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Materielle Absicherung

Eine von der Investmentgesellschaft Fidelity in Auftrag gegebene Studie der Ruhr-Universität Bochum hat gezeigt, dass sogar ein um drei Jahr verspätetes Renteneintrittsalter von 70 Jahren nicht zwangsläufig für finanzielle Sicherheit im Alter ausreiche. Davon seien alle Einkommensklassen betroffen – und umso mehr man verdiene, desto größer sei später die sogenannte Wohlstandslücke. Der Bericht ist jedoch auch mit großer Vorsicht zu betrachten.

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Als ein Alterseinkommen, mit dem der Lebensstandard gesichert werden kann, gelten 85 Prozent des Nettoeinkommens der letzten Erwerbsphase. Die Differenz zwischen diesem Wert und der errechneten Rente wird als Wohlstandslücke bezeichnet – und diese werde, je früher man in die Rente eintrete, größer. Demnach sei, so Holger Zschäpitz (die WELT 2018), selbst das Renteneintrittsalter von 70 Jahren noch nicht hoch genug, um den Lebensabend finanziell sorgenfrei zu sichern. Das offizielle Renteneintrittsalter könne vom Staat sogar noch erhöht werden, mutmaßt Zschäpitz, in Anbetracht der immer älter werdenden Bevölkerung.

Um den entgegenzuwirken, könnte naheliegender Weise eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus empfohlen werden. Dies wäre also ein dringendes Thema der Seniorenpolitik, zu dem Sie auf diesem Portal einige Beiträge finden können. In dem Artikel der WELT wird der Schutz vor Altersarmut scheinbar nicht als Aufgabe des Staates gesehen, sondern vielmehr als Aufgabe der einzelnen Person und als Geschäftsfeld von Versicherungen. So folgen nur Hinweise, wie die Wohlstandslücke durch private Vorsorge aufzufangen sei. Völlig fehlen auch Hinweise für Menschen, die schlicht nicht länger arbeiten können oder aus Armutsgründen kein Vermögen zur privaten Anlage verfügbar haben.

So ist die auftraggebende Investmentgesellschaft Fidelity - vermutlich nicht zufällig - auch zugleich Anbieter für Geldanlagen. Nachrichten zu Altersarmut und Rentenniveau sollten also auch hinsichtlich möglicher Lösungsvorschläge kritisch betrachtet werden.

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Altersarmut

9. Februar 2018

Auf diesem Portal kann einiges zum Thema Altersarmut nachgelesen werden. Da das Thema nicht an Aktualität verliert, sind im folgenden Beitrag einige aktuelle Informationen zusammengetragen.

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Laut einer Prognose der Bertelsmann-Stiftung soll 2036 20 Prozent der Neurentner/innen von Altersarmut betroffen sein. Die Gründe dafür liegen laut der Stiftung unter anderem in den Rentenreformen der letzten Jahre, in der jeweiligen Arbeitsbiographie und in der Ausweitung von Arbeitsformen wie Leiharbeit, Teilzeitarbeit oder Solo-Selbständigkeit. Mehr zu der Studie finden Sie hier.

Dem Thema Altersarmut widmete sich auch die Sendung "Rentenreport" im Ersten. Diese können Sie sich hier anschauen. Ausführliche Hintergrundinformationen zu der Sendung finden Sie hier.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert Maßnahmen gegen oft unterschätzte Altersarmut, damit Rentner/innen nicht auf Grundsicherung angewiesen sein müssen. Zu den aktuellen Daten liefert der Paritätische eine Kurzexpertise. Bereits im September 2017 lieferte der Wohlfahrtsverband elf Reformvorschläge für das Rentensystem. Die bisherigen Ergebnisse aus den Koalitionsverhandlungen im Bund werden entsprechend skeptisch kommentiert.

Aus Schleswig-Holstein wird eine Bundesratsinitiative erwartet, welche die Anrechnung der Renten auf die Grundsicherung prüfen bzw. abschaffen will.

Als rentenpolitisches Vorbild wird häufig Österreich genannt. Dazu können Sie hier einen Beitrag nachlesen. Einen konkreten Vergleich zwischen dem deutschen und österreichischem Modell finden Sie hier.

Auch das letzte Altenparlament in Schleswig-Holstein beschäftigte sich im Arbeitskreis 2 intensiv mit der Altersarmut.

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Verschiedene Akteure aus der Politik haben sich bereits umfangreich zu den Ergebnissen der Sondierung zwischen CDU, SPD und CSU geäußert. In diesem Beitrag werden einige exemplarische Äußerungen von Verbänden bezüglich möglichen Auswirkungen auf seniorenpolitisch relevante Themen zusammengefasst.

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Laut dem Sozialverband Schleswig-Holstein reichen die Ergebnisse nicht aus, um gegen Altersarmut wirksam zu sein. In einem Gastbeitrag bewertet Ursula Engelen-Kefer die Sondierungsergebnisse und kommt u.a. zu dem Schluss, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um einen den Lebensstandard zu sichern. Dazu wären mindestens 54 Prozent Rentenniveau notwendig. Auch wird der deregulierte Arbeitsmarkt kritisiert.

Der Verband der Pflegedirektor/innen der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) begrüßt prinzipiell die Thematisierung des Personalnotstands in der Pflege, sieht aber durch die verhandelten Maßnahmen keine Verbesserung der Situation der professionell Pflegenden. Der geplante Stellenaufbau würde den notwendigen Bedarf nicht decken.

Der Paritätische kritisiert deutlich das "konservative Weiter so" als "sozialpolitisch unambitioniert". Viele wichtige Themen würden zwar angesprochen, seien aber genau wie im letzten Koalitionsvertrag der Großen Koalition entweder nur unter Finanzierungsvorbehalt oder von vorneherein unterfinanziert. Keine der vorgeschlagenen Renten-Maßnahmen sei geeignet, Altersarmut wirksam zu vermeiden und bekämpfen. Die gesamte Stellungnahme können Sie hier nachlesen.

Laut der Stellungnahme der AWO enthält das Sondierungspapier viele richtige Vorschläge, aber auch Lücken und Unklarheiten. Die Bereiche Rente, Gesundheit und Pflege werde als besondere Herausforderungen genannt. Aus Sicht der AWO müsste das Rentenniveau dauerhaft verbessert werden. Bezüglich der Pflege begrüßt die AWO, dass Arbeitsbedingungen und Bezahlung des Pflegepersonals verbessern werden soll. Es müsste aber sichergestellt werden, dass die Verbesserungen vollständig und dauerhaft aus Mitteln der Pflegeversicherung refinanziert werden und nicht zu Lasten des Eigenanteils der Pflegebedürftigen gehen.

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Die hier gelisteten Literaturhinweise befassen sich mit verschiedenen Aspekten der privaten Altersvorsorge. Es werden Verbindungen zum Sparverhalten der betroffenen Menschen beleuchtet aber auch das private Rentenversicherungssystem kritisch hinterfragt. Dieses ist möglicherweise nicht immer eine Notwendigkeit sondern auch Ergebnis der Reduzierung der staatlichen Absicherung und der Förderung der Versicherungswirtschaft.

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Diese Literaturempfehlungen entstammen den Literaturhinweise der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen. Zunächst können einige direkt online verfügbaren Quellen genannt werden:

Bönke, Timm / Grabka, Markus M. / Schröder, Carsten / Wolff, Edward N. / Zyska, Lennard (2016): The joint distribution of net worth and pension wealth in Germany. SOEPpapers on multidisciplinary panel data research.

Börsch-Supan, Axel / Bucher-Koenen, Tabea / Ferrari, Irene / Kutlu-Koc, Vesile / Rausch, Johannes (2016): The development of the pension gap and German households' saving behavior. MEA discussion papers.

Thiemann, Andreas (2016): How does maternal pension wealth affect family old-age savings in Germany? Discussion papers.


Die folgenden Hinweise umfassen eigenständige Veröffentlichungen sowie Herausgeberbände:

Piggott, John / Woodland, Alan D. (Hrsg., 2016): Handbooks of the economics of population aging.

Pohlmann, Isabell (2016): Finanzplaner 60+. Steuern, Recht und Finanzen für die zweite Lebenshälfte.


Diese Beiträge wurden in Herausgeberbänden bzw. Zeitschriften veröffentlicht:

Götz, Irene / Gajek, Esther / Rau, Alexandra / Schweiger, Petra (2016): Prekärer Ruhestand. Arbeit und Lebensführung von Frauen im Alter. In: Endter, Cordula / Kienitz (Hrsg.): Alter(n) als soziale und kulturelle Praxis, S. 55-80.

Lejeune, Constanze / Romeu Gordo, Laura (2017): Vermögen und Erbschaften. Sicherung des Lebensstandards und Ungleichheit im Alter. In: Mahne, Katharina / Wolff, Julia / Simonson, Julia / Tesch-Römer, Clemens (Hrsg.): Altern im Wandel, S. 111-124.

Zimmermann, Jochen / Schramm, Julian (2016): Arm trotz Sparen? Perspektiven der Ertragsbeteiligung für Lebensversicherte. In: Brömmelmeyer, Christoph / Heiss, Helmut / Meyer, Ulrich / Schwintowski, Hans-Peter / Schwintowski, Hans-Peter / Wallrabenstein, Astrid / Zimmermann, Jochen (Hrsg.): Altersarmut trotz Alterssicherung, S. 9-35.

Bieber, Ulrich / Stegmann, Michael (2016): Alterssicherung und Altersvorsorge in Deutschland. Überblick über die Datenlage. In: Deutsche Rentenversicherung, S. 1-26.

Blank, Florian (2016): Einstieg in den Ausstieg? Die Entwicklung der Förderung der „Riester-Rente“. In: Sozialer Fortschritt, S. 97-102.

Brenke, Karl (2016): Die allermeisten Selbständigen betreiben Altersvorsorge oder haben Vermögen. In: DIW-Wochenbericht, S. 1071-1076.

Flassbeck, Heiner (2016): Eine „kapitalgedeckte“ Rente gibt es nicht. Das Problem der Verzinsung von Ersparnissen fürs Alter. In: Soziale Sicherheit, S. 149-153.

Schneider, Ulrich (2017): Durchgreifende Reformen in der Alterssicherung notwendig. Für eine echte Bürgerversicherung und echte Grundsicherung. In: Soziale Sicherheit, S. 73-78.

Tiefensee, Anita / Grabka, Markus M. (2017): Das Erbvolumen in Deutschland dürfte um gut ein Viertel größer sein als bisher angenommen. In: DIW-Wochenbericht, S. 565-570.

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Das Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich mit den Anträgen der Arbeitskreise, aus denen sich einige Beschlüsse ergeben haben, beschäftigt. Zu dem Arbeitskreis 1 – Kriminalitätsprävention und Verbraucherschutz, dem Arbeitskreis 2 – Armutsprävention sowie dem Arbeitskreis 3 – Gesundheitsprävention können Sie sich auf der Homepage des Landtages einen Überblick über die einzelnen Anträge verschaffen und diese jeweils als PDF abrufen.

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Nachfolgend werden einige alterspolitisch relevante Beschlüsse skizziert:

Spezielles Opferschutzprogramm für Senior/innen (Arbeitskreis 1): Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für ein spezielles Programm des Opferschutzes für Senior/innen im Land einzusetzen. Demnach sollen Organisationen wie beispielsweis die Polizei besonders geschulte Ansprechpartner/innen zur Verfügung stellen. Dafür sind die notwendigen Ressourcen auf finanzieller, personeller und sächlicher Ebene sicherzustellen.

Vergrößerte Schriftgröße auf Verpackungen (Arbeitskreis 1): An den Schleswig-Holsteinischen Landtag und die Landesregierung wird die Bitte formuliert, Beschriftungen für Nahrungs- und Genussmittel sowie für Arzneimittel leichter lesbar zu gestalten.

Einsicht in die Patient/innenakte (Arbeitskreis 1): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung für einen Einsatz im Bundesrat für die einfache, klare und übersichtlich gestaltete Möglichkeit der Einsicht in die Patient/innenakte. Darüber sollen die Patient/innen mittels eines Flyers informiert werden.


Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Armut im Alter (Arbeitskreis 2): Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung erhalten die Aufforderung für einen Einsatz im Bundesrat sowie gegenüber der Bundesregierung hinsichtlich wirkungsvoller Maßnahmen gegen stetig steigende Armut im Alter.

Um Altersarmut zu vermeiden, sei die politische Umsetzung der folgenden Maßnahmen notwendig:

  • ein Arbeitslohn, der zum Leben reicht durch einen deutlichen Ausbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse sowie eine zeitnahe Steigerung des Lohnniveaus,
  • eine Beschäftigungspolitik, die einer sozialen Orientierung folgt (z.B. Begrenzung der Leiharbeit),
  • eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns,
  • eine sozialgerechter ausgestaltete Gesetzliche Rentenversicherung, die drastischen Kürzungen des Rentenniveaus rückführen, die Anhebung des Renteneintrittsalters abschaffen
  • eine Altersvorsorge, in der die gesetzlichen Rente wieder eine wesentliche Rolle einnimmt.

Das Deutsche Rentensystem grundlegend überarbeiten (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur nachhaltigen und generationenverträglichen Stärkung des Rentensystems in der Bundesrepublik und zum Start einer Bundesinitiative zur grundlegenden Überarbeitung des Rentensystems mit dem Ziel, allen arbeitenden Personen im Alter eine zur Sicherung des Lebensunterhalts und -standards ausreichende Rente gewährleisten zu können. Gefordert wird eine solidarisch finanzierte Rente, die keiner weiteren staatlichen Unterstützung bedarf.

Erhöhung des Rentenniveaus (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung für den Einsatz im Bundesrat hinsichtlich einer Novellierung des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes. Die Steigerung und künftige Konsistenz des Rentenniveaus auf 55% muss erreicht werden.

Grundfreibetrag (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zum Einsatz im Bundesrat für die folgenden Zielsetzungen:

  • ab 2018 ist für alle Steuerzahler/innen der Grundfreibetrag zur Vermeidung eines Rückfalls unter die Armutsgrenze bei Renten- bzw. Lohnerhöhungen neu zu berechnen
  • neues Überdenken der 2005 eingeführten nachgelagerten Besteuerung von Renten unter Berücksichtigung der steigenden prekären Arbeitsverhältnisse und deren Folgen für die künftigen Rentner/innen mit der Agenda 2010

Grundsicherungsfreibetrag (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung zum Einsatz im Bundesrat für die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung.

Neuordnung der Pflege- und Krankenversicherung (Arbeitskreis 2): Die gesetzliche Krankenversicherung sollte zur Pflichtversicherung und die bisherige Privatversicherung zur Zusatzversicherung für alle umgestaltet werden. Die Ermöglichung eines Wechsels der Krankenkasse zu jeder Zeit sollte eingeführt werden.

Beitragsbemessungsgrenze bei Renten-, Pflege- und Krankenversicherung abschaffen (Arbeitskreis 2): Zur gerechteren Beteiligung der Besserverdiener/innen an den steigenden Kosten, sollte eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen bei Renten-, Pflege- und Krankenversicherung stattfinden.

„Seniorentickets“ als Service für alle älteren Bürger/innen Schleswig-Holsteins flächendeckend einführen (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur Schaffung der finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen verbilligter Fahrpreise für alle älteren Mitbürger/innen im Rentenalter.


Eine Strategie bezüglich der landesweiten Umsetzung des Präventionsgesetzes erarbeiten (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung einer landesweiten Umsetzungsstrategie des Präventionsgesetzes sowie zur Erarbeitung und Realisierung von speziellen Präventionsprogrammen für Personen über 70 Jahren auf der Basis der Landesvereinbarung und des neuen Koalitionsvertrages.

Gesundheitsprävention für Senior/innen durch Sport (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur weiteren finanziellen Unterstützung für präventiven Senior/innensport nachdem die bisherigen Projekte diverser Verbände oder Institutionen ausgelaufen sind.

Stärkung der Prävention und Weiterentwicklung des Demenzplans (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung zur Fokussierung der Prävention in der Weiterentwicklung des Demenzplans mit vor allem folgenden Zielen:

  • flächendeckende Angebote der Beratung über die vorbeugende Wirkung und Bedeutung der Ernährung für das Gehirn und den Körper,
  • umfassende Angebote der Beratung über die vorbeugende Wirkung und Relevanz von sportlichen und bewegungsreichen Aktivitäten sowie die Sicherstellung von flächendeckenden altersgerechten Bewegungs- und Sportangeboten durch mehr Kooperationen mit den Kommunen,
  • flächendeckende Beratung über die vorbeugende Wirkung und Bedeutung sowie diverse Aktivitäten zum Erhalt der geistigen Fitness gewährleisten und fördern,
  • flächendeckende Angebote des sozialen Austauschs und des gemeinschaftlichen Engagements fördern.

7. Altenbericht der Bundesregierung umsetzen (Arbeitskreis 3): Alle Kommunen erhalten die Aufforderung zur Umsetzung der Vorschläge des 7. Altenberichtes.

In der vom Landtag als PDF zur Verfügung gestellten Datei erhalten Sie ausführliche Beschreibungen zu den Beschlüssen des Altenparlaments 2017.

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Die Zeitschrift „BaS impulse“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) hat es zum Ziel, wichtige Themen kurz zusammenzufassen, die diesbezüglichen Expertisen und Handlungsoptionen der Seniorenbüros erkenntlich zu machen und die Leser/innen zum Weiterdiskutieren anzuregen. Bei der Veröffentlichung handelt es sich um ein Papier, welches in unregelmäßigen Abständen herausgebracht wird.

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Die erste Ausgabe dieses Jahres von „BaS impulse“ trug den Titel „Solidarität in einer älter werdenden Gesellschaft – Folgerungen aus dem Siebten Altenbericht“. Die BaS hat mit der Ausgabe die Erkenntnisse der Debatte, im Rahmen der Tagung vom 10. Mai 2017 in Heidelberg, im Hinblick auf die Betrachtung der Ergebnisse des zuletzt veröffentlichten Altenberichts und die Beleuchtung dieser hinsichtlich ihrer Relevanz für die Praxis zugänglich gemacht. Demnach werden die folgenden Aspekte des Altenberichtes aufgeführt und beschrieben, wobei diese nicht die Umfänglichkeit der Erkenntnisse abzubilden vermögen:


Sorge und Mitverantwortung

In ihrem Bericht weist die Kommission auf die Notwendigkeit zur Anerkennung der Komplexität der querschnittsorientierten Senior/innenpolitik sowie zur Schaffung der Voraussetzungen zu einem kooperativ geprägten Vorgehen der diversen haupt- und ehrenamtlichen Akteur/innen hin. Somit könne unter dem Aufbau „zukunftsfähiger Gemeinschaften“ in keinem Fall der Rückzug des Sozialstaates aus der Verantwortung verstanden werden. In dem Bericht findet eine intensive Auseinandersetzung mit den Herausforderungen auf den zentralen Ebenen des Wohnens, der Gesundheit und Pflege statt. Diese gelten als bereits für sich große Problembereiche, die z.T. auch noch marktförmig organisiert sind. Des Weiteren werden die Aspekte des Daseinsvorsorge und Subsidiarität, die Verschiedenheit der materiellen und räumlichen Strukturen in den Regionen sowie die Ungleichheit der Geschlechter und der Lebenslagen analysiert. Zur Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen wird die Stärkung und Befähigung der Kommunen als zentraler Punkt erachtet. Demzufolge bedarf es wirksamkeitsfördernde Bedingungen für Eigeninitiative, gesellschaftliche Solidarität und die notwendige öffentliche Daseinssorge über die Eigenverantwortlichkeit hinaus. Solche Bedingungen zu schaffen und damit auch hochaltrige Personen einerseits als Leistungsempfänger/innen und andererseits als Kompetenzen- und Ressourcenträger/innen zu verstehen, kann als wünschenswertes Ergebnis angesehen werden.

Die vielen politischen Empfehlungen des Altenberichtes beinhalten als wesentlichen Kern die Forderung eine „Gemeinschaftsaufgabe Demografischer Wandel“ zu formulieren. Daneben wird der Vorschlag zu einem Altenhilfestrukturgesetz angebracht.


Soziale Ungleichheit und Teilhabe

Trotzdem Deutschland eines der reichsten Länder der Welt ist, ist es von einer relativen Ungleichheit der Lebenslagen gekennzeichnet. Die Zugangschancen zu sozialen oder gesundheitliche Leistungen, Bildung und Einkommen sind durch Merkmale, wie Ethnie, Schichtzugehörigkeit, Wohnort und Geschlecht entscheidend geprägt. Diese Diskrepanzen in der gesellschaftlichen Teilhabe werden auch im Altenbericht ausführlich berücksichtigt. Demnach finden Themen der Altersarmut, der Gesundheit sowie der Benachteiligung von Frauen und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder älteren Schwulen und Lesben Raum für eine analytische Auseinandersetzung u.a. mit deren Exklusionswirkungen, die besondere negative Effekte im höheren Alter aufweisen.

Unabhängig von der Armutsdefinition sind gravierende Unterschiede in der materiellen Ausstattung zwischen bestimmten Gruppen unabweisbar. Als besondere Erschwernisse sind die mit dem Alter zumeist verbundene Reversibilität und die Auswirkungen lebenslanger Benachteiligungen zu verstehen. Davon betroffen sind in einem überproportionalen Anteil Frauen, die zumeist geringere Einkommen als Männer aufweisen und parallel geringere Renten wegen Unterbrechungen in der beruflichen Tätigkeit beziehen. Außerdem ist die Annahme eines Anstiegs älterer Menschen, die auf Unterstützungen des Staats angewiesen sind eine zentrale Annahme des Altenberichts.

Als positive Aspekte werden dagegen die im letzten Jahrhundert eklatant zunehmende Lebenserwartung der Menschen und der meist gute Gesundheitszustand der älteren Personen angeführt. Entsprechend ist nur eine relativ kleine Gruppe Pflegebedürftiger zu verzeichnen, wobei diese den höheren Altersgruppen angehören. Allerdings wird die absolute Zahl der pflegebedürftigen Menschen in der Zukunft steigen. Als Risikogruppen im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit werden insbesondere Frauen und Migrant/innen in Begründung der Rollenverteilungen und der Arbeitsbedingungen erachtet. Solche und andere beobachtbaren Ungleichverteilungen bedürfen eines Handels auf politischer Ebene und einem aktiven Gegensteuern, um dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung zu tragen sowie den drohenden Verlust der Autonomie bei Pflegebedürftigkeit zu mindern bzw. zu beseitigen.


Engagement und Partizipation

In vielen Abschnitten der Ausführungen des Altenberichts wird das Potenzial einer angemessenen Einbindung des gesellschaftlichen Engagements aufgegriffen. Damit ist Bezug genommen auf die mangelnde Unterstützung, Förderung und Wahrnehmung dieser wichtigen Ressourcen der zivilen Gesellschaft. Parallel wird die Warnung hinsichtlich einer einseitigen Indienstnahme der freiwilligen Leistungen formuliert. Vielmehr bedarf es nach Meinung der Kommission abgestimmte, d.h. in gleichberechtigter Weise der Akteur/innen ausgehandelte Unterstützungssettings. Schwierig wird dies jedoch in den Bereichen der Pflege und Gesundheit, da diese Sektoren diverse Regelungen aufweisen und wirtschaftlichen Interessen unterliegen. Detailliertere Hinweise zur Gestaltung sinnvoller und solidarischer Arrangements stehen in dem 2. Engagementbericht der Bundesregierung zur Verfügung.

Zu berücksichtigen gilt in Bezug auf ehrenamtliches Engagement die Bedeutung von Partizipation im Sinne der Erweiterung für eine stärkere Mitwirkung auf der Basis der Freiwilligkeit. Erforderlich ist ein Diskurs über soziale Tugenden auf beiden Seiten.


Kommunen und Seniorenbüros

Die jeweiligen Lebensbedingungen durch Maßnahmen des Ausgleichs in eine Chancengleichheit zu bringen und diese nicht als Schicksal zu betrachten, wird bereits in Artikel 72 des Grundgesetzes mit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse thematisiert.

Mit diesem Anspruch, der in der Realität durch sehr differente regionale und wirtschaftliche Verhältnisse begrenzt wird, setzt sich auch der Altenbericht umfänglich auseinander. Folglich kommt die Kommission dem Bemühen den Begriff der Subsidiarität neu auszufüllen und die Gestaltungsmacht dessen wieder stärker auf den kleineren Ebenen, insbesondere den Kommunen anzusiedeln nach. Dafür müssen laut des Berichtes ein Abbau rechtlicher Hemmnisse, eine Erweiterung politischer Handlungsspielräume und die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen vollzogen werden.

Hiermit findet der Tätigkeitsradius der Seniorenbüros, die auf kommunaler Ebene aktiv sind, Berücksichtigung. Folglich können die Seniorenbüros im Spannungsfeld der Unterstützung von freiwilligem Engagement und der Förderung eines selbstbestimmten Älterwerdens wirksam agieren. Ziel der Arbeit der Seniorenbüros ist die gerechte Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der von Vielfältigkeit geprägten Gesellschaft.

Für die eigene Auseinandersetzung mit den oben beschriebenen Themenschwerpunkten steht Ihnen die BaS impulse Ausgabe 1/2017 als PDF zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie hier auf die bisher veröffentlichten Ausgaben des BaS impulse zugreifen.

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Die Bürger/innenbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat am 14. 09.2017 in Kiel ihren Tätigkeitsbericht 2016 vorgestellt. In dem Tätigkeitsbericht 2016, der im September 2017 veröffentlicht wurde, berichtet die Bürger/innenbeauftragte von Problemen mit Hartz IV, dem Zugang zum Krankenversicherungsschutz und bei Leistungen für Kinder mit Behinderungen.

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Die Bürger/innen richteten 3.323 Petitionen an die Beauftragte, um ihre Sorgen, Nöte und Ängste vorzutragen, weil sie Streitigkeiten und Probleme mit den Sozialbehörden hatten. Wie in den letzten Jahren bildeten die Eingaben zum Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende/Hartz IV den Schwerpunkt der Arbeit (876). Seit Bestehen des Amtes (eingerichtet 1988) gab es insgesamt 76.923 Petitionen.

Der Bericht unterteilt sich inhaltlich in die drei Schwerpunkte: Anregungen und Vorschläge, Berichte sowie Fallbeispiele und enthält darüber hinaus u.a. Statistiken (z.B. Anzahl der Gesamtneueingaben, Entwicklung der Eingaben nach Sachgebiet, Eingaben nach Schwerpunkt der Beratung, Eingaben nach Petent/in, Entwicklung der absoluten jährlichen Eingabezahlen 2007 bis 2016, Abschließend bearbeitete Eingaben im Berichtsjahr mit Erledigungsart, Öffentlichkeitsarbeit) sowie ein Positionspapier zur Novellierung des SGB II mit Änderungsvorschlägen im Hinblick auf u.a. Zwangsverrentung; Kosten der Unterkunft; Hilfebedürftigkeit – Abschaffung der horizontalen und Einführung der vertikalen Berechnungsmethode; Leistungen zur Teilhabe und Bildung – Abschaffung des gesonderten Antrags nach „ 37 Abs. 1 S. 2 SGB II; Ermittlung/Anpassung der Bedarfe zu den Leistungen zur Teilhabe und Bildung; Leistungen für Auszubildende aus dem SGB II ins BAföG und SGB III – „Doppelzuständigkeiten vermeiden“; Aufrechnung ($ 43 SGB II); Überprüfungsantrag $ 44 SGB X; Anrechnung einer einmaligen Einnahme bei vorzeitigem Verbrauch sowie mit Ausführungen zu einem grundlegenden systematischen Reformbedarf.

Anregungen und Vorschläge beziehen sich auf:

  • die Abschaffung der Zwangsverrentung nach § 12a Satz 2 Nr. 1 SGB II mit dem Vorschlag einer schrittweisen Anpassung dieser Regelung an das gestiegene Renteneintrittsalter;
  • die Bekämpfung von Altersarmut durch gestaffelte Rentenfreibeträge, die im SGB XII festgehalten werden und für private oder betrieblich sowie gesetzliche Renten Gültigkeit haben;
  • die Stärkung der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung und Erleichterung des Zugangs durch z.B. Teilkostentarife für Beamte in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Pflichtberatungen bei einem Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung.

Neben den oben lediglich skizzierten Anregungen und Vorschlägen enthält der 116 Seiten lange Teilhabebericht 2016 weitere ausführlichere Anregungen und Vorschläge für die Themen:

  • BAB / BAföG: Vereinfachung der Regelungen für Auszubildende (SGB II),
  • Mindestens jährliche Aktualisierung der Mietrichtwerte (SGB II),
  • Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz für Kinder unter drei Jahren mit Behinderung (SGB VIII).

Berichte thematisieren folgende Schwerpunkte:

  • Gesetzliche Krankenversicherung – Als ein Problem wird die eingestellte Zahlung des Krankengeldes bei mutmaßlicher Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit oder bei verspäteter Arbeitsunfähigkeit angeführt. Entsprechend fordert die Bürgerbeauftragte die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenversicherung ohne die Versicherten mit darauf bezogenen Streitigkeiten zu belasten. Ein weiteres Problem sei die sogenannte Notversorgung mit Leistungen nach dem SGB V durch Beitragsschulden, woraus sich die Forderung der Bürger/innenbeauftragten eines gesetzlich eindeutig geregelten Anspruchs auf Abschluss einer tragfähigen Vereinbarung über Ratenzahlungen ergibt.
  • Gesetzliche Rentenversicherung – Als problematisch ist die drohende Armut bei Erwerbsminderungsrenten zu nennen. In Anbetracht des oft zu niedrigen Rentenniveaus begrüßt die Bürger/innenbeauftrage den Bundesregierungsbeschluss über langfristige Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten. Andere Forderungen im Hinblick auf die Einführung eines Rentenfreibetrags, die Stärkung der Rentenversicherung, die verstärkte Vollerwerbsfähigkeit, die Steigerung der Rentenbeiträge mittels eines angemessenen Mindestlohns etc. liegen laut der Bürger/innenbeauftragten begründet in dem generell sinkenden Rentenniveau und der damit verbundenen steigenden Altersarmut. Des Weiteren sei die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der versicherten Personen in Beobachtung der wachsenden Unzufriedenheit von Betroffenen mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherungsträger eine wichtige Aufgabe.
  • Soziale Pflegeversicherung – Anfragen wurden vor allem im Bereich des neu eingeführten Begutachtungssystems verzeichnet. Daneben bezogen sich andere auf die Voraussetzungen zur Förderung von Umbaumaßnahmen, um das individuelle Wohnumfeld zu verbessern (§ 40 Abs. 4 SGB XI) sowie auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45 b SGB XI). Erfreulich ist, dass zur Sicherstellung der Gewährung einer wohnortnahen Beratung in 14 von 15 Kreisen und allen kreisfreien Städten Pflegestützpunkte vorhanden seien.
  • Sozialhilfe – Die meisten Petitionen kamen aus dem Bereich der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (mit Anfragen und/oder Beschwerden bezüglich der Kosten der Unterkunft und Heizung sowie der zahnärztlichen Behandlung und der Anrechnung von Einkommen und Vermögen), gefolgt von den Petitionen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie abschließend derer zu den Hilfen in besonderen Lebenslagen und den Hilfen zum Lebensunterhalt. Damit bildete auch in diesem Jahr der Teilbereich Eingliederungshilfe einen Schwerpunkt der Arbeit, wobei der Fokus vor allem auf die bis vor kurzer Zeit schwierige Thematik der Schulbegleiter/innen gelegen habe.

Die grob umrissenen obigen Berichte werden von weiteren Berichten ergänzt:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende,
  • Arbeitsförderung,
  • Kinder- und Jugendhilfe,
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
  • Beihilfe,
  • Kindergeld,
  • Kinderzuschlag,
  • Rundfunkgebühren,
  • Schulangelegenheiten,
  • Unterhaltsvorschuss,
  • Wohngeld nach dem Wohngesetz.

Mittels der zum Schluss aufgeführten 19 Fallbeispiele werden die differenten Schwerpunktthemen (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitsförderung, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Kinder- und Jugendhilfe, Schwerbehindertenrecht, Sozialhilfe/Schulbegleitung, Sozialhilfe, BAföG, Beihilfe, Schulangelegenheiten) des Teilhabeberichts 2016 anschaulich illustriert.

Allen interessierten Personen steht der Teilhabebericht 2016 als PDF zur Verfügung.

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Der Kongress Armut und Gesundheit in Deutschland erfreut sich inzwischen an ca. 2000 Teilnehmer/innen jährlich. Der Kongress wird von Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. organisiert und stellt eine Informationsplattform zu aktuellen Themen auf dem Gebiet Public Health dar. Das Motto des Jahres 2018 lautet für den Kongress „Gemeinsam. Gerecht. Gesund.“. In diesem Rahmen soll der Ansatz „Health in All Policies“ mit dem Ziel der politischen Entscheidungsberücksichtigung der Gesundheit weiterdiskutiert werden. Demnach fordert der Ansatz die Fokussierung von den Themenschwerpunkten der Gesundheit und der gesundheitlichen Chancengleichheit im politischen Handeln.

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Für den Kongress Armut und Gesundheit im Jahr 2018 können Sie sich bis zum 2. Januar 2018 zu Frühbucherkonditionen (90 € statt 110 € bzw. ermäßigt 30 € statt 40 €) anmelden. Weitere Hintergrundinformationen zu dem Kongress, den Link zur Anmeldung und das Diskussionspapier zum Kongress finden Sie auf der Homepage Kongress Armut und Gesundheit.

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Gegen die soziale Spaltung startete der Sozialverband VdK die bundesweite Aktion „Soziale Spaltung stoppen!“. Aus Sicht des VdK profitieren von der guten Wirtschaftsentwicklung längst nicht alle Menschen. Rentner/innen mit geringem Einkommen, Arbeitslose, Alleinerziehende, Erwerbsgeminderte, Langzeitarbeitslose, chronisch Kranke sowie Menschen mit Behinderung würden immer mehr abgehängt.

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So erfreulich die gute Konjunktur und die hohe Beschäftigung seien, es bestehe kein Grund, sich selbstzufrieden zurückzulehnen. „Steigende Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung, Kürzungsfaktoren und hohe Abschläge, die die Alterseinkommen ausbremsen, ein wachsender Niedriglohnbereich und Sozialleistungen, die zum Leben nicht reichen. Eine gerechte Politik sieht anders aus“, so die Präsidentin des Verbandes, Ulrike Mascher.

Über 16 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Rund 6 Millionen Menschen beziehen Arbeitslosengeld II. 7,65 Millionen Menschen verdienen weniger als 10 Euro in der Stunde.

Abhilfe schaffen kann aus Sicht des VdK eine sozial gerechte Steuerpolitik. „Höhere Spitzensteuersätze, die Einführung einer Vermögensteuer und einer Finanztransaktionssteuer sowie eine Reform der Erbschaftsteuer müssen auf der Agenda der nächsten Bundesregierung ganz oben stehen“, forderte Mascher. Dadurch seien gezielte Investitionen für den ärmeren Teil der Bevölkerung möglich: „Etwa für gute Bildung, die Bekämpfung von Armut, eine barrierefreie Infrastruktur und Renten, die zum Leben reichen“, so die VdK-Präsidentin.

Der VdK wollte seine Forderungen in die Politik, Medien und Öffentlichkeit tragen. Alle Materialien zur VdK-Aktion finden Sie hier.

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In der Zeitschrift „Archiv für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit“, Ausgabe 2/2017 mit dem Titel „Strategien gegen Altersarmut“ geht es um Altersarmut und betroffene Personengruppen. Genauer werden in den Artikeln folgende Themen vertieft:

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  • die Analyse struktureller Gründe für Altersarmut,
  • die Identifikation von gegenwärtigen und künftigen Risikogruppen,
  • die Diskussion von Reformoptionen für  das Alterssicherungssystem in Deutschland,
  • die Vorstellung von Strategien gegen Altersarmut in Nachbarländern innerhalb Europas und
  • das Aufzeigen von Innovationsansätzen bezüglich der kommunalen Folgen von Altersarmut im Rahmen von Praxisbeispielen.

Die neun Artikel dieser Ausgabe wurden verfasst von:

  • Reinhold Thiede,
  • Ute Klammer,
  • Andreas Wittrahm,
  • Magnus Brosig,
  • Yasmin Fahimi,
  • Uwe Fachinger,
  • Jürgen Ribbert-Elias und Stefanie Glaßmeier,
  • Helmut Ivansits sowie
  • Walter Schmid.

Auf der Homepage „Das Forum des Sozialen“ vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge stehen Ihnen detaillierte Informationen hinsichtlich der Zeitschrift zur Verfügung. Zudem können Sie diese dort käuflich erwerben.

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