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Alltägliches Leben

Schutzmaßnahmen zur verlangsamten Ausbreitung der Coronavirus-Erkrankung zeigen in diesen Tagen auch verstärkt die Möglichkeiten von Digitalisierung auf. So arbeiten auch parlamentarische Abgeordnete von zu Hause, Ausschusssitzungen finden telefonisch bzw. digital statt. Technisch ist es kein großer Schritt, Telefonkonferenzen oder digitalen Sitzungen von öffentlich tagenden Ausschüssen online zu übertragen.

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Am Freitag, den 03.04., kommt der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages ab 8 Uhr zu seiner nächsten Sitzung erneut telefonisch zusammen. Bereits am 27.03. hatte der Sozialausschuss in dieser Form getagt und sich vom Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Heiner Garg, und der Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Sabine Sütterlin-Waack, informieren lassen. Dies war die erste digitale Sitzung des Ausschusses.

Weitere Sitzungen des Sozialausschusses in Form einer Telefonkonferenz sind für den 09.04. ab 18 Uhr und den 17.04. vorgesehen. Sie werden live über ParlaRadio auf der Website des Landtages übertragen und sind somit öffentlich.

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Zurzeit breitet sich die Corona-Viruserkrankung 2019 (englisch: Corona Virus Disease 19, kurz Covid 19) weiter aus. Dadurch werden auch die älteren Menschen, die auf Unterstützung in der Pflege angewiesen sind, weiter belastet und einer höheren Gefahr ausgesetzt.  Daher veröffentlichen wir heute, anlässlich des Tages der älteren Generation, eine Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).

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Die BAGSO fordert die Politik auf, bei der Bekämpfung der Folgen der Corona-Epidemie die Anstrengungen zum Schutz älterer Menschen zu Hause, in der ambulanten Pflege und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken.

Die bekannt gewordenen Infektionsfälle mit vielen Todesfällen in Pflegeheimen zeigen, dass auch die Altenpflege nur unzureichend auf die Epidemie vorbereitet ist. Die derzeitige Ausnahmesituation stellt die Gesellschaft vor Fragen von hoher ethischer Relevanz. Dies betrifft den Umgang mit begrenzten Ressourcen wie Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten ebenso wie die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Reduzierung sozialer Kontakte in Pflegeheimen.

Überall wo Menschen pflegerisch versorgt werden, braucht es dringend und in ausreichendem Umfang Atemschutzmasken und Schutzkleidung. In der häuslichen Pflege geht es zudem um die Sicherstellung der Versorgung. Für osteuropäische Pflegekräfte müssen in bilateralen Gesprächen Lösungen gefunden werden, die ihnen Reisefreiheit garantieren. Pflegende Angehörige müssen schnell und unbürokratisch unterstützt werden.

Die BAGSO hält es für richtig und wichtig, dass die in Deutschland erst vor einer Woche in Kraft getretenen Regelungen zur Einschränkung physischer Kontakte bis auf Weiteres unverändert gelten. Ein besonderes Augenmerk muss aber auf die Situation allein lebender älterer Menschen sowie auf die Situation in Alten- und Pflegeheimen gelegt werden. Für allein lebende Menschen braucht es überall lokale „Anrufstationen“ und die Betroffenen müssen davon erfahren. Die Einschränkungen persönlicher Kontakte zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen und mit ihren Angehörigen bergen selbst gesundheitliche Risiken und müssen so bald wie möglich durch mildere Maßnahmen wie besondere Hygienevorkehrungen ersetzt werden.

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Bereits im Juli 2019 hatte die Bundesregierung beschlossen, eine Stiftung zur Förderung von Ehrenamt ins Leben zu rufen. Nun haben auch Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

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"Ehrenamt ist unersetzlich und Markenzeichen unseres Landes!“, wird Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in einer Mitteilung zitiert. Auf Initiative seines Ministeriums, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte die Bundesregierung bereits im vergangen Sommer beschlossen, die „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ gründen zu wollen. Dieser Vorschlag ist im Rahmen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse" entstanden. „Ohne das ehrenamtliche Engagement von Millionen Menschen in Deutschland wären die vielfältigen Angebote in Sport- oder Kulturvereinen und die täglichen Einsätze der Rettungsorganisationen nicht denkbar. Diesen Einsatz wollen wir mit der Stiftung unterstützen“, so Seehofer weiter.

Am 30. Januar 2020 hatte auch der Deutsche Bundestag den Plänen zugestimmt. Im Februar folgte dann auch die Zustimmung des Bundesrates, womit das Gesetz zur Gründung der Stiftung nun endgültig beschlossen ist. Die Stiftung soll ihren Sitz in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) haben, womit auch ein weiterer Schritt der Dezentralisierung von Bundeseinrichtungen getan sein.

Ziel der Stiftung sei es, „dazu beizutragen, ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement in Deutschland zukunftssicher zu machen. Daher wird sie Innovationen - insbesondere in der Digitalisierung - fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen.“ Die Stiftung soll zum Beispiel Vereinen und Initiativen bei der Weiterentwicklung und Qualifizierung ihrer ehrenamtlich tätigen helfen und bundesweit als Anlaufstelle dienen.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind in Deutschland etwa 30 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig bzw. gesellschaftlich engagiert.

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Im Februar hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung ein Konzept für ein Pflege- und ein Entlastungsbudgets vorgelegt. Eine Einführung eines solchen Budgets hatte die Bundesregierung vergangenen Sommer zunächst verschoben.

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„Zu viele Antragsformulare, zu komplizierte Regelungen und zu schematische Angebote erschweren die Pflege zu Hause unnötig“, kritisiert Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, in einer Pressemitteilung die aktuelle Situation. „Wir müssen die Bürokratie entschlacken und individuellere Leistungen ermöglichen, um hunderttausende pflegende An- und Zugehörige massiv zu unterstützen. Denn viele sind kurz davor, aus der Pflege zu Hause auszusteigen.“ Diese Entschlackung soll über ein Pflege- und ein Entlastungsbudget umgesetzt werden, welche mehrere Leistungen für pflegende Angehörige zu einem Budget zusammenfasst. Das Entlastungsbudget steht als Ziel der großen Koalition bereits im Koalitionsvertrag, eine Entscheidung darüber wurde im vergangenen Jahr jedoch auf 2020 vertagt.

Mit dem nun vorgelegten Konzept des Pflegebevollmächtigten könnten die Pflegeleistungen über zwei Budgets neu strukturiert werden: Ein Pflegebudget und das Entlastungsbudget. Im Pflegebudget, welches den Pflegebedürftigen monatlich zur Verfügung stehen soll, sollen die bisherigen Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, Entlastungsbudget und weitere Leistungen zusammengefasst werden. Die Höhe des Budgets misst sich dann am Pflegegrad. Ebenso am Pflegegrad soll das Entlastungsbudget orientiert sein, welches hingegen Quartalsweise zur Verfügung steht. Es soll flexibel für Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden können, um eine Pflege auch zu gewährleisten, wenn pflegende Angehörige einmal abwesend sind. Weitere Informationen dazu können Sie dem ausführlichen Diskussionspapier des Pflegebevollmächtigten entnehmen.

„Mit dem neuen Konzept des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, würde sich der Bürokratiedschungel lichten. Die häusliche Pflege könnte so einfacher und flexibler werden“, begrüßt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, die Vorschläge. In Deutschland werden derzeit knapp 1,8 Millionen Menschen häuslich gepflegt.

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Für alle Menschen bedeutet die aktuelle Zeiten sozialer Distanz aufgrund des Corona-Virus starke Einschränkungen. Der Digital-Kompass gibt nun Tipps, welche digitalen Angebote den Alltag in dieser Zeit erleichtern können.

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Gerade Senior/innen gelten aufgrund des Lebensalters als besonders gefährdet. Viele bleiben aus Sorge vor einer Ansteckung lieber ganz zu Hause, Kinder und Enkelkinder sollen nach Möglichkeit nicht zu Besuch kommen. Da kann der Alltag schnell zur Belastung werden: Wie bekomme ich Lebensmittel? Womit kann ich mich beschäftigen? Welche digitalen Möglichkeiten gibt es, um mit der Familie kommunizieren zu können? Auf diese Fragen gibt der Digital-Kompass, ein Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und des Vereins „Deutschland sicher im Netz“,  antworten. In einem Artikel auf der Internetseite des Projekts sind Tipps formuliert, welche digitalen Möglichkeiten durch die Krise helfen können.

Um in diesen Zeiten auch über ein gewöhnliches Telefonat mit Bekannten und Familie hinaus kommunizieren zu können, gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Um sich beim Gespräch auch sehen zu können, bieten Dienste wie WhatsApp oder Skype zum Beispiel Video-Anrufe an. Auch Lebensmittel und Haushaltswaren lassen sich häufig auch über das Internet bestellen. Der Digital-Kompass weist auch darauf hin, dass viele Restaurants Lieferungen anbieten. So können Sie sich im Internet essen bestellen, ohne dafür das Haus verlassen zu müssen. Auch Gesellschaftsspiele gegen Langeweile könnenim Internet oft kostenlos gespielt werden. Dazu können Sie einfach ihr Wunschspiel (z.B. Schach, Dame usw.) in die Google-Suchleiste eingeben und durch den Zusatz „online“ ergänzen. Darüber hinaus können auch Filme, Serien oder Dokumentationen oft kostenlos im Internet angesehen werden. Dafür stehen Ihnen zum Beispiel die Online-Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender zur Verfügung.

Weitere Tipps können Sie der Internetseite des Digital-Kompass entnehmen.

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Erstmals findet in Deutschland am 19.06.2020 ein bundesweiter Digitaltag statt, an dem an verschiedenen Orten Aktionen rund um das Thema Digitalisierung geplant sind. Angebote gibt es auch in Schleswig-Holstein.

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Ein großes Netzwerk  zahlreicher Organisationen hat sich zu der Initiative „Digital für alle“ zusammen getan, darunter Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Verbraucherschutzorganisationen. Diese Initiative plant im Juni dieses Jahres einen bundesweiten Aktionstag – den Digitaltag 2020. In allen Bundesländern sollen dazu Aktionen und Veranstaltungen stattfinden, die sich mit dem Internet und der Technik auseinandersetzen soll. In Form von sogenannten „Webinaren“ (Veranstaltungen über das Internet) sind auch Online-Angebote geplant.

„Statt nur in Talkshows oder in Expertenrunden über eine wünschenswerte Zukunft zu diskutieren, möchten wir Foren eröffnen, an denen alle teilnehmen können. Auf lokaler Ebene wird die Digitalisierung ein Teil der Lebenswirklichkeit der Menschen, hier müssen wir sie diskutieren“, heißt es von der Initiative auf der Internetseite des Digitaltages. „Einem großen Teil der Bundesbürger fällt es schwer, sich souverän und selbstbestimmt in der digitalen Welt zu bewegen“, bilanziert das Bündnis. Das habe eine repräsentative Studie im Rahmen des Digitaltages herausgefunden. Ziel der Initiative sei es daher, Ängste zu nehmen und Hilfestellungen zu geben, um allen Menschen an der Digitalisierung teilhaben lassen zu können.

Auf der Internetseite des Aktionstages finden Sie eine Aktionslandkarte, auf der alle bislang geplanten Veranstaltungen und Aktionen eingetragen sind. In Schleswig-Holstein sind beispielsweise in Bad Segeberg, Itzehoe, Lübeck, Norderstedt, Schleswig und Elmshorn Hilfen beim Umgang mit modernen, internetfähigen Mobiltelefonen (Smartphones) geplant. Unter dem Titel  „Smartphone-Schule für Senioren - Das kleine 1x1 des ‚Wischhandys‘“ können sich Senior/innen in den genannten Städten bei der Nutzung schulen lassen. Für weitere Angebote und nähere Informationen besuchen Sie die oben verlinkte Internetseite der Veranstaltung.

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Die Internetseite kinofüralle.de ist die erste umfassende Plattform, die Infos zu barrierefreien Filmen bereitstellt. „Kino für alle“ ist ein Projekt des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes.  

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„Kinos sind Orte der Teilhabe, der Gemeinschaft und der Begegnung“, heißt es auf der Internetseite des Projektes. Es setze sich daher „dafür ein, dass ALLE ins Kino gehen und Filme gleichberechtigt genießen können.“ Barrierefreie Filme sind solche, die auch für Menschen mit beeinträchtigtem Hör- oder Sehvermögen zugänglich sind. Das kann zum Beispiel durch erweiterte Untertitel und eine Audiodeskription, also eine ausführliche akustische Schilderung des Geschehens, gewährleistet werden. „Die Erstellung einer Audiodeskription ist eine Teamarbeit von sehenden und nicht sehenden oder hochgradig sehbehinderten Menschen“, wird der Begriff Audiodeskription auf kinofüralle.de näher erläutert. „Die Bildbeschreibungen werden zunächst von speziell ausgebildeten Autoren und Autorinnen erstellt. Dabei ist die Mitwirkung einer blinden oder sehbehinderten Person von größter Bedeutung, da sie die Notwendigkeit zusätzlicher Erklärungen besser beurteilen kann.“

Die Barrierefreiheit von Filmen kann auf mehreren Wegen ermöglicht werden:

  • Die Kino-Ausstrahlung selber ist bereits barrierefrei,
  • es gibt ein Kino-eigenes System, z.B. Kopfhörer mit Audiodeskription, oder
  • Kino-unabhängige Apps (Smartphone-Programme) wie die App „Greta“.

Das Internetportal gibt beispielsweise Auskunft über verfügbare Untertitel aktueller Kinofilme, barrierefreie Kinos in Ihrer Umgebung oder Sondervorstellungen. Die Plattform wird laufend ergänzt und befindet sich zum Teil noch im Aufbau. Bei Anregungen und Ergänzung können Sie sich direkt an das „Kino für alle“-Projekt wenden, die Kontaktdaten finden sich auf der Seite.

Lesen Sie hier auch unseren zuletzt erschienenen Beitrag zur digitalen Barrierefreiheit.

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Mit dem Jahreswechsel wurden einige sozialrechtliche Änderungen wirksam, weitere sind im Verlauf des Jahres 2020 vorgesehen. Nachdem wir im Februar über die anhaltende Diskussion zu den Hartz IV-Sanktionen berichteten, nennen wir hier einige der weiteren Änderungen.

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Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni entnommen. Wir haben die Änderungen, die für Senior/innen von besonderer Relevanz sein könnten, hier übernommen. Zu einigen der genannten Aspekte finden Sie Links zu weiterführenden Beiträgen auf diesem Portal. Die vollständige Zusammenfassung der Bürgerbeauftragten finden Sie hier.


Änderungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Rentenerhöhungen: Auch im Jahr 2020 ist mit Erhöhungen der gesetzlichen Renten zu rechnen. Diese werden ab Juli 2020 voraussichtlich zwischen 3% und 4 % höher ausfallen.

Grundrente: Bezüglich geplanter Änderungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung wird aktuell am häufigsten über das Thema Grundrente diskutiert. Nach aktuellem Stand hat sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auf ein Grundrentenkonzept geeinigt, welches ab Januar 2021 eingeführt werden soll. Details zur Umsetzung der Grundrente müssen im Gesetzgebungsverfahren aber noch geklärt werden. Die Bürgerbeauftragte wird die weiteren Entwicklungen genau beobachten und die Bürger*innen rechtzeitig informieren.


Änderungen im Wohngeldgesetz

Erhöhung des Wohngeldes: Zum 1. Januar 2020 erfolgt eine Wohngeldreform. Das Wohngeld wird dabei an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2016 angepasst. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der aktuell bereits Wohngeld erhält, wird das Wohngeld von ca. 145 € monatlich um ca. 30 % auf ca. 190 € monatlich steigen.


Änderungen in der Sozialhilfe

Erhöhung der Regelsätze: Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2020 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechen. So erhalten zum Beispiel auch Menschen im Rentenalter oder Personen mit einer vollen Erwerbsminderung künftig einen Regelsatz von 432 € statt 424 €, wenn sie alleinstehend oder alleinerziehend sind.

Entlastung von Angehörigen: Pflegebedürftige, die ihre Pflegekosten zum Beispiel für einen Heimplatz nicht allein tragen können, erhalten auf Antrag Leistungen der Sozialhilfe. Die Sozialhilfeträger können sich aber zumindest einen Teil des Geldes zurückholen, und zwar bei den Kindern oder Eltern der Pflegebedürftigen (sog. Unterhaltsrückgriff). Bislang dürfen Sozialhilfeträger z. B. auf das Einkommen unterhaltspflichtiger Kinder zurückgreifen, wenn diese ab ca. 22.000 € im Jahr verdienen. Diese Einkommensgrenze steigt ab Januar 2020 auf 100.000 € brutto, und zwar auch für die Eltern von erwachsenen Kindern, die zum Beispiel wegen einer Behinderung pflegebedürftig sind; die Grenze gilt pro Elternteil.


Änderungen in der Eingliederungshilfe

Überführung der Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX: Durch die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes wird die Eingliederungshilfe vom SGB XII als „Besondere Leistung zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ in das SGB IX übertragen und reformiert.

Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen: Ab dem 1. Januar 2020 können existenzsichernde Leistungen und Fachleistungen nicht mehr vom gleichen Träger  erbracht werden. Der Träger der Eingliederungshilfe soll künftig auch für Menschen, die in Einrichtungen leben, lediglich die reinen (therapeutischen, pädagogischen oder sonstigen) Fachleistungen erbringen, während die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII oder dem SGB II erbracht werden. Es ändert sich also die Art der Leistungserbringung für alle Leistungsbeziehenden in Einrichtungen.

Neue Berechnung des Eigenbetrags bei der Eingliederungshilfe: Die bisherigen sozialhilferechtlichen Regelungen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz werden durch ein neues System zum Eigenbeitrag ersetzt. Dadurch bezahlen viele Eingliederungshilfeempfänger/innen ab Januar 2020 geringere Beträge an die Eingliederungshilfe.

Weitere Änderungen: Künftig wird ein Budget für Ausbildung eingeführt, mit dem Menschen mit Behinderungen während einer regulären Ausbildung unterstützt werden sollen. Die unabhängige Teilhabeberatung, die Menschen mit Beeinträchtigungen hinsichtlich Rehabilitation und Teilhabe an der Gesellschaft unterstützt, wird auch 2020 weiter staatlich gefördert.


Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Regelungen zu Heilmittel-Verordnungen: Für Versicherte, die z. B. Krankengymnastik oder Ergotherapie benötigen, ändert sich ab dem 1. Oktober 2020 das Verfahren. Das aktuell noch komplizierte System von Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt. Künftig gibt es nur noch ein Rezept pro Fall mit einer sogenannten „orientierenden Behandlungsmenge“. Ärzt/innen dürfen damit ohne besonderen Antrag mehr Behandlungen als vorgesehen verordnen, wenn es medizinisch notwendig ist.

Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten: Nach aktueller Rechtslage müssen auf Betriebsrenten über einem Grenzwert von aktuell 155,75 € Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe gezahlt werden, geringere Betriebsrenten sind beitragsfrei. Ab 2020 soll nun ein Freibetrag von 159,25 € pro Monat eingeführt werden, auf den gar keine Beiträge zu entrichten sind. Beiträge werden - anders als bisher - also erst fällig für die darüber hinausgehende Summe.

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Der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein hat anlässlich des Welttags der Sozialen Gerechtigkeit die Landesregierung aufgerufen, sich im Bundesrat gegen wachsende Armut einzusetzen.

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„Es besteht ein dringender Handlungsbedarf bei den Themen Armut und soziale Gerechtigkeit“, wird Michael Saitner, geschäftsführender Vorstand des Paritätischen in Schleswig-Holstein, in einer Pressemitteilung zitiert. Diese erschien zum Welttag der Sozialen Gerechtigkeit im Februar. Der Verband kritisiert, dass es sich bei der Kluft zwischen armen und reichen Menschen um ein strukturelles Problem handele. So stiege das Bruttosozialprodukt seit 2009 zwar stetig, gleichzeitig jedoch auch die Armutsquote. Die Zuwächse landeten also nicht bei den Armen, sondern in Verteilungsstrukturen, die immer mehr Armut produzieren würden. Um das zu ändern und Armut nachhaltig zu bekämpfen, fordert der Wohlfahrtsverband nun die Jamaika-Regierung auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. „Die schleswig-holsteinische Landesregierung ist angehalten, sich im Bundesrat für einen umfassenden Masterplan zur Armutsbeseitigung einzusetzen, der die Felder Arbeit, Wohnen, Pflege, Familie und Bildung anfasst, anstatt weiter nach dem Gießkannenprinzip zu fördern und strukturelle Armut billigend in Kauf zu nehmen“, so Saitner weiter.

Laut Paritätischem Armutsbericht 2019 liegt Schleswig-Holstein mit einer Armutsquote von 15,3 % leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Die durchschnittliche Armutsquote der schleswig-holsteinischen Regionen, welche nicht um das Land Hamburg liegen, betrage sogar 17,5 %.

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Am 8. März sind weltweit wieder Frauen auf die Straße gegangen, um am internationalen Frauentag auf ihre Lage hinzuweisen. Auch in Deutschland gab es zahlreiche Kundgebungen, auch hier sei die Gleichberechtigung noch lange nicht erreicht.

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Seit 1921 wird jährlich am 8. März der internationale Frauentag begangen. An diesem Tag wird in besonderer Weise auf Ungerechtigkeiten hingewiesen: In vielen Ländern der Welt dürfen Mädchen keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen oder sich ihre Partner/innen nicht selber aussuchen. Doch auch in Deutschland sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Frauen verdienen im Schnitt über 20 Prozent weniger als Männer, rund 25 Prozent der Frauen in Deutschland haben schon sexualisierte und/oder häusliche Gewalt durch aktuelle oder ehemalige Partner erlebt und weit mehr als die Hälfte der Frauen hatten schon mit sexueller Belästigung zu kämpfen. Auch die gesellschaftlich wichtige Arbeit von Erziehung oder Pflege wird häufig von Frauen verrichtet – und das unbezahlt. In einer Stellungnahme der Linksfraktion im Deutschen Bundestag heißt es: "Wir kämpfen am Internationalen Frauentag auch für ein gerechteres Wirtschaftssystem. Profite werden auf Kosten von Frauen und Mädchen gemacht. Sie leisten weltweit täglich 12,5 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit: bei der Kindererziehung, im Haushalt und bei der Pflege von Angehörigen.“

Auch katholische Frauenverbände sind am 8. März auf die Straße gegangen. „Obwohl seit 1949 im Grundgesetz Art. 3 eindeutig festgeschrieben ist, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, werden in unserer Gesellschaft ihre Würde und Leistung mit zweierlei Maß gemessen. Das muss sich endlich ändern“, sagt beispielsweise Maria Flachsbarth, Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbunds (KDFB), in einer Pressemitteilung.

Große Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt es insbesondere bei der Rente. Diese ist laut OECD-Angaben bei Frauen 46 Prozent niedriger als bei Männern. Damit ist die Ungerechtigkeit in Deutschland im europäischen Vergleich besonders hoch. Die vergleichsweise niedrigen Renten haben vor allem mit den geringeren Löhnen, aber auch mit Pflege- und Erziehungszeiten und einem hohen Anteil von Teilzeit-Jobs zu tun. Daher sind Frauen häufiger von Altersarmut bedroht als Männer.

Zum Thema Gewalt gegen Frauen und Frauenmorde empfehlen wir den aktuellen Audiobeitrag des Deutschlandfunks, den Sie sich hier anhören können.

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