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Nach vielen Diskussionen und Arbeitskämpfen in den letzten Jahren plant das Bundesgesundheitsministerium nun Personaluntergrenzen in Krankenhäusern. Was für Krankenhäuser gilt, müsse jedoch auch für stationäre Pflegeeinrichtungen gelten – fordert nun der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung.

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der deutschen Bundesregierung, fordert in einem Interview mit dem tagesspiegel Personaluntergrenzen auch für sogenannte Pflegeheime. Bisher waren diese in der öffentlichen Debatte nur in Bezug auf Krankenhäuser gefordert. Dort sollen geplante Untergrenzen dafür sorgen, dass Personal durch eine Mindestbesatzung entlastet werden kann.

„Was für Kliniken gilt, muss auch für die stationäre Altenpflege gelten. Dort gibt es ebenfalls intensivst pflegebedürftige Menschen, die fachlich qualifiziertes Personal benötigen. Wer daran spart und meint, er könne sich mit Hilfskräften durchmogeln, riskiert die Gesundheit der ihm anvertrauten Menschen. Wir brauchen auch in den Heimen valide Mindestvorgaben für das vorzuhaltende Fachpersonal.“ sagt Westerfellhaus in dem Interview.

Darüber hinaus kritisiert Westerfellhaus die teils sehr schlechte Bezahlung von Pflegekräften.

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In Deutschland werden etwa 2 Millionen Menschen zu Hause gepflegt, die meisten davon auch durch Angehörige. Viele stehen dabei jedoch vor der Frage der Finanzierung.

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Laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse können sich 85% der Deutschen vorstellen, selbst eine/n Verwandte/n zu pflegen.  Oftmals scheitert das jedoch an der Zeit und am Geld. Doch es gibt einen Rechtsanspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit zu Pflegezwecken, in großen Betrieben sogar bis zu 6 Monaten.

In dieser Zeit ist die Arbeitgeber/in jedoch nicht zu einer Lohnzahlung verpflichtet. Geld zahlt in diesem Fall die Pflegeversicherung, allerdings nur für 10 Tage und nur bis zu 90% des Nettogehalts. Nach Ablauf der 10 Tage gibt es keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Zusätzliches Geld bekommt ein/e Angehörige/r aus der Pflegeversicherung der Pflegebedürftigen, was in der Höhe der Zahlung einen Vollzeitjob nicht ausgleichen kann.

Auch wenn es Pflegegeld und eine Lohnersatzleistung in den ersten Tagen gibt, bleibt die Finanzierung einer längerfristigen Pflege von Angehörigen daher eine schwere Aufgabe.

Weitere Informationen zu den Fragen der Finanzierung und den Rechtsansprüchen sind einer Zusammenfassung des Sozialverbands SoVD zu entnehmen.

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Am 8. und 9.11.2017 wird auf der Berliner Pflegekonferenz wieder die pflegerische Zukunft diskutiert. Eingeladen sind Expert/innen und Entscheidungsträger/innen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, professionell Pflegende, pflegende Angehörige und weitere Privatpersonen. Diese sollen sich zu aktuellen Fragen der Pflegepraxis austauschen. Als Partnerland tritt Vietnam auf.

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Das gesamte Programm der zwei Tage können Sie hier einsehen.

Anmelden können Sie sich auf dieser Seite. Beachten Sie dabei unbedingt die unterschiedlichen Preise z.B. für Privatpersonen.

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Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten einen Bericht der „Allianz für Menschen mit Demenz“, in dem u.a. die Arbeit der letzten Jahre bilanziert wird. Gleichzeitig soll die Veröffentlichung als Startsignal für eine neue „Demenzstrategie“ sein.

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Bei der Allianz für Menschen mit Demenz handelt es sich um einen Zusammenschluss von Bund, Ländern und Kommunen mit verschiedenen Institution und Verbänden aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich. In dem nun veröffentlichten Bericht wird die Arbeit der Initiative dargestellt, die in den letzten Jahren bereits über 450 Projekte unterstützt und durchgeführt habe.

In der Pressemitteilung wird Bundesminister Spahn zitiert: „Wir brauchen eine demenzfreundliche Gesellschaft. Hier hat die Allianz für Menschen mit Demenz wichtige Fortschritte gebracht“. Geplant sei nun eine „Nationale Demenzstrategie“. Konkretere Planung sollen in den kommenden Monaten folgen, Anfang 2020 soll diese dann vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Zurzeit leben in Deutschland ca. 1,7 Millionen Menschen mit Demenz. Den gesamten Bericht können Sie hier herunterladen.

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Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat eine neue Internetseite gestartet, auf der es um Prävention in der Pflege geht. Mit dem neuen Internetportal soll Basiswissen rund um das Thema Pflege leicht verständlich vermittelt werden.

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Mit Themen wie „Überlastung vorbeugen – Tipps zur Entlastung für Pflegende“ oder „Pflegerische Prävention und Rehabilitation“ richtet sich die Internetseite des ZQP vor allem an Pflegende. Allerdings können auch Pflegebedürftige diesen Online-Ratgeber nutzen, da die Informationen übersichtlich und verständlich aufgeführt werden und auch inhaltlich viele Themen angesprochen werden, die für Pflegebedürftige von Interesse sind. Beispiele dafür sind Artikel wie „Bewegung fördern – Tipps gegen Bewegungsmangel“.

Die Seite können finden sie unter www.pflege-praevention.de.

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Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine Studie gefördert, in der die Situation der Altenpflege in Schweden, Japan und Deutschland verglichen wurde. In keinem Land sei die Situation optimal, sogenannte Best-Practice-Beispiele sind nicht vorzuweisen. Allerdings ließen sich am Beispiel anderer Staaten Aspekte betrachten, die dort - laut der gemessenen Daten - deutlich besser funktionieren.

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Dies lässt sich laut der Studie durchaus differenziert betrachten: "Schweden tut sich immerhin durch eine umfassende Qualifizierungsstrategie hervor. In Japan ist der Männeranteil in der stationären Versorgung vergleichsweise hoch. Deutschland verfügt im Ländervergleich über ein relativ hohes Qualifikationsniveau in der ambulanten Pflege, während die stationären Einrichtungen in dieser Hinsicht schlecht dastehen."

Die Studie wurde durch die Sozialwissenschaftlerin Hildegard Theobald von der Universität Vechta durchgeführt.

Eine ausführlichere Zusammenfassung sowie die gesamte Studie sind online zu finden.

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Bislang wurden Pflegeheime durch ein Notensystem bewertet. Das oft in der Kritik stehende Verfahren könnte nun durch ein neues Konzept zur Qualitätsbewertung abgelöst werden.

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Forschende der Universität Bielefeld haben vergangenen Monat ein neues Konzept vorgestellt, mit dem Pflegeheime künftig bewertet werden können. 2015 hatte das damalige Bundesgesundheitsministerium entschieden, das jetzige Notensystem durch ein neues System ersetzen zu wollen. Ein solcher Vorschlag liegt nun vor.

Bisher war das Benotungssystem eine der wenigen Anhaltspunkte, die Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim hatten. Mit dem neuen Konzept sollen unter anderem mehr Informationen in die Qualtitätsbeurteilungen einfließen und mit bundesweit einheitlichen Kennzahlen gearbeitet werden. Projektleiter Dr. Klaus Wingenfeld sagt dazu: „Dabei steht nicht die Struktur- und Prozessqualität, sondern die Frage nach der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt. Es geht etwa darum, wie gut es gelingt, Mobilitätsverlust, Sturzverletzungen, die Entstehung von Druckgeschwüren oder den Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen zu vermeiden“.

Das neue Bewertungssystem soll im Laufe des nächsten Jahres umgesetzt werden und könnte dann langfristig auch für die ambulante Pflege übernommen werden.

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Pflegebedürftige selbst, deren Angehörige und berufliche Pflegende sind von den Pflegebedingungen in Deutschland betroffen. Das dafür zuständige Gesundheitsministerium des Bundes will diese Bedingungen verbessern – dazu hat es fünf Schritte entwickelt. Die zum Teil initiierten, zum Teil erst angekündigten Schritte können auch dazu genutzt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.

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Erstens mehr Unterstützung für Pflegebedürftige & Angehörige (Pflegestärkungsgesetz):

  • eine Ausweitung der finanziellen Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Familien um 50 Prozent,
  • flexiblere und umfangreichere Leistungen für die häusliche Pflege,
  • mehr Betreuungskräfte
  • und eine neue Definierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes sollen Betroffene entlasten.

Zweitens die Verbesserung der Ausbildung (Pflegeberufegesetz):

  • Ergänzende Prüfungs- und Ausbildungsverordnungen,
  • eine gemeinsame Ausbildung für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege für bessere Berufs- und Aufstiegschancen
  • und außerdem eine Ausbildungsvergütung für alle angehenden Pflegekräfte sollen die Ausbildung attraktiver und effizienter gestalten.

Drittens das Schaffen von Stellen (Sofortprogramm Pflege):

  • Finanzielle Anreize,
  • mehr Pflegekräfte einstellen und ausbilden,
  • eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte,
  • die Anschaffung digitaler Ausrüstung
  • und durch gezielte finanzielle Unterstützung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.

Viertens das Besetzen der Stellen (Konzertierte Aktion Pflege):

  • Ein besserer Arbeitsalltag und bessere Arbeitsbedingungen,
  • um auch ehemalige Pflegekräfte zur Rückkehr (in die Vollzeit oder überhaupt) zu ermuntern,
  • und die Ausbildung attraktiver zu gestalten.

Fünftens die Definition von Standards (Personaluntergrenzen):

  • Personaluntergrenzen in vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen
  • und Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus („Ganzhaussatz“).

In der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Sie zu den einzelnen Schritten der Verbesserungsstrategie nicht nur Genaueres, sondern können auch weiterführende Links zu den einzelnen Gesetzen, Programmen und Aktionen finden.

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Mehr Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung – dies wolle das Bundesgesundheitsministerium durch die "Konzertierte Aktion Pflege" erreichen. Mehr Menschen sollen für Pflege begeistert werden, wünschen sich verschiedene Politiker/innen des Bundes.

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Hierbei sollen drei Ministerien zusammenarbeiten: Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Aktion startete mit dem Ziel, „den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken.“ Um dies zu erreichen sollen schnell konkrete Maßnahmen erarbeitet werden: Einbeziehen werden sollen alle relevanten Akteure des Systems: Pflegeberufs-, Pflegeeinrichtungs- und Betroffenenverbände, Krankenhäuser, Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit sowie Sozialpartner sollen gemeinsam mit dem Bund im Rahmen fünf themenbezogener Arbeitsgruppen zu Verbesserung der Situation beruflich Pflegender arbeiten:

  1. Ausbildung und Qualifizierung
  2. Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
  3. Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung
  4. Pflegekräfte aus dem Ausland
  5. Entlohnungsbedingungen in der Pflege.

Die erste Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit am Freitag, den 21.09., aufgenommen. Dazu sagte die Bundesfamilienministerin: "Wir werden in der Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen entwickeln, um Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen für die neuen Pflegeausbildungen fit zu machen. Bis Ende des Jahres sollen die ersten Vorschläge ausgearbeitet sein, die 2019 in die Umsetzung gehen sollen. Denn die neuen Pflegeausbildungen starten 2020."

Hier finden Sie genauere Informationen zu dem Arbeitsgruppenkonzept von Seiten der Bundesregierung.

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Etwa 1,4 der 3 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause von Angehörigen versorgt. Dies bedarf viel Zeit, Geduld und Kraft von Seiten der Pflegenden: Leicht komme es also zu belastenden Konflikten und Aggressionen, welche – ohne bösartige Intentionen – in gewaltförmiges Verhalten münden können.

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Weil Angehörige in solchen Situationen wirksame Unterstützung bräuchten, veröffentlichte das Zentrum für Qualität in der Pflege vor Kurzem eine Analyse zum Thema „Aggression und Gewalt in der informellen Pflege“ - also in der Pflege zu Hause durch Angehörige.

Diese zeigte, dass sowohl viele Pflegende als auch die Bedürftigen selbst Gewalt psychischer oder körperlicher Form erlebten: Durch anschreien und beleidigen oder groben Umgang und absichtliche Vernachlässigung. Sogar Freiheitsentzüge, das heißt festbinden und einschließen bis hin zur Verabreichung unratsamer Medikamente käme in einigen Fällen vor. Grund dafür sei von Seite der Pflegenden oftmals der Eindruck, der oder die Pflegebedürftige wisse ihre Hilfe nicht zu schätzen: So entstehe Wut, die ohne eine Ausgangsventil zu – oft unbeabsichtigter – Gewalt führe. Einer der größten Risikofaktoren sei dabei Demenz als große Herausforderung: Der durch die intensive Pflege entstehende Zeitmangel und die starke psychische Belastung führten häufiger zu gewaltsamen Verhalten als Versorgung bei anderen Erkrankungen.

In der vollständigen Studie finden sie genaue Daten der Befragungen und viele weitere Details, sowie Hilfe, wenn sie von der Thematik selbst betroffen sind.

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