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Gesundes Leben

Wir berichteten bereits im Sommer über den Bericht, in dem etwa 1000 Telefonbefragungen zu Bedarfen und Bedürfnissen älterer Türkeistämmiger in Deutschland im Hinblick auf das Leben im Alter ausgewertet wurden. Nun ist in der Zeitschrift "Forschung Aktuell" ein zusammenfassender Artikel erschienen.

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Den kompletten Bericht können Sie hier einsehen. Die Zusammenfassung steht Ihnen ebenfalls kostenfrei zur Verfügung.

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Kostenfalle Zahn

12. Dezember 2017

Das neue Informations- und Beschwerdeportal „Kostenfalle-Zahn.de“ der Verbraucherzentralen verfolgt das übergeordnete Ziel der Aufdeckung von Missständen im Rahmen der zahnärztlichen sowie kieferorthopädischen Behandlung. Informationen rund um das Thema Zahn werden Ihnen u.a. in folgenden Rubriken geliefert:

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  • Gut zu wissen
  • Zahnvorsorge
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie

Für Ihre Beschwerden gibt es eine eigene Rubrik sowie eine Pinnwand, auf der eingereichte Beschwerden veröffentlicht wurden. Weiterhin verfügt das Portal über ein Diskussionsforum und ein Glossar. Damit verfolgt das Portal die drei Anliegen des Informierens, des Beschwerens und des Diskutierens. Eine Förderung erfolgt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Weitere Informationen finden Sie auf Kostenfalle-Zahn.de.

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Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel für das kommende Jahr verständigt und geeinigt. Die Verhandlungen über die Rahmenvorgaben Arznei- und Heilmittel für das Jahr 2018 sind abgeschlossen. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich in beiden Versorgungsbereichen auf steigende Ausgabenvolumina verständigt.

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Das Ausgabenvolumen bei Arzneimitteln erhöht sich um 3,2 Prozent beziehungsweise rund 1,2 Milliarden Euro. Verantwortlich für diese Steigerung seien vor allem Ausgaben für neuartige Arzneimittel gegen Krebs. Anders als früher werden viele dieser Therapien nun nicht mehr stationär, sondern zunehmend im ambulanten Sektor angeboten. Auch die neue Leistungspflicht der GKV für Therapien mit Cannabis führt zu höheren Ausgaben. Bei dieser Gesamtsumme handelt es sich aber nicht um eine abschließend definierte feste Größe. Der Grund: Weitere Anpassungsfaktoren wie Alter und Anzahl der Versicherten werden regional zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen verhandelt und können zu anderen Beträgen führen.

Bei den Heilmitteln rechnen die KBV und der GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr mit einer Steigerung des Ausgabenvolumens in Höhe von 3,9 Prozent, was circa 230 Millionen Euro entspricht. Hierbei ist die zum 01.01.2018 vorgesehene Einführung der Ernährungstherapie als neues Heilmittel berücksichtigt. Zudem gehen die Vereinbarungspartner davon aus, dass die Modellvorhaben zur sogenannten Blankoverordnung zu Mehrausgaben führen werden. Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung ist bislang unklar, ob und wie diese aus dem vertragsärztlichen Ausgabenvolumen herausgerechnet werden. Darüber hinaus werden wie bei Arzneimitteln auch insbesondere die Faktoren Zahl und Alter regional festgelegt. Allein bei den Heilmitteln wird außerdem die Preisentwicklung in den regionalen Verhandlungen bewertet.

Konkretisierende Dokumente und Links zu diesem Thema stehen Ihnen hier zur Verfügung.

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Mehr als die Hälfte aller Menschen würde zum Pflegefall. Aus diesem Grund empfiehlt die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen. Über die Tatsache, dass Bürger/innen immer älter werden, würde vergessen, dass dies an der voraussichtlichen Pflegebedürftigkeit der einzelnen Personen nichts ändere. Auch in Zukunft werde mehr als die Hälfte aller Menschen am Ende ihres Lebens zum Pflegefall.

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Darauf hat die BIVA am 1. Oktober, dem Tag der älteren Generation, hingewiesen.

Die zu erwartende Pflegebedürftigkeit werde von den meisten Menschen zu lange ignoriert und verdrängt. Das beklagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der BIVA. Erst dann, wenn der akute Fall eintrete und die Zeit drängt, beginnen die persönlich Betroffenen und ihre Angehörigen sich mit den damit verbundenen Veränderungen zu beschäftigen. Die Wahl der Pflegedienste oder stationären Einrichtungen erfolgt meist unter großem Druck, so dass eine sorgfältige Entscheidung kaum möglich ist. Die damit verbundenen gravierenden Lebensveränderungen lassen sich in der Regel nur sehr schwer korrigieren oder rückgängig machen.

Die BIVA empfiehlt allen Menschen, sich rechtzeitig mit der Frage der eigenen Pflegebedürftigkeit zu beschäftigen, die wohnortnahen Pflegeangebote zu prüfen und die möglichen stationären Einrichtungen sorgfältig auszuwählen. Auch die Frage der Finanzierung wird häufig nicht genügend ernst genommen. Pflegebedürftigkeit ist für viele Menschen ein Armutsrisiko. Die BIVA, bietet seit mehr als 40 Jahren Hilfestellung bei der Lösung dieser Fragen und berät Betroffene, um sie vor Fehlentscheidungen zu bewahren. Stegger weist in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Informationsmaterialien und den telefonischen Beratungsdienst der BIVA hin.

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In der Auflage 3/2017 der Zeitschrift „Archiv für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit“ mit dem Titel „Umsetzung der Pflegereform vor Ort“ geht es bezüglich der Pflegestärkungsgesetze und des damit eingeführten neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit inhaltlich um:

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  • die Erläuterung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen,
  • die Diskussion der Aufgaben und der Rolle der Kommunen,
  • die Vorstellung von Ansätzen bezüglich einer gelingenden Umsetzung in Form von quartiersbezogener Pflegeinfrastruktur, Pflegestützpunkten, Fachkräftegewinnung, Senior/innen-Technikberatung.

Die Autor/innen der sieben Fachartikel sind:

  • Martin Schölkopf und Heike Hoffer,
  • Jana Henneberger,
  • Christine Wilcken und Uda Bastians,
  • Bodo de Vries und Frauke Schönberg,
  • Elke Ahlhoff,
  • Sabine Kirchen-Peters und
  • Birgit Apfelbaum.

Hier stehen Ihnen detaillierte Informationen über die Zeitschrift zur Verfügung. Zudem können Sie sich diese dort bestellen.

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Der Hartmann-Pflegepreis 2017 - Einsendeschluss am 31.12.2017 - wird für den Schwerpunkt des Entlassungsmanagements verliehen. Angesprochen sind Erfahrungen, Projekte, Ideen und Lösungsansätze bezüglich Innovation und praktischer Umsetzbarkeit. Folgende Kriterien sind dabei von Interesse:

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  • Verbesserung des Entlassungsmanagements für die Patient/innen,
  • Einbezug pflegerischen Fachwissens,
  • Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit,
  • Überwindung von Widerständen und insbesondere
  • die sektorenübergreifende Zusammenarbeit.

Die Bewertung der Konzepte, von denen die drei besten Konzepte gewinnen, erfolgt durch eine unabhängige Jury, die sich in diesem Jahr aus folgenden Personen zusammensetzt:

  • Barbara Glasmacher: Abteilungsleitung Case Management / Sozialdienst im Klinikum Dortmund;
  • Suzanne Matthiä: Assistentin der PDL, Kliniken Köln – Krankenhaus Merheim;
  • Ulrike Döring: Vorstandsvorsitzende im Evangelischen Fach- und Berufsverband für Pflege und Gesundheit e.V.;
  • Michael Wipp;
  • Barbara Friesel: Paul Hartmann AG, Heidenheim.

Sie können als Gruppe oder als Einzelperson teilnehmen, sofern eine Tätigkeit in der stationären oder ambulanten Pflege vorliegt.

Konkretere Informationen zum Hartmann-Pflegepreis (z.B. Form des Beitrages, Kontaktangaben, Preishöhe etc.) können Sie der Homepage entnehmen.

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Die Gesundheitswirtschaft wird mit seinen fast sechs Millionen beschäftigten Personen als einer der größten Teilbereiche der Volkswirtschaft in Deutschland angesehen. In Schleswig-Holstein ist die Gesundheitswirtschaft einer der wichtigsten Wirtschaftszweige.

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Zu der Gesundheitswirtschaft werden alle Berufe und Bereiche des Gesundheitswesens gezählt. In Schleswig-Holstein ist fast jede fünfte Person in dieser Branche tätig. Als Kernbereich der Gesundheitswirtschaft und damit auch der Beschäftigungsverhältnisse können gezählt werden:

  • die Krankenhäuser,
  • die Arzt- und Zahnarztpraxen sowie weitere Praxen,
  • die Rettungsdienste,
  • die (Alten)Pflegeheime sowie
  • die stationären und ambulanten Dienste

Daneben können zu dem erweiterten Bereich:

  • der Großhandel mit den vielfältigen Gesundheitsprodukten,
  • der Einzel- und Fachhandel inbegriffen der Apotheken (z.B. der Handel mit Materialien aus den Bereichen der Pharmazie, Medizin, Orthopädie und für Ärzte sowie Labore),
  • die Pharmaindustrie,
  • das breit gefächerte Gesundheitshandwerk,
  • die Bio- und Gentechnologie,
  • die beträchtliche Medizintechnik,
  • die privaten Krankenversicherungen sowie
  • der natur- und ingenieurbezogene, agrarwissenschaftliche und medizinische Bereich der Forschung und Entwicklung

Die Gesundheitswirtschaft mit ihrer Branchenvielfalt setzt sich aus den beiden Schwerpunkten der Gesundheitsversorgung und der Wirtschaftspotenziale zusammen. Aufgrund diverser Entwicklungen, wie vor allem dem demografischen Wandel, ist die Gesundheitswirtschaft in Schleswig-Holstein die leitende und zukunftsträchtige Branche des Arbeitsmarktes. Dieses Thema der Zukunft kann mit einem steigenden Anteil älterer Personen, einem zunehmenden Bewusstsein für Gesundheit sowie einer wachsenden Erkenntnis und Bereitschaft der Menschen ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden (auch durch finanzielle Beteiligung) zu erhalten und zu fördern beschrieben werden. Diese positive Entwicklung steht in engerer Verbindung mit einer steigenden Nachfrage nach Gesundheitsleistungen. Demzufolge eröffnen sich der Gesundheitswirtschaft durch den demografischen Wandel diverse Vorteile wie in der Produkt- und Dienstleistungsentwicklung in Form von Wachstums- und Innovationsmöglichkeiten. Dies gilt auch für die Zielgruppe der älteren Menschen mit dem Fokus auf die Steigerung der gesundheitlichen Lebensqualität. Dazu zählen vor allem die Schwerpunkte des Wohnens im Alter und der Freizeitmärkte für Ältere. Entscheidend in der Gestaltung dieser Bereiche ist die Berücksichtigung der Bedarfe älterer Menschen unter dem Aspekt der Vernetzung der differenten Institutionen der Gesundheitswirtschaft.

In Schleswig-Holstein haben der Verein Technologieregion K.E.R.N. mit koordinierten Aktivitäten im Rahmen des Projektes „Modellvorhaben der Raumordnung“ sowie das Konzept der MarktTreffs einen maßgeblichen Beitrag zur Senior/innenwirtschaft geleistet. Trotzdem ist hinsichtlich des Ausbaus der Barrierefreiheit und Gestaltung des Quartiers sowie der Sensibilisierung der IHK- und Handwerksunternehmen noch ein Handlungsbedarf zu verzeichnen.
Diese Inhalte sowie weitere Ausführungen zur Gesundheitswirtschaft in Schleswig-Holstein können Sie

nachlesen. Darüber hinaus steht Ihnen zur weiteren Vertiefung des Themas Gesundheitswirtschaft diverse Literatur zur Verfügung.

Literaturhinweise zum Thema Gesundheitswirtschaft:

Braczko, Claudia / Hilbert, Josef / Rehfeld, Dieter (2017): Industriepolitik und Gesundheitswirtschaftspolitik: Gegensätze oder komplementäre Geschwister? Ein Orientierungsgespräch zwischen Josef Hilbert und Dieter Rehfeld, moderiert und regidiert von Claudia Braczko. In: Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (Hrsg.): Gesundheitswirtschaft als Motor der Regionalentwicklung. Wiesbaden: Springer VS, S. 89-102.

Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (2017): 20 Jahre regionale Gesundheitswirtschaftsinitiativen: Stand und Perspektiven. In: Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (Hrsg.): Gesundheitswirtschaft als Motor der Regionalentwicklung. Wiesbaden: Springer VS, S. 9-34.

Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (2017): Einleitung: Gesundheitswirtschaft als Motor der Regionalentwicklung. In: Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (Hrsg.): Gesundheitswirtschaft als Motor der Regionalentwicklung. Wiesbaden: Springer VS, S. 1-6.

Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (Hrsg., 2017): Gesundheitswirtschaft als Motor der Regionalentwicklung. Wiesbaden: Springer VS. Gesundheit: Politik - Gesellschaft - Wirtschaft.

Hilbert, Josef / Borchers, Uwe / Grautmann, Maren / Rambow-Bertram, Petra (2017): Gesundheitsregionen und ihre institutionalisierte Kooperation im Netzwerk Deutsche Gesundheitsregionen (NDGR e.V.). In: Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (Hrsg.): Gesundheitswirtschaft als Motor der Regionalentwicklung. Wiesbaden: Springer VS, S. 121-133.

Neu, Marc / Dahlbeck, Elke (2017): Soziale und gesundheitliche Ungleichheit: empirische Befunde und Herausforderungen für regionale Akteure. In: Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (Hrsg.): Gesundheitswirtschaft als Motor der Regionalentwicklung. Wiesbaden: Springer VS, S. 177-200.

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Kneipp-Bund

22. Oktober 2017

Der Verein Kneipp-Bund, Bundesverband für Gesundheitsförderung und Prävention, ist der Dachverband der ca. 600 Kneipp-Vereine in Deutschland und mit mehr als 160.000 Mitgliedern die größte deutsche Gesundheitsorganisation. Der Verein beansprucht Unabhängigkeit sowie Gemeinnützigkeit und strebt die Gesundheit der Gesellschaft an.

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Übergeordnetes Ziel sei die Förderung und Bildung der Gesundheit im Sinne der Grundlagen der Weltgesundheitsorganisation. Konkrete Arbeitsinhalte sind die aktive Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Entwicklung zielgruppenspezifischer Projekte. Daneben werden von der Kneipp-Verlag GmbH Artikel und Literatur zum Thema Gesundheit angeboten.

Auf der Homepage des Kneipp-Bundes können Sie sich einen Überblick über den Verein verschaffen.

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Bereits seit dem Jahr 2004 verleiht das Land Schleswig-Holstein in enger Zusammenarbeit mit dem Landespflegeausschuss den Schleswig-Holsteinischen Altenpflegepreis. Die Preisverleihung wird am 04.12.2017 in Kiel ausgerichtet. Die Höhe des Preises beläuft sich auf insgesamt 6000 Euro.

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Der Altenpflegepreis zielt auf die Weiterentwicklung der Förderung von Angeboten in Diensten und Einrichtungen. Demzufolge wird der Altenpflegepreis an praxiserprobte und wirkungsvolle Initiativen und Aktivitäten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, vergeben. Der Altenpflegepreis möchte die Bedeutung der Pflege sowie deren gesellschaftliche Anerkennung herausstellen und stärken.

Bewerben konnten sich Träger von Projekten, Gruppen oder Organisationen, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Die dazu eingereichten Originalarbeiten werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung für die praktisch tätigen Personen oder die Zielgruppe;
  • Konzept im Hinblick auf die Modellhaftigkeit;
  • Besonderheit der Fragestellung;
  • Vorgehen hinsichtlich seiner Übertragbarkeit;
  • Praktische oder ausbildungsbezogene Umsetzbarkeit der Ergebnisse;
  • Nachhaltigkeit in Bezug auf den Pflegealltag.

Diese Angaben sowie ergänzende Hintergrundinformationen bezüglich des Altenpflegepreises sind in dem als PDF verfügbaren Flyer aufgeführt. Darüber hinaus erhalten Sie auf der Homepage beispielsweise Auskunft über die bisherigen Preisträger.

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Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat fünf Punkte, an denen er die neue Landesregierung beurteilen wird, erarbeitet. In diesem Beitrag können Sie eine Zusammenfassung der Forderungen nachlesen.

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Gerechte Arbeitslöhne: Die kommende Landesregierung sollte auf dem Tariftreuegesetz aufbauen und einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro einführen und diesen stetig an den Lohnentwicklungen messen, d.h. die Höhe des Mindestlohn sollte sich entsprechend daran orientieren. Damit soll in der Zukunft auch die Höhe der Rente über dem derzeitigen Sozialhilfesatz gesichert werden.

Stärkung einer fairen Rente: Die Gesetze zur Rentenversicherung sollen sich an den im Leben erbrachten Leistungen der Menschen orientieren. Folglich könne das Niveau der Renten nicht dauerhaft unter fünfzig Prozent mit dem Ergebnis von Armut im Alter liegen. Entsprechend wird die Forderung zur Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten aufgestellt.

Angemessenen Wohnraum schaffen: Entsprechend der jetzigen Wohnungsmarktsituation wird die Entstehung neuer Wohnungen gefordert. Vor allem müssten diese auch für Niedrigverdiener/innen bezahlbar sein. Einen solchen Wohnungsbau (Verlinkung zum Artikel „WISO Diskurs Ausgabe 13/2017 ‚Zukunft der Wohnraumförderung‘“) habe die künftige Regierung massiv mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.

Flächendeckende medizinische Versorgung: Diese Forderung bezieht sich vor allem auf die ländliche Versorgung mit (Fach)Ärzt/innen. Aufgabe der Landesregierung sei es demzufolge diverse Ansätze zu entwickeln, die eine verbesserte Ausstattung mit (Fach)Ärzt/innen auf dem Land bewirken.

Ein Bundesteilhabegesetz, welches Menschen mit Behinderung wirklich beteiligt: Nachdem das Bindesteilhabegesetz verabschiedet worden ist, ginge es nun darum, zu überprüfen, ob die Veränderungen auf der Ebene des Landes unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Bedarfe stattfinden und nicht die Finanzlage der Eingliederungshilfe fokussiert wird.

Diese Forderungen können Sie auch auf der Homepage des SoVD nachlesen.

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