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Materielle Absicherung

Laut der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten ist der  Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner/innen seit dem 01.08.2017 einfacher möglich.

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Bislang hatten viele Betroffene, die zeitweise privat krankenversichert waren, ab Beginn ihrer Rente nicht die Möglichkeit einer Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Für viele Rentner/innen, die Kinder erzogen haben, ist eine Pflichtmitgliedschaft seit dieser Woche aufgrund einer Gesetzesänderung möglich. Die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni empfiehlt allen Betroffenen, "[...] die von der neuen Regelung profitieren könnten, den Mitgliedschaftsstatus von der Krankenkasse prüfen zu lassen." Die Kassen seien dazu nicht von Amts wegen verpflichtet.

Wegen der sogenannten 9/10-Regelung werden Personen im Ruhestand nur dann Pflichtmitglied in der gesetzlichen KVdR, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren. Personen, die jene Vorversicherungszeit nicht erfüllen, werden entweder als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert oder müssen privat versichert bleiben. Damit sind in aller Regel deutlich höhere Kosten gegenüber einer Pflichtmitgliedschaft verbunden. Künftig werden pro Kind pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet - sowohl für die Mütter als auch für die Väter.

"Die Gesetzesänderung entlastet insbesondere Frauen, die während der Kindererziehung privat versichert waren und später in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zurückgekehrt sind", hob Frau El Samadoni hervor. In anderen Konstellationen führe die 9/10-Regelung jedoch weiterhin zu unverhältnismäßigen Nachteilen, häufig zum Beispiel im Falle der Scheidung von Beamt/innen. Eine rechtliche Detailfragen bei der Anwendung seien jedoch noch nicht geklärt.

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Bei der Bewilligungspraxis bzgl. der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung sind Änderungen erfolgt. Die Bürgerbeauftragte Schleswig-Holsteins Samiah El Samadoni sagt allerdings, dass sie die Änderungen mit Sorge erfüllen, "... da zahlreiche Regelungen die Rechtslage des Bürgers verschlechtern, die Rechtsanwendung verkomplizieren und der Verwaltungsaufwand höher wird".

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Im Einzelnen werden in einer Pressemitteilung der Bürgerbeauftragten folgende Änderungen aufgezählt:

Der neu eingeführte § 37a SGB XII sieht vor, dass Betroffenen auf Antrag ein Darlehen zu gewähren ist, wenn sie ihr anzurechnendes Einkommen – wie zum Beispiel beim erstmaligen Rentenbezug – erst am Monatsende erhalten und ihren Lebensunterhalt bis zum tatsächlichen Zuflusszeitpunkt nicht selber decken können. Das Darlehen wird ab dem Folgemonat mit Raten in Höhe von fünf Prozent des Eckregelsatzes (derzeit 20,45 Euro) mit den laufenden Leistungen aufgerechnet bis zu einem Höchstbetrag von 50 Prozent des Eckregelsatzes (derzeit 204,50 Euro). In der Vergangenheit wurde in diesen Fällen trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage oftmals ebenfalls ein Darlehen gewährt, das dann aber aufgrund finanzieller Überforderung der Betroffenen in eine Beihilfe umgewandelt beziehungsweise niedergeschlagen wurde. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr.

Grundsicherungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen mehr (§ 41 a SGB XII). Bislang konnten Grundsicherungsempfänger ohne Verlust des Leistungsanspruchs ins Ausland fahren, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Deutschland hatten. Hierfür wurde von der Verwaltungspraxis und den Gerichten teilweise ein Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Monaten als unschädlich angesehen.

Eine weitere Neuregelung (§ 42a SGB XII) wurde hinsichtlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei Grundsicherungsempfängern, die in der Wohnung von Eltern, Geschwistern oder eines volljährigen Kindes leben und keinen gesonderten Mietvertrag abgeschlossen haben, eingeführt. Für diesen Personenkreis werden die Kosten für Unterkunft und Heizung künftig in pauschalierter Form nach einer Differenzmethode als Bedarf berücksichtigt. Ferner wurde für Leistungsberechtigte in Wohngemeinschaften ohne eigenen Mietvertrag eine Regelung geschaffen, wonach sie Anspruch auf kopfteilige Aufwendungen für Unterkunft und Heizung eines entsprechenden Mehrpersonenhaushaltes haben. Damit ist ausgeschlossen, dass jede Person der Wohngemeinschaft Anspruch auf Unterkunftskosten eines Einpersonenhaushaltes hat. „Das ist nicht nur kompliziert, sondern wird in der Praxis auch zu finanziellen Verschlechterungen für
zahlreiche Betroffene führen“, kommentierte die Bürgerbeauftragte.

Schließlich regelt § 44a SGB XII, dass Leistungen der Grundsicherung nur noch vorläufig zu bewilligen sind, wenn bereits bei deren Bewilligung Veränderungen in den Einkommensverhältnissen der Leistungsberechtigten oder bei den anzuerkennenden Bedarfen zu erwarten sind. Hauptsächlich betroffen sind von dieser Änderung Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten und schwankendes Arbeitseinkommen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) erhalten. „Auch diese Vorschrift bedeutet aus meiner Sicht eine Verkürzung der Rechte der Betroffenen. Vorläufige Entscheidungen begründen nämlich keinerlei Vertrauensschutz und sind daher mit einer weitgehenden Erstattungspflicht verbunden“, erklärte El Samadoni.

Weitere Neuerungen betreffen neben redaktionellen Veränderungen die Einschränkung der Möglichkeiten zur Übernahme von Beiträgen zu einer angemessenen Sterbegeldversicherung (§ 33 Abs. 2 SGB XII) sowie die Direktzahlungen an Stromanbieter bei Stromschulden (§ 43a Abs. 4).

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Auch an bestehenden Systemen sollte Kritik gehört und gewürdigt werden. In diesem Beitrag finden Sie einige lesenswerte kritische Stimmen zum Zustand des dreisäuligen Altersrentensystems in Deutschland. Alle Artikel sind online frei zugänglich.

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Im Kommentar "Auf der falschen Spur" in den Nürnberger Nachrichten kritisiert Sarah Benecke die Förderung von privaten Rentenversicherungen. Die Gebühren seien eine gute Verdienstmöglichkeit der Versicherungswirtschaft, würden jedoch keine bis kaum Rendite für die Einzahler/innen bedeuten.

Im Interview auf den NachDenkSeiten geht Holger Balodis auf den Einfluss von Versicherungslobbyisten auf die Rentendebatte ein.

In dem Artikel "Von Riester zu Nahles: Altersarmut trotz Rente" setzt sich Christoph Butterwegge - Politikwissenschaftler, Armutsforscher und einer der diesjährigen Bundespräsidentenkandidaten - für eine solidarische Rentenversicherung ein. Der Artikel erschien Dezember 2016 in den Blättern für deutsche und internationale Politik.

Norbert Häring, Redakteur im Handelsblatt, ist relativ bekannt für seine Kritik am "Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung". Die Stellungnahmen der sogenannten Wirtschaftsweisen täuschten Objektivität vor und kämen - wie in diesem Beispiel zum Vergleich von Rentensystemen - ohne Fachwissen aus.

Viele Gewerkschaften fordern eine Verbesserung des Rentensystems, hier z.B. die Volkssolidarität oder der Deutsche Gewerkschaftsbund. Als Teil der Rentenkampagne hat Verdi zum Vergleich die drei Rentensysteme von Frankreich, der Schweiz und Österreich vorgestellt. All diesen Rentensystemen ist ähnlich, dass sie solidarischer als das deutsche sind und - vor allem für Geringverdiener/innen - eine höhere Rente bedeuten.

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Soziale Gerechtigkeit ist in der Seniorenpolitik ein wiederkehrendes Thema. Daher hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) entsprechende Literaturempfehlungen zusammengestellt.

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Auf diese Artikel können Sie direkt online zugreifen:

Albrech, Joachim / Fink, Philipp / Tiemann, Heinrich (2016): Ungleiches Deutschland. Sozioökonomischer Disparitätenbericht 2015.

Schraad-Tischler, Daniel / Schiller, Christof (2016): Social justice in the EU Index Report 2016. Social Inclusion Monitor Europe.

Vanhuysse, Pieter / Schraad-Tischler, Daniel / Azahaf, Najim (2013): Intergenerational justice in aging societies. A cross-national comparison of 29 OECD.


Folgende Bücher sind zu dem Thema erhältlich:

Brandenburg, Hermann / Kohlen, Helen (Hrsg., 2012): Gerechtigkeit und Solidarität im Gesundheitswesen. Eine multidisziplinäre Perspektive.

Cosandey, Jérôme / Eling, Martin / Höpflinger, François / Perrig-Chiello, Pasqualina (Hrsg., 2014): Generationenungerechtigkeit überwinden. Revisionsvorschläge für einen veralteten Vertrag.

Christen, Christian (2013): Politische Ökonomie der Alterssicherung. Kritik der Reformdebatte um Generationengerechtigkeit, Demographie und kapitalgedeckte Finanzierung.

Druyen, Thomas C. J. (Hrsg., 2016): Drei Generationen im Gespräch. Eine Studie zum intergenerativen Zukunftsmanagement.

Ervik, Rune (Hrsg., 2015): New contractualism in European welfare state policies.

Gründinger, Wolfgang (2012): Wir Zukunftssucher. Wie Deutschland enkeltauglich wird.

Lesser, Harry (2012): Justice for older people.

Mau, Steffen (2014): The moral economy of welfare states. Britain and Germany compared.

McKerlie, Dennis (2013): Justice between the young and the old.

Panitzsch-Wiebe, Marion / Becker, Bjarne / Kunstreich, Timm (Hrsg., 2014): Politik der Sozialen Arbeit - Politik des Sozialen.

Schulz-Nieswandt, Frank (2016): Sozialökonomie der Pflege und ihre Methodologie. Abriss der forschungsorientierten Lehre in Vallendar.

Torp, Cornelius (2015): Gerechtigkeit im Wohlfahrtsstaat. Alter und Alterssicherung in Deutschland und Großbritannien von 1945 bis heute.

Tremmel, Jörg C. (2012): Eine Theorie der Generationengerechtigkeit.


Diese einschlägigen Beiträge sind in Sammelwerken erschienen:

Agidi, Seth (2014): Generationengerechtigkeit. Traditionelle und christliche Konzepte. In: Norddeutsche Mission (Hrsg.): Was heißt schon "alt"? Gesellschaften im Wandel. Alt werden in Ghana, Togo und Deutschland, S. 57-65.

Becke, Guido / Wehl, Raphaela (2016): Generationengerechtigkeit als Schlüssel für betriebliche Sozialinnovationen. In: Becke, Guido et al (Hrsg.): Zusammen - Arbeit - Gestalten, S. 223-240.

Jähnichen, Traugott (2013): Das Alter ehren, der Jugend Gewicht geben? Überlegungen zur Generationensolidarität und Generationengerechtigkeit in theologischer Perspektive. In: Jähnichen, Traugott (Hrsg.): Alternde Gesellschaft, S. 113-134.

Kluth, Winfried (2013): Neue Gerechtigkeitsfragen auf Grund des demografischen Wandels. In: Massing, Peter / Angenendt, Steffen (Hrsg.): Abnehmende Bevölkerung - zunehmende Probleme, S. 63-80.

Kohlen, Helen (2016): Anerkennung ohne Umverteilung und Sorgearbeit ohne Care-Ethik? Plädoyer für eine Demokratisierung der Sorge/Care. In: Dabrowski, Martin / Wolf, Judith (Hrsg.): Menschenwürde und Gerechtigkeit in der Pflege, S. 53-62.

Maschi, Tina / Aday, Ron (2016): The crisis of aging people in prison. Forging a social work response to the social determinants of health and justice. In: Kaplan, Daniel / Berkman, Barbara (Hrsg.): Oxford handbook of social work in health and aging, S. 453-465.

Mori, Toru (2015): Die Grenzen der Demokratie aus der Sicht der Generationengerechtigkeit. In: Gebauer, Martin (Hrsg.): Alternde Gesellschaften im Recht, S. 73-82.

Nothelle-Wildfeuer, Ursula (2015): Was müssen die nachfolgenden Generationen für ihre alten Menschen leisten? Alter als Aufgabe intergenerationeller Gerechtigkeit. In: Dabrowski, Martin / Wolf, Judith (Hrsg.): Menschenwürde und Gerechtigkeit in der Pflege, S. 55-73.

Prömper, Hans (2015): Sorgende Männer. Eine Frage der Gerechtigkeit. In: Kreß, Brigitta / Mehlhorn, Annette (Hrsg.): Füreinander Sorge tragen, S. 123-139.

Sachweh, Patrick (2016): Social justice and the welfare state. Institutions, outcomes, and attitudes in comparative perspective. In: Sabbagh, Clara / Schmitt, Manfred (Hrsg.): Handbook of social justice theory and research, S. 293-332.

Seiler, Christian (2015): Soziale Absicherung und Generationengerechtigkeit. In: Gebauer, Martin (Hrsg.): Alternde Gesellschaften im Recht, S. 165-173.

Zimmermann-Acklin, Markus (2012): Grenzen setzen? Altersrationierung und Gerechtigkeit im Gesundheitswesen. In: Schicktanz, Silke (Hrsg.): Pro-Age oder Anti-Aging? S. 215-230.

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Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat Vorschläge und Forderungen zur Altersarmut in einem Heft zusammengefasst. Dieses ist Teil der Kampagne Altersarmut des SoVD.

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Die Forderungen sind auch Reaktion auf die Absenkung des Rentenniveaus sowie Versicherungslücken durch Niedriglohnbeschäftigung, Arbeitslosigkeit, (Solo-)Selbstständigkeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Der SoVD erwartet, dass ohne Reformen Altersarmut zum Massenphänomen wird.

Das komplette Heft kann hier heruntergeladen werden. Auf den Seiten des SoVD finden Sie mehr zur Kampagne Altersarmut.

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Der Kongress trägt das Motto „Gesundheit solidarisch gestalten“ und soll Interessierten eine Plattform für Diskussionen und Austausch bieten. Es sollen Einzelbeiträge, Workshops, Fachforen und Podiumsdiskussionen stattfinden.

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Der Kongress wird von der Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung aus Berlin und Brandenburg organisiert. Das gesamte Programm kann heruntergeladen werden.

Die Anmeldung können Sie online erledigen. Bis zum 13.01.2017 gilt der Frühbuchertarif von 100 bzw. ermäßigt 35 Euro. Danach kostet die Anmeldung 110 bzw. ermäßigt 40 Euro.

Den ermäßigten Beitrag können Studierende, Auszubildende und Rentner/innen zahlen.

Kostenfrei können Menschen teilnehmen, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

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Die Bürgerbeauftragte Schleswig-Holsteins, Samiah El Samadoni, fordert anstelle einer Einschränkung die Abschaffung der Zwangsverrentung von älteren ALG II Empfänger/innen. Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde eine Verordnung zur Änderung der Unbilligkeitsverordnung vorgelegt.

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„Diese Änderung ist zu begrüßen, greift aber nicht weit genug“, sagte die Bürgerbeauftragte heute in Kiel. „Niemand darf gegen seinen Willen zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente gezwungen werden.“ Nach der Verordnung, die ab 1. Januar 2017 in Kraft tritt, sollen die Leistungsberechtigten von der Zwangsverrentung ausgenommen werden, bei denen die geringe Höhe der vorgezogenen Rente zur Bedürftigkeit führen würde – und die dann auf Grundsicherungsleistungen angewiesen wären. „Diese Beschränkung der Zwangsverrentung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber auf keinen Fall ausreichend. Alle Leistungsbezieher sollen freiwillig entscheiden, ob sie den Bezug der vorzeitigen Altersrente wählen oder weiterhin die Chance nutzen, auf dem Arbeitsmarkt einen Job zu finden. Deshalb ist es unumgänglich und notwendig, die Zwangsverrentung vollständig abzuschaffen“, forderte El Samadoni.

Laut Zweitem Sozialgesetzbuch (SGB II) sind alle Leistungsbezieher/innen ab Vollendung des 63. Lebensjahres verpflichtet, ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen – obwohl sie dabei dauerhaft Abschläge hinnehmen müssen. Jeder Monat vorzeitiger Ruhestand bedeutet dann 0,3 % weniger Rente. Wer also im Dezember dieses Jahres 63 Jahre alt wird und in Rente gehen muss, obwohl sie regulär erst mit 65 Jahren und sieben Monaten beginnen würde, dem stehen ein Leben lang 9,3 % weniger Altersrente zu. Dadurch, dass der Eintritt in die Rente sich nach hinten verschiebt, erhöhen sich die Abschläge zudem stetig weiter. Wenn das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt, stehen den Betroffenen sogar 14,4 % (48 x 0,3 %) weniger Rente zu.

Quelle: Pressemitteilung Schleswig-Holsteinischer Landtag.

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Am 15.09.2016 wurden in Neumünster Erkenntnisse aus dem siebten Altenbericht dargestellt und auch diskutiert. Lesen Sie hier eine Zusammenfassung der Veranstaltung und laden Sie sich die Präsentationen der RednerInnen herunter.

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Als Vertretung der Ministerin eröffnete Michael Hempel die Veranstaltung. Unter anderem betonte er, dass das angestrebte gute Leben auch bedeutet, Rahmenbedingungen zu verbessern bzw. herzustellen, die dieses gute Leben möglich machen. Best Practice-Beispiele können dazu Anregungen geben. Aber auch das Altenparlament kann dazu beitragen, indem es sich Gehör verschafft und in Gestaltungsprozess mit einbezogen wird. Das ehrenamtliches Engagement auch ist wichtig für diejenigen, die älter werden, es bedeutet einen Standortvorteil. Die Reihe Beispielsweise … dieses Portals wurde auch als Möglichkeit genannt, konkrete Vorschläge für die Einbindung ehrenamtlichen Engagements auszuprobieren.


Jörg Bülow, Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages (SHGT), wies auf Prognosen und Statistiken. Viele aktive Alte seien in Schleswig-Holstein sichtbar. Aber auch unter Älteren sollte die Heterogenität nicht missachtet werden, denn nicht jeder möchte oder muss aktiv sein. Jörg Bülow benennt folgende Forderungen für ein gutes Leben im Alter:

  • Wohnen bleiben zu Hause
  • Gute Erreichbarkeit von Angeboten zur Nachversorgung
  • Versorgung von Unterstützung, Pflege etc auch in der Fläche soll verfügbar sein
  • Mobilität: Barrierefreiheit und einen gut ausgestatteten öffentlichen Nahverkehr
  • selbstbestimmtes Leben soll ermöglicht werden, Treffpunkte, Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bieten.

Notwendig dafür seien passende Rahmenbedingungen und vorhandene finanzielle Mittel. Förderstrukturen müssen zu den Bedarfen passen. Es braucht Menschen, die sich kümmern sowie gute Ideen und Kreativität.


Frank Berner des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) ist der derzeitige Leiter der Geschäftsstelle für die Altenberichte der Bundesregierung. Er berichtete über den aktuellen siebten sowie vergangene Altenberichte. Laden Sie sich an dieser Stelle die Präsentation runter. Seit dem fünften Altenbericht taucht z.B. der Begriff des aktiven Alterns auf.

Altenberichte müssen von Bundesregierung seit 1993 vorgelegt werden. Im aktuellen siebten Altenbericht wurden vor allem folgende Themen fokussiert:

  • Familiäre Pflege unter Druck, nicht mehr so möglich wie früher. Fachkräftemangel in Pflege
  • Neue Lösungen notwendig. Lokale Sorgestrukturen fördern und ausbauen.

Der Bericht folgt diesen Leitgedanken:

  • Ältere Menschen als sorgende und umsorgte Menschen wahrzunehmen. Es gibt verschiedene Seiten des älter werdens.
  • Geschlechtergerechtigkeit. Vor allem Frauen arbeiten viel in der familiären und professionellen Pflege. Aufgabenteilung sollte gleichberechtiger zwischen Geschlechtern aufgeteilt werden.
  • Generationenübergreifende Perspektive: Angebote müssen nicht auf ältere Menschen beschränkt sein.

Es wurden drei grundsätzlichen Überlegungen nachgegangen:

  • „Neue Subsidarität“: Auf welcher Ebene werden Aufgaben erfüllt? Auf der niedrigsten Ebene kann dies am besten geschehen, öffentliche Hand und Staat sind allerdings immer in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu schaffen.
  • Soziale Ungleichheit wurde entgegen den beiden vorigen Altenberichten ein zentrales Thema.
  • Regionale Unterschiede, auch bzgl finanzieller Handlungsspielräume.

Die bearbeiteten Themen wurden vor allem in drei Handlungsfeldern verortet:

  • Gesundheitliche Versorgung
  • Pflegerische Versorgung
  • Wohnen, Wohnumfeld, Mobilität

Als Kernpunkte wurde die Stärkung der Rolle der Kommunen, Vernetzung und Kooperation genannt. Zu den drei Sorgestrukturen gehören ein gemischtes Arrangement für Hilfe und Unterstützung. Es umfasse Familienangehörige, Nachbarschaft, Freunde, freiwillig Engagierte, professionelle Fachkräfte, mittel- und osteuropäische Haushaltshilfen bzw. Pflegekräfte. Der Wohlfahrtsmix umfasst Akteure wie z.B. Beratungsstellen, Kommunen (und entsprechende Ressorts), Selbsthilfeorganisationen, ÄrztInnen, stationäre Hilfen, Pflegekassen und Wohlfahrtsverbände. Eine verstärkte Vernetzung wäre angebracht wäre angebracht.

Als These wird formuliert, dass tragfähige Sorgearrangements entstehen, wenn Hilfen von verschiedenen Akteuren zusammenkommen. Es sollte investiert werden, denn die öffentliche Hand muss private Strukturen rahmen und fördern.

Ein Fokus wird auf Nachbarschaft im Gemeinwesen gesetzt. Eine Balance aus Distanz und Nähe ist gut für kurzfristige, spontane sowie kleine Hilfe, Informationsaustausch und Wohlbefinden. Orte der Begegnung können durch Förderung geschaffen bzw. unterstützt werden.

Der sozialen Ungleichheit wird ein eigenes Kapitel gewidmet. Eine wachsende Altersarmut hängt auch zusammen mit Unterschieden in Gesundheit, Wohnbedingungen, Mobilität sowie Möglichkeiten der Aktivitäten bei verschiedenen Einkommenssituation. Soziale Ungleichheit relativiert Altersunterschiede und unterstreicht das heterogene Altersbild. Soziale Netzwerke, die unterstützen können, beruhen langfristig auf Gegenseitigkeit. Die soziale Ungleichheit birgt also auch aus dieser Perspektive einen Nachteil für ärmere Menschen.

Freiwilliges Engagement wird meist durch Angehörige der Mittelschicht geleistet, für ärmere Menschen ist dies oft nicht möglich. Als Forderung bzw. Ziel wird genannt, Menschen mit wenig Ressourcen systematisch für freiwilliges Engagement zu gewinnen.

Bezüglich Partizipation und Beteiligung merkt Herr Berner an, dass Einbindung in Umsetzung von Projekten geschehen kann. Aber viele Menschen werden nicht erreicht, dies kann an verschiedenen Sprachkenntnissen, unbekannten Strukturen oder der geringen Anzahl sozialer Kontakte liegen.


Am Nachmittag der Veranstaltung wurden sogenannte Best Practice Beispiele aus verschiedenen Kommunen vorgestellt:


Schleswig-Holstein muss seniorenfreundlicher werden. Das fordert das Altenparlament und gibt konkrete Anregungen. So soll es flächendeckend ausreichend ÄrztInnen und Pflegekräfte geben - durch mehr Studienplätze und eine attraktivere Ausbildung. Im Straßenverkehr fordern die AltenparlamentarierInnen weniger Hindernisse sowie mehr Ampeln, Laternen und Zebrastreifen. Auch Busse und Bahnen sollen durchgehend barrierefrei werden. Es soll sich aber auch mit dem bedingungslosen Grundeinkommen auseinandergesetzt werden.

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Die 84 Delegierten aus Seniorenbeiräten, Gewerkschaften, Sozialverbänden und Parteien haben am Freitag im Landeshaus ein gemeinsames Abschlusspapier verfasst, das nun den Abgeordneten aus Schleswig-Holstein zugeht. Die drei Arbeitskreise teilen sich auf in die Themen aktive SeniorInnen, Altersarmut und Digitalisierung.

Weitere Punkte aus dem Forderungskatalog, der in drei Arbeitskreisen vorbereitet und in einer Plenardebatte beschlossen wurde: Bankgeschäfte und Steuererklärungen sollen auch weiterhin auf Papier erledigt werden können - und nicht nur per Internet. Kfz-Versicherungen sollen keine Zusatzbeiträge von älteren AutofahrerInnen mehr kassieren dürfen. Mehr Polizeistreifen sollen für Sicherheit sorgen. Die SeniorInnen rufen Radio- und FernsehmoderatorInnen auf, im Interesse hörgeschädigter Menschen deutlicher zu sprechen. Keine Chance hatte hingegen die Forderung nach einer Quote für deutschsprachige Schlager und Operetten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Nun sind die Fraktionen des Landtages, die schleswig-holsteinischen Bundestags- und EU-Abgeordneten sowie die Landesregierung am Zug. Sie werden zu den rund 70 Anregungen Stellung beziehen. Abgeschlossen wird der Austausch zwischen Senioren und Politik mit einer weiteren Diskussionsrunde im März 2017.
Zur Eröffnung der diesjährigen 28. Auflage des Altenparlaments unterstrich Landtagspräsident Klaus Schlie die Bedeutung der Seniorenvertretung: „Wir brauchen Ihren Fach- und Sachverstand“, sagte Schlie zu den Delegierten: „Sie setzen Themen, die der Landtag in seine Arbeit einbeziehen wird.“

Präsident des Altenparlaments ist in diesem Jahr der Vorsitzende des Landesseniorenrats, Peter Schildwächter aus Lübeck. Er unterstrich den Stellenwert der älteren Schleswig-HolsteinerInnen: „Wir sind die Generation, die dieses Land aufgebaut hat, und die einen gewissen Anteil daran hat, dass dieses Land gut dasteht.“

Im folgenden können Sie die detaillierten Forderungen aus den drei Arbeitskreisen nachlesen.


Arbeitskreis 1: „Aktive Senioren“

Mehr Informationen über Seniorensportprogramme: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, den Landessportverband beim Ausbau des Seniorensportbereichs weiter zu unterstützen.

Vergünstigtes Sportangebot für SeniorInnen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, für ein flächendeckendes und kostengünstiges Sportangebot für SeniorInnen zu sorgen.

Schaffung von barrierefreien multifunktionellen Bewegungs- und Begegnungsräumen im Wohnumfeld der Älteren: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, landesweit die Einrichtung barrierefreier multifunktionaler Bewegungs- und Begegnungsräume im Wohnumfeld der älteren Menschen zu unterstützen.

Der Landessportverband S.-H. ist Partner bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes und u. a. zuständig für gesundheitsorientierte Bewegungsangebote für ältere Menschen und für Hochbetagte in stationären Einrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, gemeinsam mit dem Partner Landessportverband S.-H. e. V. das Präventionsgesetz im Lande umzusetzen, indem gesundheitsorientierte Bewegungsangebote für ältere und hochaltrige Menschen („Lübecker Modell Bewegungswelten“) unterstützt und bereitgestellt werden.

Umsetzung des Präventionsgesetzes im Hinblick auf SeniorInnen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Auskunft über Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in den Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins zu geben.

Sport und Bewegung für Ältere als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu veranlassen, dass Gemeinden per Rechtsvorschrift gesetzlich verpflichtet werden, als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit (§ 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein -GO-) die Förderung des organisierten Sports im Hinblick auf Bewegung für ältere Menschen wahrzunehmen.

Verbot der Teilnahme von Vertretern eines Seniorenbeirates/Kreisseniorenbeirates, des Landesseniorenrates an Sitzungen der Gemeindevertretung, des Kreistages an den für „nichtöffentlich“ erklärten Teil der Sitzungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die VertreterInnen des Seniorenbeirates an dem „nichtöffentlichen“ Teil der Gemeindevertretersitzung oder Kreistagssitzung und in den jeweiligen Ausschüssen teilnehmen können. Ausnahme: Der Vertreter des Seniorenbeirates/Kreisseniorenbeirates selbst ist Betroffener.

§ 47 d und § 47 f der Gemeindeordnung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gemeindeordnung § 47 d „Sonstige Beiräte“ und § 47 e „Stellung der sonstigen Beiräte“ eine zeitgemäße Änderung erfahren.

Seniorenämter einführen – das Kommunalrecht ergänzen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, das schleswig-holsteinische Kommunalrecht dahingehend zu ändern, dass Kommunen verpflichtet werden, Seniorenämter einzuführen.

Stärkere Ausgestaltung des Gleichstellungsgesetzes: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine stärkere Ausgestaltung des Gleichstellungsgesetzes einzusetzen.

Sicherstellung und Ausbau der ärztlichen Versorgung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert,

  1. mehr Studienplätze für die ärztliche Ausbildung zu schaffen und dies auch auf Bundesebene mit Nachdruck zu fordern und die neu zu schaffenden Studienplätze von Beginn an darauf auszurichten Ärzte für den ländlichen Räume verpflichtend zu qualifizieren und
  2. die neu auszubildenden Ärzte zu einem Teil dazu zu verpflichten, einen bestimmten Zeitpunkt nach dem Studium im Lande zu verbleiben und dort ihre Tätigkeit auszuüben.

Die BeraterInnen der Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung SH sollen in stationären Einrichtungen ein fester Bestandteil werden: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die BeraterInnen der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Heimmitwirkung SH im „§ 18 der Landesverordnung in den stationären Einrichtungen ein fester Bestandteil werden. Der Bewohnerbeirat sollte zur Bewältigung seiner Aufgaben einE BeraterIn hinzuziehen.

Namentliche Aufnahme der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Heimmitwirkung SH e.V. in die zu überarbeitende DVO zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, bei der anstehenden „Überarbeitung der DVO zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz die „LAG Heimmitwirkung SH e.V.“ namentlich aufzunehmen.

Besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Durchführungsverordnung ein neuer Absatz 2 in § 14 eingefügt wird, der folgenden Inhalt hat: „Ein Beirat wird auch in besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen gemäß SbStG gewählt, wenn in diesen Einrichtungen keine Wahlfreiheit bzgl. der Pflege, der Betreuung und der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.“

Mitwirkung und Mitbestimmung – Verstöße der Einrichtungsleitungen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verstöße gegen die Mitwirkung und Mitbestimmung gemäß der Durchführungsverordnung (SbStG-DVO) als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.

Die stationären Einrichtungen müssen die Mitbestimmung der Bewohnerbeiräte gemäß § 19 Abs. 2 (SbStG-DVO) umsetzen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in stationären Einrichtungen auch kulturelle Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung angeboten und umgesetzt werden.

Personalstellenschlüssel anpassen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Personalstellenschlüssel in den stationären Einrichtungen dem tatsächlichen pflegerischen Bedarf angepasst wird.

Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die junge Menschen motiviert, eine Ausbildung in der Altenpflege bzw. ab 2018 in der generalistischen Pflege aufzunehmen und im Berufsfeld zu verbleiben. Für Pflegeausbildungen müssen endlich die gleichen bildungspolitischen Prinzipien realisiert werden wie es für andere Erstausbildungen in Schleswig-Holstein selbstverständlich ist, nämlich die Integration in das System der staatlichen Berufsschulen*. Damit gewährleistet werden soll

  • die Teilnahme am berufsübergreifenden Unterricht im Umfang von mind. 360 Stunden (wichtig für Persönlichkeitsentwicklung und berufliche Mobilität),
  • die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Berufsabschluss die Fachhochschulreife zu erreichen (Durchlässigkeit z. B. zu einem Pflegestudium),
  • die Verknüpfung von Theorie- und Praxisunterricht durch qualifizierte Lehrer/innen (Standard an den staatlichen Berufsschulen: Ausbildung im Berufsfeld + Hochschulstudium + Referendariat),
  • dass SchülerInnen reguläre Schulbusse zu den Berufsschulstandorten nutzen können und nicht mehr zu weit auseinanderliegenden Lernorten mit eigenem PKW fahren müssen (hoher Zeitaufwand und hohe Kosten),
  • Gendergerechtigkeit (oben beschriebene Maßnahmen gelten in den männerdominierten Berufsausbildungen als selbstverständlich!).

Darüber hinaus muss durch flankierende Maßnahmen (Beratung, Schulung und Kontrolle der Ausbildungsbetriebe) gewährleistet werden, dass die Schülerinnen in erster Linie als Auszubildende und nicht als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden).

Betreuungskräfte nach § 87b Abs. 3 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen entsprechend ihren Aufgaben einsetzen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Betreuungskräfte nach § 87b Abs. 3 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen entsprechend ihren Aufgaben eingesetzt werden.

Verbesserung der ärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung der Bewohner in Pflegeeinrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Maßnahmen, basierend auf dem PNG (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) vom 29. Juni 2012, durchgesetzt werden, die ärztliche und fachärztliche Versorgung der Bewohner in Pflegeinrichtungen zu verbessern. Dazu gehören:

  • Auswertung der Erfahrungen der Pflegeeinrichtungen, die Kooperationsverträge aufgrund des PNGes bis Dezember 2015 abgeschlossen haben,
  • Kooperationsverträge als Standardvorgaben festlegen,
  • Kooperationsverträge, wenn möglich mit Ärzten mit der Zusatzausbildung Geriatrie abschließen,
  • in die Kooperationsverträge übrige Fachärzte mit einbeziehen (Augenärzte, Dermatologen, Endokrinologen, Neurologen, (Geronto)-Psychiater, Urologen, Gynäkologen, Orthopäden, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte etc.),
  • Bereitstellung eines Behandlungszimmers mit einer vereinbarten Grundausstattung (zu finanzieren aus den beträchtlichen Investitionskostenzuschüssen), Einrichtung einer Basis-Haus-Apotheke in der Pflegeinrichtung (Vereinbarung wie beim Sprechstundenbedarf (SSB) zwischen den Vertragsparteien KV und Landesverbände der Krankenkassen).

Medikamentenabgabe durch Ärzte im Notdienst: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass wegen der Ausdünnung der notdiensthabenden Apotheken die Ärzte im Notdienst die benötigten Arzneimittel selbst beim Patienten abgeben dürfen. Hierzu ist es natürlich erforderlich, dass der Arzt im Notdienst ein Grundsortiment an dringend erforderlichen Arzneimitteln mit sich führt. Dafür sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. {Vereinbarung auf einer Grundlage wie beim SSB (Sprechstundenbedarf) zwischen den Vertragsparteien KV und Landesverbände der Krankenkassen bzw. wie beim Entlassungsmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 7 SGB V bei der Verordnung von Arzneimitteln}.

Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen. Zu gewährleisten ist daher:

  1. Eine verpflichtende Erstellung und regelmäßig zu aktualisierende Liste essentieller Medikamente aus speziellen Fachgebieten mit Kennzeichnung unverzichtbarer, in 24 Stunden auszuliefernder Arzneimittel,
  2. verpflichtende Eintragung der Hersteller ihrer Lieferengpässe in diese Engpassliste,
  3. angemessene Vorhaltepflicht lebensnotwendiger Medikamente entlang der Lieferkette,
  4. angemessene Vorhaltepflicht entlang der Produktionskette,
  5. keine Monopolanbieter für lebenswichtige Medikamente,
  6. wenn Rabattverträge, dann mindestens zwei Anbieter,
  7. wenn Rabattverträge, dann mit Kontrolle der Lieferfähigkeit, Festlegen der Dauer der Lieferfähigkeit und Sanktionen bei Ausfall der Lieferfähigkeit,
  8. landesweites/nationales Vorratslager entsprechend der aktualisierten Liste,
  9. Einrichtung einer Koordinationsstelle auf Landesebene, besser Bundesebene BfArM), die Hilfestellung bei den auftretenden Problemen (Kontakte zu anderen Herstellern, Beschaffung von Rohstoffen, beschleunigte Inspektionen, Parallelimporten, Ausnahmeregelungen) leistet.

Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen wie z. B. trockene und feuchte Makuladegeneration und Glaukom ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige und diagnostisch sichere kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden.

Mindeststandards ÖPNV – seniorengerechte Leistungsangebote: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass es seniorengerechte Leistungsangebote im ÖPNV gibt und die Tarife entsprechend für Senioren attraktiv gestaltet werden. Hierzu gehört ein im NAH.SH-Verbund geltendes Seniorenticket, das die Individualverkehre verringert sowie der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz dient.

Mindeststandards ÖPNV: ÖPNV-Haltepunkte dort einrichten, wo sie wirklich gebraucht werden. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, so dass die Betreiber der ÖPNV-Verkehrsbetriebe gefordert sind, Haltepunkte so auszuwählen und auszustatten, dass für die Versorgung wichtige und lebensnotwendige Einrichtungen mit verträglichem Aufwand barrierefrei erreicht werden können.

Mindeststandards ÖPNV: Barrierefreiheit im ÖPNV. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Aufgabenträger des ÖPNV (Landkreise, kreisangehörige und kreisfreie Städte) über die NAH.SH GmbH die Barrierefreiheit 1. in den Transportmitteln des ÖPNV, 2. an den Haltepunkten des ÖPNV bis 2022 herstellen. Zu 1. gehören einheitliche Standards für die Ausstattung der Transportmittel (Busse und Bahnen), die es erlauben, den Beförderungsauftrag zu erfüllen. Zu 2. gehören die stufenlose Ein- und Ausstiegsmöglichkeit, gut lesbare Informationen und überdachte Wartehäuschen mit behinderten- und seniorengerechten Sitzmöglichkeiten.

Geltungserweiterung des „gelben“ Zusatzausweises zur Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 StVO (sonstige Parkerleichterung ohne parken auf speziellen Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol): Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Geltungsbereich des „gelben“ Zusatzausweises zur Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 StVO für alle Bundesländer gilt, insbesondere für Hamburg und Niedersachsen.

§ 2 Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen – Ergänzung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die "Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen" in Bezug auf öffentliche Garagen dahingehend erweitert wird, dass für Schwerbehinderte mit Gehbehinderung (Merkzeichen G) mindestens zwei Parkplätze vorgehalten und als solche gekennzeichnet werden.

Mindeststandards für den öffentlichen Verkehrsraum – Querungshilfen für Fußgänger: Das Wirtschafts- und Innenministerium sowie die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, dass die Mindeststandards altersübergreifend für sicher zu begehende Querungen der Fahrbahn von Straßen mit öffentlichem Verkehr senioren-, familien- und kinderfreundlich gestaltet werden und deshalb die Entscheidungen die Straßenverkehrsämter, Kommunen und Landkreise des Landes die nachstehenden Punkte verbindlich beachten müssen:

  1. Leicht erkennbare wie erreichbare sichere Übergänge in fairen Entfernungen nach Bedürfnis und nicht nach Querungshäufigkeit zu installieren,
  2. genügend breite, für mindestens 2 Rollstühle geeignete Schutzinseln in der Fahrbahnmitte bei Querungshilfen zu errichten,
  3. Ampeln fußgängerfreundlich mit unkomplizierten Schaltungen, deutlich wahrnehmbaren multisensorischen Signalen und genügend Querungsdauer einzurichten,
  4. Zebrastreifen innerörtlich von den Kommunen regeln zu lassen und durch frühzeitige Voranzeigen, Vorwarnsignale und Geschwindigkeitsbegrenzung zu sichern.

Verordnungen, die diesen Standards nicht genügen, sind zu aktualisieren bzw. aufzuheben. Sofern sie Bundesrecht betreffen, ist auf deren Änderung hinzuwirken. Das schließt bei Nichtachtung höhere Bußgelder, Strafpunkte bis zum Entzug der Fahrerlaubnis ein.

Mindeststandards: Sichere Ausgestaltung der Geh- und Fahrradwege. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Straßenverkehrsbehörden sowie die Städte und Gemeinden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu verpflichten und folgende Maßnahmen nach § 45 der Straßenverkehrsordnung zeitnah durchzuführen:

  • Rad-und Gehwege sollen immer getrennt und breit genug gestaltet werden. Wenn ein Radfahren auf der Fahrbahn mit Fahrradstreifen zu mehr Verkehrssicherheit beiträgt, ist dies entsprechend zu regeln.
  • Radwege bzw. Radfahrstreifen müssen stets sicher erkennbar markiert sein (durch Verkehrsschilder und/oder Bodenmarkierungen).
  • Absenkungen des Gehwegs für Rollstuhlfahrende, Rollatoren nutzende oder Kinderwagen schiebende Menschen sowie Blindenleitstreifen bzw. Bordsteinmarkierungen für Blinde müssen ebenso selbstverständlich sein wie die Beseitigung von Stolperfallen nach Frost oder baulichen Eingriffen in die Pflasterung.
  • Die Beleuchtung der Gehwege muss möglichst flächendeckend sein. Durch LED-Leuchten mit Kegellicht dürfen keine gravierenden Helligkeitsdefizite entstehen. Vordringlich bedarf es einer Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein mit folgender Zielrichtung:

Die Straßenbaulastträger und die sonstigen Veranlasser von Straßenbaumaßnahmen werden verpflichtet, bezüglich der Gestaltung von Gehwegen und Bürgersteigen etwaige Abweichungen von der DIN-Norm 18040-3 bzw. der im Entwurf befindlichen DIN-Norm 18070 schriftlich zu begründen. Die zuständigen Genehmigungsbehörden haben die Begründung auf ihre Schlüssigkeit hin zu prüfen. Das Ergebnis des Prüfverfahrens ist öffentlich zugänglich zu machen.

Politikevaluation: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, eine Politikevaluation zur Umsetzung der Beschlüsse des Altenparlaments (2009 bis 2014) bei einem unabhängigen und dafür prädestinierten politikwissenschaftlichen Institut in Auftrag zu geben und dem Altenparlament zu berichten.

Gesellschaftliche Anerkennung für die Beschäftigten im Pflegebereich: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich nachhaltig dafür einzusetzen, dass die Beschäftigten im Pflegebereich gesellschaftliche Anerkennung erhalten und ihre Vergütung den tatsächlichen Leistungen entspricht.


Arbeitskreis 2: „Altersarmut/Generationengerechtigkeit“

Rentenniveau: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Novellierung des 2004 beschlossenen RV-Nachhaltigkeitsgesetzes einzusetzen. Das Rentenniveau muss wieder auf mindestens 50 Prozent angehoben und dort für künftige Generationen gehalten werden.

Bedingungsloses Grundeinkommen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich mit der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens zu befassen.

Hälftige Zahlung der Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung durch den Rententräger für RentnerInnen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und auch im Bundesrat sich dafür einzusetzen, dass Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung wie die Regelbeiträge hälftig von allen Pflichtversicherten und hälftig von den Rentenversicherungen getragen werden. Die jetzige Regelung, dass Zusatzbeiträge allein von den Pflichtversicherten getragen werden, muss entfallen.

Kostenlose Kinderbetreuung, Gebühren für Kindertagesstätten und Kindergärten aufheben: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, eine Initiative zu ergreifen, mit dem Ziel, dass auch in Schleswig-Holstein die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Kindergärten generell kostenfrei ist.

„Mütterrente“: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, drei Entgeltpunkte erhalten. Die Leistungen der Mütterrente müssen als gesamtgesellschaftliche Herausforderung komplett und bereits jetzt aus Steuermitteln finanziert werden.

Erhöhung des Barbetrages für BewohnerInnen stationärer Einrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Bundestag den derzeitigen Barbetrag nach § 27 b SGB XII in Höhe von 109,08 € auf 200,00 € erhöht, um mittellosen BewohnerInnen von stationären Einrichtungen ein Leben in Würde und ihre Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.

Altersarmut endlich wirkungsvoll eindämmen! Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Landesebene und im Bundesrat für wirkungsvolle Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut einzusetzen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Eine zeitnahe Erhöhung des Lohnniveaus und eine deutliche Ausweitung sozialversicherungspflichtiger Jobs, damit der Arbeitslohn zum Leben reicht,
  • eine entsprechend deutliche Anhebung des Mindestlohns,
  • ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt, unter anderem für Alleinerziehende durch bedarfsgerechte Betreuungsangebote und flexiblere Arbeitszeitmodelle,
  • eine sozial gerechtere Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als tragende Säule der Altersvorsorge.

Einführung einer Erwerbstätigenpflichtversicherung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung einer Pflichtversicherung für Erwerbstätige einzusetzen.

Schonbetrag für GrundsicherungsbezieherInnen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Schonbetrag von GrundsicherungsbezieherInnen von 2.600 € (lt. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i. v. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a (DVO) auf 10.350 € angehoben wird, wie bei den SGB II-Leistungsempfängern.

Freibetrag SGB XII: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung nach dem SGB XII einzusetzen.

Zwangsverrentung durch das SGB II: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Zwangsverrentung durch das SGB II erfolgt. Der Weg zu einer vorgezogenen, verminderten Altersrente sollte allenfalls auf freiwilliger Basis erfolgen.

Die Pharmaindustrie soll unterschiedliche Verpackungsgrößen anbieten, die dem tatsächlichen Bedarf entsprechen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wirtschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pharmaindustrie die Medikamente in unterschiedlichen Verpackungsgrößen anbietet.

Neuregelung der Renten und Altersversorgung: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Renten und die Altersversorgung neu geregelt und für alle RentnerInnen erneuert werden.
Alleinerziehende Mütter und Väter sozial besserstellen: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Alleinerziehende sozial besser gestellt werden, damit sie nicht in Altersarmut abrutschen.

Intergenerativer Dialog: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Regionalkonferenzen zur Verständigung von Jung und Alt über die Ausgestaltung des demografischen Wandels durchzuführen.

Kostenlose Inanspruchnahme der Verbraucherzentralen im Lande: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und Landesregierung werden aufgefordert, die Verbraucherzentralen des Landes finanziell so auszustatten, das diese zum Wohle aller Bürger wieder kostenfrei Auskünfte und Hilfe erteilen. Die finanziellen Mittel dafür sollten aus den verhängten Bußgeldern des Bundeskartellamtes bereitgestellt werden.

Abschaffung der Anliegerkosten im Straßenbau: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Kommunalabgabengesetz dahingehend geändert wird, dass die Anliegerkosten entfallen.

Auch im Alter gut und sicher leben: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat einzusetzen für: Gut und sicher leben – auch im Alter – für einen neuen Generationenvertrag.

Informationen bezüglich zuzahlungsbefreiter (rezeptpflichtiger) Medikamente an den Patienten: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die GKV ihre Krankenkassen verpflichtet, Informationsmaterial als Flyer bezüglich der Zuzahlungsbefreiung von rezeptpflichtigen Medikamenten ihren Mitgliedern zuzuschicken und in den Arztpraxen auszulegen (Beispiel von der AOK 2007). Gleichzeitig sollte der Flyer die Patienten ermutigen, bei den Ärzten und Apotheken bezüglich einer Zuzahlungsbefreiung nachzufragen.

Hilfsmittelversorgung durch Kranken- und Pflegekassen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass nach Verordnung von Hilfsmitteln auf notwendige Qualität und Eignung der gelieferten Produkte geachtet wird. Niedrigstpreise dürfen nicht mit noch niedrigerer Qualität bzw. Unbrauchbarkeit verbunden sein.

Seniorenzuschläge bei Autoversicherungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung mögen sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Autoversicherer nicht mehr Aufschläge von Senioren fordern.

Sprachkurse für Flüchtlinge: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jedem sich in Schleswig-Holstein aufhaltenden registrierten Flüchtling, unabhängig von seiner Bleibeperspektive, sofort Sprach- und Integrationskurse (im Herbst 2015 noch Einstiegskurse genannt) zu vermitteln und die dafür entstehenden Kosten aus Landesmitteln zu tragen.

Bestattungsordnungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu beschließen, dass das Bestattungswesen liberalisiert wird.

Lockerung des Friedhofszwangs: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, den Friedhofszwangs aufzuheben, eine neue Art der Beerdigung einzuführen und eine gebührenfreie Privatbestattung zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Verstreuung der Totenasche, wenn es der letzte Wille des Verstorbenen ist, auf seinem eigenen Grundstück, auf privaten Grundstücken, in Parks, Flüssen oder ausgewiesenen Flächen zu gestatten.


Arbeitskreis 3: „Senioren und Digitalisierung“

Freier und kostenloser Zugang zum Internet, offenes WLAN für alle öffentlichen Gebäude: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, in den öffentlich genutzten Gebäuden des Landes einen offenen und kostenfreien Zugang zum Internet anzubieten und sich dafür einzusetzen, dass dies in allen öffentlich genutzten Gebäuden angeboten wird.

Digitalisierung in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Störerhaftung ersatzlos gestrichen wird.

Digitales Testament: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass eindeutige und einheitliche Regelungen zum Wohle aller Bürger für das digitale Erbe im Internet geschaffen werden, dass die Regelungen öffentlich gemacht werden und die bestehenden Broschüren, PDF-Dateien und sachbezogene Schriftstücke, unter Beachtung der neu geschaffenen Regelungen, geändert werden.

Mehr Verbraucherschutz im Internet: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für mehr Verbraucherschutz im Internet und in der Telekommunikation einzusetzen.

Sicherheit der Bürger im Land: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Bürger durch eine dichte Polizeipräsenz, Einsatz von digitaler Technik, vermehrte Streifen und Neueinrichtung von Polizeiposten im ländlichen Bereich erhöht wird.

Rentenbesteuerung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, mehr Informationsangebote für RentnerInnen zur Überprüfung der Steuerpflichtigkeit anzubieten.

Informationen bezüglich der Wahlfreiheit rezeptpflichtiger Medikamente, für die es Nachahmer-Präparate (Generika) gibt: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die GKV ihre Krankenkassen verpflichtet, Informationsmaterial als Flyer bezüglich der Wahlfreiheit zwischen dem Wunschmedikament und dem Vertragsmedikament ihren Mitgliedern zuzuschicken und in den Arztpraxen auszulegen. Gleichzeitig sollte der Flyer die Patienten ermutigen, bei den Ärzten und Apotheken bezüglich seines Wunschmedikamentes nachzufragen.

Digitalisierung aller Lebensbereiche – Rechte der SeniorInnen berücksichtigen: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, durch gesetzliche bzw. administrative Regelungen zu gewährleisten, dass auch zukünftig Behördenkontakte und Bankgeschäfte, insbesondere Steuererklärungen ohne Verwendung des Internets und ohne zusätzliche Kosten getätigt werden können, damit auch zukünftig in allen Lebensbereichen die mündliche und schriftliche Beteiligung möglich bleibt. Auf die Entwicklung technischer Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Rundfunk- und Fernsehgeräte oder Assistenzsysteme in Kraftfahrzeugen ist auf benutzergerechte und damit altersgerechte Handhabung im Interesse vor allem der Senioren durch geeignete Maßnahmen Einfluss zu nehmen.

Einfluss der Digitalisierung auf soziale und ökonomische Informationsverbreitung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die zu erwartende Digitalisierung sozialverträglich und barrierefrei umzusetzen.

Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für einen Ausbau der Hilfen für die Einkommensteuererklärung einzusetzen.

Broschüren und PDF-Dateien und weitere betroffene Schriftstücke auf Bundes- und Landesebene zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die oben genannten Broschüren, Schriftstücke und digitalen Dateien um den Passus Einkäufe, Versicherungsabschlüsse und Geschäftsabschlüsse über das Internet erweitert werden.

Niederdeutsche Sprache im Rundfunk und TV: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die niederdeutsche Sprache im Rundfunk und TV der Landesprogramme eine umfangreichere Sendezeit erhält.

Sprache im Radio und Fernsehen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu berücksichtigen, dass der Anteil der älteren Bevölkerung erheblich zunimmt und einher die Hörfähigkeit der Älteren altersbedingt abnimmt, die Rundfunk- und Fernsehsender dafür Sorge tragen müssen, dass die Moderatoren eine umfassende Sprachausbildung erhalten. Die Technik der Modulation, Sprache und Hintergrundmusik, auf das beste technische Niveau angehoben wird.


Weitere Informationen zum Altenparlament finden Sie auf der Homepage des Landtages.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will durch die in dieser Woche gestarteten Rentenkampagne die gesetzliche Rente stabilisieren und stärken. Diese Kampagne soll auf die anstehende Bundestagswahl wirken.

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Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagte zum Kampagnenstart am Dienstag in Berlin: „Unsere zentrale Forderung für den Kurswechsel in der Rentenpolitik ist eine Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus. Wir fordern außerdem, dass das Rentenniveau langfristig deutlich erhöht werden muss. Und wir wollen die betriebliche Altersversorgung stärken und ausweiten. Der erste zwingende Schritt ist die Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus. [...] Denn wenn wir nichts ändern, werden 2040 oder 2050 Millionen der heute noch jungen Menschen von sozialem Abstieg oder gar Altersarmut betroffen sein. [...] Den demographischen Wandel mit Leistungskürzungen zu beantworten, ist keine Lösung und mutlos. Im Mittelpunkt der Rentenpolitik muss wieder eine verlässliche Leistung stehen. Unsere Vorschläge: Jetzt muss damit begonnen werden, die aktuell gute Situation der Rentenversicherung und die Rücklage zu nutzen, um Spielräume zu gewinnen. Dazu muss die Politik endlich alle versicherungsfremden Leistungen voll aus Steuermitteln erstatten, allen voran die rund sieben Milliarden Euro jährlich für die Mütterrente. Und wir müssen so früh wie möglich beginnen, den Beitragssatz maßvoll, in kleinen Schritten, auf 22 Prozent anzuheben. Dies wird bis 2030 sowieso notwendig sein. Ziehen wir die Erhöhung vor, können wir die Demografiereserve ausbauen und das Rentenniveau stabilisieren.  Wir brauchen aber auch gute und gutbezahlte Arbeit. [...] Auch daran messen wir die Rentenpolitik. [...]“

Die Kampagne des DGB wird von der Linken und der SPD begrüßt. Es gibt jedoch auch Kritik an der als zurückhaltend beschriebenen Position des DGB, dieser habe sich z.B. bei der erfolgten Anhebung des Renteneintrittsalters und bei Rentenkürzungen nicht klar gegen diese positioniert.

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