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Zivilgesellschaft

Im Februar wurde Prof. Kathrin Reetz von der Uniklinik RWTH Aachen mit einem Preisgeld in Höhe von 50.000€ für weitere Forschungszwecke ausgezeichnet. Die Professorin forscht seit Jahren bzgl. der Alzheimer-Krankheit.

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Die Erwin-Niehaus-Stiftung der Alzheimer Forschung Initiative e.V. zeichnete die Aachener Professorin Prof. Kathrin Reetz am 15.02.2019 mit dem Erwin-Niehaus-Preis aus. Grund dafür sind die Forschungen der 41-jährigen zu der Krankheit Alzheimer. Schwerpunkt der Forschungen sind die Zusammenhänge zwischen Alzheimer und Gefäßproblemen.

Stifter Erwin Niehaus wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Erfolge in der Alzheimer-Forschung entstehen aus der Grundlagenforschung an Universitäten. Damit Alzheimer eines Tages eine heilbare oder vermeidbare Krankheit wird, engagieren wir uns seit Jahren gemeinsam mit der Alzheimer Forschung Initiative. Wir freuen uns, dass wir mit Kathrin Reetz eine innovative Forscherin unterstützen können, deren Projektergebnisse direkt den Alzheimer-Patienten zu Gute kommen werden“. Preisträgerin Prof. Kathrin Reetz äußerte selber: „Das Engagement der Düsseldorfer Erwin Niehaus Stiftung ermöglicht dieses Forschungsprojekt. Dafür bedanke ich mich herzlich. So kommen wir dem Ziel, die Alzheimer-Krankheit besser zu verstehen und auch die individualisierte Therapie zu verbessern, ein Stück näher.“

Alzheimer ist die häufigste Form von Demenz. In Deutschland erkranken jährlich etwa 200.000 Menschen an der Krankheit. Es ist zwar bereits möglich, den Krankheitsverlauf zu verzögern, allerdings muss die Krankheit dafür früh erkannt zu werden. Um weitere medizinische Behandlungs- und Vorsorgemöglichkeiten zu entwickeln, sind weitere Forschungen notwendig. Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. unterstützt als gemeinnütziger Verein daher immer wieder Forschungsprojekte, die sich der Alzheimer-Erkrankung widmen. Der Erwin-Niehaus-Preis der Initiative wird alle drei Jahre vergeben.

Eine vollständige Pressemappe mit weiteren Informationen zu der Krankheit, der Forschungsinitiative oder der Preisträgerin finden Sie hier.

Bereits im Januar wurde auch Alzheimer-Forscher Dr. Matthias Megges von der Charité – Universitätsmedizin Berlin mit dem Helga und Dieter Steinle-Preis ausgezeichnet und erhielt für sein Forschungsprojekt „Entzündungen bei der Alzheimer-Krankheit verhindern“ ein Preisgeld in Höhe von 40.000€. Ausgewählt wurde das Projekt vom wissenschaftlichen Beirat der Alzheimer Forschung Initiative e.V..

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Unter dem sogenannten dritten Geschlecht werden grundsätzlich Menschen verstanden, die sich weder als Mann noch als Frau geschlechtlich definieren können. Künftig gibt es nun in Deutschland die Möglichkeit, ein drittes Geschlecht unter der Bezeichnung „divers“ anzugeben. In diesem Artikel erklären wir, wie es zu der Entscheidung kam und was sie bedeutet.

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Am 13.12.2018 beschloss der Deutsche Bundestag mit der Einführung des Begriffes „divers“ eine Änderung des Personenstandrechts (PStR). Demnach kann künftig bei der Beurkundung der Geburt eines Kindes neben „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ angegeben werden. Darüber hinaus kann auch später im Leben, in der weiteren Entwicklung der Geschlechtsidentität, „divers“ nachträglich in die Geburtsurkunde eingetragen werden.


Was bedeutet „divers“?

Unter dem „dritten Geschlecht“ bzw. „divers“ werden, wie oben genannt, Menschen verstanden, die sich weder dem „männlichen“ noch dem „weiblichen“ Geschlecht zuordnen lassen. Diese häufig als „intergeschlechtlich“ oder „intersexuell“ bezeichneten Menschen sind zum Beispiel mit nicht klar dem binären Geschlechtersystem zuzuordnenden Geschlechtsmerkmalen geboren worden. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass Neugeborene mit beiden Geschlechtsmerkmalen, dem männlichen und weiblichen, zur Welt kommen. In der Regel wurde eines der beiden Merkmale dann durch medizinische Eingriffe entfernt. Das führte dazu, dass sich diese Menschen mit dem von Ärzt/innen definierten Geschlecht häufig unwohl fühlten. In den Fällen, in denen nicht operativ eingegriffen wurde, war es bislang bereits möglich, die Nennung eines Geschlechts in der Geburtsurkunde wegzulassen. Eingetragen wurde dann nur ein „X“, was das Nicht-Vorhandensein eines Geschlechts suggeriert. Da Menschen ohne klar definiertes Geschlecht allerdings nicht kein Geschlecht haben, sondern nur ein bislang gesetzlich nicht definiertes, hat sich nun der Begriff „divers“ etabliert.

Neben einer bei der Geburt direkt erkennbaren Intersexualität gibt es auch Menschen, die sich später erst, beispielsweise in der Pubertät, in ihrem Körper unwohl fühlen und sich nicht als Mann oder Frau verstehen. Allerdings ist in der beschlossenen Änderung des Personenstandrechts vorgeschrieben, dass es für die formale Änderung des Geschlechts ein ärztliches Attest oder eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden muss. Die einfache Aussage der Betroffenen reicht damit nicht aus. Dieser Aspekt wird von vielen Parteien und Verbänden kritisiert, da es einer wirklichen geschlechtlichen Selbstbestimmung entgegenstehe.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass in Deutschland etwa 160.000 Menschen intersexuell sind.


Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Bereits im Oktober 2017 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die reine Einordnung der Geschlechter in „männlich“ oder „weiblich“ grundgesetzwidrig sei: „Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.“ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dem Gesetzgeber damals bis zum 31.12.2018 Zeit gegeben, dass Personenstandsrecht im Sinne des Rechtsbeschlusses zu ändern. Mit der Entscheidung des Bundestages ist die Forderung des Verfassungsgerichtes nun umgesetzt worden.


Positionen der Parteien

Beschlossen wurde die Gesetzesänderung mit den Stimmen der Großen Koalition (SPD und CDU/CSU), die eine entsprechende Änderung, auch im Hinblick auf die Entscheidung aus Karlsruhe, bereits im Koalitionsvertrag festhielt. Enthalten haben sich die Grünen und die FDP, dagegen stimmten Die Linke sowie die AfD.

Die AfD lehnt eine Diskussion über alternative Geschlechterkategorien generell ab. Beatrix von Storch (AfD) begründete die Ablehnung der Änderung in der Plenardebatte u.a. mit den Worten: „Ein objektiv bestimmbarer Sachverhalt wird zu einer Sache der persönlichen Befindlichkeit. Das ist der Sieg des Irrationalismus über die Vernunft.“

Auch die Linke stimmte gegen den Gesetzentwurf, allerdings aus anderen Gründen. Sie begrüßt eine Debatte über alternative Geschlechter und kritisierte am Entwurf beispielsweise die Notwendigkeit eines ärztlichen Attests: „Die gängige Praxis, dass sich Betroffene mehrfach von Ärzten begutachten lassen mussten, hat genug Leid verursacht und auch unnötig Geld gekostet. […] Weil die Aufgabe, die zu erfüllen war, aus unserer Sicht wenig umgesetzt wurde, lehnen wir den Gesetzentwurf ab.“

Die FDP enthielt sich, auch sie kritisierte eine nicht wirklich umgesetzte geschlechtliche Selbstbestimmung: „Sie versäumen die große Chance auf eine umfassende Reform, die die Korrektur des Geschlechtseintrags nicht allein auf medizinisch anerkannte intergeschlechtliche Menschen reduziert, und Sie wiederholen die Fehler des Transsexuellengesetzes, indem Sie an dieser Stelle erneut auf externe Begutachtungen und Atteste verweisen. Das ist kein Respekt vor geschlechtlicher Vielfalt, sondern das ist eine Gängelung trans- und intersexueller Menschen.“, äußerte sich Jens Brandenburg (FDP) im Bundestag. In eine ähnliche Richtung gingen die Grünen, die einen Änderungsantrag einbrachten, der die Streichung des vorgeschriebenen ärztlichen Attests forderte. Der Änderungsantrag fand allerdings keine Mehrheit.

Das vollständige Plenarprotokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.12.2018 finden Sie hier.


Auswirkungen der Gesetzesänderung

Neben der individuellen Auswirkung, dass Menschen, die sich nicht klar als „männlich“ oder „weiblich“ definieren können, dieses auch formal eintragen lassen können, ergeben sich auch weitere Rechtsfolgen aus dem Beschluss. Da es sich bei dem Begriff „divers“ nun um eine rechtsgültige Geschlechterkategorie handelt, muss diese auch als solche genannt werden. Das wirkt sich beispielsweise auf Stellenanzeigen aus, die künftig neben „m“ für männlich und „w“ für weiblich auch ein „d“ für divers nennen müssen (also m/w/d). Wird das nicht beachtet, entsteht daraus ein Klagegrund, wodurch sich das jeweilige Unternehmen rechtlich angreifbar machen kann.


Weitere Stellungnahmen

Das Thema eines dritten Geschlechts bleibt gesellschaftlich umstritten. Einigen geht der Bundestagsbeschluss überhaupt nicht weit genug, andere lehnen eine Einführung einer zusätzlichen Geschlechterkategorie grundsätzlich ab. Von größeren Verbänden und Organisationen wird der Beschluss allerdings als erster Schritt positiv aufgenommen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme des Paritätischen, des Lesben- und Schwulenverbandes, pro familia und weiteren heißt es beispielsweise: „Es ist ein Meilenstein, dass wir in Deutschland bald einen nicht-binärgeschlechtlichen bzw. dritten Geschlechtseintrag haben werden. Intergeschlechtlichen Menschen wird damit das gleiche Recht auf Anerkennung und Sichtbarkeit zugesprochen und ein Leben in dem für sich richtigen Geschlecht endlich ermöglicht. Wir begrüßen ausdrücklich den an Vorstellungen der betroffenen Menschen ausgerichteten Begriff ‚divers‘.“ Allerdings dürfe die Gesetzesänderung nur ein erster Schritt sein: „Gleichwohl reichen die bisherigen Regelungsentwürfe nicht aus, um ausreichend den Schutz der geschlechtlichen Identität sicherzustellen.“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Die Verbände fordern u.a. die Streichung der medizinischen Nachweispflicht eines dritten Geschlechtes. Die ganze Stellungnahme können Sie hier herunterladen.

Auch die Süddeutsche Zeitung begrüßt den Beschluss. In einem Kommentar von Ulrike Heidenreich vom 14.12.2018 ist zu lesen: „Die gesetzliche Einführung des Wortes ‚divers‘ ist überfällig, um zu zeigen, dass Vielfalt normal ist. Denn noch immer lassen verunsicherte Eltern Kinder operieren, wenn deren Geschlechtsmerkmale verwirren. Oft geschieht dies ohne medizinische Notwendigkeit.“ Allerdings wird auch hier Kritik an der medizinischen Nachweispflicht formuliert: „So hat der Bundestag mit dieser Änderung des Personenstandsrechts zwar einen wichtigen Schritt getan, traut der Sache jedoch selbst nicht ganz. Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen oder die Empfindung haben, im falschen Körper zu leben, müssen nämlich weiterhin mit Attest oder eidesstattlicher Versicherung beim Standesamt vorsprechen, um ihren Eintrag ändern zu lassen. Das ist Fremdbestimmung, das ist übergriffig.“

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Nachdem der Rechts- und Sozialausschuss eine schriftliche Anhörung zu der Forderung nach einer bürgerfreundlicheren Sprache beschloss, reichten Organisationen und Verbände ihre Stellungnahmen ein. Eine Übersicht finden Sie in diesem Artikel.

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Über die Hintergründe der Debatte berichteten wir im gestrigen Beitrag, hier sind einige Auszüge der Stellungnahmen zusammengestellt.

Der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt die Debatte um barrierefreie Sprache:

„Amtliche Bescheide haben meist direkte Auswirkungen auf die Lebenssituation der Betroffenen. Wenn solche Bescheide aufgrund von schwer verständlichen Formulierungen nur unvollständig oder falsch verstanden werden, kann dies weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen. Dies gilt es zu vermeiden. Daher begrüßt und unterstützt der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. das Bestreben nach einer bürgerfreundlichen und verständlichen Sprache in der Verwaltung ausdrücklich.“

Ebenso Lothar Wiegand, aus dessen Stellungnahme wir im vorherigen Artikel bereits zitierten. Wiegand ist stellvertretender Pressesprecher des Brandenburger Innenministeriums und seit über 25 Jahren Übersetzer von unverständlichen Verwaltungstexten. Er spricht bei der Thematik von barrierefreier Sprache von einer Stärkung der Demokratie und nimmt sich in seiner Stellungnahme ein Beispiel an Schweden:

  1. „Es stärkt die Demokratie, sich konsequent für eine verständliche Amtssprache einzusetzen. Schweden machte folgende Erfahrung:
  2. Das Vertrauen der Menschen in den Staat wächst, wenn dieser verständlich kommuniziert.
  3. Es stärkt die staatlichen Institutionen, wenn staatliches Handeln besser verstanden wird.
  4. Staatliches Handeln wird eher akzeptiert, auch wenn es in persönliche Lebenswelten eingreift.
  5. Staatliche Institutionen sind leichter kontrollierbar und das stärkt den Zusammenhalt der Gesellschaft.
  6. Die Verwaltung wird effizienter.
  7. Nicht zuletzt sind dadurch die Beschäftigten des staatlichen Sektors motivierter, gute Arbeit zu leisten.“

Weitere Unterstützung für den Antrag gab es auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord oder der Lebenshilfe Schleswig-Holstein.

Das Ausbildungszentrum für Verwaltung (AZV) in Altenholz weist jedoch darauf hin, dass „das Thema bürgerfreundliche und verständliche Sprache […] den Studierenden an der Fachhochschule fachbereichsübergreifend bereits seit mehreren Jahren nahegebracht“ werde.

Der Deutsche Verein der blinden und sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (dvbs) begrüßt die Bestrebungen allerdings auch im Hinblick auf Sehbehinderte: „Auch aus der besonderen Sicht von blinden und sehbehinderten Menschen ist die Verwendung verständlicher Sprache zu begrüßen […]. Verständliche, kurze Formulierungen, die sich auf das Wesentliche beschränken, sind deutlich leichter zu lesen.“

Eine Übersicht über alle Verbände, Organisationen oder Einzelpersonen, die von den Parteien benannt und damit um Stellungnahme gebeten wurden, finden Sie hier.

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Bereits Ende vergangenen Jahres brachte die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag ein, der die Verwendung von „bürgerfreundlicher Sprache“ in der Kommunikation zwischen Ämtern und Bürger/innen fordert. Landtag und Ausschüsse begrüßen die Initiative.

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„Warum benutzen wir nicht einen kleinen gemeinsamen Nenner, eine klare verständliche und natürlich rechtssichere Sprache?“, fragt SPD-Fraktionsvorsitzende Birte Pauls in der Beratung des Landtages im November. „Sie hat für alle Vorteile. Sie reduziert Nachfragen und damit Arbeitsbelastung. Sie ermöglicht ein bürgerfreundliches Kommunizieren.“

Die SPD-Fraktion forderte im Vorfeld der Debatte mittels eines Antrags „Bürgerfreundliche und verständliche Sprache in der Verwaltung [zu] fördern“. In der Antragsbegründung heißt es: „Viele Menschen haben Schwierigkeiten, amtliche Bescheide, die meist direkte Auswirkungen auf ihre Lebenssituation haben, zu verstehen. Dabei kann es weitreichende Konsequenzen haben, wenn behördliche Entscheidungen schwer verständlich formuliert sind.“

Auch die anderen Fraktionen des Landtags begrüßten die Stoßrichtung des Antrags. “Bürgerinnen und Bürger müssen Amtshandeln und Amtssprache verstehen. Das ist ihr Recht.“, äußerte sich beispielsweise Landesinnenminister Grote (CDU) in der Plenardebatte. Verfolgt wurde die Debatte unter anderem auch von Mitgliedern des Seniorenbeirates Bad Schwartau, die von der Besuchertribüne aus das Geschehen beobachteten. Gerade auch Senior/innen würden von einer barrierefreien Sprache profitieren können.

„Der Antrag der SPD Landtagsfraktion bedeutet nichts anderes als eine Revolution der Amtssprache. Eine derart weit gehende Verpflichtung für alle Ministerien einer Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden ist mir bisher in Deutschland nicht bekannt. Voraussetzung für einen Erfolg ist, dass der Antrag ernst genommen und konsequent umgesetzt wird“, schreibt Lothar Wiegand, stellvertretender Pressesprecher des Brandenburger Innenministeriums und Übersetzer von unverständlichen Verwaltungstexten, in einer Stellungahme. „Zu beachten ist aber: Hier wird ein sehr großes Projekt angeschoben. Ein mehrjähriger Prozess würde beginnen, der erhebliche Ressourcen erfordert - personell und finanziell. Dennoch ist dieser Vorstoß uneingeschränkt zu unterstützen. Er würde langfristig nicht nur die Verwaltung effizienter machen, sondern auch die demokratische Grundordnung der Gesellschaft stärken.“

Zusätzlich zu dem SPD-Antrag war ein Bericht der Landesregierung über barrierefreie Informationen zur Kommunalwahl Gegenstand der Parlamentsdebatte. Darin reflektiert die Regierung Erfahrungen aus der Verwendung barrierefreier Materialien zu Kommunalwahlen. In dem Bericht heißt es unter anderem: „Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein gutes Internetangebot rund um das Thema Wahlen – verbunden mit der offensiven Aussendung von Informationsheften – positive Resonanz hervorgerufen hat. Negative Reaktionen konnten vermieden werden.“ Beide Dokumente – sowohl der Antrag als auch der Bericht – sind einstimmig in den Rechts- und Sozialausschuss überwiesen worden. Die Ausschüsse beschlossen eine schriftliche Anhörung, wodurch diverse Organisationen ihre Stellungnahmen einreichten.

Eine Übersicht über die Stellungnahmen finden Sie im morgigen Artikel.

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Auf mehreren Demonstrationen in letzter Zeit waren Schilder mit der Aufschrift „Omas gegen Rechts“ zu sehen. Die ursprünglich aus Österreich stammende seniorenpolitische Initiative, die sich gegen Rassismus engagieren will, hat auch Norddeutschland erreicht.

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Besonders in Hamburg gingen die „Omas gegen Rechts“ häufiger auf die Straße, zum Beispiel auf der antirassistischen „We’ll come united“-Demonstration oder auf der „Seebrücken-Demo“, wie die Hamburger Morgenpost berichtet. Die Bewegung „Seebrücke“ setzt sich unter anderem für eine Entkriminalisierung von Seenotrettung und Solidarität mit Geflüchteten ein.

In Zeiten von wachsendem Rassismus wollen sich auch Seniorinnen daran beteiligen, diesem etwas entgegenzusetzen. Dörte Schnell, Mitbegründerin von „Omas gegen Rechts“, wird in der Mopo mit dem Satz zitiert: „[…] Noch können wir hinausgehen und unsere Meinung sagen, diese Chance müssen wir nutzen.“ In der Facebook-Gruppe der „Omas gegen Rechts“ Hamburg, in der mittlerweile über 200 Menschen Mitglied sind, heißt es in der Selbstbeschreibung: „Es geht um die Erhaltung der parlamentarischen Demokratie in einem gemeinsamen Europa, um den Einsatz für die gleichen Rechte aller in Deutschland lebenden Frauen, Männer und Kinder, um die sozialen Standards, die von Eltern und Großeltern zum Teil bitter erkämpft wurden, um den Respekt und die Achtung gegenüber anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern unabhängig von ihrer Religion und ethnischer Zugehörigkeit u.v.m. Dabei müssen die bedrohlichen Entwicklungen wie Antisemitismus, Rassismus, Frauenfeindlichkeit und Faschismus erkannt, benannt und im Konkreten auch der politische Widerstand und die Bewusstseinsbildung organisiert werden. Die ältere Frau als öffentliche politische Kraft ist nicht in unserem kollektiven Bewusstsein gespeichert. Deshalb müssen Frauen öffentlich auftreten, nicht als Einzelperson und Ausnahme, nicht als Star, sondern als Gruppe, die auffällt.“

Die Initiative ist nicht auf Hamburg beschränkt. Die Idee ist aus einer Facebook-Gruppe entstanden, die unter selbigem Namen in Österreich ins Leben gerufen wurde. In Deutschland gab es bereits ein Vernetzungstreffen in Kassel, nun haben sich die „Omas gegen Rechts“ auch in Hannover gegründet.

Kürzlich berichtete auch der Norddeutsche Rundfunk über die Engagierten, zu dem Artikel und dem Rundfunkbeitrag gelangen Sie hier.

Die Initiative ist auch mit einer eigenen Internetseite vertreten, auf der neben Kontaktdaten auch über aktuelle Aktivitäten berichtet wird.

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Alter wird in der Alltagssprache häufig negativ dargestellt. Das Bild vom aktiven Altern hat diesem ein positives Bild gegenübergestellt, jedoch wird auch hier der Kontrast zwischen positiver Aktivität und scheinbar negativer Passivität beibehalten.

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Die vorliegenden Literaturhinweise, welche die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen zusammengestellt hat, gehen genauer auf den Zusammenhang zwischen Sprache und Altersbilder ein.

Ein mit dem Thema verwandtes Werk aus diesem Jahr stammt von Liat Ayalon und Clemens Tesch-Römer und trägt den Titel "Contemporary Perspectives on Ageism". Es ist derzeit als OpenAccess online frei verfügbar.

Es folgen eigenständige Werke:

Atteneder, Helena (2017): Mediale Konstruktionen von Alter und Generation. Erkenntnisse einer transdisziplinären Stereotypenforschung.

Duszak, Anna / Okulska, Urszula (Hrsg., 2011): Language, culture and the dynamics of age.

Hanisch, Horst (2017): Senioren-Knigge 2100. Die Generation Erfahrung. Auf dem Weg ins Alter - vom sozialen Umfeld profitieren. Verständnis zwischen den Generationen.

Mann, Kristina (2015): Bilder des Alter(n)s. Der metaphorische Charakter des "Seniorentellers" im Schnittbereich von Gerontologie und Soziolinguistik. Eine qualitative Analyse.

Neuland, Eva (Hrsg., 2015): Sprache der Generationen.

Storlie, Timothy A. (2015): Person-centered communication with older adults. The professional provider's guide.

Thiesemann, Rüdiger (Hrsg., 2018): Mit älteren Menschen kommunizieren. Ein Praxisleitfaden für Gesundheitseinrichtungen.

Von Scheurl-Defersdorf, Mechthild. R. (2017): Wir sind füreinander da. Bewusste Sprache in der Pflege.


Folgende Beiträge sind in Herausgeberbänden erschienen:

Fiehler, Reihard / Thimm, Caja (1998): Das Alter als Gegenstand linguistischer Forschung. Eine Einführung in die Thematik. In: Fiehler, Reihard / Thimm, Caja (Hrsg.): Sprache und Kommunikation im Alter, S. 7-17.

Göckenjan, Gerd (2010): Vom Greis zum Rentner. Alter als soziale Leistung. In: Geipel, Martin (Hrsg.): Lebensalter und Recht, S. 187-206.

Heaslip, Vanessa (2013): Vulnerability and old age. In: Barker, Sue (Hrsg.): Caring for older people in nursing, S. 45-67.

Kojer, Marina (2017): Kommunikation und respektvoller Umgang mit älteren Menschen. In: Pinter, Georg / Likar, Rudolf / Kada, Olivia / Janig, Herbert / Schippinger, Walter / Cernic, Karl (Hrsg.): Der ältere Patient im klinischen Alltag, 105-118.

Phelan, Amanda (2018): Researching ageism through discourse. Contemporary perspectives on ageism. L. Ayalon, Liat and Tesch-Römer, Clemens (Hrsg.): Cham: Springer International Publishing: 549-564.

Scholta, Margit (2014): Wortgewalt. In: Humer, Brigitte (Hrsg.): Gewalt an alten Menschen, S. 47-71.

Westerhof, G. J. (2011). "Green and Gray": an educational program to enhance contrast between younger and older adults by means of lifestories. In: Kenyon, Gary M. / Bohlmeijer, Ernst / Randall, William Lowell (Hrsg.): Storying later life, S. 307-318.


Es widmen sich auch einige Artikel in Fachzeitschriften dem Zusammenhang zwischen Altersbildern und Sprache:

Amrhein, L. (2013): Die soziale Konstruktion von "Hochaltrigkeit" in einer jungen Altersgesellschaft. Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, S. 10-15.

Becker, Stefanie (2015): Komm, Frau Müller, jetzt gehen wir aufs Hüüsli". Altersstereotype in der Kommunikation mit älteren Menschen. NOVAcura, S. 14-16.

Böhme, Grit (2016): Erwachsen sein und erwachsen werden. Altersstereotype junger Radiohörer/-innen im Vergleich. Medien & Altern, S. 97-102.

Dixon, Jenny (2012): Communicating ageism. Exploring stereotypes of age and sexuality in the workplace. Research on aging, S. 654-669.

Gendron, Tracey / Welleford, Ayn / Inker, Jennifer / White, John T. (2016): The language of ageism. Why we need to use words carefully. The gerontologist, S. 997-1006.

Kessler, Eva-Marie / Bowen, Catherine E. (2015): Images of aging in the psychotherapeutic context. A conceptual review. GeroPsych, S.  47-55.

Levy, Becca R. / Chung, Pil H. / Bedford, Talya (2014): Facebook as a site for negative age stereotypes. The gerontologist, S. 172-176.

Moyse, Evelyne / Beaufort, Aline / Brédart, Serge (2014): Evidence for an own-age bias in age estimation from voices in older persons. European journal of ageing, S. 241-247.

Österholm, Johannes H. / Samuelsson, Christina (2015): Orally positioning persons with dementia in assessment meetings. Ageing and society, S. 367-388.

Searing, Caroline / Zeilig, Hannah (2017): Fine lines. Cosmetic advertising and the perception of ageing female beauty. International journal of ageing and later life, S. 7-36.

Von Bönninghausen, Inge. (2012): Nicht-Mann und nicht-jung. Wie alte Frauen verschwinden. Zeitschrift "Frauenrat : Informationen für die Frau", S. 7-9.

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Die achte Altersberichtskommission der Bundesregierung hat am 23.08.2018 ihre Arbeit aufgenommen. „Ältere Menschen und Digitalisierung“ soll das kommende Schwerpunktthema sein.

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Seit 1993 wird in jeder Legislaturperiode ein Bericht zur Lage der älteren Generation in Deutschland veröffentlicht. Diese Berichte dienen unter anderem als Grundlage zur Planung und Gestaltung von seniorenpolitischen Zielen. Erarbeitet werden die Berichte von sog. Sachverständigenkommissionen.

Diese zehnköpfige Kommission hat nun ihre Arbeit aufgenommen. Schwerpunktthema des Achten Altersberichts wird die Digitalisierung im Alter sein. Aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht hervor: „Die Sachverständigenkommission zur Erstellung des Achten Altersberichts der Bundesregierung soll herausarbeiten, welchen Beitrag Digitalisierung und Technik zu einem guten Leben im Alter leisten können und welchen Nutzen und Mehrwert dies für ältere Menschen hat.“

Die für den Bericht zuständige Bundesministerin Giffey wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Ich bin überzeugt, dass in der Digitalisierung viele Chancen auch für ein gutes Älterwerden stecken: mehr Sicherheit, mehr Lebensqualität, mehr Kontakte und auch mehr Möglichkeiten, trotz Beeinträchtigungen mitten im Leben zu bleiben. Aber wie kann das ganz konkret gelingen? Und was muss die Politik dafür tun? Auf diese Fragen werden uns die Expertinnen und Experten der Achten Altersberichtskommission Antworten liefern.“

Der Bericht soll zum November 2019 fertiggestellt sein und dann dem Parlament und der Öffentlichkeit vorgelegt werden.

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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) hat die Dokumentation des diesjährigen Fürsorgetages veröffentlicht. Das Motto des 81. Fürsorgetages hieß "Zusammenhalt stärken - Vielfalt gestalten" und fand in Stuttgart vom 15. bis zum 17.05.2018 statt.

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Auf der Seite des DV finden Sie die Dokumentationen der einzelnen Veranstaltungen sowie Filmaufnahmen, Bilder und Redebeiträge. Interessierte können dort auch Berichte über die Fürsorgetage der letzten Jahre finden.

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Das Grundgesetz (Art. 3, Abs. 1) besagt, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Dies sollte Menschen unter Anderem vor Altersdiskriminierung schützen – im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird dies sogar spezifisch aufgeführt: Insbesondere im Arbeits- und Berufsleben sowie im Bereich des Zivilrechts dürften Menschen nicht aufgrund ihres Alters diskriminiert werden.

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Im Rahmen dieser Maßnahmen bleibe jedoch weiterhin Spielraum auf Basis von Alter zu diskriminieren, so berichtet Dr. Heidrun Mollenkopf, Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft für Seniorenorganisationen (BAGSO) und der Europäischen Plattform älterer Menschen in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Betreffend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gäbe es nicht nur eine Reihe von Ausnahmen und Rechtfertigungsmöglichkeiten für Ungleichbehandlung, gleichzeitig sei der Anwendungsbereich zu ungenau und gerade im Fall versicherungsmathematischen Kalkulation fehle es oftmals an Einsicht- und Nachvollziehbarkeit. Auch im Arbeitsrecht sei der Schutz vor Diskriminierung nicht oder nicht ausreichend gewährleistet, zu viele gesetzliche „Schlupflöcher“ ließen diese noch zu.

Teilweise unbewusste, negative Altersbilder könnten Ursache für diese Benachteiligungen sein. Beispielsweise keine Flexibilität, mangelnde Kompetenzen und Unfähigkeit Technik zu bedienen wird vielen Älteren zugemessen, dabei bleibe außeracht, dass diese Faktoren – wie stets – von Person zu Person unterschiedlich seien.

Tatsächlich also sei der rechtliche Schutz für Ältere in bestimmten Bereichen noch nicht ausreichend gewährleistet: Alter als Diskriminierungsmerkmal müsse – in allen Lebensbereichen – ausdrücklich verboten, und die Inhalte des Gesetzes ausgereift werden. Auch an der negativen Stigmatisierung des „Alt-seins“ müsse man arbeiten.

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In der Hospizarbeit sind zahlreiche Menschen im Ehrenamt aktiv. Durch diese wichtige Tätigkeit kann Menschen im Sterbeprozess bzw. in der Sterbevorbereitung der wichtige menschliche Kontakt geboten werden. Auch in der Fachliteratur wurde sich in den letzten Jahren dem Thema gewidmet.

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Aus diesem Anlass stellte die Bibliothek des Deutschen Zentrums Altenhilfe aktuelle Literaturhinweise zum Thema zusammen. Mehr zur Hospizarbeit erhalten Sie bei dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband. In Schleswig-Holstein ist der Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein ein kompetenter Ansprechpartner.

Folgende Bücher können zu dem Thema von Interesse sein:

Bergmann, Dorothea / Kittelberger, Frank (2016): Die Schätze des Alters heben. Wie das Älterwerden die Hospizbewegung verändert.

Meyer, Stefan / Hecke, Marcus: Curriculum (2017): Aufbaukurs für ehrenamtliche Hospizbegleiter in der Behindertenhilfe.

Schwenk, Gertrud / Heimerl, Katharina (2017): Pflegeheim und Hospizdienst: Kooperation in Spannungsfeldern. Zusammenwirken zweier Organisationstypen - eine qualitative Studie.


Folgende Artikel finden Sie in der Zeitschrift "Die Hospizzeitschrift" aus dem Jahr 2017:

  • Gratz, Margit / Roser, Traugott: Spiritual Care als ehrenamtliche Kompetenz in der Hospizarbeit, Nr. 1, S. 25-33.
  • Klie, Thomas: Zivilgesellschaft und ihre Bedeutung für Palliative Care, Nr. 3, S. 12-17.
  • Raischl, Josef: Bedeutung der Ehrenamtlichen in der Hospizarbeit aus der Perspektive Sozialer Arbeit, Nr. 2, S. 12-17.

Folgende Artikel finden Sie in der Zeitschrift "Die Hospizzeitschrift" aus dem Jahr 2018, Heft Nr. 1:

  • Begemann, Verena: Empathie - Vertrauensperson - Stille und Schweigen. Ehrenamtliche über ihre Haltung, Rolle und schwierige Begleitungssituationen, S. 12-17.
  • Hardinghaus, Winfried: Hospizarbeit zwischen bürgerschaftlichem Engagement und Institutionalisierung, S. 6-11.
  • Heiß, Kathrin / Nauck, Friedemann: Hospizbegleitung im Krankenhaus - neue Herausforderungen für die Befähigung Ehrenamtlicher? S. 44-48.
  • Pelttari, Leena: Ehrenamtlich engagiert in Europa. Entwicklung der europäischen Charta zum Ehrenamt in Hospiz und Palliative Care, S. 18-24.

Es finden sich auch einzelne Beiträge in Sammelwerken oder weiteren Fachzeitschriften zu dem Thema:

Fringer, André / Otto, Ulrich (2016): Freiwilligenmanagement bei zu Hause gepflegten Demenzerkrankten. In: André Fringer (Hrsg.): Palliative Versorgung in der Langzeitpflege: Entwicklungen, Möglichkeiten und Aspekte der Qualität, S. 233-253.

Napiwotzky, Annedore (2017): Mitmenschlichkeit als Leitmotiv. Freiwillige prägen das Hospizkonzept. In: Barbara Steffen-Bürgi / Erika Schärer-Santchi / Diana Staudacher / Settimio  Monteverde (Hrsg.): Lehrbuch Palliative Care, S. 92-100.

Allen, Rebecca S. / Azuero, Casey B. / Csikai, Ellen L. / Parmelee, Patricia A. / Jung Shin, Hae (2016): „It was very rewarding for me ...“. Senior Volunteers Experiences with implementing a reminiscence and creative activity intervention. The Gerontologist, Nr. 2, S. 357-367.

Hardinghaus, Winfried (2017): Ohne Ehrenamt geht es nicht! Ehrenamtliches Engagement in Hospizarbeit und Palliativversorgung. Dr. med. Mabuse, Nr. 229, S. 33-34.

Schneider, Werner (2017): Bürgerbewegte Ehrenamtlichkeit in der Betreuung am Lebensende. Herausforderungen, Probleme, Perspektiven. Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Nr. 1, S. 69-75.

Walshe, Catherine (2016): Ehrenamt in der Hospiz- und Palliativversorgung und Forschung. Was wissen wir und wohin sollte die Reise gehen? Die Hospiz-Zeitschrift, Nr. 3, S. 30-35.

Walter-Hamann, Renate (2016): Ambulante Hospizdienste bekommen Rückenwind. Neue Caritas, Nr. 8, S. 28-30.

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