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Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), die die Bundesregierung berät, stellt eine deutlich geringere Digitalkompetenz älterer Menschen fest und empfiehlt, digitale Teilhabe durch staatliche Maßnahmen zu verbessern. Andernfalls blieben Potenziale ungenutzt.

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„Die voranschreitende Digitalisierung setzt ein Mindestmaß an Digitalkompetenz für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben voraus“, hält die Expertenkommission in ihrem Jahresgutachten 2023 fest. „Gelingt es, die Digitalkompetenzen Älterer zu stärken und kontinuierlich weiterzuentwickeln, so werden sie auch innovative digitale Produkte und Dienstleistungen, z.B. im Gesundheits- und Pflegesystem, nachfragen und entsprechend länger sozial eingebunden leben können.“ Allerdings sei die Digitalkompetenz Älterer deutlich geringer als bei Jüngeren.

Das Potenzial sei groß, argumentiert EFI. Spracherkennung und Smart-Home-Technologien, Telemedizin oder digitale Medien werden als Beispiele herangeführt. „Um diese innovativen Angebote zu nutzen, bedarf es aber eines flächendeckenden Zugangs zu digitalen Infrastrukturen wie Breitband und 5G-Netzen sowie ausreichender digitaler Kompetenzen der Nutzenden.“ Rund die Hälfte der 65- bis 75-Jährigen würden der Aussage zustimmen, dass sie von der Digitalisierung profitieren. Ab 76 Jahren seien das nur noch 24 %.

Um die digitale Teilhabe älterer Menschen an einer digitalisierten Wirtschaft und Gesellschaft zu verbessern, seien neben dem Breitbandausbau auch systematische Förderangebote erforderlich, so die Kommission. Auch beim Thema der öffentlichen Verwaltungs-Digitalisierung seien umfassende Unterstützungsangebote empfehlenswert, bei der der Erwerb von Digitalkompetenzen im Vordergrund stehen solle. Andernfalls käme es zu einer weiter zunehmenden Ausgrenzung älterer Menschen.

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Im Rahmen der 52. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats werden Erfahrungen älterer Menschen in der Ukraine thematisiert. Die von Amnesty International, dem Internationalen Netzwerk zur Prävention von Gewalt im Alter (INPEA) und der NGO Committee on Ageing Geneva organisierte Online-Veranstaltung wird in englischer und ukrainischer Sprache angeboten.

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Das Webinar „Older Persons’ Experience of War and Displacement in Ukraine“ – auf Deutsch etwa: Kriegs- und Vertreibungserfahrungen älterer Menschen in der Ukraine – findet am Rande der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats statt und beleuchtet die Situation älterer Menschen in dem anhaltenden Krieg. Gleichzeitig soll damit das Bewusstsein für den mangelnden Schutz der Menschenrechte in Konflikt- und Notsituationen hervorgehoben werden, was insbesondere für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen gilt.

Vor über einem Jahr sind russische Truppen in die Ukraine einmarschiert. Einen Tag später wurde damals ein Bericht von Human Rights Watch zur Situation älterer Menschen in bewaffneten Konflikten veröffentlicht. Dieser konnte sich zeitlich zwar noch nicht mit der russischen Invasion befassen, macht aber deutlich, warum gerade diese Altersgruppe gefährdet ist. So würden ältere Menschen häufig zurückgelassen, wenn sie nicht in der Lage sind, zu fliehen. Sie erhielten in vielen Konflikten kaum Zugang zu Gesundheitsversorgung oder Hilfsgütern.

Die internationale Online-Veranstaltung kann in englischer und ukrainischer Sprache verfolgt werden, da es eine Simultanübersetzung geben wird. Die bevorzugte Sprache kann bei der Anmeldung angegeben werden – ebenso, ob englische Untertitel zu einem möglicherweise besseren Verständnis benötigt werden. Das Webinar findet von 12:00 – 13:00 Uhr am 16. März 2023 statt, zur Anmeldung gelangen Sie hier.

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Wer zum Beispiel ehrenamtlich ab und an ein Frühstück für Senior*innen oder ein Nachmittagscafé organisiert, sollte gewisse Hygieneregeln beachten. Tipps zur Lebensmittelsicherheit vermittelt das rheinland-pfälzische Fachzentrum Ernährung bei einer Online-Veranstaltung im Mai.

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„Da Senior*innen zur besonders gefährdeten Gruppe gehören, ist die Lebensmittelsicherheit hier besonders wichtig“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung. „Auch wenn Sie die Speisen nicht selbst zubereiten, sondern nur servieren, müssen gewisse Hygieneregeln eingehalten werden.“ Dazu zählen laut Veranstalter*innen unter anderem persönliche Hygienemaßnahmen vor dem Kochen, ein guter Umgang mit (leicht verderblichen) Lebensmitteln sowie ein sicheres Arbeitsumfeld.

Die Veranstaltung findet am 25. Mai von 18:00 bis 20:00 Uhr statt (online) und richtet sich an ehrenamtliche Helfer*innen in der Senior*innenarbeit sowie an hauptamtlich Beschäftigte. Geeignet sei das Seminar dann, wenn Sie hin und wieder Speisen mit oder für Senior*innen zubereiten oder servieren. Für regelmäßige Angebote dieser Art wird eine Fachkundeschulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) empfohlen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Hier geht es direkt zum Anmeldeformular.

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Diskriminierung schützen und wird umgangssprachlich daher häufig auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird eine Reform des Gesetzes in Aussicht gestellt. Zahlreiche Verbände bemängeln nun, dass noch kein Entwurf dazu vorliegt. „AGG-Reform-Jetzt!“ nennt sich ein Bündnis von 100 Organisationen. Doch worum geht es eigentlich bei den Reformvorstellungen?

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Das AGG ist 2006 in Kraft getreten und löste damit seinerzeit das Beschäftigtenschutzgesetz ab. In § 1 AGG wird das Ziel des Gesetzes formuliert. Verhindert oder beseitigt werden sollen demnach „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“.

Evaluation

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten“, haben sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben. Bislang liegen dazu jedoch noch keine Eckpunkte vor. Erwähnt werden sollte auch, dass das Gesetz schon 2016 – zum zehnjährigen Jubiläum – einer ausführlichen Evaluation unterzogen wurde.

Auf über 200 Seiten werden darin Empfehlungen gemacht, die auch heute noch aktuell sind und von zivilgesellschaftlichen Akteuren weiterhin gefordert werden. So hat sich das aus 100 Organisationen bestehende Bündnis „AGG-Reform-Jetzt!“ gebildet, das kürzlich die gemeinsame Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ vorgelegt hat. Damit wird auf den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition angespielt, den SPD, Grüne und FDP „Mehr Fortschritt wagen“ genannt hatten.

Was sind zentrale Kritikpunkte am heutigen AGG?

Ein zentraler Kritikpunkt ist die schwierige Rechtsdurchsetzung. Wer beispielsweise wegen seines Alters mehr für eine Reiseversicherung zahlen muss oder wer allein aufgrund seines Namens eine Stelle nicht bekommt, wird auch nach heutigem AGG diskriminiert. Allerdings sind die Hürden, diesen Anspruch auf Nicht-Benachteiligung auch durchzusetzen, sehr hoch. So beträgt zum Beispiel die Frist zur Geltendmachung gerade einmal zwei Monate. Sich in dieser Frist möglicherweise zunächst rechtlich beraten zu lassen und den Rechtsanspruch durchzusetzen ist kaum möglich. Viele scheuen auch die mit einem oft langwierigen Verfahren einhergehenden finanziellen und emotionalen Belastungen. „Diskriminierung wird daher in den meisten individuell erlebten Fällen nicht sanktioniert“, stellen die Organisationen in ihrer Stellungnahme fest und fordern einen kollektiven Rechtsschutz. Das hieße, dass nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Verbände klagen könnten.

Zudem bemängeln die 100 unterzeichnenden Akteur*innen, dass das Gesetz nur für Beschäftigung, Güter und Dienstleistungen gelte, nicht aber für den Staat gegenüber seiner Bürger*innen. „Diskriminierungen im Bereich der Ämter und Behörden werden von Betroffenen als besonders gravierend empfunden, da sie im Namen des Staates erfolgen und in einem Kontext stattfinden, der von einem hohen Machtgefälle und Abhängigkeitsverhältnis geprägt ist“, argumentiert das Bündnis. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, warum ein schwächerer Diskriminierungsschutz besteht, wenn es sich um staatliche Diskriminierung handele.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass einige Diskriminierungskategorien fehlen. Das Bündnis plädiert zum Beispiel dafür, den sozialen Status ins AGG aufzunehmen. Das würde Stigmatisierungen aufgrund von Geringverdienenden, Wohnungslosen oder Alleinerziehenden ausdrücklich als Diskriminierungskategorie aufnehmen und davor schützen. Auch „Chronische Krankheit“ solle nach Auffassung der Organisationen als Diskriminierungsgrund im AGG aufgeführt werden.

Zudem wird angeraten, die Kategorie „Alter“ in „Lebensalter“ umzuformulieren, da sonst der Eindruck entstehen könne, es gehe allein um ältere Menschen. Doch auch junge Menschen können aufgrund ihres Lebensalters Diskriminierung erfahren. Diesen Aspekt hatte auch die Evaluation von 2016 bereits empfohlen.

Wie geht es weiter?

Ob und wann die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes in Angriff nimmt, bleibt abzuwarten. Die Organisationen, die die Stellungnahme unterzeichnet haben, kündigen jedenfalls an, die Reform kritisch zu begleiten und zu unterstützen. Mit ihren Empfehlungen stellen sie ihre Erfahrung und Expertise zur Verfügung, formulieren aber auch eine klare Erwartung: „Betroffene von Diskriminierung erwarten, dass Diskriminierung anerkannt wird, dass sie Rechte haben, um gegen Diskriminierung vorzugehen und dass diese Rechte auch durchsetzbar sind und nicht nur auf dem Papier stehen.“

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Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Gewalt betroffen, immer wieder auch in Einrichtungen. Zusammen mit einem Institut für Gewaltprävention hat die schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen nun Informationen erarbeitet, wie Einrichtungen wirksame Konzepte umsetzen können.

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„Jeder Mensch mit Behinderungen hat gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit“, halten die Vereinten Nationen in ihrer Behindertenrechtskonvention in Artikel 17 fest. Was eigentlich selbstverständlich klingt, wird in der Realität immer wieder unterlaufen. Überdurchschnittlich oft sind Menschen mit Behinderungen Gewalt ausgesetzt, insbesondere Frauen sind von gewalttätigen Übergriffen betroffen. Davor schützen selbst Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nicht, auch dort kommt es immer wieder zu Gewalt.

Um ihren Schutzauftrag zu erfüllen, sind Einrichtungen inzwischen verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte vorzuhalten. Bei der Umsetzung hilft nun die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Michaela Pries und das Petze-Institut für Gewaltprävention. Gemeinsam haben sie Informationen erarbeitet, die bei einer Konzepterarbeitung helfen sollen.

„Ein nachhaltiges Schutzkonzept sollte immer von Menschen aus allen Bereichen der Einrichtung gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden“, wird die Petze-Geschäftsführerin Heike Holz in einer Pressemitteilung zitiert. „Eine Hochglanz-Broschüre, die im Regal verstaubt, ist keine aktiv gelebte Prävention und hilft niemanden.“ Die Landesbeauftragte Pries ergänzt: „Neben der Qualität des Gewaltschutzes kommt es mir bei der wirksamen Umsetzung vor allem auf die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen an. Sie kennen in ihren Einrichtungen die Situationen, die ihnen Angst machen oder in denen sie sogar hilflos sind“.

Im Mittelteil der Broschüre findet sich eine Checkliste, die den Einrichtungen als Orientierung dienen kann. Darin gelistete Kriterien für wirksamen Gewaltschutz sind beispielsweise:

  • „Es gibt feste Stellenanteile für Gewaltschutzkoordination.“
  • „Es gibt Ressourcen für die Beratung und Unterstützung durch eine externe Fachstelle.“
  • „Die Leitung ist zum Umgang mit Gewaltvorkommnissen geschult.“
  • „Menschen mit Behinderungen wurden über ihre Rechte in einer für sie wahrnehmbaren und verständlichen Form informiert.“
  • „Das Konzept liegt in einer für die Nutzer*innen verständlichen Fassung vor.“

Rechtliche Grundlage für die Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten ist § 37a SGB IX. Die entsprechenden Änderungen gelten in Deutschland seit Juni 2021.

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

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Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) lädt zwischen dem 31. Januar und dem 8. Februar zu Veranstaltungen ein, die sich mit dem Thema Fördermittel beschäftigen. Los geht es Ende Januar mit dem Titel: „Wer suchet, der findet – eine Orientierungshilfe in der Förderlandschaft“.

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Es ist nicht immer einfach, bei der Vielzahl an verschiedenen Fördermitteln den Überblick zu behalten. Das heißt aber nicht, dass es dadurch fast automatisch zu Förderungen kommt. Es braucht Förderstrategien und einiges, worauf man zum Beispiel als Verein bei einer Antragsstellung achten sollte. „Für die Expedition in den Förderdschungel gut ausgerüstet zu sein, damit beschäftigt sich unser erstes Webinar zum Thema Fördermittel“, heißt es beispielsweise zu der Auftaktveranstaltung der Reihe. „Welches Werkzeug braucht es, um gut vorbereitet auf die Suche zu gehen? Wie und wo finden wir das richtige Förderprogramm zur Projektidee?“. Das Webinar findet am 31. Januar von 17:00 bis 18:00 Uhr statt.

Der Auftaktveranstaltung folgt das Webinar „10 Tipps für gute Anträge“ am 1. Februar, der dritte und vierte Termin dreht sich um das Förderideen und Strategien für kleine und ländliche Vereine. Auch diese Online-Veranstaltungen sind jeweils für 17:00 Uhr geplant.

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Reihe.

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Die Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbildung in Bayern lädt am 26. Januar zu einem Fachtag ein, bei dem es um das Thema Digitalisierung bei der Bildungsarbeit mit Senior*innen gehen wird. Die Veranstalter*innen kündigen an: „Es wird anstrengend, aber vor allem wird er Sie weiterbringen!“.

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Es soll darum gehen, wie man Ehrenamtliche für die Arbeit mit Senior*innen findet, welche Fördertöpfe man für die Digitale Bildung nutzen kann oder durch welche innovativen Ansätze Senior*innen die Digitalisierung zugänglich gemacht werden kann – das alles und mehr verspricht der Online-Fachtag der Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbildung.

Die Veranstaltung ist von 10:00 bis 15:00 Uhr geplant und wird über Zoom stattfinden. Für alle diejenigen, die mit dem Videokonferenztool noch nicht allzu vertraut sind, gibt es in der Viertelstunde vor offiziellem Beginn (also ab 09:45 Uhr) einen freiwilligen „Technik-Check“. Im weiteren Verlauf des Seminars sind Workshops und Diskussionsrunden geplant. Einen der Workshops leitet Dagmar Hirche vom Verein Wege aus der Einsamkeit e.V., über deren Arbeit wir auch auf diesem Portal mehrfach berichtet hatten. Der Workshop trägt passenderweise den Titel „Gegen Isolation und Einsamkeit im Alter“.

Für Studierende ist die Teilnahme kostenlos, für alle anderen wird ein Seminarbeitrag von 35,00 Euro erhoben. Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier.

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Unter dem Titel „Die ‚neuen Alten‘ – stimmen unsere Bilder vom Alter?“ lädt die Heinrich Böll Stiftung Hamburg zu einer Diskussion im Januar ein. Die Veranstaltung ist Teil der Veranstaltungsreihe zum Sozialatlas, der von der Heinrich Böll Stiftung herausgegeben wird und Daten zur Gesellschaft in Deutschland aufbereitet.

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Ältere Menschen werden – wenn überhaupt – höchst unterschiedlich in den Medien dargestellt. Manchmal sehr vital und umtriebig, häufig aber auch krank, gebrechlich oder einsam. „Da Altersbilder nachweislich die persönliche Alterung beeinflussen und Potentiale dadurch möglicherweise nicht ausgeschöpft werden, lohnt sich ein Blick auf die Lebenswirklichkeit älterer Menschen“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung der Landesstiftung.

Über ebendiese Bilder vom Alter soll dort diskutiert werden, Grundlage des Abgleichs zur Realität ist der im vergangenen Jahr erschienene „Sozialatlas“ der Stiftung, der auf rund 50 Seiten Daten und Fakten über die Gesellschaft in der Bundesrepublik bereithält. Zum Beispiel: „Laut dem Sozialatlas der Heinrich-Böll-Stiftung sind etwa 60 % auf die eine oder andere Weise aktiv, sei es im Ehrenamt, im Beruf oder in der Unterstützung der Familie“, so in der Terminankündigung weiter. „Einer aktuellen Studie der Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung zufolge ist das in weiten Teilen der Gesellschaft allerdings bisher nicht angekommen.“

Neben dem Alter befasst sich die Veranstaltungsreihe zum Sozialatlas auch mit den Themen Inklusion und Kinderarmut und bezieht sich dabei ausdrücklich auch auf die Situation in Hamburg. Bei der Veranstaltung zum Thema Alter am 24. Januar ist die Filmproduzentin, Ministerin a.D. und Sozialwissenschaftlerin Barbara Wackernagel-Jacobs Teil des Podiums, ebenso wie Bürgerschaftsabgeordnete und Sprecherin für Senior*innenpolitik Christa Möller (Bündnis 90/Die Grünen). Auch mit dabei ist Dagmar Hirche, die Gründerin des Vereins „Wege aus der Einsamkeit“. Über das Engagement von Hirche und ihren Verein haben wir auch auf diesem Portal bereits einige Male berichtet (z.B. in unserem Beitrag Mit Video-Konferenzen durch die Pandemie).

Um eine Anmeldung wird gebeten, Details zur Veranstaltung finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zum Sozialatlas (2022).

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Im zurückliegenden Sommer haben wir Sie auch auf diesem Portal auf die Umfrage „Leben ohne Internet“ hingewiesen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat nun die Ergebnisse der Studie veröffentlicht.

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„Leben ohne Internet – geht’s noch?“ hat die BAGSO ihre Umfrage genannt, an der von Mai bis Juli 2022 mehr als 2.300 Menschen ab 60 Jahren teilgenommen haben. Ziel der Studie war es, ausfindig zu machen, mit welchen Problemen Menschen ohne Internet konkret zu kämpfen haben. Mit Hilfe einer solchen Umfrage könne man „bestehende Probleme sammeln und uns gemeinsam für gute Lösungen einsetzen“, hieß es damals von dem bundesweiten Dachverband von Interessenvertretungen der Senior*innen.

Inzwischen hat die BAGSO die Ergebnisse der Befragung in Form eines rund 50-seitigen Berichts veröffentlicht. Die Studie gibt einen Einblick in Erfahrungen von Ausgrenzung älterer Menschen ohne Internetzugang. „Die große Resonanz auf die Umfrage hat uns überrascht – und sie hat gezeigt, wie drängend das Problem ist“, reagiert die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner in einem Vorwort auf die mehr als 2.300 Teilnehmenden. „Die Erkenntnisse aus der Umfrage bieten die Möglichkeit, die besonders problematischen digitalen Barrieren zu identifizieren“, so Görner weiter.

Zentrale Erkenntnis der Studie ist, dass Ausgrenzungserfahrungen in nahezu allen Lebensbereichen anzutreffen sind. Die Teilnehmer*innen, die im Durchschnitt 73 Jahre alt waren, sollten im Rahmen der Befragung den Grad der erfahrenen Einschränkungen in neun Bereichen (z.B. Suche nach Informationen; Post- und Bankgeschäfte; Mobilität und Reisen) angeben.

Mindestens in einem der Bereiche berichten 91 Prozent der Befragten von Einschränkungen. In 4 bis 9 Bereichen eingeschränkt zu sein erleben 60 Prozent der Befragten. „Insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Finanzamt stellten die Betroffenen vor große Herausforderungen“, heißt es im Ergebnisbericht. Doch auch bei Bankgeschäften werden häufig Barrieren geschildert: „Der Umstieg auf Online-Dienste in Verbindung mit dem Wegfallen von Bankfilialen bereitet den Betroffenen im Alltag Probleme.“

Welche Barrieren konkret genannt werden, ist dem Ergebnisbericht auch anhand immer wieder eingebauter Zitate der Befragten eindrücklich zu entnehmen. Die Studie will insgesamt aber auch als Aufruf verstanden werden: „Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sind dazu aufgerufen, die digitale Exklusion älterer Erwachsener wahrzunehmen und digitale wie nicht-digitale Lösungen zu entwickeln oder aufrechtzuerhalten, damit ein selbstbestimmtes und autonomes Leben bis ins hohe Alter möglich bleibt.“

Hier können Sie den Bericht herunterladen.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Dezember 2022 dem Deutschen Bundestag seinen 7. Menschenrechtsbericht übermittelt. Darin befassen sich die Autor*innen auch mit der Situation älterer Menschen und sieht Handlungsbedarf.

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„Die Pandemie hat deutlich gemacht: Ältere Menschen sind in Deutschland in vielerlei Hinsicht in ihren Grund- und Menschenrechten eingeschränkt“, heißt es einleitend in dem Kapitel des Berichts, das sich mit der Lage älterer Generationen beschäftigt. Gemeint ist damit unter anderem die Gefahr, bei einer pandemiebedingten Triage durch das Alter benachteiligt zu werden, ebenso seien ältere Menschen in Einrichtungen massiv in ihrer gesellschaftlicher Teilhabe beschränkt worden.

Doch auch auf die Altersarmut weist der Bericht hin: „Die Armutsquote – also die Zahl der Menschen, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung zur Verfügung hat – ist für Menschen ab 65 von 15,7 Prozent in 2019 über 16,3 Prozent in 2020 auf 17,4 Prozent in 2021 gestiegen und erreichte damit einen neuen Höchstwert“, heißt es in der Publikation. Aus menschenrechtlicher Sicht müsse die Bekämpfung von Altersarmut laut Bericht jedoch auch vorher ansetzen, beispielsweise mit einem vor Armut schützenden Lohnniveau und einem diskriminierungsfreien Zugang zum Arbeitsmarkt.

Im Hinblick auf internationale Übereinkommen zur Menschenrechtslage älterer Menschen argumentiert der Bericht: „Eine internationale Konvention für die Rechte Älterer wäre ein wichtiger Baustein, um die menschenrechtlichen Schutzlücken anzuerkennen und die Pflichten des Staates zum Schutz älterer Menschen verbindlich zu machen.“ Bislang gebe es eine solche Konvention, wie es beispielsweise für Kinder oder Menschen mit Behinderungen gibt, nicht. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Bundesregierung daher, sich national und international nachdrücklich für eine entsprechende Konvention für die Rechte Älterer einzusetzen.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier, eine Pressemitteilung mit den wesentlichen Befunden finden Sie unter diesem Link.

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