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Alltägliches Leben

Aufgrund verschiedener Faktoren werde das Thema Einsamkeit im Alter in Zukunft immer relevanter. Zu diesem Ergebnis kommt ein Diskussionspapier des Berliner Instituts für Bevölkerung und Entwicklung und der Körber-Stiftung. Sie richten den Blick auch auf die Kommunen.

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Einsamkeit sei ein Phänomen unserer Zeit, welches insbesondere im Alter an Bedeutung gewinne. So nehme die Einsamkeit statistisch gesehen ab dem 75. Lebensjahr zu. Auch zukünftig würde die Einsamkeit im Alter zunehmen. Dazu trage insbesondere der demografische Wandel bei, aber auch gesellschaftliche Faktoren spielten eine Rolle. So würden immer mehr Personen alleine alt werden und ohne Ehepartner/in oder Kinder leben, auch ein weiterer Infrastruktur-Abbau in ländlichen Regionen sei zu erwarten, der Begegnungsmöglichkeiten reduziere.

Allerdings gebe es auch positive Trends. „Die zukünftigen Senioren werden durchschnittlich so mobil, gesund, gebildet, engagiert und digital aktiv alt wie keine Vorgängergeneration vor ihnen“, erklärt Catherina Hinz, Direktorin des Berlin-Instituts, in der Pressemitteilung. Kommunen könnten dabei als Schlüsselakteure gesehen werden. Diese könnten „die Lebensqualität des Einzelnen erhöhen und zugleich Kosten für die Gemeinschaft senken, denn Einsamkeit beschleunigt nachweislich Erkrankungen und frühere Pflegebedürftigkeit.“ Daher haben die Körber-Stiftung und das Berliner Institut für Bevölkerung und Entwicklung in dem Diskussionspapier Handlungsempfehlungen entwickelt, mit denen Kommunen Einsamkeit im Alter entgegentreten könnten:

„1. Strategie entwickeln: Einsamkeit enttabuisieren und Verwaltung und lokale Organisationen sensibilisieren.

2. Wohnen »mit Anschluss« fördern: Wohnformen erarbeiten, die einen Verbleib im gewohnten Umfeld ermöglichen.

3. Soziale Partizipation ermöglichen: Gute Rahmenbedingungen für Engagement schaffen und Selbstorganisation fördern. Auf bereits Isolierte mit individuellen Angeboten zugehen.

4. Öffentliche Orte gestalten und schaffen: Öffentliche Orte für Begegnung gestalten und Mobilitätsangebote schaffen.

5. Aktiv informieren, sensibel kommunizieren: Infomaterial bereitstellen und Angebote nicht explizit als Einsamkeitsprävention vermitteln.“

Hier können Sie das vollständige Diskussionspapier herunterladen.

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Bereits im September hatte der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) einem telemedizinischen Projekt 500.000 Euro überreicht. Das Projekt soll zu einer stärkeren gesundheitsversorgenden Vernetzung an Schleswig-Holsteins Westküste beitragen.

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„Die Sicherstellung der Versorgung ist die wichtigste Aufgabe der Gesundheits- und Pflegepolitik“, wird Gesundheitsminister Heiner Garg in einer Presseerklärung zitiert. „Mehr älter werdenden Menschen und damit mehr Patientinnen und Patienten stehen zukünftig weniger Fachkräfte gegenüber“, weshalb neue innovative Projekte nötig seien. Das Projekt „TelemedNetz.SH“, an dessen Projektpartner der Minister am 11.09.2019 Förderbescheide in Höhe von etwa 500.000 Euro überreichte, sei eins davon. „Das Projekt hat nicht nur Vorbildcharakter wegen der Umsetzung telemedizinischer Versorgungskonzepte, sondern auch im sektorenübergreifenden Ansatz“. Es vernetze Praxen, Klinik und Pflegeeinrichtungen und verbinde damit die Westküste des nördlichsten Bundeslandes.

Bei der Tele-Diagnostik, um die es bei dem Projekt vor allem geht, werden Informations- und Kommunikationstechnologien verwendet, um räumliche Entfernungen zu überwinden. Dazu können zum Beispiel Video-Telefonate gezählt werden, die eine weite Anreise zur nächstgelegenen Praxis ersparen könnten. „Dieses Projekt eröffnet uns völlig neue Möglichkeiten, die medizinische Versorgung in unserem ländlichen Flächenkreis weiter zu entwickeln“, wird Burkhard Sawade, Hausarzt in Meldorf, in der Pressemitteilung zitiert. „Gerade die langfristige Betreuung schlecht mobiler Heimbewohner wird durch die Möglichkeiten der apparativen Diagnostik erheblich erleichtert. Das erspart insbesondere den Patienten manchen aufwendigen und belastenden Transport zu Praxen oder Kliniken.“ 

Die wissenschaftliche Auswertung des dreijährigen Projektes soll durch das Institut für Allgemeinmedizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel durchgeführt werden. Dabei gehe es insbesondere um die Akzeptanz der Bewohner/innen auf das Versorgungssystem.

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Die Deutschen würden die Digitalisierung mehrheitlich begrüßen, wünschen sich allerdings auch mehr Mitbestimmung. Das geht aus einer Studie hervor, die die Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht hatte.

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Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland sehe die technische Entwicklung in der Vergangenheit als Fortschritt an. Nur ein Fünftel sei der Meinung, dass die Nachteile überwiegen. Wenn es allerdings um die Zukunft gehe, seien nur 46 Prozent der Meinung, dass sich das Leben dank der Digitalisierung nachhaltig verbessern werde. 34 Prozent seien skeptisch. Das geht aus einer Studie des Soziologen Stefan Kirchner (TU Berlin) hervor, die im Rahmen des Projekts „Für ein besseres morgen“ von der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht wurde. Kirchner hatte dabei Daten des Erhebungsinstituts Civey ausgewertet, welches regelmäßig Online-Befragungen mit 5000 Teilnehmer/innen durchführe.

Doch woher kommt die Skepsis eines Teils der Befragten? „Ein möglicher Grund für diese skeptische Tendenz in den Befragungsergebnissen“ – so die Antwort der Studie – „findet sich in den deutlichen Einschätzungen, dass weder die Bedürfnisse der Menschen im Mittelpunkt der Digitalisierung stehen noch die Digitalisierung die Ungleichheit der Einkommen zukünftig abbauen wird.“ Kritisiert wird auch die große Macht der Digitalkonzerne. So befürchten über 70 Prozent der Befragten, den Konzernen zu viele Daten preisgeben zu müssen. 62 Prozent glauben, sich dem Einfluss dieser Unternehmen nicht entziehen zu können. Diese hätten nach mehrheitlicher Auffassung der Teilnehmenden den größten Einfluss auf die Digitalisierung. Um dem Entgegenzuwirken fordern 16 Prozent von der Politik eine Regulierung der Konzerne und 17 Prozent mehr Daten- und Verbraucherschutz. Mit 22 Prozent am meisten genannt wurde die Forderung nach einer effektiveren Besteuerung der Digitalkonzerne. Auch eine bessere Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen ist eine der genannten Hauptforderungen der Befragten an die Politik.

Die vollständige Studie können Sie hier einsehen. Eine Zusammenfassung finden Sie beispielsweise auch hier.

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Trotz des demographischen Wandels und höheren Ausgaben zur Alterssicherung würde sich das Bruttosozialprodukt nach einer aktuellen Studie nicht negativ verändern. Der Grund: Neben den Ausgaben steige auch die Kaufkraft.

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In den kommenden Jahren werden besonders geburtenstarke Jahrgänge - die sogenannten „Babyboomer“ - in Rente gehen. Der Frage, wie sich die zu erwartenden steigenden Rentenausgaben auf das Wirtschaftswachstum auswirken könnte, widmet sich unter anderem eine aktuelle Studie. „Nach einer weit verbreiteten Meinung“ – so schreibt die Hans-Böckler-Stiftung in einem Artikel zur Studie  –  „schaden höhere Rentenbeiträge der Wirtschaft, weil sie die Arbeitskosten steigern und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Sie würden das Wirtschaftswachstum bremsen und zu steigender Arbeitslosigkeit führen, wird argumentiert.“ Dass diese Zusammenhänge allerdings nicht so einfach seien, zeigen die Wissenschaftler/innen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK). In einer Studie berechneten sie, wie sich langfristig das Bruttosozialprodukt entwickeln würde, wenn die Beitragssätze um einen Prozentpunkt steigen würden. Das würde zwar die Lohnstückkosten erhöhen und damit insbesondere einen Effekt auf die Exportwirtschaft haben, allerdings hätten die Rentner/innen auch mehr Geld in der Tasche. Das würde vor allem den Konsum und damit die Binnennachfrage steigern. Diese beiden Effekte würden sich ausgleichen und damit nicht zur Minderung des Wirtschaftswachstums beitragen, argumentieren die Wirtschaftswissenschaftler/innen.

Die Ökonom/innen empfehlen, steigende Rentenausgaben durch eine Kombination aus höheren Beitragssätzen und Steuermitteln zu finanzieren. „Zusätzlich sollten Selbstständige und Beamte schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, um die notwendigen Ausgaben auf mehr Schultern zu verteilen“, empfiehlt die Studie weiter. Die vollständige Studie können Sie hier einsehen.

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Seit Frühjahr war es geplant, nun ist es im Bundestag beschlossen worden: Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen.

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Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz beschlossen, mit dem sich im Gesundheitswesen nun einiges ändert. Künftig soll es nun möglich sein, dass Ärztinnen und Ärzte sogenannte „Apps“ (Smartphone-Applikationen) auf Rezept verschreiben. Die Kosten werden dann von den Krankenkassen übernommen. Bereits in den Jahren zuvor haben immer mehr Patient/innen solche Handy-Programme zur Unterstützung genommen. Möglich sind beispielsweise Erinnerungsmeldungen zur Tabletteneinnahme oder Programme für Gymnastikübungen. „Wir wollen jetzt Geschwindigkeit machen, um unser Gesund­heits­wesen fit zu machen für die digitale Zukunft“, wird Gesundheitsminister Jens Spahn im Ärzteblatt zu dem neuen Gesetz zitiert. Angenommen wurde das Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition (CDU/CSU und SPD) gegen die Stimmen der Linken und der Grünen. Die AfD und die FDP haben sich enthalten.

Neben der Möglichkeit von Apps auf Rezept soll auch die
sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) ausgebaut werden, welche häufig auch als
„Datenautobahn“ bezeichnet wird. Damit einhergehend werden Apotheken und
Krankenhäuser verpflichtet, sich diesem sicheren Datennetz anzuschließen. Zudem
sieht das Gesetz vor, dass gesammelte Gesundheitsdaten pseudonymisiert an ein
Forschungszentrum zu Forschungszwecken weitergegeben werden können.
Insbesondere der Umgang mit sensiblen Daten und dem Thema Datenschutz führt zu
viel Kritik bei der Opposition: „Es handelt sich um sensible Daten, mit denen
wir sensibel umgehen müssen, verantwortlich umgehen müssen und umsichtig
umgehen müssen. Das, Herr Minister, haben Sie leider nicht getan, und das führt
auch dazu, dass wir diese Debatte in dieser Weise führen müssen“, äußert sich
beispielsweise Maria Klein-Schmeink von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag.

Für die Befürworter/innen des Gesetzes sei dieser Schritt
allerdings vor allem auch eine Chance, die Informationen, die zu einzelnen
Patient/innen vorliegen, für alle behandelnden Personen gleichermaßen
zugänglich zu machen. „Es kann nicht sein, dass Wissen irgendwo vorhanden ist,
aber andere Menschen, die ebenfalls am Patienten arbeiten, im Bereich Pflege,
Heilmittel, Hilfsmittel, gar nicht mitbekommen, was da eigentlich los ist“, argumentiert
beispielsweise Dr. Roy Kühne (CDU) in der Debatte.

Ein weiterer, größerer Streitpunkt am Gesetz ist die Tatsache, dass Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet wird, bis zu 2 % der Rücklagen in IT-Unternehmen zu investieren, die beispielsweise oben beschriebene Apps entwickeln. Das kritisiert insbesondere Dr. Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Es ist doch ganz klar, dass die Krankenkassen vor allem digitale Anwendungen empfehlen werden, in die sie selbst investiert haben. Es muss aber nur eine Anwendung floppen, und die Versichertengelder sind komplett futsch. Diese Zweckentfremdung von Beiträgen der Versicherten als Spekulationskapital lehnen wir ab.“

Die hier zitierten Beiträge aus der Bundestagsdebatte am 7.11.2019 finden Sie im Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages (ab Seite 83).

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Die Bertelsmann Stiftung hat eine neue Studie vorgelegt, nach der die Altersarmut in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Alleinstehende und Geringqualifizierte seien die größten Risikogruppen.

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„Selbst bei einer positiven Arbeitsmarktentwicklung müssen wir mit einem deutlichen Anstieg der Altersarmut in den kommenden zwanzig Jahren rechnen“, fasst Christoph Schiller, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung, die im September erschienene Studie zusammen. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass das Armutsrisiko im Alter in den nächsten zwanzig Jahren steigen wird. Bis 2039 würde die Armutsgefährdung im Alter von aktuell 16,8 auf 21,6 Prozent ansteigen. Zusätzlich sei ein Anstieg der Grundsicherungsquote von derzeit neun auf 12 Prozent zu erwarten. Die Grundsicherungsquote beschreibt die Anzahl an Personen, die auf im Alter auf staatliche Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen sind. Zu den größten Risikogruppen für Armut im Alter zählen die Studienautor/innen insbesondere Alleinstehende und Geringqualifizierte. Bei diesen Gruppen sei das Grundsicherungsrisiko im Alter nahezu doppelt so hoch wie im Durchschnitt.

Auch die Reformen der letzten Jahre – beispielsweise die Angleichung von Ost- und Westrenten oder die sogenannte Mütterrente - hätten die Tendenz der steigenden Altersarmut nicht aufhalten können. Die Studie kommt sogar zu dem Ergebnis, dass selbst zurzeit debattierte Vorschläge wie die Grundrente keinen großen Einfluss darauf hätten. Dazu schreibt die Bertelsmann Stiftung: „Mit Blick auf die aktuell diskutierten Konzepte einer Grundrente zeigt sich, dass sowohl die Pläne aus dem Koalitionsvertrag, wie auch das Modell von Arbeitsminister Heil in puncto Altersarmut noch nicht ausreichend zielgenau sind.“ Laut Christoph Schiller seien neben beschäftigungspolitischen Maßnahmen vor allem „Reformen des Rentensystems notwendig, um den Anstieg der Altersarmut zu bremsen.“

Durchgeführt wurde die von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene Studie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die die Wirkung von Reformen und die Entwicklung der Altersarmut auf Grundlage repräsentativer Haushaltsdaten analysierten.

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Anfang November veranstaltete die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) einen Fachtag unter dem Titel „Gemeinsam lernen: analog und digital“. Die Veranstaltung wurde gefilmt und ist nun im Internet zugänglich.

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Am 06.11.2019 hatte die BAGSO nach Bonn eingeladen, um über die Themen Lernen und Digitalisierung zu diskutieren. Die knapp sechsstündige Fachtagung ist nun im Videoformat auf der Plattform YouTube zu sehen (hier geht es zum Mitschnitt). Organisiert wurde die Veranstaltung von der BAGSO-Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“, die sich auf der Tagung auch vorstellten. Auch der Achte Altersbericht der Bundesregierung war Thema des Fachtags. Das vollständige Programm, mit dem die BAGSO zu der Veranstaltung eingeladen hatte, finden Sie hier.

Die BAGSO selbst schreibt zu der Tagung auf ihrer Internetseite: „Die Fachtagung bot die Möglichkeit, das Thema Digitalisierung und Bildung im Alter näher zu beleuchten und vor dem Hintergrund praktischer Erfahrungen folgenden Fragen nachzugehen: Wie können Ältere sich leichter an Lern- und Bildungsangeboten beteiligen? Welche Möglichkeiten hält die Digitalisierung der Lebenswelten bereit und wie können damit verbundene Herausforderungen als Potenziale genutzt werden?“.

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Nachdem wir bereits mehrfach über die Vorschläge einer Grundrente berichteten, ist die Bundesregierung nun zu einer Einigung gekommen. Diskussionen gibt es vor allem um das Thema Bedürftigkeitsprüfung.

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Nach langen Diskussionen hat sich die Koalition in Berlin
nun auf eine Grundrente geeinigt. Ab 2021 sollen Rentner/innen voll von der
Grundrente profitieren, die mindestens 35 Beitragsjahre aufweisen und maximal
1250 Euro (als Paar 1950 Euro) an zu versteuerndem Einkommen haben. Abschläge
gibt es bei weniger Beitragsjahren oder höherem Einkommen. Bei voller
Grundrente werden die der Berechnung zu Grunde liegenden Entgeltpunkte, die in
den jeweiligen Beitragsjahren durchschnittlich erworben worden sind,
verdoppelt. Um die 400 Euro liegt der Zuschlag, der nach den derzeitigen Plänen
des Gesetzes im Höchstfall ausgezahlt werden kann.

Von der Grundrente sollen nach Vorstellung der Regierungsparteien 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen in Deutschland profitieren, wie die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer in der Pressekonferenz erklärt. In Schleswig-Holstein würden nach Angaben der Lübecker Nachrichten 50.000 Rentner/innen die Grundrente beziehen können.

Die größten Diskussionen gab es in den Verhandlungen bei dem Thema der Bedürftigkeitsprüfung. Diese war eigentlich im Koalitionsvertrag im Zuge der Grundrente vereinbart worden, die SPD versuchte diese jedoch zu kippen. Statt einer umfassenden Bedürftigkeitsprüfung beinhaltet der Kompromiss zwischen CDU, CSU und SPD nun nur eine Einkommensprüfung. Kritik kommt daran vor allem aus der Wirtschaft, doch auch Teile der Union sehen die Einigung kritisch. Befürchtet werde, von der Grundrente könnten auch Rentner/innen profitieren, die einen solchen Zuschuss aufgrund von Vermögens- und Immobilienwerten gar nicht benötigen würden, durch zeitgleich geringes Einkommen aber dennoch beziehen könnten.

Gewerkschaften und Teile der Opposition kritisieren jedoch auch die Einkommensprüfung als Teil einer bürokratischen Bedarfsprüfung. "Bei E-Autos gibt es üppige Kaufprämien mit der Gießkanne und bei der Grundrente schaut die Koalition ins Portemonnaie der Rentner, die jahrzehntelang eingezahlt haben", wird beispielsweise der Fraktionsvorsitzende der Linken, Dietmar Bartsch, auf Spiegel Online zitiert. Hilde Mattheis, SPD-Politikerin und Vorsitzende des Forums Demokratische Linke bemängelt ebenfalls den getroffenen Kompromiss: "Die Einkommensprüfung ist ein Kompromiss, der weit von dem SPD-Anspruch einer Grundrente ohne Bedarfsprüfung entfernt ist."

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Angehörige von Pflegebedürftigen sollen stärker entlastet werden. Das beschloss der Deutsche Bundestag im November.

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Am 7.11.2019 hat sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich dafür entschieden, Angehörige von Pflegebedürftigen stärker zu entlasten. Für das Gesetz stimmten die Regierungsfraktionen (CDU/CSU und SPD) sowie Bündnis 90/Die Grünen. Kern des Gesetzes ist die Regelung, dass Kinder von Pflegebedürftigen nur noch ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zur Finanzierung einer stationären Unterbringung herangezogen werden können. Da die Pflegeversicherung keine Vollkasko-Versicherung ist, also nicht sämtliche Kosten trägt, sind viele Menschen auf Unterstützung vom Amt angewiesen. Dieses konnte bislang jedoch auf bei der Hilfe zur Pflege auf Einkommen und Vermögen der Kinder zurückgreifen. Das ist nun zwar immer noch möglich, Angehörige mit einem Einkommen unter 100.000 Euro sollen davon durch das neue Gesetz allerdings künftig befreit sein.

Kritik gibt es insbesondere an der Kostenfrage. Die Kosten würden auf die Kommunen abgewälzt werden, kritisiert beispielsweise die FDP, die die Stoßrichtung des Gesetzes allerdings grundsätzlich begrüßt. Bereits Ende September äußerte sich der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) im Kieler Landtag zu dem Thema Angehörigen-Entlastung: „Eine sozialverträgliche Finanzierung bedeutet vor allem, dass die Pflege der eigenen Eltern – ob häuslich oder stationär – nicht zu erheblichen finanziellen Risiken oder sogar zu Armut von Familien führen darf.“ Daher habe die Landesregierung „zusammen mit anderen Ländern im Bundesrat eine entsprechende Initiative eingebracht“, so der Minister weiter. „Pflegebedürftige Menschen sollen gegenüber ihren Kindern erst Unterhaltsansprüche haben, wenn das jährliche Gesamteinkommen eines Kindes mehr als 100.000 Euro beträgt.“ Diese Forderung ist im Bundestag nun durch die Abstimmung unterstrichen worden.

Matthias W. Birkwald (Linke) begrüßt in der Bundestagsdebatte zwar die Anhebung der Einkommensgrenze auf 100.000 Euro, er will die Angehörigen der Pflegebedürftigen allerdings vollständig aus der finanziellen Verantwortung nehmen. Es fehle eine Grundsatzdebatte über das Thema Elternunterhalt. „Und das, obwohl wir über ein Prinzip aus dem Jahr 1900 reden! Das ist so, als würde immer noch gelten, dass Blutsbande und der Zufall der Geburt mehr Bedeutung hätten als gelebte Werte“, äußert sich Birkwald im Plenarsaal. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann muss der Bundesrat diesem noch zu stimmen.

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Im Rahmen der Woche der Demenz (16.-22. September 2019) hat die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ein neues Informationsportal zum Thema im Internet vorgestellt.

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www.netzwerkstelle-demenz.de ist der Name des neuen Informationsportals, welches seit September online verfügbar ist. Die Seite „bietet allen, die sich vor Ort zum Thema Demenz engagieren, gute Praxisbeispiele, Materialien und weiterführende Links zu verschiedenen Themen. Erstmals werden Angebote und Ansprechpartner für lokale Demenznetzwerke auf Bundesebene und in den 16 Bundesländern auf einer Website gebündelt“, schreibt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation (BAGSO) in einer Pressemitteilung. Die „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ist als Netzwerkstelle bei der BAGSO angesiedelt. Gefördert wird diese durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Auf der neuen Internetseite finden Sie auch Hinweise auf bevorstehende
Veranstaltungen zum Thema Demenz, auch ein Newsletter kann dort kostenlos
abonniert werden.

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