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Alltägliches Leben

Die Generali Altersstudie 2017 hat die Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland untersucht. Dafür wurden über 4100 Bundesbürger/innen zwischen 65 und 85 Jahren befragt. Damit soll die Generali Deutschland das Ziel verfolgen, einen aktiven Beitrag zu einer lebenswerten und gerechten Gestaltung der alternden Gesellschaft für alle Generationen zu leisten.

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Im Jahr 2013 hat die Generali zum ersten Mal die Altersstudie in Auftrag gegeben und gibt somit der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen sowie politischen Diskussion unter den Stichworten Altersbild und Alterspotenzial einen Anstoß.

Die Ergebnisse sollen zeigen, dass die Mehrheit der befragten Personen mit ihrem Leben zufrieden seien und eine Verbesserung der materiellen Situation zu verzeichnen sei. Insgesamt gibt die Studie detailliert Auskunft zu den folgenden Kategorien:

  • hohe Lebenszufriedenheit, Abwechslung, Mobilität;
  • durchschnittlich steigende Alterseinkommen;
  • überwiegend positive gesundheitliche Bilanz;
  • große Unterschiede hinsichtlich technischer Entwicklungen und digitaler Medien;
  • essenzielle Sozialkontakte;
  • zentrale Bedeutsamkeit der gesellschaftlichen Teilhabe und Verantwortungsübernahme.

Die Altersstudie 2017 kann käuflich erworben werden oder durch entsprechende Zugänge von Bildungseinrichtungen eingesehen werden.

Die Ergebnisse der Studie können jedoch auch skeptisch betrachtet werden. So werden als Hinweis auf größeren finanziellen Spielraum ein steigender Durchschnittswert von verfügbaren Einkommen nach Abzug von laufenden Kosten angegeben. Durch Durchschnittswerte werden Einkommensunterschiede nicht abgebildet, eine steigende Altersarmut wird damit ausgeblendet.

Ein Rechenbeispiel kann dies verdeutlichen: Würde das Einkommen einer Person von 2000 auf 3000 Euro steigen, das von zehn Personen im gleichen Zeitraum von 300 Euro auf 200 Euro sinken, würde der Durchschnittswert bei den elf Personen keine Einkommensveränderung darstellen. Es würde zu beiden Zeitpunkten ein gleiches durchschnittliches Einkommen von ca. 455 Euro verzeichnet werden. In diesem Fall wäre also der Verlust von zehn Personen zugunsten dem Gewinn einer Person ausgeblendet.

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Der Wettbewerb "Zuhause hat Zukunft", über den wir bereits letztes Jahr berichtet haben, hat in diesem Jahr zum achten Mal stattgefunden. Der erste Platz wird mit einem Preisgeld 2000€, der zweite Platz mit einem Preisgeld von 1500€ und der dritte Platz mit einem Preisgeld von 750€ honoriert.

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Zudem gibt es einen Sonderpreis in Höhe von 750€ für das beste Generationenprojekt. Insgesamt sind 90 Bewerbungen eingegangen, von denen die Gewinner/innen am 29.9.2017 in Hamburg bekannt gegeben werden.

Eine Einladung zur Veranstaltung, Anmeldung zur Veranstaltung sowie einen Flyer zum Wettbewerb finden Sie auf der Internetseite "Zuhause hat Zukunft".

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Das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser startete bereits einmal im Jahr 2012 und lief bis 2016. Das aktuelle Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern hat im Januar 2017 unter dem Motto „Wir leben Zukunft vor“ begonnen.

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Die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig feierte in Berlin mit mehr als 600 Gästen das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017. Bundesweit werden rund 550 Mehrgenerationenhäuser gefördert. „Die Mehrgenerationenhäuser leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und sind aus den Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur das Erfahrungswissen eines Großteils der bisher geförderten Häuser erhalten, sondern sogar mehr als 100 zusätzliche Mehrgenerationenhäuser fördern können. Die große Unterstützung des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg zeigt: Die Kompetenz der Mehrgenerationenhäuser wird überaus geschätzt, gerade wenn es darum geht, die Kommunen zukunftsfest auszurichten“ so Schwesig.

Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus hat eine Laufzeit von vier Jahren. Das Budget beläuft sich auf insgesamt 17,5 Millionen Euro. Jedes Haus erhält - wie in den Vorläuferprogrammen - einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Davon zahlt der Bund 30.000 Euro; die weiteren 10.000 Euro übernehmen Kommune, Landkreis und/oder Land.

Bundesweit können rund 550 Mehrgenerationenhäuser am neuen Bundesprogramm teilnehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums.

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Laut der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten ist der  Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner/innen seit dem 01.08.2017 einfacher möglich.

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Bislang hatten viele Betroffene, die zeitweise privat krankenversichert waren, ab Beginn ihrer Rente nicht die Möglichkeit einer Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Für viele Rentner/innen, die Kinder erzogen haben, ist eine Pflichtmitgliedschaft seit dieser Woche aufgrund einer Gesetzesänderung möglich. Die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni empfiehlt allen Betroffenen, "[...] die von der neuen Regelung profitieren könnten, den Mitgliedschaftsstatus von der Krankenkasse prüfen zu lassen." Die Kassen seien dazu nicht von Amts wegen verpflichtet.

Wegen der sogenannten 9/10-Regelung werden Personen im Ruhestand nur dann Pflichtmitglied in der gesetzlichen KVdR, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren. Personen, die jene Vorversicherungszeit nicht erfüllen, werden entweder als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert oder müssen privat versichert bleiben. Damit sind in aller Regel deutlich höhere Kosten gegenüber einer Pflichtmitgliedschaft verbunden. Künftig werden pro Kind pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet - sowohl für die Mütter als auch für die Väter.

"Die Gesetzesänderung entlastet insbesondere Frauen, die während der Kindererziehung privat versichert waren und später in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zurückgekehrt sind", hob Frau El Samadoni hervor. In anderen Konstellationen führe die 9/10-Regelung jedoch weiterhin zu unverhältnismäßigen Nachteilen, häufig zum Beispiel im Falle der Scheidung von Beamt/innen. Eine rechtliche Detailfragen bei der Anwendung seien jedoch noch nicht geklärt.

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Am 14.09.2017 wird in der Zeit von 11 bis 17 Uhr vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen in Berlin über Projekte neuer Wohnformen seit 2015 berichtet.  Seit 2015 haben bereits 54 Projekte an dem Modellprogramm zur Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen teilgenommen.

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Im Rahmen der Veranstaltung werden erste wissenschaftliche Ergebnisse des Programms und Erfahrungen in ausgewählten Projekten vorgestellt.  Dabei liegt der thematische Schwerpunkt  auf der Nutzer/innenorientierung sowie der Wohn-, Pflege- und Versorgungsqualität in neuen Wohnformen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Verbandes.

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Auch in diesem Jahr wird der Goldene Internetpreis verliehen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. August 2017. Die Teilnahme ist an drei Kategorien gebunden.

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  1. "Ältere unterstützen Ältere": In dieser Kategorie dürfen Fachleute, die mindestens 60 Jahre sind und andere Ältere ins und im Netz begleiten, teilnehmen. Dabei ist die Anmeldung als Einzelperson oder als Organisation bzw. Initiative möglich.
  2. "Jung und Alt gemeinsam": In dieser Kategorie spielt das Alter keine Rolle. Anmelden können sich wieder Einzelpersonen oder Organisationen bzw. Initiativen, die Ältere ins und im Netz begleiten.
  3. "Kommunen für Ältere": Auch hier ist eine Anmeldung unabhängig vom Alter möglich. Teilnehmen dürfen in dieser Kategorie Kommunen bzw. Vertreter/innen von Kommunen, die Ältere ins und im Netz begleiten.

Weitere Informationen und ein Formular zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Goldenen Internetpreises.

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Am 22. September 2017 wird im Rahmen des Projektes "Bürgernetzwerke für Schleswig-Holstein" der Fachtag "Älter werden im Quartier - Wie geht gute Nachbarschaft?" angeboten.

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In vier Vorträgen und einem Workshop soll das älter werden in der Nachbarschaft thematisiert werden sowie folgende Fragen besprochen werden:

  • Was können Nachbarschaften dazu beitragen und wie finden Menschen zusammen, die sich
    füreinander engagieren wollen?
  • Wie wird gemeinschaftliches Wohnen ermöglicht? Und welche innovativen Pflegekonzepte
    entsprechen den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen im Quartier?
  • Wie können freiwillig Engagierte und Profis gut zusammenarbeiten - für ein lebendiges Miteinander aller Generationen im Quartier?

Die Veranstaltung ist kostenfrei, um eine Anmeldung wird gebeten. Zur Anmeldung kann dieses Formular genutzt werden. Für weitere Informationen stellen wir Ihnen hier die Einladung sowie den Flyer zur Verfügung. Veranstalter/innen sind der Paritätische Schleswig-Holstein, das Landesministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung sowie die Paritätische Pflege Schleswig-Holstein gGmbH.

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Bei der Bewilligungspraxis bzgl. der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung sind Änderungen erfolgt. Die Bürgerbeauftragte Schleswig-Holsteins Samiah El Samadoni sagt allerdings, dass sie die Änderungen mit Sorge erfüllen, "... da zahlreiche Regelungen die Rechtslage des Bürgers verschlechtern, die Rechtsanwendung verkomplizieren und der Verwaltungsaufwand höher wird".

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Im Einzelnen werden in einer Pressemitteilung der Bürgerbeauftragten folgende Änderungen aufgezählt:

Der neu eingeführte § 37a SGB XII sieht vor, dass Betroffenen auf Antrag ein Darlehen zu gewähren ist, wenn sie ihr anzurechnendes Einkommen – wie zum Beispiel beim erstmaligen Rentenbezug – erst am Monatsende erhalten und ihren Lebensunterhalt bis zum tatsächlichen Zuflusszeitpunkt nicht selber decken können. Das Darlehen wird ab dem Folgemonat mit Raten in Höhe von fünf Prozent des Eckregelsatzes (derzeit 20,45 Euro) mit den laufenden Leistungen aufgerechnet bis zu einem Höchstbetrag von 50 Prozent des Eckregelsatzes (derzeit 204,50 Euro). In der Vergangenheit wurde in diesen Fällen trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage oftmals ebenfalls ein Darlehen gewährt, das dann aber aufgrund finanzieller Überforderung der Betroffenen in eine Beihilfe umgewandelt beziehungsweise niedergeschlagen wurde. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr.

Grundsicherungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen mehr (§ 41 a SGB XII). Bislang konnten Grundsicherungsempfänger ohne Verlust des Leistungsanspruchs ins Ausland fahren, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Deutschland hatten. Hierfür wurde von der Verwaltungspraxis und den Gerichten teilweise ein Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Monaten als unschädlich angesehen.

Eine weitere Neuregelung (§ 42a SGB XII) wurde hinsichtlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei Grundsicherungsempfängern, die in der Wohnung von Eltern, Geschwistern oder eines volljährigen Kindes leben und keinen gesonderten Mietvertrag abgeschlossen haben, eingeführt. Für diesen Personenkreis werden die Kosten für Unterkunft und Heizung künftig in pauschalierter Form nach einer Differenzmethode als Bedarf berücksichtigt. Ferner wurde für Leistungsberechtigte in Wohngemeinschaften ohne eigenen Mietvertrag eine Regelung geschaffen, wonach sie Anspruch auf kopfteilige Aufwendungen für Unterkunft und Heizung eines entsprechenden Mehrpersonenhaushaltes haben. Damit ist ausgeschlossen, dass jede Person der Wohngemeinschaft Anspruch auf Unterkunftskosten eines Einpersonenhaushaltes hat. „Das ist nicht nur kompliziert, sondern wird in der Praxis auch zu finanziellen Verschlechterungen für
zahlreiche Betroffene führen“, kommentierte die Bürgerbeauftragte.

Schließlich regelt § 44a SGB XII, dass Leistungen der Grundsicherung nur noch vorläufig zu bewilligen sind, wenn bereits bei deren Bewilligung Veränderungen in den Einkommensverhältnissen der Leistungsberechtigten oder bei den anzuerkennenden Bedarfen zu erwarten sind. Hauptsächlich betroffen sind von dieser Änderung Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten und schwankendes Arbeitseinkommen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) erhalten. „Auch diese Vorschrift bedeutet aus meiner Sicht eine Verkürzung der Rechte der Betroffenen. Vorläufige Entscheidungen begründen nämlich keinerlei Vertrauensschutz und sind daher mit einer weitgehenden Erstattungspflicht verbunden“, erklärte El Samadoni.

Weitere Neuerungen betreffen neben redaktionellen Veränderungen die Einschränkung der Möglichkeiten zur Übernahme von Beiträgen zu einer angemessenen Sterbegeldversicherung (§ 33 Abs. 2 SGB XII) sowie die Direktzahlungen an Stromanbieter bei Stromschulden (§ 43a Abs. 4).

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Die Befragung ist Teil des Projektes "Zukunftsszenario Altenhilfe Schleswig-Holstein 2030/2045". In der Befragung können Sie unter anderem zu Ergebnissen aus Workshops und Expert/inneninterviews Stellung nehmen.

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Aus sieben Trendanalysen wurden bisher vier Zukunftsszenarios für die Altenhilfe entworfen:

  1. Autonome und individuelle Altenhilfe
  2. Altenhilfe geprägt durch Prävention und Planung
  3. Altenhilfe geprägt durch Individualisierung  und den „schmalen Staat“
  4. Altenhilfe geprägt durch Eigenvorsorge und Gespaltenheit

Diese bilden die Grundlage für den weiteren Projektverlauf: An der Online-Befragung können Sie bis Anfang August teilnehmen. Neben der Bewertung der vier oben genannten Szenarien können Sie auch ein eigenes wünschenswertes Zukunftsszenario Altenhilfe zusammenstellen.

Das Projekt läuft - mit weiteren Workshops - bis zum 31.03.2018, Auftraggeber ist das Diakonische Werk Schleswig-Holstein, durchgeführt wird es vom Institut für Sozialökologie. Der umfangreiche Zwischenbericht kann bereits eingesehen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Projektes.

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In der Pflege von Angehörigen sind weitaus mehr Frauen als Männer tätig. Der Anteil der pflegenden Männer steigt jedoch, daher beschäftigen sich die Literaturhinweise der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen in dieser Ausgabe mit dieser Zielgruppe.

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Zu dem Thema stehen einige Quellen bereit, die Sie direkt online abrufen können:

Auth, Diana / Brüker, Daniela / Dierkes, Mirjam (2015): Wenn Mitarbeiter Angehörige pflegen. Betriebliche Wege zum Erfolg / Ergebnisse des Projekts Männer zwischen Erwerbstätigkeit und Pflege.

Bennett, Jonathan / Torben-Nielsen, Karen / Berset, Jeanne (2016): Schlussbericht Männer in der Langzeitpflege.

Bennett, Jonathan / Torben Nielsen, Karen / Berset, Jeanne (2016): Chancengleichheit für Männer und Frauen in der Langzeitpflege. Ein Leitfaden für den Umgang mit genderbezogenen Herausforderungen.

Geyer, Johannes / Korfhage, Thorben (2015): Long-term care reform and the labor supply of household members. Evidence from a quasi-experiment.

Hobler, Dietmar / Klenner, Christina / Pfahl, Svenja / Sopp, Peter / Wagner, Alexandra (2017): Wer leistet unbezahlte Arbeit? Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege im Geschlechtervergleich.

Nowossadeck, Sonja / Engstler, Heribert / Klaus, Daniela (2016): Pflege und Unterstützung durch Angehörige.


Weitere Bücher bzw. Auszüge aus Sammelbänden:

Hammer, Eckart (2014): Unterschätzt: Männer in der Angehörigenpflege. Was sie leisten und welche Unterstützung sie brauchen.

Auth, Diana / Dierkes, Mirjam (2015): Söhne in der Angehörigenpflege – Charakteristika, Ressourcen und Unterstützungsbedarfe im betrieblichen Kontext. In: Uta Meier-Gräwe (Hrsg.): Die Arbeit des Alltags: gesellschaftliche Organisation und Umverteilung, S. 201-224.

Langehennig, Manfred (2015): Wert und Würde „männlicher“ Angehörigenpflege. In: Gunter Geiger / Elmar Gurk / Markus Juch / Burkhard Kohn / Achim Eng / Kristin Klinzing (Hrsg.): Menschenrechte und Alter: ein sozialpolitischer und gesellschaftlicher Diskurs, S. 231-247.

Prömper, Hans (2015): Sorgende Männer. Eine Frage der Gerechtigkeit. In: Brigitta Kreß / Annette Mehlhorn (Hrsg.): Füreinander Sorge tragen: Religion, Säkularität und Geschlecht in der globalisierten Welt, S. 123-139.


Deutlich zahlreicher sind Aufsätze in Fachzeitschriften zu finden:

Au, Cornelia (2015): Die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit. In: Informationsdienst Altersfragen, Nr. 3, S. 3-5.

Auth, Diana / Dierkes, Mirjam / Leiber, Simone / Leitner, Sigrid (2016): Trotz Pflege kein Vereinbarkeitsproblem? Typische Arrangements und Ressourcen erwerbstätiger pflegender Söhne. In: Zeitschrift für Sozialreform, S. 79-110.

Bauernschmidt, Dorothee / Dorschner, Stephan (2014): Männer, die ihre Ehefrauen pflegen – zwei phänomenologische Studien zum Erleben männlicher Hauptpflegepersonen in häuslichen Pflegearrangements

  • Teil 1: Pflegende Männer pflegebedürftiger Ehefrauen nach einem Schlaganfall. In: Pflege, S. 257-267.
  • Teil 2: Pflegende Männer demenziell erkrankter Ehefrauen. In: Pflege, S. 297-306.

Dosch, Erna C. (2016): „Neue Männer hat das Land“. Männer vereinbaren Pflege und Beruf. In: Zeitschrift für Gerontologie + Geriatrie, S. 679-684.

Frerk, Timm / Leitner, Sigrid (2017): Zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Quantitative und qualitative Perspektiven. In: Sozialer Fortschritt, S. 267-283.

Gibbons, Carrie / Creese, Joy / Tran, Mun (2014): The psychological and health consequences of caring for a spouse with dementia: a critical comparison of husbands and wives. Journal of women & aging, 26 (2014), Nr. 1, S. 3-21.

Hammer, Eckart (2015): Schlaglichter auf das Alter(n) des Mannes. In: systemische Praxis und Forschung, S. 286-295.

Hammer, Eckart (2015): Unterschätzt: Männer in der Angehörigenpflege. Männer als Pflegende, Angehörigenpflege, Belastungen und Bewältigung. In: Pflegewissenschaft, S. 390-399.

Hammer, Eckart / Paffenholz, Dagmar (2015): „Auch John Wayne kann pflegen“. In: Pro Alter, S. 38-41.

Milligan, Christine / Morbey, Hazel (2016): Care, coping and identity. Older men's experiences of spousal care-giving. In: Journal of aging studies, S. 105-114.

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