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Alltägliches Leben

Im April vergangenen Jahres startete die Stadt Bremen das Projekt „Post persönlich“ mit der Post und den Johannitern. Ziel war es, bei der Übergabe der Post gleichzeitig kurz nach dem rechten zu schauen. Nach einer einjährigen Testphase ist das Projekt nun gescheitert.

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Im Rahmen der „Herbsthelfer“, einem Paket an Hilfsmaßnahmen der Stadt Bremen zur Unterstützung von Senior/innen, haben sich mehrere öffentliche Stellen und private Dienstleister/innen zusammengetan. Dazu gehörten beispielsweise Wohlfahrtsverbände, die Deutsche Post, die Johanniter und die Stadtbibliothek Bremen. Eines dieser Projekte, indem die Deutsche Post zusammen mit den Johannitern arbeitete, hieß „Post persönlich“. Dabei sollten Postbot/innen die Briefe an Nutzer/innen der Serviceleistung immer persönlich überreichen. Sollte irgendetwas nicht in Ordnung sein, sollten die Johanniter direkt über eine Notfallnummer alarmiert werden. Unter anderem durch die Projekte der „Herbsthelfer“ sollte ein längeres Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden. Kosten sollte der Service des „Post persönlich“-Projekts zwischen neun und 15 Euro im Monat.

Das Projekt ist nun allerdings nach einjähriger Testphase beendet worden. Der Grund: Die Resonanz war zu gering. So berichtet das Bremer Regionalmagazin buten un binnen sogar, dass nicht einmal eine Person den Service in Anspruch genommen habe. Die Gründe für die geringe Nutzung seien noch ungeklärt. Buten un binnen weist darauf hin, dass eine nicht ausreichende Werbung im Internet oder auf Flyern ein Grund sein könnte. Außerdem sei der Service über die Zeit der Testphase ausschließlich in Bremen-Schwachhausen buchbar gewesen, was den Kreis potenzieller Nutzer/innen eingrenzte.

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Wohngelds ab 2020 vorgelegt. Eine solche Reform würde für viele Wohngeldbeziehende eine Erhöhung bedeuten. Die Bürgerbeauftragte von Schleswig-Holstein begrüßt das Vorhaben.

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„Die geplante Wohngeldreform schafft für einkommensschwache Haushalte Verbesserungen. Gerade in diesen Haushalten stellen die in den letzten Jahren ständig gestiegenen Mieten und Energiekosten eine besondere finanzielle Belastung dar, so dass eine Wohngelderhöhung dringend erforderlich ist“, kommentiert die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni das Vorhaben in einer Pressemitteilung.

Bei der Reform geht es insbesondere um eine Leistungserhöhung, die sich an den Einkommen und (Warm-)Mieten orientieren soll. Eine Dynamisierung ab 2022 soll sicherstellen, dass sich Wohngeldzahlungen den Lebensrealitäten anpassen können. Zusätzlich zu höheren Leistungen und einer Dynamisierung sollen auch mehr Haushalte wohngeldberechtigt sein als aktuell. „Durch die Wohngelderhöhung werden nun mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. So haben rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Außerdem wird es eine neue Mietenstufe geben. Damit werden Haushalte in Städten mit besonders hohen Mieten gezielter entlastet“, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite. Profitieren sollen von so einer Reform laut Schätzung der Regierung etwa 660.000 Haushalte.

Ob eine solche Reform genügt, um den tendenziell steigenden Mieten nachzukommen, bleibt fraglich. „Diese Neuerungen führen zwar zu Verbesserungen, aber es bleibt abzuwarten, ob zukünftig einkommensschwache Haushalte durch die Reform ausreichend entlastet werden“, heißt es dazu abschließend von der Bürgerbeauftragten.

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Pflege-Einrichtungen werden ab November 2019 mit einem neuen Prüfsystem bewertet. Die bisher üblichen Pflegenoten werden durch den neuen sogenannten Pflege-TÜV ersetzt.  

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Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wurde dem Pflegequalitätsausschuss die Aufgabe übertragen, neue Maßstäbe zur Bewertung von Pflege-Einrichtungen zu entwickeln. Darüber berichteten wir auf diesem Portal bereits. Das neue Bewertungssystem wird nach einer Testphase offiziell im November dieses Jahres starten und das bisherige Benotungssystem abschaffen. Bislang wurden Pflege-Einrichtungen angelehnt an ein Schulnotensystem bewertet. Eine Bestnote (1,0) wurde aber bereits erreicht, wenn alle Mindeststandards gegeben waren, auch wenn eine 1,0 deutlich mehr suggeriert. Unter anderem deshalb geriet das Bewertungssystem immer wieder in die Kritik und wird nun abgelöst. Künftig werden die Pflege-Einrichtungen selbst die Ergebnisqualität ermitteln. Als Grundlage dafür dienen zehn Indikatoren, die eine Vergleichbarkeit gewährleisten. Überprüft werden die Ergebnisse durch Datenauswertungsstelle. Zusätzlich sieht das neue Prüfsystem eine externe Qualitätsüberprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor. Veröffentlicht werden sollen die Ergebnisse dann auf Internetseiten der Pflegekassen.

Der BIVA-Pflegeschutzbund erklärt den neuen „Pflege-TÜV“ ausführlich in einem aktuellen Beitrag auf ihrer Internetseite und klärt über die Hintergründe auf.

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Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h künftig auf Gehwegen fahren dürfen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) sieht darin eine Gefahr für Fußgänger/innen.

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Elektro-Tretroller sollen in Deutschland auf öffentlichen Straßen nun zugelassen sein. Dafür entschied sich das Bundeskabinett im Rahmen der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“. Die BAGSO begrüße den Schritt im Kontext einer nachhaltigeren Mobilität, kritisiert aber einen anderen Aspekt der Verordnung. Dass Fahrzeuge bis 12 km/h auf Gehwegen zugelassen sein sollen, gefährde Fußgänger/innen, insbesondere Menschen mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen. Die BAGSO stellt folgende Forderungen auf:

„1. Dort, wo ein Radweg vorhanden ist, müssen alle E-Kleinstfahrzeugen diesen nutzen und dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Das gilt – anders als bislang vorgesehen – auch dann, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 12 km/h haben.

2. Soweit Gehwege genutzt werden dürfen (z.B. weil kein Radweg vorhanden ist), darf nur Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h) gefahren werden. Ob die Fahrzeuge in Fußgängerzonen zugelassen werden, muss besonders kritisch geprüft werden.

3. Leihfahrzeuge, vergleichbar mit den derzeitigen Mietfahrrädern, dürfen nur an vorgesehenen, gesicherten Orten abgestellt werden und somit nicht an jeder beliebigen Stelle auf dem Gehweg, wo sie leicht zu Stolperfallen werden.

4. Die Einhaltung der vorgenannten Regeln (1.- 3.) sind mit Bußgeldvorschriften und deren Überwachung sicherzustellen.

5. Es muss eine Versicherungspflicht für motorisierte Fahrzeuge aller Art eingeführt werden.“

Die Verordnung liegt nun dem Bundesrat vor.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant ein neues Gesetz für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen. Das sogenannte „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) soll ermöglichen, dass Kosten für Gesundheits-Apps (Programme für Smartphones) künftig von Krankenkassen übernommen werden können.

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Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen Handyprogramme – Applikationen, kurz „Apps“ – für gesundheitliche Zwecke. So ermöglichen manche dieser Programme beispielsweise eine Überwachung des Blutdrucks oder eine Erinnerungsmeldung für geplante Medikamenteneinnahmen. Einige dieser Apps kosten allerdings Geld, die bislang durch die jeweiligen Nutzer/innen selbst getragen werden müssen. Ein von Bundesminister Spahn geplantes „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ soll künftig die Möglichkeit schaffen, solche Kosten von den Krankenkassen übernehmen zu lassen, wenn die Ärztin/der Arzt die Nutzung der Programme für sinnvoll hält.

Zusätzlich soll das Gesetz vorsehen, elektronische Patient/innenakten auszubauen oder es Praxen, die Videosprechstunden anbieten, zu ermöglichen, im Internet auf das Angebot aufmerksam zu machen.

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause in das Bundeskabinett eingebracht und dort beraten werden, ehe es dann voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung im Deutschen Bundestag stehen könnte. Nähere Informationen und Einzelheiten zum geplanten Gesetz finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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Für eine Online-Befragung werden Teilnehmende vor allem ab 60 Jahren gesucht. Es soll hierbei die Rolle möglicher Einflussfaktoren auf die Akzeptanz und Nutzung assistiver Technologien bei älteren Menschen untersucht werden. Insbesondere wird der Fokus auf Befürchtungen und Sorgen potentieller Anwender/innen in Bezug auf die in der Untersuchung vorgestellten Technologien gelegt.

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Mit dieser Studie soll ein Beitrag zur Entwicklung nutzungsgerechter Technologien geleistet. Mögliche Ergebnisse der Studie können ab August 2019 unter der E-Mail-Adresse akzeptanz-studie@gmx.de erfragt werden. Die Befragung wird von Studierenden im Rahmen einer Forschungsvertiefung im Fach Entwicklungspsychologie durchgeführt. 

Zur Befragung gelangen Sie über diesen Link.

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Seit 2012 wird der "Goldene Internetpreis" von einem Bündnis aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft ausgeschrieben. Bis zum 31.08.2019 können sich Initiativen, die sich für die aktive und sichere Nutzung von digitalen Möglichkeiten im Alltag älterer Menschen engagieren, bewerben. Die Preise werden in drei Kategorien vergeben:

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  1. Senior/innen, die als Internetlots/innen für Gleichaltrige aktiv sind,
  2. generationsübergreifende Projekte und
  3. vorbildlich vernetzte Gemeinden, Kommunen und Quartiere.

Die Preise haben insgesamt einen Wert über 10.000 Euro. Die Gewinner/innen werden von einer Fachjury ausgewählt und zur Preisverleihung im Herbst eingeladen. Interessierte können sich auf der Website www.goldener-internetpreis.de selbst bewerben oder auch andere nominieren. Die Bewerbungsfrist endet am 31.08.2019.

Folgende Organisationen stehen hinter dem diesjährigen Preis:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO),
  • Deutschland sicher im Netz e.V. in Kooperation mit Wege aus der Einsamkeit e.V.,
  • Deutsche Telekom
  • Google Deutschland
  • SAP Deutschland

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert eine Ausweitung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Senior/innen in den eigenen vier Wänden. Hilfe zu Hause sei laut den Erfahrungen mit präventiven Hausbesuchen bei älteren Menschen in Deutschland und in anderen Ländern wirkungsvoller.

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Schwierigkeiten in der Bewältigung des Alltags würden früher erkannt und behoben, ebenso wie Stolperfallen in der Wohnung.  Aufsuchende Angebote seien auch in der Verbraucherberatung und in der altersmedizinischen Rehabilitation nach Stürzen und Operationen erfolgreich. In der konkreten Wohnsituation könnten Therapeut/innen gezielt die Fähigkeiten wiederherstellen helfen, die für die Bewältigung des Alltags erforderlich sind, sei es der Weg in das Badezimmer oder die Treppenstufen in den Garten.

Die konkreten Ziele der Rehabilitation und die vertraute Umgebung können die Motivation der Betroffenen und die Trainingserfolge steigern. Aufsuchende Angebote böten die Chance, Menschen zu erreichen, die sich aufgrund  eingeschränkter Mobilität oder aus anderen Gründen, nicht aktiv um Hilfe bemühen. Sie können auch drohender Vereinsamung entgegenwirken. Dem Thema "Einsamkeit im Alter" will sich auch der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein in diesem Jahr widmen.

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In verschiedene Veröffentlichungen wird sich mit einer Situation, die bei einer ausreichenden Versorgung im Alter eigentlich nicht notwendig wäre: Die Erwerbstätigkeit trotz Rentenbezug.

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Im Ruhestand wird Lohnarbeit nicht nur aus monetären Gründen geleistet. Auch können deshalb Tätigkeiten nachgegangen werden, weil dies im Interesse oder besonderen Wunsch der jeweiligen Person liegt. Als Hinweis darauf können auch die hohe Zahl der engagierten älteren Menschen gelten. Jedoch kann auch Altersarmut zur fortgesetzten Lohnarbeit zwingen. Die Zusammenhänge zwischen Erwerbstätigkeit und Ruhestand sind also komplex, ein Blick in die Literatur lohnt sich. Die Literaturhinweise entstammen der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen.

Eine dieser Veröffentlichungen kann direkt online abgerufen werden, welche den oben genannten Zusammenhang direkt beleuchtet: Anger, Silke / Trahms, Annette / Westermeier, Christian (2018): Erwerbstätigkeit nach dem Übergang in Altersrente. Soziale Motive überwiegen, aber auch Geld ist wichtig.


Diese Bücher bzw. Beiträge in Sammelwerken widmen sich dem Thema:

Hofäcker, Dirk / Hess, Moritz / König, Stefanie (2016): Delaying retirement. Progress and challenges of active ageing in Europe, the United States and Japan.

Manfredi, Simonetta / Vickers, Lucy (2016): Challenges of active ageing. Equality law and the workplace.

Scherger, Simone / Vogel, Claudia (Hrsg., 2018): Arbeit im Alter: Zur Bedeutung bezahlter und unbezahlter Tätigkeiten in der Lebensphase Ruhestand.

Barham, Lyn (2017): Extending working lives. Progression in late careers. In: Bernd-Joachim Ertelt / Michael Scharpf (Hrsg.): Berufliche Beratung Älterer, S. 55-67.

Fasbender, Ulrike / Deller, Jürgen (2017): Postretirement career planning. In: Nancy A. Pachana (Hrsg.): Encyclopedia of Geropsychology, Bd. 3, S. 1837-1856.

Götz, Irene / Gajek, Esther / Rau, Alexandra / Schweiger, Petra (2016): Prekärer Ruhestand. Arbeit und Lebensführung von Frauen im Alter. In: Cordula Endter / Sabine Kienitz (Hrsg.): Alter(n) als soziale und kulturelle Praxis: Ordnungen - Beziehungen - Materialitäten, S. 55-80.

Mykletun, Reidar J. (2017): Motivation to continue work after retirement. In: Nancy A. Pachana (Hrsg.): Encyclopedia of Geropsychology, Bd. 2, S. 1566-1576.


Diese Artikel sind in Fachzeitschriften zu finden, beginnend mit "Research on Aging" (2017):

  • Damman, Marleen / Henkens, Kène: Work role residents among fully retired individuals. Results of a 10-year panel study, S. 849-878
  • Gonzales, Ernest / Nowell, W. Benjamin: Social capital and unretirement. Exploring the bonding, bridging, and linking aspects of social relationships, S. 1100-1117.

Ageing and Society:

  • Davies, Eleanor M. M. / Heijden, Beatrice I. J. M. van der / Stephenson, John (2018): Are managers open to involvement in employee retirement? The influence of manager psycho-social characteristics, decision-making environment and older employee situational factors, S. 1279-1301.
  • Jansen, Andreas (2018): Work-retirement cultures. A further piece of the puzzle to explain differences in the labour market participation of older people in Europe? S. 1527-1555.
  • Steiber, Nadia / Kohli, Martin (2017): You can’t always get what you want. Actual and preferred ages of retirement in Europe, S. 352-385.

Angewandte Gerontologie appliquée:

  • Kübler, Silvia (2016): Ruhestand ist nicht mehr Standard. Arbeiten nach der Pensionierung, S. 27-28.
  • Michel-Alder, Elisabeth (2018): Übergänge zwischen Erwerbsarbeit und Altersfreiraum, S. 40-42.

The Gerontologist:

  • Dingemans, Ellen / Henkens, Kène / Solinge, Hanna van (2016): Access to bridge employment. Who finds and who does not find work after retirement? S. 630-640.
  • Mulders, Jaap Oude / Henkens, Kène / Schippers, Joop (2017): European top managers' age-related workplace norms and their organizations' recruitment and retention practices regarding older workers, S. 857-866.

Artikel in weiteren Zeitschriften:

Burkert, Carola / Hochfellner, Daniela (2017): Employment trajectories beyond retirement. Journal of Aging & Social Policy,S. 143-167.

Engstler, Heribert (2019). Wie erfolgreich sind ältere Arbeitskräfte in der zeitlichen Umsetzung ihrer Ausstiegspläne? Soziale Unterschiede der Übereinstimmung zwischen geplantem und realisiertem Alter der Erwerbsbeendigung. Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, S. 14-24.

Micheel, Frank / Cihlar, Volker / Riedl, Sabine (2018): "Der Geist ist willig, aber ..." Was Menschen daran hindert, im Ruhestand zu arbeiten. Pro Alter, S. 34-40.

Schmitz, Jutta / Zink, Lina (2017): Abhängige Erwerbstätigkeit im Rentenalter. Erste Erkenntnisse auf betrieblicher Ebene. WSI-Mitteilungen, S. 108-126.

Settels, Jason / McMullin, Julie (2017): Gender and relationship status interaction and likelihood of return to work post-retirement. Canadian journal on aging, S. 366-385.

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Am 26.05.2019 wird das Parlament der Europäischen Union neu gewählt. Auch die deutschsprachigen Landesparlamente Europas rufen zur Beteiligung an der Wahl auf. Außerdem stehen eine online- und eine offline-Variante des Wahl-O-Maten zur Verfügung.

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Dazu heißt es aus den Landesparlamenten: "[Mit der Wahl] nehmen Sie direkt Einfluss auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, das den Präsidenten der Europäischen Kommission wählt und über den Haushalt und wichtige Gesetze entscheidet, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen.

Dem gemeinsamen europäischen Projekt verdanken wir die längste Friedensperiode in unserer Geschichte. Nie zuvor hat der europäische Kontinent eine vergleichbare Phase der Freiheit, des Wohlstandes und auch der Freizügigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger erlebt. All diese Errungenschaften sind wie wohl nie zuvor dem Druck von außen und von innen ausgesetzt. Die Europäische Union muss ihre Rolle im 21. Jahrhundert daher neu ausrichten.[...]"

Ab dem 03.05. kann auch der sogenannte Wahl-O-Mat genutzt werden, mit dem versucht wird, die Standpunkte der Parteien durch verschiedene Fragen zu erfassen. Mit dem Instrument können Sie eine Schätzung erhalten, welche Partei Ihren politischen Haltungen am nächsten ist.

Das Instrument kann auch vor Ort genutzt werden. Freiwillige des Landesbeauftragten für politische Bildung bringen den Wahl-O-Mat vom 6. bis zum 24.05. auf Marktplätze,in Rathäuser und Einkaufszentren in Schleswig-Holstein. Alle Termine dazu können Sie online einsehen.

In eigener Sache: Mit diesem Beitrag wurden insgesamt 1.000 Beiträge auf seniorenpolitik-aktuell.de veröffentlicht.

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