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Unterstützung

Trotz der finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung im Rahmen der Pflegereform 2016 und 2017 tragen Pflegebedürftige und deren Angehörige noch einen hohen Eigenanteil der Pflegekosten – im ambulanten und stationären Bereich liegt dieser bei fast 50%. Die Reformen scheinen nicht ausgereicht zu haben, die Kaufkraft der Pflegebedürftigen sinke stetig.

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Pflegestärkungsgesetz II

ab 01.01.2016

  • der Anspruch auf persönliche Beratung
  • der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff: Pflegeanspruch unabhängig von Natur der Erkrankung (physisch/psychisch)
  • die Anpassung der Rahmenverträge ihrer Leistungen: unter anderem die Ausstattung des Personals
  • eine Neuerung im Bereich Pflegeschlüssel und Personalsätze

ab 01.01.2017

  • neues System zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit: (Alte) Pflegestufen I, II und III wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt

Zum Pflegestärkungsgesetz II finden Sie auf diesem Portal mehrere Beiträge. Es sind online auch weitere Übersichten zu finden, wie diese.

Während das Gesetz laut Bundesgesundheitsministerium Bedürftige, Angehörige und Angestellte entlastet hat, ist das Ergebnis für die Interessenverbände der Pflegebedürftigen noch nicht zufriedenstellend. Sie fordern eine jährlich-automatische Anpassung der Pflegeleistungen – eine Dynamisierung – da sich auch die Pflegekosten jedes Jahr änderten beziehungsweise anstiegen. Dies liege vor Allem an der positiven Lohnentwicklung für Pflegekräfte, welche aber im Rückschluss die Kaufkraft Pflegebedürftiger mindere: Diese müssten die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Laut Barmer Pflegereport 2017 können sich diese für stationäre Leistungen zusammen mit Verpflegung und Investitionskosten auf durchschnittlich über 27.000 Euro im Jahr belaufen. „Das Risiko der Pflegebedürftigkeit darf nicht privatisiert werden“, sagt Olaf Christen, Sprecher der Pflegebedürftigen-Verbände. „Deswegen fordern wir, dass Pflege wieder bezahlbar wird“.

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Die bisherigen Instrumente der 1995 eingeführten Pflegeversicherung scheinen nicht ausgereicht zu haben: Pflegebedürftige Menschen müssten im Durchschnitt umgerechnet ein Fünftel ihrer anfallender Kosten selbst tragen. Auch die Dynamisierungsregel vom Jahr 2008 greife zu kurz. Eine Orientierung an der Inflationsrate im Drei-Jahres-Rhythmus lasse die Kosten außer acht, die im Pflegesektor gut zwei Drittel ausmachen würden: die Personalkosten.

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Damit Bedürftige nicht weiterhin einen hohen Eigenanteil zahlen müssen, fordern Interessenverbände eine Dynamisierung der Pflegekosten. Das Vorhaben, Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung anzupassen, wie der Schwarz-Rote Koalitionsvertrag von März 2018 festhält, müsse dazu bestimmte Punkte berücksichtigen. So solle die Dynamisierung  anhand von Inflation jährlich erfolgen, um der Geschwindigkeit dieser Kostenentwicklung standzuhalten. Daneben sei die Lohnkostenentwicklung entscheidend, da sie mehr als die Hälfte der Gesamtkosten ausmache. Außerdem müsse der seit 1995 bereits entstandene Kaufkraftverlust unmittelbar durch eine einmalige Anpassung ausgeglichen werden, da mangelnde Dynamisierung Pflegebedürftige schon viel Geld gekostet habe.

Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen (§ 118 SGB XI)

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In der Studie "Aufwertung von sozialen Dienstleistungen. Warum sie notwendig ist und welche Stolpersteine noch auf dem Weg liegen" der Hans-Böckler-Stiftung wird der Pflegenotstand thematisiert. Es wird nicht nur die aktuelle Situation ausführlich beschrieben und anhand von Schaubildern verdeutlicht, sondern auch ein Lösungsweg aus dem bisher ungelösten Pflegenotstand in Deutschland aufgezeigt. Dieser Weg führe vor allem über eine Aufwertung der sozialen Dienstleistungen.

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Im Bericht werden auch 13 Stolpersteine näher beschrieben, auf die zu achten wären. Grob zusammengefasst sind laut der Analyse eine Ausweitung der Bezahlung nach Tarif, verbindliche Personalschlüssel und eine Verbesserung der Qualifizierung wichtige Bestandteile der Lösung.

Denn sogar die Bezahlung von Fachkräften in Pflegeberufen ist unterdurchschnittlich, die Arbeitsbelastung - vor allem durch den im weltweiten Vergleich schlechten durchschnittlichen Personalschlüssel - ist hoch und berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten in der Pflege gering.

Der gesamte Bericht ist reich an Fakten und empfehlenswert, auch um in die politische Debatte um den Pflegenotstand einzusteigen. Den gesamten Text samt Grafiken können Sie hier herunterladen.

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Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) weist auf die zunehmende Digitalisierung in der Altenhilfe hin. Digitale Anwendungen sind zum Teil verbreitet, zum Teil bestehe aber auch noch großer Nachholbedarf. Als Grund für diesen Bedarf wird die mangelnde Akzeptanz von technischen Teillösungen in sozialen Berufsbereichen gesehen.

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Der Fokus sollte dabei laut BIVA nicht nur auf die Effizienzsteigerung der Arbeit, sondern auch in der technischen Unterstützung der Bewohner/innen liegen.

Die BIVA informiert dazu zum Stand der Digitalisierung in verschiedenen Arbeitsbereichen wie Alltagsunterstützung, Medizin, Pflege, Pflegeplanung, Pflegedokumentation und Verwaltung. Auch geht es um die Bedeutung der Digitalisierung für die Pflegebetroffenen selbst. Relevante Aspekte sind hier  Regelungen zum Datenschutz, Standardisierung der Hilfen, Effizienz, bestehende Skepsis gegenüber technischen Lösungen sowie die Chancen der Erhöhung der sozialen Teilhabe durch technische Hilfsmittel.

Den gesamten Beitrag können Sie auf der Homepage der Interessenvertretung nachlesen.

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In der Hospizarbeit sind zahlreiche Menschen im Ehrenamt aktiv. Durch diese wichtige Tätigkeit kann Menschen im Sterbeprozess bzw. in der Sterbevorbereitung der wichtige menschliche Kontakt geboten werden. Auch in der Fachliteratur wurde sich in den letzten Jahren dem Thema gewidmet.

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Aus diesem Anlass stellte die Bibliothek des Deutschen Zentrums Altenhilfe aktuelle Literaturhinweise zum Thema zusammen. Mehr zur Hospizarbeit erhalten Sie bei dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband. In Schleswig-Holstein ist der Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein ein kompetenter Ansprechpartner.

Folgende Bücher können zu dem Thema von Interesse sein:

Bergmann, Dorothea / Kittelberger, Frank (2016): Die Schätze des Alters heben. Wie das Älterwerden die Hospizbewegung verändert.

Meyer, Stefan / Hecke, Marcus: Curriculum (2017): Aufbaukurs für ehrenamtliche Hospizbegleiter in der Behindertenhilfe.

Schwenk, Gertrud / Heimerl, Katharina (2017): Pflegeheim und Hospizdienst: Kooperation in Spannungsfeldern. Zusammenwirken zweier Organisationstypen - eine qualitative Studie.


Folgende Artikel finden Sie in der Zeitschrift "Die Hospizzeitschrift" aus dem Jahr 2017:

  • Gratz, Margit / Roser, Traugott: Spiritual Care als ehrenamtliche Kompetenz in der Hospizarbeit, Nr. 1, S. 25-33.
  • Klie, Thomas: Zivilgesellschaft und ihre Bedeutung für Palliative Care, Nr. 3, S. 12-17.
  • Raischl, Josef: Bedeutung der Ehrenamtlichen in der Hospizarbeit aus der Perspektive Sozialer Arbeit, Nr. 2, S. 12-17.

Folgende Artikel finden Sie in der Zeitschrift "Die Hospizzeitschrift" aus dem Jahr 2018, Heft Nr. 1:

  • Begemann, Verena: Empathie - Vertrauensperson - Stille und Schweigen. Ehrenamtliche über ihre Haltung, Rolle und schwierige Begleitungssituationen, S. 12-17.
  • Hardinghaus, Winfried: Hospizarbeit zwischen bürgerschaftlichem Engagement und Institutionalisierung, S. 6-11.
  • Heiß, Kathrin / Nauck, Friedemann: Hospizbegleitung im Krankenhaus - neue Herausforderungen für die Befähigung Ehrenamtlicher? S. 44-48.
  • Pelttari, Leena: Ehrenamtlich engagiert in Europa. Entwicklung der europäischen Charta zum Ehrenamt in Hospiz und Palliative Care, S. 18-24.

Es finden sich auch einzelne Beiträge in Sammelwerken oder weiteren Fachzeitschriften zu dem Thema:

Fringer, André / Otto, Ulrich (2016): Freiwilligenmanagement bei zu Hause gepflegten Demenzerkrankten. In: André Fringer (Hrsg.): Palliative Versorgung in der Langzeitpflege: Entwicklungen, Möglichkeiten und Aspekte der Qualität, S. 233-253.

Napiwotzky, Annedore (2017): Mitmenschlichkeit als Leitmotiv. Freiwillige prägen das Hospizkonzept. In: Barbara Steffen-Bürgi / Erika Schärer-Santchi / Diana Staudacher / Settimio  Monteverde (Hrsg.): Lehrbuch Palliative Care, S. 92-100.

Allen, Rebecca S. / Azuero, Casey B. / Csikai, Ellen L. / Parmelee, Patricia A. / Jung Shin, Hae (2016): „It was very rewarding for me ...“. Senior Volunteers Experiences with implementing a reminiscence and creative activity intervention. The Gerontologist, Nr. 2, S. 357-367.

Hardinghaus, Winfried (2017): Ohne Ehrenamt geht es nicht! Ehrenamtliches Engagement in Hospizarbeit und Palliativversorgung. Dr. med. Mabuse, Nr. 229, S. 33-34.

Schneider, Werner (2017): Bürgerbewegte Ehrenamtlichkeit in der Betreuung am Lebensende. Herausforderungen, Probleme, Perspektiven. Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Nr. 1, S. 69-75.

Walshe, Catherine (2016): Ehrenamt in der Hospiz- und Palliativversorgung und Forschung. Was wissen wir und wohin sollte die Reise gehen? Die Hospiz-Zeitschrift, Nr. 3, S. 30-35.

Walter-Hamann, Renate (2016): Ambulante Hospizdienste bekommen Rückenwind. Neue Caritas, Nr. 8, S. 28-30.

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In der Zeitschrift "Forschung Aktuell" des Instituts Arbeit und Technik (IAT) wurden verschiedene Erkenntnisse aus dem Projekt "DIALOGS" veröffentlicht. Das Projekt habe auf den Aufbau lernfähiger Dialogstrukturen in der Altenpflege gezielt. Die Arbeitnehmerinteressen der Beschäftigten in der Altenpflege wurden in den Fokus genommen. Daraus sollten konkrete Verbesserungsvorschläge an Arbeitgeber/innen und Interessenvertretungen formuliert werden. Dies sollte eine "Aufwertung mit Bodenhaftung" ermöglichen.

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Zentrale Ergebnisse der Untersuchung waren, dass soziale Dienstleistungen kein Luxus, sondern eine ökonomische Notwendigkeit bedeuten. Die Pflegemärkte seien im Umbruch: Neue Angebote und Akteure drängten auf den Markt, Anforderungen an Bildung und Qualifizierung würden sich ändern. Soziale Dienstleistungsarbeit müsse daher aufgewertet und reorganisiert werden. Notwendig seien Aufwertungskonzepte, die sowohl die fachlichen Interessen und Ansprüche der Beschäftigten als auch die Herausforderungen in der Branche berücksichtigen.

Den gesamten Bericht können Sie hier einsehen.

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Vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) sind verschiedene Meldungen erschienen, die sich den neuen Pflegebegutachtungen widmen. In diesen Begutachtungen werden Menschen auf Antrag in keine oder eine der fünf neuen Pflegegrade eingestuft.

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In einer Meldung aus dem Januar wird aufgeführt, in wie vielen Begutachtungen keine oder eine der fünf Pflegegrade folgte. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich über das gesamte Jahr 2017. Als nicht pflegebedürftig wurden 12,9% der begutachteten Personen eingestuft. Die weiteren Anteile je erhaltenem Pflegegrad lauten:

  1. Pflegegrad 1: 17,2%
  2. Pflegegrad 2: 29,4%
  3. Pflegegrad 3: 22,2%
  4. Pflegegrad 4: 12,7%
  5. Pflegegrad 5: 5,7%

Die weiteren Zahlen finden Sie auf der Seite des MDS.


Im April diesen Jahres veröffentlichte der MDS die bundesweite Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung. Ergebnisse waren z.B. dass sich die Versicherten ein stärkeres Eingehen auf ihre individuelle Pflegesituation, mehr Beratung und mehr Zeit für die Begutachtung wünschten. Den gesamten Bericht können Sie hier einsehen. Der verwendete Fragebogen kann ebenfalls heruntergeladen werden.

Der entsprechende Ergebnisbericht der Region Nord - welche Schleswig-Holstein und Hamburg umfasst - sowie die Ergebnisse weiterer Bundesländer werden ebenfalls zur Verfügung gestellt.

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Jens Spahn (CDU), seit März diesen Jahres Bundesgesundheitsminister im IV. Kabinett Merkels, hat sich nun mehrfach zum Thema Pflege(-Notstand) ausgesprochen: Mit verschiedenen Maßnahmen wolle er die Pflege – und damit den Pflegeberuf – attraktiver machen. Fachleute sehen seine Vorhaben nicht nur positiv – den kritischen Stimmen reichen die Vorhaben bei weitem nicht aus.

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So hat Spahn angekündigt, die Zahl der Pflegestellen durch ein Sofortprogramm bis zum nächsten Jahr (2019) auf 13.000 erhöhen zu wollen. Dies stellt eine Erhöhung der im Koalitionsvertrag festegelegten 8.000 Stellen und entspricht nun in etwa der Anzahl von stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Es würden also durch das Sofortprogramm im Durchschnitt je stationärer Pflegeeinrichtung eine weitere Stelle finanziert. Diese genannte Zahl trifft auch auf umfangreiche Kritik. Außerdem kündigte Spahn eine bessere Bezahlung durch Tarifverträge und eine sinnvollere Ausbildung an. Den Pflegenotstand zu bekämpfen bezeichnete er als eine seiner „größten Baustellen“.

Doch trotz großer Vorhaben und Versprechen unterging Spahn in der ARD-Sendung „Hart aber Fair“ schwerer Kritik. Weil es bundesweit immer mehr alte und pflegebedürfte Menschen gibt, dabei aber zunehmend weniger Personal, sei eine Erhöhung auf 13.000 Pflegestellen für eine echte Verbesserung nicht ausreichend. Wichtiger wäre es, so Andreas Westerfellhaus, Pflegebeauftrager der Bundesregierung, dass Pflegekräfte ihrer Beschäftigung länger nachgingen – oft werde der Beruf nämlich bereits nach wenigen Jahren wieder verlassen. Dieser Notstand in der Pflege könne verbessert werden durch bessere Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal, – wie beispielsweise ein geringere Wochenarbeitszeit von 35 statt 39 Stunden – glauben Wohlfahrtsverbände. Darüber hinaus brauche es rund 60.000 – nicht 13.000 – zusätzliche Fachkräfte, rechnet der Sozialverband VdK.

Neben den benötigten Stellen steht auch der bisher nicht immer einheitliche Personalschlüssel in Kliniken in der Kritik, es werden dagegen einheitliche und verbindliche Personalschlüssel gefordert, um eine ausreichende Versorgung sicherszustellen.

Weiterer Kritikpunkt ist die Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte über höhere Pflegebeiträge: Allein für die 13.000 neuen Stellen könne man mit 650 Millionen Euro rechnen. Bezahlen wolle dies Spahn vor allem über gesetzliche Krankenkassen, dazu sei jedoch eine Erhöhung des gesetzlichen Pflegebeitrags notwendig. Demnach fielen die entstehenden Kosten zulasten der Betroffenen – dies lehnen Patientenverbände ab. Trotz Erhöhung aber reiche das Geld aus der gesetzlichen Kasse bei Bedürftigen oft nicht aus, um anfallende Pflegekosten zu decken. Deswegen sorgen für ihren Lebensabend mittlerweile immer mehr Menschen mit privaten Pflegeversicherungen vor.

Zurecht also ist der Pflegenotstand eine der offiziellen Prioritäten im schwarz-roten Koalitionsvertrag: Denn gibt es nicht ausreichend Pflegepersonal, leidet die Qualität der pflegerischen Versorgung. Ob die angekündigten Maßnahmen zur Lösung des Pflegenotstandes ausreichen, wird angezweifelt.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) schreibt auch 2018 den GERAS-Preis aus. In diesem Jahr werden in Deutschland tätige Initiativen ausgezeichnet, die in vorbildlicher Weise dafür sorgen, dass Tiere das Leben von Bewohner/innen von Pflegeeinrichtungen bereichern und so zu mehr Lebensqualität und Wohlbefinden beitragen.

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Mit dem GERAS-Preis würdigt die BAGSO Menschen und Initiativen, die in vorbildlicher Weise dazu beitragen, dass das Leben von Menschen im Alten- und Pflegeheim lebenswerter wird. Das Preisgeld beträgt insgesamt 5.000 Euro. Details zu den Kriterien und zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Homepage der BAGSO.

Die Bewerbungen müssen spätestens bis zum 25. 08.2018 an geras@bagso.de gesendet werden.

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Von der Alzheimer-Erkrankte sind nicht nur die Erkrankten selbst betroffen, sondern auch deren Angehörige. Eine Einschränkung auch der persönlichen Mobilität kann zu extremer psychischer Belastung führen. Dieser Problematik widmete sich die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) mit Forschungsaufträgen und Initiativen.

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So ergab ein von der DAlzG gefördertes Forschungsprojekt an der Berliner Charité zum Thema Ortungssysteme in der häuslichen Pflege bei Demenz, dass Ortung mittels GPS besonders Angehörige entlasten könnte. Darüber hinaus ging hervor, dass die Nutzung eines solchen Ortungssystems das subjektive Sicherheitsempfinden der erkrankten Person steigern würde. Allerdings ergab die Studie auch, dass die Geräte bedienungsfreundlicher gestaltet werdet müssten oder alternativ eine Schulung notwendig sei. Dann aber könnte die Technik sehr hilfreich darin sein, Demenzerkrankte vor gefährlichen Situationen durch Orientierungslosigkeit zum Beispiel im Straßenverkehr zu bewahren.

Eine weitere Maßnahme stellt die Initiative Demenz Partner vor: Sie veröffentlicht Schulungsmaterialen für Mitarbeitende des öffentlichen Personennahverkehrs, welche auf mögliche Situationen mit demenzerkrankten Mitfahrenden vorbereiten sollen, da das Autofahren häufig schon zu Beginn der Erkrankung nicht mehr möglich ist. Daher sind Menschen mit der entsprechenden Diagnose oftmals auf öffentliche Transportmittel angewiesen: aus Mobilitätsgründen und um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufrechtzuerhalten. Damit dies gut funktioniere, sei ein verständnisvolles Fahr- und Servicepersonal eine wichtige Voraussetzung.

Für weitere Informationen empfiehlt sich die Lektüre von 100 Fragen zum Umgang mit Menschen mit Demenz  (Ingrid Hametner 2018); ein Ratgeber nicht nur zum Thema Betreuung und Pflege, sondern auch die Selbstpflege der Pflegenden und deren Umgang mit Belastung.

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