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Alltägliches Leben

Die schweizer Fachzeitschrit SKP Info befasst sich in ihrer dritten Ausgabe des Jahres 2018 mit verschiedenen Aspekten des Themas "Kriminalität im Alter", meist als Kriminalität gegen Ältere. In der aktuellen Ausgabe wurden Ergebnisse aus der Forschung, Projekte der Polizeiarbeit und Informationen aus Fachstellen zusammegestellt.

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Drei der Beiträge werden hier kurz vorgestellt:

Von David Studer wird ein Überblick über bestehende Forschung zur Belastung von älteren Menschen durch Kriminalität vorgestellt. Dies beinhaltet auch die methodischen Schwierigkeiten des Forschungsgebietes.

Alain Huber zeigt Ergebnisse einer Untersuchung zum Finanzmissbrauch von über-55-jährigen in der Schweiz. Verantwortlich für die Durchführung der Untersuchung war das Institut zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität der Fachhochschule Neuenburg.

Stefan Giger und Rolf Nägeli stellen das Präventionsprojekt card-security.ch vor, welches ältere Menschen vor finanziellem Missbrauch schützen sollen.

Die gesamte Ausgabe kann hier heruntergeladen werden.

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Das Forschungsfeld zu älteren homosexuellen, bisexuellen, transgender oder inter (LSBTI) Menschen in der Pflege ist noch übersichtlich. Daher hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen entsprechende Literaturhinweise zusammengestellt.

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Lottmann, Ralf / Lautmann, Rüdiger / Castro Varela, María do Mar (2016): Homosexualität_en und Alter(n). Ergebnisse aus Forschung und Praxis (Research).

Neander, Klaus-Dieter (2014): "Sich als Mann oder Frau fühlen ...". Zum Umgang mit Geschlecht und Sexualität in der Pflege (1. Aufl.). Brake: Prodos-Verl., 2014.


Diese Aufsätze sind in Sammelwerken erschienen:

Broadway-Horner, Matt (2017): Ageing, sexual orientation and mental health: lesbian, gay, bisexual, transgender and intersex older people. In: Pauline Lane / Rachel Tribe (Hrsg.): Anti-discriminatory practice in mental health care for older people, S. 232-257.

Eicher, Manuela (2002): Geschlecht anders begreifen. Zur Relevanz der Thesen Judith Butlers für die Pflege. In: Martin W. Schnell (Hrsg.): Pflege und Philosophie, S. 35-79.

Fredriksen-Goldsen, Karen I. (2012): Informal caregiving in the LGBT communities. In: Tarynn Witten / A. Evan Eyler (Hrsg.): Gay, lesbian, bisexual and transgender aging, S. 59-83.

Lottmann, Ralf / Lautmann, Rüdiger (2015): Queer und Alter(n) - zum Forschungsstand. In: Friederike Schmidt / Anne-Christin Schondelmayer / Ute B. Schröder (Hrsg.): Selbstbestimmung und Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, S. 337-354.


Ein paar Aufsätze in Fachzeitschriften sind vorhanden:

Gehweiler, Peter (2016): Die Initiative Regenbogenpflege. Informationsdienst Altersfragen, S. 22-25.

Lottmann, Ralf / Castro Varela, María do Mar (2016): LSBT I(K)ein Thema für die Altersforschung. Ausgewählte Befunde eines Forschungsprojektes. Informationsdienst Altersfragen, 43, S. 12-19.

María do Mar Castro Varela, Ralf Lottmann (2018). Altenpflege – die letzte weiße deutsche heterosexuelle Bastion? Eine Vielfaltskritik. Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, S. 80-89.

Pulver, Marco (2018): Anders lieben - anders pflegen. Altenpflege, S. 56-59.

Schröder, Ute B. / Scheffler, Dirk (2016): Bei uns gibt es dieses Problem nicht. Die gesellschaftliche Wahrnehmung von lesbischen, schwulen, bi* und trans* Senior_innen. Informationsdienst Altersfragen, S. 3-11.

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In Zukunft würden immer mehr Rentner/innen von einer Rente auf Höhe des Existenzminimums betroffen sein, warnt Annelie Buntenbach, die Vorsitzende der Deutschen Rentenversicherung.

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In einem aktuellen Interview mit dem Südkurier sagt die Chefin der Deutschen Rentenversicherung: „Tatsächlich beziehen nur drei Prozent aller Rentner Leistungen der Grundsicherung. Aber in der Zukunft droht viel mehr Menschen eine Rente in Höhe des Existenzminimums oder sogar darunter.“ Um das zu verhindern, müsse die Politik beim Arbeitsmarkt und bei der gesetzlichen Rente umsteuern. Ein wesentliches Problem sei der „immer noch viel zu große Niedriglohnsektor“ in Deutschland, der für einen großen Teil der Bevölkerung zu niedrigen Rentenansprüchen führt. „Die Renten“ – so Buntenbach weiter -  „hängen grundsätzlich an der Lohnentwicklung. Die hinkt da deutlich hinterher, wo Betriebe nicht tarifgebunden sind und Beschäftigte nicht Gewerkschaftsmitglieder sind. Wir brauchen eine gute Lohnentwicklung für alle, das geht nur mit einer stärkeren Tarifbindung der Unternehmen.“

Auf die Frage, ob eine private Altersvorsorge nicht sinnvoller sei, erwidert die Vorsitzende der Rentenversicherung deutlich: „Das Roulette am Kapitalmarkt ist nicht für eine solide Altersvorsorge geeignet. Das hat die Finanzkrise von 2008 gezeigt. Die gesetzliche Rente bietet wesentlich mehr Sicherheit, um die großen Lebensrisiken abzudecken.“ Buntenbach begrüßt in dem Interview die im Zuge des Rentenpakets der Bundesregierung beschlossenen Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2025.

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Die Mitglieder einer Fachgruppe des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) organisierten und setzten eine Befragung zum Sicherheitsgefühl älterer Menschen um. Sie wurden dabei durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) beraten und unterstützt. Nun liegen die Ergebnisse der Befragung vor.

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Bei der Fokussierung der allgemeinen Fragestellung, der Auswahl und Formulierung der Fragen, Durchführung der Befragung und Einpflegen der Daten hat das DISW die Fachgruppe beraten und unterstützt. Ferner wurde durch das DISW der Fragebogen in Rücksprache mit den Mitgliedern der Fachgruppe und dem Vorstand des LSR entworfen, eine begleitende Online-Befragung durchgeführt sowie der vorliegende Ergebnisbericht erstellt. Die Unterstützung der Fachgruppen bei der Erstellung, Durchführung und Auswertung von Befragungen ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des LSR im Jahre 2018.

Die Fachgruppe und der LSR haben sich zur Aufgabe gesetzt, das Sicherheitsgefühl der älteren Menschen in Schleswig-Holstein zu erfassen. Die Wahrnehmung der Senior/innen sollte dabei in Kontext zu den Rahmenbedingungen gesetzt werden. Rahmenbedingungen wie die Präsenz der Polizei oder das Vorhandensein von Polizeidienststellen wurden als grundlegende politische Entscheidungen betrachtet, die durch die Landespolitik veränderbar seien. Auch sollte durch die Befragung eine nähere Betrachtung der Ursachen der Sicherheitsgefühle ermöglicht werden. So wurde nach erlebten Übergriffen, aber auch nach Gründen für möglicherweise als unsicher wahrgenommene Orte oder Plätze gefragt.

Mit den Mitteln und ehrenamtlichen Strukturen des LSR wurde eine relativ große Anzahl von Befragten erreicht, es konnten 806 Fragebögen ausgewertet werden. Diese gaben Auskunft über ihr Sicherheitsgefühl, welches in der groben Zusammenfassung als meist eher sicher beschrieben werden kann.

Bzgl. des Sicherheitsgefühls im Wohnort tagsüber und in der Nachbarschaft fällt auf, dass jeweils nur etwa ein Drittel der Befragten angibt, sich sehr sicher zu fühlen. Nachts fühlen sich nur 12% im eigenen Wohnort sehr sicher. Auch gibt ein Fünftel der Befragten an, dass sie Bereiche in ihrem Wohnort aus Sicherheitsgründen meiden. Meist liegt dies an der Dunkelheit oder mangelnder Beleuchtung.

Knapp ein Drittel der Befragten sind mit der Polizeipräsenz im Wohnort unzufrieden. Eine Mehrheit der Befragten wünscht sich mehr Polizeipräsenz, besonders oft wird dieser Wunsch in Klein- und Landstädten geäußert. Eine Polizeidienststelle im Ort scheint mit einer höheren Zufriedenheit mit der Polizeipräsenz zusammenzuhängen. Zwischen dem Vorhandensein der Polizeidienststelle im Ort und einem erhöhten Sicherheitsgefühl der Befragten scheint kein Zusammenhang zu bestehen.

Die Ergebnisse des Ergebnisberichtes können Hinweise für ein zu verbesserndes Sicherheitsgefühl durch Maßnahmen auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene geben. Einige Themenfelder lassen sich durch eine nähere Betrachtung vor Ort vertiefen, so z.B. im Bereich der Nachbarschaft.

Im Durchschnitt haben die Befragten fünf Kontakte zu Nachbarn je Woche. Eine geringe Anzahl von Kontakten zu Nachbarn scheint mit einem verringerten Sicherheitsgefühl in der Nachbarschaft zusammenzuhängen. Dies könnten die kommunalen Seniorenbeiräte in ihrem Wirkungskreis thematisieren. Neben anderen positiven Wirkungen könnte sich das Sicherheitsgefühl durch eine Intensivierung von nachbarschaftlichen Kontakten verbessern. Dabei sollte trotz eines aktiven Altersbildes auch ein Recht auf Ruhe und Erholung im Alter berücksichtigt werden.

Kommunale Seniorenbeiräte können weitere Prozesse initiieren, z.B. durch – auch nächtliche – Ortsbegehungen mit Einwohner/innen. Auf diesen Begehungen können als unsicher wahrgenommene Orte identifiziert werden. Überschaubare Maßnahmen – wie z.B. mehr oder individuell gesteuerte Beleuchtung – können hier für eine Verbesserung der Lebensqualität sorgen. Diese können die Seniorenbeiräte mit Unterstützung der Einwohner/innen einfordern und so ihrem politischen Vertretungsauftrag nachkommen.

Der gesamte Ergebnisbericht kann hier heruntergeladen werden.

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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, informiert über verschiedene sozialrechtliche Änderungen, welche im nächsten Jahr gültig werden.

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Wir geben hier die Zusammenfassung von Frau El Samadoni wieder.

Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Regelsatz für alleinstehende und alleinerziehende Personen von 416 Euro auf 424 Euro im Monat. Ehegatten und Lebenspartner erhalten statt 374 Euro künftig 382 Euro. Der Regelsatz für Jugendliche (vom 14. bis zum 18. Geburtstag) erhöht sich um 6 Euro auf 322 Euro. Für Kinder vom 6. bis zum 14. Geburtstag werden statt 296 Euro ab Januar 302 Euro geleistet. Kleinkinder bis zum 6. Geburtstag bekommen 5 Euro mehr als bisher und damit 245 Euro. Erwachsene mit einer Behinderung, die in einer stationären Einrichtung leben, sowie nichterwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren, die im elterlichen Haushalt wohnen, erhalten weiter einen geringeren Regelsatz. Statt 332 Euro beträgt dieser ab Januar aber 339 Euro.

Unterstützung von Langzeitarbeitslosen

Zum 1. Januar 2019 werden durch das sog. „Teilhabechancengesetz“ zwei neue Möglichkeiten zur Förderung von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen. Für Personen, die sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bezogen haben, erhalten künftige Arbeitgeber in den ersten beiden Jahren einer Anstellung einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Die Dauer der Förderung soll maximal fünf Jahre betragen und sieht zusätzlich ein begleitendes Coaching für die Beschäftigten und Arbeitgeber vor. Für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen und seit mindestens zwei Jahren arbeitssuchend sind, kann künftig für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ebenfalls ein Lohnkostenzuschuss gewährt werden. Dieser beträgt im ersten Jahr der Anstellung 75 Prozent, im zweiten Jahr sind es 50 Prozent.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz sinkt zum 1. Januar 2019 von 3 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens.

Verbesserung in der Arbeitsförderung

Beschäftigte erhalten künftig eine bessere Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie infolge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Darüber hinaus werden einzelne Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei einer Weiterbildung erweitert. Beides ist jedoch grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Erhöhung der Regelsätze der Sozialhilfe (SGB XII)

Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2019 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechen. So erhalten zum Beispiel auch Menschen im Rentenalter oder Personen mit einer vollen Erwerbsminderung künftig einen Regelsatz von 424 Euro statt 416 Euro, wenn sie alleinstehend oder alleinerziehend sind.

Paritätische Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ab Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der kassenabhängige Zusatzbeitrag wird damit künftig ebenfalls paritätisch finanziert.

Beitragsentlastung für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, werden ab dem kommenden Jahr bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Es gilt dann eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro. Bislang wird hauptberuflich Selbständigen ein fiktives Mindesteinkommen von 2.283,50 Euro unterstellt. Künftig wird deren Mindestbeitrag damit mehr als halbiert, auf rund 160 Euro im Monat. Zudem ist es für die Beitragsbemessung dann nicht mehr erforderlich, zwischen haupt- und nebenberuflich Selbstständigen zu unterscheiden.

Erweitertes Angebot bei den Terminservicestellen

Voraussichtlich ab April 2019 können sich Versicherte auch zur Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und wegen einer Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten an die Servicestellen wenden. Die Terminservicestellen sollen dafür neben der Telefonzentrale auch ein Online-Angebot einrichten.

HIV-Prophylaxe

Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko sollen ab Frühjahr 2019 einen Anspruch auf die sogenannten „Präexpositionsprophylaxe“ (PrEP) erhalten. Erforderliche ärztliche Beratungen, Untersuchungen und Arzneimittel werden von den Kassen dann erstattet. Künstliche Befruchtung: Ebenfalls ab Frühjahr 2019 soll der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung um die Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen erweitert werden, wenn eine keimzellschädigende Behandlung (z. B. bei einer Krebserkrankung) zu Fertilitätsverlust führen könnte und die Kryokonservierung erforderlich ist, um eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen.

Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente

Die sogenannte „Zurechnungszeit“ wird für künftige Renten wegen Erwerbsminderung ab dem Jahr 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verlängert. Bislang müssen Betroffene Rentenabschläge von häufig über 10,00 Prozent in Kauf nehmen – vergleichbar mit Menschen, die freiwillig eine vorzeitige Rente beanspruchen.

Anpassung der „Mütterrente“

Mütter – in seltenen Fällen stattdessen auch Väter – von Kindern, die vor 1992 geboren sind, erhalten bislang nur zwei Jahre statt drei Jahren Erziehungszeit für ihre Rentenansprüche angerechnet. Künftig wird es einen halben weiteren Rentenpunkt geben - entgegen den ursprünglichen Plänen im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, die noch einen ganzen Rentenpunkt vorgesehen hatten.

Erhöhung der Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Kinderlose Versicherte zahlen dann 3,30 Prozent des Bruttoeinkommens in die Pflegeversicherung, für Beitragszahler mit Kindern sind es 3,05 Prozent.

Erhöhung der Pflegepauschale in der Kinder- und Jugendhilfe

Die monatliche Pauschale für den Unterhalt von Pflegekindern erhöht sich in Schleswig-Holstein für Kinder vom 12. bis zum 18. Geburtstag um 33 Euro auf 954 Euro. Vom 6. bis zum 12. Geburtstag werden künftig 889 Euro gezahlt; bislang sind es 837 Euro. Für kleinere Kinder sind ab Januar 2019 805 Euro statt 762 Euro vorgesehen.

Höheres Kindergeld

Ab dem 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld in der um 10,00 € monatlich. Eltern bekommen dann 204 Euro statt 194 Euro für das erste und zweite Kind. Beim dritten Kind werden es künftig 210 Euro, für jedes weitere Kind werden 235 Euro gezahlt. Bereits zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag von 7.428 Euro auf 7.620 Euro im Jahr. Auf diese Summe wird für Eltern keine Einkommenssteuer fällig.

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In diesem Artikel stellen wir die Rentenkonzepte der im Bundestag vertretenen Parteien vor. Da die Konzepte der Parteien mitunter sehr ausführlich sind und viele Aspekte beinhalten, soll hier nur eine Übersicht über Grundideen und Kernforderungen dargestellt werden. Links zum Weiterlesen der Parteiprogramme befinden sich in jedem Absatz.

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Da das Thema Rente in die Gesetzgebung des Bundes fällt, werden die Konzepte aller derzeit im Bundestag vertretenen Parteien in der Reihenfolge der Wahlergebnisse vorgestellt.


CDU

Die CDU hat zur letzten Bundestagswahl 2017, im Gegensatz zu den meisten anderen Parteien, kein eigenes Rentenkonzept vorgelegt. Begründet wurde dies damals mit der Aussage, dass die Renten bis 2030 sicher seien. Der Generalsekretär der SPD, Hubertus Heil, kritisierte diese Entscheidung. Die CDU wolle mit ihren Aussagen "nur darüber hinwegtäuschen, dass sie die Rente mit 70 einführen will". Aus der CDU gibt es Stimmen zu weiteren Erhöhungen des Renteneintrittsalters. So kürzlich auch Hermann Gröhe (CDU): „Es darf zudem kein Denkverbot geben, ob wir Anreize benötigen, auch länger als bis 67 Jahre zu arbeiten“. Gröhe ist Mitglied der Rentenkommission der Bundesregierung.


SPD

Zusammen mit der CDU hat die SPD kürzlich ein Rentenpaket durchgesetzt, über das wir im letzten Monat bereits berichtet haben. Dieses sieht Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrente, die Mütterrente und Geringverdiener/innen vor. Das Gesetz wurde zwar von der großen Koalition gemeinsam eingebracht, die SPD war durch das zuständige Bundesarbeitsministerium allerdings federführend. Kritik gab es unter anderem vom Sozialverband Schleswig-Holstein, der das Paket grundsätzliche begrüßte, allerdings bemängelte, dass nur künftige Rentner von Verbesserungen profitiere sollen.

Im Gegensatz zur CDU ist die SPD mit einem eigenen Rentenkonzept in den Bundestagswahlkampf gezogen. Einige Forderungen aus diesem Programm:

  • Gesetzlich garantiertes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2030
  • Begrenzung des Beitragssatzes auf 22 Prozent bis 2030
  • Einführung eines steuerfinanzierten Demografiezuschusses zur gesetzlichen  Rentenversicherung
  • Dialog für einen neuen Generationenvertrag und ein umfassendes Reformprogramm  zur Stabilisierung des Rentensystems
  • Einführung einer gesetzlichen Solidarrente für langjährig Beschäftigte
  • Einbeziehung bisher nicht versicherter Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung

AfD

Die AfD entscheidet erst auf einem Parteitag im kommenden Jahr, welches rentenpolitische Konzept sich in der Partei durchsetzen wird. Ein offizielles Programm der Bundespartei liegt zu dem Thema noch nicht vor. Klar ist jedoch, dass die AfD, ähnlich wie die FDP (s.u.), vor allem auf die private Altersvorsorge setzt. Parteichef Jörg Meuthen plädierte kürzlich sogar für die Abschaffung der gesetzlichen Rente.

Auf viele der Äußerungen von Parteifunktionären gab es jedoch scharfe Kritik.  „Von wegen sozial und ‚Partei der kleinen Leute‘: Die aktuellen Rentenpläne der Alternative für Deutschland (AfD) würden viele Menschen trotz langem Arbeitsleben um einen erheblichen Teil ihrer Rente bringen.“, ist beispielsweise auf der vom DGB eingerichteten Internetseite „rente-muss-reichen.de“ zu lesen.

Einblick in mögliche Rentenpläne gibt auch die AfD Thüringen, die mit Bernd Höckes umstrittener „Staatsbürgerrente“ bereits ein Konzept vorlegte, bei dem es Zuschüsse ausschließlich für Deutsche geben solle. Hierbei sprach der DGB von „engstirnigem Nationalismus“, der die Menschen nicht nach geleisteter Arbeit und ihren Beiträgen für die Rente beurteile, sondern nach der Herkunft.


FDP

Zuletzt äußerte sich die FDP äußerst kritisch zum Rentenpaket. Auf ihrer Internetseite heißt es: „Angesichts des demografischen Wandels und der veränderten Arbeitswelt fordern die Freien Demokraten deshalb, den Generationenvertrag neu zu beleben und die Rente enkelfit zu gestalten. Deutschland braucht eine Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip, die gleichermaßen auf gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge setzt. Ein Onlineportal, das für jeden Bürger die verschiedenen Elemente abbildet, soll Transparenz bei den Bezügen und der Aufteilung der einzelnen Rentenanteile liefern. Zudem will die FDP einen flexiblen Renteneintritt realisieren, der die persönliche Erwerbsbiografie berücksichtigt und längeres Arbeiten ermöglicht.“

Die FDP will also in erster Linie nicht die gesetzliche Rentenversicherung stärken, sondern die individuellen, privaten Vorsorgekonzepte. Außerdem soll es kein gesetzliches Renteneintrittsalter geben. Unbeantwortet bleiben die Fragen, wie Geringverdiener/innen privat vorsorgen sollen oder wie Menschen in körperlich belastenden Tätigkeiten von einem „flexiblen Renteneintritt“ profitieren sollen.


DIE LINKE

„Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard im Alter wieder sichern und wirksam vor Armut schützen. Das sind die Grundpfeiler unserer Rentenpolitik. In einem der reichsten Länder der Welt muss das selbstverständlich sein.“ Heißt es zu Beginn des Rentenkonzepts der LINKEN. Sie forderte in ihrem Bundestagswahlprogramm unter anderem:

  • "Wir wollen das Rentenniveau anheben: Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente muss wieder auf 53 Prozent erhöht werden, damit die Renten für alle spürbar steigen. Ein Rentenniveau von 53 Prozent kostet Beschäftigte und Arbeitgeber bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.092 Euro nur je 32 Euro mehr im Monat. Die vier Prozent Beitrag von 110 Euro (nach Zulagen) für eine Riesterrente könnten dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 78 Euro mehr in der Tasche.
  • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« wollen wir auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit zwölf Euro Stundenlohn und mehr erhielten dann in der Regel eine Rente von mehr als  1.050 Euro. Eine Einzelhandelskauffrau mit einem Verdienst von 1.940 Euro brutto hätte dadurch monatlich gut 270 Euro mehr Rente. Von dieser Rente würden vor allem Frauen und Ostdeutsche profitieren.
  • Ausbildungszeiten müssen rentenrechtlich besser anerkannt werden und zu höheren Renten führen.
  • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und Pflege müssen besser abgesichert werden, damit sie nicht zu Armutsrenten führen."

Bündnis 90/ Die Grünen

Die Grünen wollen vor allem die gesetzliche Rente stärken: „Wir Grüne wollen eine Alterssicherung, die für alle Menschen funktioniert und in der alle solidarisch füreinander einstehen […]. Dafür stabilisieren wir das Rentenniveau und bauen die gesetzliche Rente zu einer Versicherung für alle Bürgerinnen und Bürger um.“

Das forderten die Grünen zur Bundestagswahl:

  1. "Wir stabilisieren das Rentenniveau.
  2. Eine Rente für alle: Mit der Grünen Bürgerversicherung wollen wir die bestehenden Ungerechtigkeiten beenden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden unter der Berücksichtigung aller Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen.
  3. Bessere Altersvorsorge für Frauen.
  4. Wir wollen eine „Garantierente“ einführen, die Altersarmut verhindert:
  5. Wir wollen auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärken.
  6. Flexible Übergänge in die Rente: Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen aber, dass Menschen selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen wollen."

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Die Kieler Ratsversammlung hat aufgrund eines gestiegenen Mangels an bezahlbarem Wohnraum beschlossen, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Diese soll unter anderem neue Wohnungen bauen, aufkaufen und verwalten.

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„Der Wohnungsmarkt ist völlig aus dem Ruder gelaufen!“ sagt Jochen Kiersch vom Kieler Mieterbund. Gegen einen akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum soll eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft nun ein Mittel sein. Neben dem geplanten Neubau von Wohnungen soll eine Öffnungsklausel der Gesellschaft später ermöglichen, Grundstücke zu kaufen.

So eine kommunale Gesellschaft gab es bereits in Kiel, diese wurde vor 18 Jahren allerdings im Zuge von Privatisierungen veräußert. Ein großer Teil der damals 18.000 Sozialwohnungen in Kiel wurden privatisiert. Unter anderem die Wohnungsbaugesellschaft Vonovia, die zur Zeit immer wieder in der Kritik steht, profitierte davon.

Sven Picker vom Sozialverband begrüßt den Schritt auch im Hinblick auf wachsende Altersarmut: „Wir erwarten in den nächsten Jahren eine Altersarmut, die sich gewaschen hat. Und wenn wir nun keinen bezahlbaren Wohnraum in ausreichendem Maß zur Verfügung stellen können, steuern wir hier auf eine sozialpolitische Katastrophe hin. Mit einer kommunalen Gesellschaft kann die Stadt den Wohnungsmarkt wieder selbst beeinflussen.“

Der Sozialverband Schleswig-Holstein fordert mittels einer Volksinitiative darüber hinaus, das Recht auf eine angemessene Wohnung in die Landesverfassung aufzunehmen. Dies ähnelt übrigens dem Beschluss 27/8 des Altenparlaments aus dem Jahr 2015.

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Nachdem wir letzte Woche über eine Fachtagung für Seniorenbeiräte zum Thema Öffentlichkeitsarbeit berichteten, sollen in diesem Beitrag einige der kommunalen Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein vorgestellt werden.

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Seniorenbeiräte (oder „Seniorenräte“) sind beratende Gremien der jeweiligen kommunalpolitischen Ebene und die politische Vertretung der Senior/innen in der Kommune. Die kommunalen Seniorenbeiräte werden auf Landesebene unter dem Landesseniorenrat Schleswig-Holstein (LSR) zusammengefasst (im Bild: der aktuelle Vorstand des LSR). Dabei sind die Kommunen Mitglied im LSR, während diese von Delegierten aus dem Seniorenbeirat beim LSR vertreten werden.  Ziel von Seniorenbeiräten ist es, für Interessen der älteren Generation gegenüber Politik und Öffentlichkeit einzutreten. In der Regel werden diese in den Kreistagen oder Gemeinderäten angehört und haben Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht.

Ausführliche Informationen finden Sie in den Broschüren des Landesseniorenrats. Beispielhaft sollen hier Interessierten vereinzelte Seniorenbeiräte vorgestellt werden.

Seniorenbeirat Husum:

In einem Flugblatt des Husumer Seniorenbeirats heißt es: „In der schönen Storm-Stadt Husum leben mehr als 22.000 Menschen und davon über 7.000, die das 60. Lebensjahr überschritten haben. Unser Ziel ist es, bei der Gestaltung der Stadt Husum Ihre Interessen zu unterstützen. Hierfür gibt es viele Bespiele angefangen vom abgesenkten Bürgersteig bei der Straßenplanung, der seniorengerechten Planung von öffentlichen Gebäuden bis hin zur Durchführung von Veranstaltungen. Wir sind ein Team von 20 Aktiven, die alle vier Jahre durch die Seniorinnen und Senioren in öffentlicher Versammlung gewählt werden.“ Die Treffen finden regelmäßig einmal pro Quartal statt, bei Bedarf auch öfter. Der Beirat verfügt auch über einen kleinen Auftritt im Internet. Dieser ist - wie bei vielen Seniorenbeiräten - Teil der örtlichen Homepage.

Seniorenbeirat Flensburg:

Den Seniorenbeirat Flensburg gibt es seit mehr als 25 Jahren. Er stellt sich auf ihrer Internetseite selbst vor: „Wir sind überzeugt, dass wir die gesellschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahre nur meistern können, wenn es gelingt, den Zusammenhalt zwischen Jungen und Alten, Starken und Schwachen, Einheimischen und Zugewanderten zu fördern.“

Seniorenrat Elmshorn:

Der Seniorenrat Elmshorn gehört zu den älteren Seniorenräten in Schleswig-Holstein, er existiert seit 1986. Der Rat besteht aus 19 Mitgliedern, die alle vier Jahre gewählt werden. Das nächste öffentliche Treffen findet am 06.12.2018 statt, hier geht es zur Einladung und hier zur Internetseite.

Auftritte im Internet waren auch bei der Veranstaltung zur Öffentlichkeitsarbeit Thema. Beispiele für solche - ausbaufähigen - Auftritte liefern auch die Seniorenbeiräte aus Kappeln und Kiel sowie der Kreisseniorenbeirat aus Nordfriesland.

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Fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder führen dazu, dass sich Eltern nach anderen oder ergänzenden Möglichkeiten umschauen. Solange entsprechende Kontakte bestehen bzw. die Großeltern dazu in der Lage sind, können sie nicht nur die Betreuung sondern auch eine wichtige soziale Rolle erfüllen.

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Folgende Artikel können Sie direkt online herunterladen:

Brunello, Giorgio / Rocco, Lorenzo (2016): Is childcare bad for the mental health of grandparents? Evidence from SHARE. Online:

Di Gessa, Giorgio / Glaser, Karen / Tinker, Anthea (2016): The impact of caring for grandchildren on the health of grandparents in Europe. A lifecourse approach.

Holley-Moore, George / Beach, Brian / Urzí Brancati, Cesira / Bamford, Sally-Marie (2017): Grandparent army report.

Höpflinger, François (2016): Großelternschaft im Wandel neue Beziehungsmuster in der modernen Gesellschaft.

Kridahl, Linda (2017): Retirement timing and grandparenthood. A population-based study on Sweden.

Skopek, Jan / Leopold, Thomas (2017): Who becomes a grandparent and when? Educational differences in the chances and timing of grandparenthood.

Zanella, Giulio (2017): How does grandparent childcare affect labor supply? Childcare provided by grandparents helps young working mothers, but reduces the labor supply of older women.


Zu diesem Thema gibt es einige alleinstehende englischsprachige Werke:

Buchanan, Ann / Rotkirch, Anna (2016): Grandfathers. Global perspectives (Palgrave Macmillan studies in family and intimate life).

Meier, Isabelle (2017): Grandparents. Archetypal and clinical perspectives on grandparent-grandchild relationships.

Moore, Susan / Rosenthal, Doreen (2017): Grandparenting. Contemporary perspectives.

Shwalb, David W. / Hossain, Ziarat (2018): Grandparents in cultural context. New York: Routledge, Taylor & Francis Group, 2018.


Folge Beiträge finden sich in weiteren Herausgeberbänden:

Hayslip Jr., Bert / Blumenthal, Heidemarie (2016): Grandparenthood. A developmental perspective. In: Madonna  Harrington Meyer (Hrsg.): Gerontology. Santa Barbara, California: Praeger, an imprint of ABC-CLIO, S. 271-298.

Mahne, Katharina / Klaus, Daniela (2017): Zwischen Enkelglück und (Groß-)Elternpflicht. Die Bedeutung und Ausgestaltung von Beziehungen zwischen Großeltern und Enkelkindern. In: Katharina Mahne / Julia K. Wolff / Julia Simonson / Clemens Tesch-Römer (Hrsg.): Altern im Wandel, S. 231-245.

Steinfort-Diedenhofen, Julia (2017): Herausforderung Großelternschaft. Gestaltung intergenerationeller und multilokaler Familienbeziehungen. In: Liane Schirra-Weirich (Hrsg.): Alter(n) und Teilhabe, S. 135-148.


Zu dem Thema sind vor allem Aufsätze in Fachzeitschriften erschienen. Zunächst sind zwei in der Zeitschrift „Ageing and society“ zu nennen:

  • Craog, Lyn / Jenkins, Bridget (2017): The composition of parents and grandparents child-care time. Gender and generational patterns in activity, multi-tasking and co-presence, S. 785-810.
  • Bordone, Valeria / Arpino, Bruno / Aassve, Arnstein (2017): Patterns of grandparental child care across Europe: the role of the policy context and working mothers' need, S. 845-873.

The journals of gerontology:

  • Di Gessa, Giorgio / Glaser, Karen / Price, Debora (2016): What drives national differences in intensive grandparental childcare in Europe? S. 141-153.
  • Di Gessa, Giorgio / Glaser, Karen / Tinker, Anthea: The health impact of intensive and nonintensive grandchild care in europe. New evidence from SHARE, S. 867-879.

The gerontologist:

  • Chapman, Ashton / Ganong, Lawrence / Coleman, Marilyn / Kang, Youngjin / Sanner, Caroline / Russel, Luke T. (2017): Negotiating a place in the family. A grounded theory exploration of stepgrandmothers' enactment of roles, S. 1148-1157.
  • Moorman, Sara M. / Stokes, Jeffrey E. (2016): Solidarity in the grandparent-adult grandchild relationship and trajectories of depressive symptoms, S. 408-420.

Artikel in weiteren Fachzeitschriften:

Adam, Ursula / Mühling, Tanja (2016): Enkelkinderbetreuung als Aufgabe im höheren Lebensalter. In: Informationsdienst Altersfragen, S. 11-19.

Jang, Heejung / Tang, Fengyan (2016): Effects of social support and volunteering on depression among grandparents raising grandchildren. In: The international journal of aging & human development, S. 491-507.

Knigge, Antonie (2016): Beyond the parental generation. The influence of grandfathers and great-grandfathers on status attainment. In: Demography, S. 1219-1244.

Peterson, Tina L. (2017): Changes in health perceptions among older grandparents raising adolescent grandchildren. In: Social work in public health, S. 394-406.

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