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Alltägliches Leben

Seit Frühjahr war es geplant, nun ist es im Bundestag beschlossen worden: Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen.

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Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz beschlossen, mit dem sich im Gesundheitswesen nun einiges ändert. Künftig soll es nun möglich sein, dass Ärztinnen und Ärzte sogenannte „Apps“ (Smartphone-Applikationen) auf Rezept verschreiben. Die Kosten werden dann von den Krankenkassen übernommen. Bereits in den Jahren zuvor haben immer mehr Patient/innen solche Handy-Programme zur Unterstützung genommen. Möglich sind beispielsweise Erinnerungsmeldungen zur Tabletteneinnahme oder Programme für Gymnastikübungen. „Wir wollen jetzt Geschwindigkeit machen, um unser Gesund­heits­wesen fit zu machen für die digitale Zukunft“, wird Gesundheitsminister Jens Spahn im Ärzteblatt zu dem neuen Gesetz zitiert. Angenommen wurde das Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition (CDU/CSU und SPD) gegen die Stimmen der Linken und der Grünen. Die AfD und die FDP haben sich enthalten.

Neben der Möglichkeit von Apps auf Rezept soll auch die
sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) ausgebaut werden, welche häufig auch als
„Datenautobahn“ bezeichnet wird. Damit einhergehend werden Apotheken und
Krankenhäuser verpflichtet, sich diesem sicheren Datennetz anzuschließen. Zudem
sieht das Gesetz vor, dass gesammelte Gesundheitsdaten pseudonymisiert an ein
Forschungszentrum zu Forschungszwecken weitergegeben werden können.
Insbesondere der Umgang mit sensiblen Daten und dem Thema Datenschutz führt zu
viel Kritik bei der Opposition: „Es handelt sich um sensible Daten, mit denen
wir sensibel umgehen müssen, verantwortlich umgehen müssen und umsichtig
umgehen müssen. Das, Herr Minister, haben Sie leider nicht getan, und das führt
auch dazu, dass wir diese Debatte in dieser Weise führen müssen“, äußert sich
beispielsweise Maria Klein-Schmeink von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag.

Für die Befürworter/innen des Gesetzes sei dieser Schritt
allerdings vor allem auch eine Chance, die Informationen, die zu einzelnen
Patient/innen vorliegen, für alle behandelnden Personen gleichermaßen
zugänglich zu machen. „Es kann nicht sein, dass Wissen irgendwo vorhanden ist,
aber andere Menschen, die ebenfalls am Patienten arbeiten, im Bereich Pflege,
Heilmittel, Hilfsmittel, gar nicht mitbekommen, was da eigentlich los ist“, argumentiert
beispielsweise Dr. Roy Kühne (CDU) in der Debatte.

Ein weiterer, größerer Streitpunkt am Gesetz ist die Tatsache, dass Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet wird, bis zu 2 % der Rücklagen in IT-Unternehmen zu investieren, die beispielsweise oben beschriebene Apps entwickeln. Das kritisiert insbesondere Dr. Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Es ist doch ganz klar, dass die Krankenkassen vor allem digitale Anwendungen empfehlen werden, in die sie selbst investiert haben. Es muss aber nur eine Anwendung floppen, und die Versichertengelder sind komplett futsch. Diese Zweckentfremdung von Beiträgen der Versicherten als Spekulationskapital lehnen wir ab.“

Die hier zitierten Beiträge aus der Bundestagsdebatte am 7.11.2019 finden Sie im Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages (ab Seite 83).

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Die Bertelsmann Stiftung hat eine neue Studie vorgelegt, nach der die Altersarmut in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Alleinstehende und Geringqualifizierte seien die größten Risikogruppen.

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„Selbst bei einer positiven Arbeitsmarktentwicklung müssen wir mit einem deutlichen Anstieg der Altersarmut in den kommenden zwanzig Jahren rechnen“, fasst Christoph Schiller, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung, die im September erschienene Studie zusammen. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass das Armutsrisiko im Alter in den nächsten zwanzig Jahren steigen wird. Bis 2039 würde die Armutsgefährdung im Alter von aktuell 16,8 auf 21,6 Prozent ansteigen. Zusätzlich sei ein Anstieg der Grundsicherungsquote von derzeit neun auf 12 Prozent zu erwarten. Die Grundsicherungsquote beschreibt die Anzahl an Personen, die auf im Alter auf staatliche Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen sind. Zu den größten Risikogruppen für Armut im Alter zählen die Studienautor/innen insbesondere Alleinstehende und Geringqualifizierte. Bei diesen Gruppen sei das Grundsicherungsrisiko im Alter nahezu doppelt so hoch wie im Durchschnitt.

Auch die Reformen der letzten Jahre – beispielsweise die Angleichung von Ost- und Westrenten oder die sogenannte Mütterrente - hätten die Tendenz der steigenden Altersarmut nicht aufhalten können. Die Studie kommt sogar zu dem Ergebnis, dass selbst zurzeit debattierte Vorschläge wie die Grundrente keinen großen Einfluss darauf hätten. Dazu schreibt die Bertelsmann Stiftung: „Mit Blick auf die aktuell diskutierten Konzepte einer Grundrente zeigt sich, dass sowohl die Pläne aus dem Koalitionsvertrag, wie auch das Modell von Arbeitsminister Heil in puncto Altersarmut noch nicht ausreichend zielgenau sind.“ Laut Christoph Schiller seien neben beschäftigungspolitischen Maßnahmen vor allem „Reformen des Rentensystems notwendig, um den Anstieg der Altersarmut zu bremsen.“

Durchgeführt wurde die von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene Studie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die die Wirkung von Reformen und die Entwicklung der Altersarmut auf Grundlage repräsentativer Haushaltsdaten analysierten.

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Anfang November veranstaltete die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) einen Fachtag unter dem Titel „Gemeinsam lernen: analog und digital“. Die Veranstaltung wurde gefilmt und ist nun im Internet zugänglich.

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Am 06.11.2019 hatte die BAGSO nach Bonn eingeladen, um über die Themen Lernen und Digitalisierung zu diskutieren. Die knapp sechsstündige Fachtagung ist nun im Videoformat auf der Plattform YouTube zu sehen (hier geht es zum Mitschnitt). Organisiert wurde die Veranstaltung von der BAGSO-Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“, die sich auf der Tagung auch vorstellten. Auch der Achte Altersbericht der Bundesregierung war Thema des Fachtags. Das vollständige Programm, mit dem die BAGSO zu der Veranstaltung eingeladen hatte, finden Sie hier.

Die BAGSO selbst schreibt zu der Tagung auf ihrer Internetseite: „Die Fachtagung bot die Möglichkeit, das Thema Digitalisierung und Bildung im Alter näher zu beleuchten und vor dem Hintergrund praktischer Erfahrungen folgenden Fragen nachzugehen: Wie können Ältere sich leichter an Lern- und Bildungsangeboten beteiligen? Welche Möglichkeiten hält die Digitalisierung der Lebenswelten bereit und wie können damit verbundene Herausforderungen als Potenziale genutzt werden?“.

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Nachdem wir bereits mehrfach über die Vorschläge einer Grundrente berichteten, ist die Bundesregierung nun zu einer Einigung gekommen. Diskussionen gibt es vor allem um das Thema Bedürftigkeitsprüfung.

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Nach langen Diskussionen hat sich die Koalition in Berlin
nun auf eine Grundrente geeinigt. Ab 2021 sollen Rentner/innen voll von der
Grundrente profitieren, die mindestens 35 Beitragsjahre aufweisen und maximal
1250 Euro (als Paar 1950 Euro) an zu versteuerndem Einkommen haben. Abschläge
gibt es bei weniger Beitragsjahren oder höherem Einkommen. Bei voller
Grundrente werden die der Berechnung zu Grunde liegenden Entgeltpunkte, die in
den jeweiligen Beitragsjahren durchschnittlich erworben worden sind,
verdoppelt. Um die 400 Euro liegt der Zuschlag, der nach den derzeitigen Plänen
des Gesetzes im Höchstfall ausgezahlt werden kann.

Von der Grundrente sollen nach Vorstellung der Regierungsparteien 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen in Deutschland profitieren, wie die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer in der Pressekonferenz erklärt. In Schleswig-Holstein würden nach Angaben der Lübecker Nachrichten 50.000 Rentner/innen die Grundrente beziehen können.

Die größten Diskussionen gab es in den Verhandlungen bei dem Thema der Bedürftigkeitsprüfung. Diese war eigentlich im Koalitionsvertrag im Zuge der Grundrente vereinbart worden, die SPD versuchte diese jedoch zu kippen. Statt einer umfassenden Bedürftigkeitsprüfung beinhaltet der Kompromiss zwischen CDU, CSU und SPD nun nur eine Einkommensprüfung. Kritik kommt daran vor allem aus der Wirtschaft, doch auch Teile der Union sehen die Einigung kritisch. Befürchtet werde, von der Grundrente könnten auch Rentner/innen profitieren, die einen solchen Zuschuss aufgrund von Vermögens- und Immobilienwerten gar nicht benötigen würden, durch zeitgleich geringes Einkommen aber dennoch beziehen könnten.

Gewerkschaften und Teile der Opposition kritisieren jedoch auch die Einkommensprüfung als Teil einer bürokratischen Bedarfsprüfung. "Bei E-Autos gibt es üppige Kaufprämien mit der Gießkanne und bei der Grundrente schaut die Koalition ins Portemonnaie der Rentner, die jahrzehntelang eingezahlt haben", wird beispielsweise der Fraktionsvorsitzende der Linken, Dietmar Bartsch, auf Spiegel Online zitiert. Hilde Mattheis, SPD-Politikerin und Vorsitzende des Forums Demokratische Linke bemängelt ebenfalls den getroffenen Kompromiss: "Die Einkommensprüfung ist ein Kompromiss, der weit von dem SPD-Anspruch einer Grundrente ohne Bedarfsprüfung entfernt ist."

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Angehörige von Pflegebedürftigen sollen stärker entlastet werden. Das beschloss der Deutsche Bundestag im November.

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Am 7.11.2019 hat sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich dafür entschieden, Angehörige von Pflegebedürftigen stärker zu entlasten. Für das Gesetz stimmten die Regierungsfraktionen (CDU/CSU und SPD) sowie Bündnis 90/Die Grünen. Kern des Gesetzes ist die Regelung, dass Kinder von Pflegebedürftigen nur noch ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zur Finanzierung einer stationären Unterbringung herangezogen werden können. Da die Pflegeversicherung keine Vollkasko-Versicherung ist, also nicht sämtliche Kosten trägt, sind viele Menschen auf Unterstützung vom Amt angewiesen. Dieses konnte bislang jedoch auf bei der Hilfe zur Pflege auf Einkommen und Vermögen der Kinder zurückgreifen. Das ist nun zwar immer noch möglich, Angehörige mit einem Einkommen unter 100.000 Euro sollen davon durch das neue Gesetz allerdings künftig befreit sein.

Kritik gibt es insbesondere an der Kostenfrage. Die Kosten würden auf die Kommunen abgewälzt werden, kritisiert beispielsweise die FDP, die die Stoßrichtung des Gesetzes allerdings grundsätzlich begrüßt. Bereits Ende September äußerte sich der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) im Kieler Landtag zu dem Thema Angehörigen-Entlastung: „Eine sozialverträgliche Finanzierung bedeutet vor allem, dass die Pflege der eigenen Eltern – ob häuslich oder stationär – nicht zu erheblichen finanziellen Risiken oder sogar zu Armut von Familien führen darf.“ Daher habe die Landesregierung „zusammen mit anderen Ländern im Bundesrat eine entsprechende Initiative eingebracht“, so der Minister weiter. „Pflegebedürftige Menschen sollen gegenüber ihren Kindern erst Unterhaltsansprüche haben, wenn das jährliche Gesamteinkommen eines Kindes mehr als 100.000 Euro beträgt.“ Diese Forderung ist im Bundestag nun durch die Abstimmung unterstrichen worden.

Matthias W. Birkwald (Linke) begrüßt in der Bundestagsdebatte zwar die Anhebung der Einkommensgrenze auf 100.000 Euro, er will die Angehörigen der Pflegebedürftigen allerdings vollständig aus der finanziellen Verantwortung nehmen. Es fehle eine Grundsatzdebatte über das Thema Elternunterhalt. „Und das, obwohl wir über ein Prinzip aus dem Jahr 1900 reden! Das ist so, als würde immer noch gelten, dass Blutsbande und der Zufall der Geburt mehr Bedeutung hätten als gelebte Werte“, äußert sich Birkwald im Plenarsaal. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann muss der Bundesrat diesem noch zu stimmen.

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Im Rahmen der Woche der Demenz (16.-22. September 2019) hat die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ein neues Informationsportal zum Thema im Internet vorgestellt.

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www.netzwerkstelle-demenz.de ist der Name des neuen Informationsportals, welches seit September online verfügbar ist. Die Seite „bietet allen, die sich vor Ort zum Thema Demenz engagieren, gute Praxisbeispiele, Materialien und weiterführende Links zu verschiedenen Themen. Erstmals werden Angebote und Ansprechpartner für lokale Demenznetzwerke auf Bundesebene und in den 16 Bundesländern auf einer Website gebündelt“, schreibt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation (BAGSO) in einer Pressemitteilung. Die „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ist als Netzwerkstelle bei der BAGSO angesiedelt. Gefördert wird diese durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Auf der neuen Internetseite finden Sie auch Hinweise auf bevorstehende
Veranstaltungen zum Thema Demenz, auch ein Newsletter kann dort kostenlos
abonniert werden.

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Die Bundesbank fordert, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Danach solle das Rentenalter schrittweise auf 69 Jahre angehoben werden. Parteien und Verbände widersprechen.

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In ihrem aktuellen Monatsbericht (Oktober 2019) fordert die Bundesbank eine schrittweise Anhöhung des Renteneintrittsalters auf fast 70 Jahre. Der Renteneintritt solle damit der steigenden Lebenserwartung angepasst werden, vor allem, um die Rentenversicherung zu entlasten. Durch den demografischen Wandel sei diese vor große Herausforderungen gestellt. Nicht nur, weil die Menschen immer älter werden würden, sondern auch, da bereits Mitte der 2020er Jahre die geburtenstärkeren Jahrgänge in Rente gehen würden. „Diese Anpassung des gesetzlichen Rentenalters würde nicht nur die Rentenversicherung entlasten. Sie würde über eine höhere Erwerbstätigkeit auch das gesamtwirtschaftliche Potenzial stärken und damit die Bemessungsgrundlagen für Steuern und Sozialbeiträge stützen“, heißt es in dem Bericht. Der Bericht kann hier heruntergeladen werden.

Doch gegen diesen Vorschlag gibt es auch viel Kritik. Bernd Riexinger, Parteivorsitzender der Linken, kritisiert: “Alle Jahre wieder zerrt die Bundesbank die Anhebung des Rentenalters aus der Mottenkiste. Wenn es nach dem Willen der Bundesbank ginge, würden Menschen überhaupt niemals in Rente gehen. Die Bundesregierung muss derartigen Ansinnen, die das Vertrauen in die gesetzliche Rente weiter zerstören, eine klare Absage erteilen.“ Parteikollegin Sahra Wagenknecht schloss sich der Kritik an und forderte eine nachhaltige Reform des Rentensystems. Als Positivbeispiel verwies sie auf den Nachbarstaat Österreich, über dessen Rentenkonzept wir hier berichteten.

AWO-Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler erklärt in einer
Pressemitteilung, dass die Forderung der Bundesbank an den Lebensverhältnissen
der Menschen vorbeigehe und mehr Probleme schaffe, als sie zu lösen: „Viele
ältere Menschen in gesundheitlich belastenden Berufen halten nicht bis zum
regulären Renteneintritt durch. Sie werden vor die Wahl gestellt: entweder
Frührente mit lebenslangen Abschlägen oder Arbeitslosigkeit und
Vorruhestandsarmut.“

„Wer schwer arbeitet, hat ein höheres Sterblichkeitsrisiko als der Durchschnitt aller Erwerbstätigen. Wer also das Renteneintrittsalter anhebt, kürzt all diesen Menschen eiskalt deren Rente“ kritisiert auch Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung stellte sie fest, dass bereits die Anhebung auf 67 ein Fehler gewesen sei. Weitere Beiträge zum Thema Rente finden Sie hier.

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Im März 2019 fand in Berlin ein Fachkongress zum Thema „Einsamkeit im Alter“ statt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat nun die Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht.

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„Einsamkeit im Alter vorbeugen – aktive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen“ war der Titel des Fachkongresses, der vom 18. - 19.März dieses Jahres in Berlin stattfand und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiiert war. Über 200 Personen aus Wissenschaft und Praxis, Verbänden und Kommunen waren haben daran teilgenommen. Neben Fachvorträgen zum Thema wurden auch die Preise der Gewinner/innen des Wettbewerbs „Einsam? Zweisam? Gemeinsam!“ verliehen. Der Wettbewerb hatte zum Ziel, Initiativen und Projekte auszuzeichnen, die sich aktiv gegen Einsamkeit im Alter engagieren. Überreicht wurden die Preise durch den BAGSO-Vorsitzenden Franz Müntefering.

Nun hat die BAGSO im Auftrag des Ministeriums eine Dokumentationsmappe zu der Veranstaltung im Umfang von über 150 Seiten veröffentlicht, die Sie hier öffnen können. In dem Dokument befinden sich die Vorträge, die es an dem Wochenende gegeben hat, in verschriftlichter Form. Darunter zum Beispiel die Rede der Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, die auf dem Kongress sagte: „Als Gesellschaft sollte uns der Knopf aufrütteln. Wir müssen etwas gegen die Einsamkeit tun. Mit dieser Veranstaltung drücken wir quasi den Knopf. Die Konferenz und die Preisverleihung rütteln auf, sie schaffen Verbindungen. Das ist sehr gut.“

Im Vergleich zu jüngeren Altersgruppen sei Einsamkeit im
höheren Alter deutlich häufiger. Prof. Dr. Maike Luhmann weist in ihrem
Fachvortrag darauf hin, dass sich nach konservativer Schätzung ca. 5% der über
80-jährigen in Deutschland chronisch einsam fühlten.

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„Senioren für Senioren“ ist der Name des regelmäßigen Internet-Treffs der Stadt Heide, den der Seniorenbeirat der Stadt ins Leben gerufen hatte. Das Angebot soll Senior/innen dabei unterstützen, die Möglichkeiten des Internets kennenzulernen.

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Das Internet-Café für Seniorinnen und Senioren ist ein Angebot des Seniorenbeirats Heide, älteren Menschen mit einfachen PC-Kenntnissen beim Kennenlernen und Nutzen des Internets zu unterstützen. Es findet immer mittwochs von 15:30 bis 17:30 Uhr in der Klaus-Groth-Schule in Heide statt. Zu dem Projekt gibt es auch eine Internetseite, auf der beispielsweise Hinweise für Senior/innen zur Internetnutzung zu finden sind. Dort finden Sie auch Kontaktangaben für Auskunft zum Internet-Treff.

Weitere Veranstaltungen oder aktuelle Informationen rund um den Seniorenbeirat in Heide finden Sie auf deren Internetseite. Öffentliche Sitzungen des Beirats finden an den 3.Dienstagen im Monat im Bürgerhaus statt. Zusätzlich dazu gibt es dort auch am 1.Montag des Monats eine offene Sprechstunde zwischen 10 Uhr und 11 Uhr.

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Das baden-württembergische Projekt „Demenz und Kommune“ hat einen Abschlussbericht vorgelegt. Ziel des Projekts war unter anderem das Setzen von Impulsen für eine nachhaltige Angebotsstruktur in den Kommunen.

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Das dreijährige Impulsprojekt Demenz und Kommune (Laufzeit von Oktober 2016 bis September 2019) hat einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem das Projekt bilanziert wird und weitere Impulse gegeben werden, um die Lebenssituation von Menschen mit Demenz in den Quartieren weiter zu verbessern. „Dort, wo Menschen mit Demenz leben und sich zuhause fühlen, brauchen sie unterstützende Angebote – in den ländlichen Gemeinden ebenso wie in den Städten und vor allem flächendeckend in ganz Baden-Württemberg“, schreibt die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg, bei der das Projekt angesiedelt war, auf ihrer Internetseite. Durch das Projekt und eine wissenschaftliche Begleitung der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg sollte eine Bestandsaufnahme der Angebotsstrukturen durchgeführt werden. Dafür wurden unter anderem Fragebögen verschickt und Interviews geführt – sowohl mit den Kommunen als auch mit Fachkräften aus der Altenhilfe. Die Altenhilfefachberater/innen nannten laut Abschlussbericht beispielsweise einen Fachkräftemangel oder ein starkes Stadt-Land-Gefälle der Angebote als Probleme. Sie fordern eine „flächendeckende Ausweitung der Angebote für Betroffene“.

Das dreijährige Projekt hat vor allem durch Fachtagungen, Gespräche mit Politik und Altenhilfe und dem Impulspapier „Herausforderung Demenz“ versucht, auf das Thema aufmerksam zu machen und Kommunen Hilfestellungen für eine demenzorientierte Angebotsstruktur zu geben. Das durch das Land Baden-Württemberg und den Krankenkassen geförderte Projekt sieht die Projektziele als erreicht an, weist jedoch darauf hin, dass weitere Maßnahmen notwendig seien. Dazu gehöre beispielsweise eine breitere Thematisierung in der Öffentlichkeit oder eine strukturiertere, demenzorientierte Netzwerkarbeit. Den vollständigen Abschlussbericht des Impulsprojekts finden Sie hier.

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