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Alltägliches Leben

Der Eigenanteil an den Kosten für Pflegeheime ist weiter gestiegen. Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, fordert, dass die Mehrkosten von der Pflegeversicherung übernommen werden sollen. Auch die Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative.

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„Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige gezwungen sind, die Mehrkosten alleine zu tragen“, wird El Samadoni in der Pressemitteilung zitiert. Bislang müssen Pflegebedürftige jene Kosten selber tragen, die nicht in den Pauschalbeträgen der Pflegeversicherung enthalten sind. Enthaltene Pauschalbeträge würden durchschnittlich höchstens 52 Prozent der Gesamtkosten abdecken. Bei steigenden Kosten, z.B. Personalkosten, würden die Pauschalbeträge immer noch gleich bleiben, was zu Mehrkosten auf Seiten der Bedürftigen führt.

Die Bürgerbeauftragte sieht in den steigenden Kosten auch ein Anteil für wachsende Altersarmut. El Samadoni kritisiert, dass dadurch immer mehr Rentner/innen Sozialleistungen beziehen müssten. Als Konsequenz fordert die Beauftragte eine Pflegevollversicherung: „Eine Versicherung, die alle anfallenden Pflegekosten deckt und hohe private Zuzahlungen entfallen lässt, ist unentbehrlich, um eine Verarmung der Pflegebedürftigen zu verhindern und ein würdevolles Leben bis ins hohe Alter sicherzustellen“. Mit diesem Vorschlag unterstützt sie die Idee des schleswig-holsteinischen Sozialministers Heiner Garg (FDP), der ähnliche Punkte mittels einer Initiative in den Bundesrat tragen will. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, Behandlungskosten in staionären Pflegeeinrichtungen durch die Krankenversicherung zu tragen.

Weiteres zu der geplanten Bundesratsinitiative können Sie unter anderem hier lesen. Weitere Artikel über Stellungnahmen der Bürgerbeauftragten finden Sie hier.

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, fordert eine bessere Umsetzung des Enlastungsbetrages für  Pflegebedürftige. Dieser werde von 70% der Betroffenen nicht beansprucht.

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Der Entlastungsbetrag von 125€ im Monat soll die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger im Alltag fördern und pflegende Angehörige damit entlasten. Der Betrag ist beispielsweise für Dienstleistungen bei der Haushaltsbewältigung vorgesehen. Das so wenige Pflegebedürftige diesen Betrag nutzten, habe mehrere Gründe. Zum einen sei die Möglichkeit nicht bekannt genug - es ginge daher auch um Information und Aufklärung – zum anderen gebe es zu wenig Nutzungsmöglichkeiten. „Viele Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein können Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag nicht umsetzen, obwohl sie es wollen“, wird El Samadoni in einer Pressemitteilung zitiert. Der Betrag von 125€ im Monat wird nämlich nicht nach einmaliger Beantragung einfach regelmäßig ausgezahlt, sondern er ist zweckgebunden. Das heißt, dass zusätzliche Leistungen bis zu 125€ als Entlastung für Pflegebedürftige auf Antrag übernommen werden können. Es gilt hier die Nachweispflicht.

Für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen, so müssen die genutzten Dienstleister/innen beispielsweise gewisse Qualifikationen haben. Dadurch kann in vielen Fällen beispielsweise eine Haushaltsunterstützung nicht einfach von Bekannten oder Nachbar/innen (bezahlt) übernommen werden. Für die Nutzung des Betrages fehle es im Land Schleswig-Holstein außerdem an Angeboten, die den Nutzungsvoraussetzungen entsprechen würden. Abschließend appelliert die Bürgerbeauftragte daher: „Die Landesregierung sollte deshalb die hohen Voraussetzungen für eine Anerkennung nach der Verordnung überarbeiten, damit es künftig mehr Angebote für eine Unterstützung gibt“.

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein hat eine neue Broschüre veröffenlicht, die logopädische Ansätze in Verbindung mit Demenz thematisiert. Die Broschüre ist kostenfrei erhältlich.

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In Schleswig-Holstein leben etwa 60.000 demenzkranke Menschen. Demenz kann sich stark auf Kommunikation oder Ernährungsweisen negativ auswirken, wobei logopädische Ansätze helfen sollen. Die Logopädie behandelt Störungen der Sprache oder des Schluckens. Unter dem Titel „Logopädie und Demenz“ hat das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein nun eine Broschüre herausgegeben, die sich mit der Thematik eingehender beschäftigt.

Zu den Zielen der Broschüre heißt es unter anderem: „Mit dieser Broschüre soll Menschen mit Demenz, ihren Angehörigen, Pflegenden und Ärzt*innen ein Einblick in die logopädische Arbeit im Bereich Demenz ermöglicht werden. Wie hilfreich Logopädie Menschen mit Demenz unterstützen kann, wird anhand von Beispielen aus den unterschiedlichen Einsatzgebieten Kommunikation/Sprache und Schlucken erläutert.“ Außerdem erklärt Anne Brandt, stellvertretende Leitung des Kompetenzzentrums: „Wir möchten auf die positiven Effekte der Logopädie als einer möglichen unterstützenden Therapieform bei einer Demenzerkrankung hinweisen. Logopädie wird noch viel zu selten eingefordert und verordnet“.

Die kostenfreie Broschüre kann hier heruntergeladen werden. Ausgedruckte Exemplare können gegen die Übernahme des Portos auch direkt beim Kompetenzzentrum Demenz bestellt werden.

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Die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag stellte im Februar einen Antrag, die Pläne des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente zu unterstützen. Die Landesregierung antwortete darauf mit einem Alternativantrag.

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In einem Antrag wurde gefordert, die Vorschläge von Bundesminister Heil zur Grundrente zu unterstützen. In der Begründung des Antrages heißt es: „Wer über lange Jahre gearbeitet, Angehörige gepflegt oder Kinder betreut hat, muss im Alter deutlich besser abgesichert sein als jemand, der nicht oder nur kurz gearbeitet hat. Darum braucht es für diese Menschen eine Absicherung, die deutlich über dem Niveau der Grundsicherung liegt und unabhängig von dieser gestaltet wird.“ Außerdem wird darauf hingewiesen, das gerade Schleswig-Holstein der Lohnkeller westdeutscher Bundesländer sei. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, bereits im Bundestag wurden die Vorstöße von Hubertus Heil von mehreren Fraktionen kritisiert.

Kritik kam auch aus CDU und FDP, beide bilden in Schleswig-Holstein mit den Grünen die Landesregierung. Diese reagierte auf den Antrag mit einem Alternativantrag unter dem Titel „Alterssicherung verbessern – Altersarmut bekämpfen“. Durch den Antrag sollte ein Beschluss bekräftigt werden, der bereits ein Jahr zuvor durch den Landtag gefasst worden ist. In dem Ursprungsantrag aus dem Februar 2018, auf den sich die Landesregierung bezieht, wurde der Einsatz gegen Altersarmut mittels einer Bundesratsinitiative gefordert. Konkret wurde beispielsweise die Abschaffung von Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente oder eine höhere Wahlfreiheit beim Renteneinstiegsalter gefordert. Der aktuelle Alternativantrag, den ehemaligen Beschluss zu bekräftigen, wurde mehrheitlich angenommen.

Über weitere Entwicklungen zur Diskussion in Schleswig-Holstein oder zur Grundrente auf Bundesebene werden Sie auf diesem Portal informiert.

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Dr. Markus Schupp, Vorstandsmitglied der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) hat zusammen mit Dr. Heiko Gerlach ein Buch mit dem Titel „Homosexualitäten in der Langzeitpflege“ herausgegeben. Mit dieser veröffentlichten Studie konnten erstmals Erkenntnisse zur Situation von pflegebedürftigen Lesben und Schwulen gewonnen werden.

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Dieser Literaturhinweis stellt auch eine Ergänzung zu unseren Hinweisen zu Pflege und Intersexualität dar. Bei dem im Peter Lang Verlag neu erschienenen Buch handelt es sich um eine Studie zu der Situation älterer, pflegebedürftiger Lesben und Schwulen.

In der Buchbeschreibung heißt es: „Derzeit werden die Bedürfnisse und Bedarfe sexueller Minderheiten in der Langzeit­pflege wenig berücksichtigt. Mit der vorliegenden qualitativen Studie auf der Basis von Interviews mit von professioneller Pflege abhängigen Lesben und Schwulen sowie mit Pflegefachkräften werden erstmals Informationen zur Situation und zu den Wünschen von pflegebedürftigen Lesben und Schwulen gewonnen. Der Studie zufolge verbessern emotionale Aufmerksamkeit, soziale Wertschätzung und rechtliche Gleichstellung das Wohlbefinden und die soziale Integration homosexueller Pflegebedürftiger. Ausblei­bende Anerkennung kann dagegen die Identität Homosexueller beschädigen und zu sozialer Isolation führen. Von den Ergebnissen lassen sich neue Standards der Versor­gung homosexueller Pflegebedürftiger im Alter ableiten.“

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich in die Debatte um niedrige Renten von Geringverdiener/innen mit dem Vorschlag einer „Respekt-Rente“ eingebracht. Im Kern wird darunter eine Grundrente durch die Aufstockung geringerer Renten verstanden.

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Eine Grundrente von 900€ im Monat – das ist Kern des Vorschlags von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für Geringverdiener/innen. Von dieser Grundrente, die unter dem Namen „Respekt-Rente“ diskutiert wird, sollen vor allem Menschen profitieren, die ihr Leben lang für den Mindestlohn gearbeitet haben. Auf der SPD-Homepage wird das Konzept genauer erklärt: „Wer nach genau 35 Beitragsjahren weniger als 896 Euro Rente hat, bekommt einen Zuschlag. Beschäftigte, die immer nur Mindestlohn verdienten, sollen die maximale Aufwertung von 447 Euro erhalten.

Die Friseurin mit 40 Jahren Mindestlohn käme also auf 961 statt 514 Euro Rente.  Bei einer alleinerziehenden Krankenschwester in Teilzeit mit zwei Kindern ergäbe sich zum Beispiel ein Renten-Sprung von 860 auf 1000 Euro.“ Voraussetzung für den Bezug der Grundrente seien 35 Beitragsjahre, zu denen auch Pflege- und Erziehungszeiten zählen sollen. Dabei sei es egal, ob es sich bei den ausgeübten Tätigkeiten um Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigungen handele.

Auch eine Bedürftigkeitsprüfung soll es nicht geben, einer der Punkte, die der Koalitionspartner CDU scharf kritisiert. „Die Vorschläge von Minister Heil gehen weit über den Koalitionsvertrag hinaus“, wird Hermann Gröhe (CDU) auf der Homepage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zitiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt genau diesen Aspekt allerdings besonders. „Es ist wichtig, dass keine Bedürftigkeitsprüfung vorausgesetzt wird, weil die Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet und sich einen kleinen Wohlstand erwirtschaftet haben, darum nicht bangen sollen“, äußerte sich DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann in den ARD-Tagesthemen vom 03.02.2019.

Die geschätzten Kosten in „mittlerer einstelliger Milliardenhöhe pro Jahr“ sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Das sei gerecht, da es sich um ein gesamtgesellschaftliches Projekt handele, für das nicht nur Beitragszahler/innen aufkommen sollten. Das wird vor allem von der FDP kritisiert. Das Vorhaben sei nicht nur ungerecht, sondern auch zu teuer.

Neben den Gewerkschaften wird eine „Respekt-Rente“ jedoch auch von Wohlfahrtsverbänden grundsätzlich begrüßt. Allerdings sei diese noch unzureichend. So heißt es in einer Pressemitteilung der Volkssolidarität: „Eine Freibetragsregelung für Einkommen aus der gesetzlichen Rente für grundsicherungsbeziehende Senior/-innen entspricht einer langjährigen Forderung unseres Verbandes. Trotzdem hält die Volkssolidarität das vorgeschlagene Konzept für unzureichend“. Zielführender sei es nach Meinung der Volkssolidarität, Altersarmut präventiv zu bekämpfen.

In Kraft trete solle die „Respekt-Rente“ spätestens zum 01.01.2021, jedenfalls plant das die SPD mit dem von ihr geführten Arbeitsministerium. Ob und wie das Projekt bei vielen kritischen Stimmen in der Großen Koalition umgesetzt werden kann, werden die Diskussionen der nächsten Monate zeigen.

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Um ein zielgerichetes und bedarfsgerechtes Angebot für Menschen mit chronischen Erkrankungen einzurichten, will das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW) die Sichtweisen und das persönliche Erleben der Betroffenen erfassen. Die Auswertung der Daten werden von einem Hamburger Träger - Leuchtfeuer - genutzt, um ein bedarfsorientiertes Angebot einzurichten.

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Aufgrund des regionalen Bezuges sollen an der Befragung vor allem Menschen teilnehmen, die ein Angebot für Menschen mit chronischen Erkrankungen in Hamburg nutzen könnten. Die Beantwortung aller Fragen kann ca. 20 Minuten dauern.

Sie können über diesen Link an der Befragung teilnehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Papierversion des Fragebogens auszudrucken und an das DISW zu schicken.

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Der Verein „wir pflegen e.V.“ will am 22.02.2019 eine neue App (Kurzform für application software, Anwendungssoftware) für Smartphones (Mobiltelefon mit vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten) vorstellen, die pflegenden Angehörigen Wege aus der Isolation aufweisen soll.

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Unter dem Namen „in.kontakt“ soll demnächst eine App verfügbar sein, die die Selbsthilfe vor Ort ergänzen und unterstützen soll. Primär ginge es darum, pflegenden Angehörigen „Wege aus der häufig erlebten Isolation“ zu bieten.

Diese App ist im Rahmen des Modellprojekts „Online Selbsthilfe Initiativen für pflegende Angehörigen“ (OSHI-PA) von wir pflegen e.V., über das wir bereits im Sommer ausführlicherer berichteten, entwickelt worden. Detailliert vorgestellt werden soll diese am 22.02.2019 in Münster. Neben Jens Spahn, der per Videobotschaft das Projekt kommentieren wird, werden Mitarbeiter/innen des Bundesgesundheitsministeriums, der Techniker Krankenkasse, des Vereins „wir pflegen e.V“ und einige weitere als Redner/innen erwartet.

„wir pflegen e.V.“ wurde 2008 gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit für die Interessen pflegender Angehöriger einsetzt.

Näheres zu der Veranstaltung in Münster können Sie dem Online-Flyer entnehmen. Um Anmedlung wird bis zum 15.02.2019 gebeten. Über weitere Entwicklungen des Projekts werden wir Sie auch auf diesem Portal informieren.

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Unter dem Titel „Gesellschaft verändern – Teilhabe im Alter!“ lädt die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) am 14. und 15.05.2019 zu einer seniorenpolitischen Fachtagung ein.

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In der Veranstaltungsbeschreibung heißt es: „Im Siebten Altenbericht der Bundesregierung wird die gesellschaftliche Teilhabe von Älteren als Leitbild genannt. Dieses bildet den roten Faden der seniorinnen- und seniorenpolitischen Fachtagung der GEW. Parteien und Gewerkschaften, Seniorinnen- und Seniorenarbeit, in der Nachbarschaft oder Geflüchtete unterstützen – es gibt für ältere Menschen viele Möglichkeiten, sich gesellschaftspolitisch einzubringen. Doch wie ist es eigentlich um ebendieses ‘Mitmachen’ älterer Menschen bestellt? Mit den Facetten des Leitbilds zur gesellschaftlichen Teilhabe Älterer wollen wir uns auf der seniorinnen- und seniorenpolitischen Fachtagung der GEW 2019 auseinandersetzen: Wie sieht es mit Teilhabechancen für Seniorinnen und Senioren aus? Welche Rolle spielen die Kommunen, wenn es um die Forderung nach gesellschaftlicher Teilhabe älterer Menschen geht? Was soll getan werden, damit ältere Menschen in Sachen Digitalisierung nicht ‘abgehängt’ werden?“

Nähere Informationen zu Veranstaltungsort und Programm finden Sie auf der Homepage der GEW.

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