätzliche Betriebsrente. Eine teure staatlich geförderte Privatvorsorge auf Kosten der gesetzlichen Rente blieb den Österreichern erspart.


Beitragssätze: Dafür ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente mit 22,8 Prozent höher als in Deutschland. Die Arbeitnehmer zahlen aber nur 10,25, die Arbeitgeber dagegen 12,55. Die Wirtschaftskammer in Wien beklagt das natürlich. „Wir haben einen europäischen Spitzensatz erreicht. Wir würden gerne die Lohnnebenkosten senken, erhöhen geht ganz sicher nicht mehr“, sagt Dr. Martin Gleitsmann von der Wirtschaftskammer Österreich.


Kostenvergleich: Alle Versuche, etwas zu ändern, waren bisher aber politisch nicht durchsetzbar. Anders als in Deutschland. „Es ist ja keine Kostenersparnis, wenn ich vom gesetzlichen System zu einer privaten Vorsorgeform wechsle. Dadurch werden ja fürs erste keine Kosten gespart. Bestenfalls verlagert. Vieles spricht dafür, dass das sogar deutlich teurer wird“, so Dr. Josef Wöss von der Arbeiterkammer Wien.


Mindestrente: Sybilla Wojslaw ist Krankenschwester in einer Wiener Privatklinik. Wie viele andere Erwerbstätige auch, wird sie bis zu ihrer Rente weder den Durchschnittsverdienst noch 45 Beitragsjahre erreichen. Insgesamt wird sie vielleicht auf 35 Jahre kommen. Es könnte ein bisschen knapp werden, fürchtet sie. Allerdings wird ihre Rente immer noch weit über der Armutsgrenze liegen.

Alle, die nur eine Rentenhöhe unterhalb der Armutsgrenze erreichen, haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Finanziert aus Steuermitteln. Eine Art Mindestrente. Deutlich höher und weniger bürokratisch als die Grundsicherung in Deutschland.

„Wenn das Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht erreicht, das ist für eine alleinstehende Person 890 Euro im Monat beziehungsweise für einen Paar-Haushalt 1350 Euro, wenn diese Einkommensgrenze nicht erreicht wird, dann wird die Differenz zwischen der eigenen Pensionshöhe und dieser Ausgleichszulagengrenze zugezahlt“, so Magistra Christine Mayrhuber vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO). Geprüft wird dafür nur das Einkommen. Nicht das Vermögen. Senior/innen in Österreich können ihr Erspartes und ihr Auto behalten.


Binnennachfrage: Der Wiener Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister war lange Jahre Gastprofessor an internationalen Universitäten. Gerade ist er selbst in Pension gegangen. Sein Credo: Übermäßiges Sparen bei den Renten schadet am Ende der Wirtschaft. „Ich glaube, Deutschland ist mit dem Sparen bei den Renten nicht am richtigen Weg, weil man ja damit systematisch die Konsumnachfrage dämpft und auch die soziale Ungleichheit in der Gesellschaft erhöht.“


Rentenreformen: Allerdings fällt auch in Österreich das Geld nicht vom Himmel. In den nächsten Jahren wird die Versorgung der Beamten an die der Normalbürger angeglichen und die Renten werden abgesenkt. Sie bleiben aber auch in Zukunft erheblich höher als in Deutschland.


Da der Fernsehbericht von 2017 und die Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2016 nicht auf dem aktuellen Stand sind, können die zitierten Angaben von der aktuellen Situation abweichen.

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Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, einen Entwurf für ein Gesetz vorzulegen, welches die Bezahlung in der Altenpflege verbessern soll.

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Wie wir bereits berichteten, hat die Konzertierte Aktion Pflege der Bundesregierung Anfang dieses Monats einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem sich verschiedene Bundesministerien zusammen mit Akteuren aus der Pflege auf ein Maßnahmenpaket geeinigt haben. Dazu gehört auch die bessere Bezahlung von Pflegekräften, insbesondere auch in der Altenpflege. Dazu wird das Bundeskabinett am Mittwoch beraten. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland kündigte Heil an, dass das Gesetz auf jeden Fall zu Verbesserungen der Löhne führen würde. Der Arbeitsminister bevorzuge nach wie vor die Verhandlung eines Tarifvertrages, der dann für die Branche als allgemeingültig erklärt werden könnte. Über diesen Vorschlag des SPD-Politikers und über die Schritte, die dafür notwendig wären, berichteten wir im April. Sollte es allerdings nicht zu der Wunschlösung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages kommen, wolle Heil als Plan B die Lohnuntergrenzen anheben.

Weiterer Aspekt des Gesetzes soll die Lohnangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland im Bereich der Altenpflege sein. Die ostdeutschen Löhne, die bei einer Altenpflegekraft bislang im Schnitt etwa 500 € niedriger als im Westen sind, sollen dann per Gesetz auf das Westniveau angehoben werden.

Zur Finanzierung steigender Löhne äußerte Heil, dass diese erstmal Aufgabe der Pflegeversicherung sei. Ob es Zuschüsse aus Steuermitteln gebe, sei noch unklar. Damit bleibt fraglich, inwieweit verhindert werden soll, dass höhere Löhne in der Pflege am Ende zu Lasten Pflegebedürftiger gehen. Für eine gesellschaftlich gerechte Verteilung der Mehrkosten fehlt bislang ein Konzept.

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Ab dem 01.07.2019 können sich die etwa 20 Millionen Rentner/innen in Deutschland über eine Erhöhung der Rente freuen. Unterschieden wird wegen der noch immer unterschiedlich hohen Renten im Bund zwischen ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern. Im Westen wird die Rente um 3,18 Prozent, im Osten um 3,91 Prozent angehoben.

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Da die Reallöhne aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland leicht gestiegen sind, werden auch die Renten ab dem kommenden Monat steigen. Das liegt daran, dass das Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung gekoppelt ist. Das Rentenniveau steigt leicht auf 48,16 Prozent und gibt als Verhältnis die Absicherungskraft der Rente an. Die Rentensteigerung von über 3 Prozent wurde mit einer Verordnung des Sozialministeriums beschlossen, die das Bundeskabinett billigte.

Mit den knapp 4 Prozent im Osten soll die vergleichsweise niedrigere Rente in Ostdeutschland langsam dem Westniveau angeglichen werden. Der ostdeutsche Rentenwert liegt zum jetzigen Zeitpunkt bei 96,5 Prozent des Westwerts und soll bis 2024 schrittweise auf den selben Stand gebracht werden. Diese späte Angleichung erst 34 Jahre nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich der BRD steht auch in der Kritik vieler Betroffener.

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In verschiedene Veröffentlichungen wird sich mit einer Situation, die bei einer ausreichenden Versorgung im Alter eigentlich nicht notwendig wäre: Die Erwerbstätigkeit trotz Rentenbezug.

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Im Ruhestand wird Lohnarbeit nicht nur aus monetären Gründen geleistet. Auch können deshalb Tätigkeiten nachgegangen werden, weil dies im Interesse oder besonderen Wunsch der jeweiligen Person liegt. Als Hinweis darauf können auch die hohe Zahl der engagierten älteren Menschen gelten. Jedoch kann auch Altersarmut zur fortgesetzten Lohnarbeit zwingen. Die Zusammenhänge zwischen Erwerbstätigkeit und Ruhestand sind also komplex, ein Blick in die Literatur lohnt sich. Die Literaturhinweise entstammen der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen.

Eine dieser Veröffentlichungen kann direkt online abgerufen werden, welche den oben genannten Zusammenhang direkt beleuchtet: Anger, Silke / Trahms, Annette / Westermeier, Christian (2018): Erwerbstätigkeit nach dem Übergang in Altersrente. Soziale Motive überwiegen, aber auch Geld ist wichtig.


Diese Bücher bzw. Beiträge in Sammelwerken widmen sich dem Thema:

Hofäcker, Dirk / Hess, Moritz / König, Stefanie (2016): Delaying retirement. Progress and challenges of active ageing in Europe, the United States and Japan.

Manfredi, Simonetta / Vickers, Lucy (2016): Challenges of active ageing. Equality law and the workplace.

Scherger, Simone / Vogel, Claudia (Hrsg., 2018): Arbeit im Alter: Zur Bedeutung bezahlter und unbezahlter Tätigkeiten in der Lebensphase Ruhestand.

Barham, Lyn (2017): Extending working lives. Progression in late careers. In: Bernd-Joachim Ertelt / Michael Scharpf (Hrsg.): Berufliche Beratung Älterer, S. 55-67.

Fasbender, Ulrike / Deller, Jürgen (2017): Postretirement career planning. In: Nancy A. Pachana (Hrsg.): Encyclopedia of Geropsychology, Bd. 3, S. 1837-1856.

Götz, Irene / Gajek, Esther / Rau, Alexandra / Schweiger, Petra (2016): Prekärer Ruhestand. Arbeit und Lebensführung von Frauen im Alter. In: Cordula Endter / Sabine Kienitz (Hrsg.): Alter(n) als soziale und kulturelle Praxis: Ordnungen - Beziehungen - Materialitäten, S. 55-80.

Mykletun, Reidar J. (2017): Motivation to continue work after retirement. In: Nancy A. Pachana (Hrsg.): Encyclopedia of Geropsychology, Bd. 2, S. 1566-1576.


Diese Artikel sind in Fachzeitschriften zu finden, beginnend mit "Research on Aging" (2017):

  • Damman, Marleen / Henkens, Kène: Work role residents among fully retired individuals. Results of a 10-year panel study, S. 849-878
  • Gonzales, Ernest / Nowell, W. Benjamin: Social capital and unretirement. Exploring the bonding, bridging, and linking aspects of social relationships, S. 1100-1117.

Ageing and Society:

  • Davies, Eleanor M. M. / Heijden, Beatrice I. J. M. van der / Stephenson, John (2018): Are managers open to involvement in employee retirement? The influence of manager psycho-social characteristics, decision-making environment and older employee situational factors, S. 1279-1301.
  • Jansen, Andreas (2018): Work-retirement cultures. A further piece of the puzzle to explain differences in the labour market participation of older people in Europe? S. 1527-1555.
  • Steiber, Nadia / Kohli, Martin (2017): You can’t always get what you want. Actual and preferred ages of retirement in Europe, S. 352-385.

Angewandte Gerontologie appliquée:

  • Kübler, Silvia (2016): Ruhestand ist nicht mehr Standard. Arbeiten nach der Pensionierung, S. 27-28.
  • Michel-Alder, Elisabeth (2018): Übergänge zwischen Erwerbsarbeit und Altersfreiraum, S. 40-42.

The Gerontologist:

  • Dingemans, Ellen / Henkens, Kène / Solinge, Hanna van (2016): Access to bridge employment. Who finds and who does not find work after retirement? S. 630-640.
  • Mulders, Jaap Oude / Henkens, Kène / Schippers, Joop (2017): European top managers' age-related workplace norms and their organizations' recruitment and retention practices regarding older workers, S. 857-866.

Artikel in weiteren Zeitschriften:

Burkert, Carola / Hochfellner, Daniela (2017): Employment trajectories beyond retirement. Journal of Aging & Social Policy,S. 143-167.

Engstler, Heribert (2019). Wie erfolgreich sind ältere Arbeitskräfte in der zeitlichen Umsetzung ihrer Ausstiegspläne? Soziale Unterschiede der Übereinstimmung zwischen geplantem und realisiertem Alter der Erwerbsbeendigung. Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, S. 14-24.

Micheel, Frank / Cihlar, Volker / Riedl, Sabine (2018): "Der Geist ist willig, aber ..." Was Menschen daran hindert, im Ruhestand zu arbeiten. Pro Alter, S. 34-40.

Schmitz, Jutta / Zink, Lina (2017): Abhängige Erwerbstätigkeit im Rentenalter. Erste Erkenntnisse auf betrieblicher Ebene. WSI-Mitteilungen, S. 108-126.

Settels, Jason / McMullin, Julie (2017): Gender and relationship status interaction and likelihood of return to work post-retirement. Canadian journal on aging, S. 366-385.

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In einem Interview spricht sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für „ordentliche Tarifverträge“ – insbesondere in der Altenpflege – aus. Dies führe zu besseren Arbeitsbedingungen.

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In einem aktuellen Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung plädiert Arbeitsminister Heil für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege. Wörtlich sagt Heil: „Dass in der Altenpflege für viele Beschäftigte keine tarifvertraglichen Regelungen gelten, ist ein unhaltbarer Zustand. Wir brauchen in der Altenpflege dringend einen solchen Tarifvertrag. Dann sind die Arbeitsbedingungen besser und die Löhne auch.“

Für einen flächendeckenden Tarifverband bedarf es eines Arbeitgeberverbands für den Bereich der Altenpflege. Wichtige Verbände wie die Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Caritas und der Paritätische Wohlfahrtsverband seien bereit, einen solchen zu gründen. „Ich habe die Hoffnung, dass weitere Organisationen dazukommen, zum Beispiel das „Deutsche Rote Kreuz“ oder auch private Arbeitgeber“, ergänzt Heil. „Wird ein solcher Arbeitgeberverband gegründet, kann es endlich zu einem flächendeckenden Tarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kommen, den ich dann für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklären werde.“ Der Bundesarbeitsminister kritisiert, dass die Tarifbindung kontinuierlich sinke. Das müsse sich ändern, um „soziale Spannungen“ zu verhindern.

Außerdem spricht sich Heil in dem Interview für die Anhebung des Pflege-Mindestlohns aus. Ob und inwieweit diese Vorschläge dann auch in die Tat umgesetzt werden, wird sich zeigen.

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Fast ein Drittel der Frauen gehen später in Rente als geplant. Zu dem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA).

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Wie aus einer Pressemitteilung des DZA hervorgeht, planten Frauen zwar oft eher in den Ruhestand zu gehen als Männer, der tatsächliche Renteneinstieg sei oft aber später als gedacht. Die Untersuchung wurde mit Daten mehrerer Befragungswellen des Deutschen Alterssurvey durchgeführt. Verglichen wurden dafür die Angaben der 55-64 jährigen über deren geplanten Ruhestandsalter aus dem Jahr 2008 mit dem tatsächlichen Renteneinstieg bis 2014.

Grund für den späteren Ruhestand sei vor allem, dass die Frauen der befragten Jahrgänge von der Anhebung der Altersgrenze betroffen waren und zeitgleich seltener als Männer von einem vorgezogenen Renteneintritt profitieren. Das liegt daran, dass Frauen im Durchschnitt seltener auf die notwendigen 35 Beitragsjahre kommen als Männer. Außerdem spielten finanzielle Gründe eine Rolle, länger als ursprünglich geplant zu arbeiten. „Diese rentenrechtlichen und finanziellen Gründe tragen wahrscheinlich dazu bei, dass Frauen häufiger als Männer feststellen, dass sie ihre Ausstiegspläne revidieren müssen und länger als geplant erwerbstätig bleiben“, heißt es in der Pressemitteilung des DZA.

Insgesamt erreichen aber etwa die Hälfte der Erwerbstätigen (Männer und Frauen) ihr geplantes Ruhestandsalter (+/- 6 Monate), vor allem bei Menschen mit Beamtenstatus (61%) konnte das Ziel verwirklicht werden.

Die vollständige Untersuchung ist im Februar 2019 im Springer VS-Verlag erschienen.

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Der Eigenanteil an den Kosten für Pflegeheime ist weiter gestiegen. Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, fordert, dass die Mehrkosten von der Pflegeversicherung übernommen werden sollen. Auch die Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative.

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„Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige gezwungen sind, die Mehrkosten alleine zu tragen“, wird El Samadoni in der Pressemitteilung zitiert. Bislang müssen Pflegebedürftige jene Kosten selber tragen, die nicht in den Pauschalbeträgen der Pflegeversicherung enthalten sind. Enthaltene Pauschalbeträge würden durchschnittlich höchstens 52 Prozent der Gesamtkosten abdecken. Bei steigenden Kosten, z.B. Personalkosten, würden die Pauschalbeträge immer noch gleich bleiben, was zu Mehrkosten auf Seiten der Bedürftigen führt.

Die Bürgerbeauftragte sieht in den steigenden Kosten auch ein Anteil für wachsende Altersarmut. El Samadoni kritisiert, dass dadurch immer mehr Rentner/innen Sozialleistungen beziehen müssten. Als Konsequenz fordert die Beauftragte eine Pflegevollversicherung: „Eine Versicherung, die alle anfallenden Pflegekosten deckt und hohe private Zuzahlungen entfallen lässt, ist unentbehrlich, um eine Verarmung der Pflegebedürftigen zu verhindern und ein würdevolles Leben bis ins hohe Alter sicherzustellen“. Mit diesem Vorschlag unterstützt sie die Idee des schleswig-holsteinischen Sozialministers Heiner Garg (FDP), der ähnliche Punkte mittels einer Initiative in den Bundesrat tragen will. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, Behandlungskosten in staionären Pflegeeinrichtungen durch die Krankenversicherung zu tragen.

Weiteres zu der geplanten Bundesratsinitiative können Sie unter anderem hier lesen. Weitere Artikel über Stellungnahmen der Bürgerbeauftragten finden Sie hier.

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, fordert eine bessere Umsetzung des Enlastungsbetrages für  Pflegebedürftige. Dieser werde von 70% der Betroffenen nicht beansprucht.

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Der Entlastungsbetrag von 125€ im Monat soll die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger im Alltag fördern und pflegende Angehörige damit entlasten. Der Betrag ist beispielsweise für Dienstleistungen bei der Haushaltsbewältigung vorgesehen. Das so wenige Pflegebedürftige diesen Betrag nutzten, habe mehrere Gründe. Zum einen sei die Möglichkeit nicht bekannt genug - es ginge daher auch um Information und Aufklärung – zum anderen gebe es zu wenig Nutzungsmöglichkeiten. „Viele Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein können Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag nicht umsetzen, obwohl sie es wollen“, wird El Samadoni in einer Pressemitteilung zitiert. Der Betrag von 125€ im Monat wird nämlich nicht nach einmaliger Beantragung einfach regelmäßig ausgezahlt, sondern er ist zweckgebunden. Das heißt, dass zusätzliche Leistungen bis zu 125€ als Entlastung für Pflegebedürftige auf Antrag übernommen werden können. Es gilt hier die Nachweispflicht.

Für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen, so müssen die genutzten Dienstleister/innen beispielsweise gewisse Qualifikationen haben. Dadurch kann in vielen Fällen beispielsweise eine Haushaltsunterstützung nicht einfach von Bekannten oder Nachbar/innen (bezahlt) übernommen werden. Für die Nutzung des Betrages fehle es im Land Schleswig-Holstein außerdem an Angeboten, die den Nutzungsvoraussetzungen entsprechen würden. Abschließend appelliert die Bürgerbeauftragte daher: „Die Landesregierung sollte deshalb die hohen Voraussetzungen für eine Anerkennung nach der Verordnung überarbeiten, damit es künftig mehr Angebote für eine Unterstützung gibt“.

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Die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag stellte im Februar einen Antrag, die Pläne des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente zu unterstützen. Die Landesregierung antwortete darauf mit einem Alternativantrag.

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In einem Antrag wurde gefordert, die Vorschläge von Bundesminister Heil zur Grundrente zu unterstützen. In der Begründung des Antrages heißt es: „Wer über lange Jahre gearbeitet, Angehörige gepflegt oder Kinder betreut hat, muss im Alter deutlich besser abgesichert sein als jemand, der nicht oder nur kurz gearbeitet hat. Darum braucht es für diese Menschen eine Absicherung, die deutlich über dem Niveau der Grundsicherung liegt und unabhängig von dieser gestaltet wird.“ Außerdem wird darauf hingewiesen, das gerade Schleswig-Holstein der Lohnkeller westdeutscher Bundesländer sei. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, bereits im Bundestag wurden die Vorstöße von Hubertus Heil von mehreren Fraktionen kritisiert.

Kritik kam auch aus CDU und FDP, beide bilden in Schleswig-Holstein mit den Grünen die Landesregierung. Diese reagierte auf den Antrag mit einem Alternativantrag unter dem Titel „Alterssicherung verbessern – Altersarmut bekämpfen“. Durch den Antrag sollte ein Beschluss bekräftigt werden, der bereits ein Jahr zuvor durch den Landtag gefasst worden ist. In dem Ursprungsantrag aus dem Februar 2018, auf den sich die Landesregierung bezieht, wurde der Einsatz gegen Altersarmut mittels einer Bundesratsinitiative gefordert. Konkret wurde beispielsweise die Abschaffung von Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente oder eine höhere Wahlfreiheit beim Renteneinstiegsalter gefordert. Der aktuelle Alternativantrag, den ehemaligen Beschluss zu bekräftigen, wurde mehrheitlich angenommen.

Über weitere Entwicklungen zur Diskussion in Schleswig-Holstein oder zur Grundrente auf Bundesebene werden Sie auf diesem Portal informiert.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich in die Debatte um niedrige Renten von Geringverdiener/innen mit dem Vorschlag einer „Respekt-Rente“ eingebracht. Im Kern wird darunter eine Grundrente durch die Aufstockung geringerer Renten verstanden.

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Eine Grundrente von 900€ im Monat – das ist Kern des Vorschlags von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für Geringverdiener/innen. Von dieser Grundrente, die unter dem Namen „Respekt-Rente“ diskutiert wird, sollen vor allem Menschen profitieren, die ihr Leben lang für den Mindestlohn gearbeitet haben. Auf der SPD-Homepage wird das Konzept genauer erklärt: „Wer nach genau 35 Beitragsjahren weniger als 896 Euro Rente hat, bekommt einen Zuschlag. Beschäftigte, die immer nur Mindestlohn verdienten, sollen die maximale Aufwertung von 447 Euro erhalten.

Die Friseurin mit 40 Jahren Mindestlohn käme also auf 961 statt 514 Euro Rente.  Bei einer alleinerziehenden Krankenschwester in Teilzeit mit zwei Kindern ergäbe sich zum Beispiel ein Renten-Sprung von 860 auf 1000 Euro.“ Voraussetzung für den Bezug der Grundrente seien 35 Beitragsjahre, zu denen auch Pflege- und Erziehungszeiten zählen sollen. Dabei sei es egal, ob es sich bei den ausgeübten Tätigkeiten um Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigungen handele.

Auch eine Bedürftigkeitsprüfung soll es nicht geben, einer der Punkte, die der Koalitionspartner CDU scharf kritisiert. „Die Vorschläge von Minister Heil gehen weit über den Koalitionsvertrag hinaus“, wird Hermann Gröhe (CDU) auf der Homepage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zitiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt genau diesen Aspekt allerdings besonders. „Es ist wichtig, dass keine Bedürftigkeitsprüfung vorausgesetzt wird, weil die Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet und sich einen kleinen Wohlstand erwirtschaftet haben, darum nicht bangen sollen“, äußerte sich DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann in den ARD-Tagesthemen vom 03.02.2019.

Die geschätzten Kosten in „mittlerer einstelliger Milliardenhöhe pro Jahr“ sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Das sei gerecht, da es sich um ein gesamtgesellschaftliches Projekt handele, für das nicht nur Beitragszahler/innen aufkommen sollten. Das wird vor allem von der FDP kritisiert. Das Vorhaben sei nicht nur ungerecht, sondern auch zu teuer.

Neben den Gewerkschaften wird eine „Respekt-Rente“ jedoch auch von Wohlfahrtsverbänden grundsätzlich begrüßt. Allerdings sei diese noch unzureichend. So heißt es in einer Pressemitteilung der Volkssolidarität: „Eine Freibetragsregelung für Einkommen aus der gesetzlichen Rente für grundsicherungsbeziehende Senior/-innen entspricht einer langjährigen Forderung unseres Verbandes. Trotzdem hält die Volkssolidarität das vorgeschlagene Konzept für unzureichend“. Zielführender sei es nach Meinung der Volkssolidarität, Altersarmut präventiv zu bekämpfen.

In Kraft trete solle die „Respekt-Rente“ spätestens zum 01.01.2021, jedenfalls plant das die SPD mit dem von ihr geführten Arbeitsministerium. Ob und wie das Projekt bei vielen kritischen Stimmen in der Großen Koalition umgesetzt werden kann, werden die Diskussionen der nächsten Monate zeigen.

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