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Unterstützung

Bereits im September hatte der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) einem telemedizinischen Projekt 500.000 Euro überreicht. Das Projekt soll zu einer stärkeren gesundheitsversorgenden Vernetzung an Schleswig-Holsteins Westküste beitragen.

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„Die Sicherstellung der Versorgung ist die wichtigste Aufgabe der Gesundheits- und Pflegepolitik“, wird Gesundheitsminister Heiner Garg in einer Presseerklärung zitiert. „Mehr älter werdenden Menschen und damit mehr Patientinnen und Patienten stehen zukünftig weniger Fachkräfte gegenüber“, weshalb neue innovative Projekte nötig seien. Das Projekt „TelemedNetz.SH“, an dessen Projektpartner der Minister am 11.09.2019 Förderbescheide in Höhe von etwa 500.000 Euro überreichte, sei eins davon. „Das Projekt hat nicht nur Vorbildcharakter wegen der Umsetzung telemedizinischer Versorgungskonzepte, sondern auch im sektorenübergreifenden Ansatz“. Es vernetze Praxen, Klinik und Pflegeeinrichtungen und verbinde damit die Westküste des nördlichsten Bundeslandes.

Bei der Tele-Diagnostik, um die es bei dem Projekt vor allem geht, werden Informations- und Kommunikationstechnologien verwendet, um räumliche Entfernungen zu überwinden. Dazu können zum Beispiel Video-Telefonate gezählt werden, die eine weite Anreise zur nächstgelegenen Praxis ersparen könnten. „Dieses Projekt eröffnet uns völlig neue Möglichkeiten, die medizinische Versorgung in unserem ländlichen Flächenkreis weiter zu entwickeln“, wird Burkhard Sawade, Hausarzt in Meldorf, in der Pressemitteilung zitiert. „Gerade die langfristige Betreuung schlecht mobiler Heimbewohner wird durch die Möglichkeiten der apparativen Diagnostik erheblich erleichtert. Das erspart insbesondere den Patienten manchen aufwendigen und belastenden Transport zu Praxen oder Kliniken.“ 

Die wissenschaftliche Auswertung des dreijährigen Projektes soll durch das Institut für Allgemeinmedizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel durchgeführt werden. Dabei gehe es insbesondere um die Akzeptanz der Bewohner/innen auf das Versorgungssystem.

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) hat am 08.11.2019 zusammen mit dem Kompetenzzentrum Demenz zu einer Fachtagung nach Norderstedt eingeladen. Thema war „Technik und Demenz – schöne neue Welt?“.

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Zu der Fachtagung seien etwa 160 Teilnehmer/innen aus dem ganzen Bundesgebiet zusammengekommen, schreibt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft in einem Veranstaltungsbericht auf ihrer Internetseite. Zu den Teilnehmenden gehörten sowohl jüngere Auszubildende als auch ältere Personen aus dem Bereich Pflege und Gesundheit. Auch Angehörige von Menschen mit Demenz seien der Einladung gefolgt und diskutierten über Chancen und Risiken moderner Technik in der Arbeit mit Demenzerkrankten. Die Veranstaltung fand auch in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat Norderstedt statt.

Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) eröffnete den Fachtag mit einer Rede. „Technische Unterstützung darf kein Ersatz für menschliche Nähe und Zuwendung sein. Digitale Anwendungen können die Betreuenden aber in ihren Aufgaben entlasten. Technische Hilfsmittel sind gerade dann sinnvoll, wenn sie emotionale und zeitliche Freiräume schaffen und den Betreuenden mehr Zeit geben, sich um einen Angehörigen oder Patienten zu kümmern“, wird er in dem Veranstaltungsbericht zitiert. Einzelne Vorträge der Veranstaltung finden Sie hier.

Welche Möglichkeiten der technischen Unterstützung bereits gibt, haben zahlreiche Aussteller auf der Fachtagung gezeigt. Dazu zählt die Therapie-Robbe „Paro“, die beispielsweise in diesem Video ausführlich vorgestellt wird.

Als Fazit der Fachtagung fasst die Deutsche Alzheimer Gesellschaft zusammen: "Wohnen und Pflegen können durch technische Unterstützung erleichtert werden, zum Beispiel durch Herdabschaltungen, Pflege- oder Entspannungsbetten, Sturz-Apps, biodynamische Lichtlösungen, Ortungssysteme in Schuhen oder Gehstöcken oder angepasste Kommunikationshilfen wie den 'Ein Knopf Computer KOMP'."

In Deutschland leben derzeit etwa 1,7 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung. Jährlich erkranken laut Angaben der DAlzG 300.000 Menschen neu.

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Der schleswig-holsteinische Landtag hat sich im November fraktionsübergreifend auf ein Milliardenpaket geeinigt, was die Situation des finanziell angeschlagenen UKSH (Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) spürbar verbessern soll.

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Am 12. November wurde ein Unterstützungspaket auf den Weg gebracht, welches fraktionsübergreifend auf große Zustimmung stieß. Unterzeichnet wurde der Pakt nach einer gemeinsamen Pressekonferenz von der Klinikleitung, der Landesregierung und den Fraktionen von CDU, Grüne, FDP, SPD und SSW. Einzig die AfD unterzeichnete nicht, der Fraktionsvorsitzende Jörg Nobis, der den Pakt an sich begrüße und gerne unterschrieben hätte, habe sich übergangen gefühlt. Der Pakt sieht unter anderem vor, dass das Land 340 Millionen Euro der Altschulden übernimmt. Darüber hinaus sollen 400 Millionen Euro an Investitionsmitteln fließen und bis zu 300 Millionen Euro für weitere Investitionen bereitgestellt werden. Damit sei das UKSH allerdings nicht schuldenfrei. „Es bleiben rund 500 Millionen Euro Belastung durch die zahlreichen Uni-Klinik-Neubauten“, heißt es auf der Internetseite des Landtags. Das UKSH hat zwei Standorte, einen in Kiel und einen in Lübeck, wo die Klinik gerade in einen Neubau umzieht. Die einzelnen Unikliniken in Kiel und in Lübeck hatten sich 2003 zum UKSH vereint.

Ralf Stegner, Fraktionschef der SPD, sprach laut Bericht des Landtags in einer Aktuellen Stunde am nächsten Tag von einem „großen finanziellen Kraftakt“ und einem „Musterbeispiel für politische Verantwortung“. CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Koch wies darauf hin, dass in der Vergangenheit „ein geschlossenes Gesamtkonzept“ gefehlt habe. Dieses Versäumnis würde der Pakt nun wettmachen. Auch Christopher Vogt (FDP) sieht die Steuergelder im UKSH als „sinnvoll investiert“ an.

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Seit Frühjahr war es geplant, nun ist es im Bundestag beschlossen worden: Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen.

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Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz beschlossen, mit dem sich im Gesundheitswesen nun einiges ändert. Künftig soll es nun möglich sein, dass Ärztinnen und Ärzte sogenannte „Apps“ (Smartphone-Applikationen) auf Rezept verschreiben. Die Kosten werden dann von den Krankenkassen übernommen. Bereits in den Jahren zuvor haben immer mehr Patient/innen solche Handy-Programme zur Unterstützung genommen. Möglich sind beispielsweise Erinnerungsmeldungen zur Tabletteneinnahme oder Programme für Gymnastikübungen. „Wir wollen jetzt Geschwindigkeit machen, um unser Gesund­heits­wesen fit zu machen für die digitale Zukunft“, wird Gesundheitsminister Jens Spahn im Ärzteblatt zu dem neuen Gesetz zitiert. Angenommen wurde das Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition (CDU/CSU und SPD) gegen die Stimmen der Linken und der Grünen. Die AfD und die FDP haben sich enthalten.

Neben der Möglichkeit von Apps auf Rezept soll auch die
sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) ausgebaut werden, welche häufig auch als
„Datenautobahn“ bezeichnet wird. Damit einhergehend werden Apotheken und
Krankenhäuser verpflichtet, sich diesem sicheren Datennetz anzuschließen. Zudem
sieht das Gesetz vor, dass gesammelte Gesundheitsdaten pseudonymisiert an ein
Forschungszentrum zu Forschungszwecken weitergegeben werden können.
Insbesondere der Umgang mit sensiblen Daten und dem Thema Datenschutz führt zu
viel Kritik bei der Opposition: „Es handelt sich um sensible Daten, mit denen
wir sensibel umgehen müssen, verantwortlich umgehen müssen und umsichtig
umgehen müssen. Das, Herr Minister, haben Sie leider nicht getan, und das führt
auch dazu, dass wir diese Debatte in dieser Weise führen müssen“, äußert sich
beispielsweise Maria Klein-Schmeink von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag.

Für die Befürworter/innen des Gesetzes sei dieser Schritt
allerdings vor allem auch eine Chance, die Informationen, die zu einzelnen
Patient/innen vorliegen, für alle behandelnden Personen gleichermaßen
zugänglich zu machen. „Es kann nicht sein, dass Wissen irgendwo vorhanden ist,
aber andere Menschen, die ebenfalls am Patienten arbeiten, im Bereich Pflege,
Heilmittel, Hilfsmittel, gar nicht mitbekommen, was da eigentlich los ist“, argumentiert
beispielsweise Dr. Roy Kühne (CDU) in der Debatte.

Ein weiterer, größerer Streitpunkt am Gesetz ist die Tatsache, dass Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet wird, bis zu 2 % der Rücklagen in IT-Unternehmen zu investieren, die beispielsweise oben beschriebene Apps entwickeln. Das kritisiert insbesondere Dr. Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Es ist doch ganz klar, dass die Krankenkassen vor allem digitale Anwendungen empfehlen werden, in die sie selbst investiert haben. Es muss aber nur eine Anwendung floppen, und die Versichertengelder sind komplett futsch. Diese Zweckentfremdung von Beiträgen der Versicherten als Spekulationskapital lehnen wir ab.“

Die hier zitierten Beiträge aus der Bundestagsdebatte am 7.11.2019 finden Sie im Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages (ab Seite 83).

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Am 21.11.2019 bietet der Pflegestützpunkt Kiel eine Veranstaltung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an. Die Teilnahme ist kostenlos.

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Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Pflegestützpunkt konkret“ gab es in diesem Jahr verschiedene Veranstaltungen rund um die Themen des Älterwerdens. Die letzte der Veranstaltungen im Jahr 2019 findet am 21.11.2019 in den Räumlichkeiten des Amts für Soziale Dienste in Kiel statt.

Unter dem Titel „…und plötzlich ist alles anders – wer hilft mir, wenn ich nicht mehr für mich sorgen kann?“ wird Joanna Batista von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. dort über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sprechen. Nach einer Einführung wird Raum für ihre individuellen Fragen zum Thema sein.

Die Veranstaltung beginnt um 16:30 Uhr und endet gegen 18:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos, aufgrund der beschränkten Zahl an Teilnehmer/innen ist eine Anmeldung allerdings notwendig. Kontaktdaten dazu sowie weitere Informationen finden Sie hier.

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2002 hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) eine Telefonhotline eingerichtet, um telefonisch bei Fragen rund um das Thema Alzheimer zu beraten. Seitdem hat es über 100.000 Beratungen gegeben.

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Anfang Oktober gab die DAlzG bekannt, dass die im Januar 2002 gestartete Alzheimer-Beratung bislang über 100.000 Telefonate und E-Mails beantwortet habe. Das sind bis zu 6.000 Beratungen im Jahr, wobei die Anzahl ebenso wie die Dauer der einzelnen Gespräche in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen habe. Das berichtet unter anderem das Ärzteblatt in einem aktuellen Artikel. „Uns erreichen Anrufe von Menschen mit Demenz, Angehörigen sowie beruflich oder eh­renamtlich Engagierten“, wird Helga Schneider-Schelte, die Projektleiterin des „Alzheimer-Telefons“, in dem Artikel zitiert. Fast die Hälfte der ratsuchenden Anrufer/innen seien erwachsene Kinder mit einem an Demenz erkrankten Elternteil.

Beratungen finden laut Internetseite der DAlzG vor allem zu folgenden Bereichen statt:

  • zu Gedächtnisstörungen, der Alzheimer-Krankheit und anderen Demenzformen,
  • zur Diagnostik, Diagnose und Therapie,
  • zum alltäglichen Umgang mit demenzerkrankten Menschen,
  • zu Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge,
  • zu Unterstützungsangeboten.

Finanziert wird das bundesweite Projekt durch Mittel des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Erreichen können
Sie das Beratungsangebot montags bis freitags unter der Nummer 030 - 259 37
95 14. Mittwochs kann die Alzheimer-Beratung zwischen 10 und 12 Uhr auch in
türkischer Sprache in Anspruch genommen werden.

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Verbände fordern eine bessere Absicherung für pflegende Angehörige. Dabei beziehen sie sich auf Empfehlungen des Beirats zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, die nun schnellstmöglich umgesetzt werden sollten.

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Nachdem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) bereits auf dem Dortmunder Kirchentag in diesem Sommer forderte, eine Pflegezeit analog zur Elternzeit einzuführen, wurde diese Forderung nun in einer Pressemitteilung wiederholt. „Jetzt muss die Bundesregierung handeln“, wird der BAGSO-Vorsitzende und ehemalige SPD-Politiker Franz Müntefering in der Mitteilung zitiert. „Die allermeisten Pflegebedürftigen werden von Familienangehörigen gepflegt. Viele von ihnen sind berufstätig. Sie dürfen nicht gezwungen werden, ihren Beruf aufzugeben, um zu pflegen. Die Gesellschaft darf pflegende Angehörige nicht alleinlassen.“ Die BAGSO bezieht sich dabei auf die Empfehlungen der im Beirat der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vertretenen Verbände. Neben der BAGSO gehören dazu unter anderem die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, der Verein wir.pflegen und der Sozialverband Deutschland (SoVD), der bereits Anfang September eine eigene Stellungnahme veröffentlichte.

Gefordert wird durch den unabhängigen Beirat das Recht auf
zehn freie Arbeitstage im Jahr für pflegende Angehörige, um auch kurzfristige
Pflegeaufgaben übernehmen zu können. Außerdem soll es im Falle einer
Reduzierung der Arbeitszeit Anspruch auf eine Lohnersatzleistung geben. Beides
sind Regelungen, die sich am Modell der Elternzeit orientieren.

Der Beirat der Bundesregierung wurde 2015 ins Leben gerufen, um sich mit Fragen der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu befassen. Der erste Bericht mit Handlungsempfehlungen wurde im Juni veröffentlicht. Weitere Informationen zur Arbeit des Beirats können Sie dieser Internetseite entnehmen.

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Die SPD fordert eine Entlastung der Heimkosten für Pflegebedürftige. Sie will den Eigenanteil begrenzen, den diese für ein Pflegeheim aufbringen müssen. Außerdem sollen Gewinne begrenzt werden.

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Vergangenen Monat berichteten wir auf diesem Portal über die Höhe der Eigenanteile an einer Heimunterbringung. In Schleswig-Holstein liegt dieser beispielsweise bei 1.679 Euro im Monat, womit das Land im Mittelfeld bewegt. Aus der SPD kamen in den letzten Wochen und Monaten vermehrt Forderungen nach einer Begrenzung der Eigenanteile, die Pflegebedürftige für ihre Unterbringung zahlen müssen. Da der Anteil, den die Pflegeversicherung übernimmt, auf einen bestimmten Anteil gedeckelt ist, führen steigende Ausgaben wie höhere Personalkosten häufig zu höheren Eigenanteilen für die Bedürftigen. „Die zu zahlenden Eigenanteile an den Pflegekosten wollen wir begrenzen. Es ist überfällig, die private und gesetzliche Pflegeversicherung zu einer solidarischen Pflegebürgerversicherung zusammenzuführen, in der die starken Schultern mehr tragen“, heißt es in einer Pressemitteilung von Heike Baehrens, Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion. In die geforderte Pflegebürgerversicherung sollen auch Beamte und Selbständige einzahlen. Durch die Beiträge sollen dann steigende Kosten durch die Versicherungsgemeinschaft getragen werden.

Neben einer Begrenzung der Eigenanteile fordern die Sozialdemokrat/innen nun auch, die Gewinne privater Pflegeanbieter zu begrenzen. Das ginge aus einem Positionspapier hervor, dass der Süddeutschen Zeitung vorliege. Pflegeheime seien zu „Investitionsobjekten“ geworden, hieße es in dem Papier. Nachdem sich die öffentliche Hand aus der Heimförderung zurückgezogen hatte, seien es mittlerweile vor allem Kapitalinvestoren, die die Einrichtungen finanzierten. Die Gewinne dürften jedoch nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter/innen oder Pflegebedürftigen erwirtschaftet werden. Länder und Kommunen müssten daher wieder in die Heimförderung einsteigen, fordere die SPD als Konsequenz. Bereits 2017 hatte die Fraktion der Linken im Bundestag gefordert, den Gewinnanspruch privater Anbieter zu streichen. Damals hatte die SPD noch gegen den Antrag gestimmt. Ob die Forderungen unter der Großen Koalition noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

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Anfang vergangenen Monats hat der Bundesgerichtshof zwei Ärzte freigesprochen, die Patientinnen nicht an ihrer frei gewählten Selbsttötung hinderten. Das Urteil gilt für die Sterbehilfe als wegweisend.

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Ein Hamburger und ein Berliner Arzt standen mehrfach vor Gericht, da sie Patientinnen auf ihren Wunsch hin sterben ließen. Die Ärzte wurden bereits in den Vorinstanzen freigesprochen, die Staatsanwaltschaft ging allerdings in Revision. Sie warf den Medizinern Unterstützung von Selbsttötung vor. Am 03.07.2019 musste daher der Bundesgerichtshof entscheiden, der die Angeklagten ebenfalls freigesprochen hatte.

Im ersten Fall war der betreffende Facharzt bei der Einnahme tödlicher Medikamente durch zwei Frauen dabei gewesen und unterließ auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen die Einleitung von Rettungsmaßnahmen. Im zweiten Fall wurden die Medikamente, die zum selbstgewählten Tod einer Patientin führte, sogar durch den angeklagten Arzt zugänglich gemacht. Auch er verzichtete nach der Einnahme der tödlichen Medizin auf Rettungsmaßnahmen. In beiden Fällen sind die Ärzte freigesprochen worden, auch, obwohl keine lebensbedrohlichen Krankheiten vorlagen. Es reichte das Leiden unter starken Schmerzen beziehungsweise eine „Lebensmüdigkeit“ der Frauen. Entscheidend für den Freispruch war die Tatsache, dass die Patientinnen weder psychisch krank, noch in sonstiger Art und Weise in ihrem Urteilungsvermögen eingeschränkt gewesen sind. In einem solchen Fall wäre die Sterbebegleitung strafbar gewesen.

„Eine in Unglücksfällen jedermann obliegende Hilfspflicht nach § 323c StGB wurde nicht in strafbarer Weise verletzt. Da die Suizide, wie die Angeklagten wussten, sich jeweils als Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der sterbewilligen Frauen darstellten, waren Rettungsmaßnahmen entgegen deren Willen nicht geboten“, teilt der Bundesgerichtshof mit. Es sei zwar möglich, dass die freigesprochenen Ärzte Berufspflichten verletzt haben, dass sei für die Bewertung der Strafbarkeit allerdings nicht relevant.

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Stationäre Pflegeeinrichtungen kosten für die Bedürftigen mehr. So sei der Eigenanteil der Pflegebedürftigen für ihre Heimunterbringung im ersten Halbjahr 2019 auf knapp 1900 Euro im Monat gestiegen.

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120 Euro mehr pro Monat als noch im Vorjahr – so hoch seien die Kosten gestiegen, die BewohnerInnen von Pflegeheimen im sogannten Eigenanteil selber tragen müssen. Laut SPIEGEL seien die Kosten im ersten Halbjahr dieses Jahres auf 1891 Euro monatlich gestiegen. Doch die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind immens: Etwa 1000 Euro mehr müssen Pflegebedürftige im teuersten Bundesland (Nordrhein-Westfalen, 2337 Euro) im Vergleich zum vergleichsweise günstigsten Land (Sachsen-Anhalt, 1331 Euro) durchschnittlich zahlen. Schleswig-Holstein liegt mit unterdurchschnittlichen 1679 Euro im Monat im Mittelfeld.

Da die Pflegeversicherung nur eine feste Pauschale für eine Heimunterbringung übernimmt, müssen die BewohnerInnen selber für steigende Ausgaben aufkommen. Dazu zählen beispielsweise steigende Personalkosten, die sich dann in erhöhten Eigenanteilen widerspiegeln. Auf diesem Portal berichteten wir bereits über die Forderung nach einer Pflegevollversicherung, die unter anderem die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte El-Samadoni stellte. „Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige gezwungen sind, die Mehrkosten alleine zu tragen“, äußerte sich Samiah El-Samadoni dazu damals in einer Pressemitteilung.

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