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Alltägliches Leben

In den vergangenen Jahren sind einige Gesetze für den Gesundheits- und Pflegebereich beschlossen worden, die nun in Kraft treten. Hier finden Sie eine Übersicht über einige der Neuregelungen zum Jahreswechsel.

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Terminservicestellen

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Großen Koalition gilt in weiten Teilen bereits seit Inkrafttreten im Mai 2019. Um schneller an Arzttermine zu kommen, können Patient/innen allerdings spätestens seit dem 1.Januar auch rund um die Uhr die sogenannten Terminservicestellen unter der Nummer 116 117 erreichen. In akuten Fällen können die Terminservicestellen auch an Krankenhäuser oder Notfallambulanzen vermitteln. „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen“, hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) damals zu dem Gesetz geäußert.

Digitale Anwendungen auf Rezept

Ab diesem Jahr ist es möglich, Gesundheits-Apps (Programme für Smartphones) von Ärzten verschrieben zu bekommen, die dann von den Krankenkassen übernommen werden. Das ist Teil des im November letztes Jahres beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG). Beispiele für solche Smartphone-Anwendungen können digitale Tagebücher für Diabetiker/innen oder Apps sein, die an Tabletteneinnahmen erinnern.

Mit der voranschreitenden Digitalisierung und den Gesetzen, die unter Jens Spahn beschlossen worden sind, hat auch die Diskussion um Datenschutz von sensiblen Gesundheitsdaten zugenommen. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz ermöglicht auch Datensammlungen zu Forschungszwecken, denen Patient/innen nicht widersprechen können.

Generalisierte Pflegeausbildung

Die sicher größte Änderung für die Pflegeausbildung geht auf ein Gesetz zurück, dass bereits 2017 beschlossen wurde und nun, am 1.Januar 2020, vollständig in Kraft getreten ist: Das Pflegeberufereformgesetz (PflBG). Mit diesem Gesetz wird es nun eine generalisierte Pflegeausbildung von zwei Jahren geben. Wer sich für ein drittes Jahr entscheidet, kann sich dann auf einen der Pflegebereiche spezialisieren. Bislang gab es für diese drei Bereiche – Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege - einzelne Ausbildungen. Zudem darf von den Auszubildenden kein Schulgeld mehr verlangt werden. Es soll Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung bestehen und auch Lernmittel sollen übernommen werden. Damit soll die Ausbildung zur Pflegekraft oder Pflegefachkraft (bei dreijähriger Ausbildung) attraktiver gemacht werden.

Entlastung für Angehörige

Wie wir erst kürzlich berichteten, sollen Angehörige von Pflegebedürftigen nun entlastet werden. Die neue Einkommensgrenze, bis zu der unterhaltspflichtige Angehörige künftig nicht mehr für Pflegekosten herangezogen werden können, beträgt 100.000 Euro im Jahr. "Wir nehmen ihnen (den Angehörigen) jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen“, äußerte sich dazu beispielsweise Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD).

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Immer wieder wird diskutiert, inwieweit eine Pflegevollversicherung vor Armut im Pflegefall schützen könnte. Mögliche Auswirkungen hat der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie untersucht.

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Selbst zum Pflegefall zu werden stellt für viele nicht nur eine körperliche oder psychische Belastung dar – auch finanziell kann der Pflegefall schnell zum Armutsrisiko werden. Das liegt vor allem daran, dass Pflegebedürftige einen großen Teil ihrer Pflegekosten selber zahlen müssen. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Forderung auf, aus der Pflegeversicherung eine Vollversicherung zu machen, um Pflegebedürftige vor Armut zu schützen. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hat mögliche Auswirkungen anhand mehrerer Rechenbeispiele untersucht. Eine Pflegeversicherung in Form einer Bürgerversicherung würde laut der Studie „die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen deutlich reduzieren - bei überschaubaren zusätzlichen Kosten für die große Mehrheit der Versicherten und der Arbeitgeber.“ Das fasst die Hans-Böckler-Stiftung auf ihrer Internetseite zusammen.

Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen mussten nach Angaben der Stiftung im ersten Quartal 2019 im Schnitt etwa 660 Euro für Pflegeleistungen zuzahlen. Und daran seien zusätzliche Kosten für Miete oder Essen noch nicht enthalten. Seit Einführung der Pflegeversicherung vor etwa 20 Jahren seien die Eigenanteile fast kontinuierlich gestiegen. Das liegt insbesondere daran, dass die jetzige Pflegeversicherung auch bei steigenden Pflegekosten bei gleichen Pauschalbeträgen bleibt, sodass sich zum Beispiel steigende Personalkosten oft ausschließlich auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken. Wie wir im März bereits berichteten, hatte sich auch die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte Samiah El-Samadoni in die Debatte eingebracht und der Forderung nach einer Pflegevollversicherung angeschlossen. „Eine Versicherung, die alle anfallenden Pflegekosten deckt und hohe private Zuzahlungen entfallen lässt, ist unentbehrlich, um eine Verarmung der Pflegebedürftigen zu verhindern und ein würdevolles Leben bis ins hohe Alter sicherzustellen“, äußerte sich die Bürgerbeauftragte damals.

Würde die Pflegeversicherung auf eine Bürgerversicherung umgestellt werden, die die vollständige Übernahme der Pflegekosten gewährleisten solle, würden Arbeitnehmer/innen im Schnitt nur etwa 5 Euro monatlich mehr zahlen müssen. Bei Arbeitgebern läge der Betrag bei 25 Euro im Jahr, errechnet der Wissenschaftler der Universität Bremen. Die Arbeitnehmerbeiträge wären gestaffelt, finanziell stärkere Haushalte sollen also mehr belastet werden als ärmere. Mehr als 100 Euro im Jahr würden demnach nur 10 Prozent der gesetzlich Versicherten für ihre Voll-Absicherung zahlen. Dabei handelt es sich um die einkommensstärksten Haushalte. Zu dem vollständigen Dokument „Die Pflegebürgerversicherung als Vollversicherung“ gelangen Sie hier.

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In diesem Bereich der Internet·seite finden Sie Informationen zum Thema Wohnen. Sie können auch zwischen 2 Haupt·themen wählen:

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Alters·gerechtes Umbauen

Hier finden Sie Informationen zu barrierefreiem Wohnen im Alter.

Zum Beispiel:

  • Info·hefte über barrierefreies Wohnen.
  • Infos über Geld für barrierefreie Wohnungen.

Neue Wohn·formen

Hier finden Sie verschiedene Informationen zu Wohnen im Alter.

Zum Beispiel Informationen zu:

  • neuen Wohn·projekten.
  • Broschüren zum Thema Wohnen.

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In diesem Bereich der Internet·seite finden Sie Informationen zum Thema Mobilität. Mobilität heißt auch: Beweglichkeit. Damit sind verschiedene Dinge gemeint. Zum Beispiel:
  • Wie jemand an einen Ort kommt. Zum Beispiel mit dem Bus.
  • Wie gut eine Person sich selbst bewegen kann.
  • Es gibt auch soziale Mobilität.
Soziale Mobilität heißt zum Beispiel: Jemand bekommt mehr Geld für seine Arbeit. Die Person kann nun teurere Dinge kaufen. Und in eine größere Wohnung umziehen. Die Person lernt auch neue Menschen kennen.   Sie können auch zwischen 3 Haupt·themen wählen:

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Technische Hilfs·mittel

Technische Hilfs·mittel sind zum Beispiel hilfreiche Geräte.

Das kann zum Beispiel ein Rollator sein.


Öffentlicher Nah·verkehr

Öffentlicher Nah·verkehr sind Bus und Bahn.

Lesen Sie hier zum Beispiel etwas zu Politik und öffentlichem Nah·verkehr.


Städte·bau und Stadtteil·planung

Hier finden Sie zum Beispiel diese Informationen:

  • Infos zum Wohn·geld.
  • Infos zu neuen Bau·gebieten.

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In diesem Bereich der Internet·seite finden Sie Informationen zum Thema Bildung. Dazu gehören zum Beispiel Forschungs·ergebnisse. Oder neue Schulungs·angebote.   Sie können auch zwischen 3 Haupt·themen wählen:

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Lebenslanges Lernen

Lebenslanges Lernen heißt:

Man kann das ganze Leben lang neue Dinge lernen.

Nicht nur in der Schule.

Sondern auch als älterer Mensch.

Hier bekommen Sie Informationen zu diesem Thema.


Angebote und Aktivitäten

Lesen Sie mehr zu Fortbildungen und

anderen Angeboten für Senioren.


Neue Medien

Neue Medien sind:

  • Computer
  • Smart·phones
  • Tablets

Lesen Sie mehr über das Lernen mit neuen Medien.

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Nach Angaben des Kompetenzzentrums Demenz leben im nördlichsten Bundesland mittlerweile etwa 60.000 Menschen mit einer Demenz. Vor zehn Jahren seien es noch 40.000 gewesen. Nötig seien vor allem mehr Pflegeplätze.

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Die Zahl der Demenzkranken ist in den letzten Jahren gestiegen, die Anzahl an Pflegeplätzen und Angeboten reiche nicht aus. "Angehörige sind häufig überfordert, ambulante Dienste sind ausgeschöpft, die Kurzzeitpflege ist katastrophal", wird Swen Staack, Leiter des Kompetenzzentrums Demenz Schleswig-Holstein, im NDR zitiert. Gerade in Pflegeheimen mit speziellen Demenzabteilungen sei der Andrang groß.

Im bundesweiten Vergleich sei Schleswig-Holstein mit rund 100.000 Pflegeheimplätzen allerdings noch relativ gut aufgestellt. Problematischer sei insbesondere die Kurzzeitpflege. „Die Gesundheitsbranche ist sich einig, dass die Lage ziemlich angespannt ist. Möchten beispielsweise Angehörige von Demenzkranken Urlaub machen, stehen sie häufig auf verlorenem Posten“, heißt es in dem NDR-Beitrag. Ein Grund für das geringe Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen ist, dass es für vollstationäre Plätze mehr Geld gibt. Das macht es für den jeweiligen Träger der Pflegeeinrichtungen günstiger, jemanden voll unterzubringen, wenn ein Platz belegbar ist.

Als weiteres Problem wird der Fachkräftemangel in der Pflege genannt. In vielen Fällen fehle es einfach an Personal. "Die Ausbildungsoffensiven für Fach- und Hilfskräfte sind gut, sie werden aber erst in einigen Jahren Früchte tragen", wird Florian Unger vom Verband der Ersatzkassen (vdek) in dem Artikel zitiert.

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Durch die Einführung eines Freibetrages sollen Betriebsrentner/innen künftig erst ab einer höheren Summe als bisher Krankenkassenbeiträge auf ihre Betriebsrente zahlen. Das hat der Deutsche Bundestag am 12.12.2019 entschieden.

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Bereits ab kommendem Jahr soll der neue Freibetrag von etwa 159 Euro gelten, unter dem die Betriebsrenten beitragsfrei bleiben sollen. Nur auf den Teil, der an Bezügen aus einer betrieblichen Altersvorsorge den Betrag überschreitet, sollen weiterhin Krankenkassenbeiträge in Höhe von 14,6 Prozent anfallen. Bislang lag die Grenze, bis zu der die Betriebsrente beitragsfrei geblieben war, bei rund 155 Euro. Allerdings wurden die Sozialversicherungsbeiträge bei einem Überschreiten des Wertes dann auf die komplette Betriebsrente angerechnet, statt nur auf den Überschuss. Daher ist die Regelung eines solchen Freibetrages neu. Dieser soll künftig ständig der Lohnentwicklung angepasst werden. 

Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn würden mit der neuen Regelung ein Drittel der deutschen Betriebsrentner/innen überhaupt keine Beiträge auf die betriebliche Altersvorsorge mehr entrichten müssen. Die Bundesregierung spricht von 1,2 Milliarden Euro, die Betriebsrentner/innen durch das Gesetz künftig sparen würden.

Das Gesetz wurde ohne Gegenstimmen angenommen. Die FDP, AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich aufgrund von Differenzen in Einzelaspekten, befürworteten aber ebenfalls die Stoßrichtung des Gesetzes. Entstanden war der Gesetzesvorschlag im Zuge der Einigung zur Grundrente, die die Große Koalition im November erreichte.

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