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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat eine Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgelegt. Eine Änderung des Gesetzes hatten die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag angekündigt.

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„Immer wieder haben sich Seniorinnen und Senioren an die BAGSO gewandt, weil sie sich durch das bestehende AGG nicht hinreichend vor Diskriminierung geschützt sahen“, heißt es von dem Interessenverband der älteren Generationen in der Stellungnahme. Daher begrüße die BAGSO, dass das AGG aus dem Jahr 2006 einer Novellierung unterzogen werden soll. „Zahlreiche Verbände und Institutionen fordern schon seit einigen Jahren eine Stärkung und Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierung, insbesondere auch durch Änderungen und Ergänzungen des AGG“, unterstreicht der Dachverband die Wichtigkeit des Anliegens. Eine Novellierung haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt. Das Bundesjustizministerium plant, zur Änderung des Gesetztes ein Eckpunktepapier vorzulegen.

Nach Auffassung der BAGSO sollte das Vorhaben genutzt werden, auch der Altersdiskriminierung wirksam entgegenzutreten. In ihrer vierseitigen Stellungnahme kritisiert die Arbeitsgemeinschaft insbesondere die Beschränkung des Benachteiligungsverbot auf sog. Massengeschäfte – derzeit in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG normiert. In einer weiteren Pressemitteilung führt die BAGSO an, dass diese Beschränkung beispielsweise dazu führe, dass Benachteiligungen bei der Vermietung eines Hotelzimmers verboten sei, nicht aber bei der Vermietung einer Wohnung. „Die 2006 in Kraft getretene Regelung hat zur Folge, dass der gesetzliche Diskriminierungsschutz in vielen Fällen nicht gilt. Die Novellierung bietet nach mehr als 15 Jahren die Chance, das zu ändern.“

Darüber hinaus kritisiert die BAGSO das pauschale Festlegen von Versicherungstarifen nach Altersgruppen. Es gebe viel aussagekräftigere Kriterien einer individuellen Risikozuordnung, die aktuelle Rechtslage nehme für die Unfälle weniger alle in Mithaftung. Skeptisch ist die Bundesarbeitsgemeinschaft auch hinsichtlich automatisierter Entscheidungsverfahren („Algorithmen“), die beispielsweise durch Banken zur Prüfung von Darlehenskonditionen genutzt werden würden. Auch hier bedürfe es einer gesetzlichen Regelung, um wirksam vor Diskriminierung zu schützen.

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Kulturveranstaltungen können teuer sein, doch selbst kostenlose Angebote erreichen vielfach keine neuen Besucher*innen. Um Hürden kultureller Teilhabe und Möglichkeiten, diese abzubauen, geht es bei der Online-Veranstaltung im Februar.

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Nicht nur fehlende finanzielle Ressourcen seien problematisch und hielten Menschen davon ab, Kulturveranstaltungen zu besuchen. Denn auch kostenlose Angebote erreichten immer wieder nur bisherige Nutzer*innen und Besucher*innen. Auch die Sprache, Informationsdefizite, Digitalisierung, bestimmte Bedarfe, Inhalte, Mobilitätseinschränkungen, andere Beeinträchtigungen und Klassismus spielten eine zentrale Rolle bei den Hürden kultureller Teilhabe.

Wie diese abgebaut werden können und insbesondere von Altersarmut betroffene Senior*innen zu regelmäßigen Kulturbesuchen ermutigt werden können, berichtet Sabine Ruchlinski am 13. Februar 2023. Sie ist Gründerin und geschäftsführende Vorsitzende des Vereins KulturRaum München, von dessen erfolgreicher Praxis berichtet werden soll. Darüber hinaus ist Sabine Ruchlinski Vorsitzende der Bundesvereinigung Kultureller Teilhabe.

Angeboten wird der Praxisbericht von kubia – dem Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur. Die Veranstaltung findet von 14:00 bis 15:30 Uhr über ZOOM statt, die Teilnahme ist kostenfrei möglich. Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier.

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Auch in diesem Jahr bietet der Verein Silbernetz e.V. das Feiertagstelefon an, das zwischen Heiligabend und Neujahr rund um die Uhr erreichbar ist. Menschen ab 60 Jahren finden dort kostenfrei, anonym und vertraulich ein offenes Ohr.

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Zum sechsten Mal startet Silbernetz am 24. Dezember das Feiertagstelefon. Zwar ist das „Silbertelefon“ – das Telefonangebot für ältere Menschen, die sich einsam fühlen und einfach mal reden wollen – auch sonst im Jahr erreichbar, zwischen den Jahren allerdings rund um die Uhr. „In der Weihnachtszeit leiden ältere Menschen immer besonders stark unter ihrer Einsamkeit und dieses Jahr kommen die Herausforderungen dazu, mit denen wir alle konfrontiert sind – Krieg, Inflation, Energiepreise, Klimakatastrophe“, erklärt Silbernetz-Gründerin Elke Schilling den besonderen Bedarf zu dieser Zeit auf der Internetseite des Vereins. „Angesichts dessen bewundere ich so manche unserer Anrufer*innen, die sich unverzagt und mit viel Humor den eigenen Schwierigkeiten stellen“, so Schilling weiter.

Im letzten Jahr gingen zwischen Heiligabend und Neujahr 4.250 Anrufe ein, teilt der Verein mit. Mit 91 % wollten die meisten dabei „einfach mal reden“, verbreitete Themen waren unter anderem Trauer wegen des Verlusts nahestehender Personen, über die Corona-Isolation oder über Probleme mit Nachbarn. In mehr als jedem dritten Gespräch gab es eine positive Rückmeldung und Dankbarkeit zum Ausdruck gebracht.

Das Silbertelefon ist unter 0800 4 70 80 90 deutschlandweit erreichbar. Um 8 Uhr an Heiligabend startet die durchgehende Erreichbarkeit, bis Neujahr um 22 Uhr können Menschen ab 60 Jahren zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen.

Weitere Beiträge unseres Portals rund um Silbernetz e.V.:

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Der schleswig-holsteinische Landtag beschäftigt sich derzeit mit Anträgen zum Landesblindengeld und zur Einführung eines Gehörlosengeldes. Nun hat auch der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein zu den Forderungen Stellung genommen.

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Er ist die größte Interessenvertretung der Menschen über 60 Jahren im nördlichsten Bundesland: Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (im Folgenden: LSR). Er vertritt 143 kommunale Mitgliedseinrichtungen und ca. 780.000 Senior*innen und hat sich nun zu den Forderungen einer Anhebung des Landesblindengeldes und zur Einführung eines Gehörlosengeldes geäußert. Die schriftliche Stellungnahme ist noch Ende November dem Sozialausschuss vorgelegt worden und bezieht sich unter anderem auf einen Antrag der Fraktion des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) vom 16. September 2022. Darin fordert die Fraktion, das Landesblindengeld anzuheben und ein Gehörlosengeld einzuführen.

„Ziel unseres Antrags (…) ist, dass taube, sehbehinderte und eben auch gehörlose Menschen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, denn wie viele andere Menschen mit Behinderung stoßen auch sie noch viel zu oft an Grenzen“, begründet Christian Dirschauer vom SSW zunächst den Antrag seiner Fraktion im Landtag. Zu den Forderungen ergänzt er in der Aussprache am 28. September 2022: „Beide Forderungen sind weder unrealistisch noch utopisch, denn sie können direkt auf Landesebene auf den Weg gebracht werden, und beide Forderungen sind in anderen Bundesländern längst Realität.“ Der LSR begrüßt die Vorschläge in der Stellungnahme.

Das Blindengeld wird von den Ländern festgelegt und gewährt. Es ist entsprechend unterschiedlich gestaltet. Während das Blindengeld in Schleswig-Holstein für die meisten Empfänger*innen bei 300 Euro liegt, bekommen blinde Menschen in Bayern in der Regel 685 Euro – weit mehr als das Doppelte. Schleswig-Holstein liegt mit der Höhe im bundesweitern Vergleich im unteren Drittel. Der SSW kritisiert nicht nur die verschiedenen Lebensbedingungen je nach Land und die unterdurchschnittliche Leistungshöhe in Schleswig-Holstein, sondern mahnt auch angesichts allgemeiner Preissteigerungen eine Anpassung an. Eine konkrete Höhe nennt der Antrag nicht, der LSR rät an, dass sich das Landesblindengeld künftig an der Regelbedarfsstufe 1 orientieren solle und jährlich entsprechend angepasst werden müsse. „Das Landesblindengeld, das seit 2013 in der Höhe unverändert gezahlt wird, ist ein wesentlicher monetärer Bestandteil für die blinden und taubblinden Menschen zur Verbesserung der Lebensqualität“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch die Forderung nach Einführung eines Gehörlosengeldes trifft auf Zustimmung des LSR. Dazu schreibt die Interessenvertretung: „Hier sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass der behinderte gehörlose Mensch Hilfsmittel (Hörgeräte) erhält, die in Form und Größe, individuell auf den Behinderten zugeschnitten sind, ohne dass die dadurch entstehenden Mehrkosten der behinderte Mensch selbst tragen muss.“

Kritik übt der LSR an den Anrechnungsregeln im Landesblindengesetz. Bislang werden Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld selbst dann angerechnet, wenn die pflegerischen Aufwendungen gar nicht im Zusammenhang zur Blindheit oder Taubblindheit stehen. „Eine generelle Anrechnung bei Inanspruchnahme der häuslichen Pflege oder der stationären Einrichtung ist nicht nachvollziehbar, da die Geldleistung der Mensch als Nachteilsausgleich für seine Behinderung erhält; pflegebedingte Aufwendungen sind keine Behinderungsmerkmale im Sinne des SGB IX und SGB XI“, erläutert der LSR-Vorsitzende Peter Schildwächter.

In einem Alternativantrag hatten die Regierungsfraktionen gefordert, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Leistung prüfen und sich darüber hinaus auf Bundesebene für ein Sehbehindertengeld einsetzen solle. Beide Anträge wurden einstimmig in den Sozialausschuss überwiesen. Die Ausschusssitzung vom 6. Oktober 2022 hat daraufhin die schriftliche Anhörung beschlossen.

Downloads und weiterführende Links:

Auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) finden Sie weitere Informationen zum Blindengeld, unter anderem eine interaktive Deutschlandkarte zu den jeweiligen Besonderheiten in den Ländern.

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Die AGE Platform Europe hat als europäischer Dachverband von Senior*innenorganisationen ein Dossier veröffentlicht, in dem die Situation älterer Menschen in der Ukraine geschildert und angemahnt wird, diese nicht zu vergessen. In der aktuellen Situation und beim Wiederaufbau dürften die Bedürfnisse der älteren Generationen nicht vernachlässigt werden.

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„In Risikosituationen und humanitären Notsituationen, wie dem derzeitigen Krieg, stehen ältere Menschen vor besonderen Herausforderungen“, heißt es in dem mehrseitigen Papier, dass AGE im November 2022 veröffentlicht hat. „Die Unterstützung für ältere Menschen in der Ukraine ist formell verfügbar. Dennoch werden sie bei der humanitären Hilfe und der Reaktion auf Notfälle zu oft vernachlässigt oder vergessen“, so weiter. Das Dokument ist im Original in englischer Sprache formuliert, die Zitate haben wir für Sie übersetzt.

In der Publikation wird darauf hingewiesen, dass Zivilistinnen und Zivilisten, die nicht an einem Krieg beteiligt sind, nach der Genfer Konvention und den Zusatzprotokollen geschützt werden müssen, wobei insbesondere älteren Menschen in bewaffneten Konflikten besonderer Respekt und Schutz zuteilwerden müsse. Nach Angaben des  Verbands gehöre die Ukraine zu den am schnellsten alternden Ländern der Welt, mehr als 7 Millionen Menschen leben dort in einem Alter von 65 Jahren und älter.

Kurzfristig wird unter anderem ein angemessener Zugang zu Trinkwasser und eine gezielte Versorgung älterer Menschen mit Lebensmitteln, Decken und Medikamenten gefordert. Besonders geschützt werden müssten diese Menschen vor der winterlichen Kälte angesichts der zunehmenden Gas- und Stromknappheit in der Ukraine. Doch auch längerfristig betrachtet werden Maßnahmen vorgeschlagen. So wird beispielsweise angeregt, eine langfristige Perspektive für das Leben älterer Menschen in der Nachkriegs-Ukraine zu entwickeln. Außerdem sollten Daten zur Situation der älteren Generationen systematisch gesammelt werden, um das Verständnis über die Lage zu verbessern.

Die AGE Platform Europe ist der Dachverband zahlreicher Senior*innenorganisationen in ganz Europa und setzt sich entsprechend auf europäischer Ebene für die Belange älterer Menschen ein. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), über die wir auch auf diesem Portal immer wieder berichten, gehört diesem Dachverband an.

Hier gelangen Sie zu dem englischsprachigen Dossier.

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Auch in diesem Jahr richten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) den 7. Deutschen EngagementTag gemeinsam aus. Im Rahmen dessen ist für den Abend des 1. Dezember auch die Verleihung des Engagementpreises geplant.

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„Zivilgesellschaft leistet wesentliche Beiträge, um die aktuellen, großen Herausforderungen zu bewältigen“, heißt es einleitend unter anderem auf der Internetseite des BBE zum 7. Deutschen EngagementTag. Gemeint sind unter anderem der Krieg in der Ukraine, die Inflation und die fortschreitende Klimakrise. „Durch das bürgerschaftliche Engagement wird Solidarität gestiftet, es ist gemeinschaftsbildend und stützt unser Zusammensein in Frieden und Freiheit“, so das Netzwerk.

Zur Würdigung dieses Engagements sollen die Veranstaltungstage beitragen. Doch es geht auch darum, sich für die Zukunft aufzustellen: „Wie kann die Gestaltungskraft der Zivilgesellschaft trotz großer Herausforderungen erhalten bleiben? Wie können wir Stärken zur Geltung bringen, ohne dabei der Instrumentalisierung des Engagements und der Indienstnahme entgegenzuwirken? Was brauchen Organisationen, um in ihrer Resilienz gestärkt zu werden?“ – all diese Fragen und viele mehr stehen dabei im Mittelpunkt. Informationen zum Programm sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter diesem Link.

Aufgrund der immer noch durch die Corona-Pandemie bestimmten Lage wird der EngagementTag als hybride Veranstaltung durchgeführt – also vor Ort und digital. Das betrifft allerdings nur den ersten der beiden Veranstaltungstage, der 2. Dezember wird vollständig als Online-Veranstaltung stattfinden.

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Rund 14 % der Menschen ab 46 Jahren pflegen und unterstützen Angehörige. 3,5 % der Personen in dieser Altersgruppe kümmern sich um Menschen mit Demenz. Das geht aus neuen Daten des Deutschen Alterssurveys hervor. Dabei lässt sich auch feststellen: Die unterstützenden Angehörigen und Bekannten fühlen sich deutlich belasteter durch die Aufgabe als die von pflege- und unterstützungsbedürftigen Personen ohne Demenz.

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In Zukunft werden immer mehr Menschen eine Demenzerkrankung haben. Davon wird vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ausgegangen. Menschen mit Demenz sind häufig auf Unterstützung im Alltag angewiesen. Somit haben Freund*innen, Angehörige oder Nachbar*innen einen erheblichen Anteil daran, dass diese Menschen möglichst lange in der eigenen häuslichen Umgebung leben können. Über die Personengruppe, die demenzielle Menschen pflegen oder unterstützen, war aufgrund fehlender Daten bislang wenig bekannt. Neue Zahlen liefert nun der Deutsche Alterssurvey 2020/2021.

Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat die Daten in einer neuen Studie ausgewertet, die unter diesem Link gelesen werden kann. Demnach leisten 3,5 % Unterstützung und Pflege für Menschen mit Demenz. Bei Menschen ohne Demenz sind es 14,2 %. In beiden Fällen leisten Frauen anteilig mehr Unterstützung als Männer, wobei der Unterschied bei Menschen mit Demenz noch signifikanter ist.

Die Studienautor*innen kommen noch zu einem weiteren Befund: In der Gruppe derer, die demenziell erkrankte Menschen unterstützen, fühlt sich die Hälfte durch diese Aufgabe belastet. Das sind deutlich mehr als bei den unterstützenden Angehörigen von nicht an Demenz Erkrankten (27 %). „Unsere Befunde weisen darauf hin, dass Unterstützende und Pflegende von Menschen mit Demenz aufgrund der hohen Belastung, die diese Tätigkeit mit sich bringt, eine noch verstärkte Unterstützung erhalten sollten, beispielsweise in Form spezialisierter Dienstleistungen, die sich an jenen Belastungen, Herausforderungen und Bedürfnissen orientieren, die mit der Pflege von Menschen mit Demenz verbunden sind“, heißt es daher in dem Bericht.

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DEVAP, der Deutsche evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V., spricht sich in einem Positionspapier für Präventive Hausbesuche (PHb) für Menschen ab 75 Jahren aus. Einmal im Jahr soll demnach der Besuch von Berater*innen aus Gesundheits- und Sozialberufen als Leistung der Krankenkassen gefördert und finanziert werden.

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Die jährlichen Hausbesuche für Menschen ab 75 Jahren und die damit verbundene Kostenübernahme durch die Krankenkassen gehören zu den Kernforderungen des Verbands. In einem mehrseitigen Positionspapier konkretisiert dieser seine Vorstellungen zu dem präventiven Ansatz, der zur Gesundheitsförderung im Alter beitragen soll und Teilhabemöglichkeiten bis ins hohe Alter ermöglichen soll. In dem Papier heißt es dazu: „Der DEVAP setzt sich nachdrücklich dafür ein, die im Koalitionsvertrag eher vage beschriebenen Präventionsüberlegungen so zu konkretisieren, dass die Implementierung des Präventiven Hausbesuches nunmehr flächendeckend realisiert werden kann.“

Ziel dieser Besuche soll es unter anderem sein, kritische Lebenslagen älterer Menschen frühzeitig zu identifizieren und ggf. notwendige Interventionen anzubieten. Neben Projekten in anderen europäischen Ländern gibt es vergleichbare Ansätze auch in Deutschland bereits. Zum Vorreiter von PHbs zählt das Projekt „Gemeindeschwester plus“ in Rheinland-Pfalz, dass nach Auslaufen des Modellprojekts verstetigt wurde. Über ein ähnliches Projekt bei Berlin ist auf diesem Portal kürzlich ein Beitrag erschienen.

Die geforderten jährlichen Beratungen sind laut DEVAP keineswegs auf Gesundheitsberufe beschränkt. So gebe es eine Reihe von Professionen, die eine PHb durchführen könnten. In jedem Falle solle es sich nach Auffassung des DEVAP um qualifizierte Fachkräfte handeln, Grundvoraussetzungen könnte zum Beispiel ein Studium der Sozialen Arbeit, der Gerontologie oder Pflegewissenschaften sein bzw. eine entsprechende Weiterbildung für Pflegefachkräfte.

Dass die Zielgruppe der vorgeschlagenen aufsuchenden Beratung die über 75-Jährigen sein sollen, begründet der Verband mit einem Blick auf die Studienlage zur gesundheitlichen Entwicklung im Alter, nach denen zehn Jahre nach Renteneintritt durchschnittlich als aktive und von Gesundheitseinschränkungen weitgehend unbelastete Phase betrachtet werde. Das unterstreicht auch die Quote der Pflegebedürftigkeit, die zwischen 65 und 70 Jahren bei weniger als 5 % liege, bei den 75 bis 80-Jährigen hingegen schon bei 15 % – danach steige die Zahl rapide auf bis zu 76 %. Ein besonderes Augenmerk solle dabei auf alleinlebende Personen, Menschen mit erfahrenem Partner*inverlust, mit geringen materiellen Ressourcen, mit chronischen Erkrankungen und Migrationserfahrungen.

Das Positionspapier knüpft an das DEVAP-Strategiepapier „Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ an, dass Sie unter diesem Link finden.

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Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen müssen laut Alltagsförderungsverordnung (AföVo) eine Schulung über acht Unterrichtseinheiten absolvieren. Das Kompetenzzentrum Demenz bietet diese Schulung auch online an.

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Die Teilnehmer*innen erfahren wissenswertes über „Alter und Demenz“, „Grundlagen zur Kommunikation“, „Verhalten im Notfall“, die Rolle im Ehrenamt (Rechtliches und Selbstsorge) und zum Belastungserleben der An- und Zugehörigen.

Der Termin für die nächste Online-Schulung ist der 14.12.2022 von 9 bis 16 Uhr. Die Kosten betragen 80 Euro bzw. 55 Euro für ehrenamtlich Engagierte.

Informationen zum aktuellen Jahresprogramm finden Sie online. Zu der Veranstaltung können sie sich ebenfalls online anmelden.

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Eine Fachgruppe der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) hat ein Positionspapier veröffentlicht, das das Spezifische und die Bedeutung der Sozialen Arbeit in Alter(n)skontexten verdeutlichen soll.

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Nicht nur in der öffentlichen Debatte spielt das Thema Alter aufgrund des demografischen Wandels eine zunehmende Rolle, auch in Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit sind ältere Menschen als Zielgruppe verstärkt in den Blick genommen werden. „Dennoch scheinen die Wahrnehmung und Relevanz der Disziplin und Profession Sozialer Arbeit in Kontexten des Alter(n)s immer noch weitgehend diffus und marginal“, heißt es einleitend in dem Positionspapier der DGSA.

Vor diesem Hintergrund wurde das Papier von der DGSA-Fachgruppe „Soziale Arbeit in Kontexten des Alter(n)s“ erarbeitet. Es richtet sich insbesondere an Akteur*innen in Politik und Verwaltung, Vertreter*innen von Organisationen und Verbänden sowie an Kolleg*innen aus der Wissenschaft und der Berufspraxis Sozialer Arbeit.

Zunächst benennt die Publikation einige Grundlagen Sozialer Arbeit, bevor verschiedene Kontexte erläutert werden. Neben dem demografischen Wandel zählen dazu beispielsweise Klimawandel, Digitalisierung oder Altersbilder. Im Anschluss wird die Rolle der Disziplin und Profession Sozialer Arbeit erörtert. Abschließend werden Empfehlungen und Forderungen an die Politik formuliert.

Das Dokument umfasst 15 Seiten und kann hier heruntergeladen werden.

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seniorenpolitik-aktuell.de
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