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Alltägliches Leben

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) hat Empfehlungen veröffentlicht, die die Begleitung in Hospizeinrichtungen und die Versorgung mit lindernder Medizin sowie Pflege verbessern sollen.

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Wird das Sterben als Teil des Lebens erkannt, sollte das Lebensende in Selbstbestimmung und Würde ermöglicht werden. Der DV nimmt Bezug zur Pflegestatistik, nach der im Jahr 2015 knapp 2,9 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig waren. Eine zunehmenden Zahl von hochaltrigen und pflegebedürftigen Menschen erhöht auch den Bedarf an Begleitung in Hospizen und eine lindernde medizinische Versorgung. Auch eine psychosoziale und spirituelle Begleitung sollte laut DV sichergestellt sein.

Der DV weiter: "Die meisten Menschen (ca. 60 %) äußern den Wunsch, in ihrer vertrauten Umgebung, im Kreise der Familie und anderer Vertrauenspersonen zu sterben. Tatsächlich aber sterben rund 75 % aller Menschen in Deutschland in Krankenhäusern (40 %), wohin sie oftmals noch kurz vor dem Sterben überwiesen werden, oder in stationären Pflegeeinrichtungen (ca. 35 %). Auch diese sind häufig nicht der seit geraumer Zeit vertraute Lebensort, denn ca. 30 % aller Bewohner/innen von stationären Pflegeeinrichtungen versterben bereits im ersten Vierteljahr nach dem Einzug." Ort und die Umstände des Sterbens widersprächen also nicht dem Wunsch sterbender Menschen und ihrer Angehörigen.

Mit den Empfehlungen möchte der DV die hospizliche Begleitung sowie die Palliativversorgung verbessern. Die Empfehlungen können Sie hier herunterladen.

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Pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen oder deren Angehörige können Mängel in den Pflegeleistungen wahrnehmen. Unsicherheit über die jeweiligen Ansprüche kann dazu führen, dass sich die betroffenen Menschen hilflos fühlen. Um die Unsicherheit zu verringern, hat die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) einen Leitfaden zum Umgang mit den wahrgenommenen Mängeln veröffentlicht.

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Der Leitfaden informiert über Ansprüche und Leistungen der vollstationären Pflege. Es wird beschrieben, wie Mängel erkannt  und bearbeitet werden können.

Auch der beobachtete Systemfehler bezüglich eingeführter Mindestwerte beziehungsweise Standards und die damit einhergehende Entprofessionalisierung und Ungleichbehandlung werden angerissen.

Der gesamte Leitfaden ist online einsehbar.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat das Themenheft "Engagement für Menschen im Heim" veröffentlicht. 2016 wurden durch die BAGSO Menschen und Initiativen gesucht, die sich für ein lebenswertes Wohnen von Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen engagieren.

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Die Dokumentation des Wettbewerbs umfasst ausgewählte Beispiele, die anregen sollen, ähnliche Initiativen zu entwickeln. Das gesamte Heft können Sie herunterladen oder neben anderen Publikationen der BAGSO kostenfrei bestellen.

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Menschen mit Demenz können den Hof Hümpel in der Gemeinde Krukow für Auszeiten nutzen. Als einer von bisher drei Betrieben in Schleswig-Holstein hat sich der Hof von Sandra Hümpel über das Projekt „Der Bauernhof als Ort für Menschen mit Demenz“ zu einem Betreuungs- und Entlastungsangebot anerkennen lassen.

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Angehörige, die solche Angebote nutzen, bekommen über die Pflegekassen monatlich bis zu 125 Euro erstattet. Jeden zweiten Dienstag von 14 bis 17 Uhr oder aber individuell vereinbart können solche Auszeiten auf Hof Hümpel genutzt werden.

Das Projekt ist eine Kooperation des Kompetenzzentrums Demenz und der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Seit September 2015 läuft es als eine von bundesweit 500 „Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz“.

Auf Hof Hümpel gibt es für Menschen mit Demenz viel zu entdecken. Auf dem traditionellen Betrieb mit Milchvieh, Weide- und Ackerland sind auch eine Hündin, zwei Katzen schleichen und Hühner zu finden. Eindrücke, die vielen Senior/innen aus ihrem Alltag früher sehr vertraut sind.

Zur Hand bei den Gruppenbesuchen gehen Frau Hümpel eine Krankenschwester mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung und drei ehrenamtliche Helferinnen. Besonderes Merkmal sind die Alpakas: Als Fluchttiere entscheiden sie selbst, ob sie neugierig sind oder eher Distanz halten. Mit den Alpakas können die Besucher Spaziergänge durchs Dorf unternehmen.

Gerade in ländlichen Regionen bestehen Versorgungslücken für an Demenz erkrankte Menschen und ihre Angehörigen. Das Projekt „Der Bauernhof als Ort für Menschen mit Demenz“ bietet mit dem natürlichen Umfeld und den geschulten Ehrenamtlichen eine Möglichkeit, in geselliger Kaffeerunde Reize zu schaffen, ohne zu überfordern.

Bildunterschrift: Interesse geweckt – Alpaka Norbert zieht den Blick an

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Am 26.04.2017 findet im Rahmen der aktion ambulant im Husumer Kreishaus eine Infoveranstaltung zu den Pflegestärkungsgesetzen statt.

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Seit dem Januar diesen Jahres gilt einer neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und eine neue Art der Begutachtung. Die betroffene Person soll nun stärker als bisher mit seinen individuellen Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen. Die Veranstaltung soll auf folgende Fragen eingehen:

  • Was bringt das Pflegestärkungsgesetz für pflegebedürftige und ihre Angehörigen?
  • Wie wird die Pflege organisiert und finanziert?
  • Welche Leistungen der Pflegeversicherung stehen einem zu?
  • Welche Beratungs- und Entlastungsangebote existieren vor Ort?
  • Was ändert sich in der ambulanten Pflege?

Wann: 26.04.2017, 15 bis 17 Uhr

Wo: Kreishaus Husum

Der Eintritt ist frei, um telefonische Voranmeldung wird unter 04841 83880 gebeten.

Das Programm und weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer zur Veranstaltung.

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Die Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter (KIWA) besteht seit 10 Jahren. Anlässlich des Jubiläums wurde auch die Broschüre "Gepflegt alt werden - selbstbestimmt und privat leben" überarbeitet und veröffentlicht.

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Die KIWA hat im Rahmen ihrer Feierstunde die Broschüre "Gepflegt alt werden - selbstbestimmt und privat leben. Qualitätsempfehlungen und Planungshilfen für ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften in Schleswig Holstein" veröffentlicht.

Sowohl die bundes- als auch die landesrechtlichen Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert und eine vollständige Überarbeitung der Broschüre notwendig gemacht. In der überarbeiteten Broschüre konnten die vielfältigen Erfahrungen der vergangenen Jahre einfließen und die neuesten gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgenommen werden.

Diese Broschüre geht in den einzelnen Kapiteln den Fragen zu den Grundlagen von Wohn-Pflege-Gemeinschaften, zur baulichen Planung und zu leistungs- und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach. Die praxisnahen Informationen richten sich an jeden, der sich mit dieser Organisationsform von gemeinschaftlichem Wohnen auch bei steigendem Hilfe-, Unterstützungs- oder Pflegebedarf beschäftigt. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die ambulant betreuten Wohn-Pflege-Gemeinschaften insbesondere für Menschen mit Demenz eignen.

Auf dem Weg zu einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft müssen viele Aspekte berücksichtigt werden. Die wesentlichen Bausteine für einen gelingenden Aufbau einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft werden in sechs Kapiteln beschrieben und mit zahlreichen Schaubildern verdeutlicht.

Sozialministerin Kristin Alheit gratuliert der Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter zum 10-jährigen Bestehen: „Wir brauchen in Zukunft viel Kreativität und Flexibilität, um neue Wohn- und Pflegeformen für Seniorinnen und Senioren zu entwickeln“, sagte die Sozialministerin. „Die KIWA hat enorm viel bewegt. Sie war ein Schrittmacher, um in Zukunft immer mehr individuelle Lösungen zu ermöglichen und dem Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben auch im Alter nachzukommen. Ich bin sicher, das wird auch so bleiben.“

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Für den Deutschen Bürgerpreis 2017 für Schleswig-Holstein können Vorschläge bzw. Bewerbungen eingereicht werden. Das diesjährige Motto lautet "Vorausschauend engagiert: real, digital, kommunal". Die Preisträger/innen aus Schleswig-Holstein nehmen am Bundeswettbewerb teil.

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Mit dem regionalen Wettbewerb des Deutschen Bürgerpreises wollen der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages und die Sparkassen in Schleswig-Holstein in diesem Jahr zum vierzehnten Mal herausragendes ehrenamtliches Engagement in Schleswig-Holstein auszeichnen. Es können sich alle Personen und Projekte bewerben oder vorgeschlagen werden, die sich schon heute ehrenamtlich für die Zukunft vor Ort in den Regionen, Städten, Gemeinden und Landkreisen einsetzen, die mit innovativen Ideen ein neues Zusammenleben der Generationen fördern und auf diese Weise ihre Region fit für morgen machen. Die Auszeichnungen erfolgen in den drei Kategorien "U 21", "Alltagshelden" und "Lebenswerk".

Im regionalen Wettbewerb werden Geldpreise und ein Filmportrait der ausgezeichneten Projekte verliehen. Es stehen Sach- und Geldpreise mit einem Gesamtwert von 32.500 Euro zur Verfügung. Im Sommer wählt eine Jury die Nominierten und Preisträger/innen aus, die Preisverleihung findet im November in Kiel statt.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie online.

Das Motto des letzten Jahres lautete "Integration gemeinsam leben.

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Vor einem Jahr konnten Sie auf diesem Portal einen Bericht über den Digital-Kompass lesen. Seitdem hat sich einiges getan: Wer auf der Suche nach Anleitungen oder Informationen rund um das Thema digitale Medien für ältere Menschen ist, wird dort reichlich Material finden.

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Das Material in der Fundgrube kann nach Stichworten, Thematik oder dem Umfang - Schulungsmaterial oder Informationen - gefiltert werden. Bisher sind dort über 100 verschiedene Dokumente hochgeladen. Eigene Dokumente können auch hochgeladen und somit für andere verfügbar gemacht werden.

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Für die Pflegeversicherung gelten seit Jahresbeginn 2017 neue Regeln. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Für Pflegebedürftige bedeutet das eine Umstellung ihrer Verträge nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Doch nicht alle Versicherer halten sich daran.

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Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät, Verträge genau zu prüfen. Versicherer dürfen bestehende Pflegezusatzversicherungen an die neuen Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung anpassen – auch wenn die Beiträge dadurch steigen. Wichtig dabei: Leistungen dürfen bei der Umstellung nicht einseitig gekürzt werden. Daran halten sich jedoch nicht alle Versicherer.

Ein den Verbraucherzentralen vorliegender Vertrag sah bisher für die Pflegestufe III 100 Prozent des versicherten Tagegelds vor. Nach der Änderung erhält der Versicherte im Pflegegrad 4 nur noch 40 Prozent des Tagegeldes und erst ab Pflegegrad 5 die vollen 100 Prozent. „Das ist nach unserer Auffassung nicht zulässig. Der Versicherer hätte für den Pflegegrad 4 das bisherige Tagegeld vorsehen müssen, auch wenn der Beitrag dadurch gestiegen wäre“, sagt Joanna Batista vom Rechtsreferat der Verbraucherzentrale.

Versicherte sollten genau prüfen, ob ihr Pflegevertrag richtig umgestellt wurde, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Ist das nicht der Fall, sollten Betroffene ihren Versicherer schriftlich auffordern, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Von einer Kündigung rät die Expertin ab. „Wer eine Pflegezusatzversicherung neu abschließt, muss meist einen höheren Beitrag zahlen. Vorher gezahlte Beiträge bekommt der Versicherte nicht zurück.“ Bei Fragen können sich Betroffene an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wenden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

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Im vergangenen Jahr wurde auf diesem Portal umfassend über Mitfahrbänke berichtet. Nun haben wir noch einmal mit den beteiligten Akteuren in Priepert und Kleinnaundorf gesprochen, um mehr über die Entwicklung in den letzten Monaten zu erfahren.

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Die Nachbargemeinden der Gemeinde Priepert haben nicht mit eigenen Mitfahrbänken nachgezogen, auch kam die Finanzierung weiterer Bänke über ein europäisches Förderprogramm bisher nicht zustande.

Die Bewohner/innen des Ortes nutzen die Mitfahrbank zur Zeit weniger, es haben sich stattdessen einige weitere Fahrgemeinschaften gebildet. Durch die Mitfahrbank wurde Mobilität laut dem Bürgermeister zum Gesprächsthema von Bewohner/innen, so konnten bei einigen die Bedarfe erst erkannt werden. Anstelle der Einwohner/innen nutzen nun Tourist/innen - vor allem Wanderurlauber/innen - die Bank.


Im Gespräch mit Herrn Käfer - dem Ortsvorsteher von Kleinnaundorf - erfuhren wir auch mehr zu der Entstehungsgeschichte der Mitfahrbänke. Es entstand durch die Verkürzung einer Buslinie in die Freitaler Innenstadt Unmut bei Bürger/innen, welche sich vor allem im lokalen Heimatverein trafen. Zunächst wurde versucht, den Oberbürgermeister von Freital zu überzeugen, sich gegen die Einstellung der Buslinie zu engagieren. Dieser sagte Unterstützung zu, enthielt sich jedoch bei der entsprechenden Abstimmung, da es laut dem Oberbürgermeister sowieso keinen Unterschied gemacht hätte. Eine gegründete Bürgerinitiative erreichte durch die Sammlung von Unterschriften und einer Petition beim Kreisausschuss nur die Verzögerung der Linienverkürzung und die Vergünstigung einer Verbindung Richtung Dresden.

Um auch die Mobilität in den Ortsteil zu verbessern, organisierte Herr Käfer je einen mobilen Bäcker sowie Fleischer, welche inzwischen einmal wöchentlich aus dem Nachbarort nach Naundorf fahren. Aus der Arbeit an den Bänken entstand das Projekt Kinder- und Familienwerkstatt, in der Engagierte einmal wöchentlich mit Kindern basteln und handwerken.

Der Ortsvorsteher bemüht sich zur Zeit um die Genehmigung eines eigenen Budgets für den Ortschaftsrat, um politisch handlungsfähiger zu werden. 2017 – für den Fall dass das Budget erstritten werden kann – ist die Beschaffung von zwei weiteren Bänken, einer Ruhebank sowie auffälligeren Hinweisschildern an den Bänken geplant.

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