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In einem Interview spricht sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für „ordentliche Tarifverträge“ – insbesondere in der Altenpflege – aus. Dies führe zu besseren Arbeitsbedingungen.

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In einem aktuellen Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung plädiert Arbeitsminister Heil für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege. Wörtlich sagt Heil: „Dass in der Altenpflege für viele Beschäftigte keine tarifvertraglichen Regelungen gelten, ist ein unhaltbarer Zustand. Wir brauchen in der Altenpflege dringend einen solchen Tarifvertrag. Dann sind die Arbeitsbedingungen besser und die Löhne auch.“

Für einen flächendeckenden Tarifverband bedarf es eines Arbeitgeberverbands für den Bereich der Altenpflege. Wichtige Verbände wie die Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Caritas und der Paritätische Wohlfahrtsverband seien bereit, einen solchen zu gründen. „Ich habe die Hoffnung, dass weitere Organisationen dazukommen, zum Beispiel das „Deutsche Rote Kreuz“ oder auch private Arbeitgeber“, ergänzt Heil. „Wird ein solcher Arbeitgeberverband gegründet, kann es endlich zu einem flächendeckenden Tarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kommen, den ich dann für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklären werde.“ Der Bundesarbeitsminister kritisiert, dass die Tarifbindung kontinuierlich sinke. Das müsse sich ändern, um „soziale Spannungen“ zu verhindern.

Außerdem spricht sich Heil in dem Interview für die Anhebung des Pflege-Mindestlohns aus. Ob und inwieweit diese Vorschläge dann auch in die Tat umgesetzt werden, wird sich zeigen.

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Im März berichteten wir auf diesem Portal, dass die Arbeiterwohlfahrtsorganisation (AWO) eine Petition gestartet hat, um den Eigenanteil an Pflegekosten zu begrenzen. Die notwendigen Unterschriften sind nun erreicht worden.

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Die Petition mit dem Titel „Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“ hat zum Ziel, für Leistungsbeziehende der Pflegeversicherung einen Höchstbetrag für Eigenanteile einzuführen und Pflegebedürftige dadurch zu entlasten. Diese Beträge, die von den Pflegebedürftigen zum Beispiel für Pflegeheime getragen werden müssen, waren zuletzt immer wieder gestiegen. Die AWO kritisierte eine fehlende gesetzliche Regelung, die diese Eigenanteile deckelt.

Ziel einer Petition ist es zunächst, dass erforderliche Quorum zu erreichen. Notwendig für die Pflege-Petition der AWO waren 50.000 Unterschriften. Mit insgesamt rund 74.000 wurde das Ziel nicht nur erreicht, sondern deutlich übertroffen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist nun verpflichtet, sich mit dem Anliegen zu befassen.

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Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) plant, noch in diesem Jahr ein neues Pflegegesetz vorzulegen, in dem die Investitionsförderung für Pflegeanbieter/innen an die Zahlung von Tariflöhnen gekoppelt werden sollen.

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Das Land Niedersachsen will durch ein neues Gesetz auf die Diskussion um schlechte Bezahlung von Pflegepersonal reagieren. "Wir erwarten von der Arbeitgeberseite, dass sie Tariflöhne zahlen, und von den Pflegekassen, dass sie diese Löhne refinanzieren", wird Ministerin Reimann in der dpa-Meldung zitiert. Ein Pflegegesetz soll helfen, um dieses Ziel zu erreichen.

Vorangegangen war die Drohung der Arbeiterwohlfahrtsorganisation (AWO) und der Diakonie, in Niedersachsen komplett aus der ambulanten Pflege auszusteigen, wenn es keine bessere Finanzierung der Leistungen durch Kranken- und Pflegekassen gebe. Von einem Ausstieg der Wohlfahrtsverbände wären tausende Pflegebedürftige und Pflegekräfte betroffen. So kann das Gesetzesvorhaben auch als Versuch interpretiert werden, es nicht zu einem Ausstieg der großen Träger kommen zu lassen.

Gegen eine Zahlung von Tariflöhnen in der Pflege stellen sich auch immer wieder private Pflegeanbieter, die dadurch Kosten sparen wollen. Das macht auch eine Pressemitteilung der bpa deutlich, die sich erneut klar gegen allgemeinverbindliche Tarifverträge aussprechen. Rainer Brüderle, Vorsitzender des Verbands, fordert, „den politischen Irrweg zu beenden!“. Fraglich bleibt, wie der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden kann, wenn sich weiterhin viele private Träger und Arbeitgeberverbände weigern, die Bezahlung des Pflegepersonals zu verbessern.

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Im November berichteten wir über die Verleihung des GERAS-Preis, der an Einrichtungen verliehen wurde, die Tiere in der Arbeit mit Senior/innen einsetzen. Dazu ist nun eine Broschüre erschienen.

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Einmal im Jahr verleiht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) den GERAS-Preis, der besondere Projekte mit Senior/innenbezug auszeichnen soll. 2018 ging der Preis an Einrichtungen, die älteren Menschen ein Leben mit Tieren ermöglichen. Zu diesem Preis und dem Thema „Leben mit Tieren in Pflegeinrichtungen“ hat die BAGSO nun eine Broschüre veröffentlicht. „Tiere halten ihre Menschen auf Trab, sie tragen mit ihren Bedürfnissen zur Tagesstrukturierung bei und stimulieren damit Körper und Geist“, heißt es unter anderem in der Broschüre. Neben einer Einführung in das Thema werden auch die Preisträger/innen des letzten Jahres noch einmal vorgestellt.

Online können Sie die vollständige Broschüre lesen. Für gedruckte Exemplare können Sie sich direkt an BAGSO wenden: bestellungen@bagso.de.

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Der Bundestag hat am 14.März 2019 einige gesetzliche Regelungen im Gesundheitswesen beschlossen, die in dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthalten sind. Patient/innen sollen davon insbesondere durch schnellere Termine profitieren.

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Mit den Stimmen von Union und SPD hat sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich für das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (kurz: Terminservice- und Versorgungsgesetz) ausgesprochen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird in der Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums mit folgenden Worten zitiert: „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Sie haben auch auf dem Land Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Und sie verlangen zu Recht, dass wir ihnen mit digitalen Lösungen den Alltag erleichtern. In einem lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss der Staat funktionieren. Da besser zu werden, ist das Ziel unseres Gesetzes.“

Zentraler Aspekt des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen, die als zentrale Anlaufstellen nun 24 Stunden an 7 Tagen geöffnet haben sollen. Außerdem soll das Budget von Ärztinnen und Ärzten erhöht werden, wenn sie neue Patient/innen aufnehmen. Bisher haben Praxen häufig neue Patient/innen wieder weggeschickt, auch wenn Kapazitäten frei waren, da sie für diese bei einer Ausschöpfung des Budgets kein zusätzliches Geld bekommen haben. Auch das Mindestsprechstundenangebot von Praxen soll von 20 auf 25 Stunden in der Woche erhöht werden. Eine Regelung die sicherstellt, dass dieses Mehrangebot vor allem gesetzlich Versicherten zu Gute kommt, gibt es nicht. So können Ärztinnen und Ärzte auch mehr Privatversicherte aufnehmen, um auf die Wochenstunden zu kommen.

Die Linke kritisiert, dass das Gesetz wenig ändern werde, wenn es weiterhin grundsätzlich ungleiche Versichertenverhältnisse gebe. So stellt Achim Kessler (Die Linke) in der Plenardebatte fest: „Solange Ärztinnen und Ärzte für die Behandlung von Privatpatientinnen und -Patienten viel höhere Honorare erhalten, werden gesetzlich Versicherte immer den Kürzeren ziehen“. Auch auf dem Land sei das Problem dasselbe: Ärztinnen und Ärzte ließen sich in der Hoffnung auf viele Privatversicherte vor allem in wohlhabenderen Regionen nieder. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen kritisieren auf ihrer Homepage auch die „erhebliche[n] Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung und damit die gesetzlich Versicherten, über die die Bundesregierung nur teilweise Transparenz hergestellt“ habe.

Im Einzelnen werden die neuen Regelungen auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums erklärt.

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Der Verein Qualitätsausschuss Pflege hat Maßstäbe zur Qualitätssicherung in der Pflege verabschiedet. Künftig sollen jährlich Daten zur Qualitätsentwicklung erhoben und ausgewertet werden.

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Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde dem Qualitätsausschuss Pflege die Aufgabe übertragen, eine Neuregelung für die Qualitätssicherung in Einrichtungen der Pflege zu erarbeiten. Der Verein hat dazu nun Maßstäbe entwickelt, nach denen künftige Daten ausgewertet werden können. „Diese Daten bilden die Basis für die interne Qualitätsentwicklung der Einrichtungen sowie für die Qualitätsberichterstattung und werden auch bei externen Qualitätsprüfungen genutzt. Deshalb muss die Zusammenführung und Auswertung der Daten durch eine fachlich unabhängige Institution erfolgen“, heißt es in der Pressemitteilung. Diese unabhängige Institution ist das Institut für angewandte Qualitätsförderung (aQua-Institut) in Göttingen, welches den Zuschlag für die Erhebungen erhalten hat. Dort werden künftig Daten der stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland zusammengeführt und nach den festgelegten Maßstäben ausgewertet. Beginn soll der reguläre Betrieb der Qualitätsberichterstattung am 01.09.2019 nach einer kurzen Testphase.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege, wo Sie auch die beschlossenen Maßstäbe und Grundsätze herunterladen können.

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In Schleswig-Holstein gibt es insgesamt 14 Pflegestützpunkte. Die meisten Beratungen fanden 2017 im Pflegestützpunkt Flensburg statt, wie aus einer Kleinen Anfrage hervorgeht. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht der Standorte.

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Pflegestützpunkte sind kostenlose Auskunfts- und Beratungsstellen, die auf Initiative der Bundesländer durch die Pflege- und Krankenkassen errichtet werden. Dabei ist das Personal von Pflege- und Krankenkassen zusammen mit dem der Altenhilfe und Sozialhilfeträger unter einem Dach. Dadurch sollen Pflegestützpunkte zu einer besseren Versorgungsstruktur beitragen. In Schleswig-Holstein gibt es insgesamt 14 Pflegestützpunkte, also in allen Kreisen (ausgenommen Schleswig-Flensburg) und kreisfreien Städten.

Die genauen Kontaktdaten und Adressen der jeweiligen Standorte finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holsteins.

Mit über 4.600 Beratungen im Jahr 2017 ist der Pflegestützpunkt Flensburg der meist genutzte. Mit 2,4 Vollzeitstellen ist die Beratungsstelle auch personell am besten ausgestattet. Genauere Daten zu Beratungszahlen oder finanziellen Zuwendungen des Landes können Sie direkt der Kleinen Anfrage von Birte Pauls (SPD) entnehmen.

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Der Eigenanteil an den Kosten für Pflegeheime ist weiter gestiegen. Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, fordert, dass die Mehrkosten von der Pflegeversicherung übernommen werden sollen. Auch die Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative.

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„Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige gezwungen sind, die Mehrkosten alleine zu tragen“, wird El Samadoni in der Pressemitteilung zitiert. Bislang müssen Pflegebedürftige jene Kosten selber tragen, die nicht in den Pauschalbeträgen der Pflegeversicherung enthalten sind. Enthaltene Pauschalbeträge würden durchschnittlich höchstens 52 Prozent der Gesamtkosten abdecken. Bei steigenden Kosten, z.B. Personalkosten, würden die Pauschalbeträge immer noch gleich bleiben, was zu Mehrkosten auf Seiten der Bedürftigen führt.

Die Bürgerbeauftragte sieht in den steigenden Kosten auch ein Anteil für wachsende Altersarmut. El Samadoni kritisiert, dass dadurch immer mehr Rentner/innen Sozialleistungen beziehen müssten. Als Konsequenz fordert die Beauftragte eine Pflegevollversicherung: „Eine Versicherung, die alle anfallenden Pflegekosten deckt und hohe private Zuzahlungen entfallen lässt, ist unentbehrlich, um eine Verarmung der Pflegebedürftigen zu verhindern und ein würdevolles Leben bis ins hohe Alter sicherzustellen“. Mit diesem Vorschlag unterstützt sie die Idee des schleswig-holsteinischen Sozialministers Heiner Garg (FDP), der ähnliche Punkte mittels einer Initiative in den Bundesrat tragen will. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, Behandlungskosten in staionären Pflegeeinrichtungen durch die Krankenversicherung zu tragen.

Weiteres zu der geplanten Bundesratsinitiative können Sie unter anderem hier lesen. Weitere Artikel über Stellungnahmen der Bürgerbeauftragten finden Sie hier.

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, fordert eine bessere Umsetzung des Enlastungsbetrages für  Pflegebedürftige. Dieser werde von 70% der Betroffenen nicht beansprucht.

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Der Entlastungsbetrag von 125€ im Monat soll die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger im Alltag fördern und pflegende Angehörige damit entlasten. Der Betrag ist beispielsweise für Dienstleistungen bei der Haushaltsbewältigung vorgesehen. Das so wenige Pflegebedürftige diesen Betrag nutzten, habe mehrere Gründe. Zum einen sei die Möglichkeit nicht bekannt genug - es ginge daher auch um Information und Aufklärung – zum anderen gebe es zu wenig Nutzungsmöglichkeiten. „Viele Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein können Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag nicht umsetzen, obwohl sie es wollen“, wird El Samadoni in einer Pressemitteilung zitiert. Der Betrag von 125€ im Monat wird nämlich nicht nach einmaliger Beantragung einfach regelmäßig ausgezahlt, sondern er ist zweckgebunden. Das heißt, dass zusätzliche Leistungen bis zu 125€ als Entlastung für Pflegebedürftige auf Antrag übernommen werden können. Es gilt hier die Nachweispflicht.

Für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen, so müssen die genutzten Dienstleister/innen beispielsweise gewisse Qualifikationen haben. Dadurch kann in vielen Fällen beispielsweise eine Haushaltsunterstützung nicht einfach von Bekannten oder Nachbar/innen (bezahlt) übernommen werden. Für die Nutzung des Betrages fehle es im Land Schleswig-Holstein außerdem an Angeboten, die den Nutzungsvoraussetzungen entsprechen würden. Abschließend appelliert die Bürgerbeauftragte daher: „Die Landesregierung sollte deshalb die hohen Voraussetzungen für eine Anerkennung nach der Verordnung überarbeiten, damit es künftig mehr Angebote für eine Unterstützung gibt“.

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Pflege ist nicht nur ein Thema für ältere Generationen, viele Familien setzen sich mit dem Thema auseinander. Pflege in der Familie ist eine außergewöhnliche, oftmals herausfordernde Situation. Diesem Thema begegnet das Projekt PflegeNotTelefon Schleswig-Holstein und der Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg Eckernförde mit einer gemeinsamen Veranstaltung.

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Die Kostbarkeit, dass Menschen andere im Alter, in Zeiten von Krankheit oder auf dem letzten Wegabschnitt begleiten, wird durch die Veranstalter/innen hervorgehoben. Für Menschen, die helfen, begleiten und pflegen, stelle sich die Frage: "Wie viel kann ich für andere tun und wie viel muss ich für mich tun?"

Wer auf Dauer für andere da sein will, dürfe den Blick auf die eigenen Möglichkeiten und Grenzen nicht vergessen. Selbstsorge und Fürsorge seien täglich neu auszubalancieren. Ebenso wie für alle pflegenden Berufe gelte dies auch für pflegende Angehörige.

Dr. Hanneli Döhner vom Verein „Allianz pflegende Angehörige – Interessengemeinschaft und Selbsthilfe“ beschäftige sich seit vielen Jahren mit den Fragestellungen von pflegenden und
unterstützenden Angehörigen. Im Rahmen der Veranstaltung wird sie verschiedene Facetten der Angehörigenpflege beleuchten und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

Der Eintritt ist frei. Ort der Veranstaltung: Bürgerhaus Kronshagen, Raum Klöndeel, Kopperpahler Allee 69, 24119 Kronshagen

Um Anmeldung wird unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten gebeten:

  • Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg, Tel. 04331/202 1247, pflegestuetzpunkt@kreis-rd.de
  • PflegeNotTelefon Schleswig-Holstein, Sibeliusweg 4, 24109 Kiel, Tel. 0431/5114-551, Fax: 0431/5114-559, post@pflege-not-telefon.de

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