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Die von Gesundheitsminister Jens Spahn geforderten Untergrenzen von Pflegekräften greifen zu kurz. Zu dem Ergebnis kommt Michael Simon von der Hochschule Hannover in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie.

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Ab 01.01.2019 gelten in pflegeintensiven Krankenhausbereichen Pflegepersonaluntergrenzen. Diese sollen Pflegekräfte entlasten und eine bessere Patientenbehandlung zu gewährleisten. Das würde das Problem allerdings nicht lösen.

In Deutschland fehlen mehr als 100.000 Pflegekräfte. Diese Lücke sei „keine unvermeidbare quasi naturwüchsig entstandene Situation, sondern vor allem durch Regelungen der Krankenhausfinanzierung hervorgerufen, die Krankenhäuser zu Kostensenkungen zwangen und dadurch einen starken Anreiz zum Stellenabbau insbesondere im Pflegedienst setzten“, so Pflegeexperte Simon.

Im entsprechenden Artikel der Hans-Böckler-Stiftung heißt es: „Was hat die Politik in den vergangenen Jahren getan? Zu wenig, meint der Wissenschaftler. Vor allem eine zentrale Forderung sei bisher nicht erfüllt worden: Seit mittlerweile mehr als zehn Jahren fordern die Gewerkschaft Verdi und Pflegeverbände staatliche Vorgaben, die die Krankenhäuser verpflichten, genügend Personal vorzuhalten. Auch die von Spahn geplante Verordnung bringe keine echte Verbesserung, sondern setze „die Linie der vorherigen Regierungen fort“, kritisiert Simon. Denn nach dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Personaluntergrenzen unmittelbar oberhalb des Niveaus liegen, das den derzeit 25 Prozent am schlechtesten besetzten Krankenhäusern entspricht.“

Näheres zu den nun geplanten Untergrenzen finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.

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„Es gibt ein starkes Indiz dafür, dass Pflege krank macht“, so Professor Heinz Rothgang, Studienleiter des kürzlich veröffentlichten Barmer Pflegereport 2018. Pflegende Angehörige bräuchten mehr Unterstützung.

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180.000 von etwa 2,5 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland stünden kurz davor, die Pflege abzubrechen. Das geht aus dem Barmer Pflegereport hervor. Gründe dafür sind vielfältig und gehen von Stress, psychischen Belastungen und durch Arbeit bedingte Doppelbelastungen bis hin zu körperlichen Symptomen wie Rückenschmerzen. Im vergangenen Jahr seien bei Pflegepersonen beispielsweise 6% mehr psychische Störungen diagnostiziert als bei Nicht-Pflegenden.

Christoph Straub, Barmer-Chef sagte: „Wir können es uns nicht leisten, auf die aufopferungsvolle Arbeit pflegender Angehörigen zu verzichten, weil sie an ihre Grenze kommen, sich alleine gelassen fühlen, weil sie körperlich und psychisch völlig erschöpft sind“. Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen werden.

Krankenkassen haben sicher auch ein finanzielles Interesse daran, dass Pflege weiterhin auch zu Hause stattfindet. Die häusliche Pflege von Angehörigen ist die kostengünstigste Form der Pflege und einer der Grundpfeiler des deutschen Pflegesystems.

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Unter anderem mit dem Programm „Operation Team“ fördert die Robert-Bosch-Stiftung Kooperationen und interprofessionelles Lernen von Gesundheitsberufen. Ziel sei dabei vor allem, zukünftig auch schon in den Berufsausbildungen verschiedene interprofessionelle Lehrangebote zu schaffen.

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„Eine moderne, patientenorientierte, integrierte und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung braucht neue Impulse und Ideen für die Qualifizierung und Ausbildung künftiger Fachkräfte im Gesundheitsbereich, um den vielfältigen Herausforderungen in Zukunft angemessen professionell begegnen zu können. Im Ausbildungs- und Qualifizierungsbereich der Gesundheitsberufe und im Medizinstudium rückt deswegen immer stärker eine neue Perspektive in den Vordergrund: Interprofessionalität und Kooperation.“, heißt es auf der Internetseite der Robert-Bosch-Stiftung. Auf dieser Grundlage werden zurzeit 17 Projekte gefördert und wissenschaftlich begleitet, in denen verschiedene medizinische Fakultäten regionale Kooperationen eingehen. So werden beispielsweise gemeinsame, interprofessionelle Lehrangebote geschaffen.

Nicht nur in den Berufsausbildungen werden vermehrt Kooperationen angestrebt. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fordert derweil mehr Kooperationen von Krankenhäusern und eine stärkere Zusammenführung von ambulanter und stationärer Versorgung. In einem Interview mit der Waldeckischen Landeszeitung sagt er: „Bisher betrachten wir ambulante und stationäre Versorgung getrennt bei der Bedarfsplanung: Gibt es in einer Region genug niedergelassene Ärzte? Gibt es ein Genug an Krankenhaus? Eigentlich müssen wir das zusammenführen und stärken.“

Die OECD hatte Deutschland im Länderprofil Gesundheit 2017 kritisiert, dass die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu starr seien, wodurch Verbesserungen der Versorgung insgesamt verhindert würden.

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Nach vielen Diskussionen und Arbeitskämpfen in den letzten Jahren plant das Bundesgesundheitsministerium nun Personaluntergrenzen in Krankenhäusern. Was für Krankenhäuser gilt, müsse jedoch auch für stationäre Pflegeeinrichtungen gelten – fordert nun der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung.

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der deutschen Bundesregierung, fordert in einem Interview mit dem tagesspiegel Personaluntergrenzen auch für sogenannte Pflegeheime. Bisher waren diese in der öffentlichen Debatte nur in Bezug auf Krankenhäuser gefordert. Dort sollen geplante Untergrenzen dafür sorgen, dass Personal durch eine Mindestbesatzung entlastet werden kann.

„Was für Kliniken gilt, muss auch für die stationäre Altenpflege gelten. Dort gibt es ebenfalls intensivst pflegebedürftige Menschen, die fachlich qualifiziertes Personal benötigen. Wer daran spart und meint, er könne sich mit Hilfskräften durchmogeln, riskiert die Gesundheit der ihm anvertrauten Menschen. Wir brauchen auch in den Heimen valide Mindestvorgaben für das vorzuhaltende Fachpersonal.“ sagt Westerfellhaus in dem Interview.

Darüber hinaus kritisiert Westerfellhaus die teils sehr schlechte Bezahlung von Pflegekräften.

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In Deutschland werden etwa 2 Millionen Menschen zu Hause gepflegt, die meisten davon auch durch Angehörige. Viele stehen dabei jedoch vor der Frage der Finanzierung.

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Laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse können sich 85% der Deutschen vorstellen, selbst eine/n Verwandte/n zu pflegen.  Oftmals scheitert das jedoch an der Zeit und am Geld. Doch es gibt einen Rechtsanspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit zu Pflegezwecken, in großen Betrieben sogar bis zu 6 Monaten.

In dieser Zeit ist die Arbeitgeber/in jedoch nicht zu einer Lohnzahlung verpflichtet. Geld zahlt in diesem Fall die Pflegeversicherung, allerdings nur für 10 Tage und nur bis zu 90% des Nettogehalts. Nach Ablauf der 10 Tage gibt es keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Zusätzliches Geld bekommt ein/e Angehörige/r aus der Pflegeversicherung der Pflegebedürftigen, was in der Höhe der Zahlung einen Vollzeitjob nicht ausgleichen kann.

Auch wenn es Pflegegeld und eine Lohnersatzleistung in den ersten Tagen gibt, bleibt die Finanzierung einer längerfristigen Pflege von Angehörigen daher eine schwere Aufgabe.

Weitere Informationen zu den Fragen der Finanzierung und den Rechtsansprüchen sind einer Zusammenfassung des Sozialverbands SoVD zu entnehmen.

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Am 8. und 9.11.2017 wird auf der Berliner Pflegekonferenz wieder die pflegerische Zukunft diskutiert. Eingeladen sind Expert/innen und Entscheidungsträger/innen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, professionell Pflegende, pflegende Angehörige und weitere Privatpersonen. Diese sollen sich zu aktuellen Fragen der Pflegepraxis austauschen. Als Partnerland tritt Vietnam auf.

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Das gesamte Programm der zwei Tage können Sie hier einsehen.

Anmelden können Sie sich auf dieser Seite. Beachten Sie dabei unbedingt die unterschiedlichen Preise z.B. für Privatpersonen.

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Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten einen Bericht der „Allianz für Menschen mit Demenz“, in dem u.a. die Arbeit der letzten Jahre bilanziert wird. Gleichzeitig soll die Veröffentlichung als Startsignal für eine neue „Demenzstrategie“ sein.

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Bei der Allianz für Menschen mit Demenz handelt es sich um einen Zusammenschluss von Bund, Ländern und Kommunen mit verschiedenen Institution und Verbänden aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich. In dem nun veröffentlichten Bericht wird die Arbeit der Initiative dargestellt, die in den letzten Jahren bereits über 450 Projekte unterstützt und durchgeführt habe.

In der Pressemitteilung wird Bundesminister Spahn zitiert: „Wir brauchen eine demenzfreundliche Gesellschaft. Hier hat die Allianz für Menschen mit Demenz wichtige Fortschritte gebracht“. Geplant sei nun eine „Nationale Demenzstrategie“. Konkretere Planung sollen in den kommenden Monaten folgen, Anfang 2020 soll diese dann vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Zurzeit leben in Deutschland ca. 1,7 Millionen Menschen mit Demenz. Den gesamten Bericht können Sie hier herunterladen.

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Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat eine neue Internetseite gestartet, auf der es um Prävention in der Pflege geht. Mit dem neuen Internetportal soll Basiswissen rund um das Thema Pflege leicht verständlich vermittelt werden.

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Mit Themen wie „Überlastung vorbeugen – Tipps zur Entlastung für Pflegende“ oder „Pflegerische Prävention und Rehabilitation“ richtet sich die Internetseite des ZQP vor allem an Pflegende. Allerdings können auch Pflegebedürftige diesen Online-Ratgeber nutzen, da die Informationen übersichtlich und verständlich aufgeführt werden und auch inhaltlich viele Themen angesprochen werden, die für Pflegebedürftige von Interesse sind. Beispiele dafür sind Artikel wie „Bewegung fördern – Tipps gegen Bewegungsmangel“.

Die Seite können finden sie unter www.pflege-praevention.de.

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Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine Studie gefördert, in der die Situation der Altenpflege in Schweden, Japan und Deutschland verglichen wurde. In keinem Land sei die Situation optimal, sogenannte Best-Practice-Beispiele sind nicht vorzuweisen. Allerdings ließen sich am Beispiel anderer Staaten Aspekte betrachten, die dort - laut der gemessenen Daten - deutlich besser funktionieren.

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Dies lässt sich laut der Studie durchaus differenziert betrachten: "Schweden tut sich immerhin durch eine umfassende Qualifizierungsstrategie hervor. In Japan ist der Männeranteil in der stationären Versorgung vergleichsweise hoch. Deutschland verfügt im Ländervergleich über ein relativ hohes Qualifikationsniveau in der ambulanten Pflege, während die stationären Einrichtungen in dieser Hinsicht schlecht dastehen."

Die Studie wurde durch die Sozialwissenschaftlerin Hildegard Theobald von der Universität Vechta durchgeführt.

Eine ausführlichere Zusammenfassung sowie die gesamte Studie sind online zu finden.

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Bislang wurden Pflegeheime durch ein Notensystem bewertet. Das oft in der Kritik stehende Verfahren könnte nun durch ein neues Konzept zur Qualitätsbewertung abgelöst werden.

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Forschende der Universität Bielefeld haben vergangenen Monat ein neues Konzept vorgestellt, mit dem Pflegeheime künftig bewertet werden können. 2015 hatte das damalige Bundesgesundheitsministerium entschieden, das jetzige Notensystem durch ein neues System ersetzen zu wollen. Ein solcher Vorschlag liegt nun vor.

Bisher war das Benotungssystem eine der wenigen Anhaltspunkte, die Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim hatten. Mit dem neuen Konzept sollen unter anderem mehr Informationen in die Qualtitätsbeurteilungen einfließen und mit bundesweit einheitlichen Kennzahlen gearbeitet werden. Projektleiter Dr. Klaus Wingenfeld sagt dazu: „Dabei steht nicht die Struktur- und Prozessqualität, sondern die Frage nach der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt. Es geht etwa darum, wie gut es gelingt, Mobilitätsverlust, Sturzverletzungen, die Entstehung von Druckgeschwüren oder den Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen zu vermeiden“.

Das neue Bewertungssystem soll im Laufe des nächsten Jahres umgesetzt werden und könnte dann langfristig auch für die ambulante Pflege übernommen werden.

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