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Alltägliches Leben

Die "Coronavirus-Krankheit 2019" (englisch: Corona virus disease 2019, kurz: COVID-19) gehört zurzeit wohl zu den meist diskutierten Themen in Deutschland. Sie wird ausgelöst durch das "schwere akute Atemwegssyndrom Coronavirus 2" (englisch: Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2, kurz: Sars-CoV-2). Die Bundesregierung bemüht sich um Aufklärung, auch der Bundestag hat über politische Strategien zum Umgang mit der Krankheit diskutiert.

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Seit Wochen beherrscht das sogenannte Coronavirus die mediale Berichterstattung. Da es sich bei der Krankheit um ein neuartiges Virus handelt, sind Politik und Gesundheitsbereich nun gefragt, schnelle Antworten zu finden und einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten. Zu dem aktuellen Stand hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am 04.03.2020 eine Regierungserklärung abgegeben. Anschließend gab es eine Aussprache im Bundestag. „Hier im Bundestag und in der Zusammenarbeit mit den Ländern erlebe ich alle politisch Beteiligten als sehr konstruktiv“, so Spahn in seiner Rede. „Es ist sicher eine unserer größten Stärken in der Demokratie, im Ernstfall gemeinsam an einem Strang zu ziehen.“ Deutschland sei gut vorbereitet, nötige Maßnahmen seien getroffen. Scharf kritisiert wurde der Minister aus Reihen der AfD-Fraktion. Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD, kritisiert, dass es an einer Strategie fehle.

Der FDP-Fraktionschef Christian Lindner wies insbesondere auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des Virus hin. Es gehe „nicht nur um gesundheitliche Risiken, sondern es gibt auch Risiken in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Minister Spahn und Seehofer [Gesundheits- und Innenminister] haben einen Krisenstab gebildet. Wir erwarten, dass es einen solchen Krisenstab auch von Herrn Altmaier und Herrn Scholz [Wirtschafts- und Finanzminister] gibt.“

Amira Mohammed Ali, Fraktionsvorsitzende der Linken, kritisiert auch die Rolle der Medien. Diese würden im Interesse steigender Verkaufszahlen täglich neue Panikschlagzeilen verbreiten und so Unsicherheit in der Bevölkerung schüren. „Herr Spahn“, formuliert die Linken-Politikerin in Richtung des Bundesgesundheitsministers, „Sie haben auch in Ihrer Rede hier eben sehr besonnen gesprochen. Das ist zu begrüßen. Sie selber schüren diese Panik nicht. Aber die Bundesregierung hat zu wenig getan und tut nach wie vor zu wenig, um dieser medialen Panikmache etwas entgegenzusetzen“, kritisiert die Oppositionspolitikerin.

Auch im Hinblick auf kursierende Falschmeldungen oder Panikschlagzeilen verweist Jens Spahn in seiner Regierungserklärung auf die Wichtigkeit seriöser Quellen. Als Beispiel dafür ist die Internetseite infektionsschutz.de zu nennen, die von der Bundeszentrale für politische Aufklärung (BZgA) betrieben wird. Dort finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema. Für Fragen und Antworten steht die BZgA auch auf der Videoplattform YouTube zur Verfügung. Dort gibt es eine Video-Reihe, die kurz und verständlich über das Wichtigste zu der Krankheit aufklärt.

Das Protokoll der Bundestagsdebatte mit den hier zitierten Redebeiträgen können Sie hier einsehen.

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Pflegekosten für stationäre Unterbringungen müssen zu einem Teil von den Pflegebedürftigen übernommen werden. Angesichts steigender Pflegekosten fordert nun auch die Senioren-Union, eine Parteigliederung der CDU, eine Deckelung des Eigenanteils.

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„Die Unterbringung im Pflegeheim macht immer mehr Senioren zum Sozialfall“, kritisiert Prof. Dr. Otto Wulff, Bundesvorsitzender der Senioren-Union, in einer Pressemitteilung. Der Eigenanteil von bundesweit durchschnittlich 1.900 Euro im Monat für Pflege, Unterbringung und Verpflegung sei für viele Pflegebedürftige zu hoch und von der Rente nicht tragbar. „Deshalb brauchen wir eine Deckelung des Eigenanteils“, wird Wulff weiter zitiert.

Im August 2019 berichteten wir über die zuletzt gestiegenen Eigenanteile an den Pflegekosten bei Heimunterbringung. Durchschnittlich mussten stationär untergebrachte Pflegebedürftige 120 Euro mehr zahlen als noch im Jahr davor. Kritisiert wird häufig, dass eine fehlende Deckelung der Eigenanteile dazu führe, dass steigende Kosten (z.B. durch höhere Personalkosten) einseitig zu Lasten der Betroffenen gingen. Neben einer Deckelung der Eigenanteile auf einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtkosten wird immer wieder auch vorgeschlagen, die Pflegeversicherung als Vollversicherung umzustrukturieren. Das würde bedeuten, dass die Pflegekassen für die kompletten Heimkosten aufkommen müssten. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hatte mögliche Auswirkungen einer solchen Regelung zuletzt in einer Studie untersucht, über die wir im Dezember berichteten.

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Anfang April bietet der „Digital-Kompass“ eine Veranstaltung unter dem Titel "Rund ums Geld – Online-Banking, Kleinanzeigen und Versicherungen" in Berlin an. Die Veranstaltung soll Unsicherheiten bei finanziellen Angelegenheiten mit digitalen Angeboten abbauen.

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Mittels Vorträgen von Expert/innen und Workshops widmet sich die Veranstaltung des Projekts Digital-Kompass dem Nutzen von Online-Angeboten bei finanziellen Angelegenheiten. Dazu gehört zum Beispiel der An- und Verkauf persönlicher Gegenstände über das Internet oder Online-Banking, welches Finanztransaktionen deutlich vereinfachen kann. Zusammen mit den Vereinfachungen, die das Internet in diesen Bereichen bringen kann, kommt bei vielen Menschen auch eine Unsicherheit dazu.

Die Veranstaltung beginnt um 11.00 Uhr, gegen 16.00 Uhr wird das Programm zu Ende sein. Das Programm sowie nähere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.

Die Veranstaltung nach Anmeldung kann auch per Livestream über das Internet verfolgt werden. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie ebenfalls der Internetseite des Digital-Kompasses. Der Digital-Kompass ist ein Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO).

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Vor über drei Monaten hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen beim Arbeitslosengeld 2 – besser bekannt als "Hartz IV" – teilweise für verfassungswidrig erklärt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte ein entsprechendes Gesetz für dieses Jahr angekündigt. Auch NRW-Arbeitsminister Laumann (CDU) meldet sich nun zu Wort.

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Im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass harte Sanktionen für Hart IV-Empfänger/innen um über 30% verfassungswidrig seien. Solche Leistungskürzungen erwarten Beziehende beispielsweise bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten, die im Gesetz verankert sind. Dabei geht es zum Beispiel um unzureichende Bewerbungen oder das Versäumnis von Jobcenter-Terminen. In der Verkündung des Urteils aus Karlsruhe am 5. November 2019 heißt es jedoch: „Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“ Die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben, eine Sanktion von über 30% sei verfassungswidrig. Bundesarbeitsminister Heil, der ein Gesetz für 2020 ankündigte, stellte noch im November klar, dass es keine höheren Sanktionen mehr geben werde. „Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf“, heißt es laut Spiegel in einer Mitteilung des Ministeriums.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes war von vielen Kritiker/innen des Sanktionssystems begrüßt worden. Auch Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni spricht in einer Pressemitteilung von einem großen Gewinn für viele Bürger/innen. Das Urteil sei richtungsweisend und „öffnet den Weg für die Gesetzesänderung, die schon so lange dringend erforderlich ist.“

Im Februar meldet sich nun auch CDU-Politiker und Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann zu Wort. Zusammen mit anderen Parteimitgliedern spricht er sich weiter für Sanktionsregelungen aus, im Extremfall auch für eine vollständige Leistungskürzung. „Wenn die Verletzung von Mitwirkungspflichten keine Folgen hat, läuft das System leer. Der Gesetzgeber muss auch verhindern, dass wiederholt existenzsichernde und zumutbare Arbeit verweigert werden kann. Im Extremfall muss dann auch ein vollständiger Leistungsentzug möglich sein, den auch das Bundesverfassungsgericht in solchen Fällen für zulässig hält“, heißt es in einer Pressemitteilung. Insbesondere bei Linken und Grünen stoßen die Äußerungen auf Kritik. „Minister Laumann will mit dieser Initiative das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aushöhlen, um weiterhin Menschen mit Obdachlosigkeit und Existenzvernichtung erpressen zu können. So sollen Hartz IV-Beziehende in miese und prekäre Jobs gezwungen werden“, äußert sich beispielsweise Christian Leye, Landessprecher der NRW-Linken, auf der Internetseite der Partei.

Bei Problemen mit Sanktionsregelungen der Jobcenter bietet die Bürgerbeauftragte Samadoni auch Hilfe an. „Bei Problemen stehen meine Mitarbeiter*innen gerne mit Rat und Tat zur Seite“, so Samadoni in ihrer Pressemitteilung.

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Immer wieder ist das Thema Kurzzeitpflege in der öffentlichen Diskussion, da es zu wenig Plätze gebe. Dabei kann Kurzzeitpflege für pflegende Angehörige eine wichtige Entlastung sein. Auch in Kiel haben sich die Abgeordneten nun dem Thema gewidmet.

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„Aus Gesprächen mit den Pflegestützpunkten und pflegenden Angehörigen im Land wird deutlich, dass die Plätze für Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein nicht ausreichen und es sehr schwer ist, nach einem Krankenhausaufenthalt einen Platz zu finden“, schreibt die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag auf ihrer Internetseite. Die Fraktion um ihre Vorsitzende Birte Pauls hatte im Januar einen Antrag eingereicht, der die Jamaika-Regierung zum Handeln aufforderte. Die Landesregierung müsse ein Konzept erarbeiten, um ein „bedarfsgerechtes und wohnortnahes Angebot“ zu schaffen und mit Landesmitteln in die Kurzzeitpflege zu investieren. Die Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen antworteten auf den SPD-Vorstoß mit einem eigenen Alternativantrag, der das Thema ohne konkrete Maßnahmen auf Landesebene aufgreift. Vielmehr solle sich die Landesregierung weiterhin auf Bundesebene für verbesserte Regelungen einsetzen.

Die SPD warf der Regierung vor, das Thema damit einfach an die Bundesebene weiterzureichen. „Alle handfesten Aufgaben immer nur Richtung Berlin zu schieben ist für uns an dieser Stelle zu dünn und wird der Verantwortung nicht gerecht“, kritisiert die SPD-Fraktionsvorsitzende Birte Pauls in der Plenardebatte im Januar. Der Minister habe hier Handlungsspielraum. Anfang Februar hatte sich dann der Sozialausschuss mit dem Thema auseinandergesetzt und einstimmig beschlossen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen.

Nach Angaben der AOK Nordwest gebe es in Schleswig-Holstein derzeit 1.658 Kurzzeit-Pflegeplätze. Nicht nur für Pflegebedürftige sei die Kurzzeitpflege ein wichtiges Angebot, sondern auch für pflegende Angehörige, „die einmal im Jahr selber eine Auszeit brauchen, für einen Urlaub etwa oder weil sie sich selber einer Operation unterziehen müssen“, wird Birte Pauls in den Lübecker Nachrichten zitiert.

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Speziell für Senior/innen gibt es in einigen deutschen Städten eine neue Smartphone-Anwendung („App“), die den Alltag in dem Ort erleichtern soll. „Gut versorgt in …“ heißen die neuen Handy-Programme, die kostenlos heruntergeladen werden können.

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„Gut versorgt in Moers“ ist die aktuellste Version der neuen Smartphone-App. Anfang Januar berichtete beispielsweise der Lokalkompass über die neue digitale Alltagshilfe in der nordrhein-westfälischen Stadt Moers. „Die App hat eine umfangreiche Funktionalität mit Anruf-, E-Mail- und Routenfunktion. Bei der Entwicklung wurde außerdem Wert auf eine unkomplizierte Gestaltung und intuitive Bedienbarkeit gelegt“, wird Michael Bley, Geschäftsführer von „Gut versorgt in“ dort zitiert. Zusammen mit dem Bürgermeister Christoph Fleischhauer (CDU) stellte er die neue Senior/innen-App vor.

Ziel des Programms ist, den Alltag von Senior/innen zu erleichtern. Dafür bietet die App verschiedene Funktionen an. Dazu gehören regelmäßige Informationen rund um Themen des Älterwerdens, eine Übersicht über verschiedene Zuständigkeiten (z.B. bei Ämtern), Kontakte und Adressen für Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen oder Notrufnummern.

Zurzeit wird „Gut versorgt in…“ für 15 Städte angeboten, darunter zum Beispiel Remscheid oder Düsseldorf. Die App befindet sich weiter im Aufbau und weitere Städte sollen hinzugefügt werden. Ob Ihre Stadt bereits dabei ist, können Sie auf der Internetseite der Anwendung in Erfahrung bringen. Dort kann die App auch heruntergeladen werden. Sie ist jedoch auch im App Store oder Play Store (je nach Anbieter) erhältlich und kostenfrei.

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Ende vergangenen Jahres trafen sich die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen im bayrischen Bad Gögging. Dort verabschiedeten die Beauftragten eine Erklärung, die digitale Barrierefreiheit fordert.

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Am 21. und 22.November 2019 kamen die Beauftragten der Länder für Belange von Menschen mit Behinderungen zusammen. Darunter auch Ulrich Hase, der Landesbeauftragte von Schleswig-Holstein. Er fordert die schleswig-holsteinische Regierung in einer Pressemitteilung auf, die Pflicht zu barrierefreien Angeboten für gewerbliche und private Anbieter im Landesbehindertengleichstellungsgesetz zu verankern. Dabei bezieht er sich auch auf die „Bad Gögginger Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern“, die sich für digitale Barrierefreiheit einsetzt. Darin heißt es unter anderem: „Die Beauftragten erwarten, dass gut 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) durch die Bundesrepublik Deutschland die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen noch deutlich entschlossener und konsequenter umgesetzt und ausgebaut wird. Ziel muss letztlich eine barrierefreie digitale Welt sein.“

Unter „digitaler Barrierefreiheit“ wird verstanden, dass digitale Angebote (z.B. Internetseiten) auch für Menschen mit Einschränkungen (z.B. Seh- oder Hörschwächen aufgrund von Alter oder Beeinträchtigungen) zugänglich sind. Weitestgehend barrierefrei sind daher zum Beispiel Seiten, die eine sichtbare Vorlese-Funktion anbieten, in leichter Sprache formuliert sind oder übersichtlich und verständlich aufgebaut sind. Bei Film- und Videoangeboten können beispielsweise auch Untertitel oder der Einsatz von Gebärdensprache dazu beitragen, Barrieren abzubauen.

Auch auf diesem Portal achten wir darauf, unsere Artikel möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Daher arbeiten wir beispielsweise mit größeren Zeilenabständen und einem übersichtlichen Seitenaufbau. Anfang diesen Jahres wurde seniorenpolitik-aktuell auch im Hinblick auf Barrierefreiheit und verbesserte Nutzerfreundlichkeit überarbeitet. So sind nun ergänzende Texte in Gebärdensprache und Leichter Sprache zu finden, auch ist die Seite mit Screenreadern (Bildschirmlesern) besser bedienbar.

„Die Barrierefreiheit muss standardmäßig bei allen digitalen Angeboten in allen Facetten berücksichtigt und entsprechend umgesetzt werden“, heißt es in der Erklärung der Landesbeauftragten. „Bei Neu- und Umgestaltungen ist der Aspekt bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.“ Auch in der digitalen Arbeitswelt müsse es mehr Barrierefreiheit geben: „Unternehmen sollen die digitale Arbeitswelt von vornherein barrierefrei gestalten, um niemanden auszuschließen.“

Die Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten inklusive der Bad Gögginger Erklärung finden Sie hier.

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Der Seniorenbeirat der schleswig-holsteinischen Stadt Norderstedt hat Mitte Februar begonnen, Notfalldosen zu verteilen. Darin befinden sich Notfall-Infoblätter, die z.B. von chronisch Kranken ausgefüllt werden können und dem Rettungsdienst in Notfällen wertvolle Informationen geben können.

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Das Hamburger Abendblatt spricht von insgesamt rund 1.400 Notfalldosen, die durch den Seniorenbeirat Norderstedt unter die Leute gebracht werden sollen. Am 13. Februar hat der Beirat mit der Verteilung begonnen. In diesen Notfalldosen befinden sich einheitliche Notfall-Formulare, die mit eigenen Angaben wie Medikamenten ausgefüllt werden können.  Diese Dose soll dann in der Kühlschranktür verstaut werden, um einen möglichst einheitlichen Ort zu gewährleisten. Der Kühlschrank kann dann von beiden Seiten mit beigelegten Notfall-Aufklebern beklebt werden, um Rettungssanitäter/innen auf die Notfalldose hinzuweisen. „Es ist darauf zu achten, dass die Daten, der Medikamentenplan und sonstige Informationen immer aktuell und vollständig ausgefüllt sind. Dies ermöglicht schnelle und sichere Hilfe im Notfall!“, schreibt der Seniorenbeirat im Stadtmagazin Norderstedt.

Auf die grünen Dosen aufmerksam gemacht worden war der Beirat durch die AWO Norderstedt. „Der Seniorenbeirat fand diese Idee großartig und wir wollten gerne mehr Notfalldosen zur Verfügung haben. Bei einem Gespräch mit unserer Oberbürgermeisterin, Frau Roeder, haben wir die Notfalldose vorgestellt und angefragt, ob Sie uns unterstützen kann weitere Sponsoren dafür zu finden“, heißt es weiter im Stadtmagazin. Die Stadtwerke Norderstedt hätten weitere 1.000 Notfalldosen gesponsert.

Die Notfalldosen sind kostenlos, allerdings nehme der Beirat gerne Spenden für das geplante Norderstedter Hospiz, welches kürzlich seine Grundsteinlegung zu feiern hatte, entgegen. Im Oktober dieses Jahres soll das stationäre Hospiz fertig gestellt sein. Mehr zu dem Hospiz-Bau können Sie hier nachlesen, zur Internetseite des Seniorenbeirats gelangen sie hier.

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Zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen haben Wissenschaftler/innen der Jacobs University Bremen Erfahrungen und Erwartungen von Erwerbsminderungsrentner/innen untersucht. Ein Prozent schaffe den Wiedereinstieg ins Berufsleben.

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In einer Studie (hier in englischer Sprache einsehbar) haben die Wissenschaftler/innen die Erwartungen und Erfahrungen von zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrentner/innen über einen Zeitraum von 17 Monaten untersucht. In der Region Oldenburg-Bremen haben 453 Betroffene an der Studie teilgenommen, ihr Durchschnittsalter lag bei 50 Jahren. „Viele der Studienteilnehmer wollen gerne wieder arbeiten. Ihre Motivation ist kurz nach Eintritt in die Erwerbsminderungsrente noch hoch. Je länger die Erwerbsminderung an­dauert, desto stärker nimmt die Motivation ab“, wird Sonia Lippke, Gesundheits­psy­chologin an der Jacobs University, im Ärzteblatt zitiert. Insbesondere die soziale Teilhabe spiele eine große Rolle bei der Motivation, wieder arbeiten zu wollen. Der Wiedereinstieg ins Berufsleben gelang während der Studiendauer allerdings nur vier Betroffenen, was nicht einmal einem Prozent entspricht.

2018 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Bezieher/innen einer Erwerbsminderungsrente. Diese lag im Durchschnitt bei 795 Euro im Monat.

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Im Januar hat der Deutsche Bundestag über die Zukunft der Organspende-Regelungen debattiert. Der Vorschlag, der Organspende künftig zu Lebzeiten widersprechen zu müssen, ist gescheitert. Es bleibt bei der Zustimmungslösung – allerdings mit kleinen Änderungen.

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Bereits im Sommer berichteten wir über die beiden diskutierten Grundrichtungen, die für die Organspende in Frage kämen: Reicht weiterhin eine aktive Zustimmung zur Organspende im Todesfall oder sollten alle Staatsbürger/innen potentielle Spender/innen sein, sofern sie nicht aktiv widersprechen? Mit dieser Grundfrage hatte sich der Deutsche Bundestag im Sommer bereits beschäftigt, am 16.Januar 2020 kam es nun nach einer weiteren Aussprache zu einer Entscheidung. Das Parlament lehnte die unter anderem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Widerspruchslösung mehrheitlich ab. Der Alternativvorschlag der „erweiterten Entscheidungslösung“, der von Annalena Baerbock (Grüne), Katja Kipping (Linke) und weiteren vertreten wurde, konnte sich hingegen durchsetzen. Danach soll die Organspende im Kern weiter so funktionieren wie bislang, es braucht also eine aktive Zustimmung. Um diese Zustimmung attraktiver zu gestalten als bisher, wurden mit dem Vorschlag jedoch auch einige Änderungen beschlossen. So soll beispielsweise ein Online-Register erstellt werden, auf das Krankenhäuser zugreifen können sollen, um nicht nach einem Ausweis suchen zu müssen. Zudem sollen Hausärzte alle zwei Jahre über das Thema der Organspende beraten.

In Deutschland warten derzeit über 9.000 Menschen auf ein lebenserhaltendes Organ. Die Wartezeiten sind für viele Organe aufgrund der geringen Spenden allerdings mehrere Jahre lang. Die Zahl der Spender/innen ist im letzten Jahr wieder leicht zurückgegangen, sie lag bei 932. Deutschland gehört mit der Zustimmungsvariante zur Ausnahme in Europa. Thomas Oppermann (SPD) hatte als einer von vielen Abgeordneten in der Plenardebatte daher für die Widerspruchslösung argumentiert: „Aus meiner Sicht ist der entscheidende Fehler im geltenden Recht der Ausnahmecharakter der Organspende. Genau das wird sich mit der Widerspruchsregelung ändern; denn sie macht die Organspende zum gesetzlichen Regelfall, zur gesellschaftlichen Normalität.“ Kritisiert wurde an dem Vorschlag immer wieder, dass Schweigen nicht Zustimmen bedeuten dürfe. „Wenn ich im Ergebnis dafür sorge, dass Schweigen eine Lösung ist und es den Menschen leichter macht, zu sagen ‚Ich setze mich damit nicht auseinander; der Staat, die Gesellschaft regeln das schon‘, dann widerspricht das meinem Menschenbild von Mitbürgern, die Verantwortung und Nächstenliebe übernehmen“, wirbt beispielsweise Otto Fricke (FDP) für die Entscheidungslösung.

Da es sich bei der Debatte um eine ethische handelt, in der die Abgeordneten einzig ihrem Gewissen folgen sollen, wurde der Fraktionszwang für die Diskussion aufgehoben. So hatten alle Fraktionen des Bundestages Abgeordnete, die für die Widerspruchslösung warben und andere, die diese ablehnten. Nur die AfD trat im Parlament geschlossen auf und brachte einen eigenen, dritten Antrag in die Abstimmung mit ein. Mit Annahme des Antrags zur „erweiterten Entscheidungslösung“ hatte sich der AfD-Antrag allerdings erledigt.

Das vollständige Plenarprotokoll mit den hier zitierten Beiträgen finden Sie hier. Die Bundestagsdebatte können Sie als Videomitschnitt ansehen, zu dem Video gelangen Sie hier.

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