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Aus den letzten Reformen des Gesundheitsministeriums ergaben sich einige Änderungen, die zum 01.01.2019 in Kraft getreten sind. Einige der Änderungen im Bereich Gesundheit und Pflege sind hier zusammengefasst.

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Krankenhäuser sind nun verpflichtet, Personaluntergrenzen einzuhalten. Das soll ein Schritt zur Verbesserung der Pflege darstellen. Pflegepersonaluntergrenzen gelten zunächst in vier Bereichen:

  • Intensivmedizin,
  • Geriatrie,
  • Kardiologie,
  • Unfallchirurgie.

Unterschieden wird dabei zwischen Tag- und Nachtschichten. Nähere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Über eine Studie, warum die Untergrenzen nicht ausreichten und was es zusätzlich benötige, berichteten wir im November. Bereits im Oktober berichteten wir über die Forderung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Untergrenzen auch in Pflegeeinrichtungen umzusetzen.

In diesem Jahr steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung, wodurch die Verbesserungen der letzten Jahre refinanziert werden sollen. Geringere Beiträge gibt es allerdings bei den gesetzlichen Krankenkassen, wo Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen wieder den gleichen Satz zahlen müssen. Gleiches gilt für Rentner/innen und Rentenversicherung.

Eine weitere Änderung wird für den Ausbildungsbereich eintreten. Der  Erste Ausbildungsjahrgang der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe wird ab 2019 vollständig von den Krankenkassen vergütet. Dadurch sollen Anreize für mehr Ausbildungen geschaffen werden.

Außerdem soll die Digitalisierung in der Pflege vorangebracht werden, wodurch Bürokratie abgebaut werden soll. Dafür stellt die Pflegeversicherung 12.000€ pro Einrichtung zur Verfügung. Das gilt sowohl für stationäre als auch für ambulante Einrichtungen.

Auch für pflegende Angehörige soll sich was ändern: Sie sollen leichter Zugang zu stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen bekommen, welche teilweise von den Krankenkassen übernommen werden müssen.

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Eine von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Studie kommt zu dem Ergebnis, dass private Krankenversicherungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung Defizite aufweise. Damit sei die gesetzliche Krankenversicherung deutlich besser als ihr Ruf. Der Verband der privaten Krankenversicherung wehrt sich gegen die Vorwürfe.

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„Die wiederkehrende Behauptung, die gesetzliche Krankenversicherung sei nur zweitklassig, wird mit dieser Untersuchung klar widerlegt.“ – heißt es auf der Internetseite der Grünen-Bundestagsfraktion, die die Studie von PremiumCircle Deutschland (PCD) in Auftrag gegeben hatte. Etliche der untersuchten Privattarife könnten nicht einmal elementare Leistungen garantieren.

Lücken und Mängel habe die private Krankenversicherung demnach vor allem bei

  • Kuren und Rehabilitationen,
  • der Versorgung von Kindern mit Behinderungen, Entwicklungsstörungen, oder psychischen Erkrankungen
  • der häuslichen Krankenpflege, der Psychotherapie oder Krankentransporten.

Private Versicherungen hätten zwar oft viele Zusatzleistung, die medizinisch nicht unbedingt notwendig seien, würden aber teilweise selbst bei den teuersten Tarifen Reha-Maßnahmen nach Operationen beispielweise nicht übernehmen.

Doch auch die gesetzliche Krankenversicherung habe Verbesserungspotentiale. „Gerade ältere chronisch Erkrankte und Menschen mit Behinderungen werden so durch Zuzahlungen, Selbstzahlungen oder zum Beispiel Mengenbegrenzungen bei Heil- und Hilfsmitteln belastet. Die gesetzliche Krankenversicherung braucht daher für die Zukunft eine stabilere finanzielle Basis.“

Gegen die Ergebnisse der Studie wehren sich die privaten Krankenversicherungen. Die Ergebnisse hätten, so schreibt der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) auf seiner Internetseite, „mit dem realen Versorgungsgeschehen und den Erfahrungen der Versicherten beim Arzt oder im Krankenhaus nur wenig zu tun.“

Die Grünen streben ähnlich wie LINKE und SPD eine Bürgerversicherung an, allerdings solle es weiter eine Wahlfreiheit, und damit auch private Versicherungen, geben.

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Freiheitsentziehende Maßnahmen werden in der Pflege häufiger genutzt, als manchen nicht Betroffenen bekannt ist. Diese Maßnahmen sollen oft die zu Pflegenden schützen, können jedoch meist mehr schaden als nützen. Daher ist eine Einwilligung der Betroffenen oder eine richterliche Genehmigung notwendig.

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Eine kurze Erklärung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen finden Sie auf der Homepage pflege-gewalt.de. Aufgrund der weiterhin eingesetzten Maßnahmen – die z.B. in der Form von Bettgittern häufig nicht als solche erkannt werden – hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen aktuelle Literaturhinweise zu dem Thema zusammengestellt.

Folgende eigenständige Werke werden aufgelistet:

Niederhametner, Petra (2016): Verletzungen von Menschenrechten vermeiden. Prävention am Beispiel von Pflegeheimen und psychiatrischen Abteilungen.

Staudhammer, Martina (2018): Prävention von Machtmissbrauch und Gewalt in der Pflege.


Diese Beiträge sind in Sammelwerken erschienen:

Döbele, Martina / Becker, Ute (2016): Freiheitsentziehende Maßnahmen. In: Martina Döbele / Ute Becker (Hg.): Ambulante Pflege von A bis Z, S. 119-122.

Krampen, Regine (2018): „Wohltätiger Zwang“ und die Sicherung der Menschenrechte. Ein Diskurs am Beispiel der Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen. In: Marco Bonacker / Gunter Geiger (Hg.): Menschenrechte in der Pflege: Ein interdisziplinärer Diskurs zwischen Freiheit und Sicherheit, S. 233-250.


Zu freiheitsentziehenden Maßnahmen sind einige Artikel in Fachzeitschriften erschienen. Zunächst einige Beiträge aus der 57. Ausgabe der Zeitschrift „Die Schwester, der Pfleger“ (2018):

  • Huhn, Siegfried: Mehr Freiheit zulassen, S. 15-19.
  • Lücke, Stephan / Kirsch, Sebastian: „Es gelingt fast immer eine Lösung zu finden“, S. 24-26.
  • Millich, Nadine: Fixierungen müssen nicht sein, S. 21-22.

Diese Artikel sind in der „Pflegezeitschrift“ erschienen:

  • Köbke, Christian / Brase, Sabine (2017): Freiheitsentziehende Maßnahmen wirksam reduzieren. Aktiv gegen Fixierungen im Krankenhaus, S. 53-56.
  • Reinsfelder, Vera (2016): Freiheit kontra Sicherheit? Freiheitsentziehende Maßnahmen, S. 554-556.
  • Schäfer, Anne (2016): Ethische und rechtliche Aspekte der Zwangsernährung. Wohl oder Wille des Patienten? S. 714-717.
  • Thomsen, Michael (2017): Und wenn Du nicht artig bist .... Ein Erfahrungsbericht, S. 9-11.

Diese Aufsätze sind in weiteren Fachzeitschriften erschienen:

Benzler, Susanne (2018): „Ein alltägliches Phänomen“. AltenpflegeschülerInnen befassen sich mit Zwang und Gewalt. Dr. med. Mabuse, S. 26-28.

Eggert, Simon / Sulmann, Daniela (2017): Neue Anhaltspunkte zum Umgang mit Gewalt in der stationären Langzeitpflege. Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge, S. 397-401.

Grotendiek, Sven (2017): PEG bei Menschen mit Demenz. Ein rechtliches Problem? Pflegerecht, S. 762-767.

Kirsch, Sebastian (2018): Werdenfelser Weg - Holzweg oder Königsweg? Initiative gegen Fixierungen. Heilberufe, S. 10-12.

Klie, Thomas (2018): Was tun, wenn Missstände sichtbar werden? Demenz: Das Magazin, S. 42-43.

Nolte, Klaus / Suhr, Ralf (2018): „Wir brauchen einen 360-Grad-Blick“. Altenpflege, S. 22-24.

Nordhausen, Thomas / Kirchherr, Eva / Abraham, Jens (2018): Freiheitseinschränkende Maßnahmen im Kontext der Altenpflegeausbildung. Ergebnisse einer Analyse der Rahmenbedingungen und einer Befragung von Altenpflegeschulen. PADUA, S. 49-56.

Viol, Madeleine (2018): Freiheit und Teilhabe versus Sicherheit. Neue Caritas, S. 16-18.

Zimmermann, Alexandra (2017): Türöffner zur Freiheit. Altenpflege: Dossier, S. 22-27.

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Wir berichteten bereits über den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetz zum Pflegeberufegesetz. Nun hat der Sozialausschuss Änderungsvorschläge formuliert.

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Am 23.10.2018 legte die schleswig-holsteinische Landesregierung einen Entwurf für ein Ausführungsgesetz zu dem bundesweit ab 01.01.2020 geltenden Pflegeberufegesetz vor. Am 08.11.2018 hat der Landtag diesen Entwurf dann in den Sozialausschuss überwiesen. Am 23.11.2018 hat dieser abschließend dazu getagt und Änderungsvorschläge vorgelegt, wobei die im Entwurf genannten Paragraphen und Absätze unverändert bleiben sollen und §1 nach Ausschussempfehlung nur durch weitere Absätze ergänzt werden soll. Dabei handelt es sich um die Nennung weiterer, zu regelnder Bestandteile einer Prüfungsordnung.

Die Empfehlung des Ausschusses an den Landtag erfolgte einstimmig. Die vollständige Drucksache mit den vorgelegten Ergänzungsvorschlägen finden Sie hier.

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Die Renten von pflegenden Angehörigen könnten bis zu insgesamt 13.000 Euro kleiner ausfallen als bei nicht Pflegenden. Der Verein „wir pflegen e.V.“ fordert daher von der Bundesregierung Verbesserungen.

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Wie aus einer Anfrage von Matthias Birkwald (MdB, Linke) hervorgeht, beziehen Rentner/innen, die in ihrer Berufszeit Familienangehörige gepflegt haben und dadurch ihre Arbeitszeit reduzieren mussten, im Lebensverlauf bis zu 13.000 Euro weniger Rente. Bei denjenigen, die wegen intensiver Pflege ihren Beruf (zeitweise) sogar ganz niederlassen mussten, könnte der Betrag noch drastischer ausfallen.

Auf der Internetseite von „wir pflegen“ heißt es: „Unter bestimmten Voraussetzungen werden Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in die Rentenkasse eingezahlt. Die Beiträge sind aus Sicht von wir pflegen e. V. jedoch viel zu niedrig, um Altersarmut wirklich verhindern zu können. So steigt die Rente für die Versorgung eines Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2 nach einem Jahr um nur 8,34 Euro. Der Betrag sinkt sogar, wenn Sachleistungen wie ein ambulanter Pflegedienst genutzt werden. Im Vergleich: Die Rentenanwartschaft eines Durchschnittverdieners in Deutschland liegt im Jahr bei rund 31 Euro. Die meist über Jahre andauernde Pflegeverantwortung führt damit häufig zu mickrigen Renten“.

Der Verein „wir pflegen e.V.“ fordert, dass für pflegende Angehörige höhere Beiträge gezahlt werden müssten. Beiträge für die Rentenversicherung in bestimmten Fällen von Angehörigenpflege zahlt die Pflegeversicherung.

„Die Regierung nennt pflegende Angehörige stille Helden, ist aber nicht bereit sie vor Armut während und nach der Pflege zu schützen. Das passt nicht zusammen. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie Sofort-Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut in der häuslichen Pflege ergreift“, sagt Christian Pälmke von „wir pflegen“.

Ausführlicher berichtete im November bereits das Handelsblatt über das Thema, den Artikel dazu finden Sie hier. Dort ist auch die Berechnung des Fallbeispieles, von der die Zahl 13.000 Euro stammt, nachzulesen.

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Das Forschungsfeld zu älteren homosexuellen, bisexuellen, transgender oder inter (LSBTI) Menschen in der Pflege ist noch übersichtlich. Daher hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen entsprechende Literaturhinweise zusammengestellt.

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Lottmann, Ralf / Lautmann, Rüdiger / Castro Varela, María do Mar (2016): Homosexualität_en und Alter(n). Ergebnisse aus Forschung und Praxis (Research).

Neander, Klaus-Dieter (2014): "Sich als Mann oder Frau fühlen ...". Zum Umgang mit Geschlecht und Sexualität in der Pflege (1. Aufl.). Brake: Prodos-Verl., 2014.


Diese Aufsätze sind in Sammelwerken erschienen:

Broadway-Horner, Matt (2017): Ageing, sexual orientation and mental health: lesbian, gay, bisexual, transgender and intersex older people. In: Pauline Lane / Rachel Tribe (Hrsg.): Anti-discriminatory practice in mental health care for older people, S. 232-257.

Eicher, Manuela (2002): Geschlecht anders begreifen. Zur Relevanz der Thesen Judith Butlers für die Pflege. In: Martin W. Schnell (Hrsg.): Pflege und Philosophie, S. 35-79.

Fredriksen-Goldsen, Karen I. (2012): Informal caregiving in the LGBT communities. In: Tarynn Witten / A. Evan Eyler (Hrsg.): Gay, lesbian, bisexual and transgender aging, S. 59-83.

Lottmann, Ralf / Lautmann, Rüdiger (2015): Queer und Alter(n) - zum Forschungsstand. In: Friederike Schmidt / Anne-Christin Schondelmayer / Ute B. Schröder (Hrsg.): Selbstbestimmung und Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, S. 337-354.


Ein paar Aufsätze in Fachzeitschriften sind vorhanden:

Gehweiler, Peter (2016): Die Initiative Regenbogenpflege. Informationsdienst Altersfragen, S. 22-25.

Lottmann, Ralf / Castro Varela, María do Mar (2016): LSBT I(K)ein Thema für die Altersforschung. Ausgewählte Befunde eines Forschungsprojektes. Informationsdienst Altersfragen, 43, S. 12-19.

María do Mar Castro Varela, Ralf Lottmann (2018). Altenpflege – die letzte weiße deutsche heterosexuelle Bastion? Eine Vielfaltskritik. Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, S. 80-89.

Pulver, Marco (2018): Anders lieben - anders pflegen. Altenpflege, S. 56-59.

Schröder, Ute B. / Scheffler, Dirk (2016): Bei uns gibt es dieses Problem nicht. Die gesellschaftliche Wahrnehmung von lesbischen, schwulen, bi* und trans* Senior_innen. Informationsdienst Altersfragen, S. 3-11.

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In Itzehoe wurde Ende November ein Neubau für Pflegeausbildungen eingeweiht. Künftig werden dort 150 Plätze für Auszubildende der Kranken- und der Kinderkrankenpflege genutzt werden können.

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„Klinikum Itzehoe Akademie“ ist der Name der neu eröffneten Pflegeschule. Folgende fünf Bereiche sollen mit dem Neubau ermöglicht werden: Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung, Simulationstraining und Veranstaltungen. Ein Schwerpunkt sollen bei der neuen Ausbildungsstätte auch Projekte zur beruflichen Integration von Migrant/innen sein.

Die Baukosten von rund 6 Millionen Euro wurden vom Land Schleswig-Holstein mit 4,5 Millionen Euro gefördert.

"Mit dem Neubau und seiner innovativen und modernen Ausstattung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Pflegeausbildung – für die Region und für Schleswig-Holstein", wird Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg zur Eröffnung der Akademie in Itzehoe auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein zitiert.

In einer Pressemitteilung des Klinikums heißt es: „In der neuen Akademie wird die Gesundheits- und Krankenpflegeschule um zwei auf insgesamt sechs Klassen aufgestockt, so dass regelmäßig Nachwuchs für die Pflege bereit steht. Jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres beginnen die Ausbildungsgänge zum Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Die bauliche Hülle spiegelt sich auch im Unterricht, wo mit neuesten digitalen Methoden das Lernen der Zukunft Einzug hält.“

Auch für den Raum Itzehoe könnte das ein wichtiger Schritt sein. So ist abschließend in der Pressemitteilung zu lesen: „Für Verbandsvorsteher Dr. Reinhold Wenzlaff ist die Akademie ‚ein Meilenstein in der Entwicklung des Klinikums‘. Es sei wichtig, junge Menschen möglichst frühzeitig an das Klinikum und die Region zu binden.“

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert eine Verbesserung der altersmedizinischen Versorgung in Deutschland.

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Die BAGSO hat ein Positionspapier zu dem Thema „Stärkung und Weiterentwicklung der geriatrischen Versorgung“ veröffentlicht. Die Forderung einer Verbesserung der Geriatrie (Altersmedizin) bezieht sich vor allem auf einen wohnortnahen Ausbau der medizinischen Fachrichtung, chronisch Kranke sollen nach der BAGSO beispielsweise von multiprofessionellen Teams beraten werden, die auch soziale Aspekte mit einbeziehen.

In dem Positionspapier heißt es:

„Insgesamt bringt die Alterung der Gesellschaft einen höheren altersmedizinischen, also geriatrischen Behandlungsbedarf mit sich. Darauf ist das Gesundheitssystem nicht hinreichend vorbereitet. Die BAGSO fordert deshalb Strukturen so zu verändern, dass die geriatrische Versorgung gestärkt wird. Darüber hinaus sollen die altersmedizinischen Kompetenzen von Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen sowie anderen Gesundheitsberufen verbessert werden.

Zu fordern ist zum einen der flächendeckende und wohnortnahe Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung. Den Kern der Versorgung muss ein interdisziplinär und multiprofessionell zusammengesetztes Behandlungsteam übernehmen. Es soll neben medizinischen auch physische, psychische und soziale Aspekte einbeziehen und die Versorgung nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus sicherstellen.“

Die Pressemitteilung finden Sie hier. Das Positionspapier der BAGSO ist als Langfassung und Kurzfassung verfügbar.

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Das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17.06.2017, welches zum 01.01.2020 vollständig in Kraft treten wird, erfordert länderspezifische Ausführungsgesetze. Einen Entwurf dafür hat die schleswig-holsteinische Landesregierung nun vorgelegt.

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Zuletzt berichteten wir im September über den aktuellsten Stand der Umsetzung des Bundesgesetzes in Schleswig-Holstein. Das im letzten Jahr beschlossene Gesetz, welches unter anderem die Zusammenlegung der Ausbildungen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vorsieht, lässt den Bundesländern einen gewissen Ausgestaltungsspielraum in der konkreten Umsetzung. Dadurch werden weitere Landesregelungen erforderlich, zu denen die Landesregierung am 23.10.2018 einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes“ vorgelegt hat.

„Mit diesem Ausführungsgesetz soll daher zum einen die Rechtsgrundlage für Rechtsverordnungen geschaffen werden, in denen das für Gesundheit fachlich zuständige Ministerium die auf Landesebene erforderlichen Regelungen treffen kann. Zum anderen werden die zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes zuständigen Behörden bestimmt.“ Heißt es in der Beschreibung der Regierung.

Das Ausführungsgesetz wird, sofern es im Landtag beschlossen wird, am 01.01.2020 in Kraft treten, da das Pflegeberufegesetz zu diesem Zeitpunkt ebenfalls gültig wird. Die vollständige Drucksache zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

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Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschland und der Katholische Deutsche Frauenbund betonen die Wichtigkeit einer „guten Alterssicherung von pflegenden Angehörigen im Rentenalter“. Sie beziehen sich dabei auf die nicht unumstrittene „Flexi-Rente“.

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In einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Frauenverbände begrüßen diese, dass „die Flexi-Rente seit Juli 2017 eine gesetzliche Möglichkeit schafft, Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter aufzubauen". Vor allem pflegende Frauen mit wenig Rentenansprüchen durch Kindererziehung profitierten davon. In einer älterwerdenden Gesellschaft finde die Pflege immer häufiger durch Angehörige statt, die selbst das Rentenalter erreicht hätten.

Die Flexi-Rente erhöht die Zuverdienst-Grenzen (von 5.400€ auf 6.300€ im Jahr) und erleichtert das Arbeiten über das Rentenalter hinaus. Diese gesetzlichen Neuerungen bringen Menschen, die körperlich schwer arbeiten, jedoch wenig. Auch Menschen mit Erwerbsminderungsrenten oder Grundsicherung im Alter haben keine Vorteile von dem Gesetz. Außerdem sparen sich Arbeitgeber/innen bei Beschäftigungen von Rentner/innen Beiträge zur Arbeitslosenversicherungen, was die Lohnnebenkosten senkt. Das kann Konkurrenzsituationen zu jungen Beschäftigten schaffen, bei denen Lohnnebenkosten von der Arbeitgeber/in gezahlt werden müssen.

Generell bleibt also fraglich, ob eine Attraktivitätssteigerung von Beschäftigungen im Alter das Problem niedriger Renten wirklich löst oder es eigentlich - auch im Hinblick auf pflegende Angehörige - strukturellerer Veränderungen im Rentenkonzept bedarf.

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