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Im letzten Jahr hatte die Bundesregierung die „konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen, um Wege für bessere Arbeitsbedingungen und gerechtere Bezahlung in der Pflege zu erörtern. Anfang des Monats wurde nun der Abschlussbericht veröffentlicht.

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Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege setzte sich das Bundesgesundheitsministerium, das Familienministerium und das Ministerium für Arbeit und Soziales mit Dutzenden Akteuren des Pflegebereichs zusammen. In einem Abschlussbericht wurden nun Vereinbarungen getroffen, auf die sich die beteiligten Akteure in verschiedenen Arbeitsgruppen verständigt hatten. Die Familienministerin Giffey (SPD), Gesundheitsminister Spahn (CDU) und Arbeitsminister Heil (SPD) scheinen mit den Ergebnissen zufrieden: „Wir sind überzeugt: Die Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege können sich sehen lassen. (Es werden) die Steigerung der Ausbildungszahlen, höhere Löhne für berufliche Pflegende, eine verbesserte und am Bedarf ausgerichtete Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern (…)“ aufgezählt. Unterteilt ist der Abschlussbericht in drei Handlungsfelder: Die Umsetzung der Reform der Pflegeberufe, Werbung für Pflegeausbildungen und Stärkung der Ausbildung und Qualifizierung.

Die Koalitionsfraktionen planen eine schnelle Umsetzung. Wie unter anderem das Ärzteblatt berichtet, forderten die Vorstände der Unionsfraktion sowie der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag die Regierung auf, die Pläne im Bereich Pflege „zügig und mit ganzer Kraft umzusetzen“.

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Der Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, fordert in einem aktuellen Positionspapier einen Ausbau der Kurzzeitpflege. Damit soll insgesamt die häusliche Pflege gestärkt werden.

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In einem Positionspapier kritisiert Westerfellhaus, dass die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen weiter steige, sich das Angebot aber nicht entsprechend entwickle. „Zwar wurden eingestreute und flexibel nutzbare Kurzzeitpflege-Plätze in Einrichtungen ausgebaut, die Zahl der zweckgebundenen, ausschließlich für Kurzzeitpflege zur Verfügung stehenden Plätze ist jedoch zurückgegangen.“ Ausreichend Plätze in der Kurzzeitpflege seien wichtig, um indirekt die häusliche Pflege zu stärken – denn diese wünsche sich die Mehrheit der Menschen im Falle der Bedürftigkeit. Denn gerade die Kurzzeitpflege mache eine überwiegend zu Hause stattfindende Pflege überhaupt möglich. Sie überbrücke Situationen, in denen es schwer ist, jemanden häuslich zu pflegen.  „Es kann nicht sein, dass die Menschen in einer Krisensituation keinen Kurzzeitpflegeplatz in ihrer Nähe finden – obwohl sie ihn dringend benötigen und einen gesetzlichen Anspruch darauf haben!“, sagt der Pflegebevollmächtigter in der entsprechenden Pressemitteilung.

Westerfellhaus formuliert in seinem Positionspapier fünf Forderungen zur Verbesserung der Kurzzeitpflege. Dazu gehören „eine ausreichende Zahl an wohnortnahen Kurzzeitpflegeplätzen“, eine angemessene Vergütung oder die Erhöhung des Leistungsbetrags.

Andreas Westerfellhaus ist seit April 2018 in der aktuellen Funktion für der Bundesregierung tätig. Weitere Stellungnahmen des Pflegebevollmächtigten, über die wir auf diesem Portal berichteten, können Sie hier nachlesen.

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Ende vergangener Woche tagte in Münster der 122. Deutsche Ärztetag. Dabei wurden verschiedene aktuelle Themen aus dem Gesundheitswesens diskutiert, auch Digitalisierung gehörte dazu.

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Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister, gehörte zu den Teilnehmer/innen des diesjährigen Ärztetages. In einer Rede warb er für den Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen und forderte die Ärztinnen und Ärzte auf: "Gestalten Sie das mit!". Spahn möchte eine schnellere Digitalisierung, zum Beispiel mit Blick auf die von ihm geforderte freiwillige elektronische Patientenakte bis 2021. Dieser Vorschlag ist Teil des „Digitale Versorgung Gesetz“, über dessen Anfänge wir kürzlich berichteten. Spahn wies auf dem Ärztetag laut einer dpa-Meldung auch darauf hin, dass Internetkonzerne wie Google und Amazon bereits in den Gesundheitsbereich investierten, auch China sei dahingehend bereits aktiv. Es handele sich laut Spahn demnach also auch um ein Wettbewerb der Systeme, in dem Deutschland sich mit seinen Ärzt/innen und seinem Datenschutz einbringen müsse. „Wenn wir in den nächsten zwei, drei Jahren die Kiste nicht mal langsam gebacken kriegen, dann gestalten wir es nicht, wir erleiden es“, mahnt der Gesundheitsminister.

In einem Bericht der Bundesärztekammer ist darüber hinaus zu lesen, dass der Ärztetag in einem Beschluss einen „positiv formulierten Ordnungsrahmen“ für die Digitalisierung im Gesundheitswesen fordere. In dem Bericht vom Ärztetag heißt es dazu: „Zu den Eckpunkten eines solchen Ordnungsrahmens müsse insbesondere ein klares Bekenntnis zur Freiwilligkeit der Nutzung digitaler Anwendungen durch Patienten zählen. Ebenso sei eine valide Nutzenbewertung digitaler Anwendungen zum Beispiel in dauerhaften Erprobungsregionen unabdingbar“.

Ein weiteres diskutiertes Hauptthema des Kongresses war die Impfpflicht. Wie die tagesschau berichtete, hätten sich die 250 Mediziner/innen in Münster für eine generelle Impfpflicht gegen Masern ausgesprochen. Damit begrüßt der Ärztetag das Vorhaben von Minister Jens Spahn, ab März 2020 eine solche Impfpflicht zumindest für Kinder und das Personal an Schulen oder Kitas einzuführen.

Fotos der Veranstaltung finden Sie hier.

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Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) warnt vor möglichen Auswirkungen einer Unterfinanzierung der Pflege. Es fehlten etwa 400 Millionen Euro.

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 „Ohne eine ausreichende Finanzierung der Pflegeschulen wird sich der Fachkräftemangel in diesem Bereich weiter verschärfen“, äußerte sich DRK-Präsidentin und ehemalige CSU-Bundestagsabgeordneten Gerda Hasselfeldt Anfang letzten Monats gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. 2020 wird das Pflegeberufegesetz und damit eine neue Pflegeausbildung in kraft treten. Diese soll Pflegeberufe attraktiver machen. Das Ziel sei allerdings bei unzureichender Finanzierung in Gefahr, warnt Hasselfeldt. Laut der DRK-Präsidentin fehle eine Anschubfinanzierung der Pflegeschulen in Höhe von etwa 400 Millionen Euro, die der Bund 2019 nicht eingeplant habe. Dieser verweise auf die Länder, die allerdings wenig Bereitschaft zeigten. „ Die neue Pflegeausbildung kann kein Erfolg werden, wenn sie bereits unterfinanziert startet“, wird Hasselfeldt in dem Zeitungsartikel abschließend zitiert.

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Pflege-Einrichtungen werden ab November 2019 mit einem neuen Prüfsystem bewertet. Die bisher üblichen Pflegenoten werden durch den neuen sogenannten Pflege-TÜV ersetzt.  

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Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wurde dem Pflegequalitätsausschuss die Aufgabe übertragen, neue Maßstäbe zur Bewertung von Pflege-Einrichtungen zu entwickeln. Darüber berichteten wir auf diesem Portal bereits. Das neue Bewertungssystem wird nach einer Testphase offiziell im November dieses Jahres starten und das bisherige Benotungssystem abschaffen. Bislang wurden Pflege-Einrichtungen angelehnt an ein Schulnotensystem bewertet. Eine Bestnote (1,0) wurde aber bereits erreicht, wenn alle Mindeststandards gegeben waren, auch wenn eine 1,0 deutlich mehr suggeriert. Unter anderem deshalb geriet das Bewertungssystem immer wieder in die Kritik und wird nun abgelöst. Künftig werden die Pflege-Einrichtungen selbst die Ergebnisqualität ermitteln. Als Grundlage dafür dienen zehn Indikatoren, die eine Vergleichbarkeit gewährleisten. Überprüft werden die Ergebnisse durch Datenauswertungsstelle. Zusätzlich sieht das neue Prüfsystem eine externe Qualitätsüberprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor. Veröffentlicht werden sollen die Ergebnisse dann auf Internetseiten der Pflegekassen.

Der BIVA-Pflegeschutzbund erklärt den neuen „Pflege-TÜV“ ausführlich in einem aktuellen Beitrag auf ihrer Internetseite und klärt über die Hintergründe auf.

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Am 12. Mai 2019 war wieder der jährliche „Tag der Pflege“. Einige Verbände nahmen dies zum Anlass, um zum Stand der Pflege Stellung zu nehmen.

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Die Volkssolidarität kritisiert in ihrer Stellungnahme den aktuellen Stand der Pflege: „Die Volkssolidarität erneuert seine Kritik an der gegenwärtigen Situation in der Pflege und weist auf die bisher unzureichenden Maßnahmen der Bundesregierung hin. Das Sammelsurium von Einzelmaßnahmen bringt keinen Paradigmenwechsel. Es ist offensichtlich, dass die derzeitige politische Herangehensweise im Pflegebereich einen ganzheitlichen Ansatz vermissen lässt. Trotz einzelner gut gemeinter Maßnahmen, ist ein umfassendes Konzept im Sinne der Pflegenden als auch der Gepflegten immer noch nicht zu erkennen. Das fragmentierte politische Vorgehen torpediert anvisierte Pflegeverbesserungen.“ Der Verband stellt mehrere Forderungen auf, um die Situation zu verbessern. So werden in der Stellungnahme bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegepersonal, eine geringere Arbeitsverdichtung für mehr Zeit in der Pflege sowie eine größere Unterstützung für pflegende Angehörige gefordert.

Der Forderung nach besserer Bezahlung von Pflegepersonal schließt sich auch der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) an: „Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist eine leistungsgerechte Vergütung dringend geboten. Die jüngsten Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder zeigen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen in der Pflege sind längst überfällig und machbar. Dieser Kurs muss beständig fortgesetzt werden und Vorbildwirkung entfalten“, wird Emilia Müller, KDFB-Vizepräsidentin und Vorsitzende des KDFB Landesverband Bayern, in der Stellungnahme des KDFB zitiert.

Für die Senioren-Union der CDU gab der Tag der Pflege Anlass, sich bei allen Pflegenden zu bedanken. In knappen Sätzen heißt es dazu auf der Internetseite: „Alljährlich am 12. Mai, am Geburtstag von Florence Nightingale, steht der Internationale Tag der Pflege im Kalender. Für die Seniorinnen und Senioren in der CDU ist das willkommener Anlass, großen Dank zu sagen für das herausragende Engagement, die ständige Einsatzbereitschaft und die großartige Empathie, die rund 1,6 Million in der Pflege tätige Menschen Tag und Nacht in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Versorgung und bei der Pflege zu Hause leisten.“ Auf ein Dank an Pflegepersonal in Form von höheren Gehältern wird nicht näher eingegangen.

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Eine kürzlich gestartete Bürger/innenkampagne mit dem Namen „weil’s hilft“ setzt sich für eine integrative Medizin ein und fordert eine stärkere Beachtung von Naturheilverfahren. Getragen wird die Kampagne von drei Gesundheitsverbänden.

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Kneipp Bund e.V., Natur und Medizin e.V. und Gesund Aktiv e.V. setzen sich für eine Förderung der Naturmedizin ein. Nun haben sie sich zu einer Kampagne zusammengetan, die dieses Ziel erreichen soll. Unter dem Namen „weil’s hilft“ werden einige Forderungen an die Politik formuliert. Eine dieser Forderungen ist, dass auch gesetzliche Krankenkassen Kosten für Naturheilmittel stärker als bisher erstatten sollen. „Viele können sich Naturmedizin auf Dauer nicht leisten und müssen notgedrungen auf erfolgreiche Verfahren verzichten. Das ist zutiefst ungerecht“, heißt es unter anderem als Begründung auf der Internetseite der Kampagne.

Allerdings müsse sich auch die Forschung stärker dem Thema Naturmedizin widmen. Die Initiative kritisiert: „Es ist ebenso ungerecht, dass über die weit verbreitete Forschungsfinanzierung durch Pharmaunternehmen derzeit fast ausschließlich patentierbare Medikamente beforscht werden, die einen hohen Profit versprechen. Pflanzenextrakte und etablierte naturmedizinische Methoden, wie zum Beispiel Kunst- oder Ordnungstherapien, sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eher uninteressant und spielen deshalb in der Forschung kaum eine Rolle.“ Daher fordert die Kampagne mehr öffentliche Forschungsgelder für diese Zwecke.

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Für eine Online-Befragung werden Teilnehmende vor allem ab 60 Jahren gesucht. Es soll hierbei die Rolle möglicher Einflussfaktoren auf die Akzeptanz und Nutzung assistiver Technologien bei älteren Menschen untersucht werden. Insbesondere wird der Fokus auf Befürchtungen und Sorgen potentieller Anwender/innen in Bezug auf die in der Untersuchung vorgestellten Technologien gelegt.

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Mit dieser Studie soll ein Beitrag zur Entwicklung nutzungsgerechter Technologien geleistet. Mögliche Ergebnisse der Studie können ab August 2019 unter der E-Mail-Adresse akzeptanz-studie@gmx.de erfragt werden. Die Befragung wird von Studierenden im Rahmen einer Forschungsvertiefung im Fach Entwicklungspsychologie durchgeführt. 

Zur Befragung gelangen Sie über diesen Link.

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Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer, welche eine Vertretung für Mitarbeiter/innen in der Pflege darstellen soll, verstößt laut dem Verwaltungsgericht Hannover nicht gegen das Grundgesetz.

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Pflegekammern sind - in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz in Verbindung mit einer Pflichtmitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge für die Pflegenden - ab 2017 eingeführt worden. Gegen die Pflichtmitgliedschaft klagte eine Geschäftsführerin eines Pflegeheims.

Sowohl die Pflichtmitgliedschaft als auch der damit in Verbindung stehende Pflichtbeitrag sind laut dem Verwaltungsgericht nicht zu beanstanden. Die Einrichtung der Kammern als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde als Maßnahme zur Verbesserung der Pflegeberufe gewertet und sei damit ein geeignetes Mittel, dem Pflegenotstand zu begegnen.

"In einer Gesellschaft, die durch den demografischen Wandel, die Veränderung der Familienstrukturen, den Fortschritt von Wissenschaft und Technik und durch einen Strukturwandel der Gesundheits- und Pflegeversorgung geprägt ist und die daher nach allgemeiner Einschätzung Maßnahmen der Verbesserung der Aus- und Weiterbildung in den Pflegeberufen sowie zur Steigerung von Qualität und Attraktivität des Pflegesektors insgesamt dringend bedarf, sei es naheliegend und verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Staat durch Gründung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts – wie der beklagten Pflegekammer – einen Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit standardgerechter Pflege leistet. Wegen des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers stehe der Pflichtmitgliedschaft auch nicht entgegen, dass der überwiegende Teil der Pflichtmitglieder abhängig beschäftigt ist."

Das gesamte Urteil kann hier nachgelesen werden.

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Der inzwischen zweite Bericht zur Altenpflege in Schleswig-Holstein wurde bereits durch den Sozialausschuss des Landtages zur Kenntnis genommen und ist damit auch der Öffentlichkeit zugänglich. Er beruht auf Daten aus den Kalenderjahr 2015.

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Neben den Leistungsempfänger/innen, den Regionen des Landes werden auch die in der Altenpflege beschäftigten in den Fokus genommen.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen werden.

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