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Alltägliches Leben

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) bietet ihren Ratgeber „Das richtige Pflege- und Seniorenheim“ nun auch mit russischer oder türkischer Übersetzung an. Er soll auch damit auch Zugewanderten eine Orientierungshilfe bieten.

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„Unter den Älteren sind immer mehr Menschen, die in jungen Jahren nach Deutschland zugewandert sind“, heißt es von der BAGSO in einer Pressemitteilung. „Wenn sie auf Pflege angewiesen sind, stellt sich auch für sie und ihre Familien die Frage nach einer passenden pflegerischen Versorgung und gegebenenfalls der Wahl eines Pflegeheims.“ Der BAGSO-Ratgeber bietet in solchen Fällen Orientierung und Hilfestellung an – nun auch für Zugewanderte aus türkisch- und aus russischsprachigen Ländern.

Die Publikation enthält neben allgemeinen Informationen auch eine Checkliste, die bei der Auswahl einer Einrichtung helfen soll. Der Fragenkatalog, mit dem sich Qualität und Leistungen verschiedener Anbieter bewerten und vergleichen lassen, ist in Kooperation mit dem BIVA-Pflegeschutzbund entwickelt worden. Die zweisprachigen Ausgaben wurden durch das Bundesseniorenministerium gefördert.

Die Broschüren können auch in größerer Stückzahl kostenfrei bestellt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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Der schleswig-holsteinische Landtag hatte sich im Januar mit zwei Anträgen befasst, in denen es um niedrigschwellige Hilfe für Ältere geht. Die Anträge sind an den Sozialausschuss überwiesen worden, der sich für September auf eine mündliche Anhörung geeinigt hat.

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Bis Mitte Juli hatten die Fraktionen Zeit, Anzuhörende für eine mündliche Anhörung am 23. September 2023 zu benennen. An diesem Tag wird unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein ihre Positionen zu den beiden Anträgen in Kiel erläutern. Konkret geht es um die 100 von der SPD geforderten hauptamtlichen „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ und um den Alternativantrag der damaligen Landesregierung („Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden“).

Inzwischen hat bereits eine schriftliche Anhörung im Sozialausschuss stattgefunden, in deren Rahmen zahlreiche Organisationen Stellungnahmen einreichten. Der Sozialverband SoVD kritisiert in seiner Stellungnahme den Alternativantrag der Regierungsfraktionen: „Die Regierungsfraktionen machen es sich in unseren Augen zu einfach, wenn sie fast ausschließlich den Bund in der Pflicht sehen, die Finanzierung sicherzustellen und die Unterstützung der Landesregierung offenbar vor allem auf der ideellen Ebene sehen.“ Auch der Sozialverband VdK begrüßt die vorgeschlagene Finanzierung des SPD-Antrags, der die Schaffung von 100 hauptamtlichen Stellen vorsieht. Ähnliches kommt ebenfalls von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG): „100 hauptamtliche Stellen für ‚Vor-Ort-für-dich-Kräfte‘ zu schaffen ist aus unserer Sicht modellhaft ein guter Anfang. Eine entsprechende (positive) Evaluation könnte dann ggf. in eine Regelfinanzierung führen.“

In vielen Stellungnahmen wird auch auf Fragen der Namensgebung aufmerksam gemacht. So befindet der SoVD den häufig in der politischen Diskussion verwendeten Begriff „Gemeindeschwester“ nicht mehr zeitgemäß, stellt aber gleichzeitig dahin, ob die Bezeichnung „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ viel besser sei. Die DAlzG betont, dass eine Differenzierung der Begriffe wichtig sei. Eine „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ sei zum Beispiel von dem Konzept einer „Communitiy-Health-Nurse“ (CHN) zu unterscheiden. Letztere sei eine speziell ausgebildete Pflegefachperson, während die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ eher der aufsuchenden Sozialarbeit zuzuordnen sei. „Wir denken, Voraussetzung dieser Anträge ist letztendlich ein Gesamtkonzept, dass alle sozialen und pflegerischen Aspekte berücksichtigt, um eine optimale Lösung für die betroffenen Menschen zu finden“, so der Verband.

Die größte Interessenvertretung der Generation 60 plus im Land Schleswig-Holstein ist mit 151 kommunalen Mitgliedseinrichtungen der LSR, der ebenfalls um eine schriftliche Stellungnahme gebeten wurde. Der LSR erklärt darin, beide Anträge „voll umfänglich“ zu unterstützen. In der Stellungnahme verweist der Vorsitzende Peter Schildwächter zudem auf die Anträge an die Altenparlamente, die zeigten, dass der LSR sich mit dem Thema „schon sehr früh und vorausschauend“ auseinandergesetzt habe.

Die Anzuhörendenliste für die mündliche Anhörung im Sozialausschuss nach der Sommerpause finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zur Übersicht im Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein mit weiteren Dokumenten und Stellungnahmen.

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Seit Ende Mai läuft die Kampagne zum Beteiligungsprozess im Hinblick auf die Erstellung des 7. Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) der Bundesregierung. Mittels Onlinebefragung, Beteiligungsforen und Fokusgruppen will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Sichtweisen armutsbetroffener Menschen stärker einbeziehen.

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„Bei der Erstellung des 7. Armuts- und Reichtumsberichts richten wir auch einen Fokus auf verdeckte Armut und beziehen Menschen mit Armutserfahrung stärker ein“, so hieß es schon im Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Inzwischen läuft der damals angekündigte Beteiligungsprozess unter dem Titel „Armut?! – Das geht uns alle an!“, an dessen Ende Erkenntnisse für den 7. Armuts- und Reichtumsbericht stehen sollen.

„Viele tagtägliche Herausforderungen und Benachteiligungen lassen sich eben nicht in Zahlen und Statistiken abbilden, sondern nur in der Lebenswirklichkeit und in konkreten Lebenssituationen die Menschen uns mitteilen“, so der Bundesminister Hubertus Heil (SPD) in einer Videobotschaft zum Beteiligungsprozess. „Deshalb bitte ich um Mithilfe für den nächsten Armuts- und Reichtumsbericht.“

Ein Teil dieses Beteiligungsprozesses ist der Online-Fragebogen, den Sie noch bis Oktober 2023 ausfüllen können. „Mit Ihren Antworten helfen Sie uns, den Bericht mit Ihrer Stimme zu bereichern“, heißt es auf der Internetseite zur Befragung. „Uns interessiert, in welcher Lage Sie sich aktuell befinden, welche Sorgen Sie haben und wo Sie in Deutschland Handlungsbedarf sehen.“ Die Beantwortung dauert etwa 10 bis 15 Minuten, alle Antworten sind anonym und unverbindlich und können nicht auf einzelne Teilnehmende zurückgeführt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Die vom Bund eingerichtete Stiftung Härtefallfonds hat mit der Entscheidung über die Anträge auf Leistungen begonnen. Mittels Einmalzahlungen sollen dabei unter anderem Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung abgemildert werden.

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Im November 2022 hatte die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Stiftung Härtefallfonds geschaffen, inzwischen ist mit der Auszahlung der ersten Anträge begonnen worden. Die Stiftung des Bundes hat ihren Sitz in Cottbus und richtet sich an bestimmte Personen, die einen erheblichen Teil der Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und durch diese Auswirkungen in der gesetzlichen Rente benachteiligt fühlen.

Die Einmalzahlung beträgt 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro, wenn sich das jeweilige Bundesland an den Leistungen beteiligt. Anspruch hat nur, wer nur über eine Rente nahe des Grundsicherungsniveaus verfügt. Anträge auf Leistungen aus der Härtefallfonds-Stiftung können noch bis zum 30. September 2023 eingereicht werden. Bislang sind rund 128.000 Anträge eingegangen, davon entfallen rund 73.000 Fälle auf Spätaussiedler*innen, 44.000 auf jüdische Kontingentflüchtlinge und 11.000 auf Betroffene aus der Ost-West-Überleitung.

Anspruch auf die Einmalzahlung wegen der Auswirkungen der Rentenüberleitung von Ost und West hat, wer vor dem 2. Januar 1952 geboren ist, nach dem 31. Dezember 1996 in Rente gegangen ist und am 1. Januar 2021 eine oder mehrere Renten von insgesamt weniger als 830 Euro netto bezogen hat. Dazu muss eine nach Tätigkeitsbereich unterschiedliche Zeit in der DDR gearbeitet worden sein.

Weitere Informationen und die Einzelheiten zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

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Zum 1. Juli 2023 sind einige neue Regelungen im Sozialrecht in Kraft getreten, über die die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein informiert.

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„Nachdem zum 1. Januar durch tiefgreifende Reformen ‚Hartz IV‘ das Bürgergeld geworden ist, erwarten Bezieher*innen dieser Leistungen einige weitere Änderungen“, teilt Samiah El Samadoni, die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten mit. „Auch in anderen Bereichen wird es zu Neuerungen kommen.“ In einer Pressemitteilung informiert sie über die einzelnen Änderungen.

So wurde zum 1. Juli unter anderem das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) eingeführt, durch das insbesondere die häusliche Pflege gestärkt und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen entlastet werden sollten. Für die Versicherten steigt dadurch der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 auf 3,4 Prozentpunkte, für Kinderlose auf 4 Prozentpunkte.

Eine weitere Änderung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung betrifft das E-Rezept, das zwar schon letztes Jahr eingeführt wurde, seit dem 1. Juli 2023 aber über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke einlösbar sein soll. Da gleichzeitig auch Systeme in den Apotheken umgestellt werden, kann eine flächendeckende Nutzungsmöglichkeit des E-Rezepts per Gesundheitskarte noch etwas dauern.

Für Rentner*innen gab es zudem mit Beginn des Monats eine Rentenerhöhung um 4,39 Prozent in Westdeutschland. Im Osten stiegen die Renten um 5,86 Prozent, wodurch die Rentenangleichung bereits ein Jahr früher als ursprünglich geplant eintritt.

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Am 16. Juni fand zum vierten Mal der Digitaltag statt. Laut Veranstalter*innen haben über 2.000 Aktionen in ganz Deutschland einen Beitrag zur Förderung digitaler Teilhabe geleistet.

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Auch in diesem Jahr hat das Bündnis „Digital für alle“ den Digitaltag ausgerufen. Mit diesem Aktionstag will die Initiative digitale Teilhabe erlebbar machen und stärken, digitales Engagement fördern, Kompetenzen in den Vordergrund zu rücken und zu einer Überwindung digitaler Teilhabe beitragen. Das passende Motto des Digitaltags in diesem Jahr: „Digitalisierung – Entdecken. Verstehen. Gestalten.“

Laut Bericht der Veranstalter*innen habe es den Tag über bundesweit über 5.000 Stunden Programm gegeben.  „Die Menschen haben Lust, die Digitalisierung zu entdecken und besser zu verstehen“, lässt sich Kimberly Klebolte, Geschäftsführerin der Initiative „Digital für alle“, in der Meldung zum diesjährigen Digitaltag zitieren. „Die positive Resonanz, die wir heute erfahren haben, bestätigt unsere Arbeit: der Bedarf an Angeboten, die Digitalisierung alltagsnah erlebbar zu machen, ist hoch – und es wird auch schon viel umgesetzt. Mit dem Digitaltag zeigen wir, was möglich ist.“

Das hinter dem Digitaltag stehende Bündnis besteht aus mehr als 25 Organisationen aus der Zivilgesellschaft und Wohlfahrt, der Wissenschaft, Wirtschaft und der Kultur. Eine dieser Organisationen ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die sich auch mit eigenen Angeboten an dem Aktionstag beteiligt hat. So fanden unter anderem Veranstaltungen in Osnabrück und Stuttgart unter dem Titel „Jung. Alt. Digital“ statt, die einen intergenerationalen Austausch über den Umgang mit digitalen Technologien ermöglichten.

Im Sommer 2024 jährt sich das Konzept des Digitaltags zum fünften Mal. Das Datum für den Aktionstag im Jubiläumsjahr wird der 7. Juni 2024 sein.

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Bundesweit sollen nach Vorstellungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) niedrigschwellige Anlaufstellen in sozial benachteiligten Regionen entstehen. Die bereits 2022 vorgestellten Pläne konkretisieren sich nun in einem Gesetzentwurf.

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Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist vereinbart, in besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen niedrigschwellige Beratungsangebote für Behandlung und Prävention zu errichten. Als Beispiel wurde dort bereits der Begriff der Gesundheitskioske aufgeführt. Im August 2022 stellte Minister Lauterbach dann seine Pläne dazu vor: Bundesweit sollen rund 1.000 dieser sogenannten Gesundheitskioske entstehen, die Menschen in sozial benachteiligten Regionen mit einer besseren medizinischen Versorgung erreicht. Pro 80.000 Menschen solle ein Kiosk errichtet werden, wobei die Armut des Stadtteils im Vordergrund stehen müsse, wie der SPD-Politiker damals erklärte.

Weitere Details sind nun durch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) bekannt geworden. Unter anderem berichtet das Ärzteblatt im Juni zu den Inhalten. Ziel dieser Anlauf- und Beratungsstellen sei demnach, die individuelle Gesundheitskompetenz insbesondere von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu erhöhen. Auch die Durchführung von Routineaufgaben wie Blutdruckmessungen sollen vor Ort übernommen werden können. Mitarbeitende sollen Pflegekräfte sein, die Leitung solle jeweils von einer Pflegefachkraft übernommen werden.

Das Bundesgesundheitsministerium geht von jährlichen Kosten in Höhe von 400.000 Euro pro Kiosk aus, wovon die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit knapp 75 Prozent den Hauptteil tragen soll. Weitere 20 Prozent sollen von den Kommunen übernommen werden, den Rest hätten die Privaten Krankenversicherungen (PKV) zu tragen. Die Kommunen haben bei der Errichtung laut Gesetzentwurf das Initiativrecht. Besonderheiten vor Ort könnten durch einen gewissen Gestaltungsspielraum Berücksichtigung finden, beispielsweise in Form mobiler Kioske in Bussen. Die Beratungsangebote sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden.

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Laut Deutschem Zentrum für Altersfragen (DZA) bringen sich ältere Menschen aktiv in die Gesellschaft ein – in der Stadt mehr als auf dem Land.

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Die 60- bis 90-Jährigen, die in Städten leben, engagieren sich häufiger ehrenamtlich als Menschen dieser Altersgruppe auf dem Land (22,6 vs. 16,6 Prozent). Das geht aus Daten des Deutschen Alterssurvey hervor, die das DZA ausgewertet hat. Auch sind ältere Städter*innen häufiger Mitglied einer politischen Partei (7,7 vs. 3,8 Prozent) und geben häufiger an, politisch stark oder sehr stark interessiert zu sein (56,9 vs. 48,9 Prozent).

Anders sieht es im familiären Umfeld aus. Auch hier bringen sich ältere Menschen aktiv ein, die Beteiligung an der Betreuung von Enkelkindern ist dabei in Stadt und Land gleichermaßen vorhanden. Etwa ein knappes Drittel der Menschen zwischen 60 und 90 Jahren mit Enkelkindern sind an deren Betreuung beteiligt. Ähnlich hohe Anteile der Altersgruppe zwischen Stadt und Land sind auch bei der Pflege und Unterstützung für eine pflegebedürftige Person zu verzeichnen.

Das es entgegen der Beteiligung im familiären Umfeld bei ehrenamtlichem und politischem Engagement Unterschiede gibt, führt das DZA auf die Gelegenheitsstrukturen wie Vereinsangebote vor Ort zurück. Aber auch die Erreichbarkeit (z.B. ÖPNV-Struktur) und Stadt-Land-Unterschiede in der Sozialstruktur könnten eine Rolle spielen.

„Durch die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im städtischen und ländlichen Raum sind Teilhabemöglichkeiten für ältere Menschen im ländlichen Raum weiter zu verbessern. Hierdurch könnten auch die wichtigen Potenziale älterer Menschen für ehrenamtliches und politisches Engagement besser genutzt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung zu den Ergebnissen der Datenanalyse.

Die Pressmitteilung finden Sie hier.

Unter diesem Link gelangen Sie zum DZA-Factsheet.

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Für Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen kann ein gemeinsamer Urlaub für Entlastung und schöne Erlebnisse sorgen. Im Rahmen einer Online-Veranstaltung klärt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) über spezielle Urlaubsangebote auf.

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„Für Menschen mit einer Demenz und ihre pflegenden Angehörigen kann diese Zeit eine ganz besondere Bedeutung haben“, schreibt die DAlzG in ihrer Veranstaltungsbeschreibung im Hinblick auf gemeinsame Urlaube. „Angehörige können im besten Fall ein Stück Verantwortung abgeben, während sie gleichzeitig doch alles im Blick haben.“

Für Menschen mit Demenz gebe es bereits spezielle Angebote,  beispielsweise in Form von „Betreuten Urlauben. Über die Vielfalt der Angebote will der Fachtag berichten, in Live-Interviews kommen professionelle Anbieter*innen, ehrenamtliche Organisator*innen sowie Urlauberinnen und Urlauber mit ihren Erfahrungen zu Wort.

Die Veranstaltung findet am 4. Juli von 9:00 bis 13:00 Uhr digital via Zoom statt, ist kostenfrei und richtet sich an haupt- und ehrenamtlich Tätige aus den Bereichen Altenhilfe und Tourismus, an Verantwortliche in Kommunen, pflegende Familien und Interessierte.

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Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) hat die Publikationsreihe KNE Transfers „Einsamkeit in Theorie und Praxis“ entwickelt. Fokus der kürzlich erschienen ersten Ausgabe ist die Zivilgesellschaft.

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Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen, sind die Ziele des Kompetenznetz Einsamkeit. Das am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. angesiedelte Projekt setzt sich dabei mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander.

Einen breiten Überblick zum bestehenden Wissen gibt nun die neue Publikationsreihe des KNE mit dem Titel „Einsamkeit in Theorie und Praxis“. Die Reihe orientiert sich am jeweiligen Jahresschwerpunktthema, das im letzten Jahr unter der Überschrift Zivilgesellschaft stand.

In einem ersten inhaltlichen Kapitel beleuchtet die rund 50 Seiten umfassende Publikation theoretische Aspekte des Themas, zum Beispiel zu der Verbreitung von Einsamkeit in Deutschland und Dimensionen, die mit Einsamkeit einhergehen. Über „Wege aus der Einsamkeit“ geht es im darauffolgenden Kapitel. Darunter wird auch der Frage nachgegangen, wie Angebote der Sozialen Arbeit ausgestaltet werden könnten, um dem Thema passend zu begegnen.

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

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