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Alltägliches Leben

Dr. Markus Schupp, Vorstandsmitglied der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) hat zusammen mit Dr. Heiko Gerlach ein Buch mit dem Titel „Homosexualitäten in der Langzeitpflege“ herausgegeben. Mit dieser veröffentlichten Studie konnten erstmals Erkenntnisse zur Situation von pflegebedürftigen Lesben und Schwulen gewonnen werden.

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Dieser Literaturhinweis stellt auch eine Ergänzung zu unseren Hinweisen zu Pflege und Intersexualität dar. Bei dem im Peter Lang Verlag neu erschienenen Buch handelt es sich um eine Studie zu der Situation älterer, pflegebedürftiger Lesben und Schwulen.

In der Buchbeschreibung heißt es: „Derzeit werden die Bedürfnisse und Bedarfe sexueller Minderheiten in der Langzeit­pflege wenig berücksichtigt. Mit der vorliegenden qualitativen Studie auf der Basis von Interviews mit von professioneller Pflege abhängigen Lesben und Schwulen sowie mit Pflegefachkräften werden erstmals Informationen zur Situation und zu den Wünschen von pflegebedürftigen Lesben und Schwulen gewonnen. Der Studie zufolge verbessern emotionale Aufmerksamkeit, soziale Wertschätzung und rechtliche Gleichstellung das Wohlbefinden und die soziale Integration homosexueller Pflegebedürftiger. Ausblei­bende Anerkennung kann dagegen die Identität Homosexueller beschädigen und zu sozialer Isolation führen. Von den Ergebnissen lassen sich neue Standards der Versor­gung homosexueller Pflegebedürftiger im Alter ableiten.“

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich in die Debatte um niedrige Renten von Geringverdiener/innen mit dem Vorschlag einer „Respekt-Rente“ eingebracht. Im Kern wird darunter eine Grundrente durch die Aufstockung geringerer Renten verstanden.

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Eine Grundrente von 900€ im Monat – das ist Kern des Vorschlags von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für Geringverdiener/innen. Von dieser Grundrente, die unter dem Namen „Respekt-Rente“ diskutiert wird, sollen vor allem Menschen profitieren, die ihr Leben lang für den Mindestlohn gearbeitet haben. Auf der SPD-Homepage wird das Konzept genauer erklärt: „Wer nach genau 35 Beitragsjahren weniger als 896 Euro Rente hat, bekommt einen Zuschlag. Beschäftigte, die immer nur Mindestlohn verdienten, sollen die maximale Aufwertung von 447 Euro erhalten.

Die Friseurin mit 40 Jahren Mindestlohn käme also auf 961 statt 514 Euro Rente.  Bei einer alleinerziehenden Krankenschwester in Teilzeit mit zwei Kindern ergäbe sich zum Beispiel ein Renten-Sprung von 860 auf 1000 Euro.“ Voraussetzung für den Bezug der Grundrente seien 35 Beitragsjahre, zu denen auch Pflege- und Erziehungszeiten zählen sollen. Dabei sei es egal, ob es sich bei den ausgeübten Tätigkeiten um Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigungen handele.

Auch eine Bedürftigkeitsprüfung soll es nicht geben, einer der Punkte, die der Koalitionspartner CDU scharf kritisiert. „Die Vorschläge von Minister Heil gehen weit über den Koalitionsvertrag hinaus“, wird Hermann Gröhe (CDU) auf der Homepage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zitiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt genau diesen Aspekt allerdings besonders. „Es ist wichtig, dass keine Bedürftigkeitsprüfung vorausgesetzt wird, weil die Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet und sich einen kleinen Wohlstand erwirtschaftet haben, darum nicht bangen sollen“, äußerte sich DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann in den ARD-Tagesthemen vom 03.02.2019.

Die geschätzten Kosten in „mittlerer einstelliger Milliardenhöhe pro Jahr“ sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Das sei gerecht, da es sich um ein gesamtgesellschaftliches Projekt handele, für das nicht nur Beitragszahler/innen aufkommen sollten. Das wird vor allem von der FDP kritisiert. Das Vorhaben sei nicht nur ungerecht, sondern auch zu teuer.

Neben den Gewerkschaften wird eine „Respekt-Rente“ jedoch auch von Wohlfahrtsverbänden grundsätzlich begrüßt. Allerdings sei diese noch unzureichend. So heißt es in einer Pressemitteilung der Volkssolidarität: „Eine Freibetragsregelung für Einkommen aus der gesetzlichen Rente für grundsicherungsbeziehende Senior/-innen entspricht einer langjährigen Forderung unseres Verbandes. Trotzdem hält die Volkssolidarität das vorgeschlagene Konzept für unzureichend“. Zielführender sei es nach Meinung der Volkssolidarität, Altersarmut präventiv zu bekämpfen.

In Kraft trete solle die „Respekt-Rente“ spätestens zum 01.01.2021, jedenfalls plant das die SPD mit dem von ihr geführten Arbeitsministerium. Ob und wie das Projekt bei vielen kritischen Stimmen in der Großen Koalition umgesetzt werden kann, werden die Diskussionen der nächsten Monate zeigen.

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Um ein zielgerichetes und bedarfsgerechtes Angebot für Menschen mit chronischen Erkrankungen einzurichten, will das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW) die Sichtweisen und das persönliche Erleben der Betroffenen erfassen. Die Auswertung der Daten werden von einem Hamburger Träger - Leuchtfeuer - genutzt, um ein bedarfsorientiertes Angebot einzurichten.

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Aufgrund des regionalen Bezuges sollen an der Befragung vor allem Menschen teilnehmen, die ein Angebot für Menschen mit chronischen Erkrankungen in Hamburg nutzen könnten. Die Beantwortung aller Fragen kann ca. 20 Minuten dauern.

Sie können über diesen Link an der Befragung teilnehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Papierversion des Fragebogens auszudrucken und an das DISW zu schicken.

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Der Verein „wir pflegen e.V.“ will am 22.02.2019 eine neue App (Kurzform für application software, Anwendungssoftware) für Smartphones (Mobiltelefon mit vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten) vorstellen, die pflegenden Angehörigen Wege aus der Isolation aufweisen soll.

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Unter dem Namen „in.kontakt“ soll demnächst eine App verfügbar sein, die die Selbsthilfe vor Ort ergänzen und unterstützen soll. Primär ginge es darum, pflegenden Angehörigen „Wege aus der häufig erlebten Isolation“ zu bieten.

Diese App ist im Rahmen des Modellprojekts „Online Selbsthilfe Initiativen für pflegende Angehörigen“ (OSHI-PA) von wir pflegen e.V., über das wir bereits im Sommer ausführlicherer berichteten, entwickelt worden. Detailliert vorgestellt werden soll diese am 22.02.2019 in Münster. Neben Jens Spahn, der per Videobotschaft das Projekt kommentieren wird, werden Mitarbeiter/innen des Bundesgesundheitsministeriums, der Techniker Krankenkasse, des Vereins „wir pflegen e.V“ und einige weitere als Redner/innen erwartet.

„wir pflegen e.V.“ wurde 2008 gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit für die Interessen pflegender Angehöriger einsetzt.

Näheres zu der Veranstaltung in Münster können Sie dem Online-Flyer entnehmen. Um Anmedlung wird bis zum 15.02.2019 gebeten. Über weitere Entwicklungen des Projekts werden wir Sie auch auf diesem Portal informieren.

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Unter dem Titel „Gesellschaft verändern – Teilhabe im Alter!“ lädt die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) am 14. und 15.05.2019 zu einer seniorenpolitischen Fachtagung ein.

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In der Veranstaltungsbeschreibung heißt es: „Im Siebten Altenbericht der Bundesregierung wird die gesellschaftliche Teilhabe von Älteren als Leitbild genannt. Dieses bildet den roten Faden der seniorinnen- und seniorenpolitischen Fachtagung der GEW. Parteien und Gewerkschaften, Seniorinnen- und Seniorenarbeit, in der Nachbarschaft oder Geflüchtete unterstützen – es gibt für ältere Menschen viele Möglichkeiten, sich gesellschaftspolitisch einzubringen. Doch wie ist es eigentlich um ebendieses ‘Mitmachen’ älterer Menschen bestellt? Mit den Facetten des Leitbilds zur gesellschaftlichen Teilhabe Älterer wollen wir uns auf der seniorinnen- und seniorenpolitischen Fachtagung der GEW 2019 auseinandersetzen: Wie sieht es mit Teilhabechancen für Seniorinnen und Senioren aus? Welche Rolle spielen die Kommunen, wenn es um die Forderung nach gesellschaftlicher Teilhabe älterer Menschen geht? Was soll getan werden, damit ältere Menschen in Sachen Digitalisierung nicht ‘abgehängt’ werden?“

Nähere Informationen zu Veranstaltungsort und Programm finden Sie auf der Homepage der GEW.

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Vergangenen Monat stellte die Landesregierung Schleswig-Holstein den zweiten Landespflegebericht vor, in dem Statistiken zum Themenkomplex Altenpflege aus dem Jahr 2015 aufbereitet werden. Eine Übersicht finden Sie hier.

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Im Dezember 2018 hat die schleswig-holsteinische Landesregierung den Zweiten Bericht zur Situation der Altenpflege vorgestellt. Aufbereitet werden Pflegestatistiken, die ausführlich Auskunft über die Situation der Pflegelandschaft geben sollen. Hier ein dem Dokument entnommener Überblick über die im Bericht erwähnten und aufbereiteten Statistiken:

  • Gut 97.500 Menschen in Schleswig-Holstein erhalten Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Fast 64 Prozent der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger werden zu Hause betreut.
  • Fast 41.000 Menschen, das sind 42 Prozent aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, werden regelmäßig ausschließlich von Angehörigen versorgt (Pflegegeldempfängerinnen und Pflegegeldempfänger).
  • Der Anteil der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger an der Gesamtbevölkerung in Schleswig-Holstein beträgt 3,4 Prozent.  In den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten liegt diese „Pflegequote“ zwischen 2,6 und 4,1 Prozent. 
  • 52 Prozent aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sind 80 Jahre und älter.
  • Bei über 49.000 Menschen, das ist mehr als jeder Zweite aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, wurde eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt.
  • 38 Prozent der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sind schwer oder schwerst pflegebedürftig (fast 28 Prozent in Pflegestufe II, etwas mehr als 10 Prozent in Pflegestufe III). 
  • Für die pflegerische Versorgung stehen 428 ambulante Pflegedienste und 686 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 39.500 Plätzen für vollstationäre Pflege zur Verfügung.
  • In ambulanten Diensten und stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein waren gut 42.300 Personen beschäftigt, davon fast drei Viertel (rund 30.800) in der stationären Pflege.
  • Fast 34 Prozent aller Beschäftigten (rund 14.250) sind Fachkräfte, das heißt staatlich anerkannte Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen.
  • 84 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege sind Frauen. Fast 64 Prozent der Beschäftigten waren in Teilzeit tätig.  „Auch die Möglichkeiten der technischen Entwicklung und der Digitalisierung müssen offensiv im Bereich der Pflege mitgedacht werden.“

Ziel des Zweiten Berichts zur Altenpflege sei es vor allem, „einen Anstoß für die regional und landesweit notwendige lösungsorientierte Diskussion zu geben, um zukunftsfähige sozialräumliche Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Unterstützungs- und Pflegestrukturen vor Ort zu treffen.“

Den vollständigen Landespflegebericht finden Sie hier. Über den Ersten Bericht 2015 berichteten wir ebenfalls.

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Am 19.12.2018 trat Uwe Janke sein neues Amt an. Von der Gemeinde Scharbeutz wurde er im November als Kommunaler Beauftragter für Menschen mit Behinderungen gewählt. Er ist damit der 50. Beauftragte des Landes.

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„Die Kommunalen Beauftragten und Beiräte leisten unverzichtbare Arbeit und konkrete Unterstützung vor Ort“, wird Ulrich Hase, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Kiel, in einer Pressemitteilung zitiert. „Seit 1995 erleben wir einen Zuwachs bei Beauftragten und Beiräten in Schleswig-Holstein. Die Kommunen erkennen vermehrt die Notwendigkeit für dieses Amt“, so Hase weiter.

Seit 1995 werden in Schleswig-Holstein sogenannte Kommunale Beauftragte und Beiräte für behinderte Menschen gewählt und eingesetzt, um „die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen vor Ort aufzuzeigen, gegenüber der Politik zu verdeutlichen und inklusive Prozesse zu initiieren.“ Darüber hinaus fungierten Beiräte und Beauftragte als Ansprechpartner/innen für Betroffene.

Kommunale Beauftragte oder Beiräte sind mittlerweile in fast allen Kreisen in Schleswig-Holstein eingesetzt. Eine Übersicht inklusive Kontaktdaten der jeweiligen Behindertenbeauftragten finden Sie hier.

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Eine spanische Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es anhand speziell entwickelter Computerspiele möglich sei, Alzheimer zu erkennen. Damit könnten Computerspiele langfristig auch in der klinischen Diagnose zum Einsatz kommen.

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Derzeitige Verfahren zur Feststellung von Demenzerkrankungen sind zeitintensiv und fehleranfällig. Einen Durchbruch könnte daher eine spanische Pilotstudie darstellen, die kürzlich in der medizinischen Fachzeitschrift „Methods of Information in Medicine“ präsentiert wurde. Eine Sammlung von 6 Computerspielen wurde an insgesamt 16 Proband/innen getestet, darunter Menschen mit Alzheimer-Diagnose, Menschen mit leichter kognitiver Beeinträchtigung (LKB) und einer Kontrollgruppe mit Menschen ohne einer entsprechenden Diagnose. Die Programme konnten feststellen, ob die jeweiligen Testpersonen kognitiv beeinträchtigt waren oder nicht. Spiele dieser Art, die zu Zwecken der medizinischen Früherkennung genutzt werden, werden als „Serious Games“ (deutsch etwa „Ernste Spiele“) bezeichnet.

In der Pressemitteilung heißt es: „Aus den kombinierten Ergebnissen von drei der sechs Spiele konnte das lernfähige System zu hundert Prozent korrekt bestimmen, ob eine Testperson gesund ist, oder an Alzheimer oder LKB leidet. Dabei bewertet das Spiel 'Procedurix' das prozedurale Gedächtnis und die Bewegungskoordination der Probanden, die einen rotierenden Kreis so genau wie möglich nachverfolgen müssen. Das semantische Gedächtnis wird bei 'Semantix' anhand von 52 Chip-Sets mit je drei Bildern getestet. Erinnerungen an vergangene Erlebnisse werden im episodischen Gedächtnis gespeichert. Im Spiel 'Episodix' durchwandert die Testperson eine virtuelle Stadt und muss sich eine Reihe von Objekten merken, die später abgefragt werden.“

Abschließend heißt es in der Pressemitteilung: „Langfristig könnten die Spiele bei der klinischen Diagnose kognitiver Beeinträchtigungen eingesetzt werden. Die Autoren sind außerdem der Ansicht, dass eine frühe Diagnose mit Hilfe von digitalen Serious Games dazu beitragen kann, dass die Betroffenen noch frühzeitiger medizinische Hilfe erhalten.“

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Mehrere Engagementpreise 2018 gingen nach Norddeutschland, darunter in der Kategorie „Publikumspreis“ das Projekt „Moje Tieden – gegen Altersarmut von Frauen“ in Leer (Ostfriesland).

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Weitere Preise in den Norden gingen in der Kategorie "Demokratie stärken" nach Mecklenburg-Vorpommern sowie in der Kategorie "Grenzen überwinden" nach Niedersachsen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Freiwilliges Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen, macht unser Land lebenswerter und stärker. Umso wichtiger ist es, dass wir dieses Engagement sichtbar machen und würdigen. Mit dem Deutschen Engagementpreis ehren wir diejenigen, die sich besonders vorbildlich für andere einsetzen – freiwillig und unentgeltlich. Ihr Engagement macht unsere Gesellschaft besser. Im Kleinen wie im Großen.“

Darunter fällt auch das Projekt „Moje Tieden“, was hochdeutsch soviel wie „Schöne Zeiten“ bedeutet. Dem Projekt geht es um die Unterstützung von Frauen in Altersarmut. Das Projekt hatte mit rund 93.000 Stimmen den Publikumspreis gewonnen, der mit 10.000€ dotiert war.

Hier können Sie das Vorstellungsvideo über das Projekt ansehen. Die Internetseite des Clubs Zonta, Leer-Ostfriesland finden Sie hier. Eine Sammlung von Artikeln zu dem Thema Altersarmut, die auf seniorenpolitik-aktuell erschienen sind, ist hier verlinkt.

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seniorenpolitik-aktuell.de
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