Logo DISW

Unterstützung

Die Arbeiterwohlfahrtsorganisation (AWO) hat beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition unter dem Titel „Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“ eingereicht.

Weiterlesen

Brigitte Döcker, AWO-Vorstandsmitglied, wird in der Pressemitteilung zu den Zielen der Petition mit den Worten zitiert: „Ziel dieser Petition ist es, für die versicherten Leistungsbeziehenden der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Wir wollen, dass steigende Pflegekosten aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden, denn dafür wurde sie eingeführt und dafür zahlen Menschen ihre Beiträge“. Die AWO befürchtet, dass es zukünftig immer mehr Rentner/innen geben wird, die Sozialhilfe beziehen müssen, um ihre Pflege zahlen zu können. „Das ist gegenüber den Pflegebedürftigen unwürdig und führt auch bei deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Der Deutsche Bundestag ist gezwungen, sich mit einer gesetzlichen Neuregelung zu befassen, wenn die Petition in den nächsten Wochen mindestens 50.000 Unterzeichner/innen findet. Die AWO ruft daher nun dazu auf, an der Petition teilzunehmen. Online kann an der Petition direkt auf dem Internetportal des Deutschen Bundestages teilgenommen werden, Unterschriftenlisten zum ausdrucken und sammeln können hingegen auf der Seite der AWO heruntergeladen werden.

Schließen


„wir pflegen e.V.“ hat kürzlich ein Positionspapier mit dem Titel „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ veröffentlicht. Für mehr zeitliche und finanzielle Flexilibität fordert der Verein darin ein „Vereinbarkeitsbudget“.

Weiterlesen

Das Thema „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ sei besonders bedeutsam, da 94 Prozent der Erwerbstätigen im Falle eines Pflegefalls in der Familie weiter arbeiten wollen würden. „Die Angehörigenpflege ist in den meisten Fällen ein zeitlich langer Prozess der häufig mit psychischen, körperlichen und sozialen Folgen einhergeht.“, heißt es in dem 17-seitigen Positionspapier des Vereins „wir pflegen“.

Da geltende Regelungen zu Pflegezeiten nicht ausreichten, um eine zeitliche und finanzielle Flexibilität wirklich zu ermöglichen, schlägt „wir pflegen“ ein Vereinbarkeitsbudget vor. Dieses soll einen Zeitraum von insgesamt 36 Monaten abdecken, welcher sowohl längere Auszeiten, als auch mehrere kürzere ermöglichen soll. 12 Monate soll dabei maximal als Vollfreistellung möglich sein. Zusätzlich sollen jährlich 20 Tage zur kurzfristigen Arbeitsfreistellung geltend gemacht werden können, was mit häufig auftretenden spontanen Verschlechterungen begründet wird.

Zu den zeitlichen Verbesserungen beinhaltet der Vorschlag des Vereinbarkeitsbudget auch finanzielle: In Anlehnung an das Elterngeld sollen auch im Pflegefall für maximal 36 Monate ein Anspruch auf Lohnersatz von mindestens 65 Prozent bestehen. Anspruchsberechtigt sollen alle Beschäftigten sein, unabhängig von der Betriebsgröße. Auch ein Verwandschaftsgrad als Voraussetzung soll nicht vorliegen müssen. Dadurch soll es auch für Freund/innen oder Nachbar/innen einfacher sein, sich in Pflegefällen zu kümmern.

Das Vereinbarkeitsbudget sei ein längerfristiger politischer Vorschlag, der Verein macht jedoch auch Vorschläge für erste mögliche politische Schritte. Dazu gehören beispielsweise die Ausweitung der Pflegezeiten oder die Erweiterung der kurzfristigen Arbeitsverhinderung von 10 auf 20 Tage.

Eine Zusammenfassung des Positionspapiers finden Sie hier.

Schließen


Auch 2019 findet wieder der führende deutsche Pflegekongress statt. Vom 14.03. bis zum 16.03.2019 wird beim „Deutschen Pflegetag“ mit Vorträgen, Podiumsdiskussion und ähnlichem über die Zukunft der Pflege diskutiert.

Weiterlesen

Der Deutsche Pflegetag gehört mit jährlich über 8.000 Gästen zu den bedeutendsten Pflegekongressen in Deutschland. Auch in diesem Jahr werden wieder zahlreiche Veranstaltungen über drei Tage angeboten. Diskutiert werden unter anderem die Themen Weiterentwicklung der Pflege, Umsetzung der Pflegeberufereform oder die Konzertierte Aktion Pflege. Das vollständige Programm des Kongresses finden Sie hier.

Schirmherr des Deutschen Pflegetages 2019 mit dem Motto „Gepflegt in die Zukunft – JETZT“ ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, schrieb Minister Jens Spahn in einem Grußwort: „Können wir darauf vertrauen, ‚gepflegt in die Zukunft‘ zu gehen? Das Motto des 6. Deutschen Pflegetages bietet genau ein Jahr nach dem Amtsantritt der Bundesregierung Gelegenheit für eine Zwischenbilanz“.

Die Fachveranstaltung richtet sich nicht nur an in der Pflege tätige Menschen, auch Pflegeinteressierte sind herzlich eingeladen. Tickets kosten allerdings bis zu 220€ für 3 Tage (abhängig von Personenzahl und Tagen). Organisiert wird der jährlich stattfindende Kongress von dem Deutschen Pflegerat e.V. und der Schlüterschen Verlagsgesellschaft.

Schließen


Im Dezember 2018 ist der Präventionsbericht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands veröffentlicht worden. Der Bericht gibt Auskunft über präventive Leistungen der Krankenkassen.

Weiterlesen

Der Präventionsbericht 2018 soll einen Überblick über die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention geben. Außerdem wird auf die betriebliche Gesundheitsförderungen eingegangen. Genannte Zahlen und Fakten basieren auf dem Berichtsjahr 2017. Präventionsberichte des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes erscheinen jährlich.

2017 erreichte die Krankenkassen demnach 8,1 Millionen Menschen mit primärpräventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen. Das seien mehr Menschen als je zuvor. Unter „Primärprävention“ ist die Erhaltung von Gesundheit bzw. die Vorbeugung von Krankheiten gemeint.

Rund 1,85 Millionen Beschäftigte wurden 2017 dabei über die betriebliche Gesundheitsförderung in 18.000 Betrieben erreicht. Das seien ein Drittel mehr Betriebe als im Jahr zuvor.

In dem Bericht heißt es: „2017 waren die Regelungen des Präventionsgesetzes, auch hinsichtlich der finanziellen Vorgaben, im zweiten Jahr wirksam; unter diesen Bedingungen konnte die GKV-unterstützte Gesundheitsförderung und Prävention weiter ausgebaut werden. Für die künftige Weiterentwicklung werden der Netzwerkansatz und die Fokussierung auf besondere Förderschwerpunkte im Vordergrund stehen.“

Der vollständige Präventionsbericht 2018 ist online abrufbar.

Schließen


Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat im Januar das „Projekt zur Umsetzung guter Arbeitsbedingungen in der Pflege“ gestartet.

Weiterlesen

Insbesondere kleine und mittelständische Einrichtungen im Pflegebereich sollen durch das Projekt unterstützt werden, Instrumente guter Arbeitsbedingungen zu nutzen. Gerade diese könnten von der Unterstützung profitieren, da sie häufig nicht die zeitlichen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung aufbringen könnten.

Andreas Westerfellhaus nimmt in der Pressemitteilung Stellung: „Ich freue mich, dass das Projekt nun beginnt! Wir wissen: gute Arbeitsbedingungen sind der Schlüssel, um Pflegekräfte im Berufsfeld zu halten, Menschen für den Beruf zu gewinnen und Berufsaussteiger zurückzugewinnen. Deshalb müssen wir alle Hebel in Bewegung setzen, um moderne, familienfreundliche, attraktive Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu schaffen.“

In der Pressemitteilung heißt es: „Die Ergebnisse des Projektes werden im November 2019 vorliegen und die Evaluation wird im Februar 2020 abgeschlossen sein. Im Anschluss soll das Konzept zur Einführung guter Arbeitsbedingungen flächendeckend in Deutschland ausgerollt werden.“

Erst kürzlich stellten wir auf diesem Portal die ersten Ergebnisse der „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) der Bundesregierung vor. Das nun gestartete Projekt erfolgt in Absprache zur KAP und soll durch die Umsetzung guter Arbeitsbedingungen ebenfalls einen Beitrag gegen Personalnot leisten.

Schließen


Wie auf diesem Portal bereits berichtet worden ist, startete die Bundesregierung im Juli 2018 die „Konzertierte Aktion Pflege“. Nun sind erste Ergebnisse veröffentlicht worden.

Weiterlesen

Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatten zusammen im Sommer vergangenen Jahres die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen, um Konzepte gegen die Personalnot in Pflegeberufen zu erarbeiten. Nun wurden am Montag, den 28.01.2019, erste Ergebnisse vorgestellt. Hauptziel sei die Steigerung der Auszubildenden im Pflegebereich um 10 Prozent bis 2023.

„Heute machen wir den nächsten Schritt: Wir starten die 'Ausbildungsoffensive Pflege', die wir in der Arbeitsgruppe 1 unter Vorsitz meines Hauses zusammen mit den Partnern erarbeitet haben.“, wird Familienministerin Franziska Giffey auf der Seite des Ministeriums zitiert.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, habe man sich auf insgesamt 111 Maßnahmen und konkrete Ziele geeinigt. Dazu zählten unter anderem:

  • „eine ausreichende Anzahl an Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Schul- und Studienplätzen zur Verfügung zu stellen; die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden sollen bis zum Ende der Ausbildungsoffensive 2023 im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent (gegenüber 2019) gesteigert werden
  • eine durch das Bundesfamilienministerium bereits ausgeschriebene bundesweite, Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Pflegeberuf gemeinsam mit den Partnern
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nutzen die künftigen Fördermöglichkeiten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie für Investitionen in Digitalisierung und Ausbildung
  • Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildung von Pflegehelfer/innen zu Pflegefachpersonen noch besser gefördert
  • Die Verbände der Pflegeeinrichtungen stellen mindestens 5000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern zur Verfügung“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte die Wichtigkeit von fairer Bezahlung: „Um mehr Pflegekräfte zu gewinnen, müssen wir sie besser bezahlen und ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern. Unsere Entscheidungen heute helfen dabei.“

Auch der Sozialverband VdK befürwortet die Initiative. „Der VdK begrüßt die ‚Ausbildungsoffensive Pflege‘. Wir brauchen dringend mehr Aktivitäten für eine bessere Personalausstattung, für bessere Arbeitsbedingungen und zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs in allen Bereichen der professionellen Pflege“, heißt es in einem Statement des Verbands. Wichtig sei allerdings, dass die Kosten nicht an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen übertragen werden. „Pflegebedürftige zahlen ohnehin schon viel und müssen häufig ihre gesamten Ersparnisse aufbrauchen, um die Pflege zu finanzieren. Das muss sich ändern! Die finanziellen Belastungen Pflegebedürftiger müssen ein Ende haben. Das notwendige Geld, um den Altenpflegeberuf attraktiver zu machen, muss daher aus der Pflegeversicherung und aus Steuermitteln kommen.“

Das vollständige Dokument „Ausbildungsoffensive Pflege“ der drei Ministerien mit allen 111 formulierten Maßnahmen können Sie hier einsehen. Weitere Maßnahmen sollen in den nächsten Monaten folgen.

Schließen


Vergangenen Monat stellte die Landesregierung Schleswig-Holstein den zweiten Landespflegebericht vor, in dem Statistiken zum Themenkomplex Altenpflege aus dem Jahr 2015 aufbereitet werden. Eine Übersicht finden Sie hier.

Weiterlesen

Im Dezember 2018 hat die schleswig-holsteinische Landesregierung den Zweiten Bericht zur Situation der Altenpflege vorgestellt. Aufbereitet werden Pflegestatistiken, die ausführlich Auskunft über die Situation der Pflegelandschaft geben sollen. Hier ein dem Dokument entnommener Überblick über die im Bericht erwähnten und aufbereiteten Statistiken:

  • Gut 97.500 Menschen in Schleswig-Holstein erhalten Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Fast 64 Prozent der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger werden zu Hause betreut.
  • Fast 41.000 Menschen, das sind 42 Prozent aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, werden regelmäßig ausschließlich von Angehörigen versorgt (Pflegegeldempfängerinnen und Pflegegeldempfänger).
  • Der Anteil der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger an der Gesamtbevölkerung in Schleswig-Holstein beträgt 3,4 Prozent.  In den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten liegt diese „Pflegequote“ zwischen 2,6 und 4,1 Prozent. 
  • 52 Prozent aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sind 80 Jahre und älter.
  • Bei über 49.000 Menschen, das ist mehr als jeder Zweite aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, wurde eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt.
  • 38 Prozent der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sind schwer oder schwerst pflegebedürftig (fast 28 Prozent in Pflegestufe II, etwas mehr als 10 Prozent in Pflegestufe III). 
  • Für die pflegerische Versorgung stehen 428 ambulante Pflegedienste und 686 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 39.500 Plätzen für vollstationäre Pflege zur Verfügung.
  • In ambulanten Diensten und stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein waren gut 42.300 Personen beschäftigt, davon fast drei Viertel (rund 30.800) in der stationären Pflege.
  • Fast 34 Prozent aller Beschäftigten (rund 14.250) sind Fachkräfte, das heißt staatlich anerkannte Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen.
  • 84 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege sind Frauen. Fast 64 Prozent der Beschäftigten waren in Teilzeit tätig.  „Auch die Möglichkeiten der technischen Entwicklung und der Digitalisierung müssen offensiv im Bereich der Pflege mitgedacht werden.“

Ziel des Zweiten Berichts zur Altenpflege sei es vor allem, „einen Anstoß für die regional und landesweit notwendige lösungsorientierte Diskussion zu geben, um zukunftsfähige sozialräumliche Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Unterstützungs- und Pflegestrukturen vor Ort zu treffen.“

Den vollständigen Landespflegebericht finden Sie hier. Über den Ersten Bericht 2015 berichteten wir ebenfalls.

Schließen


Aus den letzten Reformen des Gesundheitsministeriums ergaben sich einige Änderungen, die zum 01.01.2019 in Kraft getreten sind. Einige der Änderungen im Bereich Gesundheit und Pflege sind hier zusammengefasst.

Weiterlesen

Krankenhäuser sind nun verpflichtet, Personaluntergrenzen einzuhalten. Das soll ein Schritt zur Verbesserung der Pflege darstellen. Pflegepersonaluntergrenzen gelten zunächst in vier Bereichen:

  • Intensivmedizin,
  • Geriatrie,
  • Kardiologie,
  • Unfallchirurgie.

Unterschieden wird dabei zwischen Tag- und Nachtschichten. Nähere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Über eine Studie, warum die Untergrenzen nicht ausreichten und was es zusätzlich benötige, berichteten wir im November. Bereits im Oktober berichteten wir über die Forderung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Untergrenzen auch in Pflegeeinrichtungen umzusetzen.

In diesem Jahr steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung, wodurch die Verbesserungen der letzten Jahre refinanziert werden sollen. Geringere Beiträge gibt es allerdings bei den gesetzlichen Krankenkassen, wo Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen wieder den gleichen Satz zahlen müssen. Gleiches gilt für Rentner/innen und Rentenversicherung.

Eine weitere Änderung wird für den Ausbildungsbereich eintreten. Der  Erste Ausbildungsjahrgang der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe wird ab 2019 vollständig von den Krankenkassen vergütet. Dadurch sollen Anreize für mehr Ausbildungen geschaffen werden.

Außerdem soll die Digitalisierung in der Pflege vorangebracht werden, wodurch Bürokratie abgebaut werden soll. Dafür stellt die Pflegeversicherung 12.000€ pro Einrichtung zur Verfügung. Das gilt sowohl für stationäre als auch für ambulante Einrichtungen.

Auch für pflegende Angehörige soll sich was ändern: Sie sollen leichter Zugang zu stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen bekommen, welche teilweise von den Krankenkassen übernommen werden müssen.

Schließen


Eine von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Studie kommt zu dem Ergebnis, dass private Krankenversicherungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung Defizite aufweise. Damit sei die gesetzliche Krankenversicherung deutlich besser als ihr Ruf. Der Verband der privaten Krankenversicherung wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Weiterlesen

„Die wiederkehrende Behauptung, die gesetzliche Krankenversicherung sei nur zweitklassig, wird mit dieser Untersuchung klar widerlegt.“ – heißt es auf der Internetseite der Grünen-Bundestagsfraktion, die die Studie von PremiumCircle Deutschland (PCD) in Auftrag gegeben hatte. Etliche der untersuchten Privattarife könnten nicht einmal elementare Leistungen garantieren.

Lücken und Mängel habe die private Krankenversicherung demnach vor allem bei

  • Kuren und Rehabilitationen,
  • der Versorgung von Kindern mit Behinderungen, Entwicklungsstörungen, oder psychischen Erkrankungen
  • der häuslichen Krankenpflege, der Psychotherapie oder Krankentransporten.

Private Versicherungen hätten zwar oft viele Zusatzleistung, die medizinisch nicht unbedingt notwendig seien, würden aber teilweise selbst bei den teuersten Tarifen Reha-Maßnahmen nach Operationen beispielweise nicht übernehmen.

Doch auch die gesetzliche Krankenversicherung habe Verbesserungspotentiale. „Gerade ältere chronisch Erkrankte und Menschen mit Behinderungen werden so durch Zuzahlungen, Selbstzahlungen oder zum Beispiel Mengenbegrenzungen bei Heil- und Hilfsmitteln belastet. Die gesetzliche Krankenversicherung braucht daher für die Zukunft eine stabilere finanzielle Basis.“

Gegen die Ergebnisse der Studie wehren sich die privaten Krankenversicherungen. Die Ergebnisse hätten, so schreibt der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) auf seiner Internetseite, „mit dem realen Versorgungsgeschehen und den Erfahrungen der Versicherten beim Arzt oder im Krankenhaus nur wenig zu tun.“

Die Grünen streben ähnlich wie LINKE und SPD eine Bürgerversicherung an, allerdings solle es weiter eine Wahlfreiheit, und damit auch private Versicherungen, geben.

Schließen


Freiheitsentziehende Maßnahmen werden in der Pflege häufiger genutzt, als manchen nicht Betroffenen bekannt ist. Diese Maßnahmen sollen oft die zu Pflegenden schützen, können jedoch meist mehr schaden als nützen. Daher ist eine Einwilligung der Betroffenen oder eine richterliche Genehmigung notwendig.

Weiterlesen

Eine kurze Erklärung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen finden Sie auf der Homepage pflege-gewalt.de. Aufgrund der weiterhin eingesetzten Maßnahmen – die z.B. in der Form von Bettgittern häufig nicht als solche erkannt werden – hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen aktuelle Literaturhinweise zu dem Thema zusammengestellt.

Folgende eigenständige Werke werden aufgelistet:

Niederhametner, Petra (2016): Verletzungen von Menschenrechten vermeiden. Prävention am Beispiel von Pflegeheimen und psychiatrischen Abteilungen.

Staudhammer, Martina (2018): Prävention von Machtmissbrauch und Gewalt in der Pflege.


Diese Beiträge sind in Sammelwerken erschienen:

Döbele, Martina / Becker, Ute (2016): Freiheitsentziehende Maßnahmen. In: Martina Döbele / Ute Becker (Hg.): Ambulante Pflege von A bis Z, S. 119-122.

Krampen, Regine (2018): „Wohltätiger Zwang“ und die Sicherung der Menschenrechte. Ein Diskurs am Beispiel der Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen. In: Marco Bonacker / Gunter Geiger (Hg.): Menschenrechte in der Pflege: Ein interdisziplinärer Diskurs zwischen Freiheit und Sicherheit, S. 233-250.


Zu freiheitsentziehenden Maßnahmen sind einige Artikel in Fachzeitschriften erschienen. Zunächst einige Beiträge aus der 57. Ausgabe der Zeitschrift „Die Schwester, der Pfleger“ (2018):

  • Huhn, Siegfried: Mehr Freiheit zulassen, S. 15-19.
  • Lücke, Stephan / Kirsch, Sebastian: „Es gelingt fast immer eine Lösung zu finden“, S. 24-26.
  • Millich, Nadine: Fixierungen müssen nicht sein, S. 21-22.

Diese Artikel sind in der „Pflegezeitschrift“ erschienen:

  • Köbke, Christian / Brase, Sabine (2017): Freiheitsentziehende Maßnahmen wirksam reduzieren. Aktiv gegen Fixierungen im Krankenhaus, S. 53-56.
  • Reinsfelder, Vera (2016): Freiheit kontra Sicherheit? Freiheitsentziehende Maßnahmen, S. 554-556.
  • Schäfer, Anne (2016): Ethische und rechtliche Aspekte der Zwangsernährung. Wohl oder Wille des Patienten? S. 714-717.
  • Thomsen, Michael (2017): Und wenn Du nicht artig bist .... Ein Erfahrungsbericht, S. 9-11.

Diese Aufsätze sind in weiteren Fachzeitschriften erschienen:

Benzler, Susanne (2018): „Ein alltägliches Phänomen“. AltenpflegeschülerInnen befassen sich mit Zwang und Gewalt. Dr. med. Mabuse, S. 26-28.

Eggert, Simon / Sulmann, Daniela (2017): Neue Anhaltspunkte zum Umgang mit Gewalt in der stationären Langzeitpflege. Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge, S. 397-401.

Grotendiek, Sven (2017): PEG bei Menschen mit Demenz. Ein rechtliches Problem? Pflegerecht, S. 762-767.

Kirsch, Sebastian (2018): Werdenfelser Weg - Holzweg oder Königsweg? Initiative gegen Fixierungen. Heilberufe, S. 10-12.

Klie, Thomas (2018): Was tun, wenn Missstände sichtbar werden? Demenz: Das Magazin, S. 42-43.

Nolte, Klaus / Suhr, Ralf (2018): „Wir brauchen einen 360-Grad-Blick“. Altenpflege, S. 22-24.

Nordhausen, Thomas / Kirchherr, Eva / Abraham, Jens (2018): Freiheitseinschränkende Maßnahmen im Kontext der Altenpflegeausbildung. Ergebnisse einer Analyse der Rahmenbedingungen und einer Befragung von Altenpflegeschulen. PADUA, S. 49-56.

Viol, Madeleine (2018): Freiheit und Teilhabe versus Sicherheit. Neue Caritas, S. 16-18.

Zimmermann, Alexandra (2017): Türöffner zur Freiheit. Altenpflege: Dossier, S. 22-27.

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}