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Materielle Absicherung

Mehr als die Hälfte aller Menschen würde zum Pflegefall. Aus diesem Grund empfiehlt die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen. Über die Tatsache, dass Bürger/innen immer älter werden, würde vergessen, dass dies an der voraussichtlichen Pflegebedürftigkeit der einzelnen Personen nichts ändere. Auch in Zukunft werde mehr als die Hälfte aller Menschen am Ende ihres Lebens zum Pflegefall.

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Darauf hat die BIVA am 1. Oktober, dem Tag der älteren Generation, hingewiesen.

Die zu erwartende Pflegebedürftigkeit werde von den meisten Menschen zu lange ignoriert und verdrängt. Das beklagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der BIVA. Erst dann, wenn der akute Fall eintrete und die Zeit drängt, beginnen die persönlich Betroffenen und ihre Angehörigen sich mit den damit verbundenen Veränderungen zu beschäftigen. Die Wahl der Pflegedienste oder stationären Einrichtungen erfolgt meist unter großem Druck, so dass eine sorgfältige Entscheidung kaum möglich ist. Die damit verbundenen gravierenden Lebensveränderungen lassen sich in der Regel nur sehr schwer korrigieren oder rückgängig machen.

Die BIVA empfiehlt allen Menschen, sich rechtzeitig mit der Frage der eigenen Pflegebedürftigkeit zu beschäftigen, die wohnortnahen Pflegeangebote zu prüfen und die möglichen stationären Einrichtungen sorgfältig auszuwählen. Auch die Frage der Finanzierung wird häufig nicht genügend ernst genommen. Pflegebedürftigkeit ist für viele Menschen ein Armutsrisiko. Die BIVA, bietet seit mehr als 40 Jahren Hilfestellung bei der Lösung dieser Fragen und berät Betroffene, um sie vor Fehlentscheidungen zu bewahren. Stegger weist in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Informationsmaterialien und den telefonischen Beratungsdienst der BIVA hin.

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Der Sozialverband VdK fordert anlässlich Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Armutsgefährdung in Deutschland einen entschlossenen Kampf gegen Armut. Die Zahlen bestätigen aus Sicht des VdK den großen Handlungsbedarf beim Thema Armutsbekämpfung.

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„Armut hat viele Ursachen: Kürzungsfaktoren und hohe Abschläge, die die Alterseinkommen ausbremsen, ein wachsender Niedriglohnbereich, ein Mindestlohn, mit dem man kaum über die Runden kommt, fehlende Perspektiven für Langzeitarbeitslose, Teilzeitfallen für Frauen und Sozialleistungen, die zum Leben nicht reichen“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des VdK Deutschland. Deshalb fordert der Sozialverband ein Gesamtkonzept, um Armut erst gar nicht entstehen zu lassen und bestehende Armut wirksam zu bekämpfen. „Dazu gehört ein Zusammenwirken von Steuerpolitik, Bildungs-, Familien-, Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik sowie Gesundheitspolitik.“

Zudem müssten viel mehr Menschen in Deutschland von der positiven Wirtschaftsentwicklung profitieren: „Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen, Arbeitslose, Alleinerziehende, Erwerbsgeminderte und Langzeitarbeitslose dürfen nicht länger abgehängt werden“, so die VdK-Präsidentin.

Wirkungsvoll Abhilfe könnte aus Sicht des Sozialverbands VdK eine sozial gerechte Steuerpolitik in Form einer gerechten Verteilung von Einkommen und Vermögen schaffen. „Höhere Spitzensteuersätze, die Einführung einer Vermögensteuer und einer Finanztransaktionssteuer sowie eine Reform der Erbschaftsteuer müssen auf der Agenda der nächsten Bundesregierung ganz oben stehen“, forderte Mascher. Dadurch seien gezielte Investitionen für den ärmeren Teil der Bevölkerung möglich: „Etwa für gute Bildung, für die Unterstützung von Familien und Pflegebedürftigen und für Renten, die zum Leben reichen.“

Der VdK hat auf seiner Homepage auch Ausführungen zu den konkreten Forderungen gegen Armut und die Finanzierung sozialer Balance eingestellt.

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Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen stammt aus dem Jahr 2002 und soll mittels des Nationalen Aktionsplans umgesetzt werden. In Deutschland wurde diesbezüglich bei der Ministerkonferenz in Berlin im Jahr 2002 die Regionale Implementierungsstrategie der UNECE-Länder beschlossen. Im Fokus sollen die Auseinandersetzung mit den Folgen des demografischen Wandels auf internationalehr Ebene, das Aufzeigen von Handlungsfeldern für Perspektiven des Lebens im Alter und die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe stehen.

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Im Hinblick auf diese Schwerpunkte hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die zehn Verpflichtungen der Regionalen Implementierungsstrategie mit Blick auf die bisherige und zukünftige Senior/innenpolitik (Stellungnahme und Maßnahmen der Bundesregierung) betrachtet. Darüber hinaus beinhalteten die Ausführungen zu den zehn Verpflichtungen exemplarische Maßnahmen der einzelnen Bundesländer sowie jeweils eine Stellungnahme aus Sicht der Zivilgesellschaft. Nachfolgend werden die zehn Verpflichtungen aufgeführt und die diesbezüglich von der Bundesregierung beschriebenen Maßnahmen grob skizziert.


Verpflichtung I: Die Verwirklichung einer Gesellschaft für alle Generationen sowie die Schaffung von Harmonie zwischen den Gesellschaften und Volkswirtschaften auf der einen Seite und dem demografischen Wandel auf der anderen Seite durch das Einbeziehen der Altersdimensionen in alle Bereiche der Politik.

Die Bundesregierung fokussiert im Rahmen der ersten Verpflichtung die folgenden senior/innenpolitischen Maßnahmen:

  • Nachhaltige Angleichung der sozialen Sicherungssysteme;
  • Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer/innen;
  • Schaffung eines positiven Verständnisses in der Öffentlichkeit zum Alter und Altern;
  • Förderung der Selbständigkeit und aktiven Teilhabe Älterer;
  • Unterstützung von auf Senior/innen ausgerichteten Organisationen;
  • Förderung einer generationsübergreifenden solidarischen und verantwortungsbewussten Haltung;
  • Chancen älterer Personen im Bereich der Bildung erhalten und erweitern;
  • Gesetzgebungen zu den Themen Schutz und Hilfe im Alter;
  • Stärkung der qualitativen Hilfe und Pflege im Alter;
  • umfassende Analysen der Konsequenzen des demografischen Wandels;
  • Stärkung des Alters als Wirtschaftsfaktor;
  • Stärkung der Wahrnehmung von älteren Personen als Verbraucher/innen;
  • Spezifische Bedarfe Älterer mit Migrationshintergrund sowie Älterer mit Behinderung berücksichtigen;
  • Geschlechterdifferenzierte Senior/innenpolitik hinsichtlich der Bedürfnisse und Erfahrungen;
  • den Gender-Mainstreaming Ansatz innerhalb aller Projekte berücksichtigen;
  • die Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene unterstützen.

Verpflichtung II: Die gesellschaftliche Integration und Teilhabe älterer Menschen vollumfänglich gewährleisten.

Die Handlungen der Bundesregierung zu der zweiten Verpflichtung verorten sich auf den Ebenen der Öffentlichkeitsarbeit und Altersforschung inbegriffen

  • des Deutschen Zentrums für Altersfragen;
  • der Altenberichte der Bundesregierung
  • der Datenbanken, Kontakt- und Informationsstellen;
  • der Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO);
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) und dem Deutschen Seniorentag;
  • der Verbraucherpolitik für ältere Personen;
  • dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG);
  • der Initiative ZivilEngagement „Miteinander – füreinander“ und dem „Beauftragten ZivilEngagement“;
  • der Förderung von Modellprojekten und -programmen auf Bundesebene;
  • den Modellprogrammen „Alter schafft Neues - Aktiv im Alter“, „Seniorenbüros“, „Selbstorganisation älterer Menschen im Umbau des Sozialstaats“ und „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ sowie „Erfahrungswissen für Initiativen – EFI“;
  • dem Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“;
  • den Modellprojekten „MoQua – Motivation und Qualifikation von älteren Erwachsenen für bürgerschaftliches Engagement“, „BehinderteSeniorenComputer“, „Aufbau einer Seniorinnen/ Senioren-Online-Redaktion“ und „Richtig fit ab 50“ sowie „Selbstbestimmt Wohnen im Alter“;
  • der Kampagne „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Wegweiser „Ältere Bürger – Wegweiser durch die digitale Welt“;
  • der Baumodellförderung des Bundes;
  • der modellhaften Programme bezüglich älterer Migrant/innen in Deutschland;
  • dem Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration;
  • der Informations- und Kontaktstelle Migration - IKoM;
  • dem Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe.

Verpflichtung III: Das Wirtschaftswachstum unter den Aspekten der Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit fördern.

Zur dritten Verpflichtung führt die Bundesregierung Tätigkeiten in Form von Reformen des Arbeitsmarktes, des Steuerrechts und der sozialen Sicherungssysteme sowie im Rahmen der Lissabon-Strategie, des „Marktplatzes für alle Generationen“ und der Familien unterstützenden Dienstleistungen an.


Verpflichtung IV: Die Anpassung der sozialen Sicherungssysteme auf die alternde Bevölkerung.

Zur Verpflichtung vier zählt die Bundesregierung folgende Bestimmungen:

  • die Rentenreform von 2001 sowie die Gesundheitsreform von 2003 und 2007;
  • das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz von 2004;
  • das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung;
  • die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie von Pflegezeiten bei der Rente;
  • die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Verpflichtung V: Die Arbeitsmärkte in der Angleichung an die Alterung der Gesellschaft und ihrer Folgen unterstützen.

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur fünften Verpflichtung beziehen sich auf Gesetzte (Gesetzte für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen), auf Initiativen („Initiative 50plus“, „Neue Qualität der Arbeit – INQA“, „Erste und Zweite Demographie-Initiative“ und dem vorangegangenen Transferprojekt „Öffentlichkeits- und Marketingstrategie demographischer Wandel“, „Erfahrung ist Zukunft“), auf Instrumente der arbeitsfragenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit sowie auf die Integration von Menschen ausländischer Herkunft und von behinderten Menschen in die Arbeitsmärkte und auf Aktivitäten („Selbstständigkeit im Alter – Dienstleistungen und Technologien“).


Verpflichtung VI: Die Abstimmung des Bildungssystems auf die veränderte Bevölkerungsstruktur und ihre Konsequenzen im Rahmen der Förderung lebenslangen Lernens.

Die Tätigkeiten im Rahmen der sechsten Verpflichtung sieht die Bundesregierung in:

  • der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) - Strategie für Lebenslanges Lernen;
  • dem Bericht der unabhängigen Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens - Der Weg in die Zukunft“;
  • den Modellprogrammen „Erfahrungswissen für Initiativen“, „BehinderteSeniorenComputer“ sowie „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Bundesmodellprojekt „KEB 40 plus - Kompetenz – Erfahrung – Beschäftigungsfähigkeit“;
  • dem Programm „Lernende Regionen“ und dem Projekt „Alt hilft Jung“ als Teil des Programms „Lernende Netzwerk Region Rheingau-Taunus (Hessen)“;
  • der Fortbildung „AMPEL ArbeitsMarkt, Politische Entwicklung, Lebenslanges Lernen“;
  • dem Lernverbund Norderstedt/ Segeberg (Schleswig-Holstein);
  • den Projekten „Neuer Start ab 50“ (Lernende Region Tölzer Land – Bayern) und „Migration und Alter“ (Lernende Region Nürnberg-Fürth-Erlangen – Bayern) sowie „FLUXUS - das Netzwerk für Lebens- und Berufsorientierung Hannover (Niedersachsen)“.

Verpflichtung VII: Versuche die Lebensqualität in allen Altersgruppen sicherzustellen sowie die Unabhängigkeit, die Gesundheit und das Wohlbefinden zu erhalten.

Von der Bundesregierung in Zusammenhang mit Verpflichtung sieben aufgeführte Schritte seien:

  • Reformen (Gesundheitsreform 2003 und 2007);
  • die gesundheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit inbegriffen der Presseworkshops;
  • die Pflegeversicherung sowie ihre Zukunft und Weiterentwicklung;
  • Gesetze (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz, Heimgesetz mit inbegriffener Heimaufsicht, Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, Altenpflegegesetz des Bundes);
  • Veröffentlichungen (Newsletter Alternsforschung, Broschüren zu speziellen Erkrankungen, Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung, Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege, Erster Bericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohner/innen, Forschungsbericht „Rahmenempfehlungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe“, „Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege“ der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die Studie „Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen“, Amtliche Pflegestatistiken, die Broschüre „Gesund altern – Prävention und Gesundheitsförderung im höheren Lebensalter“);
  • der „Runde Tisch Pflege“;
  • die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“;
  • der Bundes-Pflegeausschuss;
  • der Internetratgeber „Hilfe und Pflege im Alter Zuhause“;
  • die Expertenstandards in der Pflege;
  • das Modellvorhaben „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“;
  • Modellprogramme und -projekte (z.B. „Altenhilfestrukturen der Zukunft“, „Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger“, „Aktionsprogramm Demenz“, „Leuchtturmprojekt Demenz“, Modellprojekte zur Verbesserung der Qualität in der Pflege und Betreuung, „Wohnen mit ländlicher Orientierung für Menschen mit Demenz“, „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“, „Gesundheitsprävention bei Frauen in der zweiten Lebenshälfte“);
  • das Internetportal „Baumodelle der Altenhilfe und der Behindertenhilfe“;
  • die Qualitätsentwicklung auf der Grundlage des DCM-Verfahrens;
  • die Verbesserung der Dokumentationsqualität mittels sprachgesteuerter Technik;
  • der Praxisleitfaden für stationäre Einrichtungen;
  • die eingerichteten Beschwerdestelle Altenpflege (München);
  • das KDA – Fehlerberichts- und Lernsystem für den Altenpflegebereich;
  • die europäischen Initiative „Ambient Assisted Living (AAL)“;
  • die Innovationsallianz „Selbstständigkeit im Alter - Dienstleistungen und Technologien“;
  • der Deutsche Präventionspreis;
  • das Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung;
  • Kampagnen („Fit im Alter: Gesund essen, besser leben.“, „Informationskampagne Demenz“);
  • die Früherkennungsleistungen der Krankenversicherung;
  • die Bundeskoordination Frauengesundheit;
  • das Frauengesundheitsportal;
  • die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, das Alzheimer Telefon und die Deutsche Expertengruppe Dementenbetreuung e.V.;
  • die Forschungsverbünde zur „Gesundheit im Alter“ sowie weitere Forschungsverbünde und diverse Förderschwerpunkte sowie differente Kompetenznetze in der Medizin

Verpflichtung VIII: Eine an Gleichstellung orientierte Strategie einbringen in eine alternde Bevölkerung.

Die Aktivitäten der Bundesregierung seien zur Verpflichtung acht die Themenschwerpunkte: die Chancengleichheit von Männern und Frauen, die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, das Elterngeld, der Girls’Day – Mädchen – Zukunftstag und die Gleichstellung als Querschnittsaufgabe (Gender-Mainstreaming).


Verpflichtung IX: Familien, die die Betreuung älterer Personen übernehmen unterstützen sowie die inter- und intragenerationelle solidarische Haltung unter den Familienangehörigen fördern.

Im Rahmen der neunten Verpflichtung formuliert die Bundesregierung ihre Tätigkeiten in Form der Familienberichte, der Familien unterstützenden Dienstleistungen, der lokalen Bündnisse für Familien, der gegründeten Allianz für die Familie, des Kindergeldes und -zuschlags, des Unterhaltvorschusses, der qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Kinderbetreuung, der Kinderbetreuungskosten, des Aktionsprogramms der Mehrgenerationenhäuser sowie des Modellprogramms der Generationsübergreifenden Freiwilligendienste.


Verpflichtung X: Mittels regionaler Kooperationen die Umsetzung und Weiterverfolgung der Regionalen Implementierungsstrategie fördern.

Der Verpflichtung zehn werde die Bundesregierung in vier Schritten der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans sowie durch die Commission for Social Development, die „Task-Force“ zum „Monitoring RIS“ und die UNECE-Konferenz gerecht.


Ausführliche Informationen zu den benannten Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der zehn Verpflichtungen und zu diesen selbst sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Bundesregierung stehen Ihnen in der PDF-Datei mit dem Titel „Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans, Madrid 2002 und der UNECE-Regionalen Implementierungsstrategie, Berlin, 2002“ zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie in dieser Datei auch die Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft einsehen. Diese bieten Ihnen eine kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten der einzelnen Verpflichtungen, d.h. sie können als Bewertungen der bisherigen Arbeit der Bundesregierung verstanden werden und enthalten auf die Zukunft bezogene Forderungen an Politik und weitere gesellschaftliche Akteure.

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Im folgenden Beitrag sind verschiedene Positionen zum aktuellen Zustand und möglichen Veränderungen in der Pflegeversicherung zusammengefasst. Diese können als Einführung in die verschiedenen Positionen bzgl. dieses Teils der Sozialversicherungen verstanden werden, sollen aber keine ausgewogene Diskussion ersetzen.

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Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), zu dem Einrichtungen und Dienste der bundesweiten Altenhilfe zählen, fordert einen Paradigmenwechsel bei der Pflegeversicherung. Die DEVAP stellt strukturelle Fehler innerhalb der Pflegeversicherung als Hauptursache für die erheblichen Probleme hinsichtlich der Personalausstattung und Finanzierung der ambulanten und stationären Anbieter heraus. Trotz der Reformen ließen sich in der Pflege hierzulande Schwierigkeiten erkennen. Laut dem DEVAP-Vorsitzenden sichere die Pflegeversicherung schon seit geraumer Zeit nicht mehr das Lebensrisiko der Pflegebedürftigkeit ab. Folglich hat die DEVAP ein neues Positionspapier mit dem Titel „Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“  herausgebracht. Dies thematisiert die viel zu hohen Kosten für pflegebedürftige Personen und das damit zusammenhängende Risiko von Armut. Untermauert werden diese Thesen mittels skizzierter Beispiele. In Begründung der Ausführungen innerhalb des Positionspapiers fordert die DEVAP einen Paradigmenwechsel, der den Umbau der Pflegeversicherung hin zu einer echten Pflegeteilkaskoversicherung in den Mittelpunkt stellt. Damit ist gemeint, dass die Pflegeversicherung, unabhängig von einer ambulant oder stationär erfolgten Pflege, alle notwendigen Kosten der Pflege übernimmt und dem Versicherten einen fixen, festzulegenden Eigenanteil in Rechnung stellt. Zudem hält die DEVAP die Einbindung der zivilen Gesellschaft und eine sichere Personalausstattung für die Zukunft für notwendig. Demnach wird auch die Forderung der DEVAP laut, die generalisierte Pflegeausbildung umzusetzen sowie die unter den Fachkräften angesiedelten Qualifikationen als Pflegehelfer/in auszubauen.

Die Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft (vbw), die sich als Interessenvertretung von bayrischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden versteht, warnt im Hinblick auf den demografischen Wandel vor einem starken Wachstum der Kosten in den durch Umlagen finanzierten sozialen Sicherungssystemen. Demnach würde durch den antizipierten Anstieg der pflegebedürftigen Menschen ein Systemwechsel erforderlich sein. Der Hauptgeschäftsführer des vbw erwartet ohne einen solchen Systemwechsel die kostenbezogene Überforderung der Beitragszahler/innen und der Unternehmen und kritisiert diesbezüglich die Politik. Diese habe im Sinne einer Umsteuerung versagt und mit der Pflegereform lediglich die Belastung der Arbeitnehmer/innen und damit vor allem der jüngeren Generationen erhöht. Dies sei keine Problemlösung, sondern nur ein Aufschub dieser. Im Hinblick auf diese Debatte hat die vbw eigene Ideen in Form eines Konzeptes der Pflegevorsorge vorgelegt. Demnach sollen die derzeit gezahlten Arbeitgeberanteile eingefroren und stattdessen als Zusatzeinkommen an die Arbeitnehmer/innen zur Finanzierung einer verpflichtenden privaten Zusatzversicherung ausgezahlt werden. Der bisherige Leistungsumfang für die gegenwärtig pflegebedürftigen Personen solle erhalten bleiben und hinsichtlich der künftig Pflegebedürftigen eine Aufstockung durch den Staat erfolgen. Dies diene der Förderung des Wettbewerbs zwischen Anbietern und würde das System effizienter gestalten, so vbw-Hauptgeschätsführer. In den Vorschlägen der vbw wird allerdings nicht verdeutlicht, dass somit die Kosten der Arbeitgeber/innen nicht erhöht würden und die Arbeitnehmer/innen – wenn sie dieses bei stagnierenden Löhnen überhaupt könnten – mehr in private Versicherungen einzahlen müssten. So könnte vor allem die Versicherungsbranche durch eine größere Zahl von staatlich beworbenen Aufträgen als Hauptgewinnerin gesehen werden.

Daneben hat der Bremer Gesundheitsexperte Heinz Rothgang ein Gutachten, welches von der Initiative Pro-Pflegereform in Auftrag gegeben wurde, erstellt. In dem Gutachten werden zwei grundsätzliche Fehler der aktuellen Pflegeversicherung benannt. Demnach werden auch die nur teilweise Kostenübernahme durch die Pflegekassen und die damit verbundene Angewiesenheit auf Sozialhilfeleistungen sowie die Unterschiede in den Leistungen hinsichtlich der Trennung zwischen ambulant und stationär erfolgter Versorgung ausgeführt. Im Rahmen des Gutachtens stellt Rothgang Lösungen der beiden Probleme vor. Entsprechend solle die Pflegeversicherung zu einer vollumfänglichen Versicherung durch einen deutlichen Anstieg der Versorgungsleistungen werden sowie parallel einen Sockelbetrag hinsichtlich der Selbstbeteiligung einzuführen. Zudem skizziert Rothgang drei Reformszenarien, die die Pflegeversicherung verbessern und / oder die Forderungen im Hinblick auf die Reformen erfüllen würden.

Außerdem gibt es Forderungen bezüglich Änderungen an der Pflegereform von diversen Gesundheitsexpert/innen. Damit ist das dritte Pflegestärkungsgesetz  angesprochen, welches nach Meinung der Expert/innen vor allem für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung eine Verschlechterung darstellen würde. Kritisiert wird in diesem Rahmen u.a. vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)  der Vorrang der Leistungen der Pflegeversicherung gegenüber den Leistungen der Eingliederungshilfe. Entsprechend fordern der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV), der Deutsche Städtetag sowie der Deutsche Landkreistag und der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda, dass die Leistungen für Menschen mit Behinderung sachgerecht von den Pflegeversicherungen zu finanzieren seien. Zudem müsse die Gesetzgebung laut der Verbraucherzentrale Bundesverband als übergeordnetes Ziel die Entwicklung eines bedarfsgerechten Leistungskataloges zur Verhinderung von Lücken in der Versorgung verfolgen.

Diese Inhalte sowie weitere Ausführungen können Sie in Beiträgen des Ärzteblattes nachlesen:

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Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat fünf Punkte, an denen er die neue Landesregierung beurteilen wird, erarbeitet. In diesem Beitrag können Sie eine Zusammenfassung der Forderungen nachlesen.

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Gerechte Arbeitslöhne: Die kommende Landesregierung sollte auf dem Tariftreuegesetz aufbauen und einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro einführen und diesen stetig an den Lohnentwicklungen messen, d.h. die Höhe des Mindestlohn sollte sich entsprechend daran orientieren. Damit soll in der Zukunft auch die Höhe der Rente über dem derzeitigen Sozialhilfesatz gesichert werden.

Stärkung einer fairen Rente: Die Gesetze zur Rentenversicherung sollen sich an den im Leben erbrachten Leistungen der Menschen orientieren. Folglich könne das Niveau der Renten nicht dauerhaft unter fünfzig Prozent mit dem Ergebnis von Armut im Alter liegen. Entsprechend wird die Forderung zur Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten aufgestellt.

Angemessenen Wohnraum schaffen: Entsprechend der jetzigen Wohnungsmarktsituation wird die Entstehung neuer Wohnungen gefordert. Vor allem müssten diese auch für Niedrigverdiener/innen bezahlbar sein. Einen solchen Wohnungsbau (Verlinkung zum Artikel „WISO Diskurs Ausgabe 13/2017 ‚Zukunft der Wohnraumförderung‘“) habe die künftige Regierung massiv mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.

Flächendeckende medizinische Versorgung: Diese Forderung bezieht sich vor allem auf die ländliche Versorgung mit (Fach)Ärzt/innen. Aufgabe der Landesregierung sei es demzufolge diverse Ansätze zu entwickeln, die eine verbesserte Ausstattung mit (Fach)Ärzt/innen auf dem Land bewirken.

Ein Bundesteilhabegesetz, welches Menschen mit Behinderung wirklich beteiligt: Nachdem das Bindesteilhabegesetz verabschiedet worden ist, ginge es nun darum, zu überprüfen, ob die Veränderungen auf der Ebene des Landes unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Bedarfe stattfinden und nicht die Finanzlage der Eingliederungshilfe fokussiert wird.

Diese Forderungen können Sie auch auf der Homepage des SoVD nachlesen.

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Etwa 1.800.000 Menschen in Deutschland haben im vergangenen Jahr eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von durchschnittlich 759 Euro, d.h. im Schnitt fast 100 Euro weniger als ein/e ‚normale/r‘ Altersrentner/in, bezogen. Diesbezüglich hat der Sozialverband Schleswig-Holstein (SoVD) eine Veröffentlichung mit dem Titel „Was sich bei Erwerbsminderungsrenten jetzt ändern muss“ herausgebracht.

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Der SoVD formuliert nicht zum ersten Mal Forderungen an die Politik, die die aktuelle Gesetzeslage zu ändern habe und damit den Erwerbsminderungsrenten sowie der Altersarmut entgegenzusteuern. Gründe für die im Vergleich zu den Altersrenten niedrigeren Erwerbsminderungsrenten sind laut dem SoVD:

  • die seit dem Jahr 2001 von der Politik eingeführten Abschläge in Höhe von bis zu 10,8 Prozent von der eigentlichen Rente
  • die Hochrechnung der bisherigen Beiträge bei Eintritt in die Rente aufgrund von Krankheit, die nur die Neurentner/innen betrifft.

Entsprechend der aktuellen Sachlage bei Erwerbsminderungsrenten fordert der SoVD, dass:

  • die Abschläge abgeschafft werden und damit einer weiteren Senkung der Erwerbsminderungsrente entgegengewirkt wird;
  • die Hochrechnung der geleisteten Beiträge nach dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz auch für die derzeitigen Bezieher/innen einer Erwerbsminderungsrente zu gelten habe, damit auch dieser Personenkreis von dem Gesetz profitieren kann;
  • ein Freibetrag eingeführt wird, damit nicht mehr die volle Rentensumme auf die ggf. beantragte Grundsicherung angerechnet wird.

Den vollständigen Artikel sowie einen Link zum EM-Leistungsverbesserungsgesetz finden Sie auf der Homepage des SoVD. Zudem können Sie weitere Informationen zu diesem Thema diesen Beiträgen entnehmen.

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Die Bundesseniorenvertretung des "beamtenbundes und tarifunion" (dbb, gegründet als Deutscher Beamtenbund) besteht seit Mai 2013. Sie vertritt auf der gewerkschafts- und gesellschaftspolitischen Ebene die Interessen ihrer einzelnen Mitglieder auf Bundesebene und beschäftigt sich mit aktuellen seniorenpolitischen Themen und Fragen.

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Angebote der Bundesseniorenvertretung sind u.a.:

  • die Zeitschrift „Aktiv im Ruhestand“,
  • Ratgeber und Broschüren,
  • diverse fachliche Informationen,
  • Rechtsschutz
  • die Vertretung der Interessen der älteren Generation,
  • die Zusammenarbeit mit der jungen Generation,
  • fachliche Tagungen und Seminare.

Die Bundesseniorenvertretung verspricht eine breite thematische Ausrichtung ihrer Arbeit. Demnach befasst sie sich beispielsweise mit den unterschiedlichen Rentenwerten in Ost- und Westdeutschland sowie der Mütterrente und formuliert Forderungen zu den entsprechenden Themen.

Auf der Homepage des dbb erhalten Sie alle wichtigen Informationen. Zudem stehen Ihnen dort als PDF die Satzung der dbb bundesseniorenvertretung, der Flyer der Bundesseniorenvertretung, der Flyer zur Generationengerechtigkeit sowie die Zeitschrift für junge und ältere Senior/innen „Aktiv im Ruhestand“ zur Verfügung.

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Der Sozialverband Schleswig-Holstein lädt am 14.09.2017 um 16 Uhr zu einer Diskussion der Fragestellung "Wie stellen wir uns ein soziales Deutschland vor?" ein. An der Diskussion nehmen Vertreter/innen von CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP teil.

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Themen der Diskussion sollen laut Sozialverband unter anderem sein:

  • Renteneintrittsalter
  • Höhe der Rente
  • Existenz von privater und gesetzlicher Krankenversicherung
  • Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Als Vertreter/innen der Parteien werden Bettina Hagedorn (SPD), Tobias Loose (CDU), Dr. Jörg Nickel (Bündnis90/DIE GRÜNEN), Dennys Bornhöft (FDP) und Lorenz Gösta Beutin (DIE LINKE) erwartet. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht notwendig. Der Veranstaltungsort wird die Halle 400 in Kiel sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialverbandes.

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Zur Armutssituation in Deutschland im Allgemeinen und zur Altersarmut im speziellen sind auf diesem Portal bereits zahlreiche Beiträge erschienen. Die Literaturhinweise der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) sollen diese Beiträge ergänzen.

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Zunächst können Sie folgende Quellen direkt herunterladen:

Haan, Peter / Stichnoth, Holger / Blömer, Maximilian / Buslei, Hermann / Geyer, Johannes / Krolage, Carla / Müller, Kai-Uwe / Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung / Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2017): Entwicklung der Altersarmut bis 2036. Trends, Risikogruppen und Politikszenarien.

Institut für Deutsche Wirtschaft (Hrsg.) (2017): Einkommen von Rentnern steigt, Altersarmut aber auch. In: Die Zeit vom 10.05.2017.

Kochskämper, Susanna / Pimpertz, Jochen / Institut der Deutschen Wirtschaft (Hrsg.) (2017): Die gesetzliche Alterssicherung auf dem Prüfstand. Orientierungen für die aktuelle Reformdiskussion.


Folgende Sammelwerke bzw. Beiträge in Sammelwerken listet die Bibliothek des DZA auf:

Schirra-Weirich, Liane / Wiegelmann, Henrik (Hrsg., 2017): Alter(n) und Teilhabe. Herausforderungen für Individuum und Gesellschaft.

Wicher, Klaus (Hrsg., 2017): Altersarmut: Schicksal ohne Ausweg? Was auf uns zukommt, wenn nichts geändert wird.

Lejeune, Constanze / Romeu Gordo, Laura / Simonson, Julia (2017): Einkommen und Armut in Deutschland. Objektive Einkommenssituation und deren subjektive Bewertung. In: Mahne, Katharina / Wolff, Julia Katharina / Simonson, Julia / Tesch-Römer, Clemens (Hrsg.): Altern im Wandel: zwei Jahrzehnte Deutscher Alterssurvey (DEAS), S. 97-110.

Schönig, Werner (2017): Altersarmut im Rentnerparadies. Zur Polarisierung der Teilhabechancen im dritten Alter. In: Schirra-Weirich, Liane / Wiegelmann, Henrik (Hrsg.): Alter(n) und Teilhabe, S. 17-38.


In der Ausgabe 48 (2017) des Archives für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit finden sich folgende Artikel:

  • Brosig, Magnus: Reformoptionen für das deutsche Alterssicherungssystem, S. 40-50.
  • Fahimi, Yasmin: Zielgenaue Prävention von Altersarmut – aktuelle Maßnahmen des BMAS, S. 52-57.
  • Ivansits, Helmut: Armutsprävention im Alter. Das österreichische Alterssicherungssystem im Vergleich, S. 74-83.
  • Ribbert-Elias, Jürgen / Glaßmeier, Stefanie: Das Projekt "Fallmanagement Teilhabe im Alter" für Menschen in Grundsicherung, S. 66-72.
  • Thiede, Reinhold F.: Warum gibt es Altersarmut? Definitionen und Grundprinzipien des deutschen Alterssicherungssystems, S. 4-14.
  • Wittrahm, Andreas: Auskommen mit dem Einkommen. Armut im Alter zwischen Möglichkeiten, Ansprüchen und Bewältigungsformen, S. 28-38.

Diese Artikel befinden sich in der Ausgabe 66 (2017) der Zeitschrift "Soziale Sicherheit":

  • Arbeitskreis Armutsforschung: Erklärung zum Armutsbegriff, S. 151-155.
  • Butterwegge, Christoph: Kritisches zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Es fehlt nicht an statistischen Daten, sondern an politischen Taten, S. 137-143.
  • Künkler, Martin: Trotz Wachstum. Kein Rückgang der Armut. Besonders betroffene Gruppen - DGB-Vorschläge zur Armutsbekämpfung, S. 143-148.

In der Ausgabe 39 (2017) der Zeitschrift "Research on aging" sind diese beiden Artikel zum Thema Altersarmut zu finden:

  • Lin, I-Fen / Brown, Susan L. / Hammersmith, Anna M.: Marital biography, social security receipt, and poverty, S. 86-110.
  • Stapleton, David C. / Schimmel Hyde, Jody: Employment suppport for the transition to retirement, S. 249-271.

Diese beiden Aufsätze können in weiteren Fachzeitschriften gefunden werden:

  • Klammer, Ute (2017): Alterssicherung von Frauen revisited - aktuelle Entwicklungen und zukünftige Perspektiven. In: Sozialer Fortschritt, S. 359-375.
  • Loose, Brigitte L. (2017): Aktuelle Befunde zur "Altersarmut" aus der Forschungsförderung des Forschungsnetzwerks Alterssicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund. In: RV aktuell, S. 43-49.

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Die Generali Altersstudie 2017 hat die Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland untersucht. Dafür wurden über 4100 Bundesbürger/innen zwischen 65 und 85 Jahren befragt. Damit soll die Generali Deutschland das Ziel verfolgen, einen aktiven Beitrag zu einer lebenswerten und gerechten Gestaltung der alternden Gesellschaft für alle Generationen zu leisten.

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Im Jahr 2013 hat die Generali zum ersten Mal die Altersstudie in Auftrag gegeben und gibt somit der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen sowie politischen Diskussion unter den Stichworten Altersbild und Alterspotenzial einen Anstoß.

Die Ergebnisse sollen zeigen, dass die Mehrheit der befragten Personen mit ihrem Leben zufrieden seien und eine Verbesserung der materiellen Situation zu verzeichnen sei. Insgesamt gibt die Studie detailliert Auskunft zu den folgenden Kategorien:

  • hohe Lebenszufriedenheit, Abwechslung, Mobilität;
  • durchschnittlich steigende Alterseinkommen;
  • überwiegend positive gesundheitliche Bilanz;
  • große Unterschiede hinsichtlich technischer Entwicklungen und digitaler Medien;
  • essenzielle Sozialkontakte;
  • zentrale Bedeutsamkeit der gesellschaftlichen Teilhabe und Verantwortungsübernahme.

Die Altersstudie 2017 kann käuflich erworben werden oder durch entsprechende Zugänge von Bildungseinrichtungen eingesehen werden.

Die Ergebnisse der Studie können jedoch auch skeptisch betrachtet werden. So werden als Hinweis auf größeren finanziellen Spielraum ein steigender Durchschnittswert von verfügbaren Einkommen nach Abzug von laufenden Kosten angegeben. Durch Durchschnittswerte werden Einkommensunterschiede nicht abgebildet, eine steigende Altersarmut wird damit ausgeblendet.

Ein Rechenbeispiel kann dies verdeutlichen: Würde das Einkommen einer Person von 2000 auf 3000 Euro steigen, das von zehn Personen im gleichen Zeitraum von 300 Euro auf 200 Euro sinken, würde der Durchschnittswert bei den elf Personen keine Einkommensveränderung darstellen. Es würde zu beiden Zeitpunkten ein gleiches durchschnittliches Einkommen von ca. 455 Euro verzeichnet werden. In diesem Fall wäre also der Verlust von zehn Personen zugunsten dem Gewinn einer Person ausgeblendet.

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