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Im Juni 2017 ist im Deutschen Ärzteblatt ein vierseitiger Artikel zum Gesundheitswesen in Deutschland veröffentlicht worden. Dieser Artikel mit dem Titel „Ökonomie und Ethos im Gesundheitswesen – Die Mär der Kostenexplosion“ zeigt auf, dass das deutsche Gesundheitswesen, entgegen der häufig laut werdenden Stimmen, in der Zukunft finanzierbar sei.

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Für die Nichtfinanzierbarkeit sei nach vorherrschender Meinung der demografische Wandel verantwortlich. Innerhalb des Artikels werden in Form von Thesen Argumente, die gegen diese weitverbreitete Auffassung sprechen sollen, ausgeführt. Demnach lauten die Inhalte der Thesen zusammengefasst:

Gesellschaftliche Kooperation trage zur Finanzierbarkeit bei, indem die Sozialabgaben im Gesundheitsbereich steigen und entsprechend in nichtmedizinischen Bereichen (z.B. verarbeitende Industrie) fallen. Selbst bei einer Verschiebung von nur einem Prozent könnten dem Gesundheitswesen ca. drei Milliarden Euro im Jahr mehr zur Verfügung stehen. Dies würde jedoch von den Lobbyverbänden der Industrie negiert.

Die erforderlich gesamtwirtschaftliche Kooperation der oben aufgeführten beiden Bereiche müsse gewährleistet sein, indem die Kosten des Gesundheitswesens nicht mit denen des betriebswirtschaftlichen Bereiches, sondern mit dem Bruttoinlandsprodukt ins Verhältnis gesetzt wird, wodurch die sog. goldene Lohnregel positiv beeinflusst werden würden.

Der demografische Wandel sei nicht der Hauptgrund für die begrenzte Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens, sondern die gesamtgesellschaftliche Produktivität. Demnach würde die demografische Entwicklung methodisch unzureichend erfasst und der erhebliche Produktivitätsanstieg nicht berücksichtigt.

Die historische Entwicklung der Krankenhäuser hin zu kostenorientierten, betriebswirtschaftlichen Unternehmen stelle eine folgenreiche Veränderung mit diversen fehlerhaften Faktoren (z.B. Austertitätspolitik, Finanzierung der Krankenhäuser als Einzelunternehmen, betriebswirtschaftliche Ziele, Hintergründigkeit der Daseinsfürsorge) dar.

Diese zusammenfassenden Schilderungen können Sie detailliert dem Artikel entnehmen.

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Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe am 07.07.2017 zugestimmt. Inhalte und Literaturhinweise zum Gesetz können diesen Beiträgen entnommen werden.

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Die durch den Bundesrat vorgenommen Änderungen können Sie auf dieser Seite nachlesen. Die Staatssekretär/innen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und im Bundesministerium für Gesundheit begrüßen laut einer Pressemitteilung den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Das Gesetz tritt nun stufenweise in Kraft. Es soll für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege sorgen und für die notwendige Aufwertung des sozialen Berufsfelds insgesamt stehen.

Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek: „Mit der Reform der Pflegeberufe verbessern wir die Ausbildungsbedingungen und erhöhen die Attraktivität des Berufsfelds Pflege. Die Reform übernimmt damit eine Vorreiterrolle für die sogenannten SAGE-Berufe insgesamt. In den Berufen soziale Arbeit, Gesundheit und frühkindliche Erziehung leisten gerade Frauen einen enormen Beitrag für unser Gemeinwesen. Hier müssen weitere Schritte folgen, um die Wertschätzung und Bezahlung nachhaltig zu verbessern.“

Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Lutz Stroppe: „Mit einer modernen Pflegeausbildung stärken wir unsere Pflegekräfte durch mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Außerdem sorgen wir dafür, dass das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft wird. Das ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Auch das Schulgeld für die Ausbildung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie in weiteren Heilberufen und den weiteren Heilberufen muss in Zukunft abgeschafft werden.“

Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer die generalistische Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“. Der Berufsanschluss wird europaweit anerkannt. Für das dritte Ausbildungsjahr ist für Auszubildende mit Vertiefungsbereich in der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen ein Wahlrecht vorgesehen. Sie können für das letzte Ausbildungsdrittel eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen. Niemand solle so für die Ausbildung im Pflegebereich verloren gehen.

Durch zahlreiche Verbesserungen sollen gerade junge Menschen für die Ausbildung im Pflegeberuf begeistert werden: es muss kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz festgeschrieben. Durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinnt die Ausbildung an Attraktivität.

Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben soll so genug Zeit bleiben, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt.

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Vom 09. bis zum 11. September 2017 sollte in Westerland der Internationale Sylter Kongress für Pflegepraxis ausgerichtet werden. Dieser wurde nun allerdings abgesagt.

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Verschiedene Dozent/innen aus dem deutschsprachigen Raum sollten zu einem umfangreichen Programm an Workshops und Vorträgen beitragen. Wegen der Buchungssituation auf der Ferieninsel soll es laut den Veranstalter/innen potentiellen Teilnehmer/innen schwer gefallen sein, eine bezahlbare Unterkunft zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf telefonisch unter 0234 60600757.

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In der Pflege von Angehörigen sind weitaus mehr Frauen als Männer tätig. Der Anteil der pflegenden Männer steigt jedoch, daher beschäftigen sich die Literaturhinweise der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen in dieser Ausgabe mit dieser Zielgruppe.

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Zu dem Thema stehen einige Quellen bereit, die Sie direkt online abrufen können:

Auth, Diana / Brüker, Daniela / Dierkes, Mirjam (2015): Wenn Mitarbeiter Angehörige pflegen. Betriebliche Wege zum Erfolg / Ergebnisse des Projekts Männer zwischen Erwerbstätigkeit und Pflege.

Bennett, Jonathan / Torben-Nielsen, Karen / Berset, Jeanne (2016): Schlussbericht Männer in der Langzeitpflege.

Bennett, Jonathan / Torben Nielsen, Karen / Berset, Jeanne (2016): Chancengleichheit für Männer und Frauen in der Langzeitpflege. Ein Leitfaden für den Umgang mit genderbezogenen Herausforderungen.

Geyer, Johannes / Korfhage, Thorben (2015): Long-term care reform and the labor supply of household members. Evidence from a quasi-experiment.

Hobler, Dietmar / Klenner, Christina / Pfahl, Svenja / Sopp, Peter / Wagner, Alexandra (2017): Wer leistet unbezahlte Arbeit? Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege im Geschlechtervergleich.

Nowossadeck, Sonja / Engstler, Heribert / Klaus, Daniela (2016): Pflege und Unterstützung durch Angehörige.


Weitere Bücher bzw. Auszüge aus Sammelbänden:

Hammer, Eckart (2014): Unterschätzt: Männer in der Angehörigenpflege. Was sie leisten und welche Unterstützung sie brauchen.

Auth, Diana / Dierkes, Mirjam (2015): Söhne in der Angehörigenpflege – Charakteristika, Ressourcen und Unterstützungsbedarfe im betrieblichen Kontext. In: Uta Meier-Gräwe (Hrsg.): Die Arbeit des Alltags: gesellschaftliche Organisation und Umverteilung, S. 201-224.

Langehennig, Manfred (2015): Wert und Würde „männlicher“ Angehörigenpflege. In: Gunter Geiger / Elmar Gurk / Markus Juch / Burkhard Kohn / Achim Eng / Kristin Klinzing (Hrsg.): Menschenrechte und Alter: ein sozialpolitischer und gesellschaftlicher Diskurs, S. 231-247.

Prömper, Hans (2015): Sorgende Männer. Eine Frage der Gerechtigkeit. In: Brigitta Kreß / Annette Mehlhorn (Hrsg.): Füreinander Sorge tragen: Religion, Säkularität und Geschlecht in der globalisierten Welt, S. 123-139.


Deutlich zahlreicher sind Aufsätze in Fachzeitschriften zu finden:

Au, Cornelia (2015): Die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit. In: Informationsdienst Altersfragen, Nr. 3, S. 3-5.

Auth, Diana / Dierkes, Mirjam / Leiber, Simone / Leitner, Sigrid (2016): Trotz Pflege kein Vereinbarkeitsproblem? Typische Arrangements und Ressourcen erwerbstätiger pflegender Söhne. In: Zeitschrift für Sozialreform, S. 79-110.

Bauernschmidt, Dorothee / Dorschner, Stephan (2014): Männer, die ihre Ehefrauen pflegen – zwei phänomenologische Studien zum Erleben männlicher Hauptpflegepersonen in häuslichen Pflegearrangements

  • Teil 1: Pflegende Männer pflegebedürftiger Ehefrauen nach einem Schlaganfall. In: Pflege, S. 257-267.
  • Teil 2: Pflegende Männer demenziell erkrankter Ehefrauen. In: Pflege, S. 297-306.

Dosch, Erna C. (2016): „Neue Männer hat das Land“. Männer vereinbaren Pflege und Beruf. In: Zeitschrift für Gerontologie + Geriatrie, S. 679-684.

Frerk, Timm / Leitner, Sigrid (2017): Zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Quantitative und qualitative Perspektiven. In: Sozialer Fortschritt, S. 267-283.

Gibbons, Carrie / Creese, Joy / Tran, Mun (2014): The psychological and health consequences of caring for a spouse with dementia: a critical comparison of husbands and wives. Journal of women & aging, 26 (2014), Nr. 1, S. 3-21.

Hammer, Eckart (2015): Schlaglichter auf das Alter(n) des Mannes. In: systemische Praxis und Forschung, S. 286-295.

Hammer, Eckart (2015): Unterschätzt: Männer in der Angehörigenpflege. Männer als Pflegende, Angehörigenpflege, Belastungen und Bewältigung. In: Pflegewissenschaft, S. 390-399.

Hammer, Eckart / Paffenholz, Dagmar (2015): „Auch John Wayne kann pflegen“. In: Pro Alter, S. 38-41.

Milligan, Christine / Morbey, Hazel (2016): Care, coping and identity. Older men's experiences of spousal care-giving. In: Journal of aging studies, S. 105-114.

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Im vergangenen Jahr konnten Sie sich auf diesem Portal über das innovative Modell der Seniorenassistenz informieren. Diese Unterstützung können Senior/innen mit Pflegegrad in Schleswig-Holstein nun über die Pflegekasse abrechnen.

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Das Unternehmen Büchmann Seminare KG hat sich seit 2006 darauf spezialisiert, ambulant tätige Senioren-Assistent/innen auszubilden. Diese betreuen ältere Menschen auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Teilhabe mit oder ohne Pflegegrad, die in der eigenen Häuslichkeit wohnen. Das Aufgabenfeld weist große Schnittmengen zum Aufgabenkatalog des § 45a SGB XI (im Sozialgesetzbuch 11 die nichtpflegerische Alltagsunterstützung älterer Menschen mit Pflegegrad) aus. Nachdem nunmehr nach der neuen Alltagsförderungsverordnung (AföVO) selbstständig tätige Einzelkräfte in Schleswig-Holstein ihre Angebote zur Unterstützung im Alltag anbieten können, gehören auch Senioren-Assistent/innen in Schleswig-Holstein zu dem Kreis, der seine Leistungen bei den Pflegekassen abrechnen kann.

Büchmann Seminare KG hat seit März 2017 als Unternehmen die Aufgaben einer Servicestelle für Qualitätssicherung gem. § 9 AföVO für Schulung und Fortbildung und zugleich als Fachkraft übernommen. Die ersten 25 Senioren-Assistent/innen sind bereits für Schleswig-Holstein anerkannt worden.

Künftig können also ambulant tätige Senioren-Assistent/innen in Schleswig-Holstein Unterstützungs- und Entlastungsleistungen - jedoch keine Pflege - nach § 45a SGB XI abrechnen. Dies bedeutet für Senior/innen mit Pflegegrad eine finanzielle Entlastung, da sie nicht mehr alle nichtpflegerischen Angebote selbst finanzieren müssen.

Senioren-Assistent/innen können von Interessent/innen oder deren Angehörigen über ein Vermittlungsportal gefunden werden. Für Schleswig-Holstein sind dort bisher 57 Assistent/innen aufgeführt.

Schleswig-Holstein ist hier Vorreiter und setzt im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern - außer Nordrhein-Westfalen - nicht darauf, diese Unterstützungsangebote von ehrenamtlichen Kräften durchführen zu lassen.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) schreibt auch 2017 den Geras-Preis aus, es sollen in Deutschland tätige Hospizvereine und Initiativen mit vergleichbarer Zielsetzung ausgezeichnet werden. Diese sollen vorbildliche Partnerschaften mit stationären Pflegeeinrichtungen aufgebaut haben, um Menschen beim Sterben begleiten zu können.

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Der namensgebende Begriff "Geras" entstammt übrigens der griechischen Mythologie: Dort wird Geras - Sohn der Göttin Nyx - als Verkörperung des Greisenalters beschrieben.

Das Preisgeld für die Ausschreibung beträgt insgesamt 5.000 Euro. Welche Initiativen den Kritieren entsprechen, können Sie der Ausschreibung der BAGSO entnehmen. Die Bewerbungen müssen postalisch spätestens bis zum 31. August 2017 bei folgender Adresse eingetroffen sein:

  • BAGSO e.V.
  • Stichwort: GERAS-Preis
  • Thomas-Mann-Str. 2-4
  • 53111 Bonn

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Am 09. und 10.05.2017 diskutierten auf Einladung des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) über 100 Fach- bzw. Führungskräfte, wie Krankenhäuser Patient/innen mit Demenz gerecht werden können. Aus der Diskussion heraus entstand ein Empfehlungspapier, durch das Krankenhäuser kritisch bezüglich ihrer Demenzsensibilität betrachtet werden können.

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Das Papier richtet sich an Verantwortliche in Krankenhäusern und bei Trägern, es soll damit zum Wissenstransfer beitragen und Best-Practise-Beispiele bekannter machen. Das Empfehlungspapier kann aber auch von Angehörigen und Betroffenen als gut verständliche Grundlage für einen kritischen Blick genutzt werden.

Das gesamte Dokument können Sie auf den Seiten des DEKV herunterladen.

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Am 01.06.2017 nahmen ca. 90 Teilnehmer/innen an der Fachtagung "Patienten stärken und begleiten" in Bonn teil. Als Veranstalterin trat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) auf. Hier bieten wir Ihnen das Fazit der BAGSO zu der Veranstaltung an.

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Bei der Fachtagung forderten Expert/innen den Ausbau der Patientenbegleitung und ihre Anerkennung als Regelleistungen der Krankenkassen und Krankenhäuser. Ältere alleinstehende Patient/innen, chronisch Kranke oder Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen, die eine langfristige Behandlung benötigen, sind oft überfordert. Sie scheitern an den Barrieren des Gesundheitssystems und benötigen dringend Beratung und Begleitung. „Was diesen Menschen fehlt, ist ein fester Ansprechpartner, der ihre Behandlung federführend organisiert. Hier setzt unser Lotsenmodell an.“ sagte Dr. Michael Brinkmeier, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.

Vertreter von Krankenkassen, Unternehmen, Patientenorganisationen, Krankenhäusern und Verbänden kamen in Bonn zusammen, um über die Patientenbegleitung im deutschen Gesundheitssystem zu sprechen, eine Betreuungsform, die einen immer höheren Stellenwert in der Versorgung von Patientinnen und Patienten einnimmt – gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel. Einige Ansätze setzen vornehmlich auf das ehrenamtliche Engagement, andere fordern eine bessere Verankerung der Patientenbegleitung als Angebot der Krankenkassen. Eine hohe Patientenzufriedenheit durch eine gute Versorgung in der Region und – langfristig betrachtet – Kostensenkungen bestärken die Bosch BKK, ihre Patienten vor Ort zu begleiten - auch wenn anfängliche Investitionen erforderlich sind.

Die Expert/innen waren sich auf der Veranstaltung einig: “In vielen Regionen Deutschlands gibt es bereits gute Ansätze. Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Neue bundes- und landesweite Strukturen müssen geschaffen werden, um diese weiterzuentwickeln und zu etablieren“ fordert Prof. Dr. Elisabeth Bubolz-Lutz, Mitinitiatorin des Netzwerkes Patientenbegleitung NRW und Autorin eines Handbuches zum Aufbau von Initiativen zur Begleitung alleinstehender Älterer in Übergangssituationen.

Es wurde zudem über “Niedrigschwellige Gesundheitsinformationen“, „Kommunikation zwischen Arzt und Patient“ sowie „Patienten in stationären Einrichtungen“ diskutiert.

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In einer Telefonbefragung wurden 1000 ältere, sogenannte türkeistämmige Menschen befragt. Bei der Befragung ging es um ihre Einschätzung des Wohnens im Alter mit Pflegebedarf. Außerdem wurden Expert/innengespräche mit Akteur/innen aus Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Wissenschaft sowie Verwaltung geführt.

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Eine wenig überraschende Erkenntnis der Studie des Instituts Arbeit und Technik ist, dass die konstruierte Gruppe der türkeistämmigen Älteren nicht homogen ist. Als türkeistämmig wurden in der Untersuchung alle "Personen mit eigener Einwanderungserfahrung oder deren Abkömmlinge deutscher und/oder türkischer Staatsangehörigkeit" definiert.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen werden.

In manchen Medien werden die Ergebnisse dieser Untersuchung auf Migrant/innen oder gar Muslime bezogen. Solche Verallgemeinerungen sind wissenschaftlich nicht haltbar. Andere Medien suggerieren mit Überschriften wie "Wohnen im Alter im fremden Land", dass sogenannte türkeistämmige Menschen in der BRD fremd wären.

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Die Bundesinteressenvertretung für pflegebedürftige Menschen (BIVA) hat einige Hinweise für Bewohnervertretungen in Pflegeeinrichtungen zusammengefasst. Diese Hinweise sollen dabei helfen, die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern.

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Denn die Einflussmöglichkeiten der Bewohnervertretungen sind laut der BIVA immer noch zu gering, obwohl sie laut Landesverfassungen bei der Verbesserung der Qualität mitwirken sollten. Nur in Nordrhein-Westfalen haben die Vertretungen einen immerhin geringen Einfluss auf Personalentscheidungen.

Die Hinweise der BIVA sind online einsehbar.

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