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Wir berichteten bereits über den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetz zum Pflegeberufegesetz. Nun hat der Sozialausschuss Änderungsvorschläge formuliert.

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Am 23.10.2018 legte die schleswig-holsteinische Landesregierung einen Entwurf für ein Ausführungsgesetz zu dem bundesweit ab 01.01.2020 geltenden Pflegeberufegesetz vor. Am 08.11.2018 hat der Landtag diesen Entwurf dann in den Sozialausschuss überwiesen. Am 23.11.2018 hat dieser abschließend dazu getagt und Änderungsvorschläge vorgelegt, wobei die im Entwurf genannten Paragraphen und Absätze unverändert bleiben sollen und §1 nach Ausschussempfehlung nur durch weitere Absätze ergänzt werden soll. Dabei handelt es sich um die Nennung weiterer, zu regelnder Bestandteile einer Prüfungsordnung.

Die Empfehlung des Ausschusses an den Landtag erfolgte einstimmig. Die vollständige Drucksache mit den vorgelegten Ergänzungsvorschlägen finden Sie hier.

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Die Renten von pflegenden Angehörigen könnten bis zu insgesamt 13.000 Euro kleiner ausfallen als bei nicht Pflegenden. Der Verein „wir pflegen e.V.“ fordert daher von der Bundesregierung Verbesserungen.

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Wie aus einer Anfrage von Matthias Birkwald (MdB, Linke) hervorgeht, beziehen Rentner/innen, die in ihrer Berufszeit Familienangehörige gepflegt haben und dadurch ihre Arbeitszeit reduzieren mussten, im Lebensverlauf bis zu 13.000 Euro weniger Rente. Bei denjenigen, die wegen intensiver Pflege ihren Beruf (zeitweise) sogar ganz niederlassen mussten, könnte der Betrag noch drastischer ausfallen.

Auf der Internetseite von „wir pflegen“ heißt es: „Unter bestimmten Voraussetzungen werden Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in die Rentenkasse eingezahlt. Die Beiträge sind aus Sicht von wir pflegen e. V. jedoch viel zu niedrig, um Altersarmut wirklich verhindern zu können. So steigt die Rente für die Versorgung eines Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2 nach einem Jahr um nur 8,34 Euro. Der Betrag sinkt sogar, wenn Sachleistungen wie ein ambulanter Pflegedienst genutzt werden. Im Vergleich: Die Rentenanwartschaft eines Durchschnittverdieners in Deutschland liegt im Jahr bei rund 31 Euro. Die meist über Jahre andauernde Pflegeverantwortung führt damit häufig zu mickrigen Renten“.

Der Verein „wir pflegen e.V.“ fordert, dass für pflegende Angehörige höhere Beiträge gezahlt werden müssten. Beiträge für die Rentenversicherung in bestimmten Fällen von Angehörigenpflege zahlt die Pflegeversicherung.

„Die Regierung nennt pflegende Angehörige stille Helden, ist aber nicht bereit sie vor Armut während und nach der Pflege zu schützen. Das passt nicht zusammen. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie Sofort-Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut in der häuslichen Pflege ergreift“, sagt Christian Pälmke von „wir pflegen“.

Ausführlicher berichtete im November bereits das Handelsblatt über das Thema, den Artikel dazu finden Sie hier. Dort ist auch die Berechnung des Fallbeispieles, von der die Zahl 13.000 Euro stammt, nachzulesen.

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Das Forschungsfeld zu älteren homosexuellen, bisexuellen, transgender oder inter (LSBTI) Menschen in der Pflege ist noch übersichtlich. Daher hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen entsprechende Literaturhinweise zusammengestellt.

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Lottmann, Ralf / Lautmann, Rüdiger / Castro Varela, María do Mar (2016): Homosexualität_en und Alter(n). Ergebnisse aus Forschung und Praxis (Research).

Neander, Klaus-Dieter (2014): "Sich als Mann oder Frau fühlen ...". Zum Umgang mit Geschlecht und Sexualität in der Pflege (1. Aufl.). Brake: Prodos-Verl., 2014.


Diese Aufsätze sind in Sammelwerken erschienen:

Broadway-Horner, Matt (2017): Ageing, sexual orientation and mental health: lesbian, gay, bisexual, transgender and intersex older people. In: Pauline Lane / Rachel Tribe (Hrsg.): Anti-discriminatory practice in mental health care for older people, S. 232-257.

Eicher, Manuela (2002): Geschlecht anders begreifen. Zur Relevanz der Thesen Judith Butlers für die Pflege. In: Martin W. Schnell (Hrsg.): Pflege und Philosophie, S. 35-79.

Fredriksen-Goldsen, Karen I. (2012): Informal caregiving in the LGBT communities. In: Tarynn Witten / A. Evan Eyler (Hrsg.): Gay, lesbian, bisexual and transgender aging, S. 59-83.

Lottmann, Ralf / Lautmann, Rüdiger (2015): Queer und Alter(n) - zum Forschungsstand. In: Friederike Schmidt / Anne-Christin Schondelmayer / Ute B. Schröder (Hrsg.): Selbstbestimmung und Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, S. 337-354.


Ein paar Aufsätze in Fachzeitschriften sind vorhanden:

Gehweiler, Peter (2016): Die Initiative Regenbogenpflege. Informationsdienst Altersfragen, S. 22-25.

Lottmann, Ralf / Castro Varela, María do Mar (2016): LSBT I(K)ein Thema für die Altersforschung. Ausgewählte Befunde eines Forschungsprojektes. Informationsdienst Altersfragen, 43, S. 12-19.

María do Mar Castro Varela, Ralf Lottmann (2018). Altenpflege – die letzte weiße deutsche heterosexuelle Bastion? Eine Vielfaltskritik. Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, S. 80-89.

Pulver, Marco (2018): Anders lieben - anders pflegen. Altenpflege, S. 56-59.

Schröder, Ute B. / Scheffler, Dirk (2016): Bei uns gibt es dieses Problem nicht. Die gesellschaftliche Wahrnehmung von lesbischen, schwulen, bi* und trans* Senior_innen. Informationsdienst Altersfragen, S. 3-11.

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In Itzehoe wurde Ende November ein Neubau für Pflegeausbildungen eingeweiht. Künftig werden dort 150 Plätze für Auszubildende der Kranken- und der Kinderkrankenpflege genutzt werden können.

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„Klinikum Itzehoe Akademie“ ist der Name der neu eröffneten Pflegeschule. Folgende fünf Bereiche sollen mit dem Neubau ermöglicht werden: Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung, Simulationstraining und Veranstaltungen. Ein Schwerpunkt sollen bei der neuen Ausbildungsstätte auch Projekte zur beruflichen Integration von Migrant/innen sein.

Die Baukosten von rund 6 Millionen Euro wurden vom Land Schleswig-Holstein mit 4,5 Millionen Euro gefördert.

"Mit dem Neubau und seiner innovativen und modernen Ausstattung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Pflegeausbildung – für die Region und für Schleswig-Holstein", wird Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg zur Eröffnung der Akademie in Itzehoe auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein zitiert.

In einer Pressemitteilung des Klinikums heißt es: „In der neuen Akademie wird die Gesundheits- und Krankenpflegeschule um zwei auf insgesamt sechs Klassen aufgestockt, so dass regelmäßig Nachwuchs für die Pflege bereit steht. Jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres beginnen die Ausbildungsgänge zum Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Die bauliche Hülle spiegelt sich auch im Unterricht, wo mit neuesten digitalen Methoden das Lernen der Zukunft Einzug hält.“

Auch für den Raum Itzehoe könnte das ein wichtiger Schritt sein. So ist abschließend in der Pressemitteilung zu lesen: „Für Verbandsvorsteher Dr. Reinhold Wenzlaff ist die Akademie ‚ein Meilenstein in der Entwicklung des Klinikums‘. Es sei wichtig, junge Menschen möglichst frühzeitig an das Klinikum und die Region zu binden.“

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert eine Verbesserung der altersmedizinischen Versorgung in Deutschland.

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Die BAGSO hat ein Positionspapier zu dem Thema „Stärkung und Weiterentwicklung der geriatrischen Versorgung“ veröffentlicht. Die Forderung einer Verbesserung der Geriatrie (Altersmedizin) bezieht sich vor allem auf einen wohnortnahen Ausbau der medizinischen Fachrichtung, chronisch Kranke sollen nach der BAGSO beispielsweise von multiprofessionellen Teams beraten werden, die auch soziale Aspekte mit einbeziehen.

In dem Positionspapier heißt es:

„Insgesamt bringt die Alterung der Gesellschaft einen höheren altersmedizinischen, also geriatrischen Behandlungsbedarf mit sich. Darauf ist das Gesundheitssystem nicht hinreichend vorbereitet. Die BAGSO fordert deshalb Strukturen so zu verändern, dass die geriatrische Versorgung gestärkt wird. Darüber hinaus sollen die altersmedizinischen Kompetenzen von Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen sowie anderen Gesundheitsberufen verbessert werden.

Zu fordern ist zum einen der flächendeckende und wohnortnahe Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung. Den Kern der Versorgung muss ein interdisziplinär und multiprofessionell zusammengesetztes Behandlungsteam übernehmen. Es soll neben medizinischen auch physische, psychische und soziale Aspekte einbeziehen und die Versorgung nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus sicherstellen.“

Die Pressemitteilung finden Sie hier. Das Positionspapier der BAGSO ist als Langfassung und Kurzfassung verfügbar.

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Das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17.06.2017, welches zum 01.01.2020 vollständig in Kraft treten wird, erfordert länderspezifische Ausführungsgesetze. Einen Entwurf dafür hat die schleswig-holsteinische Landesregierung nun vorgelegt.

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Zuletzt berichteten wir im September über den aktuellsten Stand der Umsetzung des Bundesgesetzes in Schleswig-Holstein. Das im letzten Jahr beschlossene Gesetz, welches unter anderem die Zusammenlegung der Ausbildungen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vorsieht, lässt den Bundesländern einen gewissen Ausgestaltungsspielraum in der konkreten Umsetzung. Dadurch werden weitere Landesregelungen erforderlich, zu denen die Landesregierung am 23.10.2018 einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes“ vorgelegt hat.

„Mit diesem Ausführungsgesetz soll daher zum einen die Rechtsgrundlage für Rechtsverordnungen geschaffen werden, in denen das für Gesundheit fachlich zuständige Ministerium die auf Landesebene erforderlichen Regelungen treffen kann. Zum anderen werden die zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes zuständigen Behörden bestimmt.“ Heißt es in der Beschreibung der Regierung.

Das Ausführungsgesetz wird, sofern es im Landtag beschlossen wird, am 01.01.2020 in Kraft treten, da das Pflegeberufegesetz zu diesem Zeitpunkt ebenfalls gültig wird. Die vollständige Drucksache zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

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Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschland und der Katholische Deutsche Frauenbund betonen die Wichtigkeit einer „guten Alterssicherung von pflegenden Angehörigen im Rentenalter“. Sie beziehen sich dabei auf die nicht unumstrittene „Flexi-Rente“.

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In einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Frauenverbände begrüßen diese, dass „die Flexi-Rente seit Juli 2017 eine gesetzliche Möglichkeit schafft, Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter aufzubauen". Vor allem pflegende Frauen mit wenig Rentenansprüchen durch Kindererziehung profitierten davon. In einer älterwerdenden Gesellschaft finde die Pflege immer häufiger durch Angehörige statt, die selbst das Rentenalter erreicht hätten.

Die Flexi-Rente erhöht die Zuverdienst-Grenzen (von 5.400€ auf 6.300€ im Jahr) und erleichtert das Arbeiten über das Rentenalter hinaus. Diese gesetzlichen Neuerungen bringen Menschen, die körperlich schwer arbeiten, jedoch wenig. Auch Menschen mit Erwerbsminderungsrenten oder Grundsicherung im Alter haben keine Vorteile von dem Gesetz. Außerdem sparen sich Arbeitgeber/innen bei Beschäftigungen von Rentner/innen Beiträge zur Arbeitslosenversicherungen, was die Lohnnebenkosten senkt. Das kann Konkurrenzsituationen zu jungen Beschäftigten schaffen, bei denen Lohnnebenkosten von der Arbeitgeber/in gezahlt werden müssen.

Generell bleibt also fraglich, ob eine Attraktivitätssteigerung von Beschäftigungen im Alter das Problem niedriger Renten wirklich löst oder es eigentlich - auch im Hinblick auf pflegende Angehörige - strukturellerer Veränderungen im Rentenkonzept bedarf.

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Die von Gesundheitsminister Jens Spahn geforderten Untergrenzen von Pflegekräften greifen zu kurz. Zu dem Ergebnis kommt Michael Simon von der Hochschule Hannover in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie.

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Ab 01.01.2019 gelten in pflegeintensiven Krankenhausbereichen Pflegepersonaluntergrenzen. Diese sollen Pflegekräfte entlasten und eine bessere Patientenbehandlung zu gewährleisten. Das würde das Problem allerdings nicht lösen.

In Deutschland fehlen mehr als 100.000 Pflegekräfte. Diese Lücke sei „keine unvermeidbare quasi naturwüchsig entstandene Situation, sondern vor allem durch Regelungen der Krankenhausfinanzierung hervorgerufen, die Krankenhäuser zu Kostensenkungen zwangen und dadurch einen starken Anreiz zum Stellenabbau insbesondere im Pflegedienst setzten“, so Pflegeexperte Simon.

Im entsprechenden Artikel der Hans-Böckler-Stiftung heißt es: „Was hat die Politik in den vergangenen Jahren getan? Zu wenig, meint der Wissenschaftler. Vor allem eine zentrale Forderung sei bisher nicht erfüllt worden: Seit mittlerweile mehr als zehn Jahren fordern die Gewerkschaft Verdi und Pflegeverbände staatliche Vorgaben, die die Krankenhäuser verpflichten, genügend Personal vorzuhalten. Auch die von Spahn geplante Verordnung bringe keine echte Verbesserung, sondern setze „die Linie der vorherigen Regierungen fort“, kritisiert Simon. Denn nach dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Personaluntergrenzen unmittelbar oberhalb des Niveaus liegen, das den derzeit 25 Prozent am schlechtesten besetzten Krankenhäusern entspricht.“

Näheres zu den nun geplanten Untergrenzen finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.

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„Es gibt ein starkes Indiz dafür, dass Pflege krank macht“, so Professor Heinz Rothgang, Studienleiter des kürzlich veröffentlichten Barmer Pflegereport 2018. Pflegende Angehörige bräuchten mehr Unterstützung.

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180.000 von etwa 2,5 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland stünden kurz davor, die Pflege abzubrechen. Das geht aus dem Barmer Pflegereport hervor. Gründe dafür sind vielfältig und gehen von Stress, psychischen Belastungen und durch Arbeit bedingte Doppelbelastungen bis hin zu körperlichen Symptomen wie Rückenschmerzen. Im vergangenen Jahr seien bei Pflegepersonen beispielsweise 6% mehr psychische Störungen diagnostiziert als bei Nicht-Pflegenden.

Christoph Straub, Barmer-Chef sagte: „Wir können es uns nicht leisten, auf die aufopferungsvolle Arbeit pflegender Angehörigen zu verzichten, weil sie an ihre Grenze kommen, sich alleine gelassen fühlen, weil sie körperlich und psychisch völlig erschöpft sind“. Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen werden.

Krankenkassen haben sicher auch ein finanzielles Interesse daran, dass Pflege weiterhin auch zu Hause stattfindet. Die häusliche Pflege von Angehörigen ist die kostengünstigste Form der Pflege und einer der Grundpfeiler des deutschen Pflegesystems.

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Unter anderem mit dem Programm „Operation Team“ fördert die Robert-Bosch-Stiftung Kooperationen und interprofessionelles Lernen von Gesundheitsberufen. Ziel sei dabei vor allem, zukünftig auch schon in den Berufsausbildungen verschiedene interprofessionelle Lehrangebote zu schaffen.

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„Eine moderne, patientenorientierte, integrierte und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung braucht neue Impulse und Ideen für die Qualifizierung und Ausbildung künftiger Fachkräfte im Gesundheitsbereich, um den vielfältigen Herausforderungen in Zukunft angemessen professionell begegnen zu können. Im Ausbildungs- und Qualifizierungsbereich der Gesundheitsberufe und im Medizinstudium rückt deswegen immer stärker eine neue Perspektive in den Vordergrund: Interprofessionalität und Kooperation.“, heißt es auf der Internetseite der Robert-Bosch-Stiftung. Auf dieser Grundlage werden zurzeit 17 Projekte gefördert und wissenschaftlich begleitet, in denen verschiedene medizinische Fakultäten regionale Kooperationen eingehen. So werden beispielsweise gemeinsame, interprofessionelle Lehrangebote geschaffen.

Nicht nur in den Berufsausbildungen werden vermehrt Kooperationen angestrebt. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fordert derweil mehr Kooperationen von Krankenhäusern und eine stärkere Zusammenführung von ambulanter und stationärer Versorgung. In einem Interview mit der Waldeckischen Landeszeitung sagt er: „Bisher betrachten wir ambulante und stationäre Versorgung getrennt bei der Bedarfsplanung: Gibt es in einer Region genug niedergelassene Ärzte? Gibt es ein Genug an Krankenhaus? Eigentlich müssen wir das zusammenführen und stärken.“

Die OECD hatte Deutschland im Länderprofil Gesundheit 2017 kritisiert, dass die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu starr seien, wodurch Verbesserungen der Versorgung insgesamt verhindert würden.

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