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Gesundes Leben

Die regionale Fachtagung „Im Alter in Form – Potenziale in Kommunen aktivieren“ findet am 10.05.2017 in Neumünster statt. Die Tagung richtet sich an Verantwortungsträger/innen in der Arbeit mit älteren Menschen, Fachreferent/innen auf kommunaler Ebene, Akteure in der Seniorenarbeit, Dienstleister/innen für Ältere und Fachkräfte im Gesundheitswesen.

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Veranstalterin ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO). Auf der Fachtagung sollen unter anderem folgende Fragen geklärt werden:

  • Warum sollten sich Verantwortliche in Kommunen und Akteure in der Seniorenarbeit sowie Dienstleister/innen für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit und des Wohlbefindens älterer Menschen einsetzen?
  • Welche Rahmenbedingungen sind erforderlich, um die Gesundheitsförderung älterer Menschen auf kommunaler Ebene voranzubringen?
  • Wie kann man Seniorinnen und Senioren zur Teilnahme an gesundheitsfördernden Angeboten motivieren?

Ort: Holstenhallen Restaurant, Justus-von-Liebig-Straße 2-4, 24537 Neumünster.

Zeit: 10.05.2017, 9 bis 16 Uhr.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung per Fax oder Post an die BAGSO. Weitere Informationen und das Programm finden Sie online.

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Für die Pflegeversicherung gelten seit Jahresbeginn 2017 neue Regeln. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Für Pflegebedürftige bedeutet das eine Umstellung ihrer Verträge nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Doch nicht alle Versicherer halten sich daran.

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Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät, Verträge genau zu prüfen. Versicherer dürfen bestehende Pflegezusatzversicherungen an die neuen Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung anpassen – auch wenn die Beiträge dadurch steigen. Wichtig dabei: Leistungen dürfen bei der Umstellung nicht einseitig gekürzt werden. Daran halten sich jedoch nicht alle Versicherer.

Ein den Verbraucherzentralen vorliegender Vertrag sah bisher für die Pflegestufe III 100 Prozent des versicherten Tagegelds vor. Nach der Änderung erhält der Versicherte im Pflegegrad 4 nur noch 40 Prozent des Tagegeldes und erst ab Pflegegrad 5 die vollen 100 Prozent. „Das ist nach unserer Auffassung nicht zulässig. Der Versicherer hätte für den Pflegegrad 4 das bisherige Tagegeld vorsehen müssen, auch wenn der Beitrag dadurch gestiegen wäre“, sagt Joanna Batista vom Rechtsreferat der Verbraucherzentrale.

Versicherte sollten genau prüfen, ob ihr Pflegevertrag richtig umgestellt wurde, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Ist das nicht der Fall, sollten Betroffene ihren Versicherer schriftlich auffordern, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Von einer Kündigung rät die Expertin ab. „Wer eine Pflegezusatzversicherung neu abschließt, muss meist einen höheren Beitrag zahlen. Vorher gezahlte Beiträge bekommt der Versicherte nicht zurück.“ Bei Fragen können sich Betroffene an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wenden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

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Konflikte gehören auch in einer Pflegeeinrichtung zum Alltag. Diese können belastend sein, weil sich die Bewohner/innen der Situation oftmals nicht entziehen können. Eine Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) sowie der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA)  informiert über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Schlichtung.

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Bei vertraglichen Meinungsverschiedenheiten soll die außergerichtliche Schlichtung vor allem ein langes, aufwändiges und teures Verfahren vermeiden.

Erarbeitet wurde der Ratgeber von den Juristinnen Iris Anagnostopoulou und Ulrike Kempchen, welche beim Beratungsdienst der BIVA tätig sind. Die Broschüre enthält auf 26 Seiten praxisorientierte Informationen zur Streitschlichtung in Einrichtungen. Ratsuchende finden Antworten auf alle Fragen zur Durchführung einer solchen Verbraucherschlichtung.

Ergänzende Informationen, Fallbeispiele und Mustervorlagen werden auf den Seiten der BIVA zur Verfügung gestellt. Die Broschüre können Sie hier herunterladen oder kostenfrei bei der BAGSO bestellen:

  • per Post: BAGSO e.V., Thomas-Mann-Str. 2-4, 53111 Bonn
  • per Fax: 0228 / 24 99 93 20
  • per Mail: bestellungen@bagso.de

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43 Prozent der Deutschen sehen die Versorgung älterer hilfebedürftiger Menschen als sehr wichtig für ihre Wahlentscheidung bei der Bundestagswahl an. In der für den Wahlausgang besonders maßgeblichen Altersgruppe 50+ sind es 53 Prozent an. Dies war eines der Ergebnisse einer Befragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

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42 Prozent der Befragten glauben, dass die Pflege in der Bundesrepublik gut oder sehr gut sei. Die Mehrheit (55 Prozent) hält die Pflegequalität für weniger gut oder schlecht. Entsprechend wird Handlungsbedarf bei den Rahmenbedingungen in der Pflege gesehen. In erster Linie betrifft das die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege (71 Prozent). 42 Prozent der Befragten glauben, dass pflegende Angehörige dringend besser unterstützt werden müssen.

Als wichtigste zu bearbeitende Probleme werden genannt, dass mehr Zeit für persönliche Zuwendung bleiben (68 Prozent) und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen gefördert werden sollen (54 Prozent).

70 Prozent der Teilnehmer/innen der Befragung möchten im Fall von Pflegebedürftigkeit zuhause leben können. 47 Prozent wünschen sich dazu einen Mix aus familiärer und professioneller Pflege (47 Prozent). Sorgen bereiten vor allem mögliche kognitive Einschränkungen (63 Prozent), die Abhängigkeit von anderen Menschen (56 Prozent) und die Angst vor finanziellen Sorgen und Einsamkeit (36 bzw. 32 Prozent).

Alle Ergebnisse der Befragung hat die Stiftung ZQP zusammengestellt.

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Die Ausbildung des Robert Bosch Krankenhauses sollen Menschen absolvieren, die aus Syrien, Afghanistan, dem Irak oder dem Iran geflohen sind bzw. an einer interkulturellen Zusammenarbeit interessiert sind.

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Durch die Ausbildung erhalten die Teilnehmer/innen die staatliche Anerkennung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie das Zertifikat "Interkulturelle Pflegeausbildung". Mehr zu der Ausbildung finden Sie auf den Internetseiten des Robert Bosch Krankenhauses.

Ein Auszug aus der Ausbildungsbeschreibung: "Unter dem Motto mit- und voneinander lernen erfolgt die Ausbildung zusammen mit Bewerbern, die sich insbesondere für die arabische Kultur interessieren und eine ausgewiesene interkulturelle Kompetenz erwerben wollen." Der Inhalt des interkulturellen Zusatzangebotes wurde unter Berücksichtigung von "fachsprachlichen Bezügen – arabisch/deutsch für beide Zielgruppen" zusammengestellt. Fraglich bleibt

  • warum im sprachlichen und kulturellen Kontext nur auf den Irak und Syrien, nicht aber auf Afghanistan (Amtssprachen Paschto, Dari/Persisch) und den Iran (Amtssprache Farsi/Persisch) eingegangen wurde sowie
  • warum der Fokus bezüglich Migration auf den Aspekt Flucht gelegt wurde.

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Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) erbringt Leistungen für ambulante, teil- und vollstationäre Pflege und Betreuung. Dies geschieht nur bis zu einer bestimmten Höhe. Steigende Kosten für Pflegeleistungen bedeuten für Verbraucher/innen mehr Eigenleistung: zwischen 1999 und 2013 ist z.B. der durchschnittliche Eigenanteil in der Pflegestufe 2 von 242 auf 596 Euro gestiegen.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat in einem Faktenblatt nicht nur Informationen zur SPV sondern auch daraus resultierende Forderungen zusammengestellt. Das Faktenblatt finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale.

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Das dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG III oder PSG 3) wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Der Bundesrat knüpfte seine Zustimmung jedoch an eine Bedingung. Auch in der Entstehungsgeschichte wurde Kritik am PSG III laut.

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Der Bundesrat hat seine Zustimmung an eine bis Ende Juni 2020 durchzuführende Evaluation gebunden. Die Kosten für die Sozialhilfe und Vergütung sowie Personalstruktur in Pflegeeinrichtungen sollen untersucht werden. Die Regelungen des PSG III können nämlich zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der nach Tarif zahlenden Einrichtungen führen. Zur Zeit beklagen Träger von Einrichtungen einen hohen Verwaltungsaufwand, mangelnde Softwareumstellungen bei Kostenträgern sollen zu zahlreichen falschen Bescheiden führen.

Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung fand in Bundestag und Bundesrat (eingeschränkte) Zustimmung. Auf diesen und frühere Entwürfe beziehen sich folgende Stellungnahmen:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßte grundsätzlich die mit dem PSG III verfolgten Ziele. Sie war aber der Meinung, dass es mit dem Gesetz nicht hinreichend gelingen wird, die angestrebten Ziele zu erreichen. Die gesamte Stellungnahme können Sie online nachlesen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) empfiehlt, im PSG III das Verhältnis von Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege neu zu ordnen. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

Der Paritätische kritisierte in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Beispiel die Vorrangstellung von Pflegeleistungen. In eine ähnlich Richtung äußerte sich der Berufsverband evangelische Behindertenhilfe.

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Durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) wurde ein neues Projekt initiiert, welches auch Betreuungspatenschaften genannt wird. Ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen vor der rechtlichen Betreuung Hilfen im Alltag erhalten können, die die Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter stärken sollen.

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Zielsetzung ist der Ausbau des Engagements von Senior/innen für Senior/innen und wenn möglich die Vermeidung einer rechtlichen Betreuung. Das Projekt wird an 15 Orten in Deutschland erprobt, es wird mit Engagierten, Betreuungsvereinen und Beteiligten in Mehrgenerationenhäusern zusammengearbeitet werden.

Das Projekt läuft von September 2016 bis August 2019 und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Mehr Informationen auf der Homepage der BaS.

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Im Rahmen eines Projektes des Bundesverbandes Information & Beratung für NS-Verfolgte und dem Institut für soziale Innovationen wurde die Konstellation zwischen Täter/innen und Opfern in Senioreneinrichtungen untersucht.

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Folgende Fragestellungen wurden bearbeitet:

  • Was passiert wenn Täter/innen und Opfer aus dem Nationalsozialismus in Alten- und Pflegeheimen aufeinander treffen?
  • Wie kann man die Opfer schützen?
  • Wie können Mitarbeiter/innen von Pflegeeinrichtungen für dieses Thema sensibilisiert werden?

Ergebnis des Projektes war die Broschüre "NS-Täter und Opfer treffen im Altenheim aufeinander - was tun? Handlungsanleitung zu Gewaltprävention und Opferschutz für NS-Verfolgte in Altersheimen".

Näheres zu dem Projekt findet sich auf den Seiten des Bundesverbandes. Bei dem beteiligten Institut kann die Handlungsanleitung kostenfrei bestellt werden.

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Lokale Allianzen für Demenz werden für je zwei Jahre mit 10.000 Euro gefördert. Es scheiden also immer wieder einzelne Projekte aus der Förderphase aus, sind aber weiter als Lokale Allianz gelistet. Ende 2016 sind aber auch vier Allianzen in Schleswig-Holstein in die Förderphase eingetreten.

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Namentlich sind dies:

  • Gutes Leben auf Sylt
  • Netzwerk Demenz Husum
  • Das Rote Tüddelband  in Norderstedt und Pinneberg
  • KunstImpuls in Lübeck

Auf der Homepage des Kompetenzzentrums Demenz findet sich eine Übersicht über alle Lokalen Allianzen für Demenz in Schleswig-Holstein. Auf der Seite der Lokalen Allianzen finden sich alle geförderten Projekte bundesweit.

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