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In der Auflage 3/2017 der Zeitschrift „Archiv für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit“ mit dem Titel „Umsetzung der Pflegereform vor Ort“ geht es bezüglich der Pflegestärkungsgesetze und des damit eingeführten neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit inhaltlich um:

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  • die Erläuterung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen,
  • die Diskussion der Aufgaben und der Rolle der Kommunen,
  • die Vorstellung von Ansätzen bezüglich einer gelingenden Umsetzung in Form von quartiersbezogener Pflegeinfrastruktur, Pflegestützpunkten, Fachkräftegewinnung, Senior/innen-Technikberatung.

Die Autor/innen der sieben Fachartikel sind:

  • Martin Schölkopf und Heike Hoffer,
  • Jana Henneberger,
  • Christine Wilcken und Uda Bastians,
  • Bodo de Vries und Frauke Schönberg,
  • Elke Ahlhoff,
  • Sabine Kirchen-Peters und
  • Birgit Apfelbaum.

Hier stehen Ihnen detaillierte Informationen über die Zeitschrift zur Verfügung. Zudem können Sie sich diese dort bestellen.

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Der Hartmann-Pflegepreis 2017 - Einsendeschluss am 31.12.2017 - wird für den Schwerpunkt des Entlassungsmanagements verliehen. Angesprochen sind Erfahrungen, Projekte, Ideen und Lösungsansätze bezüglich Innovation und praktischer Umsetzbarkeit. Folgende Kriterien sind dabei von Interesse:

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  • Verbesserung des Entlassungsmanagements für die Patient/innen,
  • Einbezug pflegerischen Fachwissens,
  • Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit,
  • Überwindung von Widerständen und insbesondere
  • die sektorenübergreifende Zusammenarbeit.

Die Bewertung der Konzepte, von denen die drei besten Konzepte gewinnen, erfolgt durch eine unabhängige Jury, die sich in diesem Jahr aus folgenden Personen zusammensetzt:

  • Barbara Glasmacher: Abteilungsleitung Case Management / Sozialdienst im Klinikum Dortmund;
  • Suzanne Matthiä: Assistentin der PDL, Kliniken Köln – Krankenhaus Merheim;
  • Ulrike Döring: Vorstandsvorsitzende im Evangelischen Fach- und Berufsverband für Pflege und Gesundheit e.V.;
  • Michael Wipp;
  • Barbara Friesel: Paul Hartmann AG, Heidenheim.

Sie können als Gruppe oder als Einzelperson teilnehmen, sofern eine Tätigkeit in der stationären oder ambulanten Pflege vorliegt.

Konkretere Informationen zum Hartmann-Pflegepreis (z.B. Form des Beitrages, Kontaktangaben, Preishöhe etc.) können Sie der Homepage entnehmen.

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Die Gesundheitswirtschaft wird mit seinen fast sechs Millionen beschäftigten Personen als einer der größten Teilbereiche der Volkswirtschaft in Deutschland angesehen. In Schleswig-Holstein ist die Gesundheitswirtschaft einer der wichtigsten Wirtschaftszweige.

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Zu der Gesundheitswirtschaft werden alle Berufe und Bereiche des Gesundheitswesens gezählt. In Schleswig-Holstein ist fast jede fünfte Person in dieser Branche tätig. Als Kernbereich der Gesundheitswirtschaft und damit auch der Beschäftigungsverhältnisse können gezählt werden:

  • die Krankenhäuser,
  • die Arzt- und Zahnarztpraxen sowie weitere Praxen,
  • die Rettungsdienste,
  • die (Alten)Pflegeheime sowie
  • die stationären und ambulanten Dienste

Daneben können zu dem erweiterten Bereich:

  • der Großhandel mit den vielfältigen Gesundheitsprodukten,
  • der Einzel- und Fachhandel inbegriffen der Apotheken (z.B. der Handel mit Materialien aus den Bereichen der Pharmazie, Medizin, Orthopädie und für Ärzte sowie Labore),
  • die Pharmaindustrie,
  • das breit gefächerte Gesundheitshandwerk,
  • die Bio- und Gentechnologie,
  • die beträchtliche Medizintechnik,
  • die privaten Krankenversicherungen sowie
  • der natur- und ingenieurbezogene, agrarwissenschaftliche und medizinische Bereich der Forschung und Entwicklung

Die Gesundheitswirtschaft mit ihrer Branchenvielfalt setzt sich aus den beiden Schwerpunkten der Gesundheitsversorgung und der Wirtschaftspotenziale zusammen. Aufgrund diverser Entwicklungen, wie vor allem dem demografischen Wandel, ist die Gesundheitswirtschaft in Schleswig-Holstein die leitende und zukunftsträchtige Branche des Arbeitsmarktes. Dieses Thema der Zukunft kann mit einem steigenden Anteil älterer Personen, einem zunehmenden Bewusstsein für Gesundheit sowie einer wachsenden Erkenntnis und Bereitschaft der Menschen ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden (auch durch finanzielle Beteiligung) zu erhalten und zu fördern beschrieben werden. Diese positive Entwicklung steht in engerer Verbindung mit einer steigenden Nachfrage nach Gesundheitsleistungen. Demzufolge eröffnen sich der Gesundheitswirtschaft durch den demografischen Wandel diverse Vorteile wie in der Produkt- und Dienstleistungsentwicklung in Form von Wachstums- und Innovationsmöglichkeiten. Dies gilt auch für die Zielgruppe der älteren Menschen mit dem Fokus auf die Steigerung der gesundheitlichen Lebensqualität. Dazu zählen vor allem die Schwerpunkte des Wohnens im Alter und der Freizeitmärkte für Ältere. Entscheidend in der Gestaltung dieser Bereiche ist die Berücksichtigung der Bedarfe älterer Menschen unter dem Aspekt der Vernetzung der differenten Institutionen der Gesundheitswirtschaft.

In Schleswig-Holstein haben der Verein Technologieregion K.E.R.N. mit koordinierten Aktivitäten im Rahmen des Projektes „Modellvorhaben der Raumordnung“ sowie das Konzept der MarktTreffs einen maßgeblichen Beitrag zur Senior/innenwirtschaft geleistet. Trotzdem ist hinsichtlich des Ausbaus der Barrierefreiheit und Gestaltung des Quartiers sowie der Sensibilisierung der IHK- und Handwerksunternehmen noch ein Handlungsbedarf zu verzeichnen.
Diese Inhalte sowie weitere Ausführungen zur Gesundheitswirtschaft in Schleswig-Holstein können Sie

nachlesen. Darüber hinaus steht Ihnen zur weiteren Vertiefung des Themas Gesundheitswirtschaft diverse Literatur zur Verfügung.

Literaturhinweise zum Thema Gesundheitswirtschaft:

Braczko, Claudia / Hilbert, Josef / Rehfeld, Dieter (2017): Industriepolitik und Gesundheitswirtschaftspolitik: Gegensätze oder komplementäre Geschwister? Ein Orientierungsgespräch zwischen Josef Hilbert und Dieter Rehfeld, moderiert und regidiert von Claudia Braczko. In: Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (Hrsg.): Gesundheitswirtschaft als Motor der Regionalentwicklung. Wiesbaden: Springer VS, S. 89-102.

Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (2017): 20 Jahre regionale Gesundheitswirtschaftsinitiativen: Stand und Perspektiven. In: Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (Hrsg.): Gesundheitswirtschaft als Motor der Regionalentwicklung. Wiesbaden: Springer VS, S. 9-34.

Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (2017): Einleitung: Gesundheitswirtschaft als Motor der Regionalentwicklung. In: Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (Hrsg.): Gesundheitswirtschaft als Motor der Regionalentwicklung. Wiesbaden: Springer VS, S. 1-6.

Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (Hrsg., 2017): Gesundheitswirtschaft als Motor der Regionalentwicklung. Wiesbaden: Springer VS. Gesundheit: Politik - Gesellschaft - Wirtschaft.

Hilbert, Josef / Borchers, Uwe / Grautmann, Maren / Rambow-Bertram, Petra (2017): Gesundheitsregionen und ihre institutionalisierte Kooperation im Netzwerk Deutsche Gesundheitsregionen (NDGR e.V.). In: Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (Hrsg.): Gesundheitswirtschaft als Motor der Regionalentwicklung. Wiesbaden: Springer VS, S. 121-133.

Neu, Marc / Dahlbeck, Elke (2017): Soziale und gesundheitliche Ungleichheit: empirische Befunde und Herausforderungen für regionale Akteure. In: Dahlbeck, Elke / Hilbert, Josef (Hrsg.): Gesundheitswirtschaft als Motor der Regionalentwicklung. Wiesbaden: Springer VS, S. 177-200.

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Bereits seit dem Jahr 2004 verleiht das Land Schleswig-Holstein in enger Zusammenarbeit mit dem Landespflegeausschuss den Schleswig-Holsteinischen Altenpflegepreis. Die Preisverleihung wird am 04.12.2017 in Kiel ausgerichtet. Die Höhe des Preises beläuft sich auf insgesamt 6000 Euro.

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Der Altenpflegepreis zielt auf die Weiterentwicklung der Förderung von Angeboten in Diensten und Einrichtungen. Demzufolge wird der Altenpflegepreis an praxiserprobte und wirkungsvolle Initiativen und Aktivitäten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, vergeben. Der Altenpflegepreis möchte die Bedeutung der Pflege sowie deren gesellschaftliche Anerkennung herausstellen und stärken.

Bewerben konnten sich Träger von Projekten, Gruppen oder Organisationen, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Die dazu eingereichten Originalarbeiten werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung für die praktisch tätigen Personen oder die Zielgruppe;
  • Konzept im Hinblick auf die Modellhaftigkeit;
  • Besonderheit der Fragestellung;
  • Vorgehen hinsichtlich seiner Übertragbarkeit;
  • Praktische oder ausbildungsbezogene Umsetzbarkeit der Ergebnisse;
  • Nachhaltigkeit in Bezug auf den Pflegealltag.

Diese Angaben sowie ergänzende Hintergrundinformationen bezüglich des Altenpflegepreises sind in dem als PDF verfügbaren Flyer aufgeführt. Darüber hinaus erhalten Sie auf der Homepage beispielsweise Auskunft über die bisherigen Preisträger.

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Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat fünf Punkte, an denen er die neue Landesregierung beurteilen wird, erarbeitet. In diesem Beitrag können Sie eine Zusammenfassung der Forderungen nachlesen.

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Gerechte Arbeitslöhne: Die kommende Landesregierung sollte auf dem Tariftreuegesetz aufbauen und einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro einführen und diesen stetig an den Lohnentwicklungen messen, d.h. die Höhe des Mindestlohn sollte sich entsprechend daran orientieren. Damit soll in der Zukunft auch die Höhe der Rente über dem derzeitigen Sozialhilfesatz gesichert werden.

Stärkung einer fairen Rente: Die Gesetze zur Rentenversicherung sollen sich an den im Leben erbrachten Leistungen der Menschen orientieren. Folglich könne das Niveau der Renten nicht dauerhaft unter fünfzig Prozent mit dem Ergebnis von Armut im Alter liegen. Entsprechend wird die Forderung zur Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten aufgestellt.

Angemessenen Wohnraum schaffen: Entsprechend der jetzigen Wohnungsmarktsituation wird die Entstehung neuer Wohnungen gefordert. Vor allem müssten diese auch für Niedrigverdiener/innen bezahlbar sein. Einen solchen Wohnungsbau (Verlinkung zum Artikel „WISO Diskurs Ausgabe 13/2017 ‚Zukunft der Wohnraumförderung‘“) habe die künftige Regierung massiv mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.

Flächendeckende medizinische Versorgung: Diese Forderung bezieht sich vor allem auf die ländliche Versorgung mit (Fach)Ärzt/innen. Aufgabe der Landesregierung sei es demzufolge diverse Ansätze zu entwickeln, die eine verbesserte Ausstattung mit (Fach)Ärzt/innen auf dem Land bewirken.

Ein Bundesteilhabegesetz, welches Menschen mit Behinderung wirklich beteiligt: Nachdem das Bindesteilhabegesetz verabschiedet worden ist, ginge es nun darum, zu überprüfen, ob die Veränderungen auf der Ebene des Landes unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Bedarfe stattfinden und nicht die Finanzlage der Eingliederungshilfe fokussiert wird.

Diese Forderungen können Sie auch auf der Homepage des SoVD nachlesen.

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Auch in diesem Jahr wird wieder der Marie Simon Pflegepreis verliehen. Die Preisverleihung wird am 9. November 2017 auf der 4. Berliner Pflegekonferenz ausgerichtet. Prämiert werden die bundesweit besten und innovativsten Pflegeprojekte. Die Projekte sollen durch neuartige Ideen und zielstrebiges Vorgehen der nachhaltigen Verbesserung der Versorgung und Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen dienen.

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Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund:

  • Wie kann die Verbesserung der Versorgung von pflegebedürftigen Personen erreicht werden?
  • Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?

Auf diese und ähnliche Fragen hinsichtlich der Versorgung älterer Personen sollen die Projekte kreative Lösungen aufzeigen.

Bei der Bewertung der Projekte werden inhaltlich folgende Kriterien betrachtet:

  • Innovation des Projektes,
  • Qualität des Projektes,
  • Praxistauglichkeit des Projektes,
  • Nachhaltigkeit des Projektes,
  • Umsetzung des Projektes mit einem angemessenen Aufwand-Nutzen-Verhältnis.

Das von der Jury ermittelte Gewinner-Projekt, welches von Verbänden, Initiativen, Unternehmen, einzelnen Personen und Fachkräften aus dem Pflege- und Gesundheitswesen sowie aus dem Bereich des E-Health eingereicht werden konnte, erhält ein Preisgeld von insgesamt 2.500 Euro.

Auskünfte zum diesjährigen Marie Simon Pflegepreis können Sie der PDF oder der Homepage, die u.a. auch die letzten Preisträger und Partner des Pflegepreises aufführt, entnehmen.

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Am 9. und 10.11.2017 wird auf der 4. Berliner Pflegekonferenz unter dem Motto „Die Zukunft der Pflege gestalten“ wieder die pflegerische Zukunft diskutiert. Etwa 600 Teilnehmer/innen – Expert/innen und Entscheidungsträger/innen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, professionell Pflegende sowie pflegende Angehörige – sollen sich zu aktuellen Fragen der Pflegepraxis austauschen.

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Fragestellungen sollen unter anderem sein:

  • Wie wird gute Pflege trotz Fachkräftemangel gewährleistet?
  • Wie gelangen Innovationen in die Pflegepraxis?
  • Was bringt die Pflegekammer?
  • Wie sehen altersgerechte Lebensräume und Pflegestrukturen in der Kommune aus?

Die Berliner Pflegekonferenz wird von spectrumK in Kooperation mit den Dachverbänden der Betriebskrankenkassen und der Innungskrankenkassen sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ausgerichtet.

Pflege ist laut den Veranstalter/innen ein Zukunftsthema, das einen großen Teil der Menschen in Deutschland direkt betrifft: Knapp 2,9 Millionen Pflegebedürftige gibt es laut Bundesinstitut für Bevölkerungsentwicklung aktuell. Mehr als eine Million Menschen sind derzeit bei ambulanten und stationären Pflegedienstleistern beschäftigt; nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts übernehmen 4 bis 5 Millionen Menschen ganz oder teilweise die Pflege ihrer Angehörigen. Der wachsende Pflegebedarf stellt unsere Gesellschaft vor Herausforderungen, die sich auch auf der politischen Agenda wiederspiegeln: Pflegestärkungsgesetze, Pflegeberufegesetz, Pflegekammer – dies sind nur einige der Themen, die deutliche Veränderungen für Pflegende und Pflegebedürftige bedeuten und großen Diskussionsbedarf mit sich bringen.

Weitere Informationen und das Programm zur Berliner Pflegekonferenz stehen Ihnen auf der Website zur Verfügung.

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Im Juni 2017 ist im Deutschen Ärzteblatt ein vierseitiger Artikel zum Gesundheitswesen in Deutschland veröffentlicht worden. Dieser Artikel mit dem Titel „Ökonomie und Ethos im Gesundheitswesen – Die Mär der Kostenexplosion“ zeigt auf, dass das deutsche Gesundheitswesen, entgegen der häufig laut werdenden Stimmen, in der Zukunft finanzierbar sei.

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Für die Nichtfinanzierbarkeit sei nach vorherrschender Meinung der demografische Wandel verantwortlich. Innerhalb des Artikels werden in Form von Thesen Argumente, die gegen diese weitverbreitete Auffassung sprechen sollen, ausgeführt. Demnach lauten die Inhalte der Thesen zusammengefasst:

Gesellschaftliche Kooperation trage zur Finanzierbarkeit bei, indem die Sozialabgaben im Gesundheitsbereich steigen und entsprechend in nichtmedizinischen Bereichen (z.B. verarbeitende Industrie) fallen. Selbst bei einer Verschiebung von nur einem Prozent könnten dem Gesundheitswesen ca. drei Milliarden Euro im Jahr mehr zur Verfügung stehen. Dies würde jedoch von den Lobbyverbänden der Industrie negiert.

Die erforderlich gesamtwirtschaftliche Kooperation der oben aufgeführten beiden Bereiche müsse gewährleistet sein, indem die Kosten des Gesundheitswesens nicht mit denen des betriebswirtschaftlichen Bereiches, sondern mit dem Bruttoinlandsprodukt ins Verhältnis gesetzt wird, wodurch die sog. goldene Lohnregel positiv beeinflusst werden würden.

Der demografische Wandel sei nicht der Hauptgrund für die begrenzte Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens, sondern die gesamtgesellschaftliche Produktivität. Demnach würde die demografische Entwicklung methodisch unzureichend erfasst und der erhebliche Produktivitätsanstieg nicht berücksichtigt.

Die historische Entwicklung der Krankenhäuser hin zu kostenorientierten, betriebswirtschaftlichen Unternehmen stelle eine folgenreiche Veränderung mit diversen fehlerhaften Faktoren (z.B. Austertitätspolitik, Finanzierung der Krankenhäuser als Einzelunternehmen, betriebswirtschaftliche Ziele, Hintergründigkeit der Daseinsfürsorge) dar.

Diese zusammenfassenden Schilderungen können Sie detailliert dem Artikel entnehmen.

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Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe am 07.07.2017 zugestimmt. Inhalte und Literaturhinweise zum Gesetz können diesen Beiträgen entnommen werden.

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Die durch den Bundesrat vorgenommen Änderungen können Sie auf dieser Seite nachlesen. Die Staatssekretär/innen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und im Bundesministerium für Gesundheit begrüßen laut einer Pressemitteilung den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Das Gesetz tritt nun stufenweise in Kraft. Es soll für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege sorgen und für die notwendige Aufwertung des sozialen Berufsfelds insgesamt stehen.

Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek: „Mit der Reform der Pflegeberufe verbessern wir die Ausbildungsbedingungen und erhöhen die Attraktivität des Berufsfelds Pflege. Die Reform übernimmt damit eine Vorreiterrolle für die sogenannten SAGE-Berufe insgesamt. In den Berufen soziale Arbeit, Gesundheit und frühkindliche Erziehung leisten gerade Frauen einen enormen Beitrag für unser Gemeinwesen. Hier müssen weitere Schritte folgen, um die Wertschätzung und Bezahlung nachhaltig zu verbessern.“

Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Lutz Stroppe: „Mit einer modernen Pflegeausbildung stärken wir unsere Pflegekräfte durch mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Außerdem sorgen wir dafür, dass das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft wird. Das ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Auch das Schulgeld für die Ausbildung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie in weiteren Heilberufen und den weiteren Heilberufen muss in Zukunft abgeschafft werden.“

Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer die generalistische Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“. Der Berufsanschluss wird europaweit anerkannt. Für das dritte Ausbildungsjahr ist für Auszubildende mit Vertiefungsbereich in der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen ein Wahlrecht vorgesehen. Sie können für das letzte Ausbildungsdrittel eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen. Niemand solle so für die Ausbildung im Pflegebereich verloren gehen.

Durch zahlreiche Verbesserungen sollen gerade junge Menschen für die Ausbildung im Pflegeberuf begeistert werden: es muss kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz festgeschrieben. Durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinnt die Ausbildung an Attraktivität.

Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben soll so genug Zeit bleiben, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt.

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Vom 09. bis zum 11. September 2017 sollte in Westerland der Internationale Sylter Kongress für Pflegepraxis ausgerichtet werden. Dieser wurde nun allerdings abgesagt.

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Verschiedene Dozent/innen aus dem deutschsprachigen Raum sollten zu einem umfangreichen Programm an Workshops und Vorträgen beitragen. Wegen der Buchungssituation auf der Ferieninsel soll es laut den Veranstalter/innen potentiellen Teilnehmer/innen schwer gefallen sein, eine bezahlbare Unterkunft zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf telefonisch unter 0234 60600757.

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