Logo DISW

Unterstützung

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) hat Empfehlungen veröffentlicht, die die Begleitung in Hospizeinrichtungen und die Versorgung mit lindernder Medizin sowie Pflege verbessern sollen.

Weiterlesen

Wird das Sterben als Teil des Lebens erkannt, sollte das Lebensende in Selbstbestimmung und Würde ermöglicht werden. Der DV nimmt Bezug zur Pflegestatistik, nach der im Jahr 2015 knapp 2,9 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig waren. Eine zunehmenden Zahl von hochaltrigen und pflegebedürftigen Menschen erhöht auch den Bedarf an Begleitung in Hospizen und eine lindernde medizinische Versorgung. Auch eine psychosoziale und spirituelle Begleitung sollte laut DV sichergestellt sein.

Der DV weiter: "Die meisten Menschen (ca. 60 %) äußern den Wunsch, in ihrer vertrauten Umgebung, im Kreise der Familie und anderer Vertrauenspersonen zu sterben. Tatsächlich aber sterben rund 75 % aller Menschen in Deutschland in Krankenhäusern (40 %), wohin sie oftmals noch kurz vor dem Sterben überwiesen werden, oder in stationären Pflegeeinrichtungen (ca. 35 %). Auch diese sind häufig nicht der seit geraumer Zeit vertraute Lebensort, denn ca. 30 % aller Bewohner/innen von stationären Pflegeeinrichtungen versterben bereits im ersten Vierteljahr nach dem Einzug." Ort und die Umstände des Sterbens widersprächen also nicht dem Wunsch sterbender Menschen und ihrer Angehörigen.

Mit den Empfehlungen möchte der DV die hospizliche Begleitung sowie die Palliativversorgung verbessern. Die Empfehlungen können Sie hier herunterladen.

Schließen


Pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen oder deren Angehörige können Mängel in den Pflegeleistungen wahrnehmen. Unsicherheit über die jeweiligen Ansprüche kann dazu führen, dass sich die betroffenen Menschen hilflos fühlen. Um die Unsicherheit zu verringern, hat die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) einen Leitfaden zum Umgang mit den wahrgenommenen Mängeln veröffentlicht.

Weiterlesen

Der Leitfaden informiert über Ansprüche und Leistungen der vollstationären Pflege. Es wird beschrieben, wie Mängel erkannt  und bearbeitet werden können.

Auch der beobachtete Systemfehler bezüglich eingeführter Mindestwerte beziehungsweise Standards und die damit einhergehende Entprofessionalisierung und Ungleichbehandlung werden angerissen.

Der gesamte Leitfaden ist online einsehbar.

Schließen


Menschen mit Demenz können den Hof Hümpel in der Gemeinde Krukow für Auszeiten nutzen. Als einer von bisher drei Betrieben in Schleswig-Holstein hat sich der Hof von Sandra Hümpel über das Projekt „Der Bauernhof als Ort für Menschen mit Demenz“ zu einem Betreuungs- und Entlastungsangebot anerkennen lassen.

Weiterlesen

Angehörige, die solche Angebote nutzen, bekommen über die Pflegekassen monatlich bis zu 125 Euro erstattet. Jeden zweiten Dienstag von 14 bis 17 Uhr oder aber individuell vereinbart können solche Auszeiten auf Hof Hümpel genutzt werden.

Das Projekt ist eine Kooperation des Kompetenzzentrums Demenz und der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Seit September 2015 läuft es als eine von bundesweit 500 „Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz“.

Auf Hof Hümpel gibt es für Menschen mit Demenz viel zu entdecken. Auf dem traditionellen Betrieb mit Milchvieh, Weide- und Ackerland sind auch eine Hündin, zwei Katzen schleichen und Hühner zu finden. Eindrücke, die vielen Senior/innen aus ihrem Alltag früher sehr vertraut sind.

Zur Hand bei den Gruppenbesuchen gehen Frau Hümpel eine Krankenschwester mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung und drei ehrenamtliche Helferinnen. Besonderes Merkmal sind die Alpakas: Als Fluchttiere entscheiden sie selbst, ob sie neugierig sind oder eher Distanz halten. Mit den Alpakas können die Besucher Spaziergänge durchs Dorf unternehmen.

Gerade in ländlichen Regionen bestehen Versorgungslücken für an Demenz erkrankte Menschen und ihre Angehörigen. Das Projekt „Der Bauernhof als Ort für Menschen mit Demenz“ bietet mit dem natürlichen Umfeld und den geschulten Ehrenamtlichen eine Möglichkeit, in geselliger Kaffeerunde Reize zu schaffen, ohne zu überfordern.

Bildunterschrift: Interesse geweckt – Alpaka Norbert zieht den Blick an

Schließen


Für die Pflegeversicherung gelten seit Jahresbeginn 2017 neue Regeln. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Für Pflegebedürftige bedeutet das eine Umstellung ihrer Verträge nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Doch nicht alle Versicherer halten sich daran.

Weiterlesen

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät, Verträge genau zu prüfen. Versicherer dürfen bestehende Pflegezusatzversicherungen an die neuen Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung anpassen – auch wenn die Beiträge dadurch steigen. Wichtig dabei: Leistungen dürfen bei der Umstellung nicht einseitig gekürzt werden. Daran halten sich jedoch nicht alle Versicherer.

Ein den Verbraucherzentralen vorliegender Vertrag sah bisher für die Pflegestufe III 100 Prozent des versicherten Tagegelds vor. Nach der Änderung erhält der Versicherte im Pflegegrad 4 nur noch 40 Prozent des Tagegeldes und erst ab Pflegegrad 5 die vollen 100 Prozent. „Das ist nach unserer Auffassung nicht zulässig. Der Versicherer hätte für den Pflegegrad 4 das bisherige Tagegeld vorsehen müssen, auch wenn der Beitrag dadurch gestiegen wäre“, sagt Joanna Batista vom Rechtsreferat der Verbraucherzentrale.

Versicherte sollten genau prüfen, ob ihr Pflegevertrag richtig umgestellt wurde, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Ist das nicht der Fall, sollten Betroffene ihren Versicherer schriftlich auffordern, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Von einer Kündigung rät die Expertin ab. „Wer eine Pflegezusatzversicherung neu abschließt, muss meist einen höheren Beitrag zahlen. Vorher gezahlte Beiträge bekommt der Versicherte nicht zurück.“ Bei Fragen können sich Betroffene an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wenden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Schließen


Konflikte gehören auch in einer Pflegeeinrichtung zum Alltag. Diese können belastend sein, weil sich die Bewohner/innen der Situation oftmals nicht entziehen können. Eine Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) sowie der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA)  informiert über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Schlichtung.

Weiterlesen

Bei vertraglichen Meinungsverschiedenheiten soll die außergerichtliche Schlichtung vor allem ein langes, aufwändiges und teures Verfahren vermeiden.

Erarbeitet wurde der Ratgeber von den Juristinnen Iris Anagnostopoulou und Ulrike Kempchen, welche beim Beratungsdienst der BIVA tätig sind. Die Broschüre enthält auf 26 Seiten praxisorientierte Informationen zur Streitschlichtung in Einrichtungen. Ratsuchende finden Antworten auf alle Fragen zur Durchführung einer solchen Verbraucherschlichtung.

Ergänzende Informationen, Fallbeispiele und Mustervorlagen werden auf den Seiten der BIVA zur Verfügung gestellt. Die Broschüre können Sie hier herunterladen oder kostenfrei bei der BAGSO bestellen:

  • per Post: BAGSO e.V., Thomas-Mann-Str. 2-4, 53111 Bonn
  • per Fax: 0228 / 24 99 93 20
  • per Mail: bestellungen@bagso.de

Schließen


43 Prozent der Deutschen sehen die Versorgung älterer hilfebedürftiger Menschen als sehr wichtig für ihre Wahlentscheidung bei der Bundestagswahl an. In der für den Wahlausgang besonders maßgeblichen Altersgruppe 50+ sind es 53 Prozent an. Dies war eines der Ergebnisse einer Befragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

Weiterlesen

42 Prozent der Befragten glauben, dass die Pflege in der Bundesrepublik gut oder sehr gut sei. Die Mehrheit (55 Prozent) hält die Pflegequalität für weniger gut oder schlecht. Entsprechend wird Handlungsbedarf bei den Rahmenbedingungen in der Pflege gesehen. In erster Linie betrifft das die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege (71 Prozent). 42 Prozent der Befragten glauben, dass pflegende Angehörige dringend besser unterstützt werden müssen.

Als wichtigste zu bearbeitende Probleme werden genannt, dass mehr Zeit für persönliche Zuwendung bleiben (68 Prozent) und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen gefördert werden sollen (54 Prozent).

70 Prozent der Teilnehmer/innen der Befragung möchten im Fall von Pflegebedürftigkeit zuhause leben können. 47 Prozent wünschen sich dazu einen Mix aus familiärer und professioneller Pflege (47 Prozent). Sorgen bereiten vor allem mögliche kognitive Einschränkungen (63 Prozent), die Abhängigkeit von anderen Menschen (56 Prozent) und die Angst vor finanziellen Sorgen und Einsamkeit (36 bzw. 32 Prozent).

Alle Ergebnisse der Befragung hat die Stiftung ZQP zusammengestellt.

Schließen


Die Ausbildung des Robert Bosch Krankenhauses sollen Menschen absolvieren, die aus Syrien, Afghanistan, dem Irak oder dem Iran geflohen sind bzw. an einer interkulturellen Zusammenarbeit interessiert sind.

Weiterlesen

Durch die Ausbildung erhalten die Teilnehmer/innen die staatliche Anerkennung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie das Zertifikat "Interkulturelle Pflegeausbildung". Mehr zu der Ausbildung finden Sie auf den Internetseiten des Robert Bosch Krankenhauses.

Ein Auszug aus der Ausbildungsbeschreibung: "Unter dem Motto mit- und voneinander lernen erfolgt die Ausbildung zusammen mit Bewerbern, die sich insbesondere für die arabische Kultur interessieren und eine ausgewiesene interkulturelle Kompetenz erwerben wollen." Der Inhalt des interkulturellen Zusatzangebotes wurde unter Berücksichtigung von "fachsprachlichen Bezügen – arabisch/deutsch für beide Zielgruppen" zusammengestellt. Fraglich bleibt

  • warum im sprachlichen und kulturellen Kontext nur auf den Irak und Syrien, nicht aber auf Afghanistan (Amtssprachen Paschto, Dari/Persisch) und den Iran (Amtssprache Farsi/Persisch) eingegangen wurde sowie
  • warum der Fokus bezüglich Migration auf den Aspekt Flucht gelegt wurde.

    Schließen


Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) erbringt Leistungen für ambulante, teil- und vollstationäre Pflege und Betreuung. Dies geschieht nur bis zu einer bestimmten Höhe. Steigende Kosten für Pflegeleistungen bedeuten für Verbraucher/innen mehr Eigenleistung: zwischen 1999 und 2013 ist z.B. der durchschnittliche Eigenanteil in der Pflegestufe 2 von 242 auf 596 Euro gestiegen.

Weiterlesen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat in einem Faktenblatt nicht nur Informationen zur SPV sondern auch daraus resultierende Forderungen zusammengestellt. Das Faktenblatt finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale.

Schließen


Das dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG III oder PSG 3) wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Der Bundesrat knüpfte seine Zustimmung jedoch an eine Bedingung. Auch in der Entstehungsgeschichte wurde Kritik am PSG III laut.

Weiterlesen

Der Bundesrat hat seine Zustimmung an eine bis Ende Juni 2020 durchzuführende Evaluation gebunden. Die Kosten für die Sozialhilfe und Vergütung sowie Personalstruktur in Pflegeeinrichtungen sollen untersucht werden. Die Regelungen des PSG III können nämlich zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der nach Tarif zahlenden Einrichtungen führen. Zur Zeit beklagen Träger von Einrichtungen einen hohen Verwaltungsaufwand, mangelnde Softwareumstellungen bei Kostenträgern sollen zu zahlreichen falschen Bescheiden führen.

Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung fand in Bundestag und Bundesrat (eingeschränkte) Zustimmung. Auf diesen und frühere Entwürfe beziehen sich folgende Stellungnahmen:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßte grundsätzlich die mit dem PSG III verfolgten Ziele. Sie war aber der Meinung, dass es mit dem Gesetz nicht hinreichend gelingen wird, die angestrebten Ziele zu erreichen. Die gesamte Stellungnahme können Sie online nachlesen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) empfiehlt, im PSG III das Verhältnis von Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege neu zu ordnen. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

Der Paritätische kritisierte in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Beispiel die Vorrangstellung von Pflegeleistungen. In eine ähnlich Richtung äußerte sich der Berufsverband evangelische Behindertenhilfe.

Schließen


Durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) wurde ein neues Projekt initiiert, welches auch Betreuungspatenschaften genannt wird. Ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen vor der rechtlichen Betreuung Hilfen im Alltag erhalten können, die die Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter stärken sollen.

Weiterlesen

Zielsetzung ist der Ausbau des Engagements von Senior/innen für Senior/innen und wenn möglich die Vermeidung einer rechtlichen Betreuung. Das Projekt wird an 15 Orten in Deutschland erprobt, es wird mit Engagierten, Betreuungsvereinen und Beteiligten in Mehrgenerationenhäusern zusammengearbeitet werden.

Das Projekt läuft von September 2016 bis August 2019 und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Mehr Informationen auf der Homepage der BaS.

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}