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Auf bundespolitischer Ebene wird zur Zeit das Bundesteilhabegesetz diskutiert. In der Fachliteratur ist viel zur Teilhabe von - auch älteren - Menschen mit Beeinträchtigung zu finden. Wir haben Ihnen hier die entsprechenden Literaturempfehlungen der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen zugänglich gemacht.

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Zunächst können Sie einige Werke direkt online nachlesen bzw. kostenfrei ausdrucken:


Zwischenberichte zum Forschungsprojekt Lebensqualität inklusiv(e). Innovative Konzepte unterstützten Wohnens älter werdender Menschen mit Behinderung (LEQUI):


Dieckmann, F. / Metzler, H. (2013): Alter erleben. Lebensqualität und Lebenserwartung von Menschen mit geistiger Behinderung im Alter. Abschlussbericht.

Dieckmann, F. / Schäper, S. / Thimm, A. / Dieckmann, P. / Dluhosch, S. / Lucas, A. (2015): Die Lebenssituation älterer Menschen mit lebenslanger Behinderung in Nordrhein-Westfalen.

Gärtner, C. / Hartmann, B. / Kranich, M. / Luthe, H. / Mierelmeier, S. (2015): Menschen mit Demenz und geistiger Behinderung begleiten. Eine Handreichung für Mitarbeitende in der Behinderten- und Altenhilfe.

Klein, P. (2012): Barrierefreiheit im Quartier. Untersuchung der Anforderungen älterer Menschen mit Gehbehinderung an eine barrierefreie Quartiersgestaltung in Neuwiedenthal.


Im Folgenden nun eigenständige Werke bzw. Sammelausgaben:

Franz, D. (2016): Menschen mit geistiger Behinderung im Alter. Impulse zur inklusiven Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen.

Grunwald, K. (2013): Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung. Eine empirische Bestandsaufnahme.

Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft; Deutsches Rotes Kreuz (Hrsg.) (2012): Alter und Behinderung. Behinderung und Alter. Herausforderungen für die Gesellschaft.

Krause, G. / Schwantje, G. (2012): Gel(i)ebtes Leben.

Lennermann-Knobloch, M. (2013): Ich will Rentner sein. Das Abenteuer: individuelle Ruhestandsgestaltung mit Senioren mit geistiger Behinderung. Ein Erfahrungsbericht.

Lubitz, H. (2014): "Das ist wie Gewitter im Kopf!" Erleben und Bewältigung demenzieller Prozesse bei geistiger Behinderung. Bildungs- und Unterstützungsarbeit mit Beschäftigten und Mitbewohner/innen von Menschen mit geistiger Behinderung und Demenz.

Lude, P. / Willi Studer, M. / Vischer, F. (2014): Warum das Leben weitergeht. Auch im Alter und mit Behinderung: Mit Einschränkungen Lebendigkeit und Lebensfreude bewahren.

Maier-Michalitsch, N. J. / Grunick, G. (2015): Leben pur. Alternde Menschen mit komplexer Behinderung.

Meixner, J. (2015): Hundegestützte Intervention bei älteren Menschen mit einer geistigen Behinderung. Eine videogestützte Verhaltensbeobachtung: ein Aspekt der Salutogenese.

Müller, S. V. / Gärtner, C. (2016): Lebensqualität im Alter. Perspektiven für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Erkrankungen.


Diese Beiträge finden Sie in Sammelwerken:

Augustin, B. / Augustin. J. (2012): Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung - Begleitung in einer Wohnstätte. In: Schulz, J. / Wessel, K.-F. (Hrsg.): Rehabilitation und Pflege im Spannungsfeld von Entwicklung und Tod. S. 80-92.

Eiben, A. (2013): Konzepte für Menschen mit Trisomie 21 und einer diagnostizierten Demenz - eine qualitative Studie zur Exploration zu Demenzkonzeptionen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. In: Boschert, S. / Eiben, A. / Knörr, A.-L. (Hrsg.): Zukunft der Pflege. S. 71-131.

Pfaff, H. / Driller, E. (2013): Behinderung und Alter. In: Haller, M. / Meyer-Wolters, H. / Schulz-Nieswandt, F. (Hrsg.): Alterswelt und institutionelle Strukturen. S. 107-120.

Stöppler, R. (2015): "Neue Alte" inklusive?! Risiken und Chancen der Teilhabe von älteren Menschen mit geistiger Behinderung. In: Maier-Gräwe, U. (Hrsg.): Die Arbeit des Alltags. S. 165-180.

Wiesli, U. (2016): Ältere Menschen mit Behinderung in Pflegeinstitutionen - neue Herausforderungen für die Pflege. In: Heussler, F. / Wildi, J. / Seibl, M. (Hrsg.): Menschen mit Sehbehinderung in Alterseinrichtungen. S. 186-199.

Zander, M. (2012): Behinderung und Hilfebedarf im erwachsenen und hohen Alter. Ähnliche Problemlagen - andere Lösungen? In: Kümpers, S. (Hrsg.): Autonomie trotz Armut und Pflegebedarf? S. 221-231.


Diese Aufsätze aus Fachzeitschriften beschäftigen sich ebenfalls mit dem Thema:

Pro Alter, Heft 48 (2016):

  • Dieckmann, F. / Rodekohr, B. / Rohleder, C.: Alter(n) mit Chance auf Teilhabe, S. 14-20.
  • Lubitz, H.: Total vergesslich - und ein bisschen durchgeknallt, S. 25-29.
  • Woltering, F.: Inklusive Sozialplanung in der Kommune, S. 21-24.

Zeitschrift für Gerontologie + Geriatrie:

  • Schäper, S.; Graumann, S. (2012): Alter(n) als wertvolle Lebensphase erleben. Herausforderungen und Chancen für Menschen mit geistiger Behinderung, S. 630-636.
  • Wolff, C. / Müller, S. V. (2014): Die Lebenssituation von geistig behinderten Menschen mit Demenz in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Ergebnisse einer Befragung in Niedersachsen und Bremen, S. 397-402.

Bruhn, R. / Straßer, B. (2015): Zu Hause gut begleitet sterben. In: Neue Caritas, S. 26-29.

Frewer-Graumann, S. / Schäper, S. (2015): Die unsichtbaren Alten. Bilder über das Altern von Menschen mit lebenslanger Behinderung. In: Journal für Psychologie, S. 25.

Kampmann, S. (2015): Sehen, was geht. Sehverlust. In: Altenpflege, S. 48-52.

Kostrzewa, S. / Sayim, A. (2013): Wohnstätten als Orte zum Sterben? Palliative Care in der Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung. In: Die Hospiz-Zeitschrift, S. 21-23.

Sonnenberg, K. (2013): Ältere Menschen mit geistiger Behinderung in Wohnheimen und Werkstätten. Herausforderungen für die sozialen Professionen. In: Sozialer Fortschritt, S. 99-104.

Tessmer, N. (2013): Die Gestaltung eines "inklusiven Sozialraums" in Kommunen. Anforderungen oder Überforderungen? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, S. 76-84.

Theunissen, G. (2014): Altern mit Autismus. In: Neue Praxis, S. 494-509.

Tiesmeyer, K. (2015): Unterstützung von älteren Menschen mit Behinderung und erhöhtem Pflegebedarf. Wissenschaftliche Herausforderungen. In: Pflege & Gesellschaft, S. 241-262.

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Ein Leitfaden des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) unterstützt PflegeberaterInnen beim Thema psychische Problemlagen älterer und pflegebedürftiger Menschen.

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Immer mehr ältere Menschen müssen in ihrem Alltag nicht nur mit Hilfe- und Pflegebedarf umgehen, sondern zum Teil auch gravierende Einschränkungen der psychischen Gesundheit bewältigen. Dazu zählen unter anderem demenzielle Erkrankungen, Depressionen und Abhängigkeitserkrankungen. Um PflegeberaterInnen im Umgang mit diesen Herausforderungen zu unterstützen, hat das ZQP einen Leitfaden zu psychischen Problemlagen entwickelt. Dieser richtet sich an psychiatrisch nicht spezialisierte Berufsgruppen aus der psychosozialen Beratung. Gut verständlich und auf Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands werden wichtige Informationen zu sogenannten psychischen Störungen, Entstehungsmodellen und Interventionsansätzen kompakt aufbereitet. Der Leitfaden hilft vor allem dabei, Hinweise auf psychische Problemlagen zu erkennen und gegebenenfalls gezielt auf ärztliche und psychotherapeutische Interventionen und Behandlungsoptionen hinzuweisen zu können. Damit leistet das Kompendium auch einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

„Die komplexe Lebenssituation von pflegebedürftigen Menschen stellt anspruchsvolle Anforderungen an Berufsgruppen, die sich in der Beratung, Betreuung und Versorgung von älteren Menschen engagieren. Dies gilt insbesondere für die Beratung älterer Menschen, die trotz ihrer vielfältigen Einschränkungen einschließlich psychischer Erkrankungen weiterhin zu Hause leben wollen. Vor diesem Hintergrund finden Pflegeberater einen wissenschaftlich fundierten Überblick zum aktuellen Stand des medizinischen und psychotherapeutischen Wissens. Sie können so gezielt den Zugang zu ärztlichen und psychotherapeutischen Interventionen erleichtern“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.

Das Kompendium ergänzt die einschlägigen fachlichen Leitlinien mit Empfehlungen und Orientierungshilfen für den nichtärztlichen Bereich. Grundlage dafür waren unter anderem die Empfehlungen der aktuellen Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“.

Strukturell bietet der Leitfaden neben einer allgemeinen Einführung und konkreter Beschreibungen psychischer Störungen und Problemlagen auch praktische Hinweise für den problembezogenen Beratungsprozess. Die LeserIn wird dabei zunächst über Auftretenswahrscheinlichkeit, Verlauf, Ursachen und Risikofaktoren informiert. Durch anschauliche Flussdiagramme werden den Beratenden zudem Empfehlungen zum Erkennen und zum Management in Bezug auf die Problemlage aber auch detaillierte Informationen zu angezeigten psychosozialen Interventionen gegeben.

Der Leitfaden kann online heruntergeladen werden oder in einer kostenlosen Papierversion unter info@zqp.de bestellt werden. Mehr Informationen zu Qualität in der Pflege findet sich auf der Homepage des ZQP.

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Die Geschäftsstelle Demenzplan des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaft hat den Demenzplan für Schleswig-Holstein veröffentlicht. An dem Demenzplan wirkten rund 50 VertreterInnen verschiedener Berufs- und Interessengruppen zum Thema Demenz mit.

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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, ist beeindruckt von der Arbeit, die die beteiligten Personen und Institutionen in den vergangenen zwei Jahren geleistet haben. „Die Mitwirkenden haben die Lebenssituation und die Herausforderungen für Betroffene äußerst detailliert dargestellt und sehr überzeugende Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Nun sind Politik und Verwaltung gefordert, die Empfehlungen aus dem Demenzplan umzusetzen“, sagte El Samadoni.

Der Bericht zeige deutlich, dass sich Betroffene und Angehörige oft allein gelassen fühlen. So fehlen häufig konkrete Ansprechpersonen in der Verwaltung der Kreise und kreisfreien Städte. Auch sei ein Ausbau von Sport- und Bewegungsangeboten notwendig. Ferner seien die Mobilität Erkrankter und eine Begleitung oder Beratung für Angehörige nicht ausreichend gewährleistet, hob El Samadoni hervor. „Der Demenzplan zeigt nicht nur konkrete Defizite auf, sondern begegnet diesen mit praktikablen Vorschlägen“, unterstrich die Bürgerbeauftragte. „Die Empfehlungen können und sollten daher als Arbeitsgrundlage verstanden werden“.

Die Ergebnisse können Sie in der Drucksache 18/4587 nachlesen. Weitere Hintergrundinformationen liefert die Homepage der Geschäftsstelle Demenzplan.

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Die in Gesundheits- und Pflegeberufen weit verbreitete Teilzeitarbeit wurde durch MitarbeiterInnen des Instituts Arbeit und Technik (IAT) untersucht. Dazu wurden persönliche Interessen und Motivationen von Pflegekräften sowie Daten des Lohnspiegels ausgewertet.

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Ein Ergebnis der Studie ist, dass strukturelle Ungleichheiten und Belastungen den persönlichen Wunsch nach Teilzeitarbeit befördern können. Teilzeitarbeit wird demnach hauptsächlich wegen des Entlastungsbedarfes bevorzugt. Daher sollten Arbeitsbedingungen verbessert und struktuerelle Belastungen abgebaut werden.

Die gesamte Studie finden Sie auf den Seiten des IAT.

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Bei dem Modellprojekt „Demenzkompetenz im Krankenhaus“ in Rheinland-Pfalz  nahmen zwischen Juli 2013 und Februar 2015 acht Krankenhäuser teil. Es sollte die Lebens- und Versorgungsqualität von Menschen mit Demenzdiagnose während des Aufenthaltes in der Klinik verbessert werden.

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Im Abschlussbericht können Sie die Erfahrungen der beteiligten Krankenhäuser auch hinsichtlich dem Übergang in die Klinik und von der Klinik zurück nach Hause nachlesen. Der gesamte Bericht ist online auf den Seiten des Landesministeriums zu finden.

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Wir präsentierten bereits einige Stellungnahmen zum geplanten Pflegeberufegesetz. In dem heutigen Beitrag konzentrieren wir uns darauf, was Akteure aus Schleswig-Holstein zu der geplanten Zusammenlegung der drei Pflegeberufe zu sagen haben.

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Der Antrag im Landtag Schleswig-Holsteins befasst sich mit der Vereinheitlichung der Ausbildung zur Krankheits-/GesundheitspflegerIn, AltenpflegerIn und KinderkrankenpflegerIn. Dabei geht es vor allem um die Ausgestaltung einer gemeinsamen Ausbildung. Es wird unterschieden zwischen einem generalistischen (eine gemeinsame Ausbildung mit möglichst gemeinsamen Ausbildungsinhalten, Spezialisierungen würden dann nach der Ausbildung erfolgen) und einem integrativen Ansatz (innerhalb einer Ausbildung lassen sich mehrere gleichwertige Ausbildungsabschlüsse erzielen).

Die Stellungnahmen, die sich meistens in dem Spektrum von generalistisch bis integrativ verorten lassen, haben wir für Sie aufgelistet:

Vereinzelt gingen im Landtag noch Stellungnahmen von Organisationen aus dem Bund ein:

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In Hamburg findet am 02.11.2016 von 8:30 bis 17:00 der 7. Norddeutsche Wohn-Pflege-Tag statt. Er steht unter dem Motto "Verschiedenheit ist doch normal - auch im Alter! Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft?"

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Näheres zum Programm und Tagungsablauf finden Sie auf dem Flyer des Fachtages und auf der Homepage des Veranstalters.

Kosten: 95 Euro inklusive Mittagessen, Pausenimbiss und Getränken. Für Studenten und Auszubildende bis 30 Jahre, Schwerbehinderte und RentnerInnen gilt
der ermäßigte Beitrag von 45 Euro, wenn mit der Anmeldung ein entsprechender Ermäßigungsnachweis mitgesandt wird.

Wo: Albertinen-Haus, Sellhopsweg 18-22, 22459 Hamburg.

Sie können sich online bis zum 15.10.2016 anmelden.

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Verschiedene Akteure haben zum geplanten Pflegeberufegesetz Stellung genommen. Lesen Sie hier eine Zusammenstellung von VerterInnen aus dem Bund  sowie aus Schleswig-Holstein. Mit dem Pflegeberufegesetz sollen die Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege sowie Kinderkrankenpflege zusammen gelegt werden.

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Informationen zu der Reform finden Sie auf Onlineportalen und vertiefend in aktuellen Literaturvorschlägen. Sie können auch eine immer noch aktuelle Diskussion zu den Reformplänen aus dem Januar nach hören.

Die Argumente der beiden beteiligten Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind auf den Seiten des BMG nachzulesen.

Die Linke sieht den größten Vorteil der Zusammenlegung bei der ArbeitgeberIn. Dagegen würden notwendige Ausbildungsinhalte in einer generalisierten, nicht verlängerten Ausbildung verloren gehen. Die Linke fordert daher eine zweijährige Grundausbildung mit einer anschließenden einjährigen Schwerpunktsetzung.

Bündnis 90/Die Grünen fordern ein Moratorium des Gesetzgebungsverfahrens. Sie befürchten durch eine hektische Umsetzung eine Verminderung von Finanzierung und Qualität der Ausbildungsinhalte.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) möchte in ihrer Stellungnahme aus dem Dezember vor allem die Interessen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen vertreten.

Eine ähnliche Perspektive nimmt die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebedürftige Menschen ein. Sie sieht eine Chance für eine Verbesserung der Pflegequalität und hofft durch die generalistische Ausbildung auf eine Anhebung der Gehälter für AltenpflegerInnen.

Der Arbeitskreis Ausbildungsstätten für Altenpflege in Deutschland (AAA) fordert einen Erhalt der drei einzelnen Ausbildungsberufe. Auf der Homepage des AAA wurden einige weitere kritische Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf zusammengestellt. Diese beziehen sich allerdings noch auf den Referentenentwurf.

Der Deutsche Pflegerat spricht sich dagegen klar für eine generalistische Ausbildung aus, die historisch gewachsenen Unterschiede entsprechen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten.

Laut dem Bundesverband des Paritätischen ist die Zusammenlegung notwendig für eine Anhebung von Qualität und Attraktivität der Pflegeberufe.

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein begrüßt die Reformidee grundsätzlich. Dabei soll die Generalisierung nicht zu Lasten von notwendigen Spezialisierungen fallen. Die generalisierte Ausbildung soll auch Möglichkeiten zur Spezialisierung bieten, um die Attraktivität gegenüber BewerberInnen zu erhalten.

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Die Transparenzberichte von teilstationären Pflegeeinrichtungen, das entspricht etwa einem Viertel aller Pflegeeinrichtungen, müssen nicht veröffentlicht werden. Mögliche NutzerInnen werden so laut Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) ohne die vorgeschriebene Orientierungshilfe alleine gelassen.

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Von den über 14.000 Einrichtungen in Deutschland bieten etwa 3.500 Heime teilstationäre Pflege an. Das bedeutet Unterbringung und Betreuung während der Nacht oder stundenweise am Tag. Die Zahl dieser Einrichtungen wächst kontinuierlich. „Es ist nicht einzusehen, warum für ein Viertel aller Einrichtungen eine Ausnahmeregelung besteht“, sagt der BIVA-Vorsitzende Stegger.

Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Pflegeheime einmal jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden. Gleichzeitig hat er bestimmt, dass ab 2009 die Prüfergebnisse in verbraucherfreundlicher Form im Internet veröffentlicht werden müssen. Die Pflegeselbstverwaltung, die vom Gesetzgeber beauftragt wurde, die Veröffentlichungsregelungen zu erstellen, hat für ambulante Dienste und vollstationäre Einrichtungen festgelegt, wie geprüft wird und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden. Doch wurden damals die teilstationären Pflegeeinrichtungen bei der Frage der Veröffentlichung der Prüfergebnisse ausgeklammert. Mittlerweile ist die Zahl dieser Einrichtungen stetig gestiegen. Zwei von drei Neugründungen bieten heute teilstationäre Pflege an. Diese Art von Einrichtungen wird zwar geprüft, aber die Prüfergebnisse werden nicht veröffentlicht. „Von Transparenz kann man hier nicht sprechen. Die Pflegeselbstverwaltung muss kurzfristig korrigierend eingreifen“, fordert Stegger.

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Das Projekt "Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation" (Ein-Step) soll bis zum Oktober 2017 fortlaufen. Bislang haben sich laut der Initiative der Bundesregierung 8.800 Pflegeheime und ambulante Pflegedienste für die Umstellung auf das neue Dokumentationsmodell entschieden.

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Bis zum Oktober 2017 wird nur ein Projektbüro auf Bundesebene zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung für die Koordinierung auf Bundesebene trägt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung. Die Trägerverbände vor Ort sind jetzt schon für die Schulung und Beratung teilnehmender Einrichtungen zuständig. Sie werden noch in diesem Jahr im Rahmen eines Praxistests ein Konzept für eine vereinfachte Pflegedokumentation in den Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen erproben.

Weitere Informationen sowie Downloads finden Sie auf der Homepage der Initiative.

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