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Materielle Absicherung

Am Donnerstag, den 08.11.2018, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition ein neues Rentenpaket beschlossen. Das von der Opposition kritisierte Milliarden-Paket soll das Rentenniveau absichern und sieht unter anderem Änderungen in der Mütterrente vor.

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Mit 362 Jastimmen, 222 Neinstimmen und 60 Enthaltungen hat der Deutsche Bundestag für das Rentenpaket der Regierung gestimmt. Größter Posten des Pakets stellt die „Mütterrente II“ dar. Rund 3,8 Milliarden Euro im Jahr kostet die Aufstockung der Mütterrente, die aus Beitragsmitteln finanziert wird. Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren worden sind, bekommen ab 2019 längere Erziehungszeiten angerechnet.

Ein weiterer Bestandteil ist eine Veränderung der Erwerbsminderungsrente, die jene bekommen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Rente arbeiten können. Diese Menschen können künftig von längeren Zurechnungszeiten profitieren. Außerdem zahlen Menschen mit sogenannten Midi-Jobs (monatliches Gehalt, welches sich in der Gleitzone zwischen 450€ und 850€ befindet) in Zukunft weniger Beiträge zur Rentenversicherung. Dies soll das netto-Gehalt steigern, die betroffenen Arbeitnehmer/innen erhalten dadurch allerdings auch weniger Rente im Alter.

Die FDP kritisierte vor allem, dass die Kosten von der sogenannten jungen Generation getragen werden müssten. Das Paket kostet insgesamt rund 32 Milliarden Euro.

Grundsätzliche Kritik gab es auch von der Linken. Das Rentenpaket sei im Prinzip nur eine Verstetigung des nicht funktionierenden Systems. Die Fraktionsvorsitzende Sarah Wagenknecht sagte vor der Bundestagsdebatte in einem Pressestatement: „Das ist kein Rentenpaket, das ist eine Mogelpackung. Das, was da beschlossen werden soll, wird an der wachsenden Altersarmut in Deutschland nichts ändern.“  

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Deutschlandweit seien die Mieten um weitere 5,4% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, berichtet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Maßnahmen der großen Koalition haben diese Entwicklung nicht gebremst.

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Wie aus einer aktuellen Auswertung des BBSR hervorgeht, seien die Mieten im ersten Halbjahr 2018 deutschlandweit um 5,4% gestiegen. Vergleichswert ist der gleiche Zeitraum im Vorjahr. Durchschnittlich sind das etwa 8,3 € nettokalt pro Quadratmeter. Deutlich spürbar stiegen die Mieten in den Großstädten: „In den Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern stiegen die Angebotsmieten demnach um 6,7 Prozent auf 11,09 Euro pro Quadratmeter. Berlin (+9,5 Prozent) und München (+7,0 Prozent) verzeichneten den stärksten Anstieg unter den Metropolen. Moderater entwickelten sich die Angebotsmieten dagegen in Köln (+4,5 Prozent) Frankfurt am Main (+4,4 Prozent) und Düsseldorf (+3,4 Prozent).“

Unter diesen Entwicklungen leiden vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder niedrigen Renten. Bei ihnen macht die Miete in vielen Fällen den größten Posten des Gehalts aus, wie beispielsweise in dem Fall einer Seniorin aus Hamburg, über den das Hamburger Abendblatt im Mai berichtete.

Die vorige große Koalition aus CDU, SPD und CSU habe versucht, mit der sogenannten Mietpreisbremse, dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen. Da sich das damalige Gesetz allerdings in der Praxis nicht bewährte, soll es nun verschärft werden. Darüber berichtet unter anderem Spiegel Online. Die bisherigen Entwürfe müssen sich Vorwürfe bzgl. fehlender Sanktionen gegen Vermieter/innen und relativ offenen Formulierungen gefallen lassen.

Genauso bleibt die Berechnung des Mietenspiegels nicht zielführend: "Bei der Berechnung der Vergleichsmiete werden nur die Mieten berücksichtigt, die in den vergangenen vier Jahren erhöht wurden oder aus neu geschlossenen Mietverträgen resultieren. Der Mietspiegel gibt folglich einen Überblick über den Ist-Zustand. Mieten aus dem sozialen Wohnungsbau fließen nicht mit ein, ebenso wenig wie länger als vier Jahre bestehende Mietverhältnisse ohne Erhöhung."

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Immer mehr Menschen befürchten im fortgeschrittenen Alter nicht mehr genug Geld zur Verfügung zu haben. Die Lebenshaltungskosten steigen, aber die Rente sinkt. Hinzukommen eventuelle Kosten für Pflege, Ausstattungen für die seniorengerechte Wohnung oder benötigte Medikamente. Unter anderem verspricht die Bundesregierung mithilfe der Grundrente die Probleme anzugehen.

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Die gesellschaftliche Debatte um die Altersarmut in Deutschland ist seit Jahren aktuelles politisches Thema. Das griff nun auch der Koalitionsvertrag der Parteien CDU, CSU und SPD auf. Dort heißt es: „Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert werden.“ Schon in den Regierungszeiten vorher forderten die Parteien einschlägige Gesetze zur sogenannten Mindestrente. Bei nicht ausreichender Rente würden Rentner/innen einen Regelbedarf sowie etwaige Aufschläge einfordern können.

Neben Betroffenen befürchten jedoch auch Menschen Altersarmut, die nicht direkt an der derzeitigen vom Bund vorgeschriebenen Armutsgrenze von rund 800 Euro leben. Diese wurde unter anderem jedoch vom Paritätischen Gesamtverband kritisiert: Sie reiche schlichtweg nicht für eine lebensstandardsichernde Rente.

Dabei berichtet die Welt, dass die Grundsicherung für Menschen ab 65 Jahren in Deutschland generell gewährleistet sei. Doch ebenso seien harte Einzelschicksale und vor allem die Angst vor der Altersarmut ernstzunehmende Probleme. Insbesondere Frauen seien von der Rentenarmut betroffen und auch das Ost-West-Gefälle zeige sich in der Grundversorgung der Senior/innen. Westdeutsche Renten würden im Schnitt hundert Euro höher sein und lägen damit bei 1200€. Eine letztliche Umsetzung der Grundrente sei jedoch erst für Mitte 2019 geplant, so Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

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Alterssicherung, die vor Armut schützt – das will der Sozialverband VdK in Deutschland erreichen: „Rentnerinnen und Rentner von heute und morgen müssen sich auf die gesetzliche Altersvorsorge verlassen können. Der Gesellschaft muss die Rente etwas wert sein.“ 

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Diese Worte äußerte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes, auf das neue Rentenpaket des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil. Dies scheint der Verband kritisch zu sehen, obgleich er einzelne Schritte darin als begrüßenswert anerkennt; darunter zum Beispiel die Errichtung sogenannter Demografie-Fonds aufgrund der stetig alternden deutschen Gesellschaft. Darüber hinaus bezeichnete der VdK das Festschreiben des gesetzlichen Rentenniveaus auf 48% als wichtigen ersten Schritt - dringend nötig sei allerdings eine dauerhafte Anhebung auf 50%, damit die Renten wieder entsprechend der Löhne stiegen, so Bentele.

Altersarmut, die Menschen nun auch nach jahrzehntelanger Arbeit drohe, müsse unbedingt verhindert werden. Relevant sei dabei auch die Abschaffung von Rentenabschlägen, die Berücksichtigung von Mütterrente, und höhere Investitionen durch den Staat. Ein Staat wie Deutschland müsse sich die Kosten für ein gerechtes Rentensystem leisten können, findet der Sozialverband VdK. Erfahren sie in dieser Pressemitteilung mehr von seinen Vorschlägen und der Kritik Rund um Thema Rente.

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Das schleswig-holsteinische Altenparlament fordert die Aufstockung des Rentensatzes auf 70% und grundsätzlich kostenfreie Bus- und Bahntickets. Diese und 39 weitere Forderungen beschloss das diesjährige Altenparlament.

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Das Altenparlament fordert eine „sozialstaatliche Offensive“. Dazu gehört unter anderem die Forderung nach einer Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus von derzeitigen 48% auf 70%. Das Rentensystem solle demnach auch so umstrukturiert werden, dass künftig auch Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen sollen.

Darüber hinaus fordert das Altenparlament grundsätzlich kostenlose Busse und Bahnen sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit von Pflegekräften auf 35 Stunden – bei vollem Lohnausgleich. Alle Forderungen des 30. Altenparlaments sind auf der Homepage des Landtages zu finden. Die gesamte Sitzung können Sie sich auf dem Offenen Kanal Kiel anschauen.

Das Altenparlament im schleswig-holsteinischen Landtag soll Senior/innen aus dem Bundesland die Möglichkeit geben, sich politisch selbst mit einzubringen. Dafür entsenden verschiedene seniorenpolitische Akteure des Landes - z.B. der Landesseniorenrat - Delegierte, das Altenparlament tagt auf Einladung des Landtages einmal jährlich in den Sesseln der Abgeordneten, dieses Jahr zum 30.Mal.

Wir berichteten bereits mehrfach über Aktivitäten und Forderungen des Altenparlaments der letzten Jahre.

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Wir berichteten schon häufiger über das Pflegeberufegesetz, das die Ausbildung in Pflegeberufen in den nächsten Jahren reformieren soll. In diesem Beitrag geht es um den aktuellen Stand der Umsetzung im Land Schleswig-Holstein.

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Das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG), welches das Pflegeberufegesetz beinhaltet, wurde im Sommer vergangenen Jahres im Bund verabschiedet. Beabsichtigt wird damit, die Ausbildungen in den Bereichen Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammenzuführen. Ein weiterer, wesentlicher Bestandteil ist die Abschaffung des Schulgelds. Künftig ist eine einheitlich geplante, angemessene Ausbildungsvergütung vorgesehen.

Da das Gesetz schon am 01. Januar 2020, in Teilen bereits 2019, in Kraft treten soll, haben die Länder mit den Vorbereitungen für eine gelingende Umsetzung begonnen. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 22.06.2018 einen Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung vorgelegt.

Schwerpunkt der Planung auf Landesebene ist die Finanzierung der Ausbildung. Dafür wurde ein Ausgleichsfond in Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft und dem Forum Pflege geschaffen. Die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages am 06.06.2018 sei der „öffentliche Startschuss der Pflegeberufereform in S-H“ gewesen.

In dem Bericht geht es auch um weitere Kooperationen. Dazu habe es bereits regelmäßige Treffen von Trägern und Schulen mit dem Sozialministerium gegeben. Auch über die Landesgrenze hinaus wird zusammengearbeitet, unter anderem mit weiteren norddeutschen Ländern.

Außerdem plant das Land Schleswig-Holstein eine Imagekampagne für die Pflegeberufe, wie es im aktuellen Koalitionsvertrag heißt. Dafür liegt jedoch noch keine genaue Konzeptionierung vor, wie aus einer Anfrage von Birte Pauls (SPD) zu entnehmen ist.

Mit der Ausbildungsreform erhofft man sich, durch eine attraktivere Ausbildung mehr Menschen für die Pflegeberufe begeistern zu können und damit dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Wie das Ärzteblatt berichtet, können sich aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen jedoch nur rund ein Fünftel der Pflegebeschäftigten vorstellen, bis zur Rente in dem Bereich weiterzuarbeiten. Fraglich bleibt daher, ob eine Reform der Ausbildung und eine Imagekampagne ohne grundlegende Aufwertung der Berufe genügen werden, um den Berufszweig wieder attraktiver zu machen.

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Ein Großteil der Pflege in Deutschland geschieht informell: Dies bedeutet, dass ca. 73 Prozent der Deutschen, die eine andere Person täglich pflegen, nicht bezahlte Pflegefachkräfte, sondern Angehörige sind. Für die zeitintensive häusliche Pflege müssten viele Angehörige ihren Beruf aufgeben, Pflegekosten selbst aufbringen und Überlastung auf sich nehmen. Dabei bildeten sie „die tragende Säule der Pflege“ – diese könne allerdings bald „ins Wanken geraten“.

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Das Magazin „impu!se“ für Gesundheitsförderung berichtet: Finanzielle Belastung, Gesundheitliche Einschränkungen durch Überlastungen psychischer und körperlicher Art und soziale Isolation prägen den Alltag pflegender Angehöriger in Deutschland. Der Grund dafür sei fehlende Kompensation von Seiten des Staates, findet eine Pflegende aus Berlin: „Ich habe als pflegende Angehörige der Gemeinschaft über 11 Jahre mindestens 450.000 Euro an Aufwendungen erspart, muss jetzt aber von einer minimalen Rente leben.“

Sogar nach Ost- und Westdeutschland werde in der Berechnung des pflegebedingten Rentenanspruchs diskriminiert – bei ‚Ost‘ sei dieser noch geringer. Über die finanzielle Last hinaus leide jedoch auch die Gesundheit und das Sozialleben pflegender Angehöriger: Oftmals kämen ihre eigenen Bedürfnisse zu kurz, was zu Krankheit und psychischer Überlastung führe. Die Einsamkeit, die durch die ständige Pflegeverantwortung entstünde, wirke hierbei nur unterstützend.

„impu!se“-Autor Sebastian Fischer führt deswegen das Konzept digitaler Selbsthilfeangebote auf – es sei wichtig, sich mit Gleichgesinnten austauschen, und schnellen Zugang zu Informationen haben zu können. Auf Seite 14 in Ausgabe 99 des Magazins finden Sie den vollständigen Artikel mit weiteren Informationen zu der Thematik.

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Bundessozialminister Hubertus Heil will im Rahmen eines zweiten Rentenpaketes eine sogenannte Grundrente einführen, die über dem Niveau der Grundsicherung liege. Dieses Vorhaben hat sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) näher angeschaut.

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Profitieren sollen davon vor allem Geringverdienende, die nur wenig in die Rentenversicherung einzahlen konnten, und ehemals alleinerziehende Seniorinnen. Obwohl Heil damit erreichen wolle, dass sich Bürger/innen auf die gesetzliche Rente verlassen könnten, scheint das System nicht fehlerfrei: „Mit der geplanten Grundrente hätte ich weniger als jetzt!“, sagt eine Grundsicherungs-Empfängerin aus Wedel dem SoVD: Die Seniorin bekomme aufgrund einer Erkrankung seit über zehn Jahren eine Erwerbsminderungsrente; darüber hinaus müsse sie seit einigen Jahren auch Grundsicherung beziehen.

Der Grund: steigende Kosten ihres Wohnraumes in Wedel. Weil sie als schwerbehindert mit dem Merkzeichen „G“ gelte, stände ihr zum Regelsatz noch ein zusätzlicher Mehrbedarf von 17% zu. Außerdem sei sie deswegen von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit. Würde die Grundrente eingeführt, sei sie dazu nicht mehr berechtigt – im Endeffekt hätte sie also weniger Geld zur Verfügung. „Und so wie mir geht es ja vielen Menschen in Deutschland!“, sagt die 58-Jährige.

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Laut dem Sozialverband Deutschland (SoVD) soll es sich langfristig lohnen, auch in einer geringfügigen Beschäftigung - dem sogenannten 450-Euro-Job oder Minijob - in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

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Grob gerechnet würde sich die gesetzliche Rente zwar nur um durchschnittlich 4,50 Euro erhöhen, der Beitrag zur Rentenversicherung wäre bei einem Einkommen von 450 Euro dagegen schon 16,20 Euro. Doch der SoVD hat drei Gründe zusammengefasst, warum sich die Beiträge zur Rentenversicherung - also die Nichtbefreiung der Versicherungspflicht - trotzdem lohnen können.

Dies Zusammenfassung und Argumentation des SoVD können Sie hier nachlesen.

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Laut einer repräsantiven Befragung der Bertelsmann Stiftung nehmen immer mehr Menschen in Deutschland Altersarmut, erhöhte Lebensarbeitszeiten und steigende Rentenbeiträge wahr. Dies führt dazu, dass in der sogenannten demografischen Entwicklung - steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtsraten bei nicht ausreichender Zuwanderung - mehr Risiken als Chancen gesehen werden.

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Die Folgen des demographischen Wandels sind vielfältig. Die meisten Bürger/innen sehen wichtige Fragen unbeantwortet und fürchten einen sinkenden Wohlstand nach Renteneintritt. Erkennbar wird aber auch ein Mentalitätswandel mit deutlichem Trend zu mehr Arbeit im Alter.

Die Deutschen sehen die Folgen dieses sogenannten demographischen Wandels mit Skepsis: 65 Prozent verbinden damit vor allem Risiken. Nicht mal jeder Zehnte (8 Prozent) sieht darin Chancen für Deutschland. Auslöser dafür sind vor allem Sorgen um den Wohlstand und die Lebensqualität zum Lebensabend: Altersarmut, erhöhte Lebensarbeitszeiten und steigende Rentenbeiträge stehen bei den Deutschen ganz oben auf der Sorgenliste. Gleichzeitig zeigt sich: Immer mehr Menschen sind bereit, im Alter länger zu arbeiten. Die Motive dafür hängen allerdings von Einkommen und Bildungsgrad ab. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Bevölkerungsumfrage der Bertelsmann Stiftung. Dafür hat das Institut für Demoskopie Allensbach 1.400 Personen ab 16 Jahren zum Thema demographischer Wandel befragt.

Die Folgen der demographischen Entwicklung schätzen die meisten eher negativ ein: Seit 2014 hat sich die Zahl der Menschen erhöht, die den sogenannten demographischen Wandel eher als Risiko für Deutschland wahrnehmen (2014: 55 Prozent; 2017: 65 Prozent). Gleichzeitig sehen immer weniger Bürger die Entwicklung als Chance (2014: 11 Prozent; 2017: 8 Prozent). Als erwartete Folgen des demographischen Wandels nennen die Deutschen besonders häufig: steigende Altersarmut (83 Prozent), einen späteren Renteneintritt (80 Prozent) und steigende Rentenversicherungsbeiträge (77 Prozent).

Die Experten der Stiftung erkennen in der Umfrage aber auch eine wachsende Bereitschaft der Bevölkerung, sich mit längeren Lebensarbeitszeiten anzufreunden. Während zur Jahrtausendwende noch mehr als die Hälfte der berufstätigen Befragten (2002: 52 Prozent) früher als gesetzlich vorgesehen in den Ruhestand gehen wollte, hat sich ihr Anteil auf aktuell 25 Prozent mehr als halbiert. Dagegen hat sich die Anzahl der Berufstätigen, die über die Ruhestandsgrenze hinaus arbeiten wollen, im selben Zeitraum verdoppelt (2002: 5 Prozent, 2017: 12 Prozent). "Die Mehrheit der Befragten kann sich noch nicht mit einer Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters anfreunden, aber ein Trend zur Akzeptanz eines längeren Berufslebens ist deutlich erkennbar", erklärt André Schleiter. Dabei sind die Beweggründe für eine längere Erwerbstätigkeit von der sozioökonomischen Situation der Befragten abhängig: Je höher Qualifikationsniveau und Haushaltseinkommen, desto eher spielen Motive wie "Freude an der Arbeit" und „Kontakt mit Menschen“ eine Rolle. Je niedriger Einkommen und Qualifikationsniveau, desto eher sehen die Befragten längeres Arbeiten als finanzielle Notwendigkeit und weniger als sinnstiftende Chance.

Um den unterschiedlichen Lebensläufen und Anforderungen an den Ruhestand gerecht zu werden, empfehlen die Stiftungsexperten für die Organisation des Übergangs in den Ruhestand möglichst passgenaue Lösungen: "Für die Gestaltung des Altersübergangs sind starre Regelungen fehl am Platz, weil sie den unterschiedlichen Lebenslagen in der Bevölkerung nicht gerecht werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass durch Einheitslösungen soziale Ungleichheiten weiter verstärkt werden", mahnt André Schleiter. Denn wer ohnehin schon in prekären Jobs arbeite, wenig verdiene oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könne, werde durch pauschale Rentenregelungen noch weiter abgehängt. "Die Politik muss bei Reformen mit Bezug zum demographischen Wandel die sozialen Folgen sorgfältig im Blick behalten", fordert Schleiter.

Die gesamte Studie können Sie hier herunterladen.

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