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Gesundes Leben

Im vergangenen Jahr konnten Sie sich auf diesem Portal über das innovative Modell der Seniorenassistenz informieren. Diese Unterstützung können Senior/innen mit Pflegegrad in Schleswig-Holstein nun über die Pflegekasse abrechnen.

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Das Unternehmen Büchmann Seminare KG hat sich seit 2006 darauf spezialisiert, ambulant tätige Senioren-Assistent/innen auszubilden. Diese betreuen ältere Menschen auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Teilhabe mit oder ohne Pflegegrad, die in der eigenen Häuslichkeit wohnen. Das Aufgabenfeld weist große Schnittmengen zum Aufgabenkatalog des § 45a SGB XI (im Sozialgesetzbuch 11 die nichtpflegerische Alltagsunterstützung älterer Menschen mit Pflegegrad) aus. Nachdem nunmehr nach der neuen Alltagsförderungsverordnung (AföVO) selbstständig tätige Einzelkräfte in Schleswig-Holstein ihre Angebote zur Unterstützung im Alltag anbieten können, gehören auch Senioren-Assistent/innen in Schleswig-Holstein zu dem Kreis, der seine Leistungen bei den Pflegekassen abrechnen kann.

Büchmann Seminare KG hat seit März 2017 als Unternehmen die Aufgaben einer Servicestelle für Qualitätssicherung gem. § 9 AföVO für Schulung und Fortbildung und zugleich als Fachkraft übernommen. Die ersten 25 Senioren-Assistent/innen sind bereits für Schleswig-Holstein anerkannt worden.

Künftig können also ambulant tätige Senioren-Assistent/innen in Schleswig-Holstein Unterstützungs- und Entlastungsleistungen - jedoch keine Pflege - nach § 45a SGB XI abrechnen. Dies bedeutet für Senior/innen mit Pflegegrad eine finanzielle Entlastung, da sie nicht mehr alle nichtpflegerischen Angebote selbst finanzieren müssen.

Senioren-Assistent/innen können von Interessent/innen oder deren Angehörigen über ein Vermittlungsportal gefunden werden. Für Schleswig-Holstein sind dort bisher 57 Assistent/innen aufgeführt.

Schleswig-Holstein ist hier Vorreiter und setzt im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern - außer Nordrhein-Westfalen - nicht darauf, diese Unterstützungsangebote von ehrenamtlichen Kräften durchführen zu lassen.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) schreibt auch 2017 den Geras-Preis aus, es sollen in Deutschland tätige Hospizvereine und Initiativen mit vergleichbarer Zielsetzung ausgezeichnet werden. Diese sollen vorbildliche Partnerschaften mit stationären Pflegeeinrichtungen aufgebaut haben, um Menschen beim Sterben begleiten zu können.

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Der namensgebende Begriff "Geras" entstammt übrigens der griechischen Mythologie: Dort wird Geras - Sohn der Göttin Nyx - als Verkörperung des Greisenalters beschrieben.

Das Preisgeld für die Ausschreibung beträgt insgesamt 5.000 Euro. Welche Initiativen den Kritieren entsprechen, können Sie der Ausschreibung der BAGSO entnehmen. Die Bewerbungen müssen postalisch spätestens bis zum 31. August 2017 bei folgender Adresse eingetroffen sein:

  • BAGSO e.V.
  • Stichwort: GERAS-Preis
  • Thomas-Mann-Str. 2-4
  • 53111 Bonn

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Am 09. und 10.05.2017 diskutierten auf Einladung des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) über 100 Fach- bzw. Führungskräfte, wie Krankenhäuser Patient/innen mit Demenz gerecht werden können. Aus der Diskussion heraus entstand ein Empfehlungspapier, durch das Krankenhäuser kritisch bezüglich ihrer Demenzsensibilität betrachtet werden können.

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Das Papier richtet sich an Verantwortliche in Krankenhäusern und bei Trägern, es soll damit zum Wissenstransfer beitragen und Best-Practise-Beispiele bekannter machen. Das Empfehlungspapier kann aber auch von Angehörigen und Betroffenen als gut verständliche Grundlage für einen kritischen Blick genutzt werden.

Das gesamte Dokument können Sie auf den Seiten des DEKV herunterladen.

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Am 01.06.2017 nahmen ca. 90 Teilnehmer/innen an der Fachtagung "Patienten stärken und begleiten" in Bonn teil. Als Veranstalterin trat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) auf. Hier bieten wir Ihnen das Fazit der BAGSO zu der Veranstaltung an.

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Bei der Fachtagung forderten Expert/innen den Ausbau der Patientenbegleitung und ihre Anerkennung als Regelleistungen der Krankenkassen und Krankenhäuser. Ältere alleinstehende Patient/innen, chronisch Kranke oder Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen, die eine langfristige Behandlung benötigen, sind oft überfordert. Sie scheitern an den Barrieren des Gesundheitssystems und benötigen dringend Beratung und Begleitung. „Was diesen Menschen fehlt, ist ein fester Ansprechpartner, der ihre Behandlung federführend organisiert. Hier setzt unser Lotsenmodell an.“ sagte Dr. Michael Brinkmeier, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.

Vertreter von Krankenkassen, Unternehmen, Patientenorganisationen, Krankenhäusern und Verbänden kamen in Bonn zusammen, um über die Patientenbegleitung im deutschen Gesundheitssystem zu sprechen, eine Betreuungsform, die einen immer höheren Stellenwert in der Versorgung von Patientinnen und Patienten einnimmt – gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel. Einige Ansätze setzen vornehmlich auf das ehrenamtliche Engagement, andere fordern eine bessere Verankerung der Patientenbegleitung als Angebot der Krankenkassen. Eine hohe Patientenzufriedenheit durch eine gute Versorgung in der Region und – langfristig betrachtet – Kostensenkungen bestärken die Bosch BKK, ihre Patienten vor Ort zu begleiten - auch wenn anfängliche Investitionen erforderlich sind.

Die Expert/innen waren sich auf der Veranstaltung einig: “In vielen Regionen Deutschlands gibt es bereits gute Ansätze. Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Neue bundes- und landesweite Strukturen müssen geschaffen werden, um diese weiterzuentwickeln und zu etablieren“ fordert Prof. Dr. Elisabeth Bubolz-Lutz, Mitinitiatorin des Netzwerkes Patientenbegleitung NRW und Autorin eines Handbuches zum Aufbau von Initiativen zur Begleitung alleinstehender Älterer in Übergangssituationen.

Es wurde zudem über “Niedrigschwellige Gesundheitsinformationen“, „Kommunikation zwischen Arzt und Patient“ sowie „Patienten in stationären Einrichtungen“ diskutiert.

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In einer Telefonbefragung wurden 1000 ältere, sogenannte türkeistämmige Menschen befragt. Bei der Befragung ging es um ihre Einschätzung des Wohnens im Alter mit Pflegebedarf. Außerdem wurden Expert/innengespräche mit Akteur/innen aus Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Wissenschaft sowie Verwaltung geführt.

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Eine wenig überraschende Erkenntnis der Studie des Instituts Arbeit und Technik ist, dass die konstruierte Gruppe der türkeistämmigen Älteren nicht homogen ist. Als türkeistämmig wurden in der Untersuchung alle "Personen mit eigener Einwanderungserfahrung oder deren Abkömmlinge deutscher und/oder türkischer Staatsangehörigkeit" definiert.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen werden.

In manchen Medien werden die Ergebnisse dieser Untersuchung auf Migrant/innen oder gar Muslime bezogen. Solche Verallgemeinerungen sind wissenschaftlich nicht haltbar. Andere Medien suggerieren mit Überschriften wie "Wohnen im Alter im fremden Land", dass sogenannte türkeistämmige Menschen in der BRD fremd wären.

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Die Bundesinteressenvertretung für pflegebedürftige Menschen (BIVA) hat einige Hinweise für Bewohnervertretungen in Pflegeeinrichtungen zusammengefasst. Diese Hinweise sollen dabei helfen, die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern.

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Denn die Einflussmöglichkeiten der Bewohnervertretungen sind laut der BIVA immer noch zu gering, obwohl sie laut Landesverfassungen bei der Verbesserung der Qualität mitwirken sollten. Nur in Nordrhein-Westfalen haben die Vertretungen einen immerhin geringen Einfluss auf Personalentscheidungen.

Die Hinweise der BIVA sind online einsehbar.

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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) hat Empfehlungen veröffentlicht, die die Begleitung in Hospizeinrichtungen und die Versorgung mit lindernder Medizin sowie Pflege verbessern sollen.

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Wird das Sterben als Teil des Lebens erkannt, sollte das Lebensende in Selbstbestimmung und Würde ermöglicht werden. Der DV nimmt Bezug zur Pflegestatistik, nach der im Jahr 2015 knapp 2,9 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig waren. Eine zunehmenden Zahl von hochaltrigen und pflegebedürftigen Menschen erhöht auch den Bedarf an Begleitung in Hospizen und eine lindernde medizinische Versorgung. Auch eine psychosoziale und spirituelle Begleitung sollte laut DV sichergestellt sein.

Der DV weiter: "Die meisten Menschen (ca. 60 %) äußern den Wunsch, in ihrer vertrauten Umgebung, im Kreise der Familie und anderer Vertrauenspersonen zu sterben. Tatsächlich aber sterben rund 75 % aller Menschen in Deutschland in Krankenhäusern (40 %), wohin sie oftmals noch kurz vor dem Sterben überwiesen werden, oder in stationären Pflegeeinrichtungen (ca. 35 %). Auch diese sind häufig nicht der seit geraumer Zeit vertraute Lebensort, denn ca. 30 % aller Bewohner/innen von stationären Pflegeeinrichtungen versterben bereits im ersten Vierteljahr nach dem Einzug." Ort und die Umstände des Sterbens widersprächen also nicht dem Wunsch sterbender Menschen und ihrer Angehörigen.

Mit den Empfehlungen möchte der DV die hospizliche Begleitung sowie die Palliativversorgung verbessern. Die Empfehlungen können Sie hier herunterladen.

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Pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen oder deren Angehörige können Mängel in den Pflegeleistungen wahrnehmen. Unsicherheit über die jeweiligen Ansprüche kann dazu führen, dass sich die betroffenen Menschen hilflos fühlen. Um die Unsicherheit zu verringern, hat die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) einen Leitfaden zum Umgang mit den wahrgenommenen Mängeln veröffentlicht.

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Der Leitfaden informiert über Ansprüche und Leistungen der vollstationären Pflege. Es wird beschrieben, wie Mängel erkannt  und bearbeitet werden können.

Auch der beobachtete Systemfehler bezüglich eingeführter Mindestwerte beziehungsweise Standards und die damit einhergehende Entprofessionalisierung und Ungleichbehandlung werden angerissen.

Der gesamte Leitfaden ist online einsehbar.

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Menschen mit Demenz können den Hof Hümpel in der Gemeinde Krukow für Auszeiten nutzen. Als einer von bisher drei Betrieben in Schleswig-Holstein hat sich der Hof von Sandra Hümpel über das Projekt „Der Bauernhof als Ort für Menschen mit Demenz“ zu einem Betreuungs- und Entlastungsangebot anerkennen lassen.

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Angehörige, die solche Angebote nutzen, bekommen über die Pflegekassen monatlich bis zu 125 Euro erstattet. Jeden zweiten Dienstag von 14 bis 17 Uhr oder aber individuell vereinbart können solche Auszeiten auf Hof Hümpel genutzt werden.

Das Projekt ist eine Kooperation des Kompetenzzentrums Demenz und der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Seit September 2015 läuft es als eine von bundesweit 500 „Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz“.

Auf Hof Hümpel gibt es für Menschen mit Demenz viel zu entdecken. Auf dem traditionellen Betrieb mit Milchvieh, Weide- und Ackerland sind auch eine Hündin, zwei Katzen schleichen und Hühner zu finden. Eindrücke, die vielen Senior/innen aus ihrem Alltag früher sehr vertraut sind.

Zur Hand bei den Gruppenbesuchen gehen Frau Hümpel eine Krankenschwester mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung und drei ehrenamtliche Helferinnen. Besonderes Merkmal sind die Alpakas: Als Fluchttiere entscheiden sie selbst, ob sie neugierig sind oder eher Distanz halten. Mit den Alpakas können die Besucher Spaziergänge durchs Dorf unternehmen.

Gerade in ländlichen Regionen bestehen Versorgungslücken für an Demenz erkrankte Menschen und ihre Angehörigen. Das Projekt „Der Bauernhof als Ort für Menschen mit Demenz“ bietet mit dem natürlichen Umfeld und den geschulten Ehrenamtlichen eine Möglichkeit, in geselliger Kaffeerunde Reize zu schaffen, ohne zu überfordern.

Bildunterschrift: Interesse geweckt – Alpaka Norbert zieht den Blick an

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Grundannahme des Angebotes ist, dass es für Angehörige von Menschen mit Demenz schwierig ist, Freiräume von Pflege und Alltagsbetreuung einzuplanen. Der Hof "Wohlert-Thomsen" in Behrendorf soll den Pflegenden und Betreuenden freie Zeit verschaffen.

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Das Angebot soll also Erholung oder Alltagserledigungen seitens der Angehörigen ermöglichen, aber auch eine abwechslungsreiche Betreuung für Menschen mit Demenzdiagnose bieten.

Frau Wohlert-Thomsen lebt und arbeitet seit 33 Jahren auf dem Hof. Zudem hat sie sich als Alltagsbegleiterin ausbilden lassen und drei Jahre in einem Pflegeheim für ein wenig Ansprache und Beschäftigung der Senior/innen gesorgt. Die Erfahrungen kommen ihr nun zu Gute beim Kooperationsprojekt des Kompetenzzentrums Demenz mit der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Sie bietet sowohl für Gruppen bis zu sechs Personen als auch für einzelne Besucher/innen ein von den Pflegekassen anerkanntes Betreuungs- und Entlastungsangebot. Die Zeiten können individuell vereinbart werden. In der Regel werden drei Stunden gebucht. Auch Pflegeeinrichtungen haben den Hof als bereicherndes Ausflugsziel entdeckt.

Unterstützt von zwei Ehrenamtlichen gibt es Kaffee und Alltagsgespräche. Mit Hilfe von Erinnerungsgegenständen und dem, was der Hof bietet, werden die Besucher/innen angeregt, ins Erzählen zu kommen. Das geschieht auch gern auf plattdeutsch.

Auch beim Hofspaziergang kommt sie mit den Besucher/innen schnell in Kontakt. Vielen kennen Betriebe mit Kühen, Hühnern, Katze und Hund sowie dem Garten von früher. Männer fachsimpeln mit ihr dann gern über die Landmaschinen oder den Siloberg. In der Natur erleben die Menschen laut Frau Wohlert-Thomsen weder Unter- noch Überforderung.

Weitere ähnliche Angebote gibt es in Kiel und Krukow. Mehr zu diesen Angeboten erfahren Sie online.

Bildunterschrift zum Beitragsbild: Anke Wohlert-Thomsen (links stehend) und andere Interessierte tauschen sich über Möglichkeiten der Aktivierung von Menschen mit Demenz aus

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