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Alltägliches Leben

Vergangenen Monat stellte die Landesregierung Schleswig-Holstein den zweiten Landespflegebericht vor, in dem Statistiken zum Themenkomplex Altenpflege aus dem Jahr 2015 aufbereitet werden. Eine Übersicht finden Sie hier.

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Im Dezember 2018 hat die schleswig-holsteinische Landesregierung den Zweiten Bericht zur Situation der Altenpflege vorgestellt. Aufbereitet werden Pflegestatistiken, die ausführlich Auskunft über die Situation der Pflegelandschaft geben sollen. Hier ein dem Dokument entnommener Überblick über die im Bericht erwähnten und aufbereiteten Statistiken:

  • Gut 97.500 Menschen in Schleswig-Holstein erhalten Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Fast 64 Prozent der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger werden zu Hause betreut.
  • Fast 41.000 Menschen, das sind 42 Prozent aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, werden regelmäßig ausschließlich von Angehörigen versorgt (Pflegegeldempfängerinnen und Pflegegeldempfänger).
  • Der Anteil der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger an der Gesamtbevölkerung in Schleswig-Holstein beträgt 3,4 Prozent.  In den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten liegt diese „Pflegequote“ zwischen 2,6 und 4,1 Prozent. 
  • 52 Prozent aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sind 80 Jahre und älter.
  • Bei über 49.000 Menschen, das ist mehr als jeder Zweite aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, wurde eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt.
  • 38 Prozent der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sind schwer oder schwerst pflegebedürftig (fast 28 Prozent in Pflegestufe II, etwas mehr als 10 Prozent in Pflegestufe III). 
  • Für die pflegerische Versorgung stehen 428 ambulante Pflegedienste und 686 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 39.500 Plätzen für vollstationäre Pflege zur Verfügung.
  • In ambulanten Diensten und stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein waren gut 42.300 Personen beschäftigt, davon fast drei Viertel (rund 30.800) in der stationären Pflege.
  • Fast 34 Prozent aller Beschäftigten (rund 14.250) sind Fachkräfte, das heißt staatlich anerkannte Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen.
  • 84 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege sind Frauen. Fast 64 Prozent der Beschäftigten waren in Teilzeit tätig.  „Auch die Möglichkeiten der technischen Entwicklung und der Digitalisierung müssen offensiv im Bereich der Pflege mitgedacht werden.“

Ziel des Zweiten Berichts zur Altenpflege sei es vor allem, „einen Anstoß für die regional und landesweit notwendige lösungsorientierte Diskussion zu geben, um zukunftsfähige sozialräumliche Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Unterstützungs- und Pflegestrukturen vor Ort zu treffen.“

Den vollständigen Landespflegebericht finden Sie hier. Über den Ersten Bericht 2015 berichteten wir ebenfalls.

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Am 19.12.2018 trat Uwe Janke sein neues Amt an. Von der Gemeinde Scharbeutz wurde er im November als Kommunaler Beauftragter für Menschen mit Behinderungen gewählt. Er ist damit der 50. Beauftragte des Landes.

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„Die Kommunalen Beauftragten und Beiräte leisten unverzichtbare Arbeit und konkrete Unterstützung vor Ort“, wird Ulrich Hase, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Kiel, in einer Pressemitteilung zitiert. „Seit 1995 erleben wir einen Zuwachs bei Beauftragten und Beiräten in Schleswig-Holstein. Die Kommunen erkennen vermehrt die Notwendigkeit für dieses Amt“, so Hase weiter.

Seit 1995 werden in Schleswig-Holstein sogenannte Kommunale Beauftragte und Beiräte für behinderte Menschen gewählt und eingesetzt, um „die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen vor Ort aufzuzeigen, gegenüber der Politik zu verdeutlichen und inklusive Prozesse zu initiieren.“ Darüber hinaus fungierten Beiräte und Beauftragte als Ansprechpartner/innen für Betroffene.

Kommunale Beauftragte oder Beiräte sind mittlerweile in fast allen Kreisen in Schleswig-Holstein eingesetzt. Eine Übersicht inklusive Kontaktdaten der jeweiligen Behindertenbeauftragten finden Sie hier.

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Eine spanische Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es anhand speziell entwickelter Computerspiele möglich sei, Alzheimer zu erkennen. Damit könnten Computerspiele langfristig auch in der klinischen Diagnose zum Einsatz kommen.

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Derzeitige Verfahren zur Feststellung von Demenzerkrankungen sind zeitintensiv und fehleranfällig. Einen Durchbruch könnte daher eine spanische Pilotstudie darstellen, die kürzlich in der medizinischen Fachzeitschrift „Methods of Information in Medicine“ präsentiert wurde. Eine Sammlung von 6 Computerspielen wurde an insgesamt 16 Proband/innen getestet, darunter Menschen mit Alzheimer-Diagnose, Menschen mit leichter kognitiver Beeinträchtigung (LKB) und einer Kontrollgruppe mit Menschen ohne einer entsprechenden Diagnose. Die Programme konnten feststellen, ob die jeweiligen Testpersonen kognitiv beeinträchtigt waren oder nicht. Spiele dieser Art, die zu Zwecken der medizinischen Früherkennung genutzt werden, werden als „Serious Games“ (deutsch etwa „Ernste Spiele“) bezeichnet.

In der Pressemitteilung heißt es: „Aus den kombinierten Ergebnissen von drei der sechs Spiele konnte das lernfähige System zu hundert Prozent korrekt bestimmen, ob eine Testperson gesund ist, oder an Alzheimer oder LKB leidet. Dabei bewertet das Spiel 'Procedurix' das prozedurale Gedächtnis und die Bewegungskoordination der Probanden, die einen rotierenden Kreis so genau wie möglich nachverfolgen müssen. Das semantische Gedächtnis wird bei 'Semantix' anhand von 52 Chip-Sets mit je drei Bildern getestet. Erinnerungen an vergangene Erlebnisse werden im episodischen Gedächtnis gespeichert. Im Spiel 'Episodix' durchwandert die Testperson eine virtuelle Stadt und muss sich eine Reihe von Objekten merken, die später abgefragt werden.“

Abschließend heißt es in der Pressemitteilung: „Langfristig könnten die Spiele bei der klinischen Diagnose kognitiver Beeinträchtigungen eingesetzt werden. Die Autoren sind außerdem der Ansicht, dass eine frühe Diagnose mit Hilfe von digitalen Serious Games dazu beitragen kann, dass die Betroffenen noch frühzeitiger medizinische Hilfe erhalten.“

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Mehrere Engagementpreise 2018 gingen nach Norddeutschland, darunter in der Kategorie „Publikumspreis“ das Projekt „Moje Tieden – gegen Altersarmut von Frauen“ in Leer (Ostfriesland).

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Weitere Preise in den Norden gingen in der Kategorie "Demokratie stärken" nach Mecklenburg-Vorpommern sowie in der Kategorie "Grenzen überwinden" nach Niedersachsen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Freiwilliges Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen, macht unser Land lebenswerter und stärker. Umso wichtiger ist es, dass wir dieses Engagement sichtbar machen und würdigen. Mit dem Deutschen Engagementpreis ehren wir diejenigen, die sich besonders vorbildlich für andere einsetzen – freiwillig und unentgeltlich. Ihr Engagement macht unsere Gesellschaft besser. Im Kleinen wie im Großen.“

Darunter fällt auch das Projekt „Moje Tieden“, was hochdeutsch soviel wie „Schöne Zeiten“ bedeutet. Dem Projekt geht es um die Unterstützung von Frauen in Altersarmut. Das Projekt hatte mit rund 93.000 Stimmen den Publikumspreis gewonnen, der mit 10.000€ dotiert war.

Hier können Sie das Vorstellungsvideo über das Projekt ansehen. Die Internetseite des Clubs Zonta, Leer-Ostfriesland finden Sie hier. Eine Sammlung von Artikeln zu dem Thema Altersarmut, die auf seniorenpolitik-aktuell erschienen sind, ist hier verlinkt.

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Noch bis in die neunziger Jahre galt Homosexualität unter Männern als Straftatbestand. 2017 hatte der Deutsche Bundestag entschieden, Opfer des Paragraphen auf Antrag nachträglich zu entschädigen. Der Entschädigungskreis soll nun erweitert werden.

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Unter dem §175 des Strafgesetzbuches (StGB) standen Schwule jahrzehntelang unter Verfolgung. Der Paragraph trat bereits 1872 in Kraft, wurde durch die Nationalsozialist/innen sogar noch drastisch verschärft, in dem die Höchststrafe auf bis zu fünf Jahre hochgesetzt wurde. In der Bundesrepublik hielt man nach Ende des Zweiten Weltkrieges noch Jahrzehnte an der Fassung des Hitlerfaschismus fest, bis zu den Reformen 1969 bis 1973. Ersatzlos gestrichen wurde §175 StGB allerdings erst 1994.

Nach den verschiedenen Fassungen des Paragraphen wurden etwa 140.000 Männer verurteilt. Der Deutsche Bundestag hatte daher im Jahr 2017 entschieden, Opfer des Paragraphen nachträglich auf Antrag zu entschädigen. Diese Regelung bezog sich allerdings nur auf verurteilte Opfer. Menschen, die durch den Paragraphen ohne richterliche Verurteilung Schaden nahmen (z.B. durch berufliche Nachteile, Verfahren, Rufmord etc.), haben bislang keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.

Allerdings werden nun im Zuge der aktuellen Haushaltberatungen vom Justizministerium Verwaltungsrichtlinien für eine Erweiterung des Entschädigungskreises erarbeitet.

Die SPD-Abgeordneten Karl-Heinz Brunner und Johannes Kahrs erklären in einer gemeinsamen Presseerklärung:

„Nicht alles war Recht war, ist auch heute richtig. Wir haben den Entschädigungskreis der Opfer des §§ 175, 175a StGB/§151 StGB-DDR erweitert. Nun erfahren auch Menschen Gerechtigkeit, die allein durch die Anklage wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Schaden erlitten haben.

Nachdem seit 2017 bereits die verurteilen Opfer entschädigt werden, sind wir nun einen Schritt weiter gegangen. Denn nicht nur eine Verurteilung, auch der bloße Verdacht oder die Anklage haben Menschen an den Rand des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ruins gebracht. Konkret soll dazu weiterhin das Bundesamt für Justiz im Rahmen einer Einzelfallprüfung den Grad des erlittenen Schadens sowie die Höhe der finanziellen Entschädigung festlegen.“

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein bietet auch im Jahr 2019 wieder zahlreiche Fortbildungen für privat oder beruflich Pflegende an. Hier finden Sie einige Termine im Überblick.

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Das Kompetenzzentrum Demenz setzt sich in erster Linie für eine Verbesserung der Versorgungsstrukturen und eine bessere Vernetzung der beteiligten Akteure ein. Im Zuge dessen organisiert das Projekt auch im Jahr 2019 wieder Veranstaltungen und Fortbildungen in allen Regionen Schleswig-Holsteins. In diesem Beitrag finden Sie einige Beispiele, die vollständige Liste finden Sie hier. Die Fortbildungen richten sich vor allem an Pflegende (Ehrenamtliche; Pfleger/innen; Sozialarbeiter/innen etc.), je nach Veranstaltung aber auch für Angehörige oder Interessierte. Das Kompetenzzentrum weist darauf hin, dass aufgrund hoher Nachfrage eine rechtzeitige Anmeldung sinnvoll ist.

Wer stört hier wen? Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Demenz

  • Mo, 28.01.19, 10:00 – 15:30 Uhr, Mehrgenerationenhaus Volkshaus, Hürsland 2, 24536 Neumünster
  • Kosten: 75, – / 45, – *(*erm. Preis für ehrenamtlich Engagierte) inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 6

Perspektivwechsel: Einfühlen in die Lebenswelt von Menschen mit Demenz

  • Do., 04.04.19, 10:00 – 17:00 Uhr, Kompetenzzentrum Demenz, Hans-Böckler-Ring 23a, 22851 Norderstedt
  • Kosten: 75, – / 45, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 7

Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung

  • Mo., 17.06.19, 10:00 – 15:30 Uhr, AWO Wohnpflege und Service, Haus an der Stör, Störwiesen 44, 24539 Neumünster
  • Kosten: 80, – / 50, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 6

Tablets in der Kommunikation und Aktivierung von Menschen mit Demenz

  • Di., 20.08.19, 10:00 – 16:00 Uhr, Alzheimer Gesellschaft Kreis Pinneberg e.V., Hamburger Str. 160, 25337 Elmshorn
  • Kosten: 75, – / 45, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 6

Kreatives mit Herz und Ideen. Basteln für Menschen mit Demenz

  • Do., 26.09.19, 09:00 – 16:00 Uhr, St. Elisabeth Krankenhaus Eutin, Elisabethsaal, Plöner Str. 42, 23701 Eutin
  • Kosten: 95, – / 65, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 7

Glaube und Demenz

  • Di., 19.11.19, 10:00 – 16:00 Uhr, Friedenskirchengemeinde, Schobüller Str. 10, 25813 Husum
  • Kosten: 80, – / 50, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 6

 

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Aus den letzten Reformen des Gesundheitsministeriums ergaben sich einige Änderungen, die zum 01.01.2019 in Kraft getreten sind. Einige der Änderungen im Bereich Gesundheit und Pflege sind hier zusammengefasst.

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Krankenhäuser sind nun verpflichtet, Personaluntergrenzen einzuhalten. Das soll ein Schritt zur Verbesserung der Pflege darstellen. Pflegepersonaluntergrenzen gelten zunächst in vier Bereichen:

  • Intensivmedizin,
  • Geriatrie,
  • Kardiologie,
  • Unfallchirurgie.

Unterschieden wird dabei zwischen Tag- und Nachtschichten. Nähere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Über eine Studie, warum die Untergrenzen nicht ausreichten und was es zusätzlich benötige, berichteten wir im November. Bereits im Oktober berichteten wir über die Forderung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Untergrenzen auch in Pflegeeinrichtungen umzusetzen.

In diesem Jahr steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung, wodurch die Verbesserungen der letzten Jahre refinanziert werden sollen. Geringere Beiträge gibt es allerdings bei den gesetzlichen Krankenkassen, wo Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen wieder den gleichen Satz zahlen müssen. Gleiches gilt für Rentner/innen und Rentenversicherung.

Eine weitere Änderung wird für den Ausbildungsbereich eintreten. Der  Erste Ausbildungsjahrgang der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe wird ab 2019 vollständig von den Krankenkassen vergütet. Dadurch sollen Anreize für mehr Ausbildungen geschaffen werden.

Außerdem soll die Digitalisierung in der Pflege vorangebracht werden, wodurch Bürokratie abgebaut werden soll. Dafür stellt die Pflegeversicherung 12.000€ pro Einrichtung zur Verfügung. Das gilt sowohl für stationäre als auch für ambulante Einrichtungen.

Auch für pflegende Angehörige soll sich was ändern: Sie sollen leichter Zugang zu stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen bekommen, welche teilweise von den Krankenkassen übernommen werden müssen.

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Freiheitsentziehende Maßnahmen werden in der Pflege häufiger genutzt, als manchen nicht Betroffenen bekannt ist. Diese Maßnahmen sollen oft die zu Pflegenden schützen, können jedoch meist mehr schaden als nützen. Daher ist eine Einwilligung der Betroffenen oder eine richterliche Genehmigung notwendig.

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Eine kurze Erklärung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen finden Sie auf der Homepage pflege-gewalt.de. Aufgrund der weiterhin eingesetzten Maßnahmen – die z.B. in der Form von Bettgittern häufig nicht als solche erkannt werden – hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen aktuelle Literaturhinweise zu dem Thema zusammengestellt.

Folgende eigenständige Werke werden aufgelistet:

Niederhametner, Petra (2016): Verletzungen von Menschenrechten vermeiden. Prävention am Beispiel von Pflegeheimen und psychiatrischen Abteilungen.

Staudhammer, Martina (2018): Prävention von Machtmissbrauch und Gewalt in der Pflege.


Diese Beiträge sind in Sammelwerken erschienen:

Döbele, Martina / Becker, Ute (2016): Freiheitsentziehende Maßnahmen. In: Martina Döbele / Ute Becker (Hg.): Ambulante Pflege von A bis Z, S. 119-122.

Krampen, Regine (2018): „Wohltätiger Zwang“ und die Sicherung der Menschenrechte. Ein Diskurs am Beispiel der Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen. In: Marco Bonacker / Gunter Geiger (Hg.): Menschenrechte in der Pflege: Ein interdisziplinärer Diskurs zwischen Freiheit und Sicherheit, S. 233-250.


Zu freiheitsentziehenden Maßnahmen sind einige Artikel in Fachzeitschriften erschienen. Zunächst einige Beiträge aus der 57. Ausgabe der Zeitschrift „Die Schwester, der Pfleger“ (2018):

  • Huhn, Siegfried: Mehr Freiheit zulassen, S. 15-19.
  • Lücke, Stephan / Kirsch, Sebastian: „Es gelingt fast immer eine Lösung zu finden“, S. 24-26.
  • Millich, Nadine: Fixierungen müssen nicht sein, S. 21-22.

Diese Artikel sind in der „Pflegezeitschrift“ erschienen:

  • Köbke, Christian / Brase, Sabine (2017): Freiheitsentziehende Maßnahmen wirksam reduzieren. Aktiv gegen Fixierungen im Krankenhaus, S. 53-56.
  • Reinsfelder, Vera (2016): Freiheit kontra Sicherheit? Freiheitsentziehende Maßnahmen, S. 554-556.
  • Schäfer, Anne (2016): Ethische und rechtliche Aspekte der Zwangsernährung. Wohl oder Wille des Patienten? S. 714-717.
  • Thomsen, Michael (2017): Und wenn Du nicht artig bist .... Ein Erfahrungsbericht, S. 9-11.

Diese Aufsätze sind in weiteren Fachzeitschriften erschienen:

Benzler, Susanne (2018): „Ein alltägliches Phänomen“. AltenpflegeschülerInnen befassen sich mit Zwang und Gewalt. Dr. med. Mabuse, S. 26-28.

Eggert, Simon / Sulmann, Daniela (2017): Neue Anhaltspunkte zum Umgang mit Gewalt in der stationären Langzeitpflege. Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge, S. 397-401.

Grotendiek, Sven (2017): PEG bei Menschen mit Demenz. Ein rechtliches Problem? Pflegerecht, S. 762-767.

Kirsch, Sebastian (2018): Werdenfelser Weg - Holzweg oder Königsweg? Initiative gegen Fixierungen. Heilberufe, S. 10-12.

Klie, Thomas (2018): Was tun, wenn Missstände sichtbar werden? Demenz: Das Magazin, S. 42-43.

Nolte, Klaus / Suhr, Ralf (2018): „Wir brauchen einen 360-Grad-Blick“. Altenpflege, S. 22-24.

Nordhausen, Thomas / Kirchherr, Eva / Abraham, Jens (2018): Freiheitseinschränkende Maßnahmen im Kontext der Altenpflegeausbildung. Ergebnisse einer Analyse der Rahmenbedingungen und einer Befragung von Altenpflegeschulen. PADUA, S. 49-56.

Viol, Madeleine (2018): Freiheit und Teilhabe versus Sicherheit. Neue Caritas, S. 16-18.

Zimmermann, Alexandra (2017): Türöffner zur Freiheit. Altenpflege: Dossier, S. 22-27.

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Am 01.03.2019 findet in München der Fachtag des Kompetenzzentrums "Zukunft Alter" mit dem Titel "Fachtag: Menschenwürdiger Strafvollzug im Alter" statt.

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Veranstalter ist die katholische Stiftungshochschule München. Eine Anmeldung unter zukunft.alter@ksh-m.de oder telefonisch unter 08857 - 88559 wird erbeten.

Die geplanten Vortragsthemen sind:

  • Prof. Dr. Bernd Maelicke: "Das Gefängnis - ein geeigneter Ort für ältere Straftäter?"
  • PD Dr. Ueli Hostettler: "Das Lebensende im Strafvollzug - Eine Perspektive von Betroffenen"
  • Dipl.-Gerontologin Liane Meyer: "Eine empirische Perspektive auf die Gesundheitssituation von älteren Inhaftierten und die entsprechenden Handlungsbedarfe"
  • Prof. Dr. Christian Ghanem, Dr. Andrea Kenkmann: "Betreuung von älteren Menschen in Haft: Systematisches Review"

Diese Workshops sind geplant:

  1. Liane Meyer: "Optimierung der Betreuung und Versorgung älterer Menschen im Strafvollzug"
  2. Prof. Dr. Bernd Maelicke: "Auf der Suche nach etwas Besserem als Strafvollzug"
  3. Prof. Dr. Rüdiger Wulf, PD Dr. Ueli Hostettler: "Umgang mit Sterben und sterbenskranken Menschen"

Weitere Informationen zur Veranstaltung können Sie dem Flyer zur Veranstaltung entnehmen.

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Die Renten von pflegenden Angehörigen könnten bis zu insgesamt 13.000 Euro kleiner ausfallen als bei nicht Pflegenden. Der Verein „wir pflegen e.V.“ fordert daher von der Bundesregierung Verbesserungen.

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Wie aus einer Anfrage von Matthias Birkwald (MdB, Linke) hervorgeht, beziehen Rentner/innen, die in ihrer Berufszeit Familienangehörige gepflegt haben und dadurch ihre Arbeitszeit reduzieren mussten, im Lebensverlauf bis zu 13.000 Euro weniger Rente. Bei denjenigen, die wegen intensiver Pflege ihren Beruf (zeitweise) sogar ganz niederlassen mussten, könnte der Betrag noch drastischer ausfallen.

Auf der Internetseite von „wir pflegen“ heißt es: „Unter bestimmten Voraussetzungen werden Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in die Rentenkasse eingezahlt. Die Beiträge sind aus Sicht von wir pflegen e. V. jedoch viel zu niedrig, um Altersarmut wirklich verhindern zu können. So steigt die Rente für die Versorgung eines Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2 nach einem Jahr um nur 8,34 Euro. Der Betrag sinkt sogar, wenn Sachleistungen wie ein ambulanter Pflegedienst genutzt werden. Im Vergleich: Die Rentenanwartschaft eines Durchschnittverdieners in Deutschland liegt im Jahr bei rund 31 Euro. Die meist über Jahre andauernde Pflegeverantwortung führt damit häufig zu mickrigen Renten“.

Der Verein „wir pflegen e.V.“ fordert, dass für pflegende Angehörige höhere Beiträge gezahlt werden müssten. Beiträge für die Rentenversicherung in bestimmten Fällen von Angehörigenpflege zahlt die Pflegeversicherung.

„Die Regierung nennt pflegende Angehörige stille Helden, ist aber nicht bereit sie vor Armut während und nach der Pflege zu schützen. Das passt nicht zusammen. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie Sofort-Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut in der häuslichen Pflege ergreift“, sagt Christian Pälmke von „wir pflegen“.

Ausführlicher berichtete im November bereits das Handelsblatt über das Thema, den Artikel dazu finden Sie hier. Dort ist auch die Berechnung des Fallbeispieles, von der die Zahl 13.000 Euro stammt, nachzulesen.

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