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Ein Großteil der Pflege in Deutschland geschieht informell: Dies bedeutet, dass ca. 73 Prozent der Deutschen, die eine andere Person täglich pflegen, nicht bezahlte Pflegefachkräfte, sondern Angehörige sind. Für die zeitintensive häusliche Pflege müssten viele Angehörige ihren Beruf aufgeben, Pflegekosten selbst aufbringen und Überlastung auf sich nehmen. Dabei bildeten sie „die tragende Säule der Pflege“ – diese könne allerdings bald „ins Wanken geraten“.

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Das Magazin „impu!se“ für Gesundheitsförderung berichtet: Finanzielle Belastung, Gesundheitliche Einschränkungen durch Überlastungen psychischer und körperlicher Art und soziale Isolation prägen den Alltag pflegender Angehöriger in Deutschland. Der Grund dafür sei fehlende Kompensation von Seiten des Staates, findet eine Pflegende aus Berlin: „Ich habe als pflegende Angehörige der Gemeinschaft über 11 Jahre mindestens 450.000 Euro an Aufwendungen erspart, muss jetzt aber von einer minimalen Rente leben.“

Sogar nach Ost- und Westdeutschland werde in der Berechnung des pflegebedingten Rentenanspruchs diskriminiert – bei ‚Ost‘ sei dieser noch geringer. Über die finanzielle Last hinaus leide jedoch auch die Gesundheit und das Sozialleben pflegender Angehöriger: Oftmals kämen ihre eigenen Bedürfnisse zu kurz, was zu Krankheit und psychischer Überlastung führe. Die Einsamkeit, die durch die ständige Pflegeverantwortung entstünde, wirke hierbei nur unterstützend.

„impu!se“-Autor Sebastian Fischer führt deswegen das Konzept digitaler Selbsthilfeangebote auf – es sei wichtig, sich mit Gleichgesinnten austauschen, und schnellen Zugang zu Informationen haben zu können. Auf Seite 14 in Ausgabe 99 des Magazins finden Sie den vollständigen Artikel mit weiteren Informationen zu der Thematik.

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Das Projekt PflegeNotTelefon Schleswig-Holstein führt in Kooperation mit dem Schleswiger Pflegeverbund, dem Seniorenbeirat der Stadt Schleswig und dem Kreis Schleswig-Flensburg eine Informationsveranstaltung mit dem Titel "Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Pflegegrade statt Pflegestufen" durch. Dieser neue Pflegebedürftigkeitsbegriff gilt seit Januar 2017.

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Der Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ wurde erstmals im Jahr 1995 zur Einführung der sozialen Pflegeversicherung definiert. Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft seit dieser Zeit im Rahmen von Gutachten, ob jemand die Voraussetzungen erfüllt oder Leistungen erhält. Schon 1995 wurde kritisiert, dass im Rahmen der Begutachtung zwar die körperlichen und organischen Einschränkungen erfasst werden, jedoch kaum die psychischen und kognitiven.

Nach über 20 Jahren gilt ab dem 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Begutachtungen stehen zukünftig die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. Kernfragen sind, was der Mensch noch alleine erledigen kann und wobei er  Unterstützung benötigt.

Fragen bzgl. dieser neuen Ausrichtung und zu weiteren Aspekten der Pflegegrade wird Dr. Andrea Kimmel vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) im Rahmen der Veranstaltung aufgreifen und beantworten.

Wann? 20.09.2018, 15:00 bis ca. 17:00.

Wo? Rathaus Schleswig / Ständesaal, Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig.

Die Veranstaltung ist kostenfrei, es wird unter Anmeldung beim Pflegeverbund oder dem PflegeNotTelefon gebeten:

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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) hat die Dokumentation des diesjährigen Fürsorgetages veröffentlicht. Das Motto des 81. Fürsorgetages hieß "Zusammenhalt stärken - Vielfalt gestalten" und fand in Stuttgart vom 15. bis zum 17.05.2018 statt.

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Auf der Seite des DV finden Sie die Dokumentationen der einzelnen Veranstaltungen sowie Filmaufnahmen, Bilder und Redebeiträge. Interessierte können dort auch Berichte über die Fürsorgetage der letzten Jahre finden.

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Wie soll ein/e Busfahrer/in reagieren, wenn jemand im Bus sitzen bleibt und nicht mehr weiß, wo er aussteigen muss? Wie reagieren, wenn das falsche Ticket vorgezeigt wird? Wie lässt sich überhaupt erkennen, dass eine Demenzerkrankung vorliegt? Diese Fragen sollen durch Schulungsmaterialien der Initiative Demenz Partner der Deutschen Alzheimer Gesellschaft beantwortet werden.

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Die Materialien wurden in Zusammenarbeit mit Betroffenen, Vertretern der Berufsgruppen und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) entwickelt.

In Deutschland leben aktuell 1,6 Mio. Menschen mit Demenz. Viele von ihnen sind bereits zu Beginn der Erkrankung auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, da beispielsweise das Autofahren nicht mehr möglich ist. Die Nutzung des ÖPNV kann dazu beitragen, die gewünschte Mobilität und damit auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufrechtzuerhalten. Menschen mit Demenz sind dabei auf Unterstützung und Verständnis in ihrem Umfeld angewiesen.

Eine wichtige Voraussetzung, dass dies auch bei der Nutzung von Bus und Bahn gelingt, ist ein verständnisvolles Fahr- und Servicepersonal.

Mehr zu dem Schulungsmaterial erfahren Sie von der Initiative Demenz Partner.

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Die Kosten für einen Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung variieren nach Region: Dabei übersteigen die Kosten in fast der Hälfte aller Städte und Kreise das durchschnittliche Haushaltsbudget über 80jähriger. Zum Teil könnten sich Senior/innen eine Versorgung in einer stationären Einrichtung selbst schlichtweg nicht leisten.

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Dies hat eine Studie der Bertelsmann Stiftung gezeigt, welche die (regionale) Finanzkraft hochbetagter Menschen untersuchte. Dabei ergab sich, dass vor allem in süd-westlichen Bundesländern (Nordrhein-Westfahlen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern), Senior/innen durchschnittlich nur zehn Monate stationären Aufenthalt finanzieren könnten. Demzufolge müssten Angehörige oft mit ihrem Privatkapital unterstützen oder Sozialleistungen beantragt werden – 2013 waren es laut Studie 41% aller Pflegebedürftigen, die diese in Anspruch nahmen.

Insbesondere weil die Personalkosten in der Pflege in der nord-östlichen Region des Bundes niedriger seien, fielen die Kosten hier geringer aus: Daraus ergäben sich Unterschiede von fast 100% – 2013 habe die Spanne des Bruttoentgeltes zwischen 1714 und 3192 Euro gelegen. Deswegen fiel es in bestimmten Regionen leichter, einen Platz zu finanzieren. Da dies jedoch auch keine Lösung sei, prangert die Bertelsmann Stiftung an, dass die Politik einen Weg finden müsse, professionelle Altenpflegekräfte leistungsgerecht zu bezahlen, ohne dabei Bedürftige und deren Familien finanziell zu überfordern.

Hier finden Sie die vollständige Studie zum Download.

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Weder an der Entwicklung technischer Lösungen, noch der Auswahl digitaler Produkte oder der Bewertung neuer Technik seien Klinikbeschäftigte 2017 beteiligt worden. Dies Ergab eine Analyse im Rahmen der Hans-Böckler-Stiftung, welche untersuchte, wie Technik die Pflege stärken könne.

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Diese ergab, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen öfter ohne Mitbestimmung erfolge – wie moderne Technologien die Arbeit in Pflegeberufe verändere würde dabei außeracht gelassen. Die Forschenden betonen daher die Wichtigkeit, durch neue Technologien Arbeitsbedingungen und Qualität in der Pflege zu verbessern – diese könnten nämlich keine menschliche Zuwendung ersetzen, jedoch unterstützend wirken, um für mehr Zeit und damit eine bessere Versorgungsqualität zu sorgen. Technikpotentiale sollten systematisch ausgelotet und genutzt werden, so die Forschenden. Der Einsatz von Technik in Pflegeberufen bedürfe klarer Regeln, um Patient/innen und Pflegekräften zu nutzen – so haben die Wissenschaftler/innen ein Leitbild entworfen, welches als Richtschnur dienen könne.

  • Drängende Probleme des Arbeitsalltags: Technik müsse sich nahtlos einfügen; sie dürfe nicht zusätzliche Probleme schaffen, noch durch einen erhöhten Bedienungsaufwand die für die Pflegebedürftigen wertvolle Zeit reduzieren.
  • Mehr Wert auf Qualifizierung: Bei der Aus- und Weiterbildung kämen technikunterstützte Lösungen bislang kaum vor; nur wenn Beschäftigte sich kompetent in der Handhabung technischer Systeme fühlen, seien sie in der Lage sie im Arbeitsalltag als Entlastung zu empfinden und zu nutzen.
  • Mitbestimmung stärken: Das Praxiswissen Beschäftigter sei zentral für nachhaltige Modernisierungsstrategien, sie könnten am besten einschätzen, an welcher Stelle die Technik sinnvoll eingesetzt werden könne.
  • Arbeit aufwerten und Kompetenzen erweitern: Bei erhöhtem Technikeinsatz würde der Anspruch an professionelle Kompetenzen noch größer als schon ohnehin – dies verdiene mehr Anerkennung und bessere Bezahlung, was zur Fachkräftegewinnung beitragen könne.
  • Auf überbetrieblicher Ebene aktiv werden: Neue digitale Technologien betreffen das gesamte Gesundheitswesen und sollten daher auch auf überbetrieblicher Ebene betrachtet werden – so ließen sich arbeitspolitische Forderungen formulieren und in den politischen Prozess einbringen.

Erfahren sie in diesem Bericht genaueres zu der Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

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In der Studie "Aufwertung von sozialen Dienstleistungen. Warum sie notwendig ist und welche Stolpersteine noch auf dem Weg liegen" der Hans-Böckler-Stiftung wird der Pflegenotstand thematisiert. Es wird nicht nur die aktuelle Situation ausführlich beschrieben und anhand von Schaubildern verdeutlicht, sondern auch ein Lösungsweg aus dem bisher ungelösten Pflegenotstand in Deutschland aufgezeigt. Dieser Weg führe vor allem über eine Aufwertung der sozialen Dienstleistungen.

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Im Bericht werden auch 13 Stolpersteine näher beschrieben, auf die zu achten wären. Grob zusammengefasst sind laut der Analyse eine Ausweitung der Bezahlung nach Tarif, verbindliche Personalschlüssel und eine Verbesserung der Qualifizierung wichtige Bestandteile der Lösung.

Denn sogar die Bezahlung von Fachkräften in Pflegeberufen ist unterdurchschnittlich, die Arbeitsbelastung - vor allem durch den im weltweiten Vergleich schlechten durchschnittlichen Personalschlüssel - ist hoch und berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten in der Pflege gering.

Der gesamte Bericht ist reich an Fakten und empfehlenswert, auch um in die politische Debatte um den Pflegenotstand einzusteigen. Den gesamten Text samt Grafiken können Sie hier herunterladen.

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Noch bis zum 29.07.2018 können Bewerbungen für den diesjährigen Schleswig-Holsteinischen Bürgerpreis eingereicht werden. Der Wettbewerb, der herausragendes ehrenamtliches Engagement würdigt, steht in diesem Jahr unter dem Motto "Zusammenhalt in der Gesellschaft".

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Bewerbungen können für Projekte und ehrenamtlich tätige Personen eingereicht werden, die sich aktiv dafür einsetzen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Zusammenleben zu verbessern und in diesem Sinne ihre Mitbürger/innen zum Mitmachen motivieren. Der Bürgerpreis in Schleswig-Holstein wird in den beiden Kategorien U 27 und Alltagshelden verliehen. Erstmals loben die Träger des Preises einen Demokratiepreis aus. Der Landtag stiftet und verleiht ihn im Rahmen des Bürgerpreises als eigenen Sonderpreis. Mit dem Demokratiepreis wird eine Persönlichkeit, ein Verband oder eine Institution gewürdigt, die sich in außergewöhnlicher Weise um die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder das Gemeinwohl verdient gemacht haben.

Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Schleswig-Holsteinischen Bürgerpreis sind online abrufbar. Es werden Sach- und Geldpreise mit einem Gesamtwert von 32.500 Euro vergeben. Die Preisverleihung findet am 05.11.2018 in Kiel statt.

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In der Zeitschrift "Forschung Aktuell" des Instituts Arbeit und Technik (IAT) wurden verschiedene Erkenntnisse aus dem Projekt "DIALOGS" veröffentlicht. Das Projekt habe auf den Aufbau lernfähiger Dialogstrukturen in der Altenpflege gezielt. Die Arbeitnehmerinteressen der Beschäftigten in der Altenpflege wurden in den Fokus genommen. Daraus sollten konkrete Verbesserungsvorschläge an Arbeitgeber/innen und Interessenvertretungen formuliert werden. Dies sollte eine "Aufwertung mit Bodenhaftung" ermöglichen.

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Zentrale Ergebnisse der Untersuchung waren, dass soziale Dienstleistungen kein Luxus, sondern eine ökonomische Notwendigkeit bedeuten. Die Pflegemärkte seien im Umbruch: Neue Angebote und Akteure drängten auf den Markt, Anforderungen an Bildung und Qualifizierung würden sich ändern. Soziale Dienstleistungsarbeit müsse daher aufgewertet und reorganisiert werden. Notwendig seien Aufwertungskonzepte, die sowohl die fachlichen Interessen und Ansprüche der Beschäftigten als auch die Herausforderungen in der Branche berücksichtigen.

Den gesamten Bericht können Sie hier einsehen.

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Vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) sind verschiedene Meldungen erschienen, die sich den neuen Pflegebegutachtungen widmen. In diesen Begutachtungen werden Menschen auf Antrag in keine oder eine der fünf neuen Pflegegrade eingestuft.

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In einer Meldung aus dem Januar wird aufgeführt, in wie vielen Begutachtungen keine oder eine der fünf Pflegegrade folgte. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich über das gesamte Jahr 2017. Als nicht pflegebedürftig wurden 12,9% der begutachteten Personen eingestuft. Die weiteren Anteile je erhaltenem Pflegegrad lauten:

  1. Pflegegrad 1: 17,2%
  2. Pflegegrad 2: 29,4%
  3. Pflegegrad 3: 22,2%
  4. Pflegegrad 4: 12,7%
  5. Pflegegrad 5: 5,7%

Die weiteren Zahlen finden Sie auf der Seite des MDS.


Im April diesen Jahres veröffentlichte der MDS die bundesweite Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung. Ergebnisse waren z.B. dass sich die Versicherten ein stärkeres Eingehen auf ihre individuelle Pflegesituation, mehr Beratung und mehr Zeit für die Begutachtung wünschten. Den gesamten Bericht können Sie hier einsehen. Der verwendete Fragebogen kann ebenfalls heruntergeladen werden.

Der entsprechende Ergebnisbericht der Region Nord - welche Schleswig-Holstein und Hamburg umfasst - sowie die Ergebnisse weiterer Bundesländer werden ebenfalls zur Verfügung gestellt.

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