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Engagiertes Leben

Der 7. Seniorenbeirat der Stadt Bad Segeberg wurde vergangenen Monat gewählt. Die konstituierende Sitzung fand am 26.11.2018 statt.

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32% der wahlberechtigten Senior/innen über 60 Jahren haben den neuen, 11-köpfigen Seniorenbeirat gewählt. Gewählt worden sind:

  • Marianne Böttcher
  • Ute Zastrow
  • Jörn-Peter Dau (Vorsitzender)
  • Erwin Mesa
  • Ursula Michalak
  • Irene Pulmer
  • Elfriede Mende-Anselm
  • Hans-Peter Finnern
  • Thomas Vorbeck (stellv. Vorsitzender)
  • Horst Rönnau
  • Karl-Henning Kausch

Eine Liste der jeweiligen Zuständigkeiten, auf den sich der neue Beirat einigte, können Sie dem Internetauftritt des Seniorenbeirats Bad Segeberg entnehmen.

Bürgermeister Dieter Schönfeld sprach den Engagierten seinen Dank aus und gratulierte den neu Gewählten.

Den Beirat in der schleswig-holsteinischen Stadt gibt es 1991, er hat Antrags- und Rederecht in der Stadtvertretung und in den Ausschüssen. Ziel des Beirates ist die Interessenvertretung der älteren Menschen in Bad Segeberg. Sprechstunden finden jeden Mittwoch von 10 bis 11 Uhr im Rathaus statt.

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Die Mitglieder einer Fachgruppe des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) organisierten und setzten eine Befragung zum Sicherheitsgefühl älterer Menschen um. Sie wurden dabei durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) beraten und unterstützt. Nun liegen die Ergebnisse der Befragung vor.

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Bei der Fokussierung der allgemeinen Fragestellung, der Auswahl und Formulierung der Fragen, Durchführung der Befragung und Einpflegen der Daten hat das DISW die Fachgruppe beraten und unterstützt. Ferner wurde durch das DISW der Fragebogen in Rücksprache mit den Mitgliedern der Fachgruppe und dem Vorstand des LSR entworfen, eine begleitende Online-Befragung durchgeführt sowie der vorliegende Ergebnisbericht erstellt. Die Unterstützung der Fachgruppen bei der Erstellung, Durchführung und Auswertung von Befragungen ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des LSR im Jahre 2018.

Die Fachgruppe und der LSR haben sich zur Aufgabe gesetzt, das Sicherheitsgefühl der älteren Menschen in Schleswig-Holstein zu erfassen. Die Wahrnehmung der Senior/innen sollte dabei in Kontext zu den Rahmenbedingungen gesetzt werden. Rahmenbedingungen wie die Präsenz der Polizei oder das Vorhandensein von Polizeidienststellen wurden als grundlegende politische Entscheidungen betrachtet, die durch die Landespolitik veränderbar seien. Auch sollte durch die Befragung eine nähere Betrachtung der Ursachen der Sicherheitsgefühle ermöglicht werden. So wurde nach erlebten Übergriffen, aber auch nach Gründen für möglicherweise als unsicher wahrgenommene Orte oder Plätze gefragt.

Mit den Mitteln und ehrenamtlichen Strukturen des LSR wurde eine relativ große Anzahl von Befragten erreicht, es konnten 806 Fragebögen ausgewertet werden. Diese gaben Auskunft über ihr Sicherheitsgefühl, welches in der groben Zusammenfassung als meist eher sicher beschrieben werden kann.

Bzgl. des Sicherheitsgefühls im Wohnort tagsüber und in der Nachbarschaft fällt auf, dass jeweils nur etwa ein Drittel der Befragten angibt, sich sehr sicher zu fühlen. Nachts fühlen sich nur 12% im eigenen Wohnort sehr sicher. Auch gibt ein Fünftel der Befragten an, dass sie Bereiche in ihrem Wohnort aus Sicherheitsgründen meiden. Meist liegt dies an der Dunkelheit oder mangelnder Beleuchtung.

Knapp ein Drittel der Befragten sind mit der Polizeipräsenz im Wohnort unzufrieden. Eine Mehrheit der Befragten wünscht sich mehr Polizeipräsenz, besonders oft wird dieser Wunsch in Klein- und Landstädten geäußert. Eine Polizeidienststelle im Ort scheint mit einer höheren Zufriedenheit mit der Polizeipräsenz zusammenzuhängen. Zwischen dem Vorhandensein der Polizeidienststelle im Ort und einem erhöhten Sicherheitsgefühl der Befragten scheint kein Zusammenhang zu bestehen.

Die Ergebnisse des Ergebnisberichtes können Hinweise für ein zu verbesserndes Sicherheitsgefühl durch Maßnahmen auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene geben. Einige Themenfelder lassen sich durch eine nähere Betrachtung vor Ort vertiefen, so z.B. im Bereich der Nachbarschaft.

Im Durchschnitt haben die Befragten fünf Kontakte zu Nachbarn je Woche. Eine geringe Anzahl von Kontakten zu Nachbarn scheint mit einem verringerten Sicherheitsgefühl in der Nachbarschaft zusammenzuhängen. Dies könnten die kommunalen Seniorenbeiräte in ihrem Wirkungskreis thematisieren. Neben anderen positiven Wirkungen könnte sich das Sicherheitsgefühl durch eine Intensivierung von nachbarschaftlichen Kontakten verbessern. Dabei sollte trotz eines aktiven Altersbildes auch ein Recht auf Ruhe und Erholung im Alter berücksichtigt werden.

Kommunale Seniorenbeiräte können weitere Prozesse initiieren, z.B. durch – auch nächtliche – Ortsbegehungen mit Einwohner/innen. Auf diesen Begehungen können als unsicher wahrgenommene Orte identifiziert werden. Überschaubare Maßnahmen – wie z.B. mehr oder individuell gesteuerte Beleuchtung – können hier für eine Verbesserung der Lebensqualität sorgen. Diese können die Seniorenbeiräte mit Unterstützung der Einwohner/innen einfordern und so ihrem politischen Vertretungsauftrag nachkommen.

Der gesamte Ergebnisbericht kann hier heruntergeladen werden.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert eine Verbesserung der altersmedizinischen Versorgung in Deutschland.

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Die BAGSO hat ein Positionspapier zu dem Thema „Stärkung und Weiterentwicklung der geriatrischen Versorgung“ veröffentlicht. Die Forderung einer Verbesserung der Geriatrie (Altersmedizin) bezieht sich vor allem auf einen wohnortnahen Ausbau der medizinischen Fachrichtung, chronisch Kranke sollen nach der BAGSO beispielsweise von multiprofessionellen Teams beraten werden, die auch soziale Aspekte mit einbeziehen.

In dem Positionspapier heißt es:

„Insgesamt bringt die Alterung der Gesellschaft einen höheren altersmedizinischen, also geriatrischen Behandlungsbedarf mit sich. Darauf ist das Gesundheitssystem nicht hinreichend vorbereitet. Die BAGSO fordert deshalb Strukturen so zu verändern, dass die geriatrische Versorgung gestärkt wird. Darüber hinaus sollen die altersmedizinischen Kompetenzen von Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen sowie anderen Gesundheitsberufen verbessert werden.

Zu fordern ist zum einen der flächendeckende und wohnortnahe Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung. Den Kern der Versorgung muss ein interdisziplinär und multiprofessionell zusammengesetztes Behandlungsteam übernehmen. Es soll neben medizinischen auch physische, psychische und soziale Aspekte einbeziehen und die Versorgung nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus sicherstellen.“

Die Pressemitteilung finden Sie hier. Das Positionspapier der BAGSO ist als Langfassung und Kurzfassung verfügbar.

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior/innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, haben jedoch keine bindende Wirkung. In der Analyse wurden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen - welche aus Anträgen des Landesseniorenrates hervorgingen - genauer betrachtet sowie recherchiert, ob die Beschlüsse im Landtag Schleswig-Holstein, den Ausschüssen des Landtages oder im Bundestag thematisiert wurden.

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Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) diesen Jahres. Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. Es sollen mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus den Jahren 2015 und 2016 aufgezeigt werden. Dabei werden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.

Das Altenparlament tagt seit 1989 einmal jährlich. Die Delegierten werden durch die Arbeitsgruppe Altenparlament des Landtages Schleswig-Holstein auf verschiedene Akteure der Seniorenpolitik verteilt. Diese können die entsprechende Anzahl an Delegierten in eigener Regie bestimmen. Zu den Akteuren, welche im Altenparlament vertreten sind, gehören die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der LSR, die im Landtag vertretenen Parteien, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, der Seniorenverband BRH, der Deutschen Beamtenbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Mitwirkung und der Landessportverband. Die vertretenen Akteure reichen zudem Anträge an das Altenparlament ein, die ggf. geändert und – bei entsprechendem Abstimmungsergebnis – als Beschlüsse angenommen werden können.

Der LSR wendet einen beachtlichen Umfang an Zeitressourcen an die Vorbereitungen für das Altenparlament auf. So werden zunächst in verschiedenen Fachgruppen des LSR Antragsvorschläge diskutiert und an den Vorstand des LSR weitergereicht. Dieser ordnet die Vorschläge und gibt sie in die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung (MV) zur Diskussion und schließlich zur Abstimmung. Auf der MV beschlossene Anträge werden schließlich in das Altenparlament eingereicht.

Die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen nehmen Stellung zu den verfassten Beschlüssen. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior/innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior/innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist. Es wird also neben der Zustimmung oder Ablehnung in den Stellungnahmen der Parteien und des zuständigen Ministeriums untersucht, ob die jeweiligen Beschlüsse in Sitzungen der Parlamente bzw. in Ausschüssen diskutiert wurden und in Gesetzesentwürfe bzw. in weiterführende Anträge eingeflossen sind.

Die gesamte Analyse kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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Nachdem wir letzte Woche über eine Fachtagung für Seniorenbeiräte zum Thema Öffentlichkeitsarbeit berichteten, sollen in diesem Beitrag einige der kommunalen Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein vorgestellt werden.

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Seniorenbeiräte (oder „Seniorenräte“) sind beratende Gremien der jeweiligen kommunalpolitischen Ebene und die politische Vertretung der Senior/innen in der Kommune. Die kommunalen Seniorenbeiräte werden auf Landesebene unter dem Landesseniorenrat Schleswig-Holstein (LSR) zusammengefasst (im Bild: der aktuelle Vorstand des LSR). Dabei sind die Kommunen Mitglied im LSR, während diese von Delegierten aus dem Seniorenbeirat beim LSR vertreten werden.  Ziel von Seniorenbeiräten ist es, für Interessen der älteren Generation gegenüber Politik und Öffentlichkeit einzutreten. In der Regel werden diese in den Kreistagen oder Gemeinderäten angehört und haben Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht.

Ausführliche Informationen finden Sie in den Broschüren des Landesseniorenrats. Beispielhaft sollen hier Interessierten vereinzelte Seniorenbeiräte vorgestellt werden.

Seniorenbeirat Husum:

In einem Flugblatt des Husumer Seniorenbeirats heißt es: „In der schönen Storm-Stadt Husum leben mehr als 22.000 Menschen und davon über 7.000, die das 60. Lebensjahr überschritten haben. Unser Ziel ist es, bei der Gestaltung der Stadt Husum Ihre Interessen zu unterstützen. Hierfür gibt es viele Bespiele angefangen vom abgesenkten Bürgersteig bei der Straßenplanung, der seniorengerechten Planung von öffentlichen Gebäuden bis hin zur Durchführung von Veranstaltungen. Wir sind ein Team von 20 Aktiven, die alle vier Jahre durch die Seniorinnen und Senioren in öffentlicher Versammlung gewählt werden.“ Die Treffen finden regelmäßig einmal pro Quartal statt, bei Bedarf auch öfter. Der Beirat verfügt auch über einen kleinen Auftritt im Internet. Dieser ist - wie bei vielen Seniorenbeiräten - Teil der örtlichen Homepage.

Seniorenbeirat Flensburg:

Den Seniorenbeirat Flensburg gibt es seit mehr als 25 Jahren. Er stellt sich auf ihrer Internetseite selbst vor: „Wir sind überzeugt, dass wir die gesellschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahre nur meistern können, wenn es gelingt, den Zusammenhalt zwischen Jungen und Alten, Starken und Schwachen, Einheimischen und Zugewanderten zu fördern.“

Seniorenrat Elmshorn:

Der Seniorenrat Elmshorn gehört zu den älteren Seniorenräten in Schleswig-Holstein, er existiert seit 1986. Der Rat besteht aus 19 Mitgliedern, die alle vier Jahre gewählt werden. Das nächste öffentliche Treffen findet am 06.12.2018 statt, hier geht es zur Einladung und hier zur Internetseite.

Auftritte im Internet waren auch bei der Veranstaltung zur Öffentlichkeitsarbeit Thema. Beispiele für solche - ausbaufähigen - Auftritte liefern auch die Seniorenbeiräte aus Kappeln und Kiel sowie der Kreisseniorenbeirat aus Nordfriesland.

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Im Rahmen eines Fachtages nahmen Vertreter/innen aus kommunalen Seniorenbeiräte an einer Fachtagung teil, die sich um Presse- und Öffentlichkeitsarbeit drehte. Genauer ging es um eine Veränderung oder Entwicklung einer Strategie, mit der die jeweiligen Seniorenvertretungen ihre Öffentlichkeitsarbeit angehen wollen.

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Die Veranstaltung wurde durch den Landesseniorenrat Schleswig-Holstein (LSR) organisiert, die nun vorliegende Ergebnissicherung erstellte das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW).

Durch den Fachtag sollte den Teilnehmer/innen die Möglichkeit eröffnet werden, eine Strategie für die eigene Seniorenvertretung zu überarbeiten oder zu erstellen. Dies sollte durch Einblicke in Theorien des Marketings angestoßen und durch Diskussionen vertieft werden. Die Vertiefungen sollten vor allem einen Perspektivwechsel der Diskutierenden ermöglichen. Begriffe des Marketings sollten dabei – mit Unterstützung – in die Tätigkeit der Seniorenvertretungen übersetzt werden können.

Die gesamte Ergebnissicherung können Sie hier herunterladen.

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Das schleswig-holsteinische Altenparlament fordert die Aufstockung des Rentensatzes auf 70% und grundsätzlich kostenfreie Bus- und Bahntickets. Diese und 39 weitere Forderungen beschloss das diesjährige Altenparlament.

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Das Altenparlament fordert eine „sozialstaatliche Offensive“. Dazu gehört unter anderem die Forderung nach einer Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus von derzeitigen 48% auf 70%. Das Rentensystem solle demnach auch so umstrukturiert werden, dass künftig auch Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen sollen.

Darüber hinaus fordert das Altenparlament grundsätzlich kostenlose Busse und Bahnen sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit von Pflegekräften auf 35 Stunden – bei vollem Lohnausgleich. Alle Forderungen des 30. Altenparlaments sind auf der Homepage des Landtages zu finden. Die gesamte Sitzung können Sie sich auf dem Offenen Kanal Kiel anschauen.

Das Altenparlament im schleswig-holsteinischen Landtag soll Senior/innen aus dem Bundesland die Möglichkeit geben, sich politisch selbst mit einzubringen. Dafür entsenden verschiedene seniorenpolitische Akteure des Landes - z.B. der Landesseniorenrat - Delegierte, das Altenparlament tagt auf Einladung des Landtages einmal jährlich in den Sesseln der Abgeordneten, dieses Jahr zum 30.Mal.

Wir berichteten bereits mehrfach über Aktivitäten und Forderungen des Altenparlaments der letzten Jahre.

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Ein Großteil der Pflege in Deutschland geschieht informell: Dies bedeutet, dass ca. 73 Prozent der Deutschen, die eine andere Person täglich pflegen, nicht bezahlte Pflegefachkräfte, sondern Angehörige sind. Für die zeitintensive häusliche Pflege müssten viele Angehörige ihren Beruf aufgeben, Pflegekosten selbst aufbringen und Überlastung auf sich nehmen. Dabei bildeten sie „die tragende Säule der Pflege“ – diese könne allerdings bald „ins Wanken geraten“.

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Das Magazin „impu!se“ für Gesundheitsförderung berichtet: Finanzielle Belastung, Gesundheitliche Einschränkungen durch Überlastungen psychischer und körperlicher Art und soziale Isolation prägen den Alltag pflegender Angehöriger in Deutschland. Der Grund dafür sei fehlende Kompensation von Seiten des Staates, findet eine Pflegende aus Berlin: „Ich habe als pflegende Angehörige der Gemeinschaft über 11 Jahre mindestens 450.000 Euro an Aufwendungen erspart, muss jetzt aber von einer minimalen Rente leben.“

Sogar nach Ost- und Westdeutschland werde in der Berechnung des pflegebedingten Rentenanspruchs diskriminiert – bei ‚Ost‘ sei dieser noch geringer. Über die finanzielle Last hinaus leide jedoch auch die Gesundheit und das Sozialleben pflegender Angehöriger: Oftmals kämen ihre eigenen Bedürfnisse zu kurz, was zu Krankheit und psychischer Überlastung führe. Die Einsamkeit, die durch die ständige Pflegeverantwortung entstünde, wirke hierbei nur unterstützend.

„impu!se“-Autor Sebastian Fischer führt deswegen das Konzept digitaler Selbsthilfeangebote auf – es sei wichtig, sich mit Gleichgesinnten austauschen, und schnellen Zugang zu Informationen haben zu können. Auf Seite 14 in Ausgabe 99 des Magazins finden Sie den vollständigen Artikel mit weiteren Informationen zu der Thematik.

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Das Projekt PflegeNotTelefon Schleswig-Holstein führt in Kooperation mit dem Schleswiger Pflegeverbund, dem Seniorenbeirat der Stadt Schleswig und dem Kreis Schleswig-Flensburg eine Informationsveranstaltung mit dem Titel "Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Pflegegrade statt Pflegestufen" durch. Dieser neue Pflegebedürftigkeitsbegriff gilt seit Januar 2017.

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Der Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ wurde erstmals im Jahr 1995 zur Einführung der sozialen Pflegeversicherung definiert. Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft seit dieser Zeit im Rahmen von Gutachten, ob jemand die Voraussetzungen erfüllt oder Leistungen erhält. Schon 1995 wurde kritisiert, dass im Rahmen der Begutachtung zwar die körperlichen und organischen Einschränkungen erfasst werden, jedoch kaum die psychischen und kognitiven.

Nach über 20 Jahren gilt ab dem 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Begutachtungen stehen zukünftig die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. Kernfragen sind, was der Mensch noch alleine erledigen kann und wobei er  Unterstützung benötigt.

Fragen bzgl. dieser neuen Ausrichtung und zu weiteren Aspekten der Pflegegrade wird Dr. Andrea Kimmel vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) im Rahmen der Veranstaltung aufgreifen und beantworten.

Wann? 20.09.2018, 15:00 bis ca. 17:00.

Wo? Rathaus Schleswig / Ständesaal, Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig.

Die Veranstaltung ist kostenfrei, es wird unter Anmeldung beim Pflegeverbund oder dem PflegeNotTelefon gebeten:

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Die bisherigen Instrumente der 1995 eingeführten Pflegeversicherung scheinen nicht ausgereicht zu haben: Pflegebedürftige Menschen müssten im Durchschnitt umgerechnet ein Fünftel ihrer anfallender Kosten selbst tragen. Auch die Dynamisierungsregel vom Jahr 2008 greife zu kurz. Eine Orientierung an der Inflationsrate im Drei-Jahres-Rhythmus lasse die Kosten außer acht, die im Pflegesektor gut zwei Drittel ausmachen würden: die Personalkosten.

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Damit Bedürftige nicht weiterhin einen hohen Eigenanteil zahlen müssen, fordern Interessenverbände eine Dynamisierung der Pflegekosten. Das Vorhaben, Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung anzupassen, wie der Schwarz-Rote Koalitionsvertrag von März 2018 festhält, müsse dazu bestimmte Punkte berücksichtigen. So solle die Dynamisierung  anhand von Inflation jährlich erfolgen, um der Geschwindigkeit dieser Kostenentwicklung standzuhalten. Daneben sei die Lohnkostenentwicklung entscheidend, da sie mehr als die Hälfte der Gesamtkosten ausmache. Außerdem müsse der seit 1995 bereits entstandene Kaufkraftverlust unmittelbar durch eine einmalige Anpassung ausgeglichen werden, da mangelnde Dynamisierung Pflegebedürftige schon viel Geld gekostet habe.

Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen (§ 118 SGB XI)

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