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Alltägliches Leben

In der digitalisierten Welt ist es für jede Person innerhalb kurzer Zeit möglich, Informationen aus dem Internet zu bekommen – auch zu gesundheitlichen Fragen. Fehlinformationen über die Gesundheit können dabei jedoch erhebliche Schäden bedeuten, berichtet die Bertelsmann Stiftung.

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Falsche Informationen seien nichts Neues. Sie gebe es auch in anderen Medien wie Büchern oder Fernsehsendungen. „Digital werden Falschinformationen jedoch noch schneller, günstiger und manchmal auch erfolgreicher lanciert. Sie lassen sich schwer richtigstellen und verbleiben oft lange Zeit im Netz“, warnt die Bertelsmann Stiftung in einer Ausgabe von „Spotlight Gesundheit“. Solche falschen Informationen könnten laut der Bertelsmann-Stiftung schädliche Konsequenzen haben. Und diese „nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Gesellschaft – wenn beispielsweise die Impfrate sinkt oder Behandlungskosten durch zu spätes Eingreifen steigen.“ Problematisch seien nicht ausschließlich Internetseiten, die Fehlinformationen aus ideologischen oder profitgesteuerten Interessen streuen. Auch Verlage oder Krankenkassen würden teilweise ungenaue bis fehlerhafte Gesundheitsinformationen auf ihren Internetseiten enthalten.

Die Stiftung veröffentlicht in dem Dokument 16 Kriterien, die auf ein erhöhtes Schadenspotential hinweisen könnten. Diese gliedern sich in drei Unterkategorien: Korrektheit, Transparenz und Wirkungskraft der Information bzw. Internetseite. Die Bertelsmann Stiftung kritisiert, dass es zu wenig Kontrolle über Gesundheitsinformationen im Internet gibt. „Während es im Umweltbereich, bei Ernährung, Finanzen und Energie neben Überwachungsbehör- den auch Verbraucherschutzverbände oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gibt, die den Markt beobachten und Missstände publik machen, fehlen solche ‚Marktwächter‘ im Gesundheits- wesen bislang weitestgehend“, bemängelt die Stiftung.

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Politiker/innen aus Union und SPD denken darüber nach, das Amt einer/eines Einsamkeitsbeauftragten der Bundesregierung einzuführen. Besonders Rentner/innen seien häufig von Einsamkeit betroffen.

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„Das Thema Einsamkeit wird von der Politik völlig vernachlässigt und massiv unterschätzt“, sagte SPD-Politiker Karl Lauterbach gegenüber der Bild am Sonntag. Er fordert die Einführung eines „Regierungsbeauftragten für Einsamkeit“. Neu ist die Forderung nicht, bereits Anfang des Jahres 2018 sprach sich Lauterbach für die Schaffung einer solchen Zuständigkeit aus: "Es muss für das Thema Einsamkeit einen Verantwortlichen geben, bevorzugt im Gesundheitsministerium, der den Kampf gegen die Einsamkeit koordiniert". Vorbild der damaligen Vorschläge war Großbritannien, wo eine Ministerin unter anderem für Einsamkeit ernannt worden ist. Die damalige Premierministerin Theresa May dachte bei der Maßnahme laut tagesspiegel vor allem an "Menschen, die niemanden haben, mit dem sie reden oder ihre Gedanken und Erfahrungen teilen können".

Nun hat sich der Gesundheitsexperte der SPD zu diesem Thema erneut zu Wort gemeldet – und erhält Zuspruch aus Reihen des Koalitionspartners. Marcus Weinberg (CDU) unterstützt den Vorschlag und äußert sich gegenüber der Bild: „Ich bin offen für einen Einsamkeits-Beauftragten. Und ich kann mir gut vorstellen, dass es etwas Ähnliches in Zukunft geben wird“. Weiter nennt der familienpolitische Sprecher der Union mögliche Gründe für die Einsamkeit von Senior/innen: „Wenn sich Menschen im Alter die Fahrt in die Stadt oder den Stadion-Besuch nicht mehr leisten können, sind sie von vielen gesellschaftlichen Aktivitäten ausgeschlossen“. Eine Studie des Statistik-Portals Statista im Auftrag der Hilfsplattform Careship hatte ergeben, dass sich mehr als 60 % der Über-65-jährigen mehr Kontakt zur Familie wünsche. Jede/r Vierte gab an, gar keinen Kontakt zur Familie zu haben und jede/r Zehnte fühle sich einsam. Auch auf diesem Portal ist Einsamkeit im Alter immer wieder Thema. Eine Übersicht über die hier erschienen Artikel finden Sie hier.

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Die Bundesregierung hat vergangenen Monat die Gründung einer neuen Stiftung zur Förderung von Ehrenamt und Engagement beschlossen. Damit wird eine Maßnahme der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ umgesetzt.

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Wie wir auf diesem Portal kürzlich berichteten, gehört die Stärkung von Ehrenamt und Engagement zu den vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Mit der nun ins Leben gerufenen "Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt" soll diese Maßnahme umgesetzt werden. Zum Ziel der Stiftung heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung: „Kernanliegen der Stiftung ist es, Serviceangebote für die Organisation von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt bereitzustellen und ehrenamtlich Tätige bei der Digitalisierung zu unterstützen.“ Insbesondere in ländlichen und strukturschwächeren Regionen sei es schwierig, ehrenamtliche Strukturen dauerhaft zu etablieren. Kleinen Initiativen fehle es bislang häufig an Unterstützung.

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wurde 2018 ins Leben gerufen, um die Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten in den verschiedenen Regionen Deutschlands zu untersuchen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Das die Förderung ehrenamtlicher Strukturen zu den beschlossenen Maßnahmen gehört, liegt sicher auch daran, dass laut Bundesregierung deutschlandweit über 30 Millionen Menschen ehrenamtlich aktiv seien.

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Mehr als die Hälfte der Renten in Deutschland liegen bei unter 900 Euro im Monat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor.

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"Es lässt sich schlicht nicht leugnen, dass die gesetzliche Rente nicht mehr armutsfest ist", wird Sabine Zimmermann, Bundestagsabgeordnete der Linken, in einem Tagesschau-Artikel zitiert. Zuvor hatte die Abgeordnete eine Anfrage zur Rentenhöhe an die Bundesregierung gestellt. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass 51,4 Prozent der Altersrentner im Jahr 2018 weniger als 900 Euro im Monat erhielten – das sind mehr als 9,3 Millionen Menschen. Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass das nicht bedeute, dass diese Rentner/innen alle auch real weniger als 900 Euro im Monat zur Verfügung hätten. So müsse man auch mögliche Betriebsrenten oder Einkommen der Lebenspartner/innen mit berücksichtigen.

Aus Sicht der Linken müsse das Rentensystem dennoch grundlegend reformiert werden. Auf der Internetseite der Bundestagsfraktion wird beispielsweise eine „Solidarische Mindestrente“ von 1.050 Euro im Monat gefordert. Außerdem müssten alle Einkommen in die Rentenversicherung einfließen, so auch Selbständige oder Politiker/innen. Eine Übersicht der Rentenkonzepte der einzelnen Parteien finden Sie hier.

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Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ins Leben gerufen. Zu den Ergebnissen äußerte sich die Bundesregierung auf einer Pressekonferenz.

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Eine Untersuchung der Verteilung von Ressourcen und Möglichkeit in Deutschland und die Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen, das war der Auftrag der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die im September 2018 durch die Bundesregierung eingesetzt worden ist. Es gebe immer größere Unterschiede in den Lebensverhältnissen, die sich nicht nur im Ost- und Westvergleich widerspiegelten, sondern beispielsweise auch in einem Stadt- und Landgefälle. „Alle Menschen in Deutschland sollen die Chance erhalten, dort zu leben, wo sie auch leben wollen“, eines der Ziele der Kommission, welches Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in der Pressekonferenz wiederholt. Alle 16 Bundesländer waren in der Kommission vertreten, in der Seehofer den Vorsitz innehatte. Co-Vorsitzende waren die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) und die Bundesernährungs- und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU).

Folgende Maßnahmen sollen nun unter anderem angestrebt werden:

  1. Mit einem neuen gesamtdeutschen Fördersystem strukturschwache Regionen gezielt fördern
  2. Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen bringen
  3. Breitband und Mobilfunk flächendeckend ausbauen
  4. Mobilität und Verkehrsinfrastruktur in der Fläche verbessern
  5. Dörfer und ländliche Räume stärken
  6. Städtebauförderung und sozialen Wohnungsbau voranbringen
  7. Eine faire Lösung für kommunale Altschulden finden
  8. Engagement und Ehrenamt stärken
  9. Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sichern
  10. Barrierefreiheit in der Fläche verwirklichen
  11. Miteinander der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen fördern
  12. Gleichwertige Lebensverhältnisse als Richtschnur setzen

Mit diesen Maßnahmen stelle die Bundesregierung die Weichen für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland, heißt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums. In Zukunft, auch noch bis zum Ende der jetzigen Legislaturperiode, sollen „effektive und sichtbare Schritte hin zu einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erreicht werden“.

Das vollständige Dokument („Unser Plan für Deutschland“), in dem die drei Minister/innen ihre Schlussfolgerungen aus der Kommissionsarbeit erläutern, können Sie online einsehen.

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Fehlender Wohnraum – eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen, die die Menschen nicht nur Großstädten bewegt. Darauf hat eine schleswig-holsteinische Volksinitiative nun reagiert. Sie fordert, dass Recht auf angemessenen Wohnraum in die Landesverfassung aufzunehmen.

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„Soziale Wohnungspolitik hat dafür zu sorgen, dass Wohnungs- und Obdachlosen ein Recht auf angemessenen Wohnraum gewährt wird“, heißt es in der Begründung eines vorgeschlagenen Gesetzentwurf der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum. Gegründet wurde diese vor etwa einem Jahr von Sozialverband und der Deutsche Mieterbund. Sie fordert, dass Recht auf eine angemessene Wohnung in die Landesverfassung als Artikel 13a einzufügen. Dabei geht es um diese beiden Absätze, die die Initiative als Vorschlag einbrachte und in der Verfassung verankern möchte:

„1) Jeder Mensch hat das Recht auf eine angemessene Wohnung. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere durch Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus, durch Mieterschutz und Mietzuschüsse.

2) Die Räumung einer Wohnung darf nur vollzogen werden, wenn Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Bei einer Abwägung der Interessen ist die Bedeutung der Wohnung für die Führung eines menschenwürdigen Lebens besonders zu berücksichtigen.“

Mit diesem Vorhaben sammelte die Initiative über 30.000 Unterschriften, 20.000 waren notwendig, damit sich der Landtag mit dem Thema befassen muss. So kam es vergangenen Monat zur ersten Lesung im Kieler Landtag, bei dem die im Parlament vertretenen Parteien in der Aussprache Stellung zu dem Gesetzentwurf beziehen konnten. „Die hohe Beteiligung der Schleswig-Holsteiner zeigt uns einmal mehr, dass bezahlbares Wohnen auch in Schleswig-Holstein eine der drängendsten Fragen bleibt“, machte die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Özlem Ünsal auf die Wichtigkeit des Anliegens aufmerksam. Die SPD unterstützt das Vorhaben: „Die Landesregierung muss durch eine strategische Wohnungsmarkt- und Förderpolitik endlich dafür Sorge tragen, dass eine soziale Spaltung verhindert wird.“

Durchaus positiv beziehen sich auch die Grünen auf die Volksinitiative. In die Verfassung aufnehmen wollten sie das Recht auf angemessenen Wohnraum allerdings nicht: „Wir haben Sorge, dass Frustrationen entstehen, dass eine Forderung in die Verfassung aufgenommen wird, die als Individualrecht nicht einklagbar ist“. Nicht nur Bündnis 90/ Die Grünen, die Jamaika-Regierung insgesamt steht dem Anliegen skeptisch gegenüber. So warnt auch Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU): „Die Ansprüche aus der Landesverfassung wären unerfüllbare Scheinansprüche. Das wäre für die Betroffenen letztlich enttäuschend und für das Ansehen unserer Verfassung mehr als schädlich.“ Der Kritik der Regierung schließt sich allerdings auch der SSW an. „Dem Rechtsanspruch auf angemessenen Wohnraum einfach mal so einen Verfassungsrang einzuräumen, ist nur ein Sieg auf dem Papier. Er simuliert eine Kehrwende, schafft aber keine einzige neue Wohnung“, so SSW-Sprecher Lars Harms in der Parlamentsdebatte. Sicherlich ist richtig, dass sich die Realität nicht ändert, nur weil man es in ein Gesetz schreibt. Einen großen Symbolfaktor würde so ein Beschluss jedoch haben und Absichten, die Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zu beheben, unterstreichen. Neben der SPD als Oppositionspartei unterstützt die AfD die Initiative ebenfalls.

In der Sitzung des Landtags wurde eine Überweisung des Entwurfs in verschiedene Ausschüsse beantragt, in denen das Thema bis zu weiterer Lesung weiter behandelt werden kann. Die Volksinitiative wurde außerdem auf Empfehlung des Rechtsausschuss als zulässig anerkannt, da sie das notwendige Quorum erreicht hatte.

Das vollständige Plenarprotokoll der Sitzung vom 19.Juni 2019 können Sie hier einsehen.

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Häusliche Pflege kann für alle Beteiligten zur Herkules-Aufgabe werden. Rechtliche Fragen, fehlende Ansprechpartner/innen oder aufgestaute Emotionen treten dabei häufig zusammen auf. Der Pflegebevollmächtigte schlägt dafür nun Pflege Ko-Pilot/innen vor.

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Staatssekretär und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus hat Anfang des Monats vorgeschlagen, die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die sogenannten „Kontrollbesuche“, durch den Einsatz einer Art Pflege-Ko-Pilot/in zu ersetzen. Zu den Gründen des Vorschlags äußert sich Westerfellhaus in einer Pressemitteilung: „Die häusliche Pflege braucht frühzeitige vertrauensvolle Beratung und Unterstützung. Nur so kann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und der damit verbundene Paradigmenwechsel konsequent umgesetzt werden: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“

Doch was unterscheidet das Konzept von der bisher gesetzlich geregelten Variante des Kontrollbesuchs? Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Freiwilligkeit, die Westerfellhaus für seinen Vorschlag vorsieht. Die gesetzlich geregelten Kontrollbesuche hingegen sind für alle Bezieher/innen von Pflegegeld verpflichtend. Je nach Pflegestufe muss ein Pflegedienst oder eine Pflegefachkraft halb- bis vierteljährlich vorbeikommen. Diese Regelung hat weniger Kontrolle und Überwachung zum Ziel als vielmehr Qualitätssicherung in der Pflege. Der Termin mit einem Pflegeanbieter sollte als Möglichkeit genutzt werden können, Fragen zu klären und ggf. Probleme anzusprechen. Auch, um längerfristige Fehler in der häuslichen Pflege verhindern zu können. Bezahlt werden solche Besuche von der Pflegekasse, die bei Nichteinhaltung der Fristen das Pflegegeld in Form von Sachleistungen auszahlen kann. Durch eine freiwillige Unterstützung soll ein größeres Vertrauensverhältnis geschaffen werden, dass wichtig sei, um auch über Gefühle wie Scham oder Wut sprechen zu können. Fraglich bleibt bei einem solchen freiwilligen Angebot jedoch, inwieweit eine Qualitätssicherung dann stattfinden kann, wenn auf das Angebot nicht eingegangen werden sollte.

Zusätzlich sollen die Pflege Ko-Pilot/innen eine „Lots/innenfunktion“ zukommen. So sollen im Sinne einer vernetzenden Arbeit auch mögliche weitere Angebote vorgestellt werden. Grundsätzlich sollen Pflege Ko-Pilot/innen die Pflegepersonen befähigen, „ihre individuellen Bedürfnisse und Belange ins Gleichgewicht zu bringen, die Voraussetzungen für ihre Teilhabe schaffen und nicht zuletzt die gesundheitliche Situation und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen verbessern – ganz im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen Paradigmenwechsels: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“ Angebunden werden könne das Konzept an Pflegestützpunkte oder Pflegeanbieter/innen, nicht jedoch an die Pflegekassen selber. Das widerspreche der Unabhängigkeit und führe zu einem Gefühl der Kontrolle.

Das vollständige Konzept finden Sie auf der Seite der BAGSO.

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Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat ihren Jahresbericht für 2018 vorgelegt. Schwerpunktthema waren dabei stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen es in einigen Bereichen noch Defizite gebe.

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Der Jahresbericht 2018 untersucht die Menschenrechtssituationen in verschiedenen Bereichen wie der Abschiebepraxis von Geflüchteten, bei der Polizei oder im Justizvollzug. Schwerpunkt für den Berichtszeitraum 2018 war allerdings das Thema Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen die aktuellen Standards analysiert worden sind. Dabei wurde festgestellt, dass es in vielen stationären Pflegeeinrichtungen positive Ergebnisse gab. Allerdings dürfe das nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch Probleme gebe. Vor allem im Bereich der freiheitsentziehenden Maßnahmen habe es auch viele Defizite gegeben: „Teilweise waren die Einwilligungen [für diese Maßnahmen] schon vor Jahren schriftlich abgegeben und nicht regelmäßig erneuert worden oder sie konnten zum Besuchszeitpunkt nicht aufgefunden werden. In zahlreichen Fällen wies die Dokumentation Lücken auf.“ Problematisch sei auch, dass viele Betroffene kaum über alternative Möglichkeiten oder Widerrufsrechte aufgeklärt worden seien.

Weitere Defizite habe es bei der Medikation oder teilweise bei der ärztlichen Versorgung der Einrichtungen gegeben. Auch Möglichkeiten der Beschwerden durch Bewohner/innen der Einrichtungen wurden geprüft. Auch hier wird bemängelt: „In zahlreichen Einrichtungen hingen keine Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde und externer Beschwerdestellen aus. Zudem entstand in einigen Einrichtungen der Eindruck, dass kein effektives Beschwerdemanagement existiert.“

Eine detaillierte Auswertung können Sie dem Bericht entnehmen.

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Die geplante Einführung eines Entlastungsbudgets in der Pflege durch die Regierungskoalition ist zunächst auf das kommende Jahr verschoben worden. Der Verein wir pflegen e.V. fordert eine schnellere Umsetzung im Sinne der pflegenden Angehörigen.

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Kernidee eines Entlastungsbudgets für die Pflege ist die Zusammenlegung verschiedener, einzelner Leistungssätze zu einem Budget. Das betrifft Leistungen für Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Damit sollen Bürokratie abgebaut werden und die selbstbestimmte Nutzung des Budgets vereinfacht werden. Aus diesen Gründen hatten sich die Regierungsparteien SPD, CDU und CSU in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein solches Entlastungsbudget einführen zu wollen. Die ursprüngliche Umsetzung sollte 2019 stattfinden, das Projekt wurde jedoch erst einmal auf 2020 verschoben.

Der Verein wir pflegen e.V. kritisiert das und fordert eine schnellere Umsetzung – noch in diesem Jahr. Das schreibt der Verein in einer Stellungnahme, die gleichzeitig Argumente für ein Entlastungsbudget aufzählt und begründet, warum das nicht zu teuer sei.

Das Entlastungsbudget soll insbesondere Bürokratien abbauen und für mehr Flexibilität sorgen: „Ob Budgetgelder am besten für die Tagespflege oder Verhinderungspflege oder aber in vielfältiger Kombination unterschiedlicher Leistungen genutzt werden, darüber sollten allein die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen entscheiden.“ Außerdem soll das Entlastungsbudget Hürden schon bei der Beantragung abbauen, denn „Entlastung für pflegende Angehörige muss ab sofort schnell und einfach im Alltag organisierbar sein.“ Ein Antrag auf das Budget solle nur einmal gestellt werden müssen.

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Am 15. und 16. November diesen Jahres veranstaltet der Dachverband Lesben im Alter e.V. eine Fachtagung zu dem Thema "Ältere Lesben und Schwule in Senior/innenarbeit und Quartiersentwicklung. Beispiele aus der Praxis“.

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Kürzlich hat der Verband eine vorläufige Tagesordnung für die Veranstaltungstage veröffentlicht. Vorgestellt werden sollen unter anderem Initiativen, die Praxiserfahrungen in der Arbeit mit und für Schwule und Lesben gesammelt haben. Dazu gehört beispielsweise die Mainzer Initiative „Queer im Quartier“, aber auch aus anderen Städten sollen Projekte vorgestellt werden. Außerdem ist ein gemeinsamer Besuch der „villa anders“ in Köln-Ehrenfeld geplant – ein Wohnprojekt für Lesben, Schwule, Transsexuelle und Bisexuelle.

Die vorläufige Tagesordnung finden Sie hier, für weitere Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte per Mail unter der Adresse kontakt@lesbenundalter.de.

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