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Die Fraktionen des schleswig-holsteinischen Landtages haben Vorschläge zu schriftlichen Anhörungen im Sozialausschuss unterbreitet. Die Anhörungen werden sich auf auf die geplante Zusammenlegung der Berufe Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege sowie Kinderkrankenpflege beziehen.

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Informationen zu der Reform finden Sie auf Onlineportalen und vertiefend in aktuellen Literaturvorschlägen. Sie können auch eine immer noch aktuelle Diskussion zu den Reformplänen aus dem Januar nachhören.

In dem Dokument des Landtages können Sie eine Auflistung der vorgeschlagenen Anzuhörenden und die jeweils vorschlagende Fraktion einsehen.

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Preiserhöhungen in Pflege-, Wohn- und anderen Betreuungseinrichtungen sind nur mit Zustimmung der VerbraucherInnen zulässig. Dies urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen den Betreiber einer Pflegeeinrichtung geklagt und nun auch in der Revision Recht bekommen.

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Die BetreiberInnen der Einrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der BewohnerInnen erhöhen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Mit der erfolgreichen Klage bis zur letzten Instanz ist nun eine entsprechende und laut dem Bundesverband oft genutzte Klausel in Heimverträgen hinfällig.

Der Betreiber einer Pflegeeinrichtung hatte sich in seinen Heimverträgen vorbehalten, die Preise für Pflege, Unterbringung, Betreuung, Verpflegung sowie Investitionskostenpauschalen einseitig zu erhöhen, sollte sich während der Vertragslaufzeit die Berechnungsgrundlage ändern. Ob dies nach einer Neuordnung des Heimrechts aus dem Jahr 2009 noch zulässig ist, war bislang vor allem unter Gerichten umstritten. Der BGH hat sie nun abschließend für unzulässig erklärt.

Der BGH stellte klar: Damit Preiserhöhungen aufgrund geänderter Berechnungsgrundlage wirksam werden, sei neben anderen Voraussetzungen immer die Zustimmung der VerbraucherIn nötig. Dies entspreche wesentlichen vertragsrechtlichen Grundsätzen. Eine davon abweichende Regelung im Heimvertrag verstoße gegen §9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Danach habe die UnternehmerIn kein Recht auf eine einseitige Vertragsänderung.

Zwar könne die Höhe des Entgelts nicht frei zwischen jeder BewohnerIn und AnbieterIn vereinbart werden. Dennoch sollten pflegebedürftige und behinderte NutzerInnen durch das WBVG als gleichberechtigte Verhandlungs- und VertragspartnerIn gestärkt werden. Die Zustimmung muss dem Urteil zufolge nicht schriftlich vorliegen, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten signalisiert werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn VerbraucherInnen den höheren Betrag ohne Widerspruch über einen längeren Zeitraum zahlen. Bleibt die Zustimmung aus, müssten die AnbieterIn sie notfalls gerichtlich einklagen. Das würde es dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zufolge ermöglichen, den gesamten Ablauf und in manchen Fällen auch die Erhöhung selbst zu prüfen.

Die Grundsätze gelten nach Auffassung des BGH unabhängig davon, ob BewohnerInnen Leistungen der Sozialversicherung erhalten oder selbst zahlen. Die Vorinstanz hatte dies noch anders beurteilt und VerbraucherInnen in Wohn- und Betreuungseinrichtungen ein Zustimmungsrecht bei derartigen Preisanpassungen generell verwehrt.

Das Urteil des BGH stammt vom 12.05.2016 und trägt das Aktenzeichen III ZR 279/15. Sie können das Urteil und die gesamte Begründung online nachlesen.

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Auf zwei Onlineportalen wird das geplante bundesweite Pflegeberufegesetz thematisiert. Eine Seite hat vor allem Informationen für Auszubildende und Berufstätige in den Pflegeberufen gesammelt und je nach Qualifikation sortiert. Die zweite Homepage ist als Wiki aufgebaut, und soll so nicht nur Information über, sondern auch Diskussionsmöglichkeiten zu dem Stand des Gesetzesentwurfes bieten.

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Die Informationsseite pflegeberufe-gesetz.de wird vom Verein "Für soziales Leben e.V." betrieben. Dieser hat in dem Betrieb von Informationsseiten bereits Erfahrung, so zeigt er sich auch verantwortlich für kinder-armut.de, bundes-freiwilligendienst.de und sozialhilfe24.de.

Die Betreiber des Wiki pflegeausbildung-generalistisch.de greifen auf die Erfahrung bezüglich einer Informationsseite über eine landesweite Gesetzesänderung aus dem Jahr 2003 zurück. Dort wurde im Nachhinein die einseitige Information bemängelt und die Diskussion und Auseinandersetzung mit und über die Handreichungen vermisst.

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Aus aktuellen Anlass widmet sich die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen dem Entwurf des Pflegeberufereformgesetzes, welches im März zum ersten Mal im Bundestag beraten wurde. Dem Entwurf ging eine jahrelange Diskussion über die Zusammenfassung der Pflegeberufe voraus. Diesmal sind in den Literaturempfehlungen nicht nur wissenschaftliche Texte, sondern auch Stellungnahmen von Verbänden aufgelistet.

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Zunächst zahlreiche Dokumente, die Sie online abrufen können:

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege (Hrsg.): Generalistik jetzt! Unterlagen für die Pressekonferenz vom 25.2.2016.

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (Hrsg.): 2016 beginnt nicht gut für die Altenpflege" - bpa zur heutigen Kabinettsentscheidung zum Pflegeberufsgesetz. Pressemitteilung vom 13.1.2016.

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (Hrsg.): Ministerin Steffens: Bund setzt pflegerische Versorgung in NRW aufs Spiel. Pressemitteilung vom 19.1.2016.

Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) und Kassenärztliche Bundesvereinigung. (Hrsg.): Pflegeberufsgesetz: Opposition und Ärzte fordern Moratorium. Pressemitteilung vom 10.2.2016.

Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.): Ergebnisbericht: Forschungsgutachten zur Finanzierung eines neuen Pflegeberufegesetzes. Stand: Oktober 2013.

Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.): Pflegeberufsgesetz. Stand 2016.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (Hrsg.): Generalistische Ausbildung in der Pflege. Stand: 2014.

Deutscher Bundestag (Hrsg.): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG). Drucksache 18/7823 vom 9.3.2016.

Deutscher Pflegerat (Hrsg.): Reform der Pflegeberufe nicht fahrlässig gefährden. Der Deutsche Pflegerat steht zur generalistischen Pflegeausbildung. Pressemitteilung vom 12.2.2016.

Deutscher Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen (Hrsg.): Bundesrat mahnt Verschiebung der Generalistik an. Pressemitteilung vom 28.2.2016.

Deutscher Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen (Hrsg.): Moratorium: Zwischenbilanz der Initiatorin. Stand: 1.3.2016.

Dielmann / Gembus / Pommier / Wehrheim / Verdi (Hrsg.) (2016): Ausbildungsreport Pflegeberufe 2015.

Finanzen.de (Hrsg.): Pflegeberufegesetz: Einmalige Chance oder katastrophale Entwicklung? Nachrichten vom 25.2.2016.

Kapellmann Rechtsanwälte: Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Pflegeberufegesetzes. Stand: 18.2.2016.

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Alter, Pflege: Ministerin Steffens: Geplante Reform der Pflegeberufe in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Pressemitteilung vom 25.2.2016.

Springer Medizin Verlag (Hrsg.): Ausbildung in der Pflege. Grüne pochen auf mehr Zeit für Reform. Pressemitteilung vom 10.2.2016.

Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk (Hrsg.): Ministerin Steffens: Geplante Reform der Pflegeberufe in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Pressemitteilung vom 25.2.2016.

Rechtsdepesche (Hrsg.): Geplantes Pflegeberufsgesetz: Deutscher Pflegerat lehnt Moratorium ab. Pressemitteilung 16.2.2016.

Vincentz Network (Hrsg.): Generalistik. Die Kommunalen erneuern Kritik am Pflegeberufegesetz. Pressemitteilung vom 17.12.2015.

Vincentz Network (Hrsg.): Zusammenlegung der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen. Steffens: Pflegeberufegesetz in Teilen verfassungswidrig. Pressemitteilung vom 25.2.2016.

Wallet: Die Pflegenden stehen hinter der Reform. Stuttgarter Nachrichten vom 24.2.2016.


Nun die Monografien und Sammelwerke:

Becker (2006): Empirische Begründung, theoretische Fundierung und praktische Umsetzung der "dualisierten" Ausbildungen für Altenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege.

Becker / Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.) (1995): Integrierte Ausbildung von Altenpflegerinnen und Erzieherinnen. Qualifikationskonzept und Ausbildungsrahmenplan eines Modells.

Becker (2006): Die Materialien zur Ausbildung. Ausbildungsrahmenpläne, Rahmenlehrpläne, Lernsituationen und Erläuterungen zur praktischen Ausbildung der "dualisierten" Ausbildungen für Altenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege.

Becker / Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.) (Hrsg.) (2002): Gesundheits- und Sozialberufe - wissen wir genug, um über berufliche Reformen reden zu können?

Becker / Meifort (2002): Gesundheitsberufe: Alles "Pflege" - oder was? Personenbezogene Dienstleistungsberufe - Qualifikationsentwicklungen, Strukturveränderungen, Paradigmenwechsel.

Görres (2006): Pflegeausbildung von morgen - Zukunftslösungen heute. Das Modellprojekt "Integrierte Pflegeausbildung in Bremen" im Diskurs - wissenschaftliche Beiträge und praktische Erfahrungen.

Kühn-Hempe / Thiel (2013): Die generalistische Pflegeausbildung in Modulen. Berufspädagogische Überlegungen.

Oppenländer (2009): Aspekte der gegenwärtigen Pflegeausbildung.


Folgende Beiträge finden sich in Jacobs (2016): Schwerpunkt: Die Pflegenden im Fokus:

Igl: Rechtsfragen der Kooperation und Koordination der Berufe im Kontext der Langzeitpflege, S. 229-243.

Kälble / Pundt: Pflege und Pflegebildung im Wandel - der Pflegeberuf zwischen generalistischer Ausbildung und Akademisierung, S. 37-50.


Weitere Beiträge in Sammelwerken:

Huber / Stöcker (2002): Situation der Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. In: Stöcker (Hrsg.): Bildung und Pflege: eine berufs- und bildungspolitische Standortbestimmung, S. 95-131.

Schoska / Schwanke (2009): Kompetenzerfassung in der Pflegeausbildung am Beispiel des Berliner Modells - Generalistische Pflegeausbildung an der Wannsee-Schule. In: Walkenhorst, Ursula (Hrsg.): Kompetenzentwicklung im Gesundheits- und Sozialbereich, S. 109-118.


Folgende Beiträge finden sich im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge:

Funk, Eberhard (2014): Der (lange) Weg zu einer generalistischen Pflegeausbildung. Von den Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine integrierte Pflegeausbildung zu einem Pflegeberufegesetz, S. 299-302.

Funk, Eberhard (2015): Neues vom bevorstehenden Pflegeberufsgesetz, S. 501-502.


Diese Beiträge finden sich in der Zeitschrift Dr. med. Mabuse:

Dielmann (2010): Achtung Baustelle. Ausbildungsreformen in den Gesundheitsberufen, S. 24-27.

Hörmann (2010): Lernen im Betrieb. Die gemeinsame Pflegeausbildung braucht den Lernort Praxis, S. 35-37.

Meifort (2001): Eliten brauchen Heloten. Heiteres Berufebasteln in der Krankenpflege, S. 40-44.

Oppel / Zinik / Konrad / Jogerst-Ratzka (2016): Wohin soll es gehen? Pflege - Ausbildung - Generalistik, S. 14-15.


Diese Beiträge sind in der Fachzeitschrift Altenpflege veröffentlicht:

Bischoff-Wanner (2002): Zwischen Gewinn und Verlust. Eine gemeinsame Ausbildung für Alten- und Krankenpflege muss für die Altenpflege nicht von Nachteil sein, S. 26-28.

Hoppe (2009): Aller guten Dinge sind drei. Titelthema Ausbildung, S. 24-26.

Swoboda (2015): Aus drei mach eins. Generalistik, S. 19-28.

Westerfellhaus / Gaier (2015): "Eine Aufwertung aller Pflegeberufe". Generalistik; Interview, S. 38-39.


Artikel in der Zeitschrift Pflegewissenschaft, welche bis 2007 unter dem Namen PrInterNet erschien:

Adolphi / Bonse-Rohmann / Rommel (2011): Didaktische und curriculare Konsequenzen der Evaluation des Modellversuchs "PFLEGE - LEBEN: Eine generalistische Pflegeausbildung" für die Schulentwicklung der Freien Krankenpflegeschule an der Filterklinik, S. 162-175.

Holoch (2007): Integrative Pflegeausbildung. Das Stuttgarter Modell, S. 379-386.

Kutschke (2010): Aktuelle Erkenntnisse zur Schulentwicklung von Pflegebildungseinrichtungen, S. 197-211.

Oelke (2007): Gemeinsamkeiten in den pflege- und gesundheitsberuflichen Ausbildungen. Ein Vergleich der Ausbildungsrichtlinien für Kranken- und Kinderkrankenpflege-, Hebammen-, Logopädie- und Physiotherapieschulen in Nordrhein-Westfalen, S. 152-166.

Reibnitz (2006): Integrierte Versorgungsformen stellen neue Anforderungen an die Pflegeausbildung, S. 151-156.

Schmitt / Bomball (2006): Kompetenzerfassung im Rahmen der Evaluation des Berliner Modellversuches "Generalistische Pflegeausbildung", S. 691-696.

Schmitt / Stöver / Görres (2010): Kompetenzmessung zur Sicherung zukunftsfähiger Ausbildungsstrukturen im Rahmen der Integrativen Pflegeausbildung. Das Stuttgarter Modell. Externe Evaluationsergebnisse des zweiten Modellkurses, S. 69-74.

Stöver / Schmitt / Görres (2008): Relevanz und Tragweite der Integrativen Pflegeausbildung: das Stuttgarter Modell. Ergebnisse der externen Evaluation, S. 325-331.

Twenhöfel (2014): Die Vernachlässigung der Langzeitpflege in Vorschlägen zur generalistischen Ausbildungsreform als normatives Defizit. Gesichtspunkte für eine Öffnung der Diskussion vor ihrer Schließung, S. 178-193.

Windfelder / Wittneben (2007): Schulinterne Curriculumentwicklung nach dem Lernfeldkonzept. Implementationsschritte und Evalutationsergebnisse (Teil 2), S. 387-397.


Im Themenheft "Schwerpunkt generalistische Pflegeausbildung" der Zeitschrift Padua (2014):

Ammende: Die Generalistische Pflegeausbildung. Ein notwendiger Schritt zur internationalen Anschlussfähigkeit, S. 27-31.

Quernheim: Praxisanleitung. Zur Situation der praktischen Pflegeausbildung, S. 33-35.

Roes: Auf dem Weg der Generalistischen Pflegeausbildung. Generalistische Pflegeausbildung - Pro und Contra, S. 4-18.

Sahmel: Kritische Debatte zur Generalistischen Pflegeausbildung. Einspruch gegen den Versuch, eine grundlegende und kritische Debatte über die "Generalistische Pflegeausbildung" zu unterbinden, S. 19-26.


Diese Artikel können Sie in der Pflegezeitschrift lesen:

Heyelmann (2016): Pflegeberufereformgesetz - Wer arbeitet zukünftig in der Altenpflege? Was sie werden, oder wo ich sie sehe? S. 207-212.

Sahmel (2015): Getrennte Wege nach einer gemeinsamen Grundausbildung. Die generalistische Pflegeausbildung ist nach wie vor heftig umstritten. Der Hochschullehrer Prof. Karl-Heinz Sahmel plädiert für einen Kompromiss, S. 646-651.


Weitere Artikel aus Fachzeitschriften:

Dangel / Korporal (2016): Die novellierte berufsgesetzliche Regelung der Pflege. Struktur und mögliche Wirkungen. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, S. 8-18.

Dibelius (1996): Kooperationsfähigkeit - erlernbar und vermittelbar? Ein integratives Ausbildungskonzept für die Altenpflege. In: Pflegepädagogik, S. 16-18.

Grieshaber (1996): Pflege braucht vor allem Innovation. Generalistischer Studiengang an der Evangelischen Fachhochschule Bochum. In: Forum Sozialstation, S. 14-17.

Hofschulz / Lenninger / Sieger /Baumgärtner (2000): Weg von der Medizin, aber wohin? Expertengespräch. In: Diakonie, S. 28-32.

Richter (2001): Schlüsselfrage Ausbildung. Pflege. In: Gesundheit und Gesellschaft, S. 28-30-33.

Vogler (2013): Gelebter Alltag. Der erfolgreiche Weg zur Generalistik. In: Heilberufe. 65, 6, S. 42-44.

Von Germeten-Ortmann (2015): Die Pflege von Menschen in allen Lebensphasen ist das Ziel. In: Neue Caritas, S. 20-23.

Zopfy (2000): Warum brauchen wir die generalistische Ausbildung für die Pflege? In: Pflege aktuell, S. 276-278.

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein berichtet über freie Plätze in zwei anstehenden Fortbildungen. Am 17.06. können Sie in Plön eine Fortbildung bezüglich Schmerzen bei Menschen mit Demenz besuchen. In Malente findet vom 24. bis zum 26.06. eine Schulung für Ehrenamtliche statt.

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Am 17.06. klärt Meike Schwermann von der Fachhochschule Münster, Fachbereich Pflege und Gesundheit, über Schmerzmanagement für demenziell erkrankte Menschen auf. Die Tagesfortbildung beachtet die physiologischen, psychologischen und sozialen Dimensionen von Schmerz. Schmerzzustände bei kommunikationseingeschränkten Menschen zu erkennen, ist für Pflege- und Begleitpersonen häufig sehr schwer. Um angemessen reagieren zu können, ist es insbesondere erforderlich, die nonverbalen Ausdrucksformen der Schmerzen sowie besondere Verhaltensauffälligkeiten zu beobachten und zu dokumentieren. Durch diese systematische Erfassung wird eine zielgerichtete Linderung der Schmerzen auch in Kooperation mit anderen Berufsgruppen ermöglicht.

Die Fortbildung findet von 10.00 – 16.30 Uhr in der akademie am see.Koppelsberg in Plön statt. Sie kostet 85,– (ermäßigt 50,– Euro), inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke.


Ein ganzes Wochenende können sich vom 24. bis zum 26.06. in Bad Malente ehrenamtliche Helfer zur Begleitung von Menschen mit Demenz im Rahmen niedrigschwelliger Betreuungsangebote (laut §45 SGB XI) oder auch Nachbarschaftshilfen mit einer gesetzlich geforderten 20h-Schulung für ihre Aufgabe fit machen. Durch die Schulung leiten Ines Hundsdörfer und Antje Holst vom Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein.

Behandelt werden neben dem Krankheitsbild Demenz, u.a. die Auswirkungen der Krankheit auf das Verhalten und Erleben der Betroffenen, ihrer Familien und das weitere Umfeld, Kommunikation und Beschäftigung, hilfreiche Reaktionsweisen in problematischen Situationen und rechtliche Aspekte. Zum Abschluss gibt es ein Zertifikat.

Anreise am 24.06. ist bis 11:00 möglich, die Abreise am 26.06. gegen 14:00. Die  Gustav Heinemann Bildungsstätte finden Sie in der Schweizer Straße 58, 23714 Malente.

Die Kosten beinhalten 90 Euro für Unterkunft und Verpflegung (2 Übernachtungen mit Frühstück, Tagungsgetränke, 3 Mittagessen mit Salatbuffet und Nachtisch, 2 Nachmittagskaffee. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders gewünscht und bei Anmeldung verabredet, in Einzelzimmern. Auf 120 Euro belaufen sich die Seminarkosten, die in der Regel nach SGB XI §45 von der jeweiligen Krankenkasse der TeilnehmerIn erstattet werden. Das Kompetenzzentrum Demenz bietet seine Unterstützung bei Schwierigkeiten ab.


Für beide Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung ist über das Kompetenzzentrum Demenz notwendig. Dies kann per Post (Alter Kirchenweg 33-41, 22844 Norderstedt), Telefon (040/609 26 420), Fax (040/308 57 986), email (info@demenz-sh.de) oder im Online-Formular geschehenen.

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Anlässlich des heutigen "Internationalen Tag der Pflege" würdigte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig die tägliche Leistung der Pflegefach- und Pflegehilfskräfte. Sie geht auch auf die Änderung durch Pflegestärkungsgesetze ein, zu denen Sie mehr in unserer Reihe zum Pflegenotstand lesen können.

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Die Ministerin beschreibt die professionelle Pflege als eine der wichtigsten Dienstleistungen in der Gesellschaft: "Es ist deshalb auch dringend erforderlich, dass die Pflegekräfte bundesweit angemessen entlohnt und die Arbeitsbedingungen verbessert werden."

Bei ambulanten Pflegediensten und in Pflegeheimen arbeiten in Deutschland mehr als eine Million Menschen. Trotzdem herrscht Fachkräftemangel in der Pflege. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssten laut der Ministerin vielfältige Anstrengungen unternommen werden, um die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Durch die geplante Reform der Pflegeberufe soll die Ausbildung attraktiver werden, die Fachkräfte sollen "für ihre vielseitigen Aufgaben in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen bestens qualifiziert" werden. Frau Schwesig sieht "... darin auch eine große Chance, den Beruf - in dem immer noch überwiegend Frauen tätig sind - durch eine angemessene Vergütung weiter aufzuwerten und so mehr Lohngerechtigkeit zu schaffen. Gute Bezahlung beginnt schon in der Ausbildung: Deshalb wird die Ausbildung für die Azubis im neuen Pflegeberuf bundesweit kostenfrei sein. Statt Schulgeld zu zahlen, sollen sie eine Ausbildungsvergütung erhalten".

Neben den mit dem Pflegeberufsgesetz angestrebten Verbesserungen sei es aber auch wichtig, dass Angehörigen, die die häusliche Pflege ganz oder teilweise übernehmen, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtert wird. Derzeit werden in Deutschland 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt - zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Die Familienpflegezeit soll dies ermöglichen und die notwendige zeitliche Flexibilität bringen.

Dazu gelten laut dem Ministerium seit dem 1.1.2015 folgenden Regelungen:

  • 10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung
  • Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können im Rahmen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben. Neu ist, dass dies mit einem Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld verbunden wird - eine Lohnersatzleistung, die den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auffängt.
  • Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen
  • Beschäftigte haben wie bisher einen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Dieser Anspruch wurde durch einen Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen ergänzt.
  • Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen
  • Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit: Beschäftigte sind für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Auch sie haben Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen, um die Einkommenseinbußen abzufedern.

Umfassende Informationen und Hilfen gerade für pflegende Angehörige bietet das Pflegetelefon des Bundesministeriums. Es ist unter der Nummer 030-0179131 von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr zu erreichen - auf Wunsch vertraulich und anonym.

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Seit 2012 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“. 10.000 Euro sollen den Bewerbern zwei Jahre lang Grundlage sein, um innovative Ideen zur besseren Integration von Menschen mit Demenz umzusetzen. Zurzeit läuft die fünfte und letzte Anerkennungsphase, mit der das Ministerium bundesweit 500 regionale Projekte angeschoben haben möchte. Zehn Lokale Allianzen aus Schleswig-Holstein trafen sich am 03.05.2016 in Kiel.

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In Schleswig-Holstein sind bisher drei Lokale Allianzen aus der Förderung ausgeschieden, fünf befinden sich noch in der Förderphase und fünf weitere hoffen, ab September starten zu können. Zehn dieser 13 Initiativen trafen sich jetzt auf Einladung des Kompetenzzentrums Demenz im Landesministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung.

Die Projektleiter kamen aus Flensburg, Neumünster, Lübeck, Husum, Büdelsdorf, Norderstedt, Ostholstein, Herzogtum-Lauenburg und von Sylt. Bei allen Projekten steht die Aufklärung über die Erkrankung, die Sensibilisierung der Bevölkerung für ein gutes Miteinander und die Schaffung entsprechender Strukturen im Vordergrund. Um diese Ziele zu erreichen, werden vor Ort möglichst viele Partner mit einbezogen. Das geschieht durch direkte Ansprachen und durch die vielfältigen Veranstaltungen, Netzwerktreffen, Schulungen sowie Informations- und Beratungsangebote. Häufig wird das Kompetenzzentrum Demenz im Vorfeld oder für die Durchführung mit einbezogen. Im September 2016 ist das nächste Treffen geplant.

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Auf diesem Portal konnten Sie bereits mehrere Beiträge zu den sogenannten Pflegestärkungsgesetzen (kurz PSG I und II) lesen. Das PSG II ist seit diesem Januar in Kraft, die Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade soll im Januar 2017 erfolgen. Inzwischen sind auch einige Fachbeiträge zu den neuen Gesetzen erschienen.

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Die Literaturhinweise stammen von der Bibliothek des Zentrums für Altersfragen. Auf unserem Portal finden Sie Stellungnahmen zu dem Entwurf und dem Kabinettsbeschluss des PSG II. Am 13.11.2015 wurde das PSG II beschlossen, die entsprechende Beratung im Bundestag können Sie sich online anschauen. Hier folgen nun die Literaturempfehlungen.

Kehl (2016): Sozialinvestive Pflegepolitik in Deutschland. Familiäre und zivilgesellschaftliche Potenziale im Abseits wohlfahrtsstaatlichen Handelns. ISBN 978-3-658-12080-1.

Richter (2016): Die neue Soziale Pflegeversicherung – PSG II. Pflegebegriff, Vergütungen, Potenziale. ISBN 978-3-848-72648-6.


Blätter der Wohlfahrtspflege (2016, Nr. 163):
Pfannes: Haushaltsnahe Dienstleistungen gefragt. Die Hilfen bei der eigenständigen Lebensführung sollen ausgebaut werden. S. 19-22.
Schmidt: Zukunft der Pflege. Morbiditätsentwicklung und Familienstrukturen als Anforderungen für die zukünftige Gestaltung der Pflege. S. 3-5.

Zeitschrift Die Schwester, der Pfleger (2015, Nr. 54):
Fleer / Lücke: "Ein wichtiger Meilenstein geschafft". Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. S. 72-75.
Schroth: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: sich jetzt schon wappnen; Rechtsrat. S. 86-88.

Zeitschrift Häusliche Pflege (2015, Nr. 24):
Heiber: Der große Wurf? Das zweite Pflegestärkungsgesetz ist auf der Zielgeraden. Die Änderungen werden für Leistungserbringer gravierend sein. S. 20-24.
Dzulko: Selbständigkeit im Fokus. S. 26-29.

Zeitschrift Soziale Sicherheit (2015, Nr. 64):
Frank: Endlich - der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt. Bewertung der Pflegereform aus gewerkschaftlicher Sicht. Das Fachkräfteproblem bleibt aber ungelöst. S. 354-357.
Kimmel: Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. S. 357-364.
Nakielski: Die große Pflegereform kommt. Die wichtigsten Änderungen des geplanten Pflegestärkungsgesetzes 2 im Überblick. S. 349-353.
Kreutz (2016, Nr. 65): Die regionalen Pflegebudgets. Wie die Bertelsmann Stiftung und Prognos AG die Pflege billiger machen wollen. S. 22-27.


Brühl / Planer / Bensch (2016): Zur Diskussion: Entwicklungsperspektiven für das neue Begutachtungsassessment. In: Pflege & Gesellschaft. Nr. 21, S. 78-87.

Fix (2016): Demenz ist nun ein Kriterium. In: Caritas. Nr. 117, S. 23-25.

Fleer / Kimmel (2015): Klare Prioritäten. NBA. In: Altenpflege. Nr. 40, S. 32-35.

Huhn (2015). Mobilität bedeutet Selbstständigkeit. Der neue Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege gewinnt durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zusätzlich an Bedeutung. In: Themenheft der Zeitschrift "Altenpflege Dossier" Mobilität. S. 6-12.

Rothgang / Kalwitzki (2015): Pflegestärkungsgesetz II. Eine erstaunlich großzügige Reform. In: Gesundheits- und Sozialpolitik. Nr. 69, S. 46-54.

Schölkopf (2015): Die Berücksichtigung von Demenz in der Pflegereform. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit. Nr. 46, S. 4-12.

Teubner (2016): Perspektivwechsel in der Pflegeversicherung mit dem Pflegestärkungsgesetz. In: Pflegerecht. Nr. 20, S. 3-14.


KV-media: Pflegereform 2016 - 2017. Informationen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz.

Die Zeit: Bundestag verabschiedet neue Pflegereform. Menschen mit psychischen Erkrankungen haben künftig einfacher Zugang zu Pflegeleistungen. Auch pflegende Angehörige sollen bessergestellt werden.

Freifrau / Dulon / Wendeler / Kähler (2015): Altenpflege in Deutschland. Zahlen - Daten - Fakten. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

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Am 08.04.2016 geht es von 10:00 bis 13:30 um „Sexualität in der Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz“. Denn Sexualität endet nicht im Alter und ist normalerweise auch kein Problem. Bei Menschen mit Demenz kann es aber aufgrund situativer Desorientierung zu unerwartet schwierigen Situationen kommen.

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Die Dipl. Gerontologin Margret Schleede-Gebert stellt Lösungsstrategien für alltägliche, insbesondere pflegerische Situationen dar.

Kosten: 55 Euro, ermäßigt 30 Euro, Pausengetränke sind enthalten. Eine verbindliche Anmeldung über das Kompetenzzentrum Demenz, Alter Kirchenweg 33-41, 22844 Norderstedt, Tel. 040/609 26 420, Fax 040/308 57 986, oder per E-Mail an info@demenz-sh.de ist notwendig.

Online finden Sie das gesamte Fortbildungsprogramm des Kompetenzzentrums sowie weitere Termine in ganz Schleswig-Holstein. Das Programm enthält 29 verschiedene Fortbildungen zu sozialen, medizinischen, therapeutischen, rechtlichen und ethischen Aspekten im Umgang mit Menschen mit Demenz.

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In der Beratungstätigkeit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) fiel im vergangenen Jahr die steigende Zahl von Hausverboten und Kündigungen in Pflegeeinrichtungen auf. Es wurde damit nicht nur gedroht, sondern in einigen Fällen wurden Kündigungen und Hausverbote auch tatsächlich ausgesprochen.

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Die Leiterin Recht bei der BIVA stellt fest, dass damit meist Druck auf kritische Angehörige ausgeübt werden sollte. Eine Tendenz zu diesen Maßnahmen beobachtet die BIVA schon seit drei Jahren. Zwar stellten diese Fälle eine Minderheit in der Beratungsarbeit der BIVA dar, aber die Notlage, die sich daraus für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ergibt, ist besonders schwerwiegend. Bei rund 1.000 Beratungsgesprächen in 2015 entfielen mehr als 10 % auf Konflikte dieser Art.

In fast allen Fällen konnte die BIVA den Betroffenen helfen und eine Rücknahme dieser Maßnahmen erreichen – manchmal auch erst über ein Gerichtsverfahren. Die meisten Konflikte konnten aber ohne richterliche Entscheidung gelöst werden. Die spezialisierten RechtsanwältInnen der BIVA erreichten in der Regel durch Versachlichung des Tons und Darstellung der Rechtslage eine Aufhebung der Maßnahmen. "Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen sind durch zahlreiche Gesetze geschützt, da sie sich in mehrfacher Abhängigkeit von der sie betreuenden Einrichtung befinden. Hausverbote oder Kündigungen haben nur in ganz wenigen schwerwiegenden Fällen vor Gericht Bestand", sagt Rechtsanwältin Kempchen, die den Beratungsdienst leitet. Sie ermutigt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, sich nicht einschüchtern zu lassen und sich fachlichen Rat an die Seite zu holen.

Beispielhaft nennt Kempchen den Fall, bei dem einem pflegebedürftigen Mann von Seiten des Pflegeheimes fristlos gekündigt wurde, weil seine Frau auf Anraten der Heimaufsicht Anzeige erstattet hatte. Sie hatte Beobachtungen gemacht, die den Verdacht auf eine Straftat durch eine Pflegekraft rechtfertigten. Der Fall gelangte vor Gericht, das die Kündigung letztendlich aufhob. In einem anderen Fall wurde einer Angehörigen, die sich wiederholt über Pflegemängel beschwert hatte, Hausverbot erteilt. In dessen Begründung wurde sie als "Querulantin" dargestellt. Die BIVA konnte den Konflikt letztlich versachlichen, so dass sie mittlerweile wieder das vollständige Besuchsrecht genießt. Selbst einem rechtlich besonders geschützten Beiratsmitglied wurde ein Hausverbot ausgesprochen. Es hatte in Ausübung seiner Funktion als Beirat Maßnahmen der Einrichtung kritisch hinterfragt.

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