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Am 18.09.2020 hat das 32. Altenparlament in Schleswig-Holstein im Kieler Landtag getagt. Der Forderungskatalog der Senior*innen beinhaltet unter anderem eine Reihe an Digitalisierungsmaßnahmen.

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Die diesjährige Sitzung des schleswig-holsteinischen Altenparlaments stand im Zeichen der besonderen Pandemie-Bedingungen, so dass nur halb so viele Delegierte teilnehmen konnten wie sonst. Doch auch inhaltlich haben sich die 42 Vertreter*innen aus Sozialverbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien mit der besonderen Situation beschäftigt. So seien insbesondere Heimbewohner*innen und Alleinstehende durch Zeiten sozialer Isolation von Einsamkeit betroffen. „Die Grundbedürfnisse nach Bewegung und sozialen Kontakten sind bei künftigen Pandemieplanungen angemessen zu berücksichtigen“, heißt es in einem Beschluss des Altenparlaments.

Auch eine Reihe von Forderungen zum Thema Digitalisierung hat das 32. Altenparlament in Kiel aufgestellt. So müsse es WLAN in allen Wohn- und Pflegeeinrichtugnen geben, Computer sollen in ausreichender Form vorhanden sein und die Bewohner*innen sollen bei der Nutzung digitaler Angebote geschult werden. Senior*innen dürften „im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung nicht den Anschluss verlieren“, dafür müsse das Land sorgen. Um sich digital bilden zu können fordert die Delegierten beispielsweise die Öffnung die Hochschulen auch für Senior*innen und die Schaffung kommunaler Angebote zum digitalen Lernen.

Auch die von der Bundesregierung im Juli auf den Weg gebrachte „Nationale Demenzstrategie“ ist Gegenstand eines Beschlusses des Altenparlaments. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Strategie auch in den Kreisen und kreisfreien Städten umsetzen zu können.

Seit 1989 tagt jährlich das Altenparlament in Schleswig-Holstein. Der Forderungskatalog geht nach der Sitzung an die Fraktionen im Landtag, die Landesregierung und die Bundestagsabgeordnete aus dem Norden. Dadurch stellen die Beschlüsse immer wieder Impulse für politische Maßnahmen dar. Die Beschlüsse des Gremiums und eine Zusammenfassung finden Sie in schriftlicher Form auch in dieser Pressemitteilung des Landtags. Beiträge zu den Altenparlamenten der letzten Jahre finden Sie hier in der Übersicht.

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Im schleswig-holsteinischen Reinbek bei Hamburg sind rund ein Drittel der Haushalte arm, wie aus einem aktuellen Bericht hervorgeht. Der Seniorenbeirat sieht vor allem teures Wohnen als Armutsfaktor und fordert Maßnahmen.

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Die Stadt Reinbek hat einen Armutsbericht 2020 veröffentlicht, in dem unter anderem Daten zur Einkommensverteilung analysiert werden. Zwar ist die Arbeitslosenquote der Stadt im Südosten Hamburgs vergleichsweise niedrig und die Kaufkraft über dem schleswig-holsteinischen Schnitt, gleichzeitig liegen 31% der Haushalte allerdings unter der Einkommensgrenze von 25.000 Euro pro Jahr. Damit gilt dieses Drittel als arm.

Nicht ohne Grund gebe es in Reinbek „zwei Tafeln, eine Suppenküche, eine Kleiderkammer und ein Sozialkaufhaus“, wie der Leiter des Sozialamts, Torsten Christ,  in der Bergedorfer Zeitung zitiert wird. Die Schere der Einkommensunterschiede gehe immer weiter auseinander. „Jetzt können wir der Politik Input geben und sagen: Das sind die Daten. Damit können sie im Sinne der Reinbeker Bürger entscheiden.“

Über ein Jahr wurde der Bericht in fünf Workshops von den Fraktionen, Wohlfahrtsverbänden und Ehrenamtlichen erarbeitet. Darunter auch Dr. Heinz-Dieter Weigert, Vorsitzender des Seniorenbeirats: „Das war manchmal anstrengend und ging auch mal bis in die Nacht, aber innovativ und verantwortungsvoll“, bilanziert Weigert den Prozess in der Bergedorfer Zeitung. Insbesondere das Wohnen sei eine wichtige soziale Frage. „Wohnen ist der Haupt-Armutsfaktor: Hier muss etwas getan werden“, fordert er weiter.

Die Bergedorfer Zeitung stellt fest, dass die Zahl der geförderten Wohnungen in Reinbek seit zehn Jahren nur zurückgehe. Übrig seien noch 212, für Senioren*innen davon nur 112 Wohnungen. „Das ist erschreckend wenig“, findet der Vorsitzende des Seniorenbeirats. Er schlägt unter anderem vor, dass die Politik von privaten Investoren fordern solle, „mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen“ zu bauen und die Stadt Mitspracherecht bei der Belegung bekommen müsse.

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Am 18.09.2020 hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich dem Krankenhauszukunftsgesetz der Bundesregierung zugestimmt. Oppositionsparteien kritisierten, dass eine wirkliche Krankenhausreform fehle.

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Hauptbestandteil des Krankenhauszukunftsgesetzes ist die Investition von drei Milliarden Euro in die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) machte in der Plenardebatte darauf aufmerksam, dass es das erste Mal seit Jahrzehnten sei, das Mittel des Bundeshaushalts in die Krankenhäuser investiert werden würden. Das liegt daran, dass das eigentlich im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt.

Die FDP erklärte, dieser „Querfinanzierung des Bundes“ zuzustimmen, sie dürfe aber nicht zur Regel werden. So sei es nämlich „die Verantwortung der Länder, für die Investitionskosten ihrer Krankenhäuser aufzukommen. Diese Investitionen wurden jahrzehntelang versäumt“, argumentiert Dr. Andrew Ullmann (FDP) in der Debatte.

Dem Gesetz stimmten neben der FDP die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD zu, Linke und Grüne enthielten sich, die AfD lehnte das Gesetz ab.

Eine große und weitreichendere Reform hätten sich Grüne und Linke gewünscht. „Wir enthalten uns, weil dieses Konzept nicht damit verbunden ist, die dringend notwendigen wirklichen Reformen im Krankenhausbereich anzugehen“, begründet Maria Klein-Schmeink (Grüne) die Enthaltung ihrer Fraktion. Harald Weinberg (Die Linke) kritisiert, dass weiter am Wettbewerb festgehalten wird, wodurch der Name Krankenhauszukunftsgesetz „Etikettenschwindel“ sei: „Sie halten unumwunden am System der Fallpauschalen und damit am wirtschaftlichen Wettbewerb fest. Dieser Wettbewerb gefährdet die Existenz vieler Krankhäuser, vor allem die von öffentlichen und freigemeinnützigen“, mahnt der Abgeordnete.

Das Plenarprotokoll der Bundestagssitzung am 18.09.2020 mit den hier zitierten Beiträgen finden Sie hier. Mehr Details zum Gesetz finden Sie in einer Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums.

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Im Sommer wurde der diesjährige Hörfilmpreis verliehen, nun sucht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) noch bis Oktober nach Hörfilmen für die im nächsten Jahr anstehende Verleihung.

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In welcher Form die Verleihung des Deutschen Hörfilmpreises im nächsten Jahr stattfinden wird, ist aufgrund der unklaren Entwicklung der COVID-19-Pandemie noch unklar, dass der Preis auch 2021 verliehen wird, steht jedoch fest. Seit 2002 zeichnet der DBSV jährlich Filme mit Audiodeskription aus, die auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen ein vollumfängliches Filmerlebnis ermöglichen können. Dabei werden Situationen, Gestik und Mimik sowie andere wichtige Aspekte durch eine Audiovertonung zwischen den Dialogen erklärt.

Ausgezeichnet werden Filme jeweils in den vier Kategorien Kino, TV, Dokumentation und Kinder- und Jugendfilm. Anfang September hat der Deutsche Hörfilmpreis einen Einreichungsaufruf veröffentlicht. Eingereicht werden können Filme und Vorschläge noch bis zum 15.10.2020.

Erst im Juni fand die Verleihung des Hörfilmpreises 2020 statt. Aufgrund der Corona-Situation hat die Preisverleihung online stattgefunden. Moderiert wurde die Veranstaltung von Steven Gätjen, den Mitschnitt können Sie weiterhin hier auch mit Gebärdensprache abrufen. Mehr Informationen zu dem Deutschen Hörfilmpreis in diesem Jahr und den Preisträger*innen finden Sie hier.

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Das bundesweite Programm „Verbraucher stärken im Quartier“ hilft bereits seit drei Jahren dabei, Verbraucher*innen vor Ort bei ihren Anliegen zu unterstützen. Auch in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel sollen zwei Stadtteile von dem Projekt profitieren können.

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Seit September 2017 läuft das Projekt der jeweiligen Verbraucherzentralen, bei dem Menschen im Stadtteil durch Veranstaltungen, Social-Media-Beiträge oder individueller Beratung unterstützt werden sollen. Dabei geht es zum Beispiel um Internet-Betrug, Probleme beim Umtausch bestellter Artikel oder um den Wechsel eines Stromanbieters. Gefördert wird das bundesweite Programm durch das Bundesinnenministerium.

Auch in Kiel ist „Verbraucher stärken im Quartier“ jetzt gestartet, wie die Kieler Nachrichten im August berichten. In den Stadtteilen Neumühlen-Dietrichsdorf und Gaarden seien von nun an zwei Mitarbeiter*innen aktiv, die Umsetzung des Projekts wurde dem Ortsbeirat vorgestellt. „Wir halten vor Ort Vorträge und Seminare, informieren mit Hilfe unserer Social-Media-Kanäle und bieten regelmäßig in den Quartieren Sprechstunden an“, wird eine der Berater*innen in dem Beitrag der Kieler Nachrichten zitiert.

Die Altersgruppe, auf die das Projekt abzielt, reiche „von jungen Leuten, die ihre erste Wohnung beziehen bis zu Senioren, die Opfer von Enkeltricks werden“. Wenn nötig werde auch an andere Beratungsstellen weiter vermittelt.

Demnächst solle das Projekt auch mit einem mobilen Lastenfahrrad ausgestattet werden, welches sich als Stand anbiete und zum Transport von Flyern, Aufstellern oder anderen Unterlagen genutzt werden könne. Der Ortsbeirat begrüße den Start von „Verbraucher stärken im Quartier“: „Die Leute müssen nicht in die Stadt fahren, was vielen zu aufwendig ist, sondern werden kostenlos vor Ort beraten“, so beispielsweise Gremium-Mitglied Hans-Dieter Brodersen.

Die Sprechstunden in Neumühlen-Dietrichsdorf finden jeden Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr in der Nachtigalstraße 8 statt. In Gaarden können Sie eine kostenlose Beratung jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat in der Preetzer Straße 35 wahrnehmen.

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Am 7. Oktober 2020 findet um 14:00 Uhr ein Online-Seminar des Kulturnetzwerk Silberfilm statt, welches sich der Frage widmet, wie ein alters- und demenzsensibles Filmangebot umgesetzt werden kann.

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„Kulturnetzwerk Silberfilm: Filmkultur für Menschen mit Demenz“ lautet der Titel der Veranstaltung, an der man online teilnehmen kann. Angeboten wird das Seminar vom Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion (kubia). Voraussetzungen für eine Teilnahme sind eine stabile Internetverbindung, ein Computer oder Tablet und ein Headset. Durchgeführt wird das Online-Seminar von der Dipl.-Psy.gerontologin univ., Dipl.-Sozialpäd.(FH) und Mediatorin Sabine L. Distler.

Weiteres zur Veranstaltung finden Sie hier, mehr zum Kulturnetzwerk Silberfilm können Sie auf der Internetseite des Projekts erfahren.

Die Teilnahme am rund einstündigen Seminar ist kostenlos. Anmelden können Sie sich bis zum 6. Oktober über dieses Online-Formular.

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Im Juli hat die Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz und das Forum Seniorenarbeit NRW ein Webinar angeboten, um Möglichkeiten der Online-Zusammenarbeit in Demenznetzwerken zu diskutieren. Eine Dokumentation der Veranstaltung ist nun verfügbar.

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Am 14. Juli fand das etwa 90-minütige Webinar (Online-Workshop) unter dem Titel „Toolbox für die Online-Zusammenarbeit im Netzwerk“ statt. „Toolbox“ meint in diesem Zusammenhang eine Art digitalen Werkzeugkoffer für die Zusammenarbeit über das Internet. An der kostenfreien Veranstaltung nahmen 57 Netzwerkakteur*innen aus verschiedenen Bundesländern teil, darunter seien mindestens 14 Personen, deren Organisation Träger einer Lokalen Allianz war.

In der nun veröffentlichten kurzen Dokumentation können Sie Einblick über die diskutierten Inhalte erhalten, außerdem finden Sie dort Links zu weiterführenden Informationen und eine kleine Liste an Tipps zur Nutzung von digitalen Werkzeugen („Tools“). Gerade vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, die das Treffen größerer Gruppen erschwert hat, wird die Frage nach digitaler Alternativen wichtiger.

„Wie kann in Zeiten von Corona und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen die gemeinsame Arbeit mit den Partnern im Netzwerk mit Hilfe von Online-Werkzeugen aufrechterhalten werden? Wie können analoge Arbeitsweisen auf digitale Instrumente übertragen werden?“, waren daher Leitfragen der Veranstaltung.

Das Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ hat zum Ziel, vor Ort möglichst viele Akteure in Netzwerken zu organisieren, die die Inklusion von Menschen mit Demenz voranbringen und einen Beitrag zur Aufklärung und Sensibilisierung leisten sollen.

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Am 21.09.2020 ist Welt-Alzheimertag. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft nutzt den Tag und die darauf folgende „Woche der Demenz“ zusammen mit weiteren Aktiven für Veranstaltungen und Aktionen.

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Seit 1994 findet jedes Jahr am 21. September der Welt-Alzheimertag mit Aktivitäten rund um den Globus statt. Ziel ist vor allem, auf die Situation von Menschen mit Demenzerkrankungen sowie ihren Angehörigen aufmerksam zu machen und für Verbesserungen einzustehen. Zu den Akteur*innen zählt auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), die vom 21.09. bis zum 27.09. die „Woche der Demenz“ organisiert.

Der Welt-Alzheimertag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Demenz: Wir müssen reden“. Betroffene oder nahe Angehörige würden sich häufig nicht trauen, über Demenzdiagnosen zu sprechen. Die Angst vor Ausgrenzung sei zu groß. „Wenn wir miteinander ins Gespräch kommen, erleben Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, dass sie trotz der Erkrankung akzeptiert werden und dazugehören“, begründet die DAlzG das diesjährige Motto auf ihrer Internetseite.

Unter selbigem Motto findet am Welt-Alzheimertag auch eine Online-Veranstaltung statt, bei der Expert*innen, Betroffene und Angehörige in einer Diskussionsrunde miteinander ins Gespräch kommen wollen. Die Veranstaltung findet von 15 bis 17 Uhr auf der Videoplattform Zoom statt. Anmeldungen sind per E-Mail unter  info@deutsche-alzheimer.de möglich, weitere Informationen finden Sie auf dem Programmflyer.

Weiter geht es an den folgenden Tagen im Rahmen der „Woche der Demenz“. Am 23.09. wird es beispielsweise den Live-Auftakt der Nationalen Demenzstrategie durch die zuständigen Minister*innen geben. Über die Demenzstrategie der Bundesregierung haben wir in einem anderen Beitrag berichtet.

Weitere Informationen rund um den Welt-Alzheimertag und die Veranstaltungen finden Sie online.

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Mit dem aktuellen Kulturfestival will die schleswig-holsteinische Landesregierung Künstler*innen während der Corona-Pandemie unterstützen und für Besucher*innen noch bis Oktober kostenfreie Konzerte und Veranstaltungen ermöglichen.

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„Die Corona Pandemie hat die Kunst- und Kulturszene sowie die Veranstaltungsbranche im Land schwer getroffen. Das Land Schleswig-Holstein schafft eine Veranstaltungsreihe für das Jahr 2020 und zeigt, dass es dennoch weitergeht“, heißt es auf der Internetseite des Kulturfestivals 2020. Der Etat dafür beträgt drei Millionen Euro. "Wir wollen Kultur wieder sichtbar machen", wird Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in einem NDR-Beitrag zitiert. Gestartet ist das dezentrale Festival bereits im Juli.

Die Veranstaltungen finden unter aktuellen Hygienemaßnahmen und mit vorheriger Anmeldung der Teilnehmenden statt. Trotz vorheriger Anmeldung über die Festival-Seite ist die Teilnahme kostenlos. Das weitere Programm von noch anstehenden Veranstaltungen finden Sie online. Es besteht auch die Möglichkeit, online über einen „Live-Stream“ an den einzelnen Veranstaltungen teilzunehmen. Auf der Videoplattform YouTube finden Sie die bisherigen Auftritte auch im Nachhinein zum anschauen.

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Zeiten, in denen Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren, werden automatisch an die Rentenversicherung übermittelt. Es gibt darüber hinaus jedoch immer wieder fehlende Zeiten, was sich negativ auf die Rente auswirken kann. Eine Kontenklärung kann das vermeiden.

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Bei einer Kontenklärung handelt es sich um einen Abgleich Ihres tatsächlichen Lebenslaufes mit den (bislang) berücksichtigten Zeiträumen Ihres Versicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Beitragspflichtige Beschäftigungen und einige andere Zeiträume werden in der Regel automatisch in ihrem Konto bei der DRV hinterlegt. Aus der Höhe und Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse wird der individuelle Rentenanspruch errechnet.

Dabei kann es passieren, dass Zeiten, die für den Rentenanspruch relevant sein können, nicht an die Rentenversicherung übermittelt worden sind. So entstehen Lücken im Lebenslauf, die den Anspruch ungerechtfertigt mindern könnten. „Die Kontenklärung sollte vor diesem Hintergrund genauso zu Ihrer späteren Rente dazugehören wie der eigentliche Antrag. Sie können nur gewinnen“, empfiehlt beispielsweise der schleswig-holsteinische Sozialverband (SoVD) in einem Beitrag.

Auch die Rentenversicherung verweist in einer Broschüre auf die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Kontenklärung. „Ihr Rentenanspruch kann nur dann geprüft und Ihre Rente in richtiger Höhe berechnet werden, wenn der Rentenversicherung alle dafür relevanten Daten bekannt sind“, heißt es darin. Zu den relevanten Zeiten können neben Beitragszeiten auch Erziehungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Ausbildungszeiten gehören. Welche Zeiten für den Anspruch relevant sind können Sie im Detail auch der DRV-Broschüre „Rente: Jeder Monat zählt“ entnehmen. Berücksichtigte Zeiträume ihres Versicherungskontos können Sie über die DRV jederzeit einsehen.

„Warten Sie mit der Kontenklärung nicht bis kurz vor dem Rentenantrag. Kümmern Sie sich jetzt darum“, empfiehlt der SoVD weiter. In der Regel gehe so ein Verfahren zwar schnell, gerade bei vielen Lücken und entsprechend vielen nachzureichenden Unterlagen kann eine Prüfung jedoch auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. „Das Prozedere ist ganz einfach. Sie können persönlich eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.“ Eine Kontenklärung können Sie auch im Internet beantragen, den Antrag dazu können Sie hier herunterladen.

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