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Alltägliches Leben

Am 22. September 2017 wird im Rahmen des Projektes "Bürgernetzwerke für Schleswig-Holstein" der Fachtag "Älter werden im Quartier - Wie geht gute Nachbarschaft?" angeboten.

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In vier Vorträgen und einem Workshop soll das älter werden in der Nachbarschaft thematisiert werden sowie folgende Fragen besprochen werden:

  • Was können Nachbarschaften dazu beitragen und wie finden Menschen zusammen, die sich
    füreinander engagieren wollen?
  • Wie wird gemeinschaftliches Wohnen ermöglicht? Und welche innovativen Pflegekonzepte
    entsprechen den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen im Quartier?
  • Wie können freiwillig Engagierte und Profis gut zusammenarbeiten - für ein lebendiges Miteinander aller Generationen im Quartier?

Die Veranstaltung ist kostenfrei, um eine Anmeldung wird gebeten. Zur Anmeldung kann dieses Formular genutzt werden. Für weitere Informationen stellen wir Ihnen hier die Einladung sowie den Flyer zur Verfügung. Veranstalter/innen sind der Paritätische Schleswig-Holstein, das Landesministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung sowie die Paritätische Pflege Schleswig-Holstein gGmbH.

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Bei der Bewilligungspraxis bzgl. der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung sind Änderungen erfolgt. Die Bürgerbeauftragte Schleswig-Holsteins Samiah El Samadoni sagt allerdings, dass sie die Änderungen mit Sorge erfüllen, "... da zahlreiche Regelungen die Rechtslage des Bürgers verschlechtern, die Rechtsanwendung verkomplizieren und der Verwaltungsaufwand höher wird".

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Im Einzelnen werden in einer Pressemitteilung der Bürgerbeauftragten folgende Änderungen aufgezählt:

Der neu eingeführte § 37a SGB XII sieht vor, dass Betroffenen auf Antrag ein Darlehen zu gewähren ist, wenn sie ihr anzurechnendes Einkommen – wie zum Beispiel beim erstmaligen Rentenbezug – erst am Monatsende erhalten und ihren Lebensunterhalt bis zum tatsächlichen Zuflusszeitpunkt nicht selber decken können. Das Darlehen wird ab dem Folgemonat mit Raten in Höhe von fünf Prozent des Eckregelsatzes (derzeit 20,45 Euro) mit den laufenden Leistungen aufgerechnet bis zu einem Höchstbetrag von 50 Prozent des Eckregelsatzes (derzeit 204,50 Euro). In der Vergangenheit wurde in diesen Fällen trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage oftmals ebenfalls ein Darlehen gewährt, das dann aber aufgrund finanzieller Überforderung der Betroffenen in eine Beihilfe umgewandelt beziehungsweise niedergeschlagen wurde. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr.

Grundsicherungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen mehr (§ 41 a SGB XII). Bislang konnten Grundsicherungsempfänger ohne Verlust des Leistungsanspruchs ins Ausland fahren, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Deutschland hatten. Hierfür wurde von der Verwaltungspraxis und den Gerichten teilweise ein Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Monaten als unschädlich angesehen.

Eine weitere Neuregelung (§ 42a SGB XII) wurde hinsichtlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei Grundsicherungsempfängern, die in der Wohnung von Eltern, Geschwistern oder eines volljährigen Kindes leben und keinen gesonderten Mietvertrag abgeschlossen haben, eingeführt. Für diesen Personenkreis werden die Kosten für Unterkunft und Heizung künftig in pauschalierter Form nach einer Differenzmethode als Bedarf berücksichtigt. Ferner wurde für Leistungsberechtigte in Wohngemeinschaften ohne eigenen Mietvertrag eine Regelung geschaffen, wonach sie Anspruch auf kopfteilige Aufwendungen für Unterkunft und Heizung eines entsprechenden Mehrpersonenhaushaltes haben. Damit ist ausgeschlossen, dass jede Person der Wohngemeinschaft Anspruch auf Unterkunftskosten eines Einpersonenhaushaltes hat. „Das ist nicht nur kompliziert, sondern wird in der Praxis auch zu finanziellen Verschlechterungen für
zahlreiche Betroffene führen“, kommentierte die Bürgerbeauftragte.

Schließlich regelt § 44a SGB XII, dass Leistungen der Grundsicherung nur noch vorläufig zu bewilligen sind, wenn bereits bei deren Bewilligung Veränderungen in den Einkommensverhältnissen der Leistungsberechtigten oder bei den anzuerkennenden Bedarfen zu erwarten sind. Hauptsächlich betroffen sind von dieser Änderung Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten und schwankendes Arbeitseinkommen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) erhalten. „Auch diese Vorschrift bedeutet aus meiner Sicht eine Verkürzung der Rechte der Betroffenen. Vorläufige Entscheidungen begründen nämlich keinerlei Vertrauensschutz und sind daher mit einer weitgehenden Erstattungspflicht verbunden“, erklärte El Samadoni.

Weitere Neuerungen betreffen neben redaktionellen Veränderungen die Einschränkung der Möglichkeiten zur Übernahme von Beiträgen zu einer angemessenen Sterbegeldversicherung (§ 33 Abs. 2 SGB XII) sowie die Direktzahlungen an Stromanbieter bei Stromschulden (§ 43a Abs. 4).

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Die Befragung ist Teil des Projektes "Zukunftsszenario Altenhilfe Schleswig-Holstein 2030/2045". In der Befragung können Sie unter anderem zu Ergebnissen aus Workshops und Expert/inneninterviews Stellung nehmen.

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Aus sieben Trendanalysen wurden bisher vier Zukunftsszenarios für die Altenhilfe entworfen:

  1. Autonome und individuelle Altenhilfe
  2. Altenhilfe geprägt durch Prävention und Planung
  3. Altenhilfe geprägt durch Individualisierung  und den „schmalen Staat“
  4. Altenhilfe geprägt durch Eigenvorsorge und Gespaltenheit

Diese bilden die Grundlage für den weiteren Projektverlauf: An der Online-Befragung können Sie bis Anfang August teilnehmen. Neben der Bewertung der vier oben genannten Szenarien können Sie auch ein eigenes wünschenswertes Zukunftsszenario Altenhilfe zusammenstellen.

Das Projekt läuft - mit weiteren Workshops - bis zum 31.03.2018, Auftraggeber ist das Diakonische Werk Schleswig-Holstein, durchgeführt wird es vom Institut für Sozialökologie. Der umfangreiche Zwischenbericht kann bereits eingesehen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Projektes.

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In der Pflege von Angehörigen sind weitaus mehr Frauen als Männer tätig. Der Anteil der pflegenden Männer steigt jedoch, daher beschäftigen sich die Literaturhinweise der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen in dieser Ausgabe mit dieser Zielgruppe.

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Zu dem Thema stehen einige Quellen bereit, die Sie direkt online abrufen können:

Auth, Diana / Brüker, Daniela / Dierkes, Mirjam (2015): Wenn Mitarbeiter Angehörige pflegen. Betriebliche Wege zum Erfolg / Ergebnisse des Projekts Männer zwischen Erwerbstätigkeit und Pflege.

Bennett, Jonathan / Torben-Nielsen, Karen / Berset, Jeanne (2016): Schlussbericht Männer in der Langzeitpflege.

Bennett, Jonathan / Torben Nielsen, Karen / Berset, Jeanne (2016): Chancengleichheit für Männer und Frauen in der Langzeitpflege. Ein Leitfaden für den Umgang mit genderbezogenen Herausforderungen.

Geyer, Johannes / Korfhage, Thorben (2015): Long-term care reform and the labor supply of household members. Evidence from a quasi-experiment.

Hobler, Dietmar / Klenner, Christina / Pfahl, Svenja / Sopp, Peter / Wagner, Alexandra (2017): Wer leistet unbezahlte Arbeit? Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege im Geschlechtervergleich.

Nowossadeck, Sonja / Engstler, Heribert / Klaus, Daniela (2016): Pflege und Unterstützung durch Angehörige.


Weitere Bücher bzw. Auszüge aus Sammelbänden:

Hammer, Eckart (2014): Unterschätzt: Männer in der Angehörigenpflege. Was sie leisten und welche Unterstützung sie brauchen.

Auth, Diana / Dierkes, Mirjam (2015): Söhne in der Angehörigenpflege – Charakteristika, Ressourcen und Unterstützungsbedarfe im betrieblichen Kontext. In: Uta Meier-Gräwe (Hrsg.): Die Arbeit des Alltags: gesellschaftliche Organisation und Umverteilung, S. 201-224.

Langehennig, Manfred (2015): Wert und Würde „männlicher“ Angehörigenpflege. In: Gunter Geiger / Elmar Gurk / Markus Juch / Burkhard Kohn / Achim Eng / Kristin Klinzing (Hrsg.): Menschenrechte und Alter: ein sozialpolitischer und gesellschaftlicher Diskurs, S. 231-247.

Prömper, Hans (2015): Sorgende Männer. Eine Frage der Gerechtigkeit. In: Brigitta Kreß / Annette Mehlhorn (Hrsg.): Füreinander Sorge tragen: Religion, Säkularität und Geschlecht in der globalisierten Welt, S. 123-139.


Deutlich zahlreicher sind Aufsätze in Fachzeitschriften zu finden:

Au, Cornelia (2015): Die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit. In: Informationsdienst Altersfragen, Nr. 3, S. 3-5.

Auth, Diana / Dierkes, Mirjam / Leiber, Simone / Leitner, Sigrid (2016): Trotz Pflege kein Vereinbarkeitsproblem? Typische Arrangements und Ressourcen erwerbstätiger pflegender Söhne. In: Zeitschrift für Sozialreform, S. 79-110.

Bauernschmidt, Dorothee / Dorschner, Stephan (2014): Männer, die ihre Ehefrauen pflegen – zwei phänomenologische Studien zum Erleben männlicher Hauptpflegepersonen in häuslichen Pflegearrangements

  • Teil 1: Pflegende Männer pflegebedürftiger Ehefrauen nach einem Schlaganfall. In: Pflege, S. 257-267.
  • Teil 2: Pflegende Männer demenziell erkrankter Ehefrauen. In: Pflege, S. 297-306.

Dosch, Erna C. (2016): „Neue Männer hat das Land“. Männer vereinbaren Pflege und Beruf. In: Zeitschrift für Gerontologie + Geriatrie, S. 679-684.

Frerk, Timm / Leitner, Sigrid (2017): Zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Quantitative und qualitative Perspektiven. In: Sozialer Fortschritt, S. 267-283.

Gibbons, Carrie / Creese, Joy / Tran, Mun (2014): The psychological and health consequences of caring for a spouse with dementia: a critical comparison of husbands and wives. Journal of women & aging, 26 (2014), Nr. 1, S. 3-21.

Hammer, Eckart (2015): Schlaglichter auf das Alter(n) des Mannes. In: systemische Praxis und Forschung, S. 286-295.

Hammer, Eckart (2015): Unterschätzt: Männer in der Angehörigenpflege. Männer als Pflegende, Angehörigenpflege, Belastungen und Bewältigung. In: Pflegewissenschaft, S. 390-399.

Hammer, Eckart / Paffenholz, Dagmar (2015): „Auch John Wayne kann pflegen“. In: Pro Alter, S. 38-41.

Milligan, Christine / Morbey, Hazel (2016): Care, coping and identity. Older men's experiences of spousal care-giving. In: Journal of aging studies, S. 105-114.

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Der 10.05.2017 war ein veranstaltungsreicher Tag. In Neumünster ging es z.B. um die Aktivierung von Potentiale in Kommunen, beim DEKV um demenzsensible Krankenhäuser. In Heidelberg wurde auf einem Fachtag über den diesjährigen Altenbericht der Bundesregierung diskutiert.

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Dies war nicht die erste dieser Veranstaltungen. Eine ähnliche Fachtagung wurde - noch vor dem Erscheinen des Altenberichtes - in Neumünster oder - nach dem Erscheinen - in Berlin abgehalten.

Mehr zu dem diesjährigen und den vergangenen Altenberichten können Sie hier nachlesen, die Pressemitteilung des Bundeskabinetts und die Forderungen der BAGSO bezüglich des Altenberichtes haben wir ebenfalls veröffentlicht.

Am 10.05.2017 richtete nun die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) eine Fachtagung zum siebten Altenbericht aus. Auf der Homepage der BaS finden Sie ein paar optische Eindrücke, Programm, Begrüßung, Grußwort und eine dreiseitige Zusammenfassung des Fachtages.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) schreibt auch 2017 den Geras-Preis aus, es sollen in Deutschland tätige Hospizvereine und Initiativen mit vergleichbarer Zielsetzung ausgezeichnet werden. Diese sollen vorbildliche Partnerschaften mit stationären Pflegeeinrichtungen aufgebaut haben, um Menschen beim Sterben begleiten zu können.

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Der namensgebende Begriff "Geras" entstammt übrigens der griechischen Mythologie: Dort wird Geras - Sohn der Göttin Nyx - als Verkörperung des Greisenalters beschrieben.

Das Preisgeld für die Ausschreibung beträgt insgesamt 5.000 Euro. Welche Initiativen den Kritieren entsprechen, können Sie der Ausschreibung der BAGSO entnehmen. Die Bewerbungen müssen postalisch spätestens bis zum 31. August 2017 bei folgender Adresse eingetroffen sein:

  • BAGSO e.V.
  • Stichwort: GERAS-Preis
  • Thomas-Mann-Str. 2-4
  • 53111 Bonn

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Ende April antwortete das schleswig-holsteinische Landesministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume auf eine Anfrage von Patrick Beyer - zu dem Zeitpunkt noch Landtagsmitglied der Piraten - bezüglich des Konzeptes "MarktTreff". Der MarktTreff soll dem Mangel von ländlicher Versorgung entgegenwirken.

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Die Fragen drehen sich vor allem um die bisherige Durchführung an den 37 Standorten sowie Fördermöglichkeiten bezüglich (noch) nicht realisierter Standorte:

  1. Welche Bedeutung misst die Landeregierung dem Konzept „MarktTreff“ bei und welche Maßnahmen werden zu dessen Umsetzung durchgeführt bzw. werden  durchgeführt werden bzw. sind in Planung?
  2. An welchen Standorten und mit welchem wirtschaftlichen Erfolg werden „MarktTreffs“ betrieben? Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Zusammenhang mit „MarktTreffs“ für Kommunen und private Investoren und welche Voraussetzungen gelten für solche Fördermaßnahmen?
  3. In wie vielen Fällen und für welche Standorte wurde über 2. hinaus von Privaten Interesse für die Errichtung und den Betrieb eines „MarktTreffs“ bekundet?
  4. Wurden bei 3. jeweils Bau und Förderanträge gestellt und wie wurden diese Anträge beschieden?
  5. Falls Anträge abgelehnt wurden oder werden: Gibt es die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen? Wurden in der Vergangenheit Ausnahmegenehmigungen beantragt?

Die Antworten des Ministeriums können Sie in der Drucksache 18/5415 des Landtages nachlesen.

Mehr zu den MarktTreffs finden Sie auf dieser Homepage.

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In einer Telefonbefragung wurden 1000 ältere, sogenannte türkeistämmige Menschen befragt. Bei der Befragung ging es um ihre Einschätzung des Wohnens im Alter mit Pflegebedarf. Außerdem wurden Expert/innengespräche mit Akteur/innen aus Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Wissenschaft sowie Verwaltung geführt.

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Eine wenig überraschende Erkenntnis der Studie des Instituts Arbeit und Technik ist, dass die konstruierte Gruppe der türkeistämmigen Älteren nicht homogen ist. Als türkeistämmig wurden in der Untersuchung alle "Personen mit eigener Einwanderungserfahrung oder deren Abkömmlinge deutscher und/oder türkischer Staatsangehörigkeit" definiert.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen werden.

In manchen Medien werden die Ergebnisse dieser Untersuchung auf Migrant/innen oder gar Muslime bezogen. Solche Verallgemeinerungen sind wissenschaftlich nicht haltbar. Andere Medien suggerieren mit Überschriften wie "Wohnen im Alter im fremden Land", dass sogenannte türkeistämmige Menschen in der BRD fremd wären.

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Am 08.06.2017 wird für die Silver Economy Awards ein Aufruf zur Bewerbung gestartet. Ausgezeichnet werden innovative Lösungen, die (auch europaweit) für die Verbesserung von Senior/innen sorgen können. Dies soll über Informations- bzw. Kommunikationstechnologien geschehen.

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Verantwortlich ist das Projekt der Europäischen Union "Speeding Every European Digital" (SEED). Mit dem Aufruf soll auch die sogenannte Silver Economy unterstützt werden.

Mehr zu den Awards erfahren Sie auf der englischsprachigen Homepage. Bewerben können sich Behörden, Nonprofit- sowie Profit-Organisationen über diesen Link.

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Die Bundesinteressenvertretung für pflegebedürftige Menschen (BIVA) hat einige Hinweise für Bewohnervertretungen in Pflegeeinrichtungen zusammengefasst. Diese Hinweise sollen dabei helfen, die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern.

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Denn die Einflussmöglichkeiten der Bewohnervertretungen sind laut der BIVA immer noch zu gering, obwohl sie laut Landesverfassungen bei der Verbesserung der Qualität mitwirken sollten. Nur in Nordrhein-Westfalen haben die Vertretungen einen immerhin geringen Einfluss auf Personalentscheidungen.

Die Hinweise der BIVA sind online einsehbar.

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