Logo DISW

Alltägliches Leben

Für alle Menschen bedeutet die aktuelle Zeiten sozialer Distanz aufgrund des Corona-Virus starke Einschränkungen. Der Digital-Kompass gibt nun Tipps, welche digitalen Angebote den Alltag in dieser Zeit erleichtern können.

Weiterlesen

Gerade Senior/innen gelten aufgrund des Lebensalters als besonders gefährdet. Viele bleiben aus Sorge vor einer Ansteckung lieber ganz zu Hause, Kinder und Enkelkinder sollen nach Möglichkeit nicht zu Besuch kommen. Da kann der Alltag schnell zur Belastung werden: Wie bekomme ich Lebensmittel? Womit kann ich mich beschäftigen? Welche digitalen Möglichkeiten gibt es, um mit der Familie kommunizieren zu können? Auf diese Fragen gibt der Digital-Kompass, ein Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und des Vereins „Deutschland sicher im Netz“,  antworten. In einem Artikel auf der Internetseite des Projekts sind Tipps formuliert, welche digitalen Möglichkeiten durch die Krise helfen können.

Um in diesen Zeiten auch über ein gewöhnliches Telefonat mit Bekannten und Familie hinaus kommunizieren zu können, gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Um sich beim Gespräch auch sehen zu können, bieten Dienste wie WhatsApp oder Skype zum Beispiel Video-Anrufe an. Auch Lebensmittel und Haushaltswaren lassen sich häufig auch über das Internet bestellen. Der Digital-Kompass weist auch darauf hin, dass viele Restaurants Lieferungen anbieten. So können Sie sich im Internet essen bestellen, ohne dafür das Haus verlassen zu müssen. Auch Gesellschaftsspiele gegen Langeweile könnenim Internet oft kostenlos gespielt werden. Dazu können Sie einfach ihr Wunschspiel (z.B. Schach, Dame usw.) in die Google-Suchleiste eingeben und durch den Zusatz „online“ ergänzen. Darüber hinaus können auch Filme, Serien oder Dokumentationen oft kostenlos im Internet angesehen werden. Dafür stehen Ihnen zum Beispiel die Online-Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender zur Verfügung.

Weitere Tipps können Sie der Internetseite des Digital-Kompass entnehmen.

Schließen


Erstmals findet in Deutschland am 19.06.2020 ein bundesweiter Digitaltag statt, an dem an verschiedenen Orten Aktionen rund um das Thema Digitalisierung geplant sind. Angebote gibt es auch in Schleswig-Holstein.

Weiterlesen

Ein großes Netzwerk  zahlreicher Organisationen hat sich zu der Initiative „Digital für alle“ zusammen getan, darunter Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Verbraucherschutzorganisationen. Diese Initiative plant im Juni dieses Jahres einen bundesweiten Aktionstag – den Digitaltag 2020. In allen Bundesländern sollen dazu Aktionen und Veranstaltungen stattfinden, die sich mit dem Internet und der Technik auseinandersetzen soll. In Form von sogenannten „Webinaren“ (Veranstaltungen über das Internet) sind auch Online-Angebote geplant.

„Statt nur in Talkshows oder in Expertenrunden über eine wünschenswerte Zukunft zu diskutieren, möchten wir Foren eröffnen, an denen alle teilnehmen können. Auf lokaler Ebene wird die Digitalisierung ein Teil der Lebenswirklichkeit der Menschen, hier müssen wir sie diskutieren“, heißt es von der Initiative auf der Internetseite des Digitaltages. „Einem großen Teil der Bundesbürger fällt es schwer, sich souverän und selbstbestimmt in der digitalen Welt zu bewegen“, bilanziert das Bündnis. Das habe eine repräsentative Studie im Rahmen des Digitaltages herausgefunden. Ziel der Initiative sei es daher, Ängste zu nehmen und Hilfestellungen zu geben, um allen Menschen an der Digitalisierung teilhaben lassen zu können.

Auf der Internetseite des Aktionstages finden Sie eine Aktionslandkarte, auf der alle bislang geplanten Veranstaltungen und Aktionen eingetragen sind. In Schleswig-Holstein sind beispielsweise in Bad Segeberg, Itzehoe, Lübeck, Norderstedt, Schleswig und Elmshorn Hilfen beim Umgang mit modernen, internetfähigen Mobiltelefonen (Smartphones) geplant. Unter dem Titel  „Smartphone-Schule für Senioren - Das kleine 1x1 des ‚Wischhandys‘“ können sich Senior/innen in den genannten Städten bei der Nutzung schulen lassen. Für weitere Angebote und nähere Informationen besuchen Sie die oben verlinkte Internetseite der Veranstaltung.

Schließen


Die Internetseite kinofüralle.de ist die erste umfassende Plattform, die Infos zu barrierefreien Filmen bereitstellt. „Kino für alle“ ist ein Projekt des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes.  

Weiterlesen

„Kinos sind Orte der Teilhabe, der Gemeinschaft und der Begegnung“, heißt es auf der Internetseite des Projektes. Es setze sich daher „dafür ein, dass ALLE ins Kino gehen und Filme gleichberechtigt genießen können.“ Barrierefreie Filme sind solche, die auch für Menschen mit beeinträchtigtem Hör- oder Sehvermögen zugänglich sind. Das kann zum Beispiel durch erweiterte Untertitel und eine Audiodeskription, also eine ausführliche akustische Schilderung des Geschehens, gewährleistet werden. „Die Erstellung einer Audiodeskription ist eine Teamarbeit von sehenden und nicht sehenden oder hochgradig sehbehinderten Menschen“, wird der Begriff Audiodeskription auf kinofüralle.de näher erläutert. „Die Bildbeschreibungen werden zunächst von speziell ausgebildeten Autoren und Autorinnen erstellt. Dabei ist die Mitwirkung einer blinden oder sehbehinderten Person von größter Bedeutung, da sie die Notwendigkeit zusätzlicher Erklärungen besser beurteilen kann.“

Die Barrierefreiheit von Filmen kann auf mehreren Wegen ermöglicht werden:

  • Die Kino-Ausstrahlung selber ist bereits barrierefrei,
  • es gibt ein Kino-eigenes System, z.B. Kopfhörer mit Audiodeskription, oder
  • Kino-unabhängige Apps (Smartphone-Programme) wie die App „Greta“.

Das Internetportal gibt beispielsweise Auskunft über verfügbare Untertitel aktueller Kinofilme, barrierefreie Kinos in Ihrer Umgebung oder Sondervorstellungen. Die Plattform wird laufend ergänzt und befindet sich zum Teil noch im Aufbau. Bei Anregungen und Ergänzung können Sie sich direkt an das „Kino für alle“-Projekt wenden, die Kontaktdaten finden sich auf der Seite.

Lesen Sie hier auch unseren zuletzt erschienenen Beitrag zur digitalen Barrierefreiheit.

Schließen


Mit dem Jahreswechsel wurden einige sozialrechtliche Änderungen wirksam, weitere sind im Verlauf des Jahres 2020 vorgesehen. Nachdem wir im Februar über die anhaltende Diskussion zu den Hartz IV-Sanktionen berichteten, nennen wir hier einige der weiteren Änderungen.

Weiterlesen

Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni entnommen. Wir haben die Änderungen, die für Senior/innen von besonderer Relevanz sein könnten, hier übernommen. Zu einigen der genannten Aspekte finden Sie Links zu weiterführenden Beiträgen auf diesem Portal. Die vollständige Zusammenfassung der Bürgerbeauftragten finden Sie hier.


Änderungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Rentenerhöhungen: Auch im Jahr 2020 ist mit Erhöhungen der gesetzlichen Renten zu rechnen. Diese werden ab Juli 2020 voraussichtlich zwischen 3% und 4 % höher ausfallen.

Grundrente: Bezüglich geplanter Änderungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung wird aktuell am häufigsten über das Thema Grundrente diskutiert. Nach aktuellem Stand hat sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auf ein Grundrentenkonzept geeinigt, welches ab Januar 2021 eingeführt werden soll. Details zur Umsetzung der Grundrente müssen im Gesetzgebungsverfahren aber noch geklärt werden. Die Bürgerbeauftragte wird die weiteren Entwicklungen genau beobachten und die Bürger*innen rechtzeitig informieren.


Änderungen im Wohngeldgesetz

Erhöhung des Wohngeldes: Zum 1. Januar 2020 erfolgt eine Wohngeldreform. Das Wohngeld wird dabei an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2016 angepasst. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der aktuell bereits Wohngeld erhält, wird das Wohngeld von ca. 145 € monatlich um ca. 30 % auf ca. 190 € monatlich steigen.


Änderungen in der Sozialhilfe

Erhöhung der Regelsätze: Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2020 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechen. So erhalten zum Beispiel auch Menschen im Rentenalter oder Personen mit einer vollen Erwerbsminderung künftig einen Regelsatz von 432 € statt 424 €, wenn sie alleinstehend oder alleinerziehend sind.

Entlastung von Angehörigen: Pflegebedürftige, die ihre Pflegekosten zum Beispiel für einen Heimplatz nicht allein tragen können, erhalten auf Antrag Leistungen der Sozialhilfe. Die Sozialhilfeträger können sich aber zumindest einen Teil des Geldes zurückholen, und zwar bei den Kindern oder Eltern der Pflegebedürftigen (sog. Unterhaltsrückgriff). Bislang dürfen Sozialhilfeträger z. B. auf das Einkommen unterhaltspflichtiger Kinder zurückgreifen, wenn diese ab ca. 22.000 € im Jahr verdienen. Diese Einkommensgrenze steigt ab Januar 2020 auf 100.000 € brutto, und zwar auch für die Eltern von erwachsenen Kindern, die zum Beispiel wegen einer Behinderung pflegebedürftig sind; die Grenze gilt pro Elternteil.


Änderungen in der Eingliederungshilfe

Überführung der Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX: Durch die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes wird die Eingliederungshilfe vom SGB XII als „Besondere Leistung zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ in das SGB IX übertragen und reformiert.

Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen: Ab dem 1. Januar 2020 können existenzsichernde Leistungen und Fachleistungen nicht mehr vom gleichen Träger  erbracht werden. Der Träger der Eingliederungshilfe soll künftig auch für Menschen, die in Einrichtungen leben, lediglich die reinen (therapeutischen, pädagogischen oder sonstigen) Fachleistungen erbringen, während die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII oder dem SGB II erbracht werden. Es ändert sich also die Art der Leistungserbringung für alle Leistungsbeziehenden in Einrichtungen.

Neue Berechnung des Eigenbetrags bei der Eingliederungshilfe: Die bisherigen sozialhilferechtlichen Regelungen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz werden durch ein neues System zum Eigenbeitrag ersetzt. Dadurch bezahlen viele Eingliederungshilfeempfänger/innen ab Januar 2020 geringere Beträge an die Eingliederungshilfe.

Weitere Änderungen: Künftig wird ein Budget für Ausbildung eingeführt, mit dem Menschen mit Behinderungen während einer regulären Ausbildung unterstützt werden sollen. Die unabhängige Teilhabeberatung, die Menschen mit Beeinträchtigungen hinsichtlich Rehabilitation und Teilhabe an der Gesellschaft unterstützt, wird auch 2020 weiter staatlich gefördert.


Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Regelungen zu Heilmittel-Verordnungen: Für Versicherte, die z. B. Krankengymnastik oder Ergotherapie benötigen, ändert sich ab dem 1. Oktober 2020 das Verfahren. Das aktuell noch komplizierte System von Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt. Künftig gibt es nur noch ein Rezept pro Fall mit einer sogenannten „orientierenden Behandlungsmenge“. Ärzt/innen dürfen damit ohne besonderen Antrag mehr Behandlungen als vorgesehen verordnen, wenn es medizinisch notwendig ist.

Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten: Nach aktueller Rechtslage müssen auf Betriebsrenten über einem Grenzwert von aktuell 155,75 € Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe gezahlt werden, geringere Betriebsrenten sind beitragsfrei. Ab 2020 soll nun ein Freibetrag von 159,25 € pro Monat eingeführt werden, auf den gar keine Beiträge zu entrichten sind. Beiträge werden - anders als bisher - also erst fällig für die darüber hinausgehende Summe.

Schließen


Der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein hat anlässlich des Welttags der Sozialen Gerechtigkeit die Landesregierung aufgerufen, sich im Bundesrat gegen wachsende Armut einzusetzen.

Weiterlesen

„Es besteht ein dringender Handlungsbedarf bei den Themen Armut und soziale Gerechtigkeit“, wird Michael Saitner, geschäftsführender Vorstand des Paritätischen in Schleswig-Holstein, in einer Pressemitteilung zitiert. Diese erschien zum Welttag der Sozialen Gerechtigkeit im Februar. Der Verband kritisiert, dass es sich bei der Kluft zwischen armen und reichen Menschen um ein strukturelles Problem handele. So stiege das Bruttosozialprodukt seit 2009 zwar stetig, gleichzeitig jedoch auch die Armutsquote. Die Zuwächse landeten also nicht bei den Armen, sondern in Verteilungsstrukturen, die immer mehr Armut produzieren würden. Um das zu ändern und Armut nachhaltig zu bekämpfen, fordert der Wohlfahrtsverband nun die Jamaika-Regierung auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. „Die schleswig-holsteinische Landesregierung ist angehalten, sich im Bundesrat für einen umfassenden Masterplan zur Armutsbeseitigung einzusetzen, der die Felder Arbeit, Wohnen, Pflege, Familie und Bildung anfasst, anstatt weiter nach dem Gießkannenprinzip zu fördern und strukturelle Armut billigend in Kauf zu nehmen“, so Saitner weiter.

Laut Paritätischem Armutsbericht 2019 liegt Schleswig-Holstein mit einer Armutsquote von 15,3 % leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Die durchschnittliche Armutsquote der schleswig-holsteinischen Regionen, welche nicht um das Land Hamburg liegen, betrage sogar 17,5 %.

Schließen


Am 8. März sind weltweit wieder Frauen auf die Straße gegangen, um am internationalen Frauentag auf ihre Lage hinzuweisen. Auch in Deutschland gab es zahlreiche Kundgebungen, auch hier sei die Gleichberechtigung noch lange nicht erreicht.

Weiterlesen

Seit 1921 wird jährlich am 8. März der internationale Frauentag begangen. An diesem Tag wird in besonderer Weise auf Ungerechtigkeiten hingewiesen: In vielen Ländern der Welt dürfen Mädchen keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen oder sich ihre Partner/innen nicht selber aussuchen. Doch auch in Deutschland sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Frauen verdienen im Schnitt über 20 Prozent weniger als Männer, rund 25 Prozent der Frauen in Deutschland haben schon sexualisierte und/oder häusliche Gewalt durch aktuelle oder ehemalige Partner erlebt und weit mehr als die Hälfte der Frauen hatten schon mit sexueller Belästigung zu kämpfen. Auch die gesellschaftlich wichtige Arbeit von Erziehung oder Pflege wird häufig von Frauen verrichtet – und das unbezahlt. In einer Stellungnahme der Linksfraktion im Deutschen Bundestag heißt es: "Wir kämpfen am Internationalen Frauentag auch für ein gerechteres Wirtschaftssystem. Profite werden auf Kosten von Frauen und Mädchen gemacht. Sie leisten weltweit täglich 12,5 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit: bei der Kindererziehung, im Haushalt und bei der Pflege von Angehörigen.“

Auch katholische Frauenverbände sind am 8. März auf die Straße gegangen. „Obwohl seit 1949 im Grundgesetz Art. 3 eindeutig festgeschrieben ist, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, werden in unserer Gesellschaft ihre Würde und Leistung mit zweierlei Maß gemessen. Das muss sich endlich ändern“, sagt beispielsweise Maria Flachsbarth, Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbunds (KDFB), in einer Pressemitteilung.

Große Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt es insbesondere bei der Rente. Diese ist laut OECD-Angaben bei Frauen 46 Prozent niedriger als bei Männern. Damit ist die Ungerechtigkeit in Deutschland im europäischen Vergleich besonders hoch. Die vergleichsweise niedrigen Renten haben vor allem mit den geringeren Löhnen, aber auch mit Pflege- und Erziehungszeiten und einem hohen Anteil von Teilzeit-Jobs zu tun. Daher sind Frauen häufiger von Altersarmut bedroht als Männer.

Zum Thema Gewalt gegen Frauen und Frauenmorde empfehlen wir den aktuellen Audiobeitrag des Deutschlandfunks, den Sie sich hier anhören können.

Schließen


Die "Coronavirus-Krankheit 2019" (englisch: Corona virus disease 2019, kurz: COVID-19) gehört zurzeit wohl zu den meist diskutierten Themen in Deutschland. Sie wird ausgelöst durch das "schwere akute Atemwegssyndrom Coronavirus 2" (englisch: Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2, kurz: Sars-CoV-2). Die Bundesregierung bemüht sich um Aufklärung, auch der Bundestag hat über politische Strategien zum Umgang mit der Krankheit diskutiert.

Weiterlesen

Seit Wochen beherrscht das sogenannte Coronavirus die mediale Berichterstattung. Da es sich bei der Krankheit um ein neuartiges Virus handelt, sind Politik und Gesundheitsbereich nun gefragt, schnelle Antworten zu finden und einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten. Zu dem aktuellen Stand hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am 04.03.2020 eine Regierungserklärung abgegeben. Anschließend gab es eine Aussprache im Bundestag. „Hier im Bundestag und in der Zusammenarbeit mit den Ländern erlebe ich alle politisch Beteiligten als sehr konstruktiv“, so Spahn in seiner Rede. „Es ist sicher eine unserer größten Stärken in der Demokratie, im Ernstfall gemeinsam an einem Strang zu ziehen.“ Deutschland sei gut vorbereitet, nötige Maßnahmen seien getroffen. Scharf kritisiert wurde der Minister aus Reihen der AfD-Fraktion. Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD, kritisiert, dass es an einer Strategie fehle.

Der FDP-Fraktionschef Christian Lindner wies insbesondere auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des Virus hin. Es gehe „nicht nur um gesundheitliche Risiken, sondern es gibt auch Risiken in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Minister Spahn und Seehofer [Gesundheits- und Innenminister] haben einen Krisenstab gebildet. Wir erwarten, dass es einen solchen Krisenstab auch von Herrn Altmaier und Herrn Scholz [Wirtschafts- und Finanzminister] gibt.“

Amira Mohammed Ali, Fraktionsvorsitzende der Linken, kritisiert auch die Rolle der Medien. Diese würden im Interesse steigender Verkaufszahlen täglich neue Panikschlagzeilen verbreiten und so Unsicherheit in der Bevölkerung schüren. „Herr Spahn“, formuliert die Linken-Politikerin in Richtung des Bundesgesundheitsministers, „Sie haben auch in Ihrer Rede hier eben sehr besonnen gesprochen. Das ist zu begrüßen. Sie selber schüren diese Panik nicht. Aber die Bundesregierung hat zu wenig getan und tut nach wie vor zu wenig, um dieser medialen Panikmache etwas entgegenzusetzen“, kritisiert die Oppositionspolitikerin.

Auch im Hinblick auf kursierende Falschmeldungen oder Panikschlagzeilen verweist Jens Spahn in seiner Regierungserklärung auf die Wichtigkeit seriöser Quellen. Als Beispiel dafür ist die Internetseite infektionsschutz.de zu nennen, die von der Bundeszentrale für politische Aufklärung (BZgA) betrieben wird. Dort finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema. Für Fragen und Antworten steht die BZgA auch auf der Videoplattform YouTube zur Verfügung. Dort gibt es eine Video-Reihe, die kurz und verständlich über das Wichtigste zu der Krankheit aufklärt.

Das Protokoll der Bundestagsdebatte mit den hier zitierten Redebeiträgen können Sie hier einsehen.

Schließen


Pflegekosten für stationäre Unterbringungen müssen zu einem Teil von den Pflegebedürftigen übernommen werden. Angesichts steigender Pflegekosten fordert nun auch die Senioren-Union, eine Parteigliederung der CDU, eine Deckelung des Eigenanteils.

Weiterlesen

„Die Unterbringung im Pflegeheim macht immer mehr Senioren zum Sozialfall“, kritisiert Prof. Dr. Otto Wulff, Bundesvorsitzender der Senioren-Union, in einer Pressemitteilung. Der Eigenanteil von bundesweit durchschnittlich 1.900 Euro im Monat für Pflege, Unterbringung und Verpflegung sei für viele Pflegebedürftige zu hoch und von der Rente nicht tragbar. „Deshalb brauchen wir eine Deckelung des Eigenanteils“, wird Wulff weiter zitiert.

Im August 2019 berichteten wir über die zuletzt gestiegenen Eigenanteile an den Pflegekosten bei Heimunterbringung. Durchschnittlich mussten stationär untergebrachte Pflegebedürftige 120 Euro mehr zahlen als noch im Jahr davor. Kritisiert wird häufig, dass eine fehlende Deckelung der Eigenanteile dazu führe, dass steigende Kosten (z.B. durch höhere Personalkosten) einseitig zu Lasten der Betroffenen gingen. Neben einer Deckelung der Eigenanteile auf einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtkosten wird immer wieder auch vorgeschlagen, die Pflegeversicherung als Vollversicherung umzustrukturieren. Das würde bedeuten, dass die Pflegekassen für die kompletten Heimkosten aufkommen müssten. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hatte mögliche Auswirkungen einer solchen Regelung zuletzt in einer Studie untersucht, über die wir im Dezember berichteten.

Schließen


Anfang April bietet der „Digital-Kompass“ eine Veranstaltung unter dem Titel "Rund ums Geld – Online-Banking, Kleinanzeigen und Versicherungen" in Berlin an. Die Veranstaltung soll Unsicherheiten bei finanziellen Angelegenheiten mit digitalen Angeboten abbauen.

Weiterlesen

Mittels Vorträgen von Expert/innen und Workshops widmet sich die Veranstaltung des Projekts Digital-Kompass dem Nutzen von Online-Angeboten bei finanziellen Angelegenheiten. Dazu gehört zum Beispiel der An- und Verkauf persönlicher Gegenstände über das Internet oder Online-Banking, welches Finanztransaktionen deutlich vereinfachen kann. Zusammen mit den Vereinfachungen, die das Internet in diesen Bereichen bringen kann, kommt bei vielen Menschen auch eine Unsicherheit dazu.

Die Veranstaltung beginnt um 11.00 Uhr, gegen 16.00 Uhr wird das Programm zu Ende sein. Das Programm sowie nähere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.

Die Veranstaltung nach Anmeldung kann auch per Livestream über das Internet verfolgt werden. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie ebenfalls der Internetseite des Digital-Kompasses. Der Digital-Kompass ist ein Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO).

Schließen


Vor über drei Monaten hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen beim Arbeitslosengeld 2 – besser bekannt als "Hartz IV" – teilweise für verfassungswidrig erklärt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte ein entsprechendes Gesetz für dieses Jahr angekündigt. Auch NRW-Arbeitsminister Laumann (CDU) meldet sich nun zu Wort.

Weiterlesen

Im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass harte Sanktionen für Hart IV-Empfänger/innen um über 30% verfassungswidrig seien. Solche Leistungskürzungen erwarten Beziehende beispielsweise bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten, die im Gesetz verankert sind. Dabei geht es zum Beispiel um unzureichende Bewerbungen oder das Versäumnis von Jobcenter-Terminen. In der Verkündung des Urteils aus Karlsruhe am 5. November 2019 heißt es jedoch: „Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“ Die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben, eine Sanktion von über 30% sei verfassungswidrig. Bundesarbeitsminister Heil, der ein Gesetz für 2020 ankündigte, stellte noch im November klar, dass es keine höheren Sanktionen mehr geben werde. „Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf“, heißt es laut Spiegel in einer Mitteilung des Ministeriums.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes war von vielen Kritiker/innen des Sanktionssystems begrüßt worden. Auch Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni spricht in einer Pressemitteilung von einem großen Gewinn für viele Bürger/innen. Das Urteil sei richtungsweisend und „öffnet den Weg für die Gesetzesänderung, die schon so lange dringend erforderlich ist.“

Im Februar meldet sich nun auch CDU-Politiker und Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann zu Wort. Zusammen mit anderen Parteimitgliedern spricht er sich weiter für Sanktionsregelungen aus, im Extremfall auch für eine vollständige Leistungskürzung. „Wenn die Verletzung von Mitwirkungspflichten keine Folgen hat, läuft das System leer. Der Gesetzgeber muss auch verhindern, dass wiederholt existenzsichernde und zumutbare Arbeit verweigert werden kann. Im Extremfall muss dann auch ein vollständiger Leistungsentzug möglich sein, den auch das Bundesverfassungsgericht in solchen Fällen für zulässig hält“, heißt es in einer Pressemitteilung. Insbesondere bei Linken und Grünen stoßen die Äußerungen auf Kritik. „Minister Laumann will mit dieser Initiative das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aushöhlen, um weiterhin Menschen mit Obdachlosigkeit und Existenzvernichtung erpressen zu können. So sollen Hartz IV-Beziehende in miese und prekäre Jobs gezwungen werden“, äußert sich beispielsweise Christian Leye, Landessprecher der NRW-Linken, auf der Internetseite der Partei.

Bei Problemen mit Sanktionsregelungen der Jobcenter bietet die Bürgerbeauftragte Samadoni auch Hilfe an. „Bei Problemen stehen meine Mitarbeiter*innen gerne mit Rat und Tat zur Seite“, so Samadoni in ihrer Pressemitteilung.

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}