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Materielle Absicherung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein hat anlässlich des Welttags der Sozialen Gerechtigkeit die Landesregierung aufgerufen, sich im Bundesrat gegen wachsende Armut einzusetzen.

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„Es besteht ein dringender Handlungsbedarf bei den Themen Armut und soziale Gerechtigkeit“, wird Michael Saitner, geschäftsführender Vorstand des Paritätischen in Schleswig-Holstein, in einer Pressemitteilung zitiert. Diese erschien zum Welttag der Sozialen Gerechtigkeit im Februar. Der Verband kritisiert, dass es sich bei der Kluft zwischen armen und reichen Menschen um ein strukturelles Problem handele. So stiege das Bruttosozialprodukt seit 2009 zwar stetig, gleichzeitig jedoch auch die Armutsquote. Die Zuwächse landeten also nicht bei den Armen, sondern in Verteilungsstrukturen, die immer mehr Armut produzieren würden. Um das zu ändern und Armut nachhaltig zu bekämpfen, fordert der Wohlfahrtsverband nun die Jamaika-Regierung auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. „Die schleswig-holsteinische Landesregierung ist angehalten, sich im Bundesrat für einen umfassenden Masterplan zur Armutsbeseitigung einzusetzen, der die Felder Arbeit, Wohnen, Pflege, Familie und Bildung anfasst, anstatt weiter nach dem Gießkannenprinzip zu fördern und strukturelle Armut billigend in Kauf zu nehmen“, so Saitner weiter.

Laut Paritätischem Armutsbericht 2019 liegt Schleswig-Holstein mit einer Armutsquote von 15,3 % leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Die durchschnittliche Armutsquote der schleswig-holsteinischen Regionen, welche nicht um das Land Hamburg liegen, betrage sogar 17,5 %.

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Am 8. März sind weltweit wieder Frauen auf die Straße gegangen, um am internationalen Frauentag auf ihre Lage hinzuweisen. Auch in Deutschland gab es zahlreiche Kundgebungen, auch hier sei die Gleichberechtigung noch lange nicht erreicht.

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Seit 1921 wird jährlich am 8. März der internationale Frauentag begangen. An diesem Tag wird in besonderer Weise auf Ungerechtigkeiten hingewiesen: In vielen Ländern der Welt dürfen Mädchen keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen oder sich ihre Partner/innen nicht selber aussuchen. Doch auch in Deutschland sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Frauen verdienen im Schnitt über 20 Prozent weniger als Männer, rund 25 Prozent der Frauen in Deutschland haben schon sexualisierte und/oder häusliche Gewalt durch aktuelle oder ehemalige Partner erlebt und weit mehr als die Hälfte der Frauen hatten schon mit sexueller Belästigung zu kämpfen. Auch die gesellschaftlich wichtige Arbeit von Erziehung oder Pflege wird häufig von Frauen verrichtet – und das unbezahlt. In einer Stellungnahme der Linksfraktion im Deutschen Bundestag heißt es: "Wir kämpfen am Internationalen Frauentag auch für ein gerechteres Wirtschaftssystem. Profite werden auf Kosten von Frauen und Mädchen gemacht. Sie leisten weltweit täglich 12,5 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit: bei der Kindererziehung, im Haushalt und bei der Pflege von Angehörigen.“

Auch katholische Frauenverbände sind am 8. März auf die Straße gegangen. „Obwohl seit 1949 im Grundgesetz Art. 3 eindeutig festgeschrieben ist, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, werden in unserer Gesellschaft ihre Würde und Leistung mit zweierlei Maß gemessen. Das muss sich endlich ändern“, sagt beispielsweise Maria Flachsbarth, Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbunds (KDFB), in einer Pressemitteilung.

Große Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt es insbesondere bei der Rente. Diese ist laut OECD-Angaben bei Frauen 46 Prozent niedriger als bei Männern. Damit ist die Ungerechtigkeit in Deutschland im europäischen Vergleich besonders hoch. Die vergleichsweise niedrigen Renten haben vor allem mit den geringeren Löhnen, aber auch mit Pflege- und Erziehungszeiten und einem hohen Anteil von Teilzeit-Jobs zu tun. Daher sind Frauen häufiger von Altersarmut bedroht als Männer.

Zum Thema Gewalt gegen Frauen und Frauenmorde empfehlen wir den aktuellen Audiobeitrag des Deutschlandfunks, den Sie sich hier anhören können.

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Pflegekosten für stationäre Unterbringungen müssen zu einem Teil von den Pflegebedürftigen übernommen werden. Angesichts steigender Pflegekosten fordert nun auch die Senioren-Union, eine Parteigliederung der CDU, eine Deckelung des Eigenanteils.

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„Die Unterbringung im Pflegeheim macht immer mehr Senioren zum Sozialfall“, kritisiert Prof. Dr. Otto Wulff, Bundesvorsitzender der Senioren-Union, in einer Pressemitteilung. Der Eigenanteil von bundesweit durchschnittlich 1.900 Euro im Monat für Pflege, Unterbringung und Verpflegung sei für viele Pflegebedürftige zu hoch und von der Rente nicht tragbar. „Deshalb brauchen wir eine Deckelung des Eigenanteils“, wird Wulff weiter zitiert.

Im August 2019 berichteten wir über die zuletzt gestiegenen Eigenanteile an den Pflegekosten bei Heimunterbringung. Durchschnittlich mussten stationär untergebrachte Pflegebedürftige 120 Euro mehr zahlen als noch im Jahr davor. Kritisiert wird häufig, dass eine fehlende Deckelung der Eigenanteile dazu führe, dass steigende Kosten (z.B. durch höhere Personalkosten) einseitig zu Lasten der Betroffenen gingen. Neben einer Deckelung der Eigenanteile auf einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtkosten wird immer wieder auch vorgeschlagen, die Pflegeversicherung als Vollversicherung umzustrukturieren. Das würde bedeuten, dass die Pflegekassen für die kompletten Heimkosten aufkommen müssten. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hatte mögliche Auswirkungen einer solchen Regelung zuletzt in einer Studie untersucht, über die wir im Dezember berichteten.

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Vor über drei Monaten hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen beim Arbeitslosengeld 2 – besser bekannt als "Hartz IV" – teilweise für verfassungswidrig erklärt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte ein entsprechendes Gesetz für dieses Jahr angekündigt. Auch NRW-Arbeitsminister Laumann (CDU) meldet sich nun zu Wort.

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Im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass harte Sanktionen für Hart IV-Empfänger/innen um über 30% verfassungswidrig seien. Solche Leistungskürzungen erwarten Beziehende beispielsweise bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten, die im Gesetz verankert sind. Dabei geht es zum Beispiel um unzureichende Bewerbungen oder das Versäumnis von Jobcenter-Terminen. In der Verkündung des Urteils aus Karlsruhe am 5. November 2019 heißt es jedoch: „Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“ Die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben, eine Sanktion von über 30% sei verfassungswidrig. Bundesarbeitsminister Heil, der ein Gesetz für 2020 ankündigte, stellte noch im November klar, dass es keine höheren Sanktionen mehr geben werde. „Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf“, heißt es laut Spiegel in einer Mitteilung des Ministeriums.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes war von vielen Kritiker/innen des Sanktionssystems begrüßt worden. Auch Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni spricht in einer Pressemitteilung von einem großen Gewinn für viele Bürger/innen. Das Urteil sei richtungsweisend und „öffnet den Weg für die Gesetzesänderung, die schon so lange dringend erforderlich ist.“

Im Februar meldet sich nun auch CDU-Politiker und Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann zu Wort. Zusammen mit anderen Parteimitgliedern spricht er sich weiter für Sanktionsregelungen aus, im Extremfall auch für eine vollständige Leistungskürzung. „Wenn die Verletzung von Mitwirkungspflichten keine Folgen hat, läuft das System leer. Der Gesetzgeber muss auch verhindern, dass wiederholt existenzsichernde und zumutbare Arbeit verweigert werden kann. Im Extremfall muss dann auch ein vollständiger Leistungsentzug möglich sein, den auch das Bundesverfassungsgericht in solchen Fällen für zulässig hält“, heißt es in einer Pressemitteilung. Insbesondere bei Linken und Grünen stoßen die Äußerungen auf Kritik. „Minister Laumann will mit dieser Initiative das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aushöhlen, um weiterhin Menschen mit Obdachlosigkeit und Existenzvernichtung erpressen zu können. So sollen Hartz IV-Beziehende in miese und prekäre Jobs gezwungen werden“, äußert sich beispielsweise Christian Leye, Landessprecher der NRW-Linken, auf der Internetseite der Partei.

Bei Problemen mit Sanktionsregelungen der Jobcenter bietet die Bürgerbeauftragte Samadoni auch Hilfe an. „Bei Problemen stehen meine Mitarbeiter*innen gerne mit Rat und Tat zur Seite“, so Samadoni in ihrer Pressemitteilung.

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Zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen haben Wissenschaftler/innen der Jacobs University Bremen Erfahrungen und Erwartungen von Erwerbsminderungsrentner/innen untersucht. Ein Prozent schaffe den Wiedereinstieg ins Berufsleben.

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In einer Studie (hier in englischer Sprache einsehbar) haben die Wissenschaftler/innen die Erwartungen und Erfahrungen von zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrentner/innen über einen Zeitraum von 17 Monaten untersucht. In der Region Oldenburg-Bremen haben 453 Betroffene an der Studie teilgenommen, ihr Durchschnittsalter lag bei 50 Jahren. „Viele der Studienteilnehmer wollen gerne wieder arbeiten. Ihre Motivation ist kurz nach Eintritt in die Erwerbsminderungsrente noch hoch. Je länger die Erwerbsminderung an­dauert, desto stärker nimmt die Motivation ab“, wird Sonia Lippke, Gesundheits­psy­chologin an der Jacobs University, im Ärzteblatt zitiert. Insbesondere die soziale Teilhabe spiele eine große Rolle bei der Motivation, wieder arbeiten zu wollen. Der Wiedereinstieg ins Berufsleben gelang während der Studiendauer allerdings nur vier Betroffenen, was nicht einmal einem Prozent entspricht.

2018 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Bezieher/innen einer Erwerbsminderungsrente. Diese lag im Durchschnitt bei 795 Euro im Monat.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat eine neue Publikation veröffentlicht, die sich insbesondere an Personen kurz vor Ende ihrer Berufstätigkeit richtet. „Berufsende in Sicht? Annäherung an eine neue Lebensphase“ heißt der neue Ratgeber.

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„Was fangen wir mit den ,geschenkten Jahren‘, die häufig bei guter Gesundheit erlebt werden, an?“. Das ist eine der Leitfragen, auf die die BAGSO mit verschiedenen Möglichkeiten zu antworten versucht. Mit zahlreichen Anregungen will der Ratgeber dazu einladen, sich rechtzeitig „mit den Chancen dieser Lebensphase auseinanderzusetzten“. Die Publikation mit dem Titel „Berufsende in Sicht? Annäherung an eine neue Lebensphase“ richtet sich demnach vor allem an diejenigen, die kurz vor der Beendigung ihrer Berufstätigkeit stehen. Viele zählten die Tage der verbleibenden Arbeitstage und kämen dann nicht mit der neuen Situation zurecht.

Der Ratgeber will Möglichkeiten aufzeigen, wie dieser Lebensphase sinnvoll gestaltet werden kann. „Zur Muße und Freizeit kommen in der nachberuflichen Phase noch Bildung, auch im Sinne einer Weiterentwicklung der Persönlichkeit, sowie produktive Tätigkeiten hinzu“, heißt es beispielsweise in der Broschüre. Neben dem Familienleben und einer Partnerschaft, sozialen Kontakten oder der Strukturierung des Lebens plädiert der Ratgeber auch für ein aktives Älterwerden – zum Beispiel in Form von ehrenamtlichen Tätigkeiten: „Das freiwillige Engagement stellt eine echte Win-win-Situation dar. Zum einen profitieren natürlich die Menschen, die Unterstützung erfahren, zum anderen diejenigen, die sich einbringen. Das Gefühl, gebraucht zu werden, etwas Sinnvolles zu tun, ist für die Lebenszufriedenheit vieler Älterer von großer Bedeutung.“

Der Ratgeber kann hier kostenlos heruntergeladen und gelesen werden.

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Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hat das ehrenamtliches Engagement verschiedener Generationen untersucht. Das Engagement steige weiter, insbesondere die 68er-Generation sei auch nach Renteneintritt sehr engagiert.

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In den letzten dreißig Jahren sei das ehrenamtliche Engagement in Deutschland kontinuierlich gestiegen und liege bei über 30 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des DIW, welche Daten des sozio-ökonomischen Panels (Repräsentative Datensammlung) auswertete. Das liege einerseits an mehr jungen Menschen, die bereit seien, sich ehrenamtlich zu engagieren. Dafür seien nicht zuletzt die anhaltenden „Fridays for Future“-Proteste Ausdruck. Andererseits steige auch die Bereitschaft älterer Menschen, eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben. „Der Generationenvergleich zeigt, dass sich die 68er-Generation der 1941 bis 1954 Geborenen beim Übergang in den Ruhestand besonders häufig engagiert“, heißt es in der Studie von Luise Burkhardt und Jürgen Schupp. Aus dieser Generation setzten 29 Prozent ihr Engagement fort, 13 Prozent nahmen ein neues auf.

Die Autor/innen der Studie appellieren daher an die Politik: „Die Politik sollte dieses Potenzial künftig durch flexible und niedrigschwellige ehrenamtliche Einsatzmöglichkeiten fördern.“ Dafür empfehlen die Wissenschaftler/innen „Angebote zum ehrenamtlichen Engagement möglichst flexibel und niedrigschwellig zu gestalten und erfolgreichen Initiativen keine Kürzungen ihrer Projektzuwendungen zuzumuten.“

Hier finden Sie ein kurzes Interview mit Luise Burkhardt, die die Erkenntnisse der Untersuchung verständlich zusammenfasst.

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Immer wieder wird diskutiert, inwieweit eine Pflegevollversicherung vor Armut im Pflegefall schützen könnte. Mögliche Auswirkungen hat der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie untersucht.

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Selbst zum Pflegefall zu werden stellt für viele nicht nur eine körperliche oder psychische Belastung dar – auch finanziell kann der Pflegefall schnell zum Armutsrisiko werden. Das liegt vor allem daran, dass Pflegebedürftige einen großen Teil ihrer Pflegekosten selber zahlen müssen. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Forderung auf, aus der Pflegeversicherung eine Vollversicherung zu machen, um Pflegebedürftige vor Armut zu schützen. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hat mögliche Auswirkungen anhand mehrerer Rechenbeispiele untersucht. Eine Pflegeversicherung in Form einer Bürgerversicherung würde laut der Studie „die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen deutlich reduzieren - bei überschaubaren zusätzlichen Kosten für die große Mehrheit der Versicherten und der Arbeitgeber.“ Das fasst die Hans-Böckler-Stiftung auf ihrer Internetseite zusammen.

Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen mussten nach Angaben der Stiftung im ersten Quartal 2019 im Schnitt etwa 660 Euro für Pflegeleistungen zuzahlen. Und daran seien zusätzliche Kosten für Miete oder Essen noch nicht enthalten. Seit Einführung der Pflegeversicherung vor etwa 20 Jahren seien die Eigenanteile fast kontinuierlich gestiegen. Das liegt insbesondere daran, dass die jetzige Pflegeversicherung auch bei steigenden Pflegekosten bei gleichen Pauschalbeträgen bleibt, sodass sich zum Beispiel steigende Personalkosten oft ausschließlich auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken. Wie wir im März bereits berichteten, hatte sich auch die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte Samiah El-Samadoni in die Debatte eingebracht und der Forderung nach einer Pflegevollversicherung angeschlossen. „Eine Versicherung, die alle anfallenden Pflegekosten deckt und hohe private Zuzahlungen entfallen lässt, ist unentbehrlich, um eine Verarmung der Pflegebedürftigen zu verhindern und ein würdevolles Leben bis ins hohe Alter sicherzustellen“, äußerte sich die Bürgerbeauftragte damals.

Würde die Pflegeversicherung auf eine Bürgerversicherung umgestellt werden, die die vollständige Übernahme der Pflegekosten gewährleisten solle, würden Arbeitnehmer/innen im Schnitt nur etwa 5 Euro monatlich mehr zahlen müssen. Bei Arbeitgebern läge der Betrag bei 25 Euro im Jahr, errechnet der Wissenschaftler der Universität Bremen. Die Arbeitnehmerbeiträge wären gestaffelt, finanziell stärkere Haushalte sollen also mehr belastet werden als ärmere. Mehr als 100 Euro im Jahr würden demnach nur 10 Prozent der gesetzlich Versicherten für ihre Voll-Absicherung zahlen. Dabei handelt es sich um die einkommensstärksten Haushalte. Zu dem vollständigen Dokument „Die Pflegebürgerversicherung als Vollversicherung“ gelangen Sie hier.

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Durch die Einführung eines Freibetrages sollen Betriebsrentner/innen künftig erst ab einer höheren Summe als bisher Krankenkassenbeiträge auf ihre Betriebsrente zahlen. Das hat der Deutsche Bundestag am 12.12.2019 entschieden.

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Bereits ab kommendem Jahr soll der neue Freibetrag von etwa 159 Euro gelten, unter dem die Betriebsrenten beitragsfrei bleiben sollen. Nur auf den Teil, der an Bezügen aus einer betrieblichen Altersvorsorge den Betrag überschreitet, sollen weiterhin Krankenkassenbeiträge in Höhe von 14,6 Prozent anfallen. Bislang lag die Grenze, bis zu der die Betriebsrente beitragsfrei geblieben war, bei rund 155 Euro. Allerdings wurden die Sozialversicherungsbeiträge bei einem Überschreiten des Wertes dann auf die komplette Betriebsrente angerechnet, statt nur auf den Überschuss. Daher ist die Regelung eines solchen Freibetrages neu. Dieser soll künftig ständig der Lohnentwicklung angepasst werden. 

Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn würden mit der neuen Regelung ein Drittel der deutschen Betriebsrentner/innen überhaupt keine Beiträge auf die betriebliche Altersvorsorge mehr entrichten müssen. Die Bundesregierung spricht von 1,2 Milliarden Euro, die Betriebsrentner/innen durch das Gesetz künftig sparen würden.

Das Gesetz wurde ohne Gegenstimmen angenommen. Die FDP, AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich aufgrund von Differenzen in Einzelaspekten, befürworteten aber ebenfalls die Stoßrichtung des Gesetzes. Entstanden war der Gesetzesvorschlag im Zuge der Einigung zur Grundrente, die die Große Koalition im November erreichte.

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Trotz des demographischen Wandels und höheren Ausgaben zur Alterssicherung würde sich das Bruttosozialprodukt nach einer aktuellen Studie nicht negativ verändern. Der Grund: Neben den Ausgaben steige auch die Kaufkraft.

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In den kommenden Jahren werden besonders geburtenstarke Jahrgänge - die sogenannten „Babyboomer“ - in Rente gehen. Der Frage, wie sich die zu erwartenden steigenden Rentenausgaben auf das Wirtschaftswachstum auswirken könnte, widmet sich unter anderem eine aktuelle Studie. „Nach einer weit verbreiteten Meinung“ – so schreibt die Hans-Böckler-Stiftung in einem Artikel zur Studie  –  „schaden höhere Rentenbeiträge der Wirtschaft, weil sie die Arbeitskosten steigern und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Sie würden das Wirtschaftswachstum bremsen und zu steigender Arbeitslosigkeit führen, wird argumentiert.“ Dass diese Zusammenhänge allerdings nicht so einfach seien, zeigen die Wissenschaftler/innen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK). In einer Studie berechneten sie, wie sich langfristig das Bruttosozialprodukt entwickeln würde, wenn die Beitragssätze um einen Prozentpunkt steigen würden. Das würde zwar die Lohnstückkosten erhöhen und damit insbesondere einen Effekt auf die Exportwirtschaft haben, allerdings hätten die Rentner/innen auch mehr Geld in der Tasche. Das würde vor allem den Konsum und damit die Binnennachfrage steigern. Diese beiden Effekte würden sich ausgleichen und damit nicht zur Minderung des Wirtschaftswachstums beitragen, argumentieren die Wirtschaftswissenschaftler/innen.

Die Ökonom/innen empfehlen, steigende Rentenausgaben durch eine Kombination aus höheren Beitragssätzen und Steuermitteln zu finanzieren. „Zusätzlich sollten Selbstständige und Beamte schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, um die notwendigen Ausgaben auf mehr Schultern zu verteilen“, empfiehlt die Studie weiter. Die vollständige Studie können Sie hier einsehen.

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