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Unterstützung

In Verbindung mit der Demenzerkrankung entstehen häufig Fragen: Wo kann man Unterstützung finden? Welche Beratungsstellen gibt es? Welche lokalen Netzwerke bieten Hilfe? Die Antworten finden Sie auf drei Internetportalen. Zusätzlich wird Ihnen ein Wissensportal vorgestellt, auf dem Fragen von WissenschaftlerInnen verständlich beantwortet werden.

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Alle drei vorgestellten Internetportale werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben.

Das Serviceportal "Wegweiser Demenz" bietet ein umfassendes Informations- und Unterstützungsangebot für Betroffene: Es informiert über Therapie-, Pflege- und Hilfsangebote. Die bundesweite Datenbank "Hilfe in meiner Nähe" , auf der inzwischen über 30.000 Einträge verzeichnet sind, bündelt Ansprechpartner und Hilfsangebote vor Ort.

Auf Bundesebene ist die Allianz für Menschen mit Demenz anzusiedeln. Sie ist ein Netzwerk verschiedener Gestaltungspartner, das die Bildung lokaler Hilfenetzwerke im Lebensumfeld der Betroffenen unterstützt: Es soll die Lebenssituation von Demenzerkrankten sowie ihren Angehörigen verbessert werden sowie das Thema Demenz enttabuisiert werden. Es werden konkrete Handlungsfelder und Gestaltungsräume vorgestellt sowie über die Aktivitäten der Allianz berichtet.

Das regionale Pendant ist die Lokale Allianz für Menschen mit Demenz. Es sollen Potenziale vor Ort gebündelt und dauerhafte Strukturen geschaffen werden, die Erkrankten und ihren Familien konkret helfen. Dazu sind Informationen zu den Rahmenbedingungen und Förderbestimmungen der Lokalen Allianzen bereitgestellt. Sie können sich dort ebenfalls bereits geförderte Projekte in Schleswig-Holstein anschauen. Eines der Projekte, in diesem Fall aus München, ist das Wissensportal "EinBlickDemenz", auf dem seit diesem Jahr WissenschaftlerInnen verständlich formulierte Antworten auf Fragen zum Thema Demenz geben sollen.

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Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) hat das Postionspapier "Gute Pflege braucht starke Kräfte: Forderungen des SoVD für eine Stärkung der Altenpflegekräfte" veröffentlicht, in dem die aktuelle Situation der Pflegekräfte analysiert wird.

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Der Situation der Altenpflege wird, ausgehend vom bestehenden Fachkräftemangel, analysiert. Laut SoVD lassen sich zu wenige Menschen zu AltenpflegerInnen ausbilden, Gründe dafür werden in dem schlechten Image des Berufes, der geringen Entlohnung und dem teilweise noch bestehendem Schulgeld gesehen.

Ausgebildeten AltenpflegerInnen sind von hoher Arbeitsbelastung, einem größeren Anteil von Behandlungspflege, unnötiger Bürokratie, schwer planbaren Arbeitszeiten und einer hohe Teilzeitquote betroffen. Dies kann mit der geringen Verweildauer im Beruf zusammenhängen. Sie ist laut einer Studie des rheinland-pfälzischen Ministeriums Arbeit, Soziales und Gesundheit niedriger als in anderen Berufsgruppen.

Im zweiten Teil des Positionspapieres werden 19 konkrete Maßnahmen zur Stärkung der beruflich Pflegenden vorgestellt. Diese können Sie hier im Detail nachlesen.

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Rose Tolksdorf, Dipl. Sozialpädagogin und Leiterin der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt Kiel, hält im Rahmen der Veranstaltungsreihe "von Senioren für Senioren" einen Vortrag zu Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

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Wo: Begegnungsstätte der Michaeliskirche, Wulfsbrook 29, Kiel

Wann: Mittwoch, 18.02.15 10 Uhr

Kosten: keine

Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Die TeilnehmerInnen treffen sich im Clubraum des Gemeindehauses. Fragen zu der Reihe beantwortet die Leiterin der Begegnungsstätte, Marianne Mißfeldt. Tel.: 0431/685 342.

Die Vortragsreihe wird von Klaus Stepputat organisiert. Wenn Sie sich selbst als Referent engagieren möchten, können Sie ihn unter Tel.: 0431/687 509 oder klaus-j@stepputat.com kontaktieren.

Weitere Veranstaltungen der Begegnungsstätte finden Sie hier.

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Am 28. Januar wurde die internationale Fachtagung "Palliative Care und Demenz - Bedürfnisgerechte Versorgung von Menschen mit schwerer Demenz in der stationären Altenhilfe" des Zentrums für Palliativmedizin der Uniklinik Köln von Frau Elke Ferner im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin eröffnet. Im Rahmen der Tagung wurde von verschiedenen ExpertInnen disktuiert, wie die Rahmenbedingungen in der Altenhilfe gestaltet werden müssen, um die Bedürfnisse von dementen Menschen angemessen berücksichtigen zu können.

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Grundlage der Diskussion bildeten die Forschungsergebnisse einer vom Bundesministerium geförderten aktuellen Studie des Zentrums für Palliativmedizin der Uniklinik Köln. Das Thema, wie sich  die Bedürfnisse von Menschen mit Demenzerkrankung gestalten und ausdrücken und wie entsprechend eine bedrüfnisgerechte Versorgung von betroffenen BewohnerInnen stationärer Einrichtungen aussehen kann, wurde hierbei im internationalen Erfahrungsaustausch diskutiert, um weitere Handlungsmöglichkeiten in Hinblick auf die Entwicklung bzw. Veränderung von Versorgungsstrukturen aufzuwerfen. Als ein relevanter Aspekt wurde z.B. die Aufwertung des Pflegeberufs sowie ausreichende personale Ressourcen thematisiert.

Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Eine aktuelle Stellungsnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zu diesem Thema können Sie hier aufrufen.

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Am 8. Januar 2015 wurde der Zwischenbericht zur "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht. Ziel der im Dezember 2012 gestarteten Offensive war, die zukünftige Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege.

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Mit einer Steigerung der Eintritte in eine (verkürzte) Altenpflegeausbildung um 14,2 % im Schuljahr 2013/2014 im Vergleich zum Referenzjahr 2011/2012 bzw. insgesamt 26.740 begonnen Ausbildungen, sind positive Tendenzen zu verzeichnen.
Weitere Beteiligte der Offensive waren das Bundesfamilienministerium sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Eine Kurzfassung des Zwischenberichtes können Sie hier als PDF aufrufen.
Die Langfassung finden Sie hier.
Mehr Informationen zum Zwischenbericht und zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Am 19. Dezember wurde das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom Bundesrat gebilligt. Damit steht fest, dass das Gesetz, welches Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetzt enger verknüpft und weiterführt, zum 1. Januar 2015 in Kraft treten wird.

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Folgende Änderungen werden im Zuge dessen eingeführt: In Zukunft erhalten Beschäftigte z.B. während der 10 tägigen Auszeit zur kurzfristigen Organisation einer neuen Pflegesituationen von Angehörigen Lohnersatzleistungen - das Pflegeunterstützungsgeld. Weiter wird ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt, sodass Beschäftigte mit mindestens 15 Wochenstunden sich künftig für bis zu 24 Monate von der Arbeit teilweise freistellen lassen können, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Ein neuer Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen soll helfen, den Verdienstausfall auszugleichen, der entsteht, wenn Beschäftigte die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes oder des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen.

Weitere Gesetzesänderungen ab 1.1.2015 finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Eine PDF mit allen wichtigen Informationen auf einen Blick können Sie auch hier abrufen.
Die Meldung zur Billigung des Gesetzes des Ministeriums finden Sie hier.

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Am 10. November hat die AWO Schleswig-Holstein wieder den AWO Innovationspreis verliehen. Dieses Jahr wurden insgesamt 12 Projekte in insgesamt drei Kategorien nominiert.

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In der Kategorie „Leuchtturmprojekte“ gewann das AWO Servicehaus Kiel-Mettenhof mit einem Musik-Theater und Musical der Generationen, der Titel lautete „Heimat ist, wo die Freiheit ruft“. Das Besondere des Stücks lag in der Zusammensetzung der Teilnehmenden. Menschen unterschiedlicher Einrichtungen, unterschiedlichen Alters und kultureller Hintergründe arbeiten zusammen an ein und demselben Stück. Das Projekt „Rückenschule zur Stärkung der Mitarbeiter/innen“, des Wohn- und Servicezentrums Tornesch gewann in der Kategorie „Mitarbeiterorientierung“. Außerdem konnte das Projekt „Schaukeln im Alter“, des Wohn- und Servicezentrums Schönkirchen den ersten Platz im Bereich „Kundenorientierung“ gewinnen. Im Rahmen des Projektes wurde Menschen mit Demenz und einem ausgeprägten Bewegungsdrang begleitetes Schaukeln angeboten.

Die AWO entwickelte 2013 den Innovationspreis um Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Raum für innovative Projekte und Ideen zu geben. Bekanntes und Bewährtes immer wieder zu hinterfragen soll so angestoßen werden. Eine weitere Intention des Preises ist aufzuzeigen, dass auch kleine Verbesserungsvorschläge große Wirkung haben können.

Lesen Sie hier den Artikel der AWO über den Innovationspreis.

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Am 15. Oktober 2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beschlossen (wir berichteten...)

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Das neue Gesetz soll die Individualität jeder Pflegesituation berücksichtigen. Es besteht aus den folgenden drei Säulen:

1. Anspruch auf 10-tägige Auszeit mit Lohnersatzleistung im Akutfall
Zur Organisation der Pflegesituation können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine, bis zu 10-tägige Auszeit nehmen. Die Neuerung ist, dass sie hierbei Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben, die den Verdienstausfall zu großen Teilen abfedern soll.

2. Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch
Um Lohneinbrüche bei einer zeitweiligen oder vollständigen Freistellung von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz zu kompensieren, gibt es nun die Möglichkeit der Förderung durch ein zinsloses Darlehen.

3. Familienpflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch
Beschäftigte die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, sind für maximal 24 Monate teilweise freizustellen. Hierbei muss eine verbleibende Arbeitszeit von 15 Stunden in der Woche verbleiben. Während dieser Zeit besteht ebenfalls ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Weitere Änderungen werden unter anderem dazu führen, dass die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten auf bis zu 24 Monate anwächst. Weitere Informationen bekommen Sie über die unten stehenden Verlinkungen.

Lesen Sie hier den Artikel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Hier gelangen Sie zum Gesetzesentwurf.

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Viele Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige wünschen sich eine vertrauensvolle und menschenwürdige Pflege. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen die Pflege diesen Vorstellungen nicht entspricht. Es kann zu Vernachlässigungen, Überforderungen oder regelrechten Krisensituationen kommen, aus denen Betroffene nur schwerlich entweichen können.

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Um in solchen Fällen unkompliziert und schnell professionelle Beratung zu bekommen gibt es das PflegeNotTelefon für Schleswig-Holstein. Hier stehen rund um die Uhr Psychologinnen und Psychologen, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Juristinnen und Juristen und Pflegefachkräfte für vertrauliche Gespräche, zur Beratung oder für Beschwerden bereit. Dieses Angebot unterliegt der Verschwiegenheit und kostet pro Anruf aus dem Festnetz maximal sechs Cent.

Das PflegeNotTelefon besteht seit 1999 und wird als Projekt der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. vom Sozialministerium des Landes finanziell gefördert. Seit jeher dient es als Unterstützung von 50 Organisationen, Vereinen und Verbänden aus dem Pflege- und Gesundheitswesen.

Hier gelangen Sie zur Internetseite des PflegeNotTelefons Schleswig-Holstein

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Bislang wurden die Anträge für die Kostenübernahme spezieller Rauchwarnmelder für gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen abgelehnt. Nun gibt es eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes, nach der die Krankenkassen die Kosten für spezielle Rauchmelder übernehmen müssen.

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Da gehörlose oder stark hörgeschädigte Menschen den Alarmton herkömmlicher Rauchmelder nicht wahrnehmen können, wurden spezielle Rauchmelder entwickelt. Anstelle eines Warntons geben diese ein Lichtsignal oder Vibrationen von sich, um vor Gefahren zu warnen. Leider sind derartige Geräte im Vergleich zu normalen sehr teuer. Die Preise belaufen sich zwischen 200 und 500 €, wohingegen einfache Gerate ab ca. 5€ zu haben sind.

Die Entscheidung wurde auf Grundlage der Annahme beschlossen, dass Rauchmelder dem grundlegenden Bedürfnis nach Sicherheit und dem selbstständigen Wohnen dienen. El Samadoni, der Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, rät Betroffenen, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Ausstattung mit einem Rauchmelder für Gehörlose zu stellen. Personen, deren Anträge in der Vergangenheit abgelehnt worden, wird geraten einen neuen Antrag zu stellen.

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Landtags Schleswig-Holstein

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