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Materielle Absicherung

Wie das Statistische Bundesamt im September mitteilte, sei die Quote der über 64-jährigen, die armutsgefährdet sind, auf über 15 Prozent gestiegen. Seit 2005 habe der Anstieg der Armutsgefährdung in keiner anderen Altersgruppe so zugenommen.

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Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie viel Prozent der Bevölkerung weniger als 60 Prozent des bundesweiten Einkommen-Mittelwerts zur Verfügung haben. Seit 2005 sei diese Gefährdungsquote bei Menschen ab 65 Jahren um 4,7 Prozent auf 15,7 Prozent im letzten Jahr gestiegen. In keiner anderen Altersgruppe sei der Anstieg so groß gewesen, im selben Zeitraum habe es insgesamt einen Zuwachs der Armutsgefährdung von 1,2 Prozentpunkten gegeben.

Grundsicherung im Alter hätten Ende 2019 dabei 3,2 Prozent der Menschen im Rentenalter bezogen. Nähere Angaben zu der Entwicklung der Armutsgefährdung finden Sie in der Meldung des Statistischen Bundesamtes.

Auch die Corona-Pandemie könnte zu einer weiteren Verschärfung der Situation führen. „Die Altersarmut wird durch die Rezession deutlich ansteigen“, wird der Armutsforscher Christoph Butterwegge unter anderem in der ZEIT zitiert. Viele Senior*innen seien aufgrund der niedrigen Renten auf Nebentätigkeiten angewiesen, die aufgrund der derzeitigen Situationen häufig unterbrochen sind. „Mehr als eine Million Kleinstrentner haben Minijobs, um über die Runden zu kommen. Davon sind viele durch die Beschränkungen weggefallen. Sie erhalten keine staatliche Leistung als Ersatz“, so Butterwegge weiter.

Weitere Beiträge rund um das Thema Altersarmut finden Sie in dieser Übersicht.

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Im schleswig-holsteinischen Reinbek bei Hamburg sind rund ein Drittel der Haushalte arm, wie aus einem aktuellen Bericht hervorgeht. Der Seniorenbeirat sieht vor allem teures Wohnen als Armutsfaktor und fordert Maßnahmen.

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Die Stadt Reinbek hat einen Armutsbericht 2020 veröffentlicht, in dem unter anderem Daten zur Einkommensverteilung analysiert werden. Zwar ist die Arbeitslosenquote der Stadt im Südosten Hamburgs vergleichsweise niedrig und die Kaufkraft über dem schleswig-holsteinischen Schnitt, gleichzeitig liegen 31% der Haushalte allerdings unter der Einkommensgrenze von 25.000 Euro pro Jahr. Damit gilt dieses Drittel als arm.

Nicht ohne Grund gebe es in Reinbek „zwei Tafeln, eine Suppenküche, eine Kleiderkammer und ein Sozialkaufhaus“, wie der Leiter des Sozialamts, Torsten Christ,  in der Bergedorfer Zeitung zitiert wird. Die Schere der Einkommensunterschiede gehe immer weiter auseinander. „Jetzt können wir der Politik Input geben und sagen: Das sind die Daten. Damit können sie im Sinne der Reinbeker Bürger entscheiden.“

Über ein Jahr wurde der Bericht in fünf Workshops von den Fraktionen, Wohlfahrtsverbänden und Ehrenamtlichen erarbeitet. Darunter auch Dr. Heinz-Dieter Weigert, Vorsitzender des Seniorenbeirats: „Das war manchmal anstrengend und ging auch mal bis in die Nacht, aber innovativ und verantwortungsvoll“, bilanziert Weigert den Prozess in der Bergedorfer Zeitung. Insbesondere das Wohnen sei eine wichtige soziale Frage. „Wohnen ist der Haupt-Armutsfaktor: Hier muss etwas getan werden“, fordert er weiter.

Die Bergedorfer Zeitung stellt fest, dass die Zahl der geförderten Wohnungen in Reinbek seit zehn Jahren nur zurückgehe. Übrig seien noch 212, für Senioren*innen davon nur 112 Wohnungen. „Das ist erschreckend wenig“, findet der Vorsitzende des Seniorenbeirats. Er schlägt unter anderem vor, dass die Politik von privaten Investoren fordern solle, „mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen“ zu bauen und die Stadt Mitspracherecht bei der Belegung bekommen müsse.

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Über ein Drittel der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen bezieht Sozialhilfe. Das geht aus einer Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

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876.867 Plätze gibt es laut Statistischem Bundesamt für pfle­gebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen, davon könnten 318.580 Pflegebedürftige die Eigenanteile nicht selbst bezahlen. Das entspricht einer Quote von etwa 36% und damit mehr als jede dritte stationär untergebrachte Person, die auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Das geht aus der Antwort einer Anfrage der Linksfraktion hervor, über die unter anderem das Ärzteblatt berichtet. Dabei gibt es erkennbare regionale Unterschiede. Am angespanntesten sei die Situation in Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, dort benötige sogar jede*r Zweite Unterstützung vom Staat. Laut Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, seien die steigenden Eigenanteile Auslöser für diese Situation. Es sei nicht verwunderlich, dass von Jahr zu Jahr steigende Kosten für die Betroffenen irgendwann nicht mehr aufzubringen seien.

Wir berichteten bereits häufiger über die Forderung verschiedener Verbände, die Eigenanteile zu deckeln, die Pflegebedürftige zu bezahlen haben. „Bundesgesundheitsminister Spahn hat dieses Thema verschleppt und ausgesessen. In diesem Frühjahr wollte er Vorschläge präsentieren. Er muss endlich etwas gegen die Kostenexplosion unternehmen“, fordert Bartsch.

Doch auch eine Deckelung der Eigenanteile reiche noch nicht aus, um die Situation grundlegend zu entschärfen. „Mittelfristig brauchen wir eine Pflegevollversicherung, in die alle einzahlen und die alle Leistungen trägt“, so Bartsch weiter. Auch Beamte, Selbstständige und Topverdiener*innen sollten nach Vorstellung der Linken in eine Pflegevollversicherung einzahlen. Eine Pflegeversicherung müsse nicht arm machen, wenn sie auf einem breiten Fundament fuße. „Die nächste Bundesregierung sollte dafür die Weichen stellen.“

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Zeiten, in denen Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren, werden automatisch an die Rentenversicherung übermittelt. Es gibt darüber hinaus jedoch immer wieder fehlende Zeiten, was sich negativ auf die Rente auswirken kann. Eine Kontenklärung kann das vermeiden.

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Bei einer Kontenklärung handelt es sich um einen Abgleich Ihres tatsächlichen Lebenslaufes mit den (bislang) berücksichtigten Zeiträumen Ihres Versicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Beitragspflichtige Beschäftigungen und einige andere Zeiträume werden in der Regel automatisch in ihrem Konto bei der DRV hinterlegt. Aus der Höhe und Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse wird der individuelle Rentenanspruch errechnet.

Dabei kann es passieren, dass Zeiten, die für den Rentenanspruch relevant sein können, nicht an die Rentenversicherung übermittelt worden sind. So entstehen Lücken im Lebenslauf, die den Anspruch ungerechtfertigt mindern könnten. „Die Kontenklärung sollte vor diesem Hintergrund genauso zu Ihrer späteren Rente dazugehören wie der eigentliche Antrag. Sie können nur gewinnen“, empfiehlt beispielsweise der schleswig-holsteinische Sozialverband (SoVD) in einem Beitrag.

Auch die Rentenversicherung verweist in einer Broschüre auf die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Kontenklärung. „Ihr Rentenanspruch kann nur dann geprüft und Ihre Rente in richtiger Höhe berechnet werden, wenn der Rentenversicherung alle dafür relevanten Daten bekannt sind“, heißt es darin. Zu den relevanten Zeiten können neben Beitragszeiten auch Erziehungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Ausbildungszeiten gehören. Welche Zeiten für den Anspruch relevant sind können Sie im Detail auch der DRV-Broschüre „Rente: Jeder Monat zählt“ entnehmen. Berücksichtigte Zeiträume ihres Versicherungskontos können Sie über die DRV jederzeit einsehen.

„Warten Sie mit der Kontenklärung nicht bis kurz vor dem Rentenantrag. Kümmern Sie sich jetzt darum“, empfiehlt der SoVD weiter. In der Regel gehe so ein Verfahren zwar schnell, gerade bei vielen Lücken und entsprechend vielen nachzureichenden Unterlagen kann eine Prüfung jedoch auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. „Das Prozedere ist ganz einfach. Sie können persönlich eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.“ Eine Kontenklärung können Sie auch im Internet beantragen, den Antrag dazu können Sie hier herunterladen.

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Wie auch in den vergangenen Jahren üblich hat Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, für das Jahr 2019 einen Tätigkeitsbericht vorgelegt.

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Das rund 100-seitige Dokument besteht aus Vorschlägen und Anregungen der Bürgerbeauftragten an politische Entscheidungsträger/innen, aus Berichten über Anfragen und Themen für einzelne Bereiche und aus Fallbeispielen.

Zu den Anregungen gehört zum Beispiel, Unterschiede der Krankenkassen transparenter zu machen, um Versicherten mehr Informationen zur Kassenwahl zu geben. „Zur besseren Vergleichbarkeit sollten Krankenkassen durch eine Regelung im SGB V verpflichtet werden, aussagekräftige Statistiken zu veröffentlichen. So sollten z. B. Zahlen über abgelehnte Leistungsansprüche oder erfolgreiche Widersprüche transparent und detailliert dargestellt werden“, so die Bürgerbeauftragte im Bericht.

„Versicherte müssen nachvollziehen können, wie hoch die Bewilligungsquoten für einzelne Leistungen jeweils sind und wie viele Widersprüche gegen Ablehnungsbescheide Erfolg haben.“ Weitere Themen des Berichts sind beispielsweise Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Krankengeld, Rente und viele weitere soziale Angelegenheiten.

Den vollständigen Bericht können Sie hier einsehen. Weitere Informationen zur Bürgerbeauftragten El Samadoni und den Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier .

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Die Alterssicherung für Abgeordnete des schleswig-holsteinischen Landtags wird künftig zu einem Pensionsmodell umgestellt. Das hat der Landtag im Juni durch Änderungen im Abgeordnetengesetz beschlossen.

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Im Juni hat der Landtag in Kiel einem Gesetz nach zweiter Lesung mehrheitlich zugestimmt, nachdem die bislang private Altersvorsorge der Abgeordneten zu einem Pensionsmodell umgestellt werden soll. Das Gesetz soll mit der nächsten Wahlperiode in Kraft treten. Den Entwurf zu dem Gesetz hatten die Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Abgeordnete des SSW im März eingebracht. „Unbestritten ist, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer wirtschaftlichen Existenz auch ein finanziell hinreichend ausgestattetes Alterssicherungssystem geben muss. Denn auch eine angemessene Alterssicherung ist ein wesentlicher Bestandteil einer die Unabhängigkeit sichernden Entschädigung“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Das Gesetz folgt den Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission, die im Juni 2018 vom Landtag zur Evaluierung der Alterssicherung von Abgeordneten eingesetzt worden war. Die Kommission hielt das bisherige Modell der privaten Eigenvorsorge nicht mehr für geeignet, eine krisenfeste Alterssicherung zu gewährleisten. „Der Bericht der Sachverständigenkommission ist zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen und hat konkrete Vorschläge für ein neues Modell für das Altersversorgungssystem für Abgeordnete gemacht. Ich freue mich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Empfehlungen der Kommission vollständig gefolgt wird“, so Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) zum Gesetzentwurf in einer Pressemitteilung im März.

Vorgesehen ist künftig ein Anspruch auf Alterssicherung für Abgeordnete, die mindestens ein Jahr dem Landtag angehörten. Die Höhe der Bezüge soll auf Grundlage der Diäten berechnet werden. Mit jedem weiteren Jahr als Abgeordnete/r steigt dann die Summe der Bezüge um 1,5 Prozent der Diät. Der Höchstbetrag von einem Anspruch auf Altersvorsorge in Höhe von 60 Prozent der Diäten soll allerdings erst bei 40 Parlamentsjahren gelten. Bislang hatten Abgeordnete monatlich rund 1800 Euro für die eigene, private Alterssicherung zur Verfügung.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Umstellung gerade zum jetzigen Zeitpunkt. "Durch die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise fürchten viele Selbstständige um ihre Existenz, Arbeitnehmer fürchten den Verlust ihres Arbeitsplatzes und Menschen, die für ihr Alter mit Wertpapieren vorgesorgt haben, fürchten durch die fallenden Aktienkurse um ihr Erspartes", sagte Verbands-Präsident Aloys Altmann laut dpa-Meldung zu dem Gesetzentwurf im März. "Dass sich die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, die bislang ebenfalls privat für ihr Alter vorsorgen müssen, ausgerechnet in der jetzigen Situation von diesem Risiko befreien und eine staatlich garantierte Altersversorgung aus Steuergeldern beschließen wollen, ist nicht akzeptabel."

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Damit ist es nach langer Verzögerung und wieder aufkehrenden Debatten nun endgültig beschlossen: Die Grundrente kommt. Der Bundestag hat dem Gesetz kurz vor der Sommerpause zugestimmt.

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„Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren. Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in seiner Bundestagsrede. Die Grundrente galt vor allem als sein Projekt und stand immer wieder auf der Kippe. Nachdem die Koalition aus Union und SPD nach langem Ringen eigentlich schon im letzten Jahr zu einer Einigung gekommen war, stellte die Union die Finanzierung zuletzt wieder infrage.

In der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages am 02.07.2020 ist die Grundrente nun allerdings nach mehreren Verzögerungen auch mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion beschlossen worden. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Hermann Gröhe, betont allerdings: „Ja, es ist wichtig – darauf legen wir als Union Wert –, die Rente als beitragsbezogene Leistung zu verstehen. Sie ist eben nicht Wohltat des Staates, sondern durch eigenen Beitrag erworbenes Recht.“

Die Grundrente soll bis zu 1,6 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Anspruchsberechtigt sind Rentner/innen mit mindestens 33 Beitragsjahren, sofern sie monatlich unter 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 Euro (Ehe- und Lebenspartner/innen) zur Verfügung haben. Den vollen Betrag von bis zu 400 Euro können allerdings nur Personen mit mindestens 35 Beitragsjahren erhalten. Anspruchsberechtigte sollen durch die Grundrente im Schnitt etwa 75 bis 80 Euro mehr bekommen.

ARD-Korrespondent Kai Küster spricht in einem tagesschau-Kommentar bei der Grundrente von einem „Scheinriesen“: „Allein der Begriff Grundrente verspricht mehr, als er hält: Erweckt er doch den Eindruck, dass Rentenbezieher pauschal eine Sicherung eingebaut bekommen, die sie auch im Alter ruhig schlafen lässt“. Doch das sei nicht der Fall, vor Altersarmut schütze das Gesetz nicht, auch seien zu viele außen vor gelassen.

In eine ähnliche Richtung geht die Kritik der Linken, die vor allem die von der Union eingebrachten Abmilderungen des Gesetzes kritisiert: „Die Union hat die vorgesehenen Leistungen gekürzt und bessere Renten bei Kurzarbeit und bei Arbeitslosigkeit wieder aus dem Gesetz gestrichen. […] Die Union hat dafür gesorgt, dass die Folgen viel zu niedriger Löhne nicht bekämpft werden, sondern dass diese weiter direkt in die Altersarmut führen. Das ist armenfeindlich, rentnerfeindlich und völlig inakzeptabel“, bemängelt Matthias W. Birkwald als rentenpolitischer Sprecher seiner Fraktion die Einflussnahme der Union. Birkwald wiederholte im Bundestag die Forderung nach einer solidarischen Mindestrente nach österreichischem Beispiel.

Die FDP hingegen hält eine Grundrente weiterhin für den falschen Weg, sie löse das Problem der Altersarmut nicht.

Nachdem auch der Bundesrat dem Gesetz einen Tag nach der Bundestags-Entscheidung zugestimmt hatte, kann das Gesetz zum 01.01.2021 in Kraft treten, wobei mit erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung gerechnet werden kann. Das liegt an dem Einkommensabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden, einem großen Verwaltungsakt, der vor einer Auszahlung durchgeführt werden muss. Anspruchsberechtigte sollen den Rentenaufschlag dann aber ohne Antragsstellung automatisch überwiesen bekommen.

Das Plenarprotokoll der Bundestagsdebatte mit den hier zitierten Wortbeiträgen finden Sie hier.

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Eigentlich gilt die Grundrente als beschlossene Sache, nachdem die Große Koalition vergangenen Herbst zu einer Einigung kam. Aufgrund der aktuellen Situation wurde das Thema nun jedoch verschoben, die Union stellt nun sogar wieder die Finanzierbarkeit infrage.

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Im April sollte der Bundestag nach Willen der SPD eigentlich über die Grundrente beraten, doch die Union will die Grundrenten-Debatte um ein weiteres Jahr verschieben. CDU und CSU stellen das Projekt teilweise wieder ganz infrage, sie zweifeln an der Finanzierbarkeit.

Nach langer Diskussion hatte die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD erst vergangenen Herbst eine Einigung erzielt. Die SPD kritisiert die Verzögerung ihres Projekts scharf. "In der Union sehen manche in der Krise offenbar die Chance zum Sozialabbau, stellen sogar die vereinbarte Grundrente infrage“, äußerte sich beispielsweise der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich kürzlich in einem Spiegel Interview . „Die Grundrente betrifft aber gerade die jetzt als systemrelevant erkannten Berufsgruppen, die viele Jahre schlecht bezahlt wurden“, so der SPD-Politiker weiter. Es sei „zynisch“, das Projekt jetzt zu verschieben.

Auch Linke und Grüne drängen auf die Einführung Grundrente. „Die Koalition muss ihr Versprechen halten. Die Grundrente muss kommen“, wird beispielsweise Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt in der Augsburger Allgemeinen zitiert. Die Regierungsparteien sollten sich „am Riemen reißen, anstatt einen bereits beigelegten Streit wieder neu aufzumachen und damit Vertrauen zu schwächen“, mahnt Göring-Eckardt. Aus der FDP hingegen wird Unmut über die Grundrente geäußert. Sie ruft die Regierung dazu auf, auf das Projekt ganz zu verzichten.

Kommen sollte die Grundrente eigentlich 2021. Wie realistisch eine baldige Umsetzung des Projekts nach der erneuten Diskussion und Verzögerung noch ist, bleibt unklar. Von der Grundrente sollen insbesondere Personen mit geringen Einkommen profitieren.

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Der Sozialverband VdK hatte bereits 2019 die „#Rentefüralle“-Kampagne ins Leben gerufen. Seitdem gab es zahlreiche Aktionen, die sich für ein gerechtes Rentensystem stark gemacht haben.

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Im Mai des vergangenen Jahres hatte der Sozialverband VdK den Startschuss für eine Rentenkampagne gegeben. Auf Aktionsplakaten stellte der Sozialverband Fragen, die eine gesellschaftliche Debatte anregen sollten. „Warum werden Renten besteuert, Vermögen aber nicht?“, ist dort beispielsweise zu lesen. Seit dem Kampagnenstart hat es zahlreiche Protestaktionen geben. Dazu gehören Infostände, Flashmobs oder andere kreative Aktionsformen. Einige Eindrücke gibt ein Video, mit welchem die Kampagne im Dezember eine erste Bilanz gezogen hatte.

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Doch #Rentefüralle ist noch längst nicht vorbei. Weitere Aktionen sollen kommen. Auch eine Großdemonstration war in München für den 28.03.2020 geplant. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen des Corona-Virus ist die Veranstaltung jedoch im Vorfeld abgesagt worden. Weitere Informationen (z.B. Termine oder Aktionsberichte) finden Sie auf der Kampagnenseite.

Auf der Internetseite des Sozialverbands finden Sie die rentenpolitischen Forderungen, die dieser aufstellt:

  • Alle Erwerbstätigen müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, auch Beamte, Selbstständige und Politiker.
  • Alle Generationen, Alt und Jung, müssen sich auf eine gute Absicherung durch die gesetzliche Rente verlassen können.
  • Große Vermögen und hohe Einkommen müssen so besteuert werden, dass ein sozialer Ausgleich ermöglicht und Altersarmut verhindert wird.
  • Arbeit und Lebensleistung müssen belohnt werden. Wer jahrzehntelang auch aus kleinen Einkommen Beiträge bezahlt hat, muss auf eine ausreichende gesetzliche Rente im Alter vertrauen können.
  • Damit Krankheit nicht arm macht, müssen die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente komplett gestrichen werden.

Weitere Beiträge zum Thema Rente auf diesem Portal finden Sie in der Übersicht.

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Mit dem Jahreswechsel wurden einige sozialrechtliche Änderungen wirksam, weitere sind im Verlauf des Jahres 2020 vorgesehen. Nachdem wir im Februar über die anhaltende Diskussion zu den Hartz IV-Sanktionen berichteten, nennen wir hier einige der weiteren Änderungen.

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Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni entnommen. Wir haben die Änderungen, die für Senior/innen von besonderer Relevanz sein könnten, hier übernommen. Zu einigen der genannten Aspekte finden Sie Links zu weiterführenden Beiträgen auf diesem Portal. Die vollständige Zusammenfassung der Bürgerbeauftragten finden Sie hier.


Änderungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Rentenerhöhungen: Auch im Jahr 2020 ist mit Erhöhungen der gesetzlichen Renten zu rechnen. Diese werden ab Juli 2020 voraussichtlich zwischen 3% und 4 % höher ausfallen.

Grundrente: Bezüglich geplanter Änderungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung wird aktuell am häufigsten über das Thema Grundrente diskutiert. Nach aktuellem Stand hat sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auf ein Grundrentenkonzept geeinigt, welches ab Januar 2021 eingeführt werden soll. Details zur Umsetzung der Grundrente müssen im Gesetzgebungsverfahren aber noch geklärt werden. Die Bürgerbeauftragte wird die weiteren Entwicklungen genau beobachten und die Bürger*innen rechtzeitig informieren.


Änderungen im Wohngeldgesetz

Erhöhung des Wohngeldes: Zum 1. Januar 2020 erfolgt eine Wohngeldreform. Das Wohngeld wird dabei an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2016 angepasst. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der aktuell bereits Wohngeld erhält, wird das Wohngeld von ca. 145 € monatlich um ca. 30 % auf ca. 190 € monatlich steigen.


Änderungen in der Sozialhilfe

Erhöhung der Regelsätze: Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2020 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechen. So erhalten zum Beispiel auch Menschen im Rentenalter oder Personen mit einer vollen Erwerbsminderung künftig einen Regelsatz von 432 € statt 424 €, wenn sie alleinstehend oder alleinerziehend sind.

Entlastung von Angehörigen: Pflegebedürftige, die ihre Pflegekosten zum Beispiel für einen Heimplatz nicht allein tragen können, erhalten auf Antrag Leistungen der Sozialhilfe. Die Sozialhilfeträger können sich aber zumindest einen Teil des Geldes zurückholen, und zwar bei den Kindern oder Eltern der Pflegebedürftigen (sog. Unterhaltsrückgriff). Bislang dürfen Sozialhilfeträger z. B. auf das Einkommen unterhaltspflichtiger Kinder zurückgreifen, wenn diese ab ca. 22.000 € im Jahr verdienen. Diese Einkommensgrenze steigt ab Januar 2020 auf 100.000 € brutto, und zwar auch für die Eltern von erwachsenen Kindern, die zum Beispiel wegen einer Behinderung pflegebedürftig sind; die Grenze gilt pro Elternteil.


Änderungen in der Eingliederungshilfe

Überführung der Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX: Durch die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes wird die Eingliederungshilfe vom SGB XII als „Besondere Leistung zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ in das SGB IX übertragen und reformiert.

Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen: Ab dem 1. Januar 2020 können existenzsichernde Leistungen und Fachleistungen nicht mehr vom gleichen Träger  erbracht werden. Der Träger der Eingliederungshilfe soll künftig auch für Menschen, die in Einrichtungen leben, lediglich die reinen (therapeutischen, pädagogischen oder sonstigen) Fachleistungen erbringen, während die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII oder dem SGB II erbracht werden. Es ändert sich also die Art der Leistungserbringung für alle Leistungsbeziehenden in Einrichtungen.

Neue Berechnung des Eigenbetrags bei der Eingliederungshilfe: Die bisherigen sozialhilferechtlichen Regelungen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz werden durch ein neues System zum Eigenbeitrag ersetzt. Dadurch bezahlen viele Eingliederungshilfeempfänger/innen ab Januar 2020 geringere Beträge an die Eingliederungshilfe.

Weitere Änderungen: Künftig wird ein Budget für Ausbildung eingeführt, mit dem Menschen mit Behinderungen während einer regulären Ausbildung unterstützt werden sollen. Die unabhängige Teilhabeberatung, die Menschen mit Beeinträchtigungen hinsichtlich Rehabilitation und Teilhabe an der Gesellschaft unterstützt, wird auch 2020 weiter staatlich gefördert.


Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Regelungen zu Heilmittel-Verordnungen: Für Versicherte, die z. B. Krankengymnastik oder Ergotherapie benötigen, ändert sich ab dem 1. Oktober 2020 das Verfahren. Das aktuell noch komplizierte System von Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt. Künftig gibt es nur noch ein Rezept pro Fall mit einer sogenannten „orientierenden Behandlungsmenge“. Ärzt/innen dürfen damit ohne besonderen Antrag mehr Behandlungen als vorgesehen verordnen, wenn es medizinisch notwendig ist.

Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten: Nach aktueller Rechtslage müssen auf Betriebsrenten über einem Grenzwert von aktuell 155,75 € Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe gezahlt werden, geringere Betriebsrenten sind beitragsfrei. Ab 2020 soll nun ein Freibetrag von 159,25 € pro Monat eingeführt werden, auf den gar keine Beiträge zu entrichten sind. Beiträge werden - anders als bisher - also erst fällig für die darüber hinausgehende Summe.

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