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Alltägliches Leben

Ein breites Bündnis aus Sozialverbänden, seniorenpolitischen Organisationen und (Seh-)Behindertenverbänden fordert den sofortigen Einbau von Warngeräuschen bei Elektrofahrzeugen. Der Grund: Die leisen Motoren könnten schnell überhörbar sein.

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„Lautlose Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor“, heißt es in der Pressemitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV), von dem die Initiative für das Bündnis ausging. Zu diesem gehören beispielsweise der Sozialverband SoVD und die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen). Insbesondere für sehbehinderte Passant/innen und ältere Menschen mit eingeschränktem Hör- und Sehvermögen stellen die immer leiser werdenden Motoren schnell eine Gefahr dar. Die Forderung besteht nun darin, in Elektro- und Hybridfahrzeuge Warngeräusche zu integrieren, um der erhöhten Unfallgefahr entgegenzuwirken. Eine gesetzliche Regelung zu dem Thema fordert genau das ein, allerdings erst für Elektrofahrzeuge ab 2021. Das Bündnis will die Umsetzung sofort.

Die Technik, die in lautlose Fahrzeuge eingebaut werden kann, nennt sich „Acoustic Vehicle Alerting System“ (AVAS; deutsch: Akustisches Fahrzeug-Warnsystem). Den Besitzer/innen von Elektrofahrzeugen ohne Warnsystem empfiehlt das Bündnis die Nachrüstung mit AVAS.

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Maßgeblicher Bestandteil des kürzlich beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist die Anhebung der ärztlichen Mindestsprechstundenzeit auf wöchentlich 25 Stunden (zuvor 20). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) einigten sich nun auf Eckpunkte der Umsetzung.

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Bislang war noch unklar, inwieweit sich das Mehrangebot an Sprechstunden auf die Vergütung auswirken wird. KBV und GKV-Spitzenverband einigten sich nun auf Eckpunkte bei der Umsetzung des Terminservicegesetzes, wozu auch Vergütungsregelungen gehören. Dadurch steht nun fest: Der Mehraufwand soll entsprechend vergütet werden. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen scheint mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden und wird im Ärzteblatt indirekt zitiert: „Es stelle die Weichen, damit sich die vom Gesetzgeber gewollte Mehrarbeit für die niedergelassenen Ärzte auch auszahlen könne. Zudem seien die nächsten Schritte für die Umsetzung des TSVG damit klar geregelt.“

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Anfang des Monats hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass Geringverdienende in der Rente überproportional benachteiligt seien. Der Sozialverband VdK fordert eine gerechte Rente für alle Arbeitnehmer/innen.

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Die DIW-Studie hat nun Unterschiede verschiedener Einkommensgruppen in der Rente analysiert und kommt zu dem Schluss, dass das Äquivalenzprinzip des deutschen Rentensystems verletzt werde. Äquivalenzprinzip bedeutet, dass die Rente von den zuvor eingezahlten Beiträgen abhängig ist. Wer also mehr einzahlt, wird auch im Ruhestand mehr bekommen. Laut DIW berücksichtige die Rente jedoch nicht, dass Menschen mit hohem Lebenseinkommen eine statistisch erwiesene höhere Lebenserwartung haben als jene, die eher geringe Löhne bezogen. Das führe zu einer überproportionalen Besserstellung von Gutverdiener/innen, die nicht nur höhere Renten beziehen, sondern diese auch noch deutlich länger. Bislang geht das Rentensystem davon aus, dass die Lebenserwartung innerhalb eines Geburtenjahres gleich hoch und damit direkt vergleichbar sei.

Der Sozialverband VdK reagiert mit einer Stellungnahme auf die Ergebnisse der Studie: „Der VdK sieht sich durch die Studie in seinen Forderungen nach gerechten Renten für alle Arbeitnehmer bestätigt. Gerade der Altenpfleger, der ein Leben lang physisch und psychisch hart zu einem geringen Lohn gearbeitet hat, muss eine ausreichende Rente im Alter erhalten.“ Konkret fordern der Verband die Aufwertung geringer Renten und ein stabiles Rentenniveau bei 50 Prozent.

Ein Ansatz könnte nach den Wissenschaftlern auch die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagene Grundrente sein, die von der Union noch geblockt wird. "Eine Grundrente würde der Verletzung des Äquivalenzprinzips entgegenwirken", wird DIW-Forscher Kemptner im Spiegel zitiert.

Die vollständige Studie des DIW finden Sie hier.

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In der Debatte um Rente und Altersarmut wird immer wieder das österreichische System als Positivbeispiel herangezogen. Doch warum genau? Was unterscheidet eigentlich das österreichische vom deutschen Rentensystem?

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Die ARD-Sendung plusminus zeigte im Frühjahr 2017 einen Beitrag mit dem Titel: „Renten in Österreich - Vorbild für Deutschland?“ (auf Youtube z.B. hier zu finden). Darin kommt auch Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag zu Wort: „In Deutschland haben wir viel zu sehr auf kapitalgedeckte Altersvorsorge geschaut. Die ist, wie sich jetzt in der Niedrigzinsphase zeigt, gescheitert. Österreich hat das besser gemacht. Auf die Umlage gesetzt, und das sollten wir in Deutschland auch wieder tun.“ Maßgebliche Unterschiede der Rentensysteme hat die Hans-Böckler-Stiftung vor einigen Jahren in einer Studie erfasst. Deutschland und Österreich seien sich wirtschaftlich ähnlich, bei der Rente allerdings ganz andere Wege gegangen, heißt es dort. Und die kapitalgedeckte Altersvorsorge habe sich nicht so bewährt, wie gehofft: „Einen wichtigen Grund für das schwächere Abschneiden des deutschen Alterssicherungssystems sehen die Wissenschaftler darin, dass sich die Erwartungen, die zur Jahrtausendwende mit einem teilweisen Umstieg auf Kapitaldeckung verbunden waren, nicht erfüllt haben. Die deutlichen Reduzierungen in der GRV werden durch die kapitalgedeckte „zweite“ (betriebliche Altersvorsorge) und „dritte“ (Riester-Rente) Säule oft nicht ausgeglichen.“ Wesentliche Unterschiede der Rentensysteme liegen darin, dass Österreich eine Mindestrente hat (im Gegensatz zu Deutschland, wobei diese auch im deutschen Koalitionsvertrag angestrebt wird), mehr vom Bruttoinlandsprodukt für die Rente ausgibt und alle, auch Selbständige, in die gesetzliche Rente einzahlen müssen.

Österreichische Rentner/innen bekommen im Schnitt etwa 60 Prozent mehr Rente als Deutsche im Ruhestand. Von höheren Renten können in der Alpenrepublik laut der Studie auch Menschen mit prekären Einkommen profitieren: „Auch Geringverdiener sind nach Analyse der Wissenschaftler im österreichischen System merklich besser abgesichert. Neben dem höheren Rentenniveau sichern die von der Rentenversicherung ausbezahlten, steuerfinanzierten „Ausgleichszulagen“ mit rund 12.000 Euro jährlich (für Alleinstehende) Rentnern ein merklich höheres Mindesteinkommen.“

Die Unterschiede hat der Fernsehbeitrag der ARD (s.o.) im Einzelnen übersichtlich zusammengestellt:


Höhere Anrechnung: Im Vergleich zu Deutschland gibt es in Österreich für jedes Versicherungsjahr eine höhere Rentengutschrift. Da gilt immer noch der Grundsatz: Die gesetzliche Rente muss im Alter den Lebensstandard sichern. Nach 45 Arbeitsjahren bekommt ein Rentner in Österreich um die 80 Prozent seines durchschnittlichen Bruttoeinkommens. In Deutschland sind es nur gut 44 Prozent, Tendenz: fallend. Der enorme Unterschied hat selbst Rentenexperten in Österreich überrascht. Das Leistungsniveau in Deutschland reiche in vielen Fällen nur noch für Renten unterhalb der Armutsgrenze. „Mit dem haben wir absolut nicht gerechnet. Das ist aus österreichischer Perspektive schon sehr komisch, dass ein reiches Land wie Deutschland sich kein besseres Rentensystem leistet“ so Dr. Josef Wöss von der Arbeiterkammer Wien.


Erwerbstätigenversicherung: Anders als in Deutschland zahlen in Österreich alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse ein. Auch Selbstständige und Geringverdiener. Bis zur Einkommensgrenze von 4980 Euro müssen Beiträge bezahlt werden. Die Versicherungspflicht beginnt ab einem Einkommen von rund 450 Euro. Die Grenze für beitragsfreie geringfügige Beschäftigungen liegt bei 425,70 Euro. Wer mehr verdient, muss Beiträge in die Rentenkasse zahlen.


Bruttoinlandsprodukt: Deutschland gibt nur knapp zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Renten aus. Österreich dagegen 14 Prozent.


Betriebsrenten und Privatvorsorge: 90 Prozent der Österreicher verlassen sich auf die gesetzliche Rente. Nur zehn Prozent haben eine zusätzliche Betriebsrente. Eine teure staatlich geförderte Privatvorsorge auf Kosten der gesetzlichen Rente blieb den Österreichern erspart.


Beitragssätze: Dafür ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente mit 22,8 Prozent höher als in Deutschland. Die Arbeitnehmer zahlen aber nur 10,25, die Arbeitgeber dagegen 12,55. Die Wirtschaftskammer in Wien beklagt das natürlich. „Wir haben einen europäischen Spitzensatz erreicht. Wir würden gerne die Lohnnebenkosten senken, erhöhen geht ganz sicher nicht mehr“, sagt Dr. Martin Gleitsmann von der Wirtschaftskammer Österreich.


Kostenvergleich: Alle Versuche, etwas zu ändern, waren bisher aber politisch nicht durchsetzbar. Anders als in Deutschland. „Es ist ja keine Kostenersparnis, wenn ich vom gesetzlichen System zu einer privaten Vorsorgeform wechsle. Dadurch werden ja fürs erste keine Kosten gespart. Bestenfalls verlagert. Vieles spricht dafür, dass das sogar deutlich teurer wird“, so Dr. Josef Wöss von der Arbeiterkammer Wien.


Mindestrente: Sybilla Wojslaw ist Krankenschwester in einer Wiener Privatklinik. Wie viele andere Erwerbstätige auch, wird sie bis zu ihrer Rente weder den Durchschnittsverdienst noch 45 Beitragsjahre erreichen. Insgesamt wird sie vielleicht auf 35 Jahre kommen. Es könnte ein bisschen knapp werden, fürchtet sie. Allerdings wird ihre Rente immer noch weit über der Armutsgrenze liegen.

Alle, die nur eine Rentenhöhe unterhalb der Armutsgrenze erreichen, haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Finanziert aus Steuermitteln. Eine Art Mindestrente. Deutlich höher und weniger bürokratisch als die Grundsicherung in Deutschland.

„Wenn das Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht erreicht, das ist für eine alleinstehende Person 890 Euro im Monat beziehungsweise für einen Paar-Haushalt 1350 Euro, wenn diese Einkommensgrenze nicht erreicht wird, dann wird die Differenz zwischen der eigenen Pensionshöhe und dieser Ausgleichszulagengrenze zugezahlt“, so Magistra Christine Mayrhuber vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO). Geprüft wird dafür nur das Einkommen. Nicht das Vermögen. Senior/innen in Österreich können ihr Erspartes und ihr Auto behalten.


Binnennachfrage: Der Wiener Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister war lange Jahre Gastprofessor an internationalen Universitäten. Gerade ist er selbst in Pension gegangen. Sein Credo: Übermäßiges Sparen bei den Renten schadet am Ende der Wirtschaft. „Ich glaube, Deutschland ist mit dem Sparen bei den Renten nicht am richtigen Weg, weil man ja damit systematisch die Konsumnachfrage dämpft und auch die soziale Ungleichheit in der Gesellschaft erhöht.“


Rentenreformen: Allerdings fällt auch in Österreich das Geld nicht vom Himmel. In den nächsten Jahren wird die Versorgung der Beamten an die der Normalbürger angeglichen und die Renten werden abgesenkt. Sie bleiben aber auch in Zukunft erheblich höher als in Deutschland.


Da der Fernsehbericht von 2017 und die Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2016 nicht auf dem aktuellen Stand sind, können die zitierten Angaben von der aktuellen Situation abweichen.

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Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, einen Entwurf für ein Gesetz vorzulegen, welches die Bezahlung in der Altenpflege verbessern soll.

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Wie wir bereits berichteten, hat die Konzertierte Aktion Pflege der Bundesregierung Anfang dieses Monats einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem sich verschiedene Bundesministerien zusammen mit Akteuren aus der Pflege auf ein Maßnahmenpaket geeinigt haben. Dazu gehört auch die bessere Bezahlung von Pflegekräften, insbesondere auch in der Altenpflege. Dazu wird das Bundeskabinett am Mittwoch beraten. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland kündigte Heil an, dass das Gesetz auf jeden Fall zu Verbesserungen der Löhne führen würde. Der Arbeitsminister bevorzuge nach wie vor die Verhandlung eines Tarifvertrages, der dann für die Branche als allgemeingültig erklärt werden könnte. Über diesen Vorschlag des SPD-Politikers und über die Schritte, die dafür notwendig wären, berichteten wir im April. Sollte es allerdings nicht zu der Wunschlösung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages kommen, wolle Heil als Plan B die Lohnuntergrenzen anheben.

Weiterer Aspekt des Gesetzes soll die Lohnangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland im Bereich der Altenpflege sein. Die ostdeutschen Löhne, die bei einer Altenpflegekraft bislang im Schnitt etwa 500 € niedriger als im Westen sind, sollen dann per Gesetz auf das Westniveau angehoben werden.

Zur Finanzierung steigender Löhne äußerte Heil, dass diese erstmal Aufgabe der Pflegeversicherung sei. Ob es Zuschüsse aus Steuermitteln gebe, sei noch unklar. Damit bleibt fraglich, inwieweit verhindert werden soll, dass höhere Löhne in der Pflege am Ende zu Lasten Pflegebedürftiger gehen. Für eine gesellschaftlich gerechte Verteilung der Mehrkosten fehlt bislang ein Konzept.

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Einmal im Jahr zeichnet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) Einrichtungen, Initiativen oder Projekte aus, die sich in besonderer Weise für ältere Menschen einsetzen. Für den sogenannten GERAS-Preis 2019 können bis August Bewerbungen eingereicht werden.

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Im letzten Jahr stand die Verleihung des GERAS-Preises unter dem Motto „Leben mit Tieren“, in diesem Jahr ist Kunst und Kultur das Thema des Preises. In den Ausschreibungsinformationen schreibt die BAGSO: „Mit dem GERAS-Preis 2019 möchte die BAGSO Pflegeeinrichtungen und Initiativen auszeichnen, die mit außergewöhnlichen Angeboten im Bereich Kunst und Kultur neue Wege gehen. Mit dem Wettbewerb will sie gute Beispiele auszeichnen, um sie bundesweit bekannter zu machen und weitere Einrichtungen und Institutionen zur Nachahmung anzuregen.“ Gewonnen werden kann neben einer bundesweiten Bekanntmachung allerdings auch noch ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro.

Einrichtungen und Projekte können sich entweder selber bewerben oder vorgeschlagen werden. Die Frist zur Einreichung der Bewerbungen ist der 16.August 2019. Genauere Informationen zum diesjährigen Motto oder den Bewerbungsabläufen können Sie der oben verlinkten Ausschreibung entnehmen. Hier finden Sie einen Überblick über weitere auf seniorenpolitik-aktuell erschienene Artikel zum GERAS-Preis der BAGSO.

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Der Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, fordert in einem aktuellen Positionspapier einen Ausbau der Kurzzeitpflege. Damit soll insgesamt die häusliche Pflege gestärkt werden.

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In einem Positionspapier kritisiert Westerfellhaus, dass die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen weiter steige, sich das Angebot aber nicht entsprechend entwickle. „Zwar wurden eingestreute und flexibel nutzbare Kurzzeitpflege-Plätze in Einrichtungen ausgebaut, die Zahl der zweckgebundenen, ausschließlich für Kurzzeitpflege zur Verfügung stehenden Plätze ist jedoch zurückgegangen.“ Ausreichend Plätze in der Kurzzeitpflege seien wichtig, um indirekt die häusliche Pflege zu stärken – denn diese wünsche sich die Mehrheit der Menschen im Falle der Bedürftigkeit. Denn gerade die Kurzzeitpflege mache eine überwiegend zu Hause stattfindende Pflege überhaupt möglich. Sie überbrücke Situationen, in denen es schwer ist, jemanden häuslich zu pflegen.  „Es kann nicht sein, dass die Menschen in einer Krisensituation keinen Kurzzeitpflegeplatz in ihrer Nähe finden – obwohl sie ihn dringend benötigen und einen gesetzlichen Anspruch darauf haben!“, sagt der Pflegebevollmächtigter in der entsprechenden Pressemitteilung.

Westerfellhaus formuliert in seinem Positionspapier fünf Forderungen zur Verbesserung der Kurzzeitpflege. Dazu gehören „eine ausreichende Zahl an wohnortnahen Kurzzeitpflegeplätzen“, eine angemessene Vergütung oder die Erhöhung des Leistungsbetrags.

Andreas Westerfellhaus ist seit April 2018 in der aktuellen Funktion für der Bundesregierung tätig. Weitere Stellungnahmen des Pflegebevollmächtigten, über die wir auf diesem Portal berichteten, können Sie hier nachlesen.

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Ab dem 01.07.2019 können sich die etwa 20 Millionen Rentner/innen in Deutschland über eine Erhöhung der Rente freuen. Unterschieden wird wegen der noch immer unterschiedlich hohen Renten im Bund zwischen ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern. Im Westen wird die Rente um 3,18 Prozent, im Osten um 3,91 Prozent angehoben.

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Da die Reallöhne aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland leicht gestiegen sind, werden auch die Renten ab dem kommenden Monat steigen. Das liegt daran, dass das Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung gekoppelt ist. Das Rentenniveau steigt leicht auf 48,16 Prozent und gibt als Verhältnis die Absicherungskraft der Rente an. Die Rentensteigerung von über 3 Prozent wurde mit einer Verordnung des Sozialministeriums beschlossen, die das Bundeskabinett billigte.

Mit den knapp 4 Prozent im Osten soll die vergleichsweise niedrigere Rente in Ostdeutschland langsam dem Westniveau angeglichen werden. Der ostdeutsche Rentenwert liegt zum jetzigen Zeitpunkt bei 96,5 Prozent des Westwerts und soll bis 2024 schrittweise auf den selben Stand gebracht werden. Diese späte Angleichung erst 34 Jahre nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich der BRD steht auch in der Kritik vieler Betroffener.

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Seit Jahren fordern Verbraucherverbände die Einführung einer Lebensmittelampel, die unter anderem vor hohen Fett- und Zuckergehalten warnen soll. Nach jahrelanger Debatte will Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) nun die Verbraucher/innen fragen – und erfährt gleichzeitig Negativschlagzeilen durch ein Nestlé-Video.

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Tagelang war in deutschen Medien und – insbesondere – im Internet das Video von Julia Klöckner mit dem deutschen Nestlé-Chef Marc-Aurel Boersch häufig und brisant diskutiert worden. Klöckner hatte das Video auf dem offiziellen Twitter-Account des Ministeriums hochgeladen und bedankt sich darin beim Deutschland-Chef des Konzerns, dass dieser die Reduktionsstrategie der Ministerin freiwillig unterstütze. Jahrelang hatte sich die Agrar- und Ernährungsministerin gegen eine Lebensmittelampel zur Kennzeichnung ungesunder Lebensmittel ausgesprochen – gegen die Forderungen vieler Verbraucherschutz-Organisationen. Daher setzte sie bei der Reduzierung von Fett- und Zuckergehalt in Lebensmitteln auf die Freiwilligkeit der Konzerne. Dass sie sich dann ausgerechnet bei dem häufig in der Kritik stehenden Konzern Nestlé für eine Reduzierung des Zuckers von 10 % bedankte, löste gerade im Internet viel Kritik aus. Für Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sei das „grenzwertig – es grenzt an Werbung“.

Auch die Organisation foodwatch gab Konzernen wie Nestlé und Coca-Cola bereits im letzten Jahr in einer Pressemitteilung eine Mitschuld an der Ausbreitung von Fettleibigkeit. „Nestlé, Coca-Cola & Co. präsentieren sich gerne als Wohltäter und Weltverbesserer. Doch in Wahrheit machen sie mit ihren Produkten Millionen von Menschen fett und krank und verursachen gigantische gesellschaftliche Folgekosten“, wird Thilo Bode, Geschäftsführer von foodwatch International, dort zitiert. Auch im Hinblick auf Lobbyismus steht Nestlè immer wieder in der Kritik. Doch nicht nur große Konzerne wie Nestlé seien alleine das Problem: „Geflirtet wird schon viel früher, dort nämlich, wo Nahrungsmittel oder die Rohstoffe ihren Ursprung haben: in der Landwirtschaft. Sie ist europaweit durchdrungen von einem undurchsichtigen Geflecht aus Bauernvertretern, die nicht selten auch als Abgeordnete in Parlamenten sitzen und zugleich eng mit Düngemittel- und Saatgutherstellern, den Landtechnikproduzenten oder eben auch der Lebensmittelindustrie verbandelt sind.“ So lautete das Fazit aus der Süddeutschen Zeitung über den Videoskandal.

Nach jahrelangen Diskussionen um eine Lebensmittelampel könnte Julia Klöckner jetzt allerdings doch den Weg frei gemacht haben. Wie unter anderem die Welt berichtet, will die Ministerin noch im Sommer die Verbraucher/innen zu einer Handvoll verschiedener Kennzeichnungssysteme befragen um herauszufinden, welches dann umgesetzt werden soll. Am bekanntesten dürfte der sogenannte „Nutri-Score“ sein, was zum Beispiel die Hamburger Verbraucherzentrale fordert und auf ihrer Internetseite erklärt. Dabei handelt es sich um ein fünfstufiges, farbiges Ampelsystem zur Nährwertkennzeichnung. Wie und wann die Verbraucher/innen genau zu verschiedenen Systemen befragt werden sollen, ist noch unklar. Ebenfalls fraglich bleibt, wie schnell eine Einführung nach so einer Befragung wirklich vollzogen werden würde.

Über weitere Entwicklungen einer möglichen Lebensmittelampel informieren wir Sie auf diesem Portal.

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Ende vergangener Woche tagte in Münster der 122. Deutsche Ärztetag. Dabei wurden verschiedene aktuelle Themen aus dem Gesundheitswesens diskutiert, auch Digitalisierung gehörte dazu.

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Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister, gehörte zu den Teilnehmer/innen des diesjährigen Ärztetages. In einer Rede warb er für den Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen und forderte die Ärztinnen und Ärzte auf: "Gestalten Sie das mit!". Spahn möchte eine schnellere Digitalisierung, zum Beispiel mit Blick auf die von ihm geforderte freiwillige elektronische Patientenakte bis 2021. Dieser Vorschlag ist Teil des „Digitale Versorgung Gesetz“, über dessen Anfänge wir kürzlich berichteten. Spahn wies auf dem Ärztetag laut einer dpa-Meldung auch darauf hin, dass Internetkonzerne wie Google und Amazon bereits in den Gesundheitsbereich investierten, auch China sei dahingehend bereits aktiv. Es handele sich laut Spahn demnach also auch um ein Wettbewerb der Systeme, in dem Deutschland sich mit seinen Ärzt/innen und seinem Datenschutz einbringen müsse. „Wenn wir in den nächsten zwei, drei Jahren die Kiste nicht mal langsam gebacken kriegen, dann gestalten wir es nicht, wir erleiden es“, mahnt der Gesundheitsminister.

In einem Bericht der Bundesärztekammer ist darüber hinaus zu lesen, dass der Ärztetag in einem Beschluss einen „positiv formulierten Ordnungsrahmen“ für die Digitalisierung im Gesundheitswesen fordere. In dem Bericht vom Ärztetag heißt es dazu: „Zu den Eckpunkten eines solchen Ordnungsrahmens müsse insbesondere ein klares Bekenntnis zur Freiwilligkeit der Nutzung digitaler Anwendungen durch Patienten zählen. Ebenso sei eine valide Nutzenbewertung digitaler Anwendungen zum Beispiel in dauerhaften Erprobungsregionen unabdingbar“.

Ein weiteres diskutiertes Hauptthema des Kongresses war die Impfpflicht. Wie die tagesschau berichtete, hätten sich die 250 Mediziner/innen in Münster für eine generelle Impfpflicht gegen Masern ausgesprochen. Damit begrüßt der Ärztetag das Vorhaben von Minister Jens Spahn, ab März 2020 eine solche Impfpflicht zumindest für Kinder und das Personal an Schulen oder Kitas einzuführen.

Fotos der Veranstaltung finden Sie hier.

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