Logo DISW

Unterstützung

Am 13. Und 14.09.2019 findet in Düsseldorf der 3. Internationale Demenzkongress statt. Expertenvorträge widmen sich dabei aktuellen Themen rund um das Thema Demenz.

Weiterlesen

Bei dem Kongress, den der Malteser veranstaltet, soll es um Alltagsfragen im Umgang mit Demenz gehen. Dazu zählen Themen wie Ernährung und Demenz, Paarkonflikte aufgrund der Erkrankung oder den Umgang mit herausforderndem Verhalten. Darüber hinaus geht es aber auch um mögliche zukünftige Veränderungen, beispielweise in Veranstaltungen wie „Alter, Demenz und Technik: Roboter und  Co – digital oder ‚analog‘?“. Das vollständige Programm und weitere Informationen zu der Veranstaltung können Sie hier einsehen.

Der Kongress richtet sich sowohl an Fachkräfte wie z.B. Ärzt/innen und Pfleger/innen als auch an Angehörige oder Interessierte. Eine Anmeldung kostet 190 Euro, das Anmeldeformular finden Sie hier.

Schließen


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant eine Reform der Notfallversorgung. Eine Leitstelle solle künftig zunächst prüfen, ob eine sofortige Klinikeinweisung wirklich von Nöten ist.

Weiterlesen

Die Notfallaufnahmen in Krankenhäusern seien zu oft überlaufen. Das liege auch daran, dass Krankenwagen immer wieder zu Einsätzen ausrücken müssen, in denen eigentlich ein Besuch bei einer ambulanten Ärzt/in gereicht hätte. Das kritisierte Bundesgesundheitsminister Spahn und schlug in einem Entwurf vor, die Notfallversorgung grundlegend zu reformieren. Konkret solle eine zentrale Leitstelle eingerichtet werden, die sowohl Anrufe über die Notfallnummer 112 als auch über die Nummer der ärztlichen Terminservicestellen (116 117) entgegennehmen sollen. Bei dem Telefonat soll dann geklärt werden, ob ein Rettungswagen notwendig ist oder ein Besuch bei ambulanten Ärzt/innen ausreicht. Ähnlich sollen auch die Notfallaufnahmestellen selber reformiert werden. Teil des Vorschlags ist die Einrichtung von Notfallzentren in Kliniken, die ebenfalls eine erste Einschätzung abgeben sollen, ob eine akute Behandlung in der Notaufnahme nötig ist.

Zustimmung gab es bislang von der Bundesärztekammer, die sich eine spürbare Entlastung der Notfallaufnahmen erhofft. Auch der Koalitionspartner SPD unterstützt die Pläne bislang. Zurzeit liegt der Gesetzentwurf den Gesundheitsministerien der einzelnen Bundesländer vor, mit denen Mitte August über das Vorhaben diskutiert werden soll. Zur Umsetzung wäre möglicherweise eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, die die Zusammenarbeit der Kommunen, Länder und des Bundes neu regelt.

Schließen


Auch in diesem Jahr will Schleswig-Holstein wieder den Altenpflegepreis vergeben. Bewerben können sich Einrichtungen, Organisationen oder Projekte bis zum 30.09.2019.

Weiterlesen

Seit 2004 vergibt die schleswig-holsteinische Landesregierung einmal im Jahr den Altenpflegepreis, der besondere Leistungen und besonderen Einsatz für die Pflege auszeichnen soll. „Zukunftsweisende Projekte und Initiativen werden ausgezeichnet und sollen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, heißt es zum Ziel der Verleihung in einem Flyer des Sozialministeriums. Sozialminister Heiner Garg (FDP) äußert sich ebenfalls zum Preis: „Die Pflege steht vor großen Herausforderungen. Umso beeindruckender ist, mit welchem Enthusiasmus selbst entwickelte Projekte geplant, durchgeführt und in der Praxis gelebt werden! Mit der Verleihung des Schleswig-Holsteinischen Altenpflegepreises wollen wir gute Beispiele würdigen. Von den vielen guten Anregungen können zudem Einrichtungen, Pflegekräfte, Pflegende profitieren“.

Auf den mit 6.000 Euro dotierten Preis können sich Organisationen, Einrichtungen oder Projekte bewerben, die besondere Leistungen in der Pflege vollbracht haben. Das können zum Beispiel die Entwicklung neuer Versorgungsmodelle sein, Netzwerkarbeit, Gewinnung von Auszubildenden und vieles mehr. Entscheidend für die Beurteilung ist vor allem, dass es dabei einen Mehrwert für die Pflege gibt. Entweder durch große Bedeutung für die Zielgruppe, durch eine besondere Herangehensweise oder durch eine mögliche Übertragbarkeit auf andere Projekte.

Eine Eigenbewerbung der Projekte ist erforderlich. Den Bewerbungsbogen zum ausfüllen finden Sie online, Bewerbungsfrist ist der 30.09.2019. Die Preisverleihung wird im Dezember stattfinden, dann wird sich zeigen, welche Organisation oder welches Projekt durch besondere Arbeit mit dem schleswig-holsteinischen Altenpflegepreis 2019 ausgezeichnet wird.

Schließen


Häusliche Pflege kann für alle Beteiligten zur Herkules-Aufgabe werden. Rechtliche Fragen, fehlende Ansprechpartner/innen oder aufgestaute Emotionen treten dabei häufig zusammen auf. Der Pflegebevollmächtigte schlägt dafür nun Pflege Ko-Pilot/innen vor.

Weiterlesen

Staatssekretär und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus hat Anfang des Monats vorgeschlagen, die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die sogenannten „Kontrollbesuche“, durch den Einsatz einer Art Pflege-Ko-Pilot/in zu ersetzen. Zu den Gründen des Vorschlags äußert sich Westerfellhaus in einer Pressemitteilung: „Die häusliche Pflege braucht frühzeitige vertrauensvolle Beratung und Unterstützung. Nur so kann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und der damit verbundene Paradigmenwechsel konsequent umgesetzt werden: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“

Doch was unterscheidet das Konzept von der bisher gesetzlich geregelten Variante des Kontrollbesuchs? Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Freiwilligkeit, die Westerfellhaus für seinen Vorschlag vorsieht. Die gesetzlich geregelten Kontrollbesuche hingegen sind für alle Bezieher/innen von Pflegegeld verpflichtend. Je nach Pflegestufe muss ein Pflegedienst oder eine Pflegefachkraft halb- bis vierteljährlich vorbeikommen. Diese Regelung hat weniger Kontrolle und Überwachung zum Ziel als vielmehr Qualitätssicherung in der Pflege. Der Termin mit einem Pflegeanbieter sollte als Möglichkeit genutzt werden können, Fragen zu klären und ggf. Probleme anzusprechen. Auch, um längerfristige Fehler in der häuslichen Pflege verhindern zu können. Bezahlt werden solche Besuche von der Pflegekasse, die bei Nichteinhaltung der Fristen das Pflegegeld in Form von Sachleistungen auszahlen kann. Durch eine freiwillige Unterstützung soll ein größeres Vertrauensverhältnis geschaffen werden, dass wichtig sei, um auch über Gefühle wie Scham oder Wut sprechen zu können. Fraglich bleibt bei einem solchen freiwilligen Angebot jedoch, inwieweit eine Qualitätssicherung dann stattfinden kann, wenn auf das Angebot nicht eingegangen werden sollte.

Zusätzlich sollen die Pflege Ko-Pilot/innen eine „Lots/innenfunktion“ zukommen. So sollen im Sinne einer vernetzenden Arbeit auch mögliche weitere Angebote vorgestellt werden. Grundsätzlich sollen Pflege Ko-Pilot/innen die Pflegepersonen befähigen, „ihre individuellen Bedürfnisse und Belange ins Gleichgewicht zu bringen, die Voraussetzungen für ihre Teilhabe schaffen und nicht zuletzt die gesundheitliche Situation und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen verbessern – ganz im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen Paradigmenwechsels: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“ Angebunden werden könne das Konzept an Pflegestützpunkte oder Pflegeanbieter/innen, nicht jedoch an die Pflegekassen selber. Das widerspreche der Unabhängigkeit und führe zu einem Gefühl der Kontrolle.

Das vollständige Konzept finden Sie auf der Seite der BAGSO.

Schließen


Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat ihren Jahresbericht für 2018 vorgelegt. Schwerpunktthema waren dabei stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen es in einigen Bereichen noch Defizite gebe.

Weiterlesen

Der Jahresbericht 2018 untersucht die Menschenrechtssituationen in verschiedenen Bereichen wie der Abschiebepraxis von Geflüchteten, bei der Polizei oder im Justizvollzug. Schwerpunkt für den Berichtszeitraum 2018 war allerdings das Thema Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen die aktuellen Standards analysiert worden sind. Dabei wurde festgestellt, dass es in vielen stationären Pflegeeinrichtungen positive Ergebnisse gab. Allerdings dürfe das nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch Probleme gebe. Vor allem im Bereich der freiheitsentziehenden Maßnahmen habe es auch viele Defizite gegeben: „Teilweise waren die Einwilligungen [für diese Maßnahmen] schon vor Jahren schriftlich abgegeben und nicht regelmäßig erneuert worden oder sie konnten zum Besuchszeitpunkt nicht aufgefunden werden. In zahlreichen Fällen wies die Dokumentation Lücken auf.“ Problematisch sei auch, dass viele Betroffene kaum über alternative Möglichkeiten oder Widerrufsrechte aufgeklärt worden seien.

Weitere Defizite habe es bei der Medikation oder teilweise bei der ärztlichen Versorgung der Einrichtungen gegeben. Auch Möglichkeiten der Beschwerden durch Bewohner/innen der Einrichtungen wurden geprüft. Auch hier wird bemängelt: „In zahlreichen Einrichtungen hingen keine Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde und externer Beschwerdestellen aus. Zudem entstand in einigen Einrichtungen der Eindruck, dass kein effektives Beschwerdemanagement existiert.“

Eine detaillierte Auswertung können Sie dem Bericht entnehmen.

Schließen


Die geplante Einführung eines Entlastungsbudgets in der Pflege durch die Regierungskoalition ist zunächst auf das kommende Jahr verschoben worden. Der Verein wir pflegen e.V. fordert eine schnellere Umsetzung im Sinne der pflegenden Angehörigen.

Weiterlesen

Kernidee eines Entlastungsbudgets für die Pflege ist die Zusammenlegung verschiedener, einzelner Leistungssätze zu einem Budget. Das betrifft Leistungen für Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Damit sollen Bürokratie abgebaut werden und die selbstbestimmte Nutzung des Budgets vereinfacht werden. Aus diesen Gründen hatten sich die Regierungsparteien SPD, CDU und CSU in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein solches Entlastungsbudget einführen zu wollen. Die ursprüngliche Umsetzung sollte 2019 stattfinden, das Projekt wurde jedoch erst einmal auf 2020 verschoben.

Der Verein wir pflegen e.V. kritisiert das und fordert eine schnellere Umsetzung – noch in diesem Jahr. Das schreibt der Verein in einer Stellungnahme, die gleichzeitig Argumente für ein Entlastungsbudget aufzählt und begründet, warum das nicht zu teuer sei.

Das Entlastungsbudget soll insbesondere Bürokratien abbauen und für mehr Flexibilität sorgen: „Ob Budgetgelder am besten für die Tagespflege oder Verhinderungspflege oder aber in vielfältiger Kombination unterschiedlicher Leistungen genutzt werden, darüber sollten allein die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen entscheiden.“ Außerdem soll das Entlastungsbudget Hürden schon bei der Beantragung abbauen, denn „Entlastung für pflegende Angehörige muss ab sofort schnell und einfach im Alltag organisierbar sein.“ Ein Antrag auf das Budget solle nur einmal gestellt werden müssen.

Schließen


Vergangenen Sommer kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Sofortprogramm gegen Pflegenotstand an. Von den geplanten 13.000 neuen Stellen sei laut ARD-Magazin FAKT bislang jedoch keine bewilligt worden.

Weiterlesen

Das Thema Pflege wird in Deutschland immer häufiger diskutiert. Das liegt nicht zuletzt an den sich häufenden Berichten über teils katastrophale Zustände im Pflegebereich. Das Problem liegt vor allem am Pflegenotstand, es gibt zu wenig Fachkräfte, die die Qualifikation und Zeit haben, sich ausreichend gut um Patient/innen kümmern zu können. Im letzten Sommer kündigte Gesundheitsminister Spahn daraufhin an, mit einem Sofortprogramm für eine attraktivere Pflege zu sorgen. Dazu gehörte die Ankündigung, bis 2019 13.000 neue Stellen zu schaffen. Nun, ziemlich genau ein Jahr später, berichtet das ARD-Magazin FAKT vom 02.07.2019 allerdings, dass von diesen angekündigten Stellen bislang keine einzige im Rahmen des Sofortprogramms geschaffen worden sei. Lediglich 2.300 neue Stellen gebe es im Pflegebereich, die allerdings auf das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zurückzuführen sei. Das Magazin stützt sich dabei auf Krankenkassenberichte, die bekanntgaben, keine weiteren Stellen bewilligt zu haben. Ein Problem bei der Schaffung neuer Stellen seien unter anderem bürokratische Hürden.

Schließen


In einer für den Kirchentag in Dortmund verfassten Resolution zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) gefordert, für Pflegezeiten Anspruch auf Lohnersatzleistungen analog zur Elternzeit zu haben. Der Verband berichtet über große Zustimmung auf dem Kirchentag.

Weiterlesen

Im Rahmen der Veranstaltung „Wohin mit der Pflege? Wege aus der Sackgasse“ auf dem diesjährigen Dortmunder Kirchentag hatte BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering einige Forderungen des Verbands eingebracht, die dieser bereits im Vorfeld als Resolution veröffentlicht hatte. Dort heißt es: „Eine zentrale Zukunftsaufgabe unserer Gesellschaft wird es sein, eine gute Pflege sicherzustellen. Dabei werden auch in Zukunft Familienangehörige eine entscheidende Rolle spielen, die alle bei ihrer wichtigen Aufgabe unterstützt werden müssen. Viele von ihnen sind berufstätig. Für sie fordern wir eine Pflegezeit analog zur Elternzeit.“ Mit diese Idee verknüpft der Dachverband vor allem zwei Forderungen: Pflegende Angehörige sollen – ebenso wie Eltern – Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben. Diese soll sich auf bis zu 36 Monate erstrecken können und soll ab Pflegegrad 2 beginnen. Außerdem sollen pflegende Angehörige bis zu 10 arbeitsfreie Tage im Jahr (zusätzlich zum Urlaubsanspruch) für Pflegenotfälle ein beräumt bekommen.

Die BAGSO berichtet über große Zustimmung, die Forderungen seien „von der sehr großen Mehrheit der Teilnehmenden befürwortet“ worden.

Schließen

 

Maßgeblicher Bestandteil des kürzlich beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist die Anhebung der ärztlichen Mindestsprechstundenzeit auf wöchentlich 25 Stunden (zuvor 20). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) einigten sich nun auf Eckpunkte der Umsetzung.

Weiterlesen

Bislang war noch unklar, inwieweit sich das Mehrangebot an Sprechstunden auf die Vergütung auswirken wird. KBV und GKV-Spitzenverband einigten sich nun auf Eckpunkte bei der Umsetzung des Terminservicegesetzes, wozu auch Vergütungsregelungen gehören. Dadurch steht nun fest: Der Mehraufwand soll entsprechend vergütet werden. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen scheint mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden und wird im Ärzteblatt indirekt zitiert: „Es stelle die Weichen, damit sich die vom Gesetzgeber gewollte Mehrarbeit für die niedergelassenen Ärzte auch auszahlen könne. Zudem seien die nächsten Schritte für die Umsetzung des TSVG damit klar geregelt.“

Schließen


Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, einen Entwurf für ein Gesetz vorzulegen, welches die Bezahlung in der Altenpflege verbessern soll.

Weiterlesen

Wie wir bereits berichteten, hat die Konzertierte Aktion Pflege der Bundesregierung Anfang dieses Monats einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem sich verschiedene Bundesministerien zusammen mit Akteuren aus der Pflege auf ein Maßnahmenpaket geeinigt haben. Dazu gehört auch die bessere Bezahlung von Pflegekräften, insbesondere auch in der Altenpflege. Dazu wird das Bundeskabinett am Mittwoch beraten. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland kündigte Heil an, dass das Gesetz auf jeden Fall zu Verbesserungen der Löhne führen würde. Der Arbeitsminister bevorzuge nach wie vor die Verhandlung eines Tarifvertrages, der dann für die Branche als allgemeingültig erklärt werden könnte. Über diesen Vorschlag des SPD-Politikers und über die Schritte, die dafür notwendig wären, berichteten wir im April. Sollte es allerdings nicht zu der Wunschlösung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages kommen, wolle Heil als Plan B die Lohnuntergrenzen anheben.

Weiterer Aspekt des Gesetzes soll die Lohnangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland im Bereich der Altenpflege sein. Die ostdeutschen Löhne, die bei einer Altenpflegekraft bislang im Schnitt etwa 500 € niedriger als im Westen sind, sollen dann per Gesetz auf das Westniveau angehoben werden.

Zur Finanzierung steigender Löhne äußerte Heil, dass diese erstmal Aufgabe der Pflegeversicherung sei. Ob es Zuschüsse aus Steuermitteln gebe, sei noch unklar. Damit bleibt fraglich, inwieweit verhindert werden soll, dass höhere Löhne in der Pflege am Ende zu Lasten Pflegebedürftiger gehen. Für eine gesellschaftlich gerechte Verteilung der Mehrkosten fehlt bislang ein Konzept.

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}