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Alltägliches Leben

„Groschendreher“ ist der Name eines neu gegründet Vereins in Kiel. Die Stadt Kiel will darin unter anderem mit Wohlfahrtsverbänden und Kirchengemeinden zusammenarbeiten, um gegen die wachsende Altersarmut vorzugehen.

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„Ein Ziel des Vereins ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von älteren Menschen in Armut zu verbessern“, heißt es in der Pressemappe des neuen Vereins. In diesem haben sich die Stadt Kiel, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, Ratsfraktionen, Gewerkschaften und Kirchengemeinden zusammengetan, um Betroffene dabei zu „unterstützen, die eigenen Interessen zu vertreten.“ In der Landeshauptstadt Kiel wolle man dadurch nun eine Diskussion anregen, wie man die Lebenssituation der Betroffenen verbessern kann.

Auf folgende anstehende Termine macht der Verein aufmerksam:

  • Infostand auf dem Wochenmarkt: Mittwoch, 18. September 2019, 08:00 – 13:00 Uhr, Exerzierplatz

  • Kaffee und Kuchen in der Anlaufstelle Nachbarschaft: Montag, 23. September 2019, 15:30 – 17:00 Uhr, anna Mettenhof, Vasaastr. 43a

  • Kaffee und Kuchen in der Anlaufstelle Nachbarschaft: Montag, 30. September 2019, 15:30 – 17:00 Uhr, anna Gaarden, Preetzer Str. 35

Diese Termine will der Verein nutzen, um sich den Kieler/innen vorzustellen. Ab Oktober 2019 eröffnet dann auch das Vernetzungsbüro von Groschendreher in der Andreas-Gayk-Str. 31 (Kiel). Dort wird eine Hauptamtliche die Vereinsarbeit koordinieren und Vernetzungsarbeit leisten. Finanziert wird das Projekt mit 50.000 Euro durch die Stadt Kiel, zusätzlich hat die Techniker Krankenkasse zugesagt, dass Vorhaben mit 200.000 Euro zu unterstützen.

In Kiel beziehen 6,7 Prozent der über 65-jährigen Grundsicherung im Alter. Vor zehn Jahren lag der Wert noch bei 5,0 Prozent. Von Altersarmut bedroht ist sogar knapp ein Drittel der Kieler Senior/innen. Weitere Artikel zum Thema Altersarmut finden Sie hier.

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Die SPD fordert eine Entlastung der Heimkosten für Pflegebedürftige. Sie will den Eigenanteil begrenzen, den diese für ein Pflegeheim aufbringen müssen. Außerdem sollen Gewinne begrenzt werden.

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Vergangenen Monat berichteten wir auf diesem Portal über die Höhe der Eigenanteile an einer Heimunterbringung. In Schleswig-Holstein liegt dieser beispielsweise bei 1.679 Euro im Monat, womit das Land im Mittelfeld bewegt. Aus der SPD kamen in den letzten Wochen und Monaten vermehrt Forderungen nach einer Begrenzung der Eigenanteile, die Pflegebedürftige für ihre Unterbringung zahlen müssen. Da der Anteil, den die Pflegeversicherung übernimmt, auf einen bestimmten Anteil gedeckelt ist, führen steigende Ausgaben wie höhere Personalkosten häufig zu höheren Eigenanteilen für die Bedürftigen. „Die zu zahlenden Eigenanteile an den Pflegekosten wollen wir begrenzen. Es ist überfällig, die private und gesetzliche Pflegeversicherung zu einer solidarischen Pflegebürgerversicherung zusammenzuführen, in der die starken Schultern mehr tragen“, heißt es in einer Pressemitteilung von Heike Baehrens, Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion. In die geforderte Pflegebürgerversicherung sollen auch Beamte und Selbständige einzahlen. Durch die Beiträge sollen dann steigende Kosten durch die Versicherungsgemeinschaft getragen werden.

Neben einer Begrenzung der Eigenanteile fordern die Sozialdemokrat/innen nun auch, die Gewinne privater Pflegeanbieter zu begrenzen. Das ginge aus einem Positionspapier hervor, dass der Süddeutschen Zeitung vorliege. Pflegeheime seien zu „Investitionsobjekten“ geworden, hieße es in dem Papier. Nachdem sich die öffentliche Hand aus der Heimförderung zurückgezogen hatte, seien es mittlerweile vor allem Kapitalinvestoren, die die Einrichtungen finanzierten. Die Gewinne dürften jedoch nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter/innen oder Pflegebedürftigen erwirtschaftet werden. Länder und Kommunen müssten daher wieder in die Heimförderung einsteigen, fordere die SPD als Konsequenz. Bereits 2017 hatte die Fraktion der Linken im Bundestag gefordert, den Gewinnanspruch privater Anbieter zu streichen. Damals hatte die SPD noch gegen den Antrag gestimmt. Ob die Forderungen unter der Großen Koalition noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

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CSD für Ältere

22. September 2019

Seit 50 Jahren findet in vielen Städten auf der Welt der sogenannte Christopher-Street-Day (CSD) statt, der als jährliche Parade für die Rechte von Schwulen und Lesben gilt. Damit auch ältere Menschen leichter daran teilnehmen können, wurde nun die Kampagne „CSD ist für Alte da!“ ins Leben gerufen.

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„Nur wenn ältere LSBTI an Planungsprozessen beteiligt sind und in Werbematerialien gezeigt werden, wenn sie stolz mitgehen oder auf den Wagen mitfahren, wird durch diese Inklusion und Sichtbarkeit signalisiert: Ihr seid willkommen“, heißt es auf der Internetseite der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) (die Abkürzung LSBTI steht dabei für Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie die Geschlechter Trans und Inter). Daher will die BISS nun mit einer Kampagne darauf aufmerksam machen, ältere Menschen stärker in die Veranstaltungen zu integrieren und Hürden abzubauen. Zu der Kampagne gehört in erster Linie ein Praxisleitfaden für die Organisator/innen der CSD-Veranstaltungen. Der Leitfaden enthält neben der Beschreibung von Merkmalen einer altersgerechten Veranstaltung auch eine Verpflichtungserklärung für beteiligte Organisationen, mindestens zehn der Merkmale umzusetzen. Beispiele für solche altersgerechten Maßnahmen werden in einer Broschüre erläutert und sind zum Beispiel:

  • Bei CSD-Veranstaltungen Alternativen zum Gehen anbieten. Das könnten bei Demonstrationen und Umzügen zum Beispiel Wagen oder Busse sein. „Wir organisieren jedes Jahr einen Oldtimer-Bus für unsere Senior*innen. Das ist ein guter Weg, um auch älteren LSBTI die Teilnahme an der Demonstration weiter zu ermöglichen und gemeinsam zu feiern“, wird beispielsweise der 65-jährige Klaus-Dieter Begemann aus Hamburg in der Broschüre zitiert
  • Bei der Mobilisierung im Vorfeld bereits darauf achten, dass die Informationen auch dort verbreitet werden, wo Senior/innen sich aufhalten
  • Ältere Personen aus dem LSBTI-Umfeld auch vorne mitlaufen zu lassen und auch in Werbe- und Infomaterialien der Veranstalter/innen zu repräsentieren 

Der Christopher-Street-Day wird in vielen Städten seit
50 Jahren begangen. Vor 50 Jahren, im Juli 1969, fand in der Bar „Stonewall Inn“
in der New Yorker Christopher-Street eine Polizei-Razzia statt. Viele Lesben,
Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle, für die die Bar ein Treffpunkt war,
widersetzten sich der drohenden Verhaftung. Dieser als „Stonewall Riot“
bekannte Aufstand gilt als Geburtsstunde der heutigen LSBTI-Bewegung und wird
bis heute im Rahmen der CSD-Veranstaltungen zelebriert.

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Unter dem Titel „Ältere Menschen und Digitalisierung – Please Mind the Gap!“ lädt die Fachhochschule Kiel zu einer zweitägigen Fachtagung im September ein.

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„Die Digitalisierung bringt die Menschen näher zusammen. Eigentlich. Denn in Deutschland zählt ein Großteil aller Senior*innen ab 60 Jahren zu den sogenannten Offliner*innen, denjenigen also, die keinen Zugang zum Internet besitzen. Sie gehören zu einer Gesellschaftsgruppe, die digital überholt, sogar ausgeschlossen wird“, schreibt die Fachhochschule Kiel. Daher organisiert sie mit Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung eine zweitägige Fachveranstaltung. Angeboten werden Vorträge wie „Wie viel Digitales brauchen alte Menschen für ihre soziale Teilhabe?“ oder „Perspektiven für ältere Menschen in der kommunalen Digitalisierung“. Neben Vorträgen sind auch Workshops und Diskussionen geplant. Die Tagung richtet sich insbesondere an Fachkräfte, die mit Älteren arbeiten (z.B. Sozialarbeiter/innen), die interessierte Öffentlichkeit ist aber ebenso eingeladen.

Die Einladung inklusive Programm kann hier heruntergeladen werden. Zum Anmeldeformular (online) gelangen Sie hier.

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Medienboxen Demenz

14. September 2019

Künftig soll es in allen öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein sogenannte Medienboxen geben, die Bücher, CDs oder ähnliches zum Thema Demenz enthalten. Diese können in den Bibliotheken angefragt und ausgeliehen werden.

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Seit über 6 Jahren kooperiert das Kompetenzzentrum Demenz mit der schleswig-holsteinischen Büchereizentrale. Aus dieser Zusammenarbeit sind nun unter anderem sogenannte Medienboxen für die Begleitung von Menschen mit Demenz entstanden. In diesen Boxen sollen Medien verschiedenster Art zum Thema Demenz enthalten sein, die sich Pflegekräfte, Sozialarbeiter/innen, ehrenamtlich Tätige oder Angehörige von Demenzerkrankten ausleihen können. Die Spanne der angebotenen Medien soll von Fachliteratur bis hin zu Alltagsratgebern führen. „Das Thema Demenz ist uns eine Herzensangelegenheit. Betroffene sowie ihre Begleiter/innen gehören zu einer wichtigen Zielgruppe für Bibliotheken und wir freuen uns schon auf unsere neuen Projekte in diesem Bereich, insbesondere im Zuge der Digitalisierung.“, wird Susanne Luther-Feddersen von der Büchereizentrale Schleswig-Holstein in einer Pressemitteilung zitiert. In den über 14 verschiedenen Boxen sind neben Büchern auch Spiele oder CDs enthalten. Die Boxen sollen auch das neue „Impulskartenset Demenz“ des Kompetenzzentrums enthalten, welches Angehörigen dabei helfen soll, sich erstmals dem Thema Demenz zu nähern. Mehr zu dem Kartenset, welches auch gesondert bestellt werden kann, finden Sie hier.

Angefragt und ausgeliehen werden können die Boxen in den öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein. Die entsprechende Box wird dann von der Büchereizentrale an die entsprechende Bibliothek geliefert. Weitere Informationen zu den Medienboxen können Sie der Internetseite der Büchereizentrale Schleswig-Holstein entnehmen. Mehr Artikel zum Kompetenzzentrum Demenz finden Sie hier.

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Im Hamburger Stadtteil Veddel hat sich eine Mieter/inneninitiative gegründet, um gegen den möglichen Abriss ihres Wohnblocks vorzugehen. Der weitere Verlauf sei unklar, insbesondere ältere Mieter/innen fürchten die Ungewissheit.

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Am Montag, den 26.08.2019, stellten sich mehrere Bewohner/innen des sogenannten Warmwasserblocks der Presse. Sie hatten zuvor eine Initiative gegründet, die sich für den Erhalt des knapp 100 Jahre alten Hauses einsetzt. Der denkmalgeschützte Warmwasserblock auf der Hamburger Elbinsel Veddel gehörte zu den ersten Gebäuden des Architekten Fritz Schuhmachers, welches fließend warmes Wasser hatte. Seit 2015 gehören die über 160 Wohnungen der SAGA, dem städtischen Wohnungsbau-Unternehmen in Hamburg. Anfang dieses Jahres informierte die SAGA die Mieter/innen erst nach Presseberichten darüber, dass es 2020 zu einem Abriss oder einer vollständigen Sanierung, in jedem Falle aber zu einem Auszug kommen könnte. Seitdem habe man von der Wohnungsbaugesellschaft keine weiteren Informationen mehr erhalten. Sabrina Schmütsch, Mieterin des Warmwasserblocks, beklagt, dass die Vermieter/innen den Mieter/innen nur Vorrang für 80 Wohnungen im Nachbargebäude zugesprochen hätten, obwohl der jetzige Block 161 Wohnungen beinhaltet. „Das hat viele noch mehr verunsichert. Wir wollen keine Spaltung und keine Einzeldeals, sondern dass alle auf der Veddel bleiben können“, sagt die Aktivist/innen der Initiative in einer auf Facebook veröffentlichten Pressemitteilung. Vor allem fehlende Informationen und wenig Transparenz werden von der Initiative kritisiert. „Nun mal Butter bei die Fische, liebe SAGA“ steht daher auf einem Banner, welches die Mieter/innen zu dem Pressetermin aufgespannt haben.

Insbesondere für ältere Bewohner/innen des Warmwasserblocks könnte ein Auszug schwierig sein, da die Frage nach Ersatzwohnungen genau so ungeklärt sei wie die der Finanzierung. Daher setzt sich die Initiative im Falle eines Abrisses oder einer Sanierung für gleichbleibende Mieten und Übernahme von Umzugskosten ein. Elizabeth Scharlipp, älteste Mieterin des Warmwasserblocks weist darauf hin, dass viele Bewohner/innen schon lange auf der Veddel wohnen und nun fürchten, den Stadtteil verlassen zu müssen. „Dass die SAGA so mit uns umgeht, hätte ich nicht für möglich gehalten. Es ist eine Belastung nicht zu wissen, was passiert. Hier wohnen auch viele ältere Menschen und viele mit unterschiedlichen Sprachen. Das ist und war ein Arbeiterstadtteil“, wird die Rentnerin in der Pressemitteilung zitiert. Auch Helmut Korf ist als langjähriger Mieter Teil der Initiative. Er fordert nicht nur mehr Transparenz von der SAGA, sondern auch, dass die Mieter/innen in die Pläne aktiv mit einbezogen werden – egal ob bei einer Instandsetzung oder einem Neubau.

„Gemeinsamer Protest wirkt“ schreibt die Initiative zwei Tage nach dem Pressetermin auf Facebook. Nachdem mehrere Medien wie das Hamburger Abendblatt oder der NDR nach der Aktion über die Situation berichteten, meldete sich die SAGA als Reaktion mit einem Rundschreiben an die Mieter/innen. Darin werden Fehler eingestanden und vor allem mehr Transparenz versprochen. Viele Fragen und viel Unzufriedenheit bleiben jedoch: „Wir werden weiter für unsere Forderungen einstehen. Der Rundbrief hat gezeigt, dass die Initiative mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit Druck ausüben kann. Doch uns reichen ein paar nette Worte nicht, wir setzen uns weiter dafür ein, dass alle auf der Veddel bleiben können“, äußert sich Sabrina Schmütsch gegenüber seniorenpolitik-aktuell über die weiteren Vorhaben der Initiative.

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2018 hatte die Bundesregierung eine Studie zum Thema Altersdiskriminierung in Auftrag gegeben. Unter dem Titel „ICH? Zu alt?“ Diskriminierung älterer Menschen hat das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) nun einen Abschlussbericht vorgelegt.

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Das ISS in Frankfurt a.M. hat die Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Der Studie ginge es weniger um eine Repräsentativität als um unterschiedliche Perspektiven und subjektive Erfahrungen älterer Menschen. Dafür wurden vor allem Interviews geführt, sowohl mit Expert/innen als auch mit Betroffenen oder Gruppen.  „In den Interviews wurde (…) oftmals auf fehlende Barrierefreiheit, vor allem im eigenen Wohnumfeld, verwiesen. Derartige Einschränkungen betreffen nicht nur ältere Menschen, sondern ebenso Menschen mit einer mobilitätseinschränkenden Behinderung“, heißt es in dem Abschlussbericht der Studie. Weitere diskriminierende Aspekte im Alltag, die in den Interviews genannt wurden, sind beispielsweise fehlende Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum, zu niedrige Toiletten, zu kurz getaktete Ampeln oder Busfahrer/innen die losfahren, bevor ältere oder gehbehinderte Menschen sitzen. Außerdem fehle es an Aufzügen an Bahnhaltestellen oder Begleitdiensten, auch Zutaten auf Lebensmitteln seien zu klein geschrieben.

Ziel der Studie sei es gewesen, „die Alltags-/Lebenswelten betroffener älterer Menschen zu untersuchen, um Altersdiskriminierung sozialwissenschaftlich zu definieren.“ Laut Zahlen der Antidiskriminierungsstelle fühlten sich 15,3 Prozent der Über-60-jährigen bereits als „zu alt“ diskriminiert. Die Dunkelziffer an Menschen, die Altersdiskriminierung erfahren würden, sei jedoch noch höher, da vermutet wird, „dass ältere Personen benachteiligende Erfahrungen häufig in geringem Maße als Diskriminierung bewerten und wenig dafür sensibilisiert sind, weil sie diese Erfahrungen als ‚normal‘ wahrnehmen.“

Weitere Beiträge zum Thema Altersdiskriminierung finden Sie hier.

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Anfang vergangenen Monats hat der Bundesgerichtshof zwei Ärzte freigesprochen, die Patientinnen nicht an ihrer frei gewählten Selbsttötung hinderten. Das Urteil gilt für die Sterbehilfe als wegweisend.

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Ein Hamburger und ein Berliner Arzt standen mehrfach vor Gericht, da sie Patientinnen auf ihren Wunsch hin sterben ließen. Die Ärzte wurden bereits in den Vorinstanzen freigesprochen, die Staatsanwaltschaft ging allerdings in Revision. Sie warf den Medizinern Unterstützung von Selbsttötung vor. Am 03.07.2019 musste daher der Bundesgerichtshof entscheiden, der die Angeklagten ebenfalls freigesprochen hatte.

Im ersten Fall war der betreffende Facharzt bei der Einnahme tödlicher Medikamente durch zwei Frauen dabei gewesen und unterließ auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen die Einleitung von Rettungsmaßnahmen. Im zweiten Fall wurden die Medikamente, die zum selbstgewählten Tod einer Patientin führte, sogar durch den angeklagten Arzt zugänglich gemacht. Auch er verzichtete nach der Einnahme der tödlichen Medizin auf Rettungsmaßnahmen. In beiden Fällen sind die Ärzte freigesprochen worden, auch, obwohl keine lebensbedrohlichen Krankheiten vorlagen. Es reichte das Leiden unter starken Schmerzen beziehungsweise eine „Lebensmüdigkeit“ der Frauen. Entscheidend für den Freispruch war die Tatsache, dass die Patientinnen weder psychisch krank, noch in sonstiger Art und Weise in ihrem Urteilungsvermögen eingeschränkt gewesen sind. In einem solchen Fall wäre die Sterbebegleitung strafbar gewesen.

„Eine in Unglücksfällen jedermann obliegende Hilfspflicht nach § 323c StGB wurde nicht in strafbarer Weise verletzt. Da die Suizide, wie die Angeklagten wussten, sich jeweils als Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der sterbewilligen Frauen darstellten, waren Rettungsmaßnahmen entgegen deren Willen nicht geboten“, teilt der Bundesgerichtshof mit. Es sei zwar möglich, dass die freigesprochenen Ärzte Berufspflichten verletzt haben, dass sei für die Bewertung der Strafbarkeit allerdings nicht relevant.

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Stationäre Pflegeeinrichtungen kosten für die Bedürftigen mehr. So sei der Eigenanteil der Pflegebedürftigen für ihre Heimunterbringung im ersten Halbjahr 2019 auf knapp 1900 Euro im Monat gestiegen.

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120 Euro mehr pro Monat als noch im Vorjahr – so hoch seien die Kosten gestiegen, die BewohnerInnen von Pflegeheimen im sogannten Eigenanteil selber tragen müssen. Laut SPIEGEL seien die Kosten im ersten Halbjahr dieses Jahres auf 1891 Euro monatlich gestiegen. Doch die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind immens: Etwa 1000 Euro mehr müssen Pflegebedürftige im teuersten Bundesland (Nordrhein-Westfalen, 2337 Euro) im Vergleich zum vergleichsweise günstigsten Land (Sachsen-Anhalt, 1331 Euro) durchschnittlich zahlen. Schleswig-Holstein liegt mit unterdurchschnittlichen 1679 Euro im Monat im Mittelfeld.

Da die Pflegeversicherung nur eine feste Pauschale für eine Heimunterbringung übernimmt, müssen die BewohnerInnen selber für steigende Ausgaben aufkommen. Dazu zählen beispielsweise steigende Personalkosten, die sich dann in erhöhten Eigenanteilen widerspiegeln. Auf diesem Portal berichteten wir bereits über die Forderung nach einer Pflegevollversicherung, die unter anderem die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte El-Samadoni stellte. „Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige gezwungen sind, die Mehrkosten alleine zu tragen“, äußerte sich Samiah El-Samadoni dazu damals in einer Pressemitteilung.

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Auch 2020 wird wieder der Deutsche Generationenfilmpreis verliehen, der jüngere und ältere Filmemacher/innen sowie Mehr-Generationen-Teams auszeichnet. Bis Januar 2020 läuft die Bewerbungsfrist.

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Filmemacher/innen bis 25 Jahre und ab 50 Jahre können sich mit ihren Filmen und Videos bewerben. Möglich sind dabei frei gewählte Themen in der Allgemeinen Kategorie oder Filme und Videos zum Jahresthema 2020. „Auf den Straßen, in den Köpfen“ ist der Titel, es soll dabei um die Rolle von Bürgerbewegungen gehen. Aktuell beispielsweise die Bewegung „Fridays for Future“ (Freitags für die Zukunft), bei der vor allem junge Menschen in vielen Städten freitags auf die Straße gehen. „Das, was die Menschen gesellschaftlich und politisch bewegt, was ihre Hoffnungen und Forderungen sind und waren – das alles und vieles mehr lässt sich beim Jahresthema ‚Auf den Straßen, in den Köpfen‘ anpacken“, heißt es auf der Internetseite des Deutschen Generationenfilmpreises. „Mit seinem Jahresthema ‚Auf den Straßen, in den Köpfen‘ bietet der diesjährige Deutsche Generationenfilmpreis ein besonderes Forum für Filme, die von gesellschaftlichen Bewegungen in der Vergangenheit und Gegenwart handeln und persönliche Geschichten erzählen. In Form einer Dokumentation oder Reportage, als Zeitzeugenfilm, Spielfilm oder Experimentalvideo“, steht dort weiter zur Teilnahme https://www.deutscher-generationenfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html . Die Filmlänge dürfe 15 Minuten allerdings nicht überschreiten.

Eingereicht werden können Filme und Videos vom 31.08.2019 bis zum 15.Januar 2020. Aktuelle Meldungen des Generationenpreises finden sie auch auf der offiziellen Facebook-Seite.

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